Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 132. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Presse, Funk und Fernsehen sowie Fotografen haben um Aufnahmegenehmigung gebeten. Die Genehmigung wurde erteilt.
Ich darf Ihnen mitteilen, dass Herr Bundesminister Seehofer vor Frau Landtagspräsidentin Stamm zur Niederschrift erklärt hat, mit Ablauf des 30. April 2018 auf sein Landtagsmandat zu verzichten. Er ist damit gemäß Artikel 56 Absatz 2 des Landeswahlgesetzes mit Ablauf des 30. April 2018 aus dem Bayerischen Landtag ausgeschieden.
Als Ministerpräsident hat Horst Seehofer zuvor ein Jahrzehnt lang die Geschicke des Freistaats Bayern maßgeblich gelenkt. In der 126. Vollsitzung des Bayerischen Landtags am 16. März 2018 bei der Wahl des neuen Ministerpräsidenten hat ihm das Hohe Haus dafür seinen Respekt gezollt, Dank ausgedrückt und ihm die besten Wünsche für sein neues Amt als Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat mit auf den Weg gegeben. Diese bekräftige ich namens des Hohen Hauses und persönlich nunmehr nach dem Ausscheiden von Herrn Bundesminister Horst Seehofer aus dem Bayerischen Landtag noch einmal ausdrücklich.
Gemäß Artikel 58 des Landeswahlgesetzes hat der Landeswahlleiter Herrn Markus Fröschl aus Traunstein in Oberbayern als Listennachfolger festgestellt. Herr Fröschl hat das Mandat angenommen und ist nun seit 7. Mai 2018 Mitglied des Bayerischen Landtags. Herr Fröschl, ich begrüße Sie in unserem Kreis sehr herzlich und wünsche Ihnen für Ihre parlamentarische Arbeit viel Erfolg.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, in diesem Jahr können wir in Bayern zwei große Jubiläen feiern, auf die ich aus gegebenem Anlass schon heute hinweisen möchte:
Am 26. Mai 1818 erließ König Maximilian I. Joseph von Bayern eine neue Verfassung. Sie sah ein Zweikammersystem vor und machte Bayern zu einer konstitutionellen Monarchie.
Gleichzeitig können wir in diesem Jahr "100 Jahre Freistaat Bayern" feiern. Seit November 1918 ist unser Land eine Republik, die Monarchie wurde abgeschafft.
Beiden Jubiläen wird in diesem Jahr in vielfältiger Weise Rechnung getragen. So findet übermorgen, am
17. Mai, in Zusammenarbeit von Staatsregierung und Landtag ein Fest der Demokratie in Gaibach statt. Am 7. November findet ein Festakt im Nationaltheater statt.
Ich darf Ihnen noch einige Hinweise geben: Die SPDFraktion wird einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen und darum bitten, beim Tagesordnungspunkt 3 e, Gesetzentwurf der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zur Änderung der Verfassung, einen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, ebenfalls zur Änderung der Bayerischen Verfassung, mit aufzunehmen und heute mit zu beraten.
Es spricht Herr Kollege Halbleib von der SPD-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Präsident hat schon das Wesentliche ausgeführt, sodass ich nur ganz kurz begründe.
Wir beantragen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/22064 zur Änderung der Verfassung mit auf die Tagesordnung zu nehmen, und zwar unter dem Tagesordnungspunkt Erste Lesungen, 3 e. Wir begründen das wie folgt:
Wir diskutieren in diesem Plenum intensiv über die unterschiedlichen Vorschläge, wie wir die Bayerische Verfassung fortschreiben sollten. Eine wichtige Frage, die dabei gestellt werden muss, lautet: Wie gehen wir mit der Begrenzung politischer Macht um? Unsere feste Überzeugung war es schon immer, dass das wichtigste Instrument zur Begrenzung politischer Macht wirksame Verfassungsgerichte sind.
Wir sind der festen Überzeugung, dass wir auf bayerischer Ebene die Regelungen haben sollten, die wir auf Bundesebene haben und die auch in anderen Bundesländern bestehen. Zur Wahl der Mitglieder der Landesverfassungsgerichte sollte eine Zweidrittelmehrheit erforderlich sein. Dies wäre ein wichtiges Signal, das heute vom Bayerischen Landtag ausgehen sollte.
nende Diskussionen über die heute von allen Fraktionen vorgelegten Gesetzentwürfe zur Änderung der Verfassung. Ich bitte um Zustimmung. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Danke schön, Herr Kollege. – Gibt es dazu weitere Wortmeldungen? – Ich sehe keine. Ich sehe und höre auch keinen Widerspruch zu diesem Antrag. Damit wird dieser Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zusammen mit Tagesordnungspunkt 3 e aufgerufen.
Auch die CSU-Fraktion stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung, in dem sie darum bittet, unter Tagesordnungspunkt 3, Erste Lesungen, den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Errichtung eines Bayerischen Obersten Landesgerichts aufzunehmen und heute mit zu beraten.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! In seiner Regierungserklärung vom 18. April 2018 hat Ministerpräsident Markus Söder angekündigt, das Bayerische Oberste Landesgericht wieder zu errichten. Dazu braucht es eine gesetzliche Grundlage. Diese – den Entwurf – hat das Kabinett in seiner heutigen Sitzung beschlossen.
Justizminister Prof. Bausback ist in der nächsten Sitzung, am 6. Juni 2018, verhindert, weil er den Freistaat Bayern auf der Justizministerkonferenz vertreten wird und damit hier nicht anwesend sein kann.
Wir bitten daher, den heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf bereits heute auf die Tagesordnung zu nehmen und in Erster Lesung eine kurze Aussprache anzufügen, damit das weitere parlamentarische Verfahren im Hohen Haus in der nötigen Zeit stattfinden kann. Ich bitte um Zustimmung.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Bayerische Oberste Landesgericht wurde sozusagen in einer Nacht-undNebel-Aktion, in der Folge der Regierungserklärung 2003 von Stoiber, zum 1. Juli 2006 abgeschafft. Das geschah gegen großen Widerstand aus Fachkreisen und aus diesem Parlament. Auch wir GRÜNE waren dagegen. Es gab damals keine Aufgabenkritik, nur die Profilierung von Ministerpräsident Stoiber als Sparkommissar.
Damals stimmte der heutige Ministerpräsident Söder diesem Vorhaben zu. Sein Wandel vom Saulus zum Paulus kam ebenfalls über Nacht. Wir haben es gerade gehört: In der Regierungserklärung im April hat er angekündigt, in einer nie dagewesenen HopplahoppAktion das Bayerische Oberste Landesgericht wiederaufzubauen. Auch jetzt gibt es keine Aufgabenkritik, keine breite Debatte mit Experten und Expertinnen. Das Vorhaben dient nur der Profilierung und der Anbiederung. Dies ist keine seriöse Politik.
Sie verletzen zudem die Regeln des Landtags. Kolleginnen und Kollegen, bis zu diesem Zeitpunkt liegt Ihnen der – vom Kabinett angeblich beschlossene – Gesetzentwurf nicht vor; wir haben ihn schlichtweg nicht vorliegen. Hier soll ein Gesetzentwurf auf die Tagesordnung gesetzt werden, ohne dass er dem Parlament rechtzeitig angekündigt wurde – im Ältestenrat ist dies nicht erfolgt – und, ich betone, ohne dass er dem Parlament vorliegt. Das ist kein Vorgehen, das dieses Hauses würdig wäre. Das ist keine seriöse Politik.
Der gesamte Prozess steht auch in krassem Widerspruch zu der Bedeutung, die das Bayerische Oberste Landesgericht einmal hatte und eventuell wieder haben wird. Es besteht überhaupt keine Notwendigkeit zur Hast. Es gibt keinen Zeitdruck, außer dadurch, dass Sie Wahlkampf führen wollen. Angemessen wäre ein ruhiges, ergebnisoffenes und sachliches Diskussionsverfahren, das Sie gern nach der Wahl, dann auch gern mit unserer Beteiligung, anstoßen können. Wir lehnen daher diesen Geschäftsordnungsantrag ab.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss zugeben, ich bin überrascht über diesen Geschäftsordnungsantrag der CSU-Fraktion, und kann mich eigentlich nur wundern. Ich war dabei, als 2003 der damalige Ministerpräsident ohne irgendeine Vorwarnung und nachdem in den Monaten zuvor der damalige Justizminister Weiß noch überall versprochen hatte, selbstverständlich denke niemand daran, das Bayerische Oberste Landesgericht abzuschaffen oder Zweigstellen von Amtsgerichten zu schließen, hier plötzlich dekretierte: Abgeschafft wird das Bayerische Oberste Landesgericht!
Die CSU-Fraktion saß still dabei, sie hat sich nicht gerührt. Wir haben anschließend einen riesigen Protest von wichtigen Vertretern der bayerischen Justiz erleben müssen. Wir haben mit den Präsidenten der Oberlandesgerichte eine Anhörung durchgeführt. Die CSU-Fraktion hat sich das nicht einmal angehört. Einige wenige aus der CSU-Fraktion haben dann dagegen gestimmt.
Wir haben gefragt: Warum wird es denn abgeschafft, nachdem es über 100 Jahre Bestand hatte? Es gab keine Begründung. Die Abschaffung ist einfach dekretiert und umgesetzt worden. Sie haben es damals beschlossen.
Wer so mit dem höchsten bayerischen Gericht, das wir einmal hatten, umgeht und 15 Jahre später, kurz vor einer Landtagswahl, plötzlich auf die Idee kommt, das Bayerische Oberste Landesgericht wieder zu errichten, der muss das schon erklären, meine ich, und kann nicht erwarten, dass wir dem Antrag zustimmen, dieses Verfahren quasi nebenbei durchlaufen zu lassen und abzunicken. Das mag Ihre Art sein; die unsrige ist es nicht.
Deswegen bitte ich um Verständnis. Wenn der Herr Justizminister am 6. Juni nicht dabei sein kann – na gut, dann halt ein bisschen später. So sehr pressiert es ja auch nicht. Nachdem es jahrelang – wegen Ihrer Entscheidung! – kein Bayerisches Oberstes Landesgericht gegeben hat, kommt es jetzt auf ein paar Wochen auch nicht an.
Nachdem von zwei Fraktionen Widerspruch erhoben worden ist, ist dieser Geschäftsordnungsantrag nach § 101 Absatz 2 Satz 1 der Geschäftsordnung hinfällig. Damit
bleibt es bei der Tagesordnung so, wie sie vorliegt. Eine Ergänzung der Tagesordnung durch diesen Antrag erfolgt nicht.