Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD-Fraktion haben den Antrag gestellt, den Tagesordnungspunkt 6, Zweite Lesung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Gesetz zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts, Drucksache 17/20425, von der heutigen Tagesordnung abzusetzen:
Antrag gem. § 106 BayLTGeschO der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion auf Änderung der Tagesordnung
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir GRÜNE beantragen die Absetzung des Tagesordnungspunktes 6, Zweite Lesung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Gesetz zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts.
Kolleginnen und Kollegen, seit Tagen und Wochen gehen Zigtausende von Menschen in Bayern gegen das CSU-Polizeiaufgabengesetz auf die Straße. Es ist eine richtige NoPAG-Bewegung geworden.
Als Reaktion darauf hat der Ministerpräsident am Wochenende angekündigt, dass es jetzt Dialogforen in den Schulen und den Hochschulen geben soll. Er möchte eine Kommission zur Überprüfung des Gesetzes bilden – das alles aber erst, nachdem das Gesetz beschlossen wurde. Da kann ich, ehrlich gesagt, nur laut lachen.
Ich freue mich, dass Sie mitlachen; denn das, was Sie vorschlagen, ist absolut lächerlich. Man kann doch nicht erst ein Gesetz beschließen und dann hinterher einen Dialog führen wollen.
Auf solche Beruhigungspillen haben die Menschen in Bayern keine Lust, und sie durchschauen auch Ihr bil
liges Wahlkampfmanöver. Außerdem kennen wir all Ihre Kommissionen, Dialogforen und all die Dinge, die Sie zwar ständig ankündigen, am Ende aber doch nicht klar durchziehen.
Wenn es jetzt also der neue Ministerpräsident und die CSU-Fraktion mit dem Willen zum Dialog und zum Austausch ernst meinen, wenn Herr Söder und die CSU-Fraktion es ernst meinen und die Sorgen der Bevölkerung ernst nehmen möchten, dann darf dieses Gesetz heute nicht beschlossen werden, und Sie müssen unserem Geschäftsordnungsantrag zustimmen.
Denn wenn Sie dieses Gesetz heute beschließen, tritt es am 25. Mai 2018 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wäre es dann in Bayern erlaubt, Telefone abzuhören und Computer zu durchsuchen, und das alles nur aufgrund des schwammigen Begriffs der drohenden Gefahr.
Wir hatten ja in den Ausschüssen viele Beratungen. Wir hatten Expertenanhörungen. Dort haben uns alle Experten ganz klar gesagt: Dieses Gesetz ist mit unserer freiheitlichen Verfassung nicht vereinbar, dieses Gesetz ist verfassungswidrig.
Ich erkläre gerade, warum wir einen Geschäftsordnungsantrag stellen. Ich muss das erläutern, damit die Kolleginnen und Kollegen auch die Möglichkeit haben, zuzustimmen.
Wir GRÜNE haben schon im Sommer 2017 gegen die erste Novellierung gestimmt und klagen jetzt vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Wir werden auch in der Zweiten Lesung nicht zustimmen, wenn Sie unserem Geschäftsordnungsantrag nicht zustimmen, und dann werden wir wieder vor Gericht ziehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dann helfen Ihre Kommissionen und Dialogforen auch nicht mehr; denn das Gericht wird eine Lanze für den Rechtsstaat brechen, wenn Sie dazu nicht in der Lage sind.
Kolleginnen und Kollegen von der CSU, heute erst sind Schülerinnen und Schüler und Studierende noch einmal auf die Straße gegangen und haben an Sie eine deutliche Aussage gerichtet: Sie haben gesagt, dass sie Ihre Dialogforen nicht brauchen. Sie haben
Wenn Sie jetzt trotzdem Dialogforen durchführen möchten, können Sie das in meinen Augen nur tun, wenn Sie dieses Gesetz vorher von der Tagesordnung nehmen; denn erst ein Gesetz zu beschließen und hinterher darüber reden zu wollen, ist kein feiner Stil. Darum bitte ich um Zustimmung zu unserem Geschäftsordnungsantrag.
Ich hätte natürlich Frau Kollegin Kohnen den Vortritt gelassen, nachdem sie sicherlich in ähnlicher Art und Weise ebenfalls die Absetzung dieses Beratungsgegenstandes beantragen wird und dies sowohl von den GRÜNEN als auch von der SPD schon mehrfach in der Presse kommuniziert wurde.
(Zurufe einer kleinen Zuschauergruppe auf der Besuchertribüne: Wir sind hier, wir sind laut, weil ihr uns die Freiheit raubt!)
Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass Beifall und Kundgebungen auf der Zuschauertribüne untersagt sind!
Bei diesen Debatten stellt sich immer auch die Frage, wie wir respektvoll miteinander umgehen, wie wir auch respektvoll mit den Gepflogenheiten im Parlament umgehen.
Ich habe Respekt vor jedem, der Bedenken hat, der Bedenken zum Ausdruck bringt, der seine Bedenken auf einer Demo auch sichtbar machen möchte. Davor habe ich Respekt. Ich bitte aber auch, Respekt vor dem parlamentarischen Verfahren zu haben. Da wird auch, Frau Kollegin Kohnen, anders als Sie angekündigt haben, nichts durchgepeitscht,
sondern da wird ein Gesetzgebungsverfahren, das am 7. Februar, vor drei Monaten, mit der Ersten Lesung begonnen hat, im März mit einer umfangreichen Anhörung begleitet wurde, im April intensiv im Innenausschuss und im Verfassungsausschuss behandelt wurde, heute mit der Zweiten Lesung und der Dritten Lesung zum Abschluss gebracht. Das ist auch Respekt – Respekt vor dem Parlament, Respekt vor der Opposition, Respekt vor jedem einzelnen Kollegen, vor jeder einzelnen Kollegin, die sich in dieses parlamentarische Verfahren eingebracht haben.
Frau Kollegin, Sie diffamieren die Vorschläge des Ministerpräsidenten als Dialogforen, die niemanden und nichts weiterbringen. Der Ministerpräsident hat am Wochenende angekündigt, eine Kommission einzurichten. Vorsitzender dieser Kommission soll einer der profiliertesten Verfassungsrechtler Bayerns sein, der ehemalige Verfassungsgerichtshofpräsident Karl Huber. Dort sollen Polizeipraktiker, Verfassungsrechtler und Datenschützer den weiteren Prozess begleiten, und es soll auch weiterhin
Denn das, was bisher stattgefunden hat, Herr Kollege von Brunn, war Propaganda, Propaganda, die die SPD-Fraktion an der Seite von Linksextremisten, an der Seite von Autonomen, an der Seite von Antifa vorgebracht hat.