Volkmar Halbleib
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich zu den Ergebnissen dieses Untersuchungsausschusses komme und bevor ich Herrn Kollegen König eine entsprechende Antwort gebe, gilt es Dank zu sagen. Wir
bedanken uns ausdrücklich beim Landtagsamt für die hervorragende Unterstützung, bei den Beauftragten der Staatsregierung und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen, die den Untersuchungsausschuss begleitet haben; Dank auch den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss, Dank auch Ihnen, Herr Kollege König. Sie haben es als Ausschussvorsitzender zumindest ab und zu geschafft, Herrn Kollegen Weidenbusch zu bremsen und zumindest zeitweise wieder auf den Weg eines gepflegten
parlamentarischen Umgangs zurückzuführen.
Dafür herzlichen Dank.
Ich sage auch Danke für das Interesse der Berichterstatter,
die die Bedeutung des GBW-Verkaufs für die Mieter, die Wohnungspolitik und die politische Kultur im Freistaat Bayern in ihrer Berichterstattung deutlich gemacht haben. Von den Medien war durchaus kritisch hinterfragt worden, ob der Untersuchungsausschuss gerechtfertigt war. Heute ist klar, und die Vorwärtsverteidigung von Herrn Kollegen König macht das erst recht deutlich: Der GBW-Untersuchungsausschuss war wichtig. Er war notwendig, und er war ein Erfolg.
Er war das nicht für die Opposition, aber für die Aufklärung, für die Wahrheit und für die wirklichen Gründe der Privatisierung der GBW-Wohnungen in diesem Freistaat Bayern.
Wir haben weit mehr herausgefunden und feststellen können, als selbst wir am Anfang erwarten konnten. Herr Kollege König, davon ist im Mehrheitsbericht natürlich nichts zu lesen. Ihre Devise scheint das Motto "Angriff ist die beste Verteidigung" zu sein. Wir behaupten einfach mal das Gegenteil. Ihre Behauptung ist vielleicht politisch verständlich; denn die CSU wäre wahrscheinlich überfordert, wenn sie selbst die politischen Märchen von Markus Söder, der Staatsregierung und der CSU-Fraktion entlarven müsste. Es reicht uns aus, dass die politischen Legenden, die die CSU bis in diese Plenardebatte hinein weiterhin pflegt, mit den Ergebnissen des Untersuchungsausschusses als das entlarvt werden konnten, was sie sind: Nebelkerzen, falsche Schuldzuweisungen und
Desinformation der Bevölkerung. Nach diesem Untersuchungsausschuss steht mehr denn je fest: Sie haben die GBW ohne Not privatisiert und über 80.000 Mieterinnen und Mieter in 33.000 Wohnungen ohne Not, ohne rechtlichen Zwang und ohne EU-Vorgaben den brutalen Mechanismen des freien Marktes ausgesetzt.
Sie haben jahrelang Märchen vorgetragen. Sie, Herr Dr. Söder, und Ihre CSU behaupten bis heute wider besseres Wissen, die EU habe eine Übernahme der GBW-Wohnungen durch den Freistaat Bayern verboten. Das ist im Untersuchungsausschuss im Gegensatz zur Darstellung des Kollegen König zusammengefallen wie das sprichwörtliche Kartenhaus.
Ihnen fehlt offensichtlich auch heute noch der politische Sinn dafür, wenigstens jetzt einzugestehen, was außerhalb der CSU, der Staatsregierung und der Bank jeder weiß: Es war eine politische Fehlentscheidung, die GBW-Wohnungen zu privatisieren und nicht in der Hand des Freistaats zu halten.
Sie in der Staatsregierung und in der CSU und auch Sie persönlich, Herr Dr. Söder, hatten nie ein Interesse, die GBW-Wohnungen in staatliche Hand zu übernehmen.
Ihnen fehlten nicht die rechtlichen Möglichkeiten, sondern Ihnen fehlte der politische Wille zum Kauf der Wohnungen. Hören Sie endlich auf, anderen die Schuld für Ihre katastrophalen Fehlentscheidungen zu geben und nutzen Sie die heutige Debatte, sich zumindest heute bei den Mieterinnen und Mietern und bei der bayerischen Öffentlichkeit für diese Fehlentscheidungen zu entschuldigen!
Die Staatsregierung hat eine Übernahme der
GBW AG und der Wohnungen immer abgelehnt. Sie hat auch gegenüber der EU-Kommission zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens irgendwie – schriftlich, telefonisch oder mündlich – zum Ausdruck gebracht, dass der Freistaat Bayern die GBW-Wohnungen erwerben will. Das ist unstrittig.
Aus allen Vermerken und allen Zeugeneinvernahmen, insbesondere der Zeugen aus dem Finanzministerium, wird klar: Der Staatsregierung waren die Renditeerwartungen zu niedrig. Finanzminister Söder sollte nicht finanzpolitischer Ansprechpartner für Mieterinnen und Mieter sein. Man war der Meinung, Private sollten sich um den Wohnungsbau kümmern, wenn dies die Kommunen nicht tun würden. Ihre Zauberworte unter der damaligen schwarz-gelben Landesregierung hießen "Privatisierung" und "schlanker Staat". Der damalige Wirtschaftsminister Zeil hat im Untersuchungsausschuss eindeutig bestätigt, dass es eine politische Entscheidung war, die GBW nicht zu erwerben. Zitat:
Es war ja letztlich natürlich auch eine ordnungspolitische Frage, ob jetzt der Freistaat da hineinsteigen soll, und die haben die Koalitionsfraktionen und die Staatsregierung so beantwortet, wie sie sie beantwortet haben.
Alle Vermerke für Herrn Söder aus seinem damaligen Finanzministerium zeigen, dass Sie und die Staatsregierung die Übernahme der GBW gescheut haben wie der Teufel das Weihwasser, und zwar ganz jenseits des Beihilfeverfahrens und der EU. Der Kollege Pschierer, heute Wirtschaftsminister, damals Staatssekretär in Ihrem Finanzministerium, Herr Dr. Söder, hat das am 2. Februar 2012 deutlich vor Abschluss des Beihilfeverfahrens, deutlich vor dem Beihilfebescheid und lange vor der Beihilfeentscheidung hier im Plenum von diesem Rednerpult aus ausgeführt. Eine Kostprobe, liebe Kolleginnen und Kollegen. Kollege Pschierer, wörtlich zitiert:
Schauen Sie mal
in unsere Richtung –
in die Bayerische Verfassung, schauen Sie mal in das Haushaltsrecht. Wir können und dürfen das gar nicht. … Zum Thema Verbieten: Als Erstes verbietet das Haushaltsrecht des Freistaats Bayern einen Kauf. Wenn der Zweck auch durch andere Mittel erfüllt werden kann, dürfen wir nicht kaufen … Auch Ihnen sollte der Begriff "Subsidiarität" etwas sagen. Der Freistaat Bayern
so Kollege Pschierer –
hat nicht die Aufgabe, Mietwohnungen zu erwerben und zu verwalten. Überlegen Sie sich das einmal: Der bayerische Finanzminister ist Vermieter für 33.000 Wohnungen. Das ist Aufgabe städtischer Wohnungsbaugenossenschaften oder der Privatwirtschaft. … Auch wenn Sie es nicht gerne
hören wollen: Es wäre völlig verrückt, wenn der Freistaat Bayern 33.000 Wohnungen kauft.
So Ihr Staatssekretär, Herr Dr. Söder, weil Sie nicht da sein konnten.
Merken Sie etwas? – Von einem Verbot durch die EU ist überhaupt nicht die Rede. Diese Ausführungen hat Staatssekretär Pschierer drei Tage nach Ihrer Aussage, Herr Dr. Söder, gemacht, dass die EU einen Kauf angeblich verbiete. Ihre Aussage war damals Fake News.
Pschierers Aussage hier im Plenum war entlarvend ehrlich. Es wäre völlig verrückt – Zitat –, wenn der Freistaat Bayern 33.000 Wohnungen kauft. Das war Ihre Handlungsmaxime. Da ging es nicht um die EUKommission und deren Vorgaben. Sie wollten keine Verantwortung für die Mieterinnen und Mieter übernehmen. Das steht fest.
Das zieht sich wie ein roter Faden durch das ganze Beihilfeverfahren von der ersten Umstrukturierungsliste an, wo die Staatsregierung ohne Not zugestimmt hat, dass die GBW AG auf die Liste kommt. Dazu gehört auch schon, dass die GBW AG 2007 mit Zustimmung der Staatsregierung, mit Zustimmung des zuständigen CSU-Finanzministers auf die Verkaufsliste der BayernLB gesetzt worden ist und ein Verkaufsverfahren eingeleitet wurde. Das gehört doch dazu. 2009 hat man wohl die Chance gesehen, den Plan von 2007 umzusetzen und dann dafür der EU die Schuld in die Schuhe zu schieben. Das Beihilfeverfahren – das darf an dieser Stelle noch einmal erwähnt werden; darauf muss man immer hinweisen – ist nur deshalb notwendig geworden, weil Sie Ihrer Verantwortung für die Bank nicht gerecht geworden sind. Aber wir können feststellen, dass die EU-Kommission von Ihnen aus München, von der CSU-Fraktion, nur die Botschaft bekommen hat: Um Gottes Willen, wir wollen keine Verantwortung für die Mieterinnen und Mieter übernehmen. – Das ist die Wahrheit dieses Untersuchungsausschusses.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es gab keine ernsthaften Initiativen der Staatsregierung, insbesondere keinen persönlichen Einsatz des damaligen Ministerpräsidenten Horst Seehofer oder auch von dessen Finanzminister, dem jetzigen Ministerpräsidenten Dr. Söder, die GBW in staatlicher Hand zu halten. Sie haben auch während des Beihilfeverfahrens keinen der Vorschläge, wie man die GBW in staatlicher Hand halten könnte, verfolgt; man kann auch sagen, Sie haben solche Vorschläge im Sande verlaufen lassen. Das gilt zum einen für den Vorschlag der Bank, die GBW-Wohnungen als Beihilferückzahlung in Form des Sachwertes zu übernehmen. Das wurde nicht weiterverfolgt und ist im Sande verlaufen. Das gilt für die Initiativen Ihrer eigenen Bundestagsabgeordneten. Ich nenne den Herrn Bundestagsvizepräsidenten Singhammer. Auch die haben Sie nicht aufgegriffen. Anders als Sie, Herr Söder, hat sich Kollege Singhammer immerhin an Kommissar Almunia gewandt, um eine Lösung zu finden. Sie hingegen – auch das hat der Untersuchungsausschuss gezeigt – hielten das nicht für nötig, weil das – so Ihre Begründung – nichts bringe. Auch der jetzige Bundesinnenminister und damalige Ministerpräsident Seehofer hat sich erst nach dem Verkauf der GBW AG erstmals mit Kommissar Almunia getroffen. Da war natürlich alles bereits zu spät. Bei sonstigen Initiativen des Ministerpräsidenten in einem wichtigen wohnungs- und sozialpolitischen Kernbereich haben wir komplette Fehlanzeige, und zwar über drei Jahre hinweg. Ministerpräsident Seehofer hat auf meine Fragen nach einem Telefonat, einem Treffen oder einem Schreiben an die EU-Kommission in Sachen GBW AG gesagt, er könne sich an keine einzige Initiative erinnern.
Zitat aus dem Protokoll:
Also, ich kann mich jetzt nicht an eine solche Initiative erinnern, schon gar nicht persönlich.
Das müsste Ihnen in der CSU die Schamröte ins Gesicht treiben. Es geht um rund 80.000 Mieter in Bayern, und es gibt keinen Einsatz Ihres Ministerpräsidenten und keinen adäquaten Einsatz Ihres heutigen Ministerpräsidenten Söder. Wenn es aber um CSUSymbolpolitik wie die Pkw-Maut geht, dann stehen Sie in Brüssel andauernd auf der Matte. Wenn es darum geht, Ihren Kumpel Viktor Orbán zu unterstützen, dann ziehen Sie alle Register, aber nicht, wenn es um 80.000 Mieterinnen und Mieter in diesem Freistaat geht. Das kann doch nicht wahr sein!
Auch für eine Übernahme der GBW durch die Kommunen haben Sie sich nicht mit der erforderlichen Ernsthaftigkeit eingesetzt. Ende November 2011 gab es ein mit der Generaldirektion thematisiertes exklusives Verfahren. Sie haben das leider – das war auch der Gegenstand im Untersuchungsausschuss und dann das Ergebnis – auf politischer Ebene nicht mehr weiterverfolgt. Es gab keine ausdrückliche politische Initiative von Ihnen, obwohl sie dringend notwendig und geboten gewesen wäre. Aufgrund der politisch mit Ihnen abgestimmten Rahmenbedingungen des Ausschreibungsverfahrens waren die Kommunen im Bieterverfahren von Anfang an benachteiligt. Sie hatten überhaupt nicht die Möglichkeit, wie ein Privatinvestor zu agieren. Eine kommunalfreundliche, mieterfreundliche und sachgerechte Gestaltung des Bieterverfahrens, beispielsweise durch Festsetzung eines vernünftigen Mieterschutzstandards – hier war nicht die EU-Kommission das Problem, sondern die Bank und natürlich auch die Staatsregierung –, erfolgte nicht. Es ist letztlich nicht überraschend, dass das Kommunalkonsortium nicht zum Zuge kam.
Denn einen weiteren erheblichen Nachteil im Vergleich zu einem privaten Investor muss man auch thematisieren: Kommunen können keine Gesellschaften zum Zweck des Steuersparens gründen. Kommunen dürfen Gesellschaften nur gründen, wenn es dafür einen legitimen Zweck gibt – anders als bei dem Konsortium um die Betriebs AG, die dagegen umfangreiche Steuersparmodelle nutzte, unter anderem auch durch ein Geflecht aus Firmen in Luxemburg, das es ermöglicht, Gewinne, die in Deutschland und Bayern erwirtschaftet werden, zu niedrigerer Besteuerung nach Luxemburg zu bringen. Diese Steuerersparnisse konnten die Kommunen natürlich nicht einpreisen. Ebenso wenig konnten sie aufgrund ihres sozialen und öffentlichen Auftrages ständige Mietsteigerungen und gewinnbringende Verkäufe wie die PATRIZIA und die Konsorten um die PATRIZIA preisbildend berücksichtigen.
Es gehört auch zum Skandal, Herr Ministerpräsident, dass der Unterschied zwischen dem Angebot der PATRIZIA und dem kommunalen Angebot nicht nur durch die Mieterinnen und Mieter über einen nicht vorhandenen Mieterschutz bezahlt wurde, sondern auch durch die bayerischen und deutschen Steuerzahler und Steuerzahlerinnen. Es ist der Skandal im Skandal, dass über Steuerersparnisse unter Federführung und Aufsicht des Finanzministers ein Verkauf durchgesetzt wurde, der über Steuersparmodelle letztendlich nicht nur die Mieterinnen und Mieter, sondern
auch die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen schädigt.
Da werden wir auch weiter nicht lockerlassen. Das wird restlos aufgeklärt, und da sind wir auch noch nicht am Ende, Herr Ministerpräsident.
Abschließend: Der Freistaat Bayern hätte selbstverständlich die GBW erwerben können. Es gab, anders als von Ihnen behauptet – und das wissen Sie auch –, weder ein direktes noch ein indirektes Verbot. Sie haben am 30. Januar 2012, lange vor Abschluss des Beihilfeverfahrens, die Unwahrheit gesagt. Die Aussage damals, dass die EU-Kommission einen Kauf durch den Freistaat Bayern verbietet, ist blanker Unsinn. Wir wussten das immer, und Sie wussten das auch. Aber Sie haben in der Öffentlichkeit immer das Gegenteil behauptet. Und jetzt ist mir klar – und auch dem Untersuchungsausschuss müsste es klar gewesen sein –, dass Sie wissentlich die Unwahrheit gesagt haben. Es gibt selbstverständlich kein Verbot der EU-Kommission, dass der Freistaat Bayern die GBW und die GBW-Wohnungen erwirbt. Das ist ein politisches Märchen, um vom eigenen Versagen abzulenken, und es wurde aufgedeckt.
Das gilt unstrittig für die lange Zeit vor dem Beihilfebeschluss. Es gilt aber eben auch für die Zeit nach dem Beihilfebeschluss, und das ist wichtig. Allein wenn man den Beschluss liest, findet man: Von einem Verbot ist keine Rede. Im Übrigen, Herr König, haben die eigenen Leute des Finanzministers die von Ihnen zitierte Fußnote in den Bescheid hineinformuliert, sodass die EU-Kommission sogar noch relativierend umformulieren musste. Das zeigt gerade, dass der Erwerb nicht verboten war. Wenn ein Beweis noch notwendig gewesen wäre,
hätte schon die Tatsache genügt, dass der eigene Rechtsberater des Finanzministers, des heutigen Ministerpräsidenten glasklar zum Ausdruck gebracht hat, dass ein Erwerb der GBW-Wohnungen durch den Freistaat Bayern auch noch nach dem Beihilfebescheid möglich gewesen wäre. Das war Ihr eigener Rechtsberater. Das war weder die Opposition oder sonst jemand, sondern Ihr eigener Rechtsberater hat das zum Ausdruck gebracht.
Und dieses Memorandum lag auch vor. Herr Söder hat behauptet, dass er es nicht kennt. Das soll glauben, wer will. Für uns steht fest, dass Sie in der Öffentlichkeit genau das Gegenteil von dem gesagt haben, was Ihre eigenen Rechtsberater erklären. Prof. Koenig, ein Experte im europäischen Wettbewerbsrecht, hat das ebenfalls bestätigt, aber in Übereinstimmung mit dem Rechtsberater der Staatsregierung. Wenn Sie ohne Rücksicht auf Verluste so wie heute auch wieder wider besseres Gewissen das Gegenteil behaupten, ist das schier unglaublich. Hören Sie doch bitte endlich auf mit dem Märchen, die EU habe Ihnen irgendetwas verboten. Sie bewegen sich damit nach wie vor auf Donald Trump‘schem Niveau. Hören Sie damit auf, damit die Europafeindlichkeit zu befördern.
Sie befördern doch die Europafeindlichkeit in typischem CSU-Muster,
wenn Sie entgegen allen Fakten die EU für die eigenen politischen Fehlentscheidungen verantwortlich machen.
In ihrem Abschlussbericht widmet die CSU einen ganzen Abschnitt der EU mit nichts anderem als europafeindlichen Angriffen auf die EU-Kommission. Sie fördern damit die Politikverdrossenheit in diesem Land und zündeln gegen Europa. Einen Ministerpräsidenten, der falsche Politik macht und mit dem Finger auf andere zeigt, brauchen wir in Bayern definitiv nicht.
Zur Sozialcharta wird meine Kollegin Waldmann noch etwas sagen. Auch da gibt es natürlich Fake News. Die Sozialcharta XXL beschreibt das Gegenteil von dem, was die Mieterinnen und Mieter heute bei der GBW AG erleben – das Gegenteil. Die Sozialcharta ist besonders niedrig gehalten, und der Mieterschutz ist schlichtweg lächerlich, so traurig das ist. Sie haben die Menschen im Regen stehen lassen. Die Mieterinnen und Mieter sind heute den Kräften des Marktes überlassen. Das sind Mieter, die sich auf den Staat als Vermieter verlassen haben und jetzt sehen, dass dieser Staat, ihr Staat, ihre Wohnungen zum Spekulationsobjekt für Finanzinvestoren gemacht hat. Das ist der Sachverhalt, der bei der GBW leider zu bekunden ist. Sie haben die Wohnungen der GBW AG für die Mieterinnen und Mieter zum Spekulationsobjekt für Fi
nanzinvestoren gemacht. Ich glaube, es wäre an der Zeit, dass Sie hier auch einmal ein Wort der Entschuldigung sagen.
Die CSU legt den gleichen Zynismus an den Tag, wenn sie behauptet: Was wollen Sie denn überhaupt? Die Wohnungen der GBW AG sind ja noch da.
Das ist zugleich Zynismus und wohnungspolitische Ahnungslosigkeit. Denn die Tausenden von Mietwohnungen, die jährlich aus der Bindung fallen, sind auch noch da. Nur kann sie sich leider kein Normalverdiener mehr leisten. Das ist das Problem, das Sie geschaffen haben.
Leider kann die Gründung der BayernHeim im Jahr 2018, wenige Monate vor der Landtagswahl, diesen massiven wohnungspolitischen Fehler nicht korrigieren. Unabhängig hiervon zeigt sich aber, dass der Freistaat Bayern besser damals schon direkte Verantwortung für die Wohnungen übernommen hätte, und er hätte es auch machen sollen. Dass die Absicht, eine Wohnungsbaugesellschaft zu gründen und selbst in die Wohnungsfürsorge zu gehen, nicht bereits bei der GBW AG im Jahr 2012 handlungsleitend war, bleibt eine dauerhafte schmerzliche Wunde in der Wohnungsfürsorge des Freistaats Bayern, und dafür sind Sie verantwortlich. Sie sehen hoffentlich selbst, dass die Gründung Ihrer BayernHeim leider unglaubwürdig ist. Wenn ich alles zusammenzähle, brauchen wir 26 Jahre, bis wir so viele Wohnungen, wie wir jetzt verkauft haben, im offenen Markt wieder erstellt haben. Sie haben mit der Privatisierung der GBW AG die Mietwohnungen Spekulanten ausgesetzt und damit den größten sozialpolitischen Fehler der letzten Jahrzehnte begangen. Stehen Sie endlich dazu und entschuldigen Sie sich bei den Mieterinnen und Mietern und bei der bayerischen Bevölkerung!
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beantragen namens der SPD-Fraktion eine Sitzungsunterbrechung für mindestens eine Stunde. Die Sitzungsunterbrechung soll genutzt werden – das ist der Appell an die CSU-Fraktion –, um dem Hohen Hause den aktuellen Entwurf des Masterplans Migration des Bundesinnenministers vorzulegen.
Die Sitzungsunterbrechung und die erwartete Vorlage des Dokuments sind auch notwendig, damit der Landtag das machen kann, was Sie heute von ihm verlangen. Der Landtag soll nämlich prüfen, ob er diesen Masterplan unterstützt oder nicht. Das ist die Mindestvoraussetzung dafür, ob man über den Antrag, den Sie heute gestellt haben, diskutieren und abstimmen kann. Es ist doch inakzeptabel und mit den parlamentarischen Spielregeln, unseren Grundspielregeln, in dieser parlamentarischen Demokratie nicht vereinbar,
dass Sie ernsthaft einen Masterplan zur Abstimmung stellen wollen, den noch nicht einmal Sie im Augenblick kennen.
Das ist schon eine besondere Situation. Dass Sie mit diesem Masterplan eine absurde Debatte in dieser Republik initiiert haben, die nicht nur unsere Gesellschaft, sondern auch Europa spaltet, dass Sie mit diesem Masterplan eine Debatte in Gang gesetzt haben, die die Regierung Deutschlands in Frage stellt und aufs Spiel setzt, dass Sie mit diesem Masterplan eine Situation herbeigeführt haben, in der die AfD in den Umfragewerten steigt und steigt, dass Sie mit einem solchen Masterplan eine solche Debatte entfacht haben, ist ein schlimmes Vergehen an der politischen Kultur unseres Landes.
Es setzt diesem Vergehen eine absurde Spitze auf, wenn Sie hier etwas zur Abstimmung stellen wollen, von dem ein Mitglied dieses Hohen Hauses, das gleichzeitig Ihr CSU-Generalsekretär ist, in Talkshows behautet: Ich habe ihn auch nicht gesehen, den Masterplan.
Es ist traurig genug, dass der CSU-Vorstand einem Masterplan zustimmt, der auch ihm offensichtlich nicht vorlag. Es ist traurig genug, dass wir in Talkshows über einen Masterplan diskutieren, der nicht einmal den Mitdiskutanten von der CSU bekannt ist. Das alles ist traurig genug für diese Demokratie, und für diese Traurigkeit sorgen Sie als CSU.
Aber hier im Parlament, in der Herzkammer der bayerischen Demokratie, können Sie nicht das machen, was Sie vielleicht in Ihrem CSU-Vorstand oder in politischen Talkshows machen können. Hier im Parlament geht das nicht. Das ist eine Verhöhnung des Parlaments und der bayerischen Demokratie.
Deshalb stellen wir den Antrag, diese Sitzung zu unterbrechen. Vielleicht gibt das Ihnen von der CSUFraktion Gelegenheit, die Selbstachtung und die Achtung vor Ihren eigenen Werten wiederzugewinnen.
Die Sitzungsunterbrechung kann ein wichtiger Anstoß sein. Ich wünsche mir, dass die CSU zu den Grundüberzeugungen eines Alois Glück, zu dessen Haltung zurückkehrt.
Kehren Sie zurück – auch diese Gelegenheit geben wir Ihnen mit diesem Antrag auf Unterbrechung – zu einer seriösen politischen Debatte in diesem Land und in diesem Parlament. – Danke schön für die Aufmerksamkeit.
Herr Staatsminister, Sie haben an einer wichtigen Stelle Ihres Redebeitrags ausgeführt und das auf Zuruf des Kollegen Rinderspacher bestätigt, dass sich die Bundesrepublik Deutschland und auch der Freistaat Bayern im Zuge der Debatte und der Diskussion über die Flüchtlingspolitik nach Recht und Gesetz verhalten haben. Das war Ihre Aussage. Können Sie mir sagen, warum der frühere Ministerpräsident dieses Freistaats und CSUVorsitzende Horst Seehofer, gerade was die Bundesrepublik Deutschland und die Haltung der Bundesregierung und der Bundeskanzlerin betrifft, über einen langen Zeitraum ständig von einer Herrschaft des Unrechts gesprochen hat? Das war doch auch so eine Debatte, in der man versucht hat, mit einem Kampfbegriff die Stimmung im Lande anzuheizen.
Und Sie gehen jetzt hier ans Mikrofon und sagen: Die Bundesrepublik hat nach Recht und Gesetz gehandelt.
Eine zweite Einschätzung unsererseits, und da würde mich auch Ihre Meinung als Parlamentarier interessieren. Seit Beginn dieser Debatte ist Herr Ministerpräsident Dr. Markus Söder in einer Facebook-Sprechstunde zugange, einer Debatte, an der er sich maßgeblich beteiligt, die er maßgeblich vorangetrieben hat und die er eskalieren hat lassen, nämlich in der Debatte über die Migrationspolitik und über die rechtlichen Voraussetzungen dafür. Aus Sicht des Parlaments stelle ich fest, dass es ein völlig unangemessenes Verhalten eines Ministerpräsidenten ist,
bei einer Debatte, die er selbst angezettelt hat, nicht hier im Parlament Rede und Antwort zu stehen, sondern auf Facebook eine Sprechstunde abzuhalten. Sie sind an einem Punkt angelangt, der nicht nur inhaltlich, sondern auch, was die Umgangsform mit diesem Parlament betrifft, inakzeptabel ist. Das weisen wir mit Entschiedenheit zurück. So kann man als Ministerpräsident weder mit der Öffentlichkeit noch mit dem Parlament umgehen.
Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Präsident hat schon das Wesentliche ausgeführt, sodass ich nur ganz kurz begründe.
Wir beantragen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/22064 zur Änderung der Verfassung mit auf die Tagesordnung zu nehmen, und zwar unter dem Tagesordnungspunkt Erste Lesungen, 3 e. Wir begründen das wie folgt:
Wir diskutieren in diesem Plenum intensiv über die unterschiedlichen Vorschläge, wie wir die Bayerische Verfassung fortschreiben sollten. Eine wichtige Frage, die dabei gestellt werden muss, lautet: Wie gehen wir mit der Begrenzung politischer Macht um? Unsere feste Überzeugung war es schon immer, dass das wichtigste Instrument zur Begrenzung politischer Macht wirksame Verfassungsgerichte sind.
Wir sind der festen Überzeugung, dass wir auf bayerischer Ebene die Regelungen haben sollten, die wir auf Bundesebene haben und die auch in anderen Bundesländern bestehen. Zur Wahl der Mitglieder der Landesverfassungsgerichte sollte eine Zweidrittelmehrheit erforderlich sein. Dies wäre ein wichtiges Signal, das heute vom Bayerischen Landtag ausgehen sollte.
Wir möchten, dass unser Gesetzentwurf heute in Erster Lesung mitberaten wird, und wünschen uns span
nende Diskussionen über die heute von allen Fraktionen vorgelegten Gesetzentwürfe zur Änderung der Verfassung. Ich bitte um Zustimmung. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, Sie waren falsch beraten, der Empfehlung der Opposition nicht zu folgen. Nach diesen großen Demonstrationen und den Wortmeldungen von Ministerpräsident und Innenminister, die ich noch einmal in Erinnerung rufen darf, kann ich natürlich verstehen, dass Sie diesem Antrag nicht zustimmen wollen. Die Sache wird dadurch aber nicht besser.
Dafür, dass Sie ein schlechtes Gewissen haben, Ihre Durchpeitschmethode zur Nachtzeit zu praktizieren, habe ich Verständnis. Ich denke, die CSU hat Angst davor, dass morgen in der Zeitung zu lesen ist, sie habe das Verfahren des Durchpeitschens zu nachtschlafender Zeit praktiziert. Deshalb ist Ihr Antrag Ihrem schlechten Gewissen geschuldet, aber nicht der Sache. Wir stimmen allerdings zu, den Gesetzentwurf so früh wie möglich zu diskutieren.
Aber Kollege Reiß, ich bitte schon, bei der Wahrheit zu bleiben. Nicht Vertreter der Opposition, sondern der Ministerpräsident selbst hat die Informationspolitik zu diesem Gesetzentwurf massiv kritisiert. Es geschah dies im Rahmen diplomatischer Lesart zwischen den Zeilen. Ich könnte Ihnen die Zitate vorhalten. Er hat sich sogar in gewisser Weise davon distanziert mit dem Hinweis, dass dieser Gesetzentwurf nicht aus seiner Amtszeit stammt. Das ist in meinen Augen schon eine ziemlich starke Distanzierung.
Er hat thematisiert, dass er die Bedenken ernst nimmt und Dialogforen bzw. Kommissionen braucht, um überhaupt mit diesem Gesetzentwurf umzugehen. Ich hoffe, Sie haben Verständnis, dass wir meinen, das ist keine Methode, um zu sagen: Lassen Sie uns das noch einmal ansehen. Sie verweigern sich. Wir freuen uns jetzt darauf, dass wir noch bei Tageslicht Ihre Methode, mit den Freiheitsrechten der Bürger umzugehen und deren Bedenken zu achten, thematisieren können.
Wir kündigen auch an, dass noch eine Dritte Lesung stattfinden muss. Damit können wir deutlich machen, dass die CSU in diesem Landtag den Gesetzentwurf durchpeitscht ohne Rücksicht auf Verluste, ohne Rücksicht auf Bedenken und ohne Rücksicht auf wirklich qualifizierte Wortmeldungen, die deutlich machen, dass es nicht nur um die Abarbeitung von Ältestenratsbeschlüssen geht, sondern auch darum, die aktuellen Bedenken der Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen.
Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß jetzt nicht, wen man bei dieser Debatte mehr bedauern soll: Die CSUFraktion, die nicht einmal in der Lage ist, ihren Dringlichkeitsantrag vorab zu begründen, wie das parlamentarische Gepflogenheit ist, oder die Staatsministerin, die von Herrn Ministerpräsident Söder in ein Arbeitsfeld geschickt wird, in dem sie nur schlecht aussehen kann
politisch aussehen kann –; denn Sie schleppen doch eine Menge historischen Ballast mit. Dieser Ballast ist doch eine Bankrotterklärung der Wohnungsbaupolitik in diesem Freistaat. Sie müssen das vertreten. Natürlich versuchen Sie, das Beste daraus zu machen und sagen: Lassen Sie uns nach vorne schauen, nicht zurück. – Nein, Frau Ministerin Aigner, Sie müssen sich mit der Realität der Wohnungspolitik im Freistaat Bayern, die die CSU über Jahrzehnte zu verantworten hat, auseinandersetzen.
Herr Kollege Rotter, es macht doch keinen Sinn, an diesem Rednerpult jede Lage der Haushaltsausstattung für den sozialen Wohnungsbau im Freistaat Bayern, ob sie hoch oder niedrig ist, immer mit der gleichen Melodie "alles ist in bester Ordnung; wir haben alles gemacht" zu untermalen. Nichts ist in Ordnung! Sie haben in den letzten Jahren vieles, vieles versäumt. Deswegen haben wir ganz speziell in Bayern eine dramatische Situation.
Frau Kollegin Aigner, im Übrigen haben wir Mittel für die Ziele, die Sie jetzt vorgestellt haben – alles in Ordnung –, bei der letzten Haushaltsberatung beantragt. Es war Ihre CSU-Fraktion, es war die Staatsregierung, die diese Anträge kaltschnäuzig abgelehnt hat, um sich jetzt hier hinzustellen und das Gleiche, das damals von Ihrer CSU-Fraktion abgelehnt wurde, als besondere Großtat feiern zu lassen. Das kann doch nicht Ihr Maßstab für eine vernünftige Wohnungsbaupolitik sein.
Wir haben in den letzten Jahren und Jahrzehnten doch vergeblich auf ein ernsthaftes wohnungspolitisches Signal gewartet, auf ein ernsthaftes Bemühen, die Probleme auf dem Wohnungsmarkt anzugehen und eine echte wohnungsbaupolitische Initiative zu ergreifen. Leider muss man feststellen: Ihnen hat nicht nur die Fähigkeit dazu gefehlt, sondern Ihnen fehlten in den letzten Jahren einfach der politische Wille und die politische Prioritätensetzung. Das ist doch die Wahrheit. Ihre Wohnungsbaupolitik in den letzten Jahren war doch nicht nur aus Oppositionssicht, sondern auch aus ganz objektiver Sicht ein Desaster, sonst müssten Sie doch nicht kurz vor der Landtagswahl in Windeseile alles revidieren, was Sie in diesem Landtag bisher immer erzählt haben.
Das ist doch ein Zeichen dafür, dass Ihre Wohnungspolitik bisher nicht gestimmt hat. Das ist doch die Wahrheit.
Die wohnungspolitischen Fehler muss man auch ansprechen, weil sie fortwirken, weil sie nicht vorbei sind, auch nicht mit einer freundlichen Ministererklärung. 1993 haben wir noch 14.000 Wohnungen im sozialen Wohnungsbau gefördert. Jetzt sind wir bei gerade einmal 4.000. Zwischendurch waren wir auf 2.000 unten. Hätten wir den großen Peak in den Neunzigerjahren fortgesetzt, hätten wir 200.000 sozialgebundene Wohnungen mehr. Das wollten Sie nicht. Sie haben dieses tiefe Tal zu verantworten, und aus dieser Verantwortung können wir Sie auch nicht entlassen.
Deswegen ist das, was Sie heute zur Verlängerung der Bindungen, die ausgelaufen sind, und auch zu einem möglichen Rückkauf beschlossen haben, zwar alles sinnvoll; wenn aber in den vergangenen Jahren so viele Wohnungen aus der Bindung gefallen sind, dass nur noch wenige Wohnungen verbleiben, auf die diese positive Maßnahme zutreffen kann, dann ist dies auch eine Beschreibung eines wohnungspolitischen Versagens. Das muss man an dieser Stelle auch deutlich sagen.
Noch einmal zu den Wohnungsbaumitteln. Kollege Rotter ist ein besonderer Künstler darin, Pirouetten zu drehen, wenn es darum geht, 87 Millionen Euro zu verteidigen, 200 Millionen Euro mehr zu verteidigen und vielleicht sogar nur 1 Million noch als angemessen darzustellen.
Das ist doch grundfalsch. Wir brauchen in der Wohnungspolitik eine langfristige Perspektive über Jahre
und Jahrzehnte, eine verlässliche Politik. Das haben Sie nicht geleistet. Wir sind in der Lage, den Bund zu veranlassen, 200 Millionen Euro mehr für den sozialen Wohnungsbau nach Bayern zu geben, weil die Not so groß ist; zum gleichen Zeitpunkt kürzen Sie aber im eigenen Haushalt die Landesmittel in fast entsprechendem Umfang. Daran merkt man, dass die wohnungspolitische Verantwortung einfach nicht vorhanden war. Dies wirkt leider bis heute fort.
Deswegen muss man das, was Sie heute verkünden, was das Kabinett beschlossen hat und was auch die CSU in ihrem Antrag aufgreift, genau betrachten.
Wenn 500.000 Wohnungen bis 2025 das Ziel sind, dann muss man genau hinsehen. Das sind nämlich gerade einmal 62.500 Wohnungen im Jahr. Wir sind im Jahr 2016 nach den ganzen wohnungspolitischen Anstrengungen der CSU im Augenblick bei 53.900 Wohnungen.
Sie sind auf diesem tiefen Stand. Sie haben keine Erklärung dafür, wie Sie jetzt auf einen höheren Stand kommen wollen. Dieses Ziel, das Sie jetzt verkünden, liegt noch unter dem, was der bisherige Bauminister, Staatsminister Herrmann, immer als Linie verkündet hat, nämlich 70.000 Wohnungen. Sie unterschreiten die Grenze, die Sie sich immer vorgegeben haben, und wollen das auch noch als großen Erfolg feiern. – Tut mir leid, dafür stehen weder die Opposition noch die Öffentlichkeit noch die Mieterinnen und Mieter zur Verfügung.
Auch die Ziele für den staatlichen Wohnungsbau sind doch viel zu niedrig. Ihr Ziel mit der staatlichen Wohnungsbaugesellschaft heißt doch umgesetzt nur, dass wir pro Jahr und Gemeinde in Bayern – Stadt, Markt, Gemeinde –, also pro Kommune pro Jahr, eine halbe Wohnung staatlich bauen. Eine halbe Wohnung pro Kommune – das ist Ihr "ehrgeiziges" Ziel. Mit diesem Anspruch müssen Sie scheitern, weil dies einfach nicht ausreicht, um die Herausforderungen zu bewältigen.
Dann muss ich noch etwas zur bayerischen Bauverwaltung sagen. Wir haben uns die Finger wund geschrieben und in den Ausschüssen den Mund fusselig
geredet, dass die bayerische Bauverwaltung nicht weiter die Zahl ihrer Mitarbeiter kürzen darf. Sie haben das Gegenteil gemacht. Sie haben die Zahl der Mitarbeiter nach unten gefahren und wollen jetzt von der Öffentlichkeit gefeiert werden, dass das Desaster gemildert wird, indem jetzt wieder ein paar Mitarbeiter eingestellt werden. Das kann doch keine verlässliche Baupolitik sein. Sie haben einen Schaufensterantrag gestellt, den wir aus tiefster Überzeugung ablehnen, weil er, selbst wenn man ihn wörtlich nimmt, nicht weit genug reicht. Das ist Show-Politik statt inhaltlich stringenter Politik. Glaubwürdigkeit, Verlässlichkeit und Dauerhaftigkeit sehen anders aus. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben nicht nur einen Antrag auf Dritte Lesung gestellt, sondern sind auch der festen Überzeugung, dass es dem Ernst dieses Gesetzes, dem Ernst dieser Diskussion entspricht, diese Dritte Lesung nicht heute an diesem Plenartag durchzuführen, sondern diese Dritte Lesung am nächsten oder einem folgenden Plenartag, also frühestens am 6. Juni, vorzunehmen.
Ich darf dies auch begründen. Auch in dieser Gesetzesberatung, auch in der Zweiten Lesung, die wir heute zum neuen Polizeiaufgabengesetz hatten, sind
mehr Fragen aufgeworfen worden, als solide beantwortet werden können.
Viele Fragen der Bürger sind unbeantwortet geblieben.
Ich darf auf drei bemerkenswerte Äußerungen aus dem Bereich der Staatsregierung verweisen.
Zunächst stelle ich noch einmal fest, dass nach der großen Demonstration, die wir in München erlebt haben, Herr Staatsminister Herrmann von Lügenpropaganda spricht, die unbedarfte Menschen in die Irre geführt hat – so wurde er zitiert; er hat auch nicht widersprochen –, wohingegen Ministerpräsident Söder mit den Worten zitiert wird: Wir nehmen die Sorgen ernst, und es gäbe offensichtlich viele Missverständnisse, große Unsicherheiten, die der Aufklärung bedürfen. Ich meine, die Staatsregierung sollte die Zeit über die Pfingstferien nutzen. Sie sollte erst einmal selbst sortieren, was bei diesem Gesetzentwurf und der öffentlichen Debatte eigentlich schiefgegangen ist. Das erwarten wir in diesem Parlament, und das erwartet auch die bayerische Öffentlichkeit.
Zweitens ist schon bemerkenswert, dass unmittelbar vor der Zweiten Lesung der Ministerpräsident selbst eine Informationsoffensive und eine Dialogreihe zu diesem Gesetz vorschlägt, um über dieses Gesetz und seine Absichten aufzuklären. – Nein, Herr Ministerpräsident, bei einem solchen Gesetz beantwortet man erst die offenen Fragen, tritt erst in einen Dialog ein und kommt zunächst seiner Informationspflicht nach, bevor man das Gesetz mit der Arroganz der absoluten Mehrheit durchdrückt. Das erwarten wir von Ihnen.
Genau diese Vorgehensweise würde die Menschen ernst nehmen. Auch dazu sollten Sie die Gelegenheit nutzen, die bis zu einer Dritten Lesung an einem weiteren Plenartag besteht.
Drittens erfahren wir, dass eine Kommission gegründet werden soll. Wenn es bei diesem Gesetz eines Kontrollmechanismus bedarf, was bisher bei keinem Gesetz vonseiten der Staatsregierung artikuliert wurde, dann sind wir der festen Überzeugung, dass dieser Kontrollmechanismus und alles, was damit zusammenhängt, auch unmittelbar in dieses Gesetz geschrieben werden müssen, weil dies sonst bloße Ankündigung und bloße Vertröstung auf den Sankt
Nimmerleins-Tag bleibt, an dem die Staatsregierung reagiert oder nicht. Wir wollen, dass auch die Ergebnisse eines ernsthaften Nachdenkens in dieses Gesetz geschrieben werden. Auch dafür sollten Sie sich die notwendige Zeit nehmen. Bisher haben Sie sich diese Zeit nicht genommen.
Ich glaube, wenn es auch für Sie noch einen Grund gäbe, über dieses Gesetz nachzudenken, dann sind dies die zwei Distanzierungen des Ministerpräsidenten Söder. Was soll man denn davon halten, wenn der Ministerpräsident ausführt, dass der Gesetzentwurf ja nicht unmittelbar aus seiner Regierungszeit stammt? – Da stellt sich doch die Frage: Was würde er denn tun? Würde das Gesetz anders aussehen, wenn es unmittelbar aus dieser Zeit stammen würde? – Darauf haben wir heute von ihm leider keine Antwort erhalten. Auch dazu erwarte ich eine Antwort. Was soll man von der Bemerkung halten, dass die Information offensichtlich – ich zitiere jeweils – nicht so erfolgreich war wie gedacht; das sei ja seit Wochen klar? – Sie haben zu wenig getan, um, wenn man Ihrer Logik folgt, Ihr Gesetz zu vermitteln.
Meine feste Überzeugung, die Überzeugung meiner Fraktion ist: Fehler kann man machen; das gesteht auch die Opposition der Regierung zu. Aber Fehler zu machen und sie nicht zu korrigieren, ist ein schlechtes Zeichen für die Demokratie. Nehmen Sie sich deswegen die Zeit, denken Sie darüber nach, und stimmen Sie zu, dass wir diese Dritte Lesung erst nach einer Bedenkzeit für Sie an einem der nächsten Plenartage durchführen. Ich glaube, die bayerische Öffentlichkeit und die bayerische Demokratie werden es Ihnen danken.
Wir können nur appellieren. Ich glaube aber, es ist angemessen, sinnvoll und notwendig, diese Dritte Lesung erst an einem weiteren Plenartag abzuhalten. – Danke schön für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Innenminister! Zweifellos klingt dieser Gesetzentwurf populär. Welcher Bürger wollte nicht auch und immer Begrenzung politischer Macht? Im Präsidialsystem der USA haben sich die Bürger bei entsprechenden Abstimmungen immer wieder für eine Begrenzung der Amtszeiten von Präsidenten ausgesprochen. Deswegen sind wir auch bereit, ernsthaft über diesen Vorschlag zu diskutieren.
Vorab nur eine Klarstellung: Der Betreff im Brief des Kollegen Kreuzer an die Fraktionsvorsitzenden spricht von einer "Begrenzung der Amtszeit des Ministerpräsidenten". Das genau ist nicht Gegenstand des Gesetzentwurfs, sondern darin ist lediglich ein Verbot der Wiederwahl des Ministerpräsidenten nach einer mehr als zehnjährigen Amtszeit enthalten. Das heißt, nach Ihrem Gesetzentwurf zur Änderung der Bayerischen Verfassung sind auch in Zukunft Amtszeiten von deutlich mehr als zehn Jahren möglich und verfassungsrechtlich zulässig.
Wir wollen nicht spekulieren, obwohl es dazu Anlass gäbe, weil sich die Zahl der Initiativen, die den Wahltag im Blick haben, auffällig ballt. Wir wollen nicht ausschließlich über die Motivlage spekulieren. Will Herr Söder den Wählern am 14. Oktober die Angst vor der Wahl von Söder nehmen? Ist es nicht Zeichen einer gewissen Hybris, wenige Tage nach der ersten Wahl zum Ministerpräsidenten sich gleich mit der Begrenzung dieses Amts zu befassen, bevor der Wähler überhaupt das Mandat zur Fortsetzung dieser Aufgabe im Oktober erteilt hat? Man kann natürlich auch fragen, ob die CSU, der Ministerpräsident und der Innenminister hier eine politische Spitze gegen die lange Amtszeit der Kanzlerin zum Ausdruck bringen wollen.
Aber wir sind gerne bereit, uns den Fragen zu stellen. Wir stellen aber der CSU und der Staatsregierung auch die Frage, ob es nicht andere, genauso wichtige, bedeutende und zukunftsweisende Fortschreibungen der Bayerischen Verfassung gäbe. Wir haben dazu Vorschläge gemacht. Von Ihnen haben wir keine zielführenden Vorschläge zur Fortentwicklung der Bayerischen Verfassung gehört, außer diesen Punkt.
Aber es gibt diese Debatte, und es gibt sie auch auf Bundesebene. Sie gibt es vielfältig. Ich denke an Prof. Hans-Jürgen Papier, den früheren Bundesverfassungsrichter, an Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann, um einen Sozialdemokraten zu zitieren, der sich auch zur Amtszeitbegrenzung geäußert hat. Es gibt auch interessante Papiere vom Bündnis Mehr Demokratie. Wir werden uns an einer Diskussion und Erörterung dieses Vorschlags aktiv beteiligen. Aber wir wollen auch Antworten auf unsere Fragen haben, von der Staatsregierung und von der CSU-Fraktion.
Natürlich stellen wir die Frage, ob die Begrenzung der Amtszeit so, wie Sie sie wollen, zur parlamentarischen Demokratie, wie wir sie kennen, überhaupt passt. Im Gegensatz zu einem Präsidialsystem wählt der Bürger im System der parlamentarischen Demokratie eben nicht direkt die Regierungsspitzen, sondern sein Parlament. Darum geht es. Wenn wir über Amtszeitbegrenzung im parlamentarischen System nachdenken, dann müssen wir auch über die Amtszeitbegrenzung von Abgeordneten diskutieren, von Parlamentszeiten. Das versteht sich doch auch. Dazu haben wir nichts von Ihnen gehört.
Wir müssen das schon in der ganzen Breite diskutieren. Herr Innenminister, ich weiß nicht, wie lange Sie der Staatsregierung angehören. Wenn wir eine Beschränkung der Zeit, der man einer Staatsregierung angehören kann, auch in Richtung zehn Jahre hätten, dann würde vielleicht manche Diskussion anders laufen. Die Frage, die Sie beantworten müssen, außer hier schelmisch zu lächeln, was Ihnen zugestanden sei – aber vielleicht ist das der fehlende Ernst in dieser Frage –, ist: Übertragen Sie Ihren Vorschlag auch auf die Systeme, wo wir tatsächlich nah an der Präsidialdemokratie sind, nämlich auf die Wahl der Oberbürgermeister, der Landräte und der Bürgermeister? Die werden direkt vom Volk gewählt. Wie ist denn da Ihr Vorschlag zu einer Amtszeitbegrenzung? Ich denke, Sie sollten sich auch dazu äußern.
Dann darf ich Ihnen schon eine direkte Frage stellen: Wie halten Sie’s denn generell mit der Begrenzung von Macht auch im parlamentarischen System, wenn es beispielsweise darum geht, dass Gerichte auch die Handlungen der Staatsregierung und dieses Parlaments kontrollieren? Warum haben Sie sich immer gegen die Richterwahl mit Zweidrittelmehrheit gewehrt, eine Selbstverständlichkeit, die wir in fast allen Landesparlamenten und auch im Bundestag haben? Das lehnen Sie ab. Aber das wäre eine effektive, richtige, gerichtliche Kontrolle des Parlaments und der Staatsregierung.
Sie lehnen auch wirksame Minderheitenrechte ab, die in allen Parlamenten eigentlich selbstverständlich
sind. Das haben Sie zu Beginn der Legislaturperiode wieder getan, als Sie der Opposition nicht mal zugestanden haben, dass über einen Antrag aus der Opposition in den Ausschüssen abgestimmt wird, wenn die Opposition diesen Antrag für entscheidungsreif hält. Sie haben die Geschäftsordnungsmacht, diesen Antrag gegen den erklärten Willen des Antragstellers auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu schieben. Da würde ich mir wünschen, Sie würden mehr Parlamentarismus, mehr Begrenzung der Macht und mehr Begrenzung auch absoluter Mehrheiten zulassen. Aber dazu schweigen Sie, und entsprechende Anträge lehnen Sie seit Jahr und Tag ab. Das passt für uns nicht zusammen.
Auch selbstverständliche Minderheitenrechte, beispielsweise die Herbeirufung eines Mitglieds der Staatsregierung – im Bundestag ist das ein selbstverständliches Minderheitenrecht –, wird hier von Ihnen als Mehrheitsrecht ausgeprägt mit der Konsequenz, dass Sie einen solchen Antrag jederzeit ablehnen können. Auch die Regierungsbefragung und viele andere Dinge mehr haben Sie abgelehnt.
Wir würden uns wünschen, dass Sie, wenn Sie ernsthaft Machtbegrenzung wollen, bei Ihrem eigenen System hier im Parlament anfangen. Wir steigen gern in Verhandlungen ein. Aber wir fordern Sie auf, die aufgeworfenen Fragen zu beantworten. Ich glaube, dann können wir auch Lösungen finden, wenn wir alle Vorschläge der Fraktionen, die jetzt vorliegen, auf den Prüfstand stellen. Ich bitte die CSU-Fraktion, mit den anderen Fraktionen im Landtag entsprechende Gespräche aufzunehmen. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen heute in diesem Bayerischen Landtag einen Untersuchungsausschuss ein, der nach unserer festen Überzeugung die größte sozialpolitische Fehlleistung der Staatsregierung in den letzten Jahrzehnten zum Untersuchungsgegenstand hat.
Der jetzige Ministerpräsident spricht beim Kauf der HGAA durch die Landesbank vom größten wirtschaftspolitischen Fehler der Nachkriegszeit, wohl wissend, dass dieser Fehler vor seiner Zeit als Finanzminister erfolgte. Man kann ihm da nicht ganz widersprechen. Er vergisst aber oder versucht, vergessen zu machen, dass er danach in seiner ureigensten Verantwortung als bayerischer Finanzminister die größte sozialpolitische Fehlleistung der Staatsregierung zu verantworten hat, nämlich den Verkauf der Gemeinnützigen Bayerischen Wohnungsgesellschaft und damit den Verkauf von 33.000 Wohnungen, in denen 85.000 Mieter leben. Dieser Verkauf fällt vollständig in seine politische Verantwortung, und die werden wir in diesem Untersuchungsausschuss aufdecken.
Natürlich sind die Fragen "Warum ein Untersuchungsausschuss?" und "Warum ein Untersuchungsausschuss jetzt?" berechtigt. Die Gründe dafür sind fünf politische Märchen der Staatsregierung:
Das erste Märchen zum Verkauf der GBW, das seit Jahr und Tag und bis zu dieser Stunde erzählt wird, muss endlich widerlegt werden. Die Staatsregierung erzählt seit langer Zeit und bis heute das Märchen, dass der Verkauf der GBW eine Vorgabe der EUKommission gewesen sei.
Das zweite Märchen lautet, die EU-Kommission hätte dem Freistaat Bayern untersagt, die GBW zu erwerben.
Das dritte Märchen lautet, nicht die Staatsregierung hätte irgendeine Verantwortung, sondern allenfalls die Bayerische Landesbank.
Das vierte Märchen lautet, die Mieter seien durch eine Sozialcharta XXL – das ist auch so ein Wortungetüm unseres jetzigen Ministerpräsidenten – vor der Unbill des freien Mietmarkts geschützt.
Das fünfte Märchen: Eine eigene Wohnungsbaugesellschaft sei nicht Aufgabe des Freistaats Bayern.
Wir werden mit diesem Untersuchungsausschuss nachweisen, dass diese Darstellungen, diese politischen Märchen, falsch sind und der Verkauf der GBW von Anfang an ein sozialpolitischer Skandal erster Güte war.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben einen doppelten Skandal. Zuerst wurden 33.000 Mietwohnungen mit 85.000 Mietern privatisiert und den Fliehkräften des freien Marktes ausgesetzt.
Jetzt kündigen Sie an, dass eine staatliche Wohnungsbaugesellschaft benötigt würde. Der Skandal des Verkaufs der GBW-Wohnungen im Jahre 2013 wird damit in diesem Jahr 2018 zu einem doppelten Skandal. Sie haben sieben Jahre lang gesagt, wir bräuchten keine Wohnungsbaugesellschaft. Die GBW-Wohnungen seien zu Recht privatisiert worden. Jetzt, 200 Tage vor der Landtagswahl in Bayern 2018, wollen Sie eine staatliche Wohnungsbaugesellschaft gründen, um bezahlbare Wohnungen für Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen zu schaffen. Diese Kehrtwende ist ein doppelter Skandal, nachdem Sie sieben Jahre lang glasklar ausgeführt haben, der Staat halte sich aus dem Wohnungsbau und der Wohnungswirtschaft heraus. Sie haben damals die GBW-Wohnungen verkauft und wollen heute die Kehrtwende als politische Lösung anbieten.
Die staatliche Wohnungsbaugesellschaft, die Sie jetzt ankündigen, hätten Sie schon vor fünf Jahren gründen können und müssen. Die GBW hätte genau die richtige Grundlage für diese staatliche Wohnungsoffensive geboten.
Wir sind es den Mietern schuldig, Aufklärung zu betreiben. Wir sind das allen Mietern in Bayern schuldig, vor allem denjenigen, die auf eine bezahlbare Wohnung warten. Der Umgang mit der GBW ist geradezu symptomatisch für den Umgang der CSU und der Staatsregierung mit dem sensiblen Thema Wohnungspolitik. Dies gilt für die Staatsregierung im Allgemeinen und für Herrn Ministerpräsidenten Dr. Söder im Besonderen. Wir werden die Mieterrechte ganz zentral in den Fokus nehmen.
Gegen diesen Untersuchungsausschuss gibt es mehrere Einwände. So wird behauptet, dass dieser Untersuchungsausschuss ein Wahlkampfinstrument sei.
Herr Kollege Ländner, sollte die Bezeichnung "Wahlkampfinstrument" richtig sein, dann gilt das für die 180-Grad-Kehrtwende der CSU und des Herrn Dr. Söder in Sachen staatliche Wohnungsbaugesellschaft. Das ist eine Wahlkampfaktion!
Diese Aktion des Ministerpräsidenten, 200 Tage vor der Landtagswahl, macht den Skandal des GBWWohnungsverkaufs nicht geringer, sondern noch größer, bitterer und zynischer. Deshalb hängen der Impuls und der Gegenstand dieses Untersuchungsausschusses eng mit den fahrlässigen Wahlkampfankündigungen des Herrn Dr. Söder zusammen, fahrlässig deshalb, weil sie allem widersprechen, was Sie bisher in der Wohnungspolitik getan haben.
Wir als Parlamentarier können es Ihnen nicht durchgehen lassen, dass sich der politisch Verantwortliche für den GBW-Deal nun als barmherziger Samariter der Mieterinnen und Mieter geriert und ein BayernHeim für alle mühseligen und beladenen Mieter anbietet. Wir hatten bereits ein "BayernHeim". Wir hatten 33.000 Wohnungen in staatlicher Hand. Das war unser "BayernHeim" für 85.000 Mieter. Sie haben deren Wohnungen verhökert und dem freien Markt ausgesetzt. Das ist Ihre Version des BayernHeims, die wir erlebt haben. Deswegen werden wir die von Ihnen gestrickte Legende des alternativen Verkaufs der GBW-Wohnungen in diesem Untersuchungsausschuss widerlegen. Sie betreiben Wahlkampf, wir betreiben Aufklärung im Interesse der Mieterinnen und Mieter.
Die CSU-Fraktion versucht immer wieder, die Übernahme der GBW-Wohnungen in staatliche Hand zu denunzieren, und sagt: Wir wollen Neubauten. Was ist der Bestand an Wohnungen? Wir wollen neue Wohnungen. – Das ist natürlich auch richtig. Das zeigt aber gleichzeitig Ihren wohnungspolitischen Blindflug bis heute. Wir wissen, wie viel Tausend Wohnungen in Bayern jährlich aus der Sozialbindung fallen. Deshalb wissen wir auch, dass wir die Wohnungen der GBW dringend gebraucht hätten, um die Situation, die sich
täglich zuspitzt, zu entschärfen. Dem haben Sie sich verweigert. Deswegen sind Sie für diesen wohnungspolitischen Skandal verantwortlich.
Sie sagen nach wie vor, alle Fragen seien doch geklärt; wir bräuchten nur die Protokolle des Landtags zu lesen. Tatsache ist, zentrale Fragen sind nach wie vor nicht aufgearbeitet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich stelle fest, Sie haben vor dieser Aufarbeitung Angst, wenn ich mir Ihre aufgeregten Reaktionen der letzten Tage und Wochen ansehe. Deswegen lautet meine feste Überzeugung, dass dieser Untersuchungsausschuss spannender wird, als sich das viele politische Beobachter vorstellen können. Wir stellen fünf Fragen, die spannend sind, weil sie bisher nicht beantwortet wurden:
Erstens. Was haben die Staatsregierung und speziell der bayerische Finanzminister damals getan, um die GBW-Wohnungen im Rahmen des Beihilfeverfahrens in staatlichem Besitz zu halten? Ich habe dazu im Jahr 2012 eine Anfrage gestellt. Die Antwort lautete: "Die Thematik des Verkaufs der GBW AG wurde im Rahmen des üblichen Verfahrens wiederholt im Rahmen von Besprechungsterminen in Brüssel, Telefonkonferenzen oder Telefonaten mündlich mit der EUKommission diskutiert." Ich muss Ihnen sagen: Hätte Ihnen etwas an den GBW-Wohnungen gelegen, müsste ein Schreiben des bayerischen Finanzministers an die EU-Kommission des folgenden Inhalts vorliegen: Sehr geehrte Damen und Herren, wir wollen die GBW AG behalten. Zeigt uns dazu eine Möglichkeit auf. – Dieses Schreiben und diese Absicht fehlen. Das werden wir in dem Untersuchungsausschuss deutlich machen.
Zweitens. Es geht außerdem um die Falschmeldung des heutigen Ministerpräsidenten vom 30. Januar 2012, wonach die SPD wisse und wissen müsse, dass die EU-Kommission den Kauf dieser Wohnungen verbiete. Wir werden in diesem Parlament deutlich auf diese Falschaussage hinweisen. Der Finanzminister hat von einem klaren Verbot durch die EUKommission gesprochen. Davon kann keine Rede sein. Das werden wir deutlich machen.
Drittens. Umgekehrt wollen wir wissen, ob die Staatsregierung dazu beigetragen hat, dass die GBW AG frühzeitig auf die Transfer- und Privatisierungsliste gesetzt wurde. Sie hatten null Komma null Interesse, die GBW als staatliche Wohnungsbaugesellschaft zu erhalten. Auch das kann nach meiner festen Überzeu
gung in diesem Untersuchungsausschuss belegt werden.
Viertens. Außerdem wollen wir wissen, ob Sie alle Möglichkeiten ausgereizt haben, gemeinwohlorientiert auszuschreiben, wenn Ausschreibungen schon erforderlich waren. Dazu sind sehr viele Fragen offen.
Fünftens. Last but not least: Ist der GBW-Deal nicht ein Deal zulasten des Steuerzahlers gewesen? Musste der Unterschied zwischen dem Angebot des PATRIZIA-Konsortiums und dem Angebot der Kommunen von den deutschen und den bayerischen Steuerzahlern bezahlt werden? Auf die Antworten auf diese Fragen sind wir in diesem Untersuchungsausschuss sehr gespannt.
Ich komme zum Schluss. Die CSU hat offenbar aus politischen Gründen an dieser Aufklärung überhaupt kein Interesse; das kann ich verstehen. Möglicherweise will die CSU ihren Ministerpräsidenten schützen. Sie sieht deshalb keinen Aufklärungsbedarf. Von der Opposition geht deshalb heute das klare Signal aus: Wir werden die Fakten um die nicht erforderliche, verfehlte und von falschen Informationen begleitete Privatisierung der GBW umfassend aufklären.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion hat einen Antrag zur Geschäftsordnung eingereicht. Wir bitten beim Tagesordnungspunkt 2 d – das ist der Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes, Schutz der Gewässerrandstreifen – auch um die Aufnahme und Beratung eines Gesetzentwurfs der SPD-Fraktion für ein Bayerisches Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gewässerrandstreifen und zur Änderung von Artikel 21 Bayerisches Wassergesetz. Im Grunde ist es parlamentsökonomisch sinnvoll, beide Gesetzentwürfe heute gemeinsam zu beraten. Ansonsten müssten wir nächste Woche im Plenum noch einmal darüber reden. Im Ausschuss werden beide Gesetzentwürfe miteinander beraten. Daher bitte ich Sie, der Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes zuzustimmen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin froh, dass Herr Kollege Rotter zum Schluss zumindest noch ein paar eigentliche Herausforderungen des Wohnungsbaus in Bayern angesprochen hat. Die SPD-Fraktion wird dem Gesetzentwurf in der heutigen Zweiten Lesung zustimmen, weil die Änderungen überfällig sind und die SPD schon lange gefordert hat, dass die Einkom
mensgrenzen erhöht werden und künftig dynamisch angepasst werden sollen. Diese notwendigen Anpassungen müssen erfolgen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, geschätzter Herr Kollege Rotter, dennoch haben wir in der SPD-Fraktion intensiv darüber diskutiert, ob wir diesem Gesetzentwurf politisch zustimmen können, oder ob wir uns heute, wie in den Ausschüssen, dazu enthalten. Warum? – Dafür gibt es drei Gründe: Sie haben in diesen Gesetzentwurf wichtige Fortschritte nicht eingebaut. Wir hätten uns mehr Schutz für den Mieter einer geförderten Wohnung gewünscht. In München gibt es das sogenannte München Modell. Wir hätten uns gewünscht, dass dieses Modell auch beim Freistaat greift. Nach diesem Modell können die Mieten in den ersten fünf Jahren gar nicht erhöht werden. Später können die Mieten nur nach dem Verbraucherpreisindex erhöht werden, maximal um 2 %. Wir hätten uns gewünscht, dass die Miete nach oben gedeckelt wird, sodass sie deutlich unterhalb der ortsüblichen Miete bleibt. Darauf sind die Staatsregierung und die CSU aber leider überhaupt nicht eingegangen. Das bedeutet, wir haben im Freistaat Bayern keine Bremse gegen Mieterhöhungen eingebaut. Die Zuschüsse werden nicht angepasst, sodass der Mieter die Mieterhöhung alleine tragen muss.
Wir haben uns gewundert, dass die Staatsregierung und die Kollegen im Ausschuss die Frist für die Absenkung des Freibetrags von zehn auf sieben Jahre verkürzt haben. Dafür sind keine triftigen Gründe erkennbar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch eine weitere zentrale Herausforderung muss uns Sorgen bereiten: Bei einer vorzeitigen freiwilligen Rückzahlung des Darlehens liegt die Belegungsbindung bei nur zehn Jahren. Für sozial gebundene Wohnungen besteht somit das erhebliche Risiko, dass sie alsbald wieder aus der Bindung fallen. Dieser Problematik müssen wir ins Auge sehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, wir können nicht verstehen, dass Sie unseren Antrag, mit dem auch Studenten der Zugang zu gefördertem Wohnraum ermöglicht werden soll, abgelehnt haben. Sie haben auch ergänzenden Zuschüssen, die wir für dringend notwendig halten, um das Programm umzusetzen, nicht zugestimmt. Sie haben die Argumente für eine bessere Wohnraumförderung in Bayern vom Tisch gewischt. Das bedauern wir. Gleichwohl ist anzuerkennen, dass eine Anpassung der Einkommensgrenzen notwendig ist.
Nun zum entscheidenden Punkt, weswegen wir uns überlegt haben, ob wir diesem Gesetzentwurf zustimmen können: Die Anpassung der Gesetze zur Wohnraumförderung und zur Wohnungsbindung, die wir
heute beschließen, könnte den Eindruck erwecken, dass damit die richtigen Weichen für den sozialen Wohnungsbau gestellt würden. Nichts wäre falscher als das. Die dramatischen Fehler der CSU und der Staatsregierung in den letzten 15 Jahren lassen sich leider durch die Anhebung der Einkommensgrenzen nicht korrigieren. Damit wird keine einzige Wohnung neu geschaffen. Wir haben zwar Regelungen, wie wir vernünftig mit diesem Thema umgehen, aber die Grundlage, nämlich sozial geförderter Wohnraum, steht nicht zur Verfügung.
Herr Rotter, ich schätze Sie sonst sehr, aber was Sie hier betrieben haben, ist Schönrednerei. Sie haben gesagt, wir seien gut unterwegs. Ich sage Ihnen einmal, wie die Wahrheit tatsächlich ausschaut: Wir haben in der Mitte der Neunzigerjahre mit 350 Millionen Euro Landesmitteln pro Jahr über einen langen Zeitraum sozialen Wohnraum geschaffen. Wir sind jetzt ganz unten bei 87 Millionen gelandet. Der Unterschied zwischen diesen beiden Werten zeigt Ihr Versäumnis in den letzten 15 Jahren auf. Es ist skandalös, dass Sie das noch rechtfertigen. Sie haben im letzten Jahr 87 Millionen Euro statt 350 Millionen Euro an Landesmitteln im Haushalt gehabt. Das bezeichnen Sie als "gute Grundlage". Das kann nicht sein. Bayern muss endlich wieder zu der Höhe der Landesmittel zurückkehren, die wir in den Neunzigerjahren hatten; denn die Inflation und die Baukostensteigerungen kommen ohnehin noch dazu. Wir bräuchten Landesmittel in Höhe von 350 Millionen Euro pro Jahr. Sie haben sich dem verweigert. Deswegen müssen wir hier deutlich nachbessern. Ihr Redebeitrag hilft leider nicht, dass wir hier weiterkommen. Wir werden permanent thematisieren, dass Sie bei diesem Thema geschlafen haben und weiterhin nicht bereit sind, das Notwendige für den Freistaat und die Sozialwohnungen zu tun.
Der Absturz der Landesmittel war und ist, das muss ich an diesem Tag betonen, ein dramatischer wohnungspolitischer Fehler. Sie sind nach wie vor nicht bereit, diesen Fehler zu korrigieren. Hinzu kommt der Verkauf von 33.000 GBW-Wohnungen. Das war ein weiterer wohnungspolitischer Fehler. Auch die jahrelange Weigerung, durch eine staatliche Wohnungsbaugesellschaft die Wohnungsnot im Freistaat zu lindern, war ein dramatischer wohnungspolitischer Fehler.
Das waren drei wohnungspolitische Fehler bei zentralen Fragen des sozialen Wohnungsbaus und der Schaffung bezahlbarer Wohnungen in Bayern. Mit die
sem Gesetz können Sie diese Fehler nicht korrigieren. Ich fordere Sie angesichts des schweren politischen Erbes von Finanzminister Markus Söder auf, endlich eine Kurskorrektur vorzunehmen und das zu tun, was für die Menschen in Bayern notwendig ist. Die Menschen brauchen mehr sozial geförderten Wohnraum und bezahlbare Wohnungen.
Nicht mehr.
Lieber Herr Kollege Rotter, Sie haben doch das Entscheidende gerade selbst vorgetragen: Entscheidend ist, dass sich der Bund unheimlich angestrengt hat. Das hat er im Übrigen vor allem durch unseren Antrieb in Berlin gemacht. Ich nenne hier Florian Pronold als Staatssekretär im Bundesbauministerium. Das haben wir durchgesetzt. Die Mittel sind dann nach Bayern gekommen, aber was machen die Bayerische Staatsregierung und die CSUMehrheitsfraktion im Gegenzug? – Sie senken die bayerischen Mittel ab. Das ist doch ein Skandal. Der Bund strengt sich an, mehr Geld dafür auszugeben, und im Gegenzug lehnt die CSU-Mehrheit nicht nur
eine Erhöhung der Mittel ab, sondern sie kürzt die Mittel auch noch. Das ist doch der entscheidende Skandal, und den haben Sie zu verantworten, Herr Kollege Rotter.
Herr Kollege Rotter, da können Sie so viel reden, wie Sie wollen. Das ist und bleibt ein Skandal. Das muss man kritisieren, das darf man kritisieren, das soll man kritisieren.
Im Übrigen hat Ihr Konzept ein entscheidendes Problem. Wohnungsbau ist nämlich ein Perspektivprogramm. Wenn Sie aber nur ein Vierjahresprogramm auflegen und diesen Bereich nicht permanent fördern wollen, dann darf ich noch einmal auf die – in Anführungszeichen – "wunderbare Entwicklung" verweisen. Wenn Sie hier nicht dauerhaft mehr Geld zur Verfügung stellen, dann kommt es zu dieser Entwicklung. Sie sind Ihrer Verantwortung nicht gerecht geworden, und das muss man betonen, das kann man betonen, und das sollten Sie auch einsehen. Sie sollten endlich eine Kurskorrektur vornehmen, wie wir sie seit Langem fordern.
(Vom Redner nicht autori- siert) Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Herrmann von der CSU hat die Frage der Immunität in den Raum gestellt, obwohl beide Redner der CSU der beste Beleg dafür sind, dass in dieser Frage zur Wahrheit ein gespaltenes Verhältnis besteht.
Herr Dr. Herrmann, Sie haben die Frage zu diesem Konzept gestellt. Ihr Konzept war offensichtlich, 33.000 Wohnungen und 80.000 Mieter dem freien Markt auszusetzen und damit das zu erzeugen, was Natascha Kohnen beschrieben hat, nämlich dass die Mieter zum Großteil heimatlos werden, weil sie auf diesem Mietmarkt nicht mehr bestehen können. Das war das Konzept der CSU für den angespannten Mietmarkt in München.
Sie haben von alten Kamellen gesprochen. Welcher Zynismus steckt in Ihren Worten? Was müssen die Mieterinnen und Mieter denken, wenn sie hören, dass Herr Dr. Herrmann und die CSU-Fraktion hier von alten Kamellen sprechen? Das ist nämlich eine Frage des Mietrechts und dessen, was man sich noch leisten kann.
Wenn Sie das Herausdrängen aus diesen Wohnungen als "alte Kamellen" bezeichnen, zeigt das Ihre wohnungspolitische und mieterpolitische Auffassung in dieser Frage.
Ein paar weitere Dinge. Erstens. Sie wissen selber, welche Aussage Kommissar Almunia auf ganz konkrete Nachfragen gemacht hat. Es gab keinen Zwang zum Verkauf der GBW. Das ist unstrittig.
Herr Weidenbusch, auch wenn Sie sich in Richtung Herzinfarkt steigern, das ist die Wahrheit. Es ist die Wahrheit!
Zweitens. Es gab auch andere Instrumentarien – wir hatten darüber geredet –, die der Herr Ministerpräsident Horst Seehofer als sehr interessant bezeichnet hat. Die Frage, ob beispielsweise die Bayerische Landesstiftung und andere einsteigen, hat er als sehr interessant bezeichnet. Das haben Sie nicht mehr realisiert.
Herr Kollege Weidenbusch, Schreien ist kein Argument.
Der entscheidende Punkt ist doch, wie Sie die Ausschreibung gestaltet haben. Wie haben Sie die Frage der Mieterrechte bewertet? Wie haben Sie soziales Mietrecht in der Ausschreibung bewertet? Das ist der Unterschied zum kommunalen Konsortium. PATRIZIA setzt zulasten der Mieter komplett auf den freien Mietmarkt. Das machen die Kommunen nicht. Das ist doch der entscheidende Punkt. Diesen Punkt haben Sie in der Ausschreibung überhaupt nicht berücksichtigt. Das ist die Wahrheit. Das ist unser Vorwurf.
Herr Kollege Weidenbusch, Sie tun so – der Versuch ist nett –, als wäre alles schon geklärt. Ich zitiere aus dem gleichen Schreiben, das Sie genannt haben, nämlich aus dem Schreiben des Finanzministers vom 26.01.2017 auf die Anfragen der von Ihnen genannten Fraktionen. Das zitiere ich mal. Sie haben genau an der Stelle aufgehört, an der die interessante Passage beginnt – genau dort.
Ich zitiere:
Genaue Informationen über die Teilnehmer des Bieterkonsortiums, die Gesellschafter- und Eigentümerstruktur, das dahinterliegende Firmenkonstrukt oder die in der LT-Drs. 17/13399 (Frage 4) genannten Luxemburgischen und niederländischen Gesellschaften bzw. Stiftungen lagen dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat beim Verkauf nicht vor.
Das ist der zentrale Vorwurf.
Sie haben an eine Blackbox verkauft. Das ist der Vorwurf. Das steht auch drin. Sie stellen sich noch hin und ziehen den Aufklärungsanspruch der Opposition ins Lächerliche. Das ist doch der Skandal.
Ich habe das vorgelesen. Lesen Sie nach.
Herr Kollege Weidenbusch, ich lese es Ihnen noch einmal vor.
(Vom Redner nicht autori- siert) Ich würde vorschlagen, dass Sie mir ein paar Minuten mehr geben, um die vielen Zwischenrufe des Herrn Kollegen abzuarbeiten.
Ich zitiere:
Genaue Informationen über die Teilnehmer des Bieterkonsortiums, die Gesellschafter- und Eigentümerstruktur, das dahinterliegende Firmenkonstrukt oder die in der LT-Drs. 17/13399 (Frage 4) genannten Luxemburgischen und niederländischen Gesellschaften bzw. Stiftungen lagen dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat beim Verkauf nicht vor.
Das wurde vom Finanzminister unterschrieben. Das ist der Skandal, Herr Weidenbusch.
Dann kommen wir zum Kern. An dieser Stelle stehen zwei landespolitische Probleme auf dem Prüfstand. Erstens hat Herr Söder den Kauf der Hypo Group Alpe Adria als größten Fehler der Landespolitik nach 1945 bezeichnet. Er hat eines vergessen: Der zweitgrößte Fehler war der Verkauf der GBW an dieses Bieterkonsortium. Das ist die Wahrheit.
Last but not least: Die Gründung dieser Wohnungsbaugesellschaft, die wir schon seit Langem fordern, ist von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, in den letzten anderthalb Jahren dreimal mit großem Aplomb abgelehnt worden. Das ist doch der Skandal. Sie werfen uns Konzeptionslosigkeit vor. Wir haben Konzepte vorgelegt, Sie haben sie abgelehnt, bis das Wahljahr 2018 begonnen hat. Sie täuschen etwas vor, das Sie gar nicht sind, nämlich eine Mieterpartei.
Sie haben etwas gemacht, was ein wirklicher Skandal ist. Die soziale Wohnraumförderung in diesem Freistaat Bayern hat in den Neunzigerjahren stolze 350 Millionen Euro jährlich betragen, und zwar über fünf Jahre hinweg. Gerade haben wir das Haushaltsjahr 2017 abgeschlossen.
(Vom Redner nicht autori- siert) Die soziale Wohnraumförderung hat für das Haushaltsjahr 2017 nicht 350 Millionen Euro, sondern 87 Millionen Euro betragen. Das ist der Beleg dafür, dass Sie die soziale Wohnraumförderung komplett aus den Augen verloren haben. Das ist unser Vorwurf an diesem Tag.
(Vom Redner nicht autori- siert) Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Manchmal ist an Antworten das interessant, was nicht gesagt wird. So ist es auch hier. Herr Staatsminister, Sie haben nicht zu der Frage Stellung genommen, wie die Ausschreibung und der Verkauf der GBW mietrechtlich so hätte gestaltet werden können, dass die Kommunen eine ehrliche und echte Chance bekommen hätten. Dazu haben Sie nichts gesagt.
Herr Kollege, sparen Sie sich das. Sie haben noch viel Gelegenheit, sich aufzuregen. – Herr Staatsminister, Sie haben nichts zu der Frage gesagt, ob das Finanzministerium zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung wusste, an wen verkauft wird und wie die Konstruktion dieser eigenartigen Gesellschaft aussieht.
Zu dieser Frage gibt es keine Antwort des Finanzministers. Herr Staatsminister, Sie haben stattdessen auf andere verwiesen, auf Baden-Württemberg und München. Gerade vom Finanzminister hätte ich mir eine Antwort auf die Frage erwartet, wie sich dieses Firmenkonstrukt auf die Steuerersparnismöglichkeiten auswirkt. Die entscheidende Frage lautet, ob die
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Bayern und in der Bundesrepublik Deutschland den Unterschied zum Angebot der Kommunen bezahlt haben; denn über dieses Firmenkonstrukt wurde ein Steuersparmodell eingeführt. Das spielt natürlich eine Rolle.
Da muss ich Ihnen eine Frage stellen – auch dazu kam kein Statement. Die Landeshauptstadt München musste aus dem Bestand der neuen Eigentümer, PATRIZIA und Konsorten, Wohnungen herauskaufen, um Mieterrechte zu schützen. Aufgrund Ihrer Organisation hatte die Stadt München die Auflage, 5 % mehr zu zahlen als jeder andere private Bieter, der sich um diese Wohnungen beworben hat. Was ist das für ein Umgang mit den Kommunen und mit der Landeshauptstadt, wenn die Kommunen dafür bestraft werden, dass sie Mieterrechte schützen wollen? Auch hierzu gab es keine Antwort.
Herr Weidenbusch, erregen Sie sich nicht.
Herr Präsident, würden Sie mir bitte die Möglichkeit schaffen fortzufahren? Vielleicht könnten Sie Herrn Weidenbusch einen Sanitäter an die Seite stellen. Das wäre sinnvoll.
(Vom Redner nicht autori- siert) Der Trustee hat doch nichts anderes gesagt, als dass das Verfahren rechtlich nicht zu beanstanden sei. Er hat sich zur Frage eines alternativen Verfahrens, wie wir es vorgeschlagen haben, überhaupt nicht geäußert. Das war auch nicht seine Pflicht. Es gibt eine Beschwerde, nach der der Vorgang, aber nicht die Möglichkeit von Alternativvorgängen geprüft wurde. Das ist unser Vorwurf. Alternativen sind nicht geprüft worden. Der Finanzminister hat es wortreich erklärt, offensichtlich hat aber der politische Wille gefehlt, eine andere Lösung als den Verkauf an dieses Konsortium zu finden.
Jetzt sage ich Ihnen noch eines, Herr Finanzminister, ich bin nicht empfindlich. Den Sozialdemokraten aber die Gestaltung der Mietpreisbremse vorzuhalten, deren Schärfe, Auswirkungen und Möglichkeiten Ihre
Partei zusammen mit der CDU beschnitten hat, ist schon ein besonderer Treppenwitz in dieser Debatte.
Der nächste Punkt ist die Frage, welche Auflagen Bauherren haben. Vielleicht können Sie sich mit dem Innenminister austauschen. Für die Bauordnungen und für das, was an Auflagen damit verbunden ist, sind die Länder verantwortlich. Wenn Sie hier nur auf den Bund zeigen, zeigt das, dass Sie nur ein Ablenkungsmanöver betreiben und Nebelkerzen werfen. Auch das fällt doch auf Sie zurück.
Dann noch zu den Steueranreizen. Bei den Steueranreizen stand genau das zur Diskussion, was jetzt kommt. Wir brauchen zu Recht Steueranreize für die Bereiche, in denen wir sozialen Mietwohnungsbau betreiben und bezahlbare Wohnungen finanzieren. An diesen Wohnungen besteht Mangel. An Luxuswohnungen besteht in München kein Mangel. Auch das haben Sie nicht verstanden. Wir wollen Steuerersparnisse für die Investoren, die bezahlbare Wohnungen bauen. Darum geht es.
Last but not least muss ich Ihnen diese Skizze zeigen. Was ist mit dem sozial geförderten Wohnungsbau in Bayern passiert? – Eine Talfahrt par excellence! In den Jahren 1993, 1994 und 1995 hatten wir 14.000 sozial geförderte Wohnungen. Als Sie 2011 Finanzminister waren – 2009 sind Sie das geworden –, lag die Zahl bei 1.483.
Unter Ihrer Verantwortung waren es nur noch 10 % dessen, was in den 1990er-Jahren geschaffen worden ist.
Die Zahl ist von 2011.
Die Zahl ist von 2011. Waren Sie 2011 Minister, ja oder nein?