Eva Gottstein
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Sehr geehrter Herr Kollege Blume, Sie werfen im Rahmen Ihrer Endzusammenfassung letztendlich der gesamten Opposition vor, sie würde nichts anderes machen, als zu diffamieren. Ich denke, das haben Sie gerade mit Ihren Bemerkungen ausschließlich gemacht. Sie haben uns vorgeworfen, wir wären in den 68er-Jahren stehengeblieben. Sie verkennen, dass wir ohne die 68er – ich zähle mich nach wie vor dazu – kein Wahlrecht mit 18 hätten. Wir Frauen müssten immer noch hinter dem Herd stehen und hätten keine Rechte.
Die Forderungen aus den 68er-Jahren sind von den Regierungen der 70er-Jahre umgesetzt worden.
Sie halten der Opposition vor, wer gemeinsam mit wem auf die Straße geht, und vergessen dabei, dass Ihr derzeit amtierender Parteivorsitzender gesagt hat, er wäre in Chemnitz auch auf die Straße gegangen. Sie werfen uns vor, wir würden polarisieren. Sie und Ihre Partei sind doch diejenigen, die polarisieren. Es ist noch nicht lange her, dass aufgrund von Punkt 62 in einem teilweise doch sehr sinnvollen Papier fast die Regierung geplatzt wäre. Wenn das nicht Polarisierung war, weiß ich nicht, was Polarisierung heißt.
Sie werfen der Opposition vor, sie sei selbstgerecht. Sie waren gerade mit Ihrer Rede ein Musterbeispiel für Selbstgerechtigkeit.
Sie werfen uns vor – das sage ich nach zehn Jahren in diesem Haus –, wir hätten keine Ideen gehabt und hätten Sie nur angegriffen. Es ist doch eher umgekehrt. Ich glaube, keine 5 % der Ausschusssitzungen haben dazu geführt, dass die Ideen der Opposition aufgegriffen worden sind. Stattdessen wurden sie abgeschmettert und dann als neue Ideen von Ihrer Seite verkauft. Das ist der Stil, den ich nach zehn Jahren in Erinnerung habe. Wir haben debattiert. Es ist nichts angekommen. Fast nichts wurde aufgegriffen. Dann sagen Sie, wir hätten keine Ideen und seien selbstgerecht. Es ist eher umgekehrt.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns liegen zwei Anträge von der CSU und der SPD zum Familiengeldgesetz vor. Wir müssen in diesem Zusammenhang über zwei Punkte reden. Erstens ist das Gesetz der falsche familienpolitische Ansatz. Zweitens ist es dilettantisch, bürokratisch und widersprüchlich.
Drittens erhöht das Gesetz die CSU-Verdrossenheit. Damit könnte man leben. Aber das Gesetz erhöht auch die Politikverdrossenheit. Das trifft uns alle. Damit können wir nicht leben.
Ich komme zum Antrag. Sie finden Mundart gut – ich auch. Deswegen verstehen Sie mich bestimmt, wenn ich sage: Dieser Antrag ist hinterfotzig.
Es ist der familienpolitische Ansatz.
Ich habe vom CSU-Antrag gesprochen. Das wissen Sie genau. Stellen Sie sich nicht dümmer, als hier irgendjemand ist.
Ich habe das ganz neutral formuliert. Das war absolut würdigend, weil ich den Kollegen schätze.
Das haben Sie gesagt. Das fasse ich aber nicht als Beleidigung auf.
Herr Huber, ich lächle Sie immer an.
Warum ist die Wahlfreiheit nicht gegeben? – Wir reden von 250 Euro im Monat. Sie tun so, als wäre das jetzt die große Lösung und die Frau, die Familie könnte sich jetzt entscheiden. Die Alleinerziehende kann sich nicht entscheiden; sie kann mit 250 Euro nichts anfangen.
Die Frau, die Teilzeit arbeitet und eingeteilt ist für die Abendkasse, kann sich auch nicht entscheiden. Für 250 Euro bekommt sie niemanden, der ihr Kind in den Randzeiten betreut. Sie braucht einen Kindergarten, der Randzeiten abdeckt.
Der Frau, die – was ja inzwischen auch in einem CSU-Land erlaubt ist – Karriere machen will, helfen die 250 Euro auch nicht.
Letztendlich ist es für Geringverdiener ein Tropfen auf den heißen Stein. Jetzt geht es um die Hartz-IV-Empfänger, und das haben Sie vorher nicht geklärt, wenn es Ihnen wirklich um die Wahlfreiheit geht. In einem weiteren Satz steht, dass sie eine gesonderte Anerkennung der Erziehungsleistung wollen, und das will jeder hier. Ich habe vier Kinder, ich weiß, was es heißt, zu erziehen. Das ist eine Leistung, die gerade von den Herren der Schöpfung oft zu gering geachtet wird.
Wenn Sie das wollen, dann machen Sie doch einen Rentenfonds. Ich schlage das nicht zum ersten Mal vor. Machen Sie einen Rentenfonds, zahlen Sie diese 7.000 Euro für zwei Jahre in den Rentenfonds, und die Frau hat eine echte Anerkennung ihrer Erziehungsleistung und fällt nicht in Altersarmut.
Aber – wenn ich mir das als Nebenbemerkung gestatten darf – Sie schaffen ja nicht einmal die drei Rentenpunkte für alle Mütter, obwohl Sie das versprochen haben. Sie bleiben bei zweieinhalb Rentenpunkten ärmlich hängen.
Das Gesetz ist dilettantisch, das Gesetz ist bürokratisch. Das Gesetz ist dilettantisch, die Kollegin Rauscher hat es erklärt. Sie haben es nicht geschafft, die Angelegenheit im Vorfeld zu klären. Ich bin keine Juristin, aber, entschuldigen Sie, oft ist der gesunde Menschenverstand dem auch vorzuziehen. Sie
sagen, dieses Gesetz enthält eine klare Zweckbestimmung: das Kind fördern, Gesundheit fördern, qualitativ
diese frühe Zeit gestalten. Das ist eine klare Zweckbestimmung.
Wissen Sie, das ist genauso klar, als wenn Sie sagen würden: Kind, du gehst jetzt in die Schule, du bekommst zwei Euro, und dafür kaufst du dir eine Butterbreze. Das ist zweckgebunden. Ob das Kind sich die Butterbreze kauft oder die sauren Lutscher oder was es gibt, das haben Sie nicht unter Kontrolle. Genauso ist es bei diesem Gesetz, und deswegen ist es nicht zweckgebunden.
Das Gesetz ist bürokratisch. Wenn Sie Ihr eigenes Gesetz ernst nehmen, müssen Sie überprüfen, ob diese Familie mit ihrem Kind in einem Haushalt lebt und das Kind selbst erzieht. Ich wünsche Ihnen viel Spaß dabei, das zu überprüfen.
Das Gesetz ist widersprüchlich. Auch das hat die Kollegin Rauscher vorhin gesagt. Sie selber haben dafür gesorgt, dass solche Leistungen bundesweit angerechnet werden. Und jetzt wollen Sie in Bayern die Ausnahme. Das ist nicht rechtsstaatlich. Das ist Klientelwirtschaft, und das geht eben auch nicht. Wir leben in einem Rechtsstaat, dann müssen Sie Ihre eigenen Vorschriften auch bitte einhalten.
Das Gesetz ist auch widersprüchlich – ich zitiere Ihren Fraktionsvorsitzenden vom 09. August:
Deutschland muss jetzt endlich handeln und die explodierenden Zahlungen von Kindergeld für im Ausland lebende Kinder eindämmen.
Da hat er recht. Aber Sie schaffen jetzt einen weiteren Tatbestand, bei dem sehr wohl auch die Kinder im Ausland das Geld bekommen, und nicht nach dem Lebensstandard im Ausland, sondern nach unserem Lebensstandard. Das sind doch Widersprüche.
Wie wollen Sie das dem Bürger erklären, dass das noch einigermaßen nachvollziehbar ist? Letztendlich fördern Sie die Politikverdrossenheit durch das Gezanke, das Sie jetzt wieder anstimmen, indem Sie sagen: Die böse SPD in Berlin hat Schuld. Wissen Sie, was Sie damit erreichen? – Dass der Bürger nicht mehr daran glaubt, dass er gut regiert wird, dass der
Bürger kein Vertrauen mehr in die Politik hat. Sie verunsichern dadurch. Sie polarisieren.
Ich finde die Kollegen sehr nett, die in der zweiten Reihe dauernd quatschen. Das macht man eigentlich nicht. Wir sind am Ende der Legislaturperiode.
Lieber Herr Kollege, ich rede nicht von Zwischenrufen, die die Geschäftsordnung vorsieht, ich rede von einem Geratsche mit einem sonoren Männerbass. Das stört den, der vorne redet.
Wenn Sie vermitteln, dass es um Macht geht und dass es nicht um die Sache geht, dann haben eben die Bürger inzwischen uns alle als Politiker satt, dann treiben wir sie an die Ränder. Das wollen wir alle nicht. Das sollten Sie sich vielleicht mal überlegen.
Deswegen ist dieser Antrag hinterfotzig, weil Sie jeden, der gegen diesen Antrag stimmt, in die Ecke stellen und sagen: Ihr habt kein Herz für die Kinder, die es wirklich brauchen. Das ist unmöglich von Ihnen. Es geht um den Ansatz, es geht um Rechtssicherheit. Darum haben Sie sich nicht gekümmert. Machen Sie bitte Ihre Hausaufgabe in Berlin. Polarisieren Sie nicht dauernd, verunsichern Sie nicht dauernd. Wir müssen es alle büßen, weil keiner mehr richtig an uns und unser Tun für die Bevölkerung glaubt.
Wir werden deshalb den Mut haben, Ihren Antrag abzulehnen. Wir glauben, dass man den Familien helfen muss, aber nicht auf diese hinterfotzige Art, die in dem Fall nicht hilft.
Das ist so. Sie sorgen für Rechtsunsicherheit. Sie sagen den Leuten: Zehn Leute bekommen es bei zehn Arbeitsagenturen und die anderen 60 nicht. Das ist nicht seriös, und das wissen Sie selber.
Der Antrag der SPD enthält ganz viele richtige Weichenstellungen. Aber wir enthalten uns – das habe ich der Kollegin gesagt – wegen des einen Punktes mit
der Grundsicherung. Für die Grundsicherung haben wir FREIEN WÄHLER uns bisher nicht ausgesprochen, machen das auch nicht, und deswegen enthalten wir uns. Alle anderen Punkte – das möchte ich ausdrücklich sagen –, Rahmenbedingungen usw., sind in unserem Sinne. Darüber werden wir heute auch noch reden, dass der richtige Ansatz die richtigen Rahmenbedingungen sind: Ich habe einen Kitaplatz, und ich kann ihn zahlen bzw. der Freistaat zahlt ihn.
Herr Huber, fangen wir bei Ihrem Beispiel, bei den 7.200 Euro in Bayern im Vergleich zu den 4.900 Euro in Hessen, an. Die Praxis zeigt halt, dass ich, wenn ich dieses Geld für mein zwei- oder dreijähriges Kind bekomme, es nicht aufhebe, bis das Kind in den Kindergarten kommt.
Zum anderen bitte ich Sie um gewisse Vorsicht im Umgang mit Zahlen. Sie sagen, die anderen Bundesländer gäben viel weniger aus. Das muss man dann
einfach grundsätzlich auf ein Kind herunterrechnen; denn man kann nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
Sie argumentieren, Sie wollten Qualität und wir würden ohnehin keine Fachkräfte bekommen. Da frage ich mich, warum Sie nicht unser Schulsystem kostenpflichtig machen; denn wir haben momentan auch nicht genügend Grundschullehrer. Die würden wir dann ja auch anderweitig bekommen.
Auch argumentieren Sie, wir wollten nur die Besserverdienenden unterstützen. Somit unterstützen Sie mit dem jetzigen Schulsystem auch nur die Besserverdienenden; denn ab der Grundschule kostet die Bildung nichts.
Wenn ich sage, Bildung ist wichtig, dann ist sie ab dem Moment, ab dem Bildung erforderlich ist, bereitzustellen.
Immer wenn Sie sagen, Sie täten in der letzten Zeit so viel, vergessen Sie, dass Sie bis vor 20 Jahren negiert haben, dass man in Bayern überhaupt frühkindliche Bildung braucht. Sie und ich waren nicht allein in einem Kreistag. Die CSU-Meinung war ganz klar: In unserem anständigen Bayern bleibt die anständige Mutter zu Hause. Wir brauchen keine Kinderkrippen und keine Kindergärten.
Ich zeige Ihnen die Protokolle von Sitzungen in Kreistagen vor 20 Jahren. Das war so.
Ich warte darauf, dass Sie letztendlich auch hier Einsicht zeigen, ähnlich wie beim G 9. Als Sie noch gar nicht im Landtag waren, wurde auch darüber diskutiert.
Dann habe ich noch die Schlussfrage, ob Sie es richtig finden, dass, weil man es hier relativ willkürlich und nicht wie im Schulbereich zentral macht, bei Ihnen im südlichen Oberbayern der Anstellungsschlüssel 1 : 7,5 und in Oberfranken 1 : 10,7 beträgt, und ob es eine Begründung hierfür gibt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! "Seenotrettung": Wenn mir – und ich denke, da bin ich nicht alleine – vor zehn Jahren jemand diesen Begriff genannt hätte und gesagt hätte, dass das ein Thema in den Medien wird, ein Thema in Reportagen, ein Thema in der Politik, ein Thema im Bayerischen Landtag und natürlich vor allem ein Thema in der Wirklichkeit, dann hätte ich mir das nicht vorstellen können.
Ich zitiere einen aktuellen Kommentar aus einer bayerischen Zeitung:
Wir können uns nicht auf Menschrechte, Aufklärung und Humanismus berufen und gleichzeitig die Rettung Ertrinkender kriminalisieren.
Ich zitiere weiter:
Es geht nicht um unterschiedliche Auffassungen, wie man mit Migranten- und Flüchtlingsbewegungen umgehen soll. Es geht nicht darum, dass man "nicht alle aufnehmen" kann. Es geht schlicht um ein Mindestmaß an Zivilisiertheit: Wer gerade dabei ist, zu ertrinken, der ist weder Flüchtling noch Migrant, der ist weder Afrikaner noch Europäer, weder Muslim noch Christ, der ist ein Mensch, der gerade dabei ist, zu ertrinken, und man muss alles unternehmen, um ihn zu retten.
So stand es in der "Süddeutschen Zeitung vom 5. Juli 2018. Das ist natürlich richtig, und das entspricht auch völlig dem Artikel 98 des Seerechtsübereinkommens. Aber in diesem Seerecht ist natürlich auch reguliert, wie man bei der Seenotrettung letztendlich mit Gesetzen umzugehen hat und dass auch hier ein geordnetes Verfahren nötig ist. Deswegen ist es wichtig, dass wir uns heute dieses Themas annehmen. Es zeigt sich auch, denke ich, dass dieses Thema jeder Fraktion hier im Haus wichtig ist, weil jede Fraktion zu diesem Thema einen Antrag vorgelegt hat. Ausgangspunkt ist der Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN, zu dem gerade Kollegin Katharina Schulze gesprochen hat. Er ist recht einfach, griffig
formuliert; den Seenotretterinnen und Seenotrettern wird gedankt. Diesem Dank schließen wir uns als FREIE WÄHLER natürlich an.
Es gibt nun drei nachgezogene Anträge. Ich meine, es ist positiv in diesem Haus, wenn man seine Nuancen, seine Schwerpunkte zu einem Thema, das eine Fraktion über ihren Antrag vorgibt, auszudrücken versucht.
Die SPD formuliert: "Seenotrettung verstärken, Seenotretter unterstützen und auszeichnen!" Das ist zu unterstützen. Ich sage aber auch gleich: Wir FREIE WÄHLER werden uns wegen des vierten Spiegelstrichs enthalten. Darin werden Äußerungen des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat verurteilt, gegebenenfalls den Kapitän und die Besatzung des Rettungsschiffes "Lifeline" wegen Verstoßes gegen das Seerecht strafrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen usw. usf. Es läuft ein rechtsstaatliches Ermittlungsverfahren. Der Kapitän ist gegen Kaution freigelassen worden. Wir haben nicht die Informationen, die es zulassen würden, uns hier ein Urteil zu bilden. Deshalb enthalten wir uns.
Zum Dringlichkeitsantrag der CSU "Humanität und Ordnung – Schlüssel einer verantwortungsvollen Migrationspolitik": Wir kritisieren an diesem Antrag, dass letztendlich die Ursachen, zumindest in der Formulierung zur Notwendigkeit der Seenotrettung, in erster Linie bei den Schleppern verortet werden, dass die EU-Außenpolitik aber nicht genannt wird. Wir stimmen dem Antrag trotzdem zu. Er ist in der Grundhaltung natürlich auch in unserem Sinne.
Nun zu unserem eigenen Dringlichkeitsantrag, dem Antrag der FREIEN WÄHLER: Wir fordern ein "Geordnetes Rettungswesen auf dem Mittelmeer – Seenotretter nicht für Handlungsunfähigkeit der EU-Mitgliedstaaten verantwortlich machen!". Wir sind in unseren Forderungen sehr konkret. Wir machen die Beschlüsse des jüngsten EU-Gipfels vom 28. Juni 2018 zum Gegenstand und wollen mit unserem Antrag deutlich machen, dass diese Beschlüsse in den kommenden zwei Monaten, also bis zum Oktober, mit Inhalten gefüllt werden müssen.
Ich möchte betonen: Alle Anträge, zumindest die drei nachgezogenen, die nicht nur den Dank an die Retter zum Ausdruck bringen, wobei "nur" nicht verkleinernd gemeint ist, zeigen ganz deutlich: Die Themen, die wir in diesem Zusammenhang behandeln müssen, sind die Schleuserproblematik, die Fluchtursachenbekämpfung, die Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern, der Schutz der EU-Außengrenzen und die soli
darische Umverteilung der Flüchtlinge auf die EUMitgliedstaaten. Ich meine, bei diesem Thema sieht man, dass das hier von niemandem bezweifelt wird. Alle EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, an der Seenotrettung mitzuwirken und zu kooperieren. Sie sind zudem dazu verpflichtet, alles zu verhindern, was wiederum die Seenotrettung behindern könnte. Ich glaube, wir müssen hier mit Augenmaß vorgehen. Natürlich ist es eine Frage der Ethik, der Humanität; aber natürlich sind wir auch politisch gefordert, und mit unserem Dringlichkeitsantrag wollen wir dies angehen. Wir bitten deswegen um Zustimmung.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der Logik des Hauses und nachdem wir keine Antragsteller sind, wäre jetzt eigentlich die größere Fraktion dran. Herr Ländner möchte aber vielleicht das letzte Wort haben, und deshalb passt das jetzt schon. Es muss ja nicht immer eine Frau das letzte Wort haben.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich haben wir das Thema am 06.12.2017, also im letzten Jahr, bereits im Innenausschuss besprochen und es jetzt also ein halbes Jahr geschoben. Gut Ding will Weile haben. Aus unserer Sicht hätte es das nicht gebraucht, dass man diese drei Anträge jetzt noch einmal zur Debatte stellt, aber gut.
Es wurde ausführlich dargelegt: Hier haben wir ein Urteil des EGMR, wonach gekennzeichnet werden muss. Das Urteil besagt ganz klar: Wenn Helme und Schutzkleidung bei der Polizei verwendet werden, dann muss eine wahrnehmbare, eine unterscheidbare Kennzeichnung an der Uniform getragen werden, um die Polizeibeamten bei im Dienst begangenen Vergehen zweifelsfrei identifizieren zu können. Da steht ganz klar: wie zum Beispiel Namen oder Nummern. Das Urteil legt also nicht fest, dass es Namen oder Nummern sein müssen. Das Urteil sagt nur, die Identifikation muss zweifelsfrei erfolgen können.
Wir FREIEN WÄHLER schließen uns der Rechtsauffassung an, dass das bei der bayerischen Polizei zweifelsfrei gewährleistet werden kann, und zwar durch Dienstpläne, die bei uns minutiös geführt werden, durch regelmäßige Videoaufzeichnungen bei Großeinsätzen. Nach dem momentanen Sachstand können Streifenbeamte frei entscheiden, ob sie ein Namensschild tragen wollen oder nicht. Größere Einsatzverbände, bei Demonstrationen oder Großveranstaltungen, sind mit der Kennung ihres Einsatzzuges markiert. Das heißt, eine Identifikation im Streifen
dienst kann sowieso erfolgen. Bei Großeinsätzen ist zumindest der Einsatzzug erkennbar. Wir glauben, dass das ausreicht. Wir glauben, dass der Vorschlag der SPD zu bürokratisch ist, weil ja auch die SPD ganz klar die Gefahr erkennt, den Polizisten, die Polizistin per Nummer oder per Namen erkennbar zu machen. Gerade bei Großeinsätzen gibt es auch Gegner der Polizei, die Polizisten dann ausspionieren, ausspähen, ihnen vielleicht persönlich nachstellen wollen. Wir meinen, das darf nicht gelingen.
Wir glauben, dass der SPD-Antrag zu bürokratisch ist. Es führt zu nichts, jedes Mal die Nummern zu wechseln. Wir glauben, dass die Verwechslungsgefahr auch bei einer Nummerierung im Sinne der GRÜNEN oder der Kollegin Claudia Stamm bei Merkfehlern nicht hilft, nicht bei Ablesefehlern, nicht hilft, wenn Polizei länderübergreifend eingesetzt wird; dann müsste man nämlich eine bayerische und eine mecklenburgvorpommerische Nummer usw. einführen. Das ist für uns nicht praxistauglich.
Wir haben Einsatzdokumentationen. Wir haben privates Bildmaterial. Wir haben Aussagen. Wir haben eine Zentrale Ermittlungsstelle. Das Urteil von 2017 bezieht sich ohnehin auf weit zurückliegende Fälle. Bis auf diesen einen Fall ist noch jeder Fall der Identifikation gelöst worden. Wir glauben deswegen nicht, dass man eine Berufsgruppe wie die der Polizei, der über 80 % unserer Bevölkerung höchstes Vertrauen schenken, unter Generalverdacht stellen muss.
Wie gesagt, das europäische Urteil erlaubt, die Identifikation anders sicherzustellen. Wir glauben nicht, dass man hier einen Generalverdacht hegen muss. Wir glauben auch nicht, dass das in der Praxis eine Lösung wäre. Wir haben deshalb in den Ausschüssen alle drei Anträge abgelehnt und machen das auch jetzt.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn dem Esel zu wohl wird, geht er aufs Eis. Oder: Hochmut kommt vor dem Fall. Das sind zwei Redensarten, die mir heute im Zusammenhang mit der Zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Staatsregierung zur Errichtung der Bayerischen Grenzpolizei einfallen. Warum? – Was heute hier stattfindet, zeigt in sechsfacher Hinsicht, wie sehr die Mehrheitsfraktion in diesem Hause wesentliche Grundpfeiler unserer Demokratie geringschätzt bzw. missachtet.
Wir erleben heute erstens eine Missachtung des Parlaments, zweitens eine Missachtung unserer Sprache, drittens eine Missachtung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, viertens eine Missachtung der bisherigen polizeilichen, und zwar erfolgreichen polizeilichen Praxis, fünftens eine Missachtung eines kostenbewussten Haushalts und sechstens eine Missachtung unserer bayerischen Bürgerinnen und Bürger.
Ich erkläre es Ihnen gerne. Erstens. Missachtung des Parlaments: Bei dem Festakt, der ein paar Tage zurückliegt, wie vorher schon erwähnt, ist ein Gesetz in Kraft getreten, das hier noch gar nicht verabschiedet wurde. Dass Sie uns nicht nötig haben, zeigen Sie uns in diesen fünf Jahren dauernd. Eine Opposition brauchen wir nicht, wir können alles.
Doch, das ist so! Hier wird es einem deutlich vor Augen geführt. Wir können hier über etwas abstimmen, wir können dafür oder auch dagegen sein, aber die Sache ist schon geritzt. Das ist unmöglich! Das ist eine Missachtung des Parlaments! Eigentlich bekommen wir unser Geld dann umsonst.
Es ist auch, und das sage ich nicht zum ersten Mal, eine Missachtung unserer Sprache. Herr Söder sagt:
Bayern ist gewappnet, unsere Grenzpolizei steht bereit. Er sagt: Es ist ein ganz wichtiges Zeichen, dass Bayern seine Grenzen selbst schützen kann. – Entschuldigung, es geht um die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland, und die verläuft in Baden-Württemberg wie in Nordrhein-Westfalen oder auch in Bayern. Wir reden aber von einer Grenze. Erklären Sie doch bitte einmal einem Kind oder einem Jugendlichen, dass die Grenze die Sache eines Staates ist und nicht eines Freistaates Bayern. Es geht hier um die Grenze der Bundesrepublik Deutschland, und die hat eine Grenzpolizei und niemand anderer.
Es geht auch um die Missachtung unseres Grundgesetzes. Im Interview mit der "Welt am Sonntag" stellt unser Ministerpräsident klar, dass bayerische Polizisten selbstständig Grenzkontrollen durchführen werden. Das wird an der grünen Grenze passieren und auch an den drei jetzt genehmigten Grenzkontrollpunkten. Er sagt nicht, dass vom Bund ganz klar signalisiert wurde – das kann man auch nachlesen, beispielsweise im "SPIEGEL" –, dass die bayerische Landespolizei zwar die Bundespolizei gerne unterstützen könne, die Arbeit aber unter Aufsicht der Bundespolizei ablaufen müsse. Also, die selbstständigen Grenzkontrollen sieht unser Grundgesetz nicht vor. Es ist auch überhaupt noch nicht die Rede davon, wie man das vielleicht machen will. Auch auf Anfrage des "SPIEGEL" erklärt der bayerische Innenminister Joachim Herrmann, man sei sich zwar im Ziel einig, es müssten aber noch organisatorische und rechtliche Detailfragen geklärt werden. – Es ist aber ganz klar: Unser Grundgesetz sieht diese Grenzpolizei nicht vor. Wenn, dann wird es eine abgewandelte Form, eine "Grenzpolizei light". Wenn dem so ist, dann sollte man aber auch dazu stehen. Unser Grundgesetz jedenfalls ist zu wertvoll, um es hier zu verkleinern.
Es ist auch eine Missachtung der bisher erfolgreichen Praxis unserer Polizei. Hier wird mit Zahlen jongliert, die nicht richtig sind. Momentan reden Sie von 500 Stellen bei der derzeitigen Schleierfahndung. Das stimmt auf dem Papier, tatsächlich stehen aber nur 375 Stellen zur Verfügung. Sie reden von 1.000 und manchmal sagen Sie dann, aber auch nicht immer, dass diese 1.000 in Hunderterschritten erreicht werden sollen. Wenn man jetzt bei 375 ist, dann muss man aber ganz klar sagen, dass wir beim ersten Hunderterschritt sind. 2019 sind wir dann bei den jetzigen 500. Dann kommen wir aber nicht auf 1.000, sondern, wenn wir so weitermachen, dann kommen wir maximal auf 900 Stellen. So ehrlich sollten Sie schon sein. Der Ausgangspunkt sind nicht 500 Stellen.
Es ist auch eine Missachtung der bisherigen erfolgreichen Praxis der Schleierfahnder. Ist Ihnen eigentlich bewusst, was Sie im Hinblick auf die Motivation dieser Leute tun, die jetzt ihre Arbeit machen? Sie müssen heute von Herrn Ländner hören: Jetzt kommen die tollen Autos, jetzt kommt die tolle Ausstattung, und das bedeutet, dass die Leute erst jetzt richtig arbeiten können. Aber das machen die Leute doch schon. Wir sind so sicher, und wir liegen so gut in der Kriminalstatistik, auch bei der Grenzfahndung im Zusammenhang mit Drogenkriminalität usw. Das alles passiert doch jetzt bereits, und das ist doch erfolgreich. Sie aber tun gerade so, als müssten wir etwas Neues erfinden. Das ist eine Geringschätzung der Arbeit der Menschen, die diese Arbeit bisher äußerst erfolgreich machen.
Dass Sie sich auf unsicherem Gelände bewegen, zeigen Sie eigentlich selber, auch jetzt gerade in ihrer Rede. Sie sagen: Eigentlich machen wir doch nur eine Umbenennung. – Dann frage ich: Wieso brauchen wir dafür 14 Millionen?
Sie sagen: Eigentlich haben wir nur elf Stellen, und die tun nicht weh. – Gut, diese elf Stellen sind eine halbe Million jedes Jahr wert, weil darunter eine B-2Stelle und zwei A-16-Stellen sind und auch die sonstigen Stellen in den oberen Bereich gehören. Das heißt, wir geben schon viel Geld für etwas aus, von dem Sie sagen, dass es eigentlich nur eine Umbenennung ist. Wenn es nur eine Umbenennung ist, dann ist es nicht nötig. Oder Sie ändern organisatorisch etwas. Dann frage ich: Warum tun Sie das, obwohl es bisher schon erfolgreich ist?
Sie sagen auch: Die Uniformierung muss jetzt sein. – Auf meinen Zwischenruf haben Sie reagiert und gesagt: Auch jetzt ist es ja eigentlich möglich. – Wir kennen die tolle PowerPoint-Präsentation mit den vier Säulen. Ganz klar ist: Bereits jetzt können Schleierfahnder in der Uniform ihre Arbeit machen; in Schwaben zum Beispiel ist das schon der Fall. Das neue Abzeichen haben sie noch nicht. Das ist aber das Wenigste, worüber wir mit Ihnen streiten. Das soll sein; das kann man auf die Schnelle sowieso nicht lesen.
Wir glauben nach wie vor, dass Sie die Praxis missachten. Der Herr Kollege Gantzer hat es schon gesagt: Sie haben in Zukunft drei Herren oder drei Frauen, aber ich habe das Gefühl, zumindest bei dem Wasserkopf sind keine Damen dabei. Vielleicht ma
chen sie so etwas nicht mit, oder keine von ihnen muss versorgt werden; so einen Verdacht hat man manchmal. In der Praxis stellt sich also schon die Frage, wer zuständig ist.
Wir stellen nicht in Abrede, dass es womöglich bei manchen Dingen eine Koordination braucht. Aber das macht vielleicht nur 10 % des ganzen Tätigkeitsbereichs aus, den die alte und die neue Schleierfahndung haben bzw. künftig die sogenannte Grenzpolizei haben wird. Gehen Sie es ganz einfach an: Da ist einer krank; bis jetzt war das überschaubar. Da gibt es Urlaubspläne; bis jetzt war das überschaubar. Läuft das über die Polizeipräsidien, läuft das über den Wasserkopf in Passau unten, oder muss man auch noch den Bund miteinbeziehen? – Jeder, der mit mehreren Dienststellen zu tun hat, weiß, dass ganz klar gesagt werden muss, wer der Ober und wer der Unter ist. Wenn man sich momentan mit den Leuten unterhält, heißt es: Ja, ja, die in Passau machen die Koordination; aber wir sind Herr der Lage. – Ich bin gespannt. Das, was Sie hier anzetteln, ist nicht zielführend.
Letztendlich missachten Sie auch den Bürger; denn der Bürger bemerkt diesen Etikettenschwindel. Der Bürger merkt, dass Sie eigentlich nur Schaum aufschlagen, wo überhaupt nichts aufgeschlagen werden muss. Es ist purer Aktionismus. Auch dem Bürger ist klar, dass der 14. Oktober anscheinend wie ein Damoklesschwert über der Arbeit hier schwebt, was aber gar keine Rolle spielen darf. Der Bürger merkt, dass sicherheitspolitische und polizeiliche Belange bei dieser Entscheidung keine Rolle gespielt haben. Dazu, dass die Politikverdrossenheit immer größer wird, trägt genau so ein Verfahren bei.
Wir sagen: Stockt die Schleierfahndung personell auf! Dafür kämpfen wir. Dagegen haben wir noch nie ein Wort gesagt. Wir sollen zumindest die 500 Leute haben. Nein, wir haben noch nicht einmal die 500, die auf dem Papier stehen, zur Verfügung.
Wir brauchen keine Doppelstrukturen. Wir brauchen die Wertschätzung der bisherigen Arbeit und auch die Wertschätzung der Arbeit der Bundespolizei. Die 2.500 Bundespolizisten sind zum Teil bayerische Bürger und wohnen hier. Sie tun teilweise so, als würden sie gar nichts leisten. Das ist keine Wertschätzung ihrer Arbeit.
Herr Ländner, am Anfang haben Sie gesagt, Sie geben Antworten. Dazu sage ich Ihnen: Sie geben Antworten auf Fragen, die in dem Fall weder die Polizei noch der Bürger gestellt hat. Sie lenken vielleicht von wichtigen Antworten auf wichtige Fragen ab.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Worum geht es? – Wir reden erstens über ein Polizeiaufgabengesetz, wie es in 15 anderen Bundesländern in anderen Formen ebenfalls vorhanden ist. In einem Polizeiaufgabengesetz wird geregelt, was die Polizei wann tun darf.
Zweitens geht es um die Richtlinie (EU) 2016/680, die bis Ende Mai Anpassungen unseres jetzigen Gesetzes erforderlich macht, und es geht um die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil zum BKA-Gesetz von 2016.
Drittens – das ist das Hauptsächliche – geht es darum, dass Sie mit diesem Gesetzentwurf nicht nur die erforderliche Anpassung vorgenommen haben, die die Richtlinie erfordert, sondern die größte Änderung des Polizeiaufgabengesetzes in Bayern seit Bestehen des Freistaats. Bei der Anhörung haben alle Experten in großer Einmütigkeit festgestellt, dass das eine wesentliche Strukturveränderung bedeutet, wie sie bisher noch nicht da war, weil zahlreiche Ergänzungen polizeilicher Befugnisnormen neu eingebracht werden, weil der Charakter der Gefahrenabwehr erheblich verändert wird und weil die Polizei zusätzlich zu ihren Aufgaben Eingriffs- und Zugriffsrechte be
kommt, die bisher Staatsanwälten und Richtern vorbehalten waren.
Letztendlich geht es aber über dieses Polizeiaufgabengesetz hinaus um einen bedenklichen und aus Sicht der FREIEN WÄHLER – und ich glaube, nicht nur aus unserer Sicht – bedauerlichen Politikstil, der inzwischen, seit wir ein neues Kabinett haben, deutlich verschärft ist und entweder den Personen des neuen Kabinetts mit dem Ministerpräsidenten oder auch dem Wahlkampf geschuldet ist. Das kann ich nicht beurteilen.
Was zeichnet diesen Politikstil aus? – Auch wir wagen, zu behaupten, Herr Fraktionsvorsitzender Kreuzer, dass das in einer bisher nicht gekannten Schnelle durchgepeitscht wird. Die Anhörung hat nur zwei Stunden gedauert, weil wir gehört haben, wir müssen das noch unterbringen. Der Zeitpunkt der Debatte, der ursprünglich heute angesetzt war, ist geändert worden, was auch die Presse angemahnt hat, wobei es eigentlich immer noch zu spät ist. Ursprünglich wären wir noch viel später müde gewesen.
Wir haben in diesem Fall außerdem wirklich nicht die Möglichkeit genutzt, und diese Möglichkeit haben Sie gehabt. Diese hat man Ihnen zumindest in den Ausschussberatungen vorgeschlagen. Diese Möglichkeit wäre Ihnen vielleicht spätestens klar geworden, wenn Sie gemerkt hätten, die Bürger haben Ängste, die Bürger haben Sorge. Sie hätten es ohne Weiteres, weil der Termin der EU-Forderung natürlich eingehalten werden muss, ändern können. Sie hätten die nötigen Anpassungen, die die EU-Richtlinie erfordert, vornehmen können.
Die FREIEN WÄHLER stehen absolut dazu, dass wir sagen: Natürlich machen unsere Kriminellen Fortschritte, natürlich macht die Technik Fortschritte.
Natürlich muss dann auch die Polizei Fortschritte in ihren Befugnissen machen. Das muss allerdings diskutiert und nach wie vor überlegt werden.
Man muss den Bürger hier mitnehmen. Das hätten Sie machen können. Sie hätten das nicht durchpeit
schen müssen, weil genügend Zeit gewesen wäre. Man benötigt diese Befugnisse sehr wohl, und um der fortschreitenden Kriminalität und der fortschreitenden Technik – natürlich auch im Straftäterbereich – gerecht zu werden bzw. um damit Schritt zu halten, muss man Befugnisse auch ändern. Das hätten wir aber diskutieren können, und Sie hätten die Ängste der Bevölkerung ernst nehmen können.
Wir haben – Gott sei Dank – im September noch zwei Sitzungswochen. Wenn Sie tatsächlich Angst haben, Sie würden dieses Gesetz ohne absolute Mehrheit nicht durchbringen, hätten Sie es mit der Mehrheit, die Sie jetzt haben, im September durchgebracht, aber es wäre dann diskutiert worden, und vielleicht wäre keine derart starke Polarisierung in unserer Gesellschaft erfolgt.
Anscheinend haben Sie – das stellen wir nicht nur jetzt fest – immer noch nicht gemerkt, dass es ein Zeichen von Stärke ist, wenn man letztendlich sagt: Wir gehen einen Schritt zurück, wir haben mit diesem Vorpreschen vielleicht einen Fehler gemacht. – Sie meinen, das ist ein Zeichen von Schwäche. In Wirklichkeit ist es aber ein Zeichen von Schwäche, wenn Sie jetzt letztendlich auf die Kritiker unverhältnismäßig einschlagen.
Herr Kreuzer, Sie haben gerade ein Bündnis zum Beispiel mit Linken erwähnt. Sie erwähnen aber nicht das Bündnis, das ebenfalls beteiligt ist. Dieses Bündnis heißt KDFB – Katholischer Deutscher Frauenbund –,
BDKJ – Bund der Deutschen Katholischen Jugend –, Evangelische Jugend, Katholikenrat, Pax Christi und Katholische Arbeitnehmer-Bewegung, und die Organisationen haben Ihnen sehr wohl auch einen Brief geschrieben.
Wenn Sie ein solches Bündnis lächerlich machen – –
Ich kann auch zurückgrinsen, liebe Kollegen, das geht.
Ja, ich meine, wenn man lächelt, wird man hübscher, das ist schon klar.
Auf jeden Fall sind das ernst zu nehmende Bündnisse, und wenn Sie über sie lächeln, tun Sie ihnen Unrecht. Diese Menschen machen sich Gedanken, und ich glaube, wir haben in den letzten zehn Jahren selten erlebt, dass sich solche Menschen zusammenschließen und offen gegen die Partei, die das gleiche Christliche in ihrem Namen trägt, wenden, sie offen bitten und nicht nur in Gesprächen sagen: Bitte ändert was. Wenn Sie das so wegwischen, tun Sie mir eigentlich leid; dann haben Sie es nicht anders verdient.
Letztendlich muss man auch sagen, dass diese Kommission, die Sie jetzt vorschlagen, eine Bankrotterklärung für dieses Gesetzgebungsverfahren ist. Das war noch nie da. Sie müssen das vorher erklären! Sie sagen: Wir machen ein Gesetz, und dann reden wir darüber. – Ja, wo sind wir denn? – Das ist einfach nicht vorstellbar.
Herr Kollege Kreuzer, Sie haben vorher das Beispiel Amoklauf in Schulen gebracht. Ich kenne keinen Amoklauf in der Bundesrepublik Deutschland innerhalb der letzten 20, 30 Jahre, der durch diese neuen Befugnisse hätte verhindert werden können. Teilweise hat man sogar Anzeichen gehabt, die aber leider nicht wahrgenommen wurden, weil wir zu wenig Lehrer und zu wenig Sensibilität haben.
Natürlich, der Fall – –
Wenn Sie ernsthaft bestreiten, dass man den Schüler, der gemobbt wurde und der im OEZ Amok gelaufen ist, vorher durch andere Systeme und mit einer anderen Sensibilität hätte auffangen können, dann haben Sie, denke ich, letztendlich keine Ahnung, was in den jungen Menschen draußen vor sich geht. Wenn Sie genau dieses Beispiel dafür heranziehen, dass wir andere Befugnisse brauchen, haben Sie das schlechteste Beispiel gewählt, das sie wählen konnten.
Wir FREIEN WÄHLER haben uns mit Ihren Vorschlägen auseinandergesetzt. Wir haben Änderungsanträge eingebracht. Sie haben dann selber Änderungsanträge eingebracht, die uns aber nicht weit genug gehen. Teilweise greifen sie zwar unsere Kritik auf und zeigen, dass Sie vielleicht nach wie vor ein Gespür dafür haben, wo Schwachstellen sind, allerdings hätten wir so weiterarbeiten müssen, und das haben Sie leider nicht getan.
Die Polizei hat ein hohes Ansehen bei uns. Sie hat mitunter das höchste Ansehen, weil sie eine super Arbeit macht. Die Polizisten schieben Überstunden vor sich her und sagen: Wir brauchen mehr, aber wir vertrauen darauf, dass das Personal 2019, 2020 kommt; wir tun unser Bestes. – Deshalb sind wir auch das sicherste Bundesland und nicht deshalb, weil die Polizei bisher zu wenig Befugnisse hat. Wie gesagt, wir bräuchten eine Erweiterung, aber nicht in dieser Unmäßigkeit. Das ist nicht nachzuvollziehen.
Das Thema ist ernst, aber ich wage trotzdem, hier Lucky Luke zu zitieren. Bei "Die Daltons in der Schlinge" zieht sich der Spruch durch: Erst hängen, dann reden. – Wir sind nicht im Wilden Westen, und wir hängen nicht erst und reden dann.
Was Sie hier machen, geht aber in diese Richtung. Ihre Kommission gehört an den Anfang und nicht an das Ende der Debatte.
Sie sollten mit den Menschen sprechen. Haben Sie die Stärke, einen Schritt zurückzugehen, die Änderungen, die wir wegen der EU brauchen, zu verabschieden und ansonsten in den Dialog zu treten. Wenn Sie dem Bürger gut erklären können, dass diese Befugnisse nötig, dass sie in Ordnung sind, dann gehen Sie in diesen Dialog. Hauen Sie nicht dieses Gesetz durch, sondern wagen Sie es, mit den Menschen zu sprechen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich begrüßen die FREIEN WÄHLER alle Bestrebungen, die eine effiziente und erfolgreiche Ermittlungsarbeit der Polizei fördern und verbessern. Gerade die Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus sowie viele weitere akute Bedrohungslagen wie Wohnungseinbruchskriminalität, Drogenkriminalität usw. müssen auch durch eine zeitgemäße Auswertung der Spuren verfolgt werden.
Nach Meinung der FREIEN WÄHLER sind Prävention und Gefahrenabwehr die entscheidenden Komponenten eines PAG, weil dadurch die Gewährleistung der inneren Sicherheit maßgeblich mitbestimmt wird. Wir begrüßen deswegen immer, wenn Befugnisse der Polizei weiter optimiert werden, wobei die Betonung auf optimiert liegt, was mit Verbessern zu tun hat. Was uns hier vorliegt, ist aber eindeutig nicht der richtige Weg. Bei der Anhörung der Experten im Ausschuss hat sich mir ein anderes Bild ergeben, Kollegin Guttenberger. Sogar die von Ihnen benannten Experten waren sehr skeptisch. Es war keiner dabei, der das ausschließlich begrüßt hat.
Ich bin als stellvertretende Vorsitzende ebenfalls mit vorne gesessen.
Herr Prof. Gantzer wollte wissen, ob unser Rechtsstaat den Bach hinuntergeht, und Experten neigen dazu, sich manchmal ein wenig unkonkret auszudrücken. Ich habe deshalb jeden explizit noch einmal gefragt, und jeder hat geantwortet: Nein, der Rechtsstaat wird dadurch nicht den Bach hinuntergehen, aber wir haben Bedenken. – Diese Bedenken sollten wir bedenken, aber Sie ignorieren sie.
Wir halten das nicht für den richtigen Weg, weil hier zu viele Bürgerrechte unnötig eingeschränkt werden.
Wir sehen auch, dass hier letztendlich ein Polizeiaufgabengesetz sehr mit geheimdienstlichen Aufgaben vermischt wird. Außerdem warnen wir vor einer Überfrachtung polizeilicher Aufgaben bei dem jetzigen bestehenden Personalmangel – es hilft nichts, wenn man überhaupt nicht mehr zum Arbeiten kommt. Das Gleiche gilt, wenn zu viele Daten erhoben werden, die man dann im Prinzip nicht mehr auswerten kann. Jeder aus dem Wirtschaftsleben, aus anderen Bereichen wird Ihnen das bestätigen.
Wir wissen doch jetzt schon, wo die Schwachstellen sind, aber an diesen Punkten ändern Sie nichts. Letztendlich nehmen Sie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz, die sich eindeutig auf die terroristische Prävention beschränkt, zum Vorwand, um sehr weitreichende Befugnisse zu erteilen.
Im Übrigen waren sämtliche der von Ihnen, von der CSU, heute im Verlauf dieser Debatte angeführten Beispiele weder eindeutig noch haben sie bewiesen, dass wir dieses neue Gesetz in dieser Form brauchen. Diese Beispiele hätte man alle mit der jetzt schon definierten konkreten Gefahr abhandeln können.
Bei einem einzigen Beispiel gebe ich dem Kollegen Kreuzer recht, weil es stimmt. Wenn jemand nach einer Scheidung sagt: "Jetzt gibt es einen Rosenkrieg", dann müsste man aufgrund dieser Aussage
auch mit dem neuen Gesetz 50 % all derer, die sich scheiden lassen, beobachten.
Doch, das ist so. Das gäbe das Gesetz dann her.
Das war das Beispiel, das der Kollege Kreuzer angeführt hat.
Wir haben auf einmal die seltsame Logik, dass man nach einem Gesetz dieses Gesetz letztendlich verteidigt, dieses Gesetz plausibel machen will. Hier dreht sich irgendwie sämtliche Logik dieses Hauses. Wir bedauern nach wie vor, dass Sie nicht den richtigen, den normalen Weg gehen und erst mit der Bevölkerung sprechen und sich mit den Ängsten in diesen nicht zu vernachlässigenden Gruppen – das sind doch nicht alles Spinner, die jetzt alle meckern – ernsthaft auseinandersetzen. Wir bedauern das und sehen das im Übrigen als Beweis der Arroganz der Macht an,
aber ich möchte Ihnen auch sagen: Hochmut kommt vor dem Fall.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Gegensatz zu Ihnen – Sie sagen immer, dass Sie überrascht sind, was hier alles kommt – sind wir nicht überrascht.
Sie reden um den Brei herum. Seit es um die Grenzpolizei geht, sagen Sie, dass Sie keine Grenzpolizei wollen, auch wenn Sie eine Grenzpolizei wollen, oder Sie wollen eine Grenzpolizei, aber wollen nicht dazu stehen. Das ist eine Vermischung der Begriffe. Wie es damals zur Debatte kam, habe ich gesagt: Kakao ist nicht Kaba, und Grenzpolizei ist eine Sache, die eindeutig definiert ist,
nämlich aufgrund unserer Situation. Wir sind ein Bundesland. Wir sind kein Staat mit einer Grenze. Deshalb können wir auch keine Grenzpolizei haben. Das ist nach wie vor ein Zeichen von Größenwahnsinn.
Ich stelle für die FREIEN WÄHLER Folgendes fest: Solange der Schengenraum an seinen Außengrenzen nicht wirksam kontrolliert wird, befürworten wir FREIEN WÄHLER die Kontrolle der bundesdeutschen Grenze zwischen Bayern und Österreich. In § 71 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland – ein Bundesgesetz – ist genau geregelt, dass für diese Kontrolle der bundesdeutschen Grenze zwischen Bayern und Österreich die Bundespolizei zuständig ist.
Wenn Sie ein neues Gesetz entwickeln wollen, gibt es zwei Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit ist die, dass Ihrer Meinung nach zu wenige Bundespolizisten vorhanden sind – momentan haben wir 2.500 Bundespolizisten an dieser Grenze. Wenn Sie sagen, dass das nicht taugt und dass das zu wenige sind, ist dies okay. Sie haben den kurzen Draht – Stichwort Doppelpass – zum Bundesinnenminister. Wenn Sie 500 Polizisten mehr anfordern würden, wäre der Fall geregelt, und Sie bräuchten diesen Gesetzentwurf nicht. Das war die erste Möglichkeit.
Zweite Möglichkeit: Ihnen taugt die Bundespolizei nicht, und Sie sagen, sie ist nicht gut genug. So kommt es bei der Polizei teilweise an. Damit unterstellt man ihr indirekt eine schlechte Arbeit. Nennen Sie Ross und Reiter, verlangen Sie eine andere Ausbildung oder was auch immer. Sie sagen aber auch, dass Sie mit der jetzigen Arbeit der Bundespolizei an der bundesdeutschen Grenze zwischen Österreich und Bayern nicht zufrieden sind.
Wir haben Sie verstanden und brauchen hierzu keine Belehrung; denn wir wissen: Am wirksamsten, um diese Grenze zu kontrollieren, ist die Schleierfahndung.
Die Bundespolizei bräuchte etwa ein Drittel mehr zu besetzende Stellen. Am wirksamsten wäre es deshalb, wenn ihr diese Stellen zur Verfügung stünden.
Fahren Sie die ganze Grenze entlang, etwa nach Rosenheim, und fragen Sie dort die Polizei, wie viele Stellen ihr denn zur Verfügung stehen. Den Polizeidienststellen fehlt nämlich genau ein Drittel der Stellen. Wenn Sie aufstocken, wird frühestens 2022 die Anzahl der Stellen erreicht, die eigentlich bereits jetzt vorhanden sein sollten.
Das Wichtigste ist – das haben die Vorredner bereits gesagt –, dass wir für die Schleierfahndung mehr Personal bereitstellen. Sorgen Sie dafür! Dazu brauchen Sie aber keine Grenzpolizei, wie Sie sie jetzt aber gar nicht wollen; denn Sie haben gesagt: Was Sie da jetzt fordern, fordern Sie nicht.
Erstens sagen wir nochmals ausdrücklich: Sie gaukeln wegen des Wahlkampfes unserer Bevölkerung die Notwendigkeit einer Grenzpolizei vor – keine Ahnung, was Sie damit bezwecken wollen. Dabei wissen Sie genauso gut wie wir und hoffentlich wie jeder Schüler, der hier Sozialkundeunterricht hat, dass eine bayerische Grenzpolizei verfassungsrechtlich nicht machbar ist. Es gibt lediglich eine Grenzpolizei im Rahmen der Bundesrepublik Deutschland.
Zweitens. Mit diesem Gesetzentwurf diskriminieren Sie die Bundespolizei.
Drittens. Sie fordern, wie Ihrem Gesetzentwurf zu entnehmen ist, den Aufbau von Doppelstrukturen. Doppelstrukturen sind immer schwierig, außer man möchte den Schwarzen Peter immer anderen zuschieben, sodass immer der andere schuld ist. Jeder weiß: Doppelstrukturen sind von Haus aus schlecht und unnötig.
Viertens. Sie bauen einen Wasserkopf auf. Unsere Frage, was Alois Mannichl an Möglichkeiten bekommt, wird nicht beantwortet. Das liegt wahrscheinlich am Datenschutz. Ich wollte auch die Anzahl der Q3- und Q4-Stellen wissen. Das ist noch nicht bekannt. Aber natürlich benötigt eine neue Führung Stellen, die wir nicht haben.
Fünftens. Die Schleierfahndung ist das einzig Sinnvolle. Bauen Sie bitte die Schleierfahndung aus, damit sie zumindest dem Stand auf dem Papier entspricht.
Alle anderen vier Punkte sind überflüssig. Noch einmal: Wir haben eine Schleierfahndung, welche erfolgreich arbeitet. Es ist überhaupt nicht einzusehen, warum Sie ein neues Drumherum aufbauen wollen, anstatt das zu verbessern, was gut läuft.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn Sie ein Mann sind, kennen Sie den folgenden Spruch zumindest der Statistik nach: "Hey, wie war ich?"
Ja, laut Statistik ist das ein Spruch, der von Männern oft und häufig angewendet wird.
Lesen Sie entsprechende Zeitschriften, dann werden Sie sich bilden.
In dieser Serie gibt es also heute die Fortsetzung zu "Das Beste für Bayerns Familien". Ich hoffe – das ist nämlich schon die erste Frage, die ich mir stelle, wenn ich diesen Satz lese –, dass Sie nicht nur bayerische Familien meinen. Hoffentlich meinen Sie Familien, die in Bayern leben, also bayerische Familien, Familien, die in Bayern leben und aus dem deutschen Ausland kommen, und Familien, die in Bayern leben und aus dem nichtdeutschen Ausland kommen, wie zum Beispiel Flüchtlingsfamilien. Das sei als weitere Vorbemerkung festgehalten.
Natürlich geht es hauptsächlich um ganz viel Geld. Es geht darum, was wir alles tun. Es ist sicherlich in Ord
nung, wenn eine Regierungsfraktion das macht. Es ist aber unsere Aufgabe als Opposition, nachzuhaken und Optimierungsbedarfe aufzuzeigen. Wir haben erst in dieser Woche erlebt, wie beim Psychisch-KrankenHilfe-Gesetz nachgebessert wurde. Dies ist auch deshalb geschehen, weil die Opposition es wagt, Ihnen zu sagen, was besser gemacht werden kann. Manchmal gehen Sie ja darauf ein.
Was passt denn alles nicht, obwohl Sie darstellen, wie toll alles sei? – Die Geburtshilfe, mit der eine Familie beginnt. Selbst Sie können die katastrophale Situation der Hebammenversorgung in Bayern nicht wegdiskutieren. Es gibt immer noch einen zu geringen Verdienst, viel zu viel Bürokratie und hohe Risiken. Deswegen sind wir zumindest in diesem Punkt nicht Familienland Nummer eins.
Wie schaut es denn mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf aus? – Wir liegen bei den Betreuungsquoten für jüngere Kinder bundesweit immer noch an drittletzter, also vorletzter Stelle. Kita-Plätze fehlen einfach noch. Auch hier sind wir nicht Familienland Nummer eins. Wie sieht es beim steigenden Wohnraumbedarf aus? – Den kennen Sie. Natürlich ist ein Baukindergeld ein richtiger Ansatz. Aber auch das hilft doch ganz vielen Familien momentan nicht weiter, weil sie sich letztendlich keine größere Wohnung leisten können oder keine finden.
Wir sind die Letzten, die nicht sagen: Toll, wenn jetzt so viel Geld in die Hand genommen wird. Wir fragen aber nach, ob das, was Sie machen, zielgerichtet ist. Wir können auch rechnen. Sie streichen das Betreuungsgeld, und das tun Sie ganz elegant. Die ganze Diskussion um die Herdprämie und darüber, wie toll es war, dass jemand sein Kind nicht in eine öffentliche Einrichtung gegeben hat, ist vergessen. Anscheinend haben Sie selber erkannt, dass das nicht der richtige Ansatz war. Sie haben wohl auch den Bürokratieaufwand erkannt.
Aber klar ist doch auch, dass eine Mutter, die bisher das Landeserziehungsgeld bekommen und ihr zweijähriges Kind zu Hause betreut hat, 300 Euro für ihr Kind zur Verfügung hatte. Mit der Änderung bekommt sie nun 250 Euro für ihr zweijähriges Kind. Das sind 50 Euro weniger.
Natürlich. Was eins? So viele ein-, zwei- und dreijährige Kinder gleichzeitig zu haben, ist schwierig, sofern man nicht Zwillinge und Drillinge entbindet. Für
diese Gruppe streichen Sie im Prinzip 50 Euro pro Kind. Wir lassen uns nicht in die Ideologiefalle treiben. Wir, die FREIEN WÄHLER, sind absolut dafür, dass die Frauen eine Wahlmöglichkeit haben sollen. Gehen Sie doch endlich in die Richtung, einen Rentenfonds aufzulegen. Sie könnten die 250 Euro für die zwei- und dreijährigen Kinder splitten. 125 Euro könnten die Mütter bar erhalten, und die anderen 125 Euro gehen in einen Mütterfonds, damit die Frauen später nicht in der Altersarmut landen, weil sie sich entschieden haben, zu Hause zu bleiben. Das ist doch das Problem. Das Problem liegt doch nicht bei der momentanen Kasse, sondern bei der Kasse im Alter, die nicht stimmt, wenn Mütter die Kinderbetreuung selbst übernehmen. An dieses Problem gehen Sie überhaupt nicht heran.
Es wäre noch viel zu sagen. Wir, die FREIEN WÄHLER, wollen nach wie vor, dass das Geld in erster Linie dafür verwendet wird, dass nicht nur das letzte Kindergartenjahr, sondern auch das vorletzte und in den Folgejahren immer mehr Kindergartenjahre freigestellt werden. Bildung ist Aufgabe des Staates. Frühkindliche Bildung ist keine Betreuung, sondern Bildung. Die kommt direkt bei den Kindern und den Familien an. Hier machen Sie gar keine Ansätze. Das bedauern wir.
Wir könnten noch viel sagen. Die Geburtshilfe habe ich bereits angesprochen. Auch das Pflegegeld darf kein Almosen sein. Momentan geht es aber in diese Richtung. Schauen Sie nach Österreich. Wie gesagt, wir sind dabei. Derzeit wird viel Nebel – was macht man mit Nebel? – versprüht. Sie versprühen Nebel. Sie machen Schaumschlägerei. Sie sollten wesentlich pragmatischere Ansätze wählen. Mit Geld kann man nicht alles heilen. An diesen Ansätzen fehlt es Ihnen noch.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht in dieser Zweiten Lesung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Datenschutzgesetzes um eine Anpassung an die Datenschutz-Grundverordnung. Von den Vorred
nern wurde schon betont, dass das in diesem Fall ein gutes Miteinander war, dass man wirklich darum gerungen hat, eine akzeptable und praktikable Lösung zu finden. Wir FREIEN WÄHLER werden deswegen diesem Gesetzentwurf insgesamt zustimmen.
Uns fällt die Zustimmung leichter, nachdem die CSU an ihrem Änderungsantrag nochmals eine Änderung vorgenommen hat, mit der das Widerspruchsrecht aufgenommen wird. Das war uns sehr wichtig. Ich denke, dass hier auch der Bevölkerung gedankt werden muss, die sich hier eingebracht hat, die an alle Abgeordneten, an alle Fraktionen geschrieben hat, dass sie mit der ursprünglich geplanten Regelung nicht zufrieden ist. Anhand dieses Beispiels kann man nur immer wieder an die Bevölkerung appellieren und sagen: Bitte rührt euch, bitte nehmt die Möglichkeit wahr, euch mit einer Petition oder letztendlich auch nur über die sozialen Medien zu äußern. Dadurch wird erreicht, dass man die Wünsche der Bevölkerung zur Kenntnis nimmt und wie in diesem Fall auch ernst nimmt.
Den Änderungsanträgen der SPD und der GRÜNEN stimmen wir nicht zu. Nach der Vorstellung der SPD soll ein entsprechendes Widerspruchsrecht nur in den Satzungen der Gemeinden aufgenommen werden; das ist uns in diesem Fall zu wenig stichhaltig und unzureichend. – Beim Änderungsantrag der GRÜNEN geht es darum, dass neben den Eigentümern auch noch die neuen Mieter und immer wieder der neue Mieter ein Widerspruchsrecht haben. Grundsätzlich ist das nachzuvollziehen; es erscheint uns aber als nicht praktikabel. Nach unserer Auffassung soll das Widerspruchsrecht beim Eigentümer bleiben. Letztendlich kann ein Mieter mit dem Eigentümer reden und seinen Willen äußern. Wir glauben, das Gesetz wäre nicht praktikabel, wenn das so verankert würde. Deshalb lehnen wir den Antrag der GRÜNEN ebenfalls ab, wie gesagt, nicht wegen der Grundidee, aber wegen der fehlenden Praktikabilität.
Die Kollegin Guttenberger hat gerade begründet, warum die CSU unserem Änderungsantrag, der sich in erster Linie auf den Artikel 39 bezieht, nicht zustimmen wird. Wir glauben, dass auf diese Vorschrift der Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses verzichtet werden kann. Wir sehen es schließlich an anderen Dingen, zum Beispiel beim Wahlrecht, wo man inzwischen auch darauf verzichtet, glaubhaft machen zu müssen, ob man hier wohnt oder ob man dort wohnt. Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg. Man wird auch in dem Fall sein Interesse glaubhaft machen können, bzw. die Kommune wird mit einer gewissen Kreativität das Interesse wieder infrage stellen kön
nen. Das halten wir nicht für angemessen. Wir halten das für zusätzliche Bürokratie, auf die man hier verzichten kann.
Wir bedauern, dass Sie unserem Änderungsantrag nicht zustimmen. Ansonsten ist es eine im Großen und Ganzen gelungene Anpassung, und wir werden deshalb zustimmen.
Liebe Frau Kollegin Schulze, Sie stimmen sicher mit mir überein, dass das Zitat von Kardinal Wetter gerade das Gegenteil von dem aussagt, was derzeit passiert. Er bezieht sich auf die Würde des Kreuzes, und er sieht das Kreuz sehr wohl als religiöses Symbol. Ich glaube, darum geht es in der Debatte aber gar nicht: um das Aufhängen eines religiösen Symbols. Ich glaube vielmehr, es geht um das Aufhängen eines Folklorestückes. Das ist doch das Beschämende.
So wurde es zitiert. Es ist wortwörtlich nachzulesen, dass es kein religiöses Beispiel ist. Das Kreuz ist sehr viel mehr. Deshalb sind derzeit auch so viele Christen in Aufruhr.
Herr Minister, glauben Sie, dass es vielleicht einen Unterschied gibt zwischen Mut, zu seinem Glauben zu stehen – Gott sei Dank brauchen wir in unserem Land keinen Mut mehr, zu unserem jeweiligen Glauben zu stehen –, und einer gewissen
Scheinheiligkeit, seinen Glauben vor sich herzutragen? Das ist meine erste Bemerkung.
Bei diesem Punkt begeben Sie sich auf eine ganz schmale Gratwanderung. Ich glaube, entweder verstehen Sie und Ihre Vorredner Ihrer Partei es nicht oder Sie wollen es nicht verstehen, dass es im großen Teil dieser Debatte nicht darum geht, ob man dafür oder dagegen ist, das Kreuz aufzuhängen. Ich glaube, mein Kollege Streibl hat sehr wohl gesagt, dass das für uns keine Frage ist, dass das eine Bedeutung hat, dass das gerechtfertigt ist. Es geht um die Art, wie man – beschämend – eine Show daraus macht und es theologisch völlig falsch begründet.
Ich bitte Sie, mit großem Ernst zu lesen, was Ihnen heute die katholische und die evangelische Jugend geschrieben haben: dass Sie eine Show veranstalten, die vielleicht ein Werbeberater erfunden hat. Das wäre vielleicht noch eine Entschuldigung. Inzwischen sehe ich es aber so, dass Sie uns als echte Christen missbrauchen. Wahrscheinlich sind wir hier in vielerlei Hinsicht gläubig. Wir müssen hier über Kirchenasyl diskutieren. Wir haben Sie teilweise unterstützt und begehen im Zusammenhang mit Asyl sehr wohl Handlungen, die mit unserem Christentum kaum noch zu vereinbaren sind, weil wir zwischen dem Christlichen und der Rationalität des Staatswesens letztendlich abwägen müssen. Jetzt aber auf einmal so zu tun, ist so etwas von scheinheilig; das ist beschämend. Ich schäme mich für Christen, die ihren Glauben für so etwas hergeben.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Dringlichkeitsantrag hat zwei Seiten. Auf der einen Seite geht es um die Meinungsfreiheit und eine demokratische Auseinandersetzung mit Themen und Entwicklungen. Dazu gehören natürlich auch Zusammenschluss und Kundgebung im Rahmen einer gemeinsamen Position in Form eines Bündnisses. Ich denke, wir müssen an dieser Stelle klar feststellen: Demonstrationen und der sich darin ausdrückende Protest gehören eindeutig zu einer Demokratie, und letztendlich muss eine Staatsregierung damit umgehen können.
In Bayern gibt es in diesem Zusammenhang immer wieder zahlreiche Bündnisse. Wir FREIEN WÄHLER waren im Übrigen auch schon in einem Bündnis. Die Abschaffung der Studiengebühren haben wir nicht allein geschafft – es war ein großes Bündnis, das uns hier unterstützt hat –, die Straßenausbaubeitragssatzung haben wir alleine geschafft.
Meinungen gibt es in Bayern natürlich viele, und es kann den demokratischen Parteien kein Vorwurf daraus gemacht werden, dass sie das PAG, das neue Polizeiaufgabengesetz, bewerten und sich unterschiedlich positionieren.
Das ist absolut ihr Recht, und letztendlich ist diese Auseinandersetzung wichtig.
Grundsätzlich kann man auch nicht zum Vorwurf machen, dass sich eine demokratisch legitimierte Partei einer Vereinigung anschließt, die verfassungsrechtlich vielleicht etwas fragwürdig ist. Deswegen ist die eine Seite der Medaille, die im Antrag zum Ausdruck kommt: "Der Landtag stellt mit Befremden …" – – Als Deutschlehrerin freue ich mich über solche Wörter, die heute eher selten verwendet werden. "Befremden" ist ein schönes Wort, wobei fremd auch schon wieder so eine Sache ist. Fremd: Wir fremdeln doch viel.
Also, der Landtag wird vor allem aufgerufen, mit Befremden festzustellen, dass sich demokratisch legitimierte Parteien zu einem Bündnis mit Linksextremisten und anderen verfassungsfeindlichen Organisationen zusammengeschlossen haben. Ist es aber letztendlich unsere Aufgabe festzustellen, was andere Parteien machen? Sie sagen es.
Ich meine, Sie haben natürlich jetzt gerade – ich denke, zu Recht – die Retourkutsche bekommen, dass Sie in Europa – –
Ich habe 13 Minuten und jetzt noch 10 Minuten und 16 Sekunden, da müssen Sie mich jetzt einfach anhören.
Heute ist um wichtige Themen schon ganz anders herumgeredet worden, und es wurde dann auf einmal so getan, als würden wir uns verwehren, dass ein christliches Symbol aufgehängt wird. Wir haben uns aber dagegen verwehrt, dass mit diesem christlichen Symbol Schindluder getrieben wird.
Uns geht es auch darum, dass, wenn wir diesem Antrag zustimmen – – Wir werden uns enthalten, weil es, wie gesagt, um zwei Seiten der Medaille geht. Auch Sie enthalten sich manchmal zu Recht. In dem Moment, in dem wir mit Befremden feststellen, was in diesem Fall den GRÜNEN und der SPD vorgeworfen wird, würden wir auch andere, denke ich, sehr stark verunglimpfen, die ebenfalls in diesem Bündnis sind, und das sind sehr wohl anerkannte Organisationen: ver.di, "München ist bunt! e. V." – das ist bestimmt eine Organisation, der man nichts Falsches vorwerfen kann –, Fanprojekt München, Münchner Flüchtlingsrat,
Umweltinstitut München, Bayerischer JournalistenVerband e. V. – alles Institutionen bzw. Verbünde, denen wir sonst sehr wohlwollend gegenüberstehen und denen wir letztendlich nichts Böses nachweisen können. Auch sie sind in diesem Bündnis, und wenn
wir Ihrem Antrag zustimmen würden, dann würden wir deren Entscheidung, in diesem Bündnis zu sein, für falsch halten.
Ihr Antrag dient doch – das haben Sie, Herr Kollege Kreuzer, letztlich auch gesagt – vordergründig bestimmt auch dazu, diejenigen in die Ecke zu stellen, die sich ernsthaft mit diesem PAG auseinandersetzen und die ernsthaft darüber diskutieren. Wir FREIEN WÄHLER setzen uns mit diesem neuen Polizeiaufgabengesetz auch ernsthaft auseinander und versuchen sachlich, die Vor- und Nachteile herauszuarbeiten. Allerdings sind auch wir in diesem Zusammenhang schon der Lüge bezichtigt worden, und wir lügen hier sicher nicht.
Ich habe vorher gesagt, dass dieser Antrag zwei Seiten hat, und die andere Seite richtet sich natürlich schon an die Kolleginnen und Kollegen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wir FREIEN WÄHLER haben uns diesem Bündnis nicht angeschlossen, obwohl wir in vielen Dingen bei dieser Kritik übereinstimmen, weil es ab einem bestimmten Punkt natürlich schon auch um die Glaubwürdigkeit geht. Ich schließe mich Ihrer Kritik zum Teil an: Auch für mich leidet die CSU extrem in ihrer Glaubwürdigkeit, weil sie sich auf der europäischen Ebene mit einem Viktor Orbán gemeinmacht und das gegen meine Grundsätze verstößt.
Hier ist es aber eben auch so: Sie haben in diesem Bündnis "noPAG" eine Satzung, in der es heißt:
Organisationen und Einzelpersonen mit rassistischen, sexistischen, antisemitischen oder homophoben Zielen werden nicht
in das Bündnis –
aufgenommen. In strittigen Fällen entscheidet das Plenum. Es soll ein Plenum mindestens einmal pro Monat stattfinden.
Allerdings ist kein Wort davon zu lesen, dass auch Linksextremisten oder überhaupt Extremisten ausgeschlossen würden, und von dem her ist das natürlich, denke ich, schon bedenklich. Wir haben Ihre Liste wirklich studiert. Wir haben noch einmal in der Liste des Verfassungsschutzes nachgesehen; das ist verständlich bzw. selbstverständlich, wenn man sich mit so einem Antrag beschäftigt. Es sind antifant, die MLPD, die DKP München oder die Rote Hilfe dabei, die teilweise eben sehr wohl vom Verfassungsschutz beobachtet werden, und wir haben hier schon Beden
ken. Aus unserer Sicht ist es problematisch, dass sie nicht aus dem Bündnis ausgeschlossen wurden, was die Satzung hergäbe, wenn in ihr Linksextremisten und Extremisten definiert würden.
Von dem her ist auch unsere Meinung: Der Zweck heiligt nicht immer die Mittel. Wir haben uns dafür entschieden, uns mit diesem PAG auseinanderzusetzen und letztendlich vielleicht auch durch Änderungsanträge noch einmal zu versuchen, manches zu mildern.
In diesem Bündnis geht es, denke ich, zu sehr um Polarisierung, und es sollte sich unserer Meinung nach wirklich eine andere Satzung geben. Gerade wer, wie gesagt, im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Ich habe heute schon einmal gesagt, es gibt doch viel Scheinheiligkeit. Vorhin hat es dann in der Gegenrede geheißen: Sie sind es vielleicht selber. – Ich weiß es nicht. Ich bemühe mich, es nicht zu sein. Die meisten oder viele haben mich jetzt zehn Jahre hier erlebt. Ich habe schon versucht, zu bestimmten Grundsätzen zu stehen. Eine Enthaltung ist in diesem Fall auch etwas, und das wollen wir uns nicht lächerlich machen lassen. Wir sehen auf beiden Seiten eine gewisse Berechtigung und auf beiden Seiten aber auch, dass wir es nicht verstehen, deswegen unsere Enthaltung.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema der Aktuellen Stunde lautet: "Freiheit verteidigen – Bürgerrechte schützen – Überwachungsgesetz stoppen".
Freiheit verteidigen: Wir haben 70 Jahre Bayerische Verfassung, wir haben ebenso lange das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, und dabei ist es immer um die Verteidigung der Freiheit gegangen. Nach einem verheerenden Weltkrieg, der von unserem Land initiiert wurde und viel Leid gebracht hat, ist es darum gegangen, die freiheitliche Ordnung wieder zu installieren.
Bürgerrechte schützen: Genau das hat man versucht. Ich denke, man hat das in dieser Verfassung vorbildlich gemacht. Ich bin stolz, Bürgerin dieses Deutschlands zu sein, in dem gerade unter dem Einfluss des Krieges, des Zusammenbruchs der Weimarer Republik und als Folge einer Diktatur letztendlich diese Grundrechte in Worte gefasst, sozusagen zementiert worden sind – auch unter dem Einfluss der Alliierten und – auch wenn es inzwischen fast ironisch klingt, wenn man an den jetzigen amerikanischen Präsidenten denkt – gerade unter der Freiheitsidee der Amerikaner, die sich bei vielen Dingen sehr wohl eingebracht haben.
Es ist klar, dass der Schutz der Bürgerrechte und unsere Freiheit im Vordergrund stehen müssen.
Ob man jetzt "Überwachungsgesetz stoppen" sagen muss, ist fraglich. Es ist plakativ, aber es geht – das