Protokoll der Sitzung vom 07.02.2018

Der zweite Änderungsantrag betrifft das in Artikel 57a geregelte Vorkaufsrecht. Wir wollen, dass nicht nur der Staat ein Vorkaufsrecht hat, sondern dass auch die betroffenen Kommunen ein Vorkaufsrecht haben. Wenn ich sage "wir", dann meine ich neben der SPD die Spitzenverbände, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in ganz Bayern. Sie sind die Hauptbetroffenen. Dieses Vorkaufsrecht könnte man ihnen explizit einräumen.

Der dritte Änderungsantrag betrifft die Verbändeanhörung. Da heißt es immer, der Paragraf wird gestrichen, weil die Anhörung der Verbände bereits nach der Geschäftsordnung der Staatsregierung vorgesehen ist. Damit wird aus dem "Muss" zur Verbändeanhörung ein "Kann". Wenn das in der Geschäftsordnung steht, dann ist das schön und gut, aber eine Verordnung kann jederzeit geändert werden. Wenn die Verbändeanhörung aber im Gesetz steht, dann geht das nicht so einfach mir nichts dir nichts.

So viel zu unseren drei Änderungsanträgen. Vor Kurzem kam dann noch der Änderungsvorschlag der CSU-Fraktion, anstatt des Marktwertes den rein im notariellen Vertrag geregelten Vorkaufswert zu rechnen. Dank eurer Einsicht habt ihr das aber gestrichen, denn das hätte nur ein Ausnehmen des Freistaates

Bayern bedeutet. Das hätte die Preise und den Preisspiegel hochgetrieben. Herzlichen Dank für die Einsicht, das zu streichen und nach wie vor beim Marktwert zu bleiben.

Unseren drei Änderungsanträgen stimmen wir zu. Wegen der ablehnenden Haltung der CSU werden wir den Gesetzentwurf aber leider ablehnen müssen.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Adelt. Bitte bleiben Sie noch. – Zu einer Zwischenbemerkung hat sich Herr Kollege Dr. Hünnerkopf gemeldet. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, lieber Herr Kollege Adelt! Irgendwie haben wir die ganze Zeit anscheinend aneinander vorbeigeredet. So ist mir das zumindest jetzt beim Aspekt des Grünlandumbruchs vorgekommen. Sie haben gesagt, der Grünlandumbruch soll nicht absolut verboten werden, sondern der Landwirt soll bei einer Genehmigung eventuell Grünland umbrechen können. – Genau das besagt der Genehmigungsvorbehalt. Seit 2013 haben wir das Verbot des Grünlandumbruchs. Dieses Verbot gilt schon seit fünf Jahren. Dabei geht es darum, dass der Landwirt nicht einfach hinausgehen und Grünland umbrechen kann, sondern begründen muss, weshalb er eventuell an einer Stelle umbrechen will. Das wird dann geprüft, und wenn das irgendwie zu rechtfertigen ist, wird es genehmigt. An einer anderen Stelle, wo es vielleicht sinnvoller ist, muss dann wieder Grünland angelegt werden. So ist die Regelung. Wie ich gerade von Ihnen gehört habe, wollen Sie das Gleiche.

Wir wollen nicht das Gleiche.

Herr Adelt, bitte.

Was jetzt?

Erst einmal sage ich danke schön, Herr Dr. Hünnerkopf. Dann sage ich: Bitte schön, Herr Adelt.

(Allgemeine Heiterkeit)

Wir reden nicht aneinander vorbei. Nach dem Bundesgesetz muss der Landwirt nachweisen, warum er umbrechen will. Sie sagen, das ist bereits jetzt der Fall. Die Praxis ist aber eine andere. Wer sehenden Auges durch die Landschaften fährt, sieht klipp und klar, dass Grünland umgebrochen wird, und zwar auch in gefährlichen Lagen. Aber das ist nicht das Thema dieses Gesetzes. Nach unse

rer Vorstellung muss der Landwirt nachweisen, warum er umbrechen will,

(Dr. Otto Hünnerkopf (CSU): Muss er ja jetzt schon!)

und nichts anderes.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Otto Hünnerkopf (CSU))

Bitte keine Dialoge!

Ist die Frage dazu und zum Aneinander-Vorbeireden hinreichend beantwortet? – Nicht? Na gut. Das Abstimmungsergebnis ist eh klar. Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Kollege Adelt. – Unser nächster Redner ist der Kollege Kraus. Bitte schön, Herr Kraus.

Wertes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Kollege Christian Magerl hat auf die Regierungsbank verwiesen. Ich muss sagen, das habe ich in den viereinhalb Jahren kein einziges Mal erlebt, dass gar keiner da war. Aber wenn ich jetzt vor mich schaue, sind die lieben Kolleginnen und Kollegen auch nur noch zu weit unter 50 % da. Aber jeder, der nicht im Saal anwesend ist und sich nicht um dieses Gesetz kümmert, wird dafür seine Gründe haben. Aber was soll‘s? Machen wir halt zu später Stunde das Beste daraus. – Wir befassen uns heute erneut mit einer Neufassung des Bayerischen Wassergesetzes.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Das ist wichtig, weil wir in Bayern umsetzen müssen, was uns die Neuregelung im Bund vorgegeben hat. Wir sind uns alle hoffentlich darin einig, dass Hochwasserschutz ein ganz zentrales Thema ist, dem wir uns nicht verschließen können. Es ist erwähnt worden: Wenn bald wieder Tautemperaturen kommen, werden wir hoffentlich keine größeren Probleme haben. Aber wir wissen noch alle, wie es in Niederbayern war oder wie das Pfingsthochwasser in den 1990er-Jahren war. Hochwasser ist unberechenbar. Deswegen ist ein großes Ziel der Politik, dagegen wirklich etwas zu machen.

Wir FREIE WÄHLER begrüßen im Großen und Ganzen den Gesetzentwurf der Staatsregierung, der uns jetzt vorliegt. Unbestritten bleibt, dass wir in Bayern

einen wirklichen Hochwasserschutz brauchen. Der Bundesgesetzgeber hat mit dem Hochwasserschutzgesetz II Fakten geschaffen, und wir werden es nun in Landesgesetzgebung überführen.

Das Erste: Grünlandumbruch. Wir FREIE WÄHLER begrüßen weiterhin wie auch schon in der Ersten Lesung und in den Ausschüssen, die erwähnt worden sind, dass kein striktes Verbot von Grünlandumbruch besteht. Wie bereits erwähnt, ist unserer Meinung nach der Genehmigungsvorbehalt durchaus ausreichend, weil dort einige Hürden drin sind. Wenn man draußen umherfährt – und ich bin wirklich viel unterwegs, und die meisten Kollegen auch –, kann man nicht bestätigen, dass reihenweise Grünland umgebrochen wird. Das war vielleicht einmal in den 1970er- und 1980er-Jahren; aber für die letzten Jahre, in denen ich unterwegs war, kann ich das wirklich nicht bestätigen. Aber das ist auch gut so.

Das nächste zentrale Thema: Vorkaufsrecht. Das sehen wir natürlich sehr, sehr kritisch, aber Hochwasserschutz ist, wie erwähnt, wichtig. Daher müssen wir uns mit dem Thema auseinandersetzen. Die vorgesehenen Grundstücke sollen hier vom Freistaat keineswegs zum marktüblichen Verkaufspreis, sondern lediglich zum deutlich geringeren Verkehrswert erworben werden. Das ist nach Meinung der FREIEN WÄHLER kein faires Verhandeln. Jetzt könnte man natürlich unterstellen, dass der Freistaat günstig an Grundstücke kommen will, aber das lassen wir lieber mal bleiben.

Ich komme zu den Änderungsanträgen. Beginnen wir mit dem Änderungsantrag auf Drucksache 17/19608. Das ist ein SPD-Änderungsantrag. Wie bereits erwähnt, ist aus unserer Sicht beim Grünlandumbruch kein striktes Verbot nötig. Wir haben uns immer für die Freiwilligkeit ausgesprochen und werden das auch weiterhin so machen, weil sich das in der Praxis bewährt hat. Bei Sachen, die sich in der Praxis bewährt haben, besteht für uns kein Handlungsbedarf. Daher lehnen wir diesen Änderungsantrag ab.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Ich komme zum nächsten Änderungsantrag auf Drucksache 17/19609: Vorkaufsrecht. Wir sehen das, wie erwähnt, sehr kritisch. Aber dem, was die SPD vorschlägt, stimmen wir zu, weil die Lösung auf jeden Fall ein Vorteil für die Kommunen wäre. Die Kommunen – Stichwort Gewässer dritter Ordnung – sind da sehr eingebunden. Deswegen werden wir dem zustimmen.

Ich komme zum Änderungsantrag auf Drucksache 17/19610: Verbändeanhörung. Um es kurz zu machen: Wir sind hier nicht der Meinung der SPD.

Seit Jahren sprechen sich die FREIEN WÄHLER für den Bürokratieabbau in Bayern aus. Wenn wir diesem Antrag zustimmen würden, würden ganz viele Probleme auf uns zukommen, weil das dann alles viel komplizierter würde. Daher lehnen wir diesen Antrag ab.

Der nächste Änderungsantrag, Drucksache 17/19824, kommt von der CSU: Grundstückswert. Da wir FREIE WÄHLER wie erwähnt die Herabsetzung des Kaufpreises der betroffenen Grundstücke auf den Verkehrswert von Anfang an stark kritisiert haben, begrüßen wir den Änderungsantrag der CSU. Die von der Staatsregierung geforderte Herabsetzung des Kaufpreises würde auch aus Sicht der FREIEN WÄHLER einen massiven Eingriff in das Eigentumsrecht bedeuten. Deswegen stimmen wir dem Änderungsantrag zu.

Im Großen und Ganzen sind wir mit dem Gesetz sehr zufrieden. Das ist ein wichtiger Meilenstein für den Hochwasserschutz. Es ist sehr wichtig, dass wir das in der Zukunft gegebenenfalls ganz schnell ändern; denn: Nach dem Hochwasser ist vor dem Hochwasser. Für uns ist ganz wichtig, die Kommunen früh handlungsfähig zu machen.

Ich habe mir eine Notiz beim Kollegen Hünnerkopf gemacht. Er hat den "überhöhten" Grundstückswert erwähnt. Jetzt ist die Frage, was ein überhöhter Grundstückswert ist. Ich habe es im Ausschuss erwähnt. Vor Kurzem war ein Bericht in der Zeitung, dass der Freistaat am Starnberger See ein Ufergrundstück kaufen möchte: 1.600 Quadratmeter für viele Millionen Euro. Jetzt kann man natürlich sagen: Es ist schön, wenn der Staat Zugang zum See hat. Aber einige Hundert Meter weiter besteht bereits ein Zugang. Wenn dann der Freistaat, wie in diesem Fall in der Presse gestanden ist, nur einen Bruchteil des Verkehrswerts zahlen möchte, dann, glaube ich, ist das nicht im Sinne der Eigentümer. Außerdem weiß ich von Beispielen, dass die öffentliche Hand – da brauche ich jetzt nicht zu unterscheiden, ob das eine Gemeinde, ein Landkreis, die Regierung oder der Freistaat ist – für landwirtschaftliche Grundstücke ein Vielfaches des marktüblichen Preises bezahlt hat, nur weil sie die Fläche beibehalten wollte. Da muss man jetzt sagen: Wenn sich der Staat wirklich mit einer solchen dubiosen Grundstückspolitik in den Grundstücksmarkt einmischt, dann haben die Betroffenen, die aufgrund von Wiederanlagen wirklich in Zugzwang sind, massive Probleme, weil landwirtschaftliche Grundstücke überwiegend im Betriebsvermögen sind und das, um Steuern zu sparen, wieder betrieblich investiert werden muss. Deswegen haben wir das sehr kritisch gesehen. Aber im Großen und Ganzen, wie erwähnt, Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Herr Kraus. – Nächster Redner ist der Kollege Dr. Magerl. Bitte schön, Herr Magerl.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Nachdem der Bayerischen Staatsregierung mit Ausnahme des Justizministers dieses Gesetz offensichtlich ziemlich unwichtig erscheint – denn wir haben ja gehört, die haben alle etwas Wichtigeres zu tun, inklusive des zuständigen Ressorts –, werde ich mich jetzt bei der Aussprache nicht mehr weiter runtertun, sondern auf die Ausführungen in der Ersten Lesung und im Ausschuss verweisen.

Die SPD-Anträge gehen in die richtige Richtung. Der Antrag der CSU bringt uns nicht voran, insbesondere was den Grünlandumbruch anbelangt. Ich bitte deshalb, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Weitere Aussprache ist nicht notwendig; denn die Staatsregierung beteiligt sich ohnehin nicht.

(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der SPD)

Danke schön, Herr Dr. Magerl. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist damit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.

Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/18835, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 17/19608 bis 17/19610 und 17/19824 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz auf Drucksache 17/20553 zugrunde. Vorweg ist über die vom federführenden Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz zur Ablehnung empfohlenen Änderungsanträge von Abgeordneten der SPD-Fraktion abzustimmen.

Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag betreffend "Grünlandumbruch" auf Drucksache 17/19608 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen, bitte! – Das sind die CSU-Fraktion und die FREIEN WÄHLER. Enthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag betreffend "Vorkaufsrecht" auf Drucksache 17/19609 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD-Fraktion, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – CSU-Fraktion,

FREIE WÄHLER. Enthaltungen? – Keine. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag betreffend "Verbändeanhörung" auf Drucksache 17/19610 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD-Fraktion. Die Gegenstimmen, bitte! – CSU-Fraktion und FREIE WÄHLER. Enthaltungen? – Keine. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt die Zustimmung mit der Maßgabe, dass in den Artikeln 47, 73 und 74 verschiedene Absatzangaben angepasst werden. Darüber hinaus soll dem neu einzufügenden Artikel 57a ein neuer Absatz 4, betreffend das Vorkaufsrecht, angefügt werden.

Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 4 Absatz 1 als Datum des Inkrafttretens den "1. März 2018" und in Absatz 2 als Datum des Außerkrafttretens den "28. Februar 2018" einzufügen. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf die Drucksache 17/20553. Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion und die FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen, bitte! – SPD-Fraktion und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthaltungen? – Keine. Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die CSU-Fraktion und die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen, bitte! – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD-Fraktion. Enthaltungen? – Keine.