Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die CSU-Fraktion und die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen, bitte! – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD-Fraktion. Enthaltungen? – Keine.
Dann ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften".
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag von Abgeordneten der CSU-Fraktion auf Drucksache 17/19824 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.
Kolleginnen und Kollegen, nachdem Sie jetzt so diszipliniert und so schnell waren, kann ich noch den Tagesordnungspunkt 4 aufrufen:
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes und der Ausführungsverordnung Schulfinanzierungsgesetz (Drs. 17/18162) - Zweite Lesung
Änderungsantrag der Abgeordneten Prof. Dr. Gerhard Waschler, Ingrid Heckner, Norbert Dünkel u. a. (CSU) (Drs. 17/18825)
Die Fraktionen sind übereingekommen, auf eine Aussprache zu verzichten. Wir kommen damit gleich zur Abstimmung.
Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/18162, der Änderungsantrag auf Drucksache 17/18825 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus auf Drucksache 17/20551 zugrunde.
Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass in Artikel 32 Absatz 1 Satz 1 die Angabe "1.667 Euro" durch die Angabe "1.677 Euro" ersetzt wird.
Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu. Ergänzend schlägt er vor, in Artikel 25 Absatz 4 Satz 2 die Angabe "§ 27a Abs. 4 Satz 3" durch die Angabe "§ 27a Abs. 5" zu ersetzen. Des Weiteren soll in § 3 Absatz 1 beim Inkrafttreten das Wort "am" durch die Wörter "mit Wirkung vom" ersetzt werden. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf die Drucksache 17/20551.
Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die FREIEN WÄHLER und das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Kollege Muthmann (fraktionslos) stimmt ebenfalls zu. Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Enthaltungen? – Auch keine. Dann ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu er
heben. – Das sind die CSU-Fraktion, die SPDFraktion, die FREIEN WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Kollege Muthmann (fraktionslos). Gegenstimmen, bitte! – Keine. Enthaltungen? – Auch keine.
Dann ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes und der Ausführungsverordnung Schulfinanzierungsgesetz".
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag von Abgeordneten der CSU-Fraktion auf Drucksache 17/18825 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.
Kolleginnen und Kollegen, ich gebe jetzt noch die Ergebnisse von drei namentlichen Abstimmungen bekannt: zunächst zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Aiwanger, Streibl, Hanisch und anderer und Fraktion (FREIE WÄHLER) betreffend "Bayerns drei Feuerwehrschulen stärken – Die versprochenen Stellen endlich besetzen!" auf Drucksache 17/20581. Mit Ja haben 56 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 77. Stimmenthaltungen gab es nicht. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Antrag der Abgeordneten Annette Karl, Natascha Kohnen, Andreas Lotte und anderer (SPD) betreffend "Sonderprogramm Premiumoffensive Tou
rismus für kleine Betriebe ab 5 Betten öffnen" auf Drucksache 17/18357 bekannt. Mit Ja haben 67 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 83. Stimmenthaltungen gab es nicht. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Als Letztes gebe ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Rinderspacher, Dr. Strohmayr, Müller und anderer und Fraktion (SPD) betreffend "Personalsituation in Frauenhäusern und Notrufe verbessern" auf Drucksache 17/20580 bekannt. Mit Ja haben 66 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 81. Es gab eine Stimmenthaltung. Damit ist auch dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Die Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 17/20583 mit 17/20589 werden in die zuständigen federführenden Ausschüsse verwiesen.
Wir haben jetzt bald 19.00 Uhr. Die Zeit reicht nicht mehr, um einen weiteren Tagesordnungspunkt aufzurufen. Die jetzt noch auf der Tagesordnung stehenden Tagesordnungspunkte werden auf die nächste Sitzung verschoben.