Klaus Adelt

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Sehr geehrte Frau Präsidentin hinter mir, sehr geehrte Frau Präsidentin vor mir, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits im November 2016 haben Christoph Rabenstein und ich in den Landtag einen Antrag mit dem Ziel eingebracht, die Gemeinden des Fichtelgebirges, die nicht in das Sonderprogramm Nordbayern-Initiative aufgenommen worden sind, in dieses Programm aufzunehmen. Diesen Gemeinden war eine Aufnahme nicht möglich, obwohl ihre Nachbargemeinden jederzeit diese Möglichkeit hatten. Der Antrag wurde von der CSU-Fraktion abgelehnt. Im Jahr 2017 haben wir mehrere Schriftliche Anfragen an die Staatsregierung gerichtet. Wir wollten wissen, ob die Gemeinden und Städte in das Sonder
programm aufgenommen werden könnten. Die Antwort: Die Staatsregierung sieht keinen Handlungsbedarf. Überhaupt sei das Förderprogramm nur zeitlich begrenzt.
Im Juni 2017 haben Inge Aures, Susann Biedefeld und Christoph Rabenstein ein Schreiben an Ministerpräsident Horst Seehofer gerichtet. – Kein Erfolg. Im Dezember 2017 haben wir, nachdem die Landtagsabgeordnete Gudrun Brendel-Fischer von einer Einbindung der demographiegeplagten Fichtelgebirgsgemeinden in die Förderoffensive gesprochen hat, erneut einen Antrag gestellt. Auch dieser wurde abgelehnt.
Mittlerweile hat die Staatsregierung angekündigt, mit der Initiative "Innen statt Außen" Gemeinden beim Flächensparen im Rahmen der Städtebauförderung und Dorferneuerung mit zu 90 Prozent zu unterstützen. Damit sollten leer stehende Gebäude revitalisiert werden. Meine Damen und Herren, was hier umgesetzt wird, ist nichts anderes als das, was wir seit zwei Jahren fordern, nämlich die Ausweitung der Förderoffensive Nordostbayern. Damit die Abkupferei nicht ganz so sehr auffällt, heißt das Ganze jetzt "Flächensparen". Das ist ein guter Schachzug. Sie "klauen" einen roten Inhalt, streichen ihn leicht grün an und verkaufen ihn dann als schwarz. So kenne ich das aus den letzten fünf Jahren.
An dieser Stelle möchte ich auf die Finanzierung eingehen. Aus unserer Sicht ist das Programm unterfinanziert. Für das Programm stehen 75 Millionen Euro zur Verfügung. Genauso viel stand für das Sonderprogramm der Förderoffensive zur Verfügung. Zusammen mit dem Programm für die Dorferneuerung sind das 90 Millionen Euro für fünf Landkreise und eine kreisfreie Stadt, unabhängig vom Personal in den Regierungen und den Baukapazitäten. Das Programm ist massiv überzeichnet. Mit Stand Mai 2018 hatten die Kommunen Projekte für rund 300 Millionen Euro angemeldet. Jetzt erhalten sie 75 Millionen Euro.
Statt einem neuen Papiertiger wollen wir die Einbeziehung privater Eigentümer in die Förderoffensive. Denn es bringt nichts, wenn eine Stadt oder eine Gemeinde zwei Häuser in einer Straße saniert, solange sich die Schlüsselimmobilie am Anfang der Straße in einem erbärmlichen Zustand befindet.
Wir wollen eine Förderung des Wohnraums in den ländlichen Gemeinden. Diese soll nicht nur auf Oberfranken beschränkt sein. Bei einem Mietspiegel von fünf Euro pro Quadratmeter in unserer Heimat wird kaum jemand investieren, der mindestens 8 Euro pro Quadratmeter verlangen müsste. Bei uns sind die Einkommen eben wesentlich niedriger. In Hof kann nie
mand 8 Euro für den Quadratmeter bezahlen. Hof ist dabei kein Einzelfall. Wir haben wenige bezahlbare und bewohnbare Wohnungen, aber trotzdem jede Menge Leerstand. Wir müssen hier Abhilfe schaffen und Wohnungen mit besserem Zuschnitt und besserer Qualität erstellen.
Wir sind der Ansicht, dass die Innenstadtbelebung nur dann funktioniert, wenn künftig über die normalen Mittel hinaus ein Teil der unrentablen Kosten bei Ersatzneubauten gefördert wird. Gerade die Wohnungsbaugesellschaften und die Baugenossenschaften könnten hiervon profitieren; denn die bisherigen Förderinstrumente sind darauf nicht zugeschnitten. Bei ihnen macht die Förderung keinen Sinn.
Zwei Zahlen: 2016 und 2017 sind 1,9 % der Mietwohnraumförderung nach Oberfranken geflossen, während 43 % allein nach Oberbayern gingen. So funktioniert die Förderung des ländlichen Raums nicht. Gerade mit der Förderung des Ersatzneubaus könnten wir Abhilfe schaffen und die Metropolregionen entlasten. Wenn nur in Ballungsräumen die Schaffung von Wohnraum gefördert wird, während auf dem Land manche Wohnungen vor sich hin gammeln, verstärken wir die Sogwirkung der Stadt. Nur ein starkes Land, ein starker ländlicher Raum kann die Städte entlasten. Mit der Förderung von Ersatzneubauten und Wohnraummodernisierung können wir dies leisten.
Ich bitte heute um Ihre Zustimmung, wenngleich die CSU bei den vorausgegangenen Beratungen den Antrag abgelehnt hat. Die Bevölkerung, die Städte und Gemeinden, alle Bayerinnen und Bayern würden es Ihnen danken. Gebt euch einen Ruck und stimmt dem Antrag zu. Wenn Einstimmigkeit herrschen würde, würde es mich tüchtig freuen.
Geschätzter Kollege Ländner, der Tagesordnungspunkt, wie er derzeit im Internet zu lesen ist, der Antrag auf Drucksache 17/22241 mit Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/23185 besagt, die Förderoffensive Nordostbayern auf den Wohnraum im ländlichen Raum auszuweiten. Das umfasst auch die Einbeziehung von Gemeinden in das Förderprogramm.
Dann hat es irgendeiner unterschlagen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor circa zwei Jahren haben wir zu diesem Thema nach einer ausführlichen Beratung in den Ausschüssen
hier bereits einstimmig den Beschluss zur Neuregelung des KAG gefasst. Heute stehen wir wieder hier
und diskutieren über die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Ich habe in meiner Zeit als Bürgermeister nicht erlebt, dass Grundsatzbeschlüsse innerhalb von zwei Jahren völlig umgeworfen werden.
Mit dem heutigen Tag ist die "Strabs" tot. Für die Haus- und Grundstücksbesitzer stellt das eine echte Entlastung dar, und zwar insbesondere mit Blick auf die Haus- und Grundstückspreise im peripheren Raum. Ich denke dabei an die Handwerker, die Arbeiter und die Industriearbeiter, die jahrelang hart gearbeitet und für ein Eigenheim gespart haben, und die bei einem Ausbau mit Beträgen zwischen 3.000 Euro und 20.000 Euro, aber auch darüber hinaus, erneut zur Kasse gebeten wurden. Das war sicherlich nicht leicht, zumal das eigene Haus eine Altersvorsorge ist. Ich musste in meiner 24-jährigen Amtszeit viele einschlägige Bescheide versenden, und glauben Sie mir: Keinen einzigen habe ich gerne und mit großer Freude verschickt, weil jeder wusste, was das auslöst.
Die "Strabs" ist tot, und das ist gut. Allerdings ist die vorliegende Lösung nicht gerecht. Die meisten Gemeinden waren auf die Straßenausbaubeiträge angewiesen, und nur die wenigsten Kommunen können Straßensanierungen jetzt aus ihrer Portokasse bezahlen. Das Geld muss aber von irgendwoher kommen, und letztendlich zahlt der Bürger. Das zahlt der Mieter genauso wie der Eigentümer, aber auch derjenige, der vor zwei Jahren Straßenausbaubeiträge bezahlt hat. Während die Staatsregierung versucht, mit der Abschaffung vor der Landtagswahl einen Brandherd zu löschen, tut sich ein neuer Brandherd auf.
Man hätte diesen Gesetzentwurf wesentlich länger beraten und die Spitzenverbände mehr einbeziehen müssen. Ich halte deshalb den vorliegenden Gesetzentwurf für dringend erneuerungsbedürftig; er ist handwerklich schlecht gemacht. Kollege Ländner, im Ausschuss fiel der Satz, dass der Gesetzentwurf logisch aufgebaut sei. Wir sehen das anders. Ein Beispiel ist der Stichtag. Der Stichtag wird nicht mit dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht, sondern mit der Bekanntgabe der Beitragsbescheide angesetzt. Ausschlaggebend ist daher nicht, ob die Straße fertiggestellt ist, sondern wann der Bescheid im Briefkasten liegt. Dem wurde nicht nachgegangen, sondern man hat gedacht: Schauen wir, dass wir die Kuh schnellstmöglich vor der Wahl vom Eis kriegen.
Hätten Sie den Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht – also als die Straße noch original benutzbar war – zum 01.01.2018 angesetzt, wäre angesichts der Verjährungsfristen die Sache erst 2022 vom Tisch und damit nicht vor der Wahl. Also, liebe CSU, was tun? Dem Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER zustimmen – im Wahljahr? – Bevor Markus
Söder den Gesetzentwurf aus der Feder der Opposition unterschreibt, hackt er sich lieber die Hand ab, weil der Gesetzentwurf nur eine Wahlstrategie ist.
Die Stichtagsregelung führt zu keiner Systematik des Beitragsrechts. Das ist kein klarer Schnitt, und es gibt neue Härten und Ungerechtigkeiten, die dadurch entstehen; die Vorredner haben das bereits erwähnt. Was ist mit den Anwohnern, die einen Bescheid erhalten haben, weil der Kämmerer vor Weihnachten einen Teil erstellt hat, während er den anderen Teil erst im nächsten Jahr erstellen wollte? – Der eine muss bezahlen, der andere nicht. Was ist mit den Vorauszahlungsbescheiden, mit den Bescheiden, bei denen aus Sicherheitsgründen eine Zahlung für 2017 und zwei Zahlungen für 2018 festgesetzt wurden? – Die Beträge, die in 2017 bezahlt wurden, sind bezahlt, die Beträge für 2018 verfallen. Gut für diejenigen, die drei einzelne Bescheide erhalten haben; sie hätten sich damit wesentlich leichter getan. Vorausleistungen – ein unendliches Thema: Wie wird man hier vorgehen? – Das führt zu Ungerechtigkeiten.
Wir wollen die Gleichbehandlung aller Eigentümer, Bürgerinnen und Bürger innerhalb eines Abrechnungsabschnittes, und nicht "Einer muss zahlen, der andere nicht" und "Bescheid ist Bescheid".
Kollege Ländner, das haut nicht hin. Das gibt Ärger ohne Gnade, und den müssen wir nach wie vor vermeiden.
Warum wurden Vorausleistungen überhaupt verlangt? – Das ist ganz einfach. Die Kommunen hätten das Geld auf der Bank aufnehmen müssen und haben es deshalb von den Bürgern in Erwartung des Ausbaus der Straße über Vorausleistungsbescheide verlangt. Sie hatten nicht das nötige Geld. Die Städte, die Gemeinden und Kommunen haben immer die beste Möglichkeit ausgelotet. Wie das dann umgesetzt wurde, verstehen manchmal sogar nicht einmal die Bürgermeister und Kämmerer. Wie sollen es dann erst die Bürger verstehen?
Liebe Kolleginnen und Kollegen und Kollege Aiwanger, bitte gut aufpassen, weil ein Lob folgt; ich vermerke das extra.
Der Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER wäre eigentlich logischer und sinnvoller. Allerdings kommt jetzt die Kritik: Der Gesetzentwurf ist nicht bezahlbar – vier Jahre zurück bedeuten
250 Millionen Euro, und das ist ein vorsichtig geschätzter Betrag! Die Kraftfahrzeugsteuer ist schon verteilt. Daraus kann man das nicht bezahlen.
Freilich, kein Problem. – Aber auch wenn Sie so weit zurückrechnen, haben wir immer noch die Ungerechtigkeiten. Sie wollen, dass innerhalb der kommunalen Familie auch die Gemeinden Geld bekommen, die keine Straßenausbaubeitragssatzung hatten, weil sie finanziell in der Lage waren, darauf zu verzichten. Jetzt wollen Sie ihnen die Beiträge genauso zukommen lassen. Das ist nicht gerecht. Damit werden reiche Gemeinden noch reicher und arme Gemeinden noch ärmer. Das kann nicht sein.
Gleichwohl müssen wir darüber in drei, vier Jahren – nach der Übergangszeit – nachdenken.
Der Vorschlag, das maßgebliche Datum der Ersterschließung vom 01.04.2021 auf den 01.01.2018 vorzuverlegen, beinhaltet erstens die Vermischung des Ersterschließungsrechts mit den Ausbaubeiträgen.
Zum Zweiten ist das finanziell nicht machbar und auch nicht gerecht.
Das ist nicht in Ordnung. Fragen stellen Sie an anderer Stelle! Das ist dann eine andere Geschichte. Sie machen Populismus pur.
Sie untergraben die Rechtssicherheit und fordern diese gleichzeitig wieder ein. Sie wollen als Sonnyboy dastehen. Hätten Sie den Spitzenverbänden genau zugehört und deren Meinung verfolgt, dann wäre es anders gewesen.
Das ist Kommunal-Kamikaze, aber keine Fürsorge für die Kommunen.
Wir, die SPD-Fraktion, sind keine Kamikaze-Flieger. Wir stimmen der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zu. Hierzu werde ich später noch eine Erklärung abgeben. Wir plädieren dafür, sie rückwirkend zum 1. April 2016 abzuschaffen. Warum dieses Datum? – Damals ist das neue KAG in Kraft getreten. Wiederkehrende Beiträge hätten zu einer Verminderung von Härten geführt. Leider ist man diesem Vorschlag nicht gefolgt, weder die Kommunen noch die Rechtsaufsichtsbehörden. Das ist ein großes Problem. Der Zeitpunkt der Entstehung der sachlichen Beitragspflicht ist der Zeitpunkt, ab dem eine Straße genutzt werden kann. Das ist sehr sinnvoll und soll Klarheit bringen. Wir halten es für sinnvoll, einen Schlussstrich unter die letzte KAG-Reform zu ziehen und sie zurückzunehmen. Stimmen Sie daher unserem Änderungsantrag zu.
Wir, die SPD-Fraktion, wollen die Bürgerinnen und Bürger entlasten. Aber die Finanzierung ist das Problem. Der Ausfall der Beiträge soll zu 100 % übernommen werden, was aber vermutlich nicht der Fall sein wird. Ich gebe Ihnen folgendes Beispiel: Eine Kommune mit 30.000 Einwohnern und 80 Quadratkilometern erhält nach Probeberechnungen 65.000 Euro. Leute, das Geld reicht hinten und vorne nicht. Mit 65.000 Euro die Straßen einer 300.000-Einwohner-Stadt zu sanieren, haut nicht hin. Was passiert mit den Kämmerern? Wo sollen diese ansetzen? – Die Kosten für die Straßen werden Pi mal Daumen geschätzt. Das führt zu einer erneuten Rechtsunsicherheit. Woher sollen sie das Geld nehmen? Verzichtet man auf die Sanierung des Schulgebäudes, auf den Ausbau der Kindertagesstätten oder auf andere Projekte, damit eine Straße ausgebaut werden kann? – Ich prophezeie Ihnen: Die Straßen werden weiterhin verrotten, wenn nicht genügend Mittel vorhanden sind. Der Investitionsstau wird eher größer als kleiner.
Ein Bürgermeister in meinem Stimmkreis hat Angst, aufgrund der nicht eingehenden Straßenausbaubeiträge seinen Haushalt nicht genehmigt zu bekommen. Das kann nicht sein. Auch er muss Rechtssicherheit haben. Unsere Anträge verfolgen das Ziel, eine gerechte Lösung zu finden, aber auch Rechtssicherheit und Finanzierungssicherheit für die Kommunen zu schaffen. Viele Gemeinden greifen dieses Jahr keine Straße an und sanieren nicht, da sie nicht wissen, wie sie dran sind. Deswegen müssen wir schnellstmöglich für weitere Rechtssicherheit sorgen. Wir müssen dafür sorgen, dass die Gemeinden durch den Ausfall von Straßenausbaubeiträgen nicht zusätzlich belastet werden.
So viel sei vorneweg gesagt. – Herzlichen Dank. Eine weitere Erklärung folgt.
Wie erwartet.
Wenn ich mir die Uhr anschaue, dann stell ich fest, ich brauche bei Ihren langen Zwischenfragen überhaupt nicht mehr zu antworten. Die Zeit läuft nämlich dann automatisch ab. Ich möchte aber zum Zurücksetzen des Datums für die Ersterschließung etwas sagen: Ihnen fehlt die Einsicht in die
Praxis der Kommune. Häufig ist es notwendig, eine Straße endgültig abzurechnen, indem der Bebauungsplan abgeändert wird. Es muss klipp und klar gesagt werden, dass die Straße nicht anders ausgebaut werden kann und somit abrechnungsfähig ist. Wie lange dauert so etwas nach Anhörung aller Beteiligten? – Das ist nicht in vier bis zehn Monaten zu erledigen. Manche Dinge wie die Fertigstellung der letzten Teerdecke oder Ähnliches müssen noch abgeschlossen werden. Es ist kommunalunfreundlich, die Kommune auf den ausstehenden Beiträgen sitzen zu lassen, indem einfach zurückdatiert wird.
Werte Kolleginnen und Kollegen! In den Ausschüssen hat sich die SPD zum Gesetzentwurf der CSU enthalten. Wir werden ihm jedoch heute schweren Herzens zustimmen, damit die "Strabs" endlich vom Tisch ist, zumindest für den Moment. Warum die SPD so handelt, möchte ich kurz erläutern. Wir haben damals versucht, durch wiederkehrende Beiträge, Stundung, Ratenzahlung und Erlass Härten von den Bürgern zu nehmen. Es wurde jedoch nicht wahrgenommen. Das Ziel wurde nicht erreicht.
Wir wollen Bürgerinnen und Bürger entlasten. Wir wollen kleine Grundstückseigentümer, die hart gearbeitet haben, entlasten mit dem Ziel, dass die Kommunen für die ausfallenden Beträge zu 100 % entschädigt werden. Wir werden mit Argusaugen darauf achten, dass die Kommunen einen vernünftigen finanziellen Ersatz bekommen und dass genügend Geld im System ist. Uns geht es nach wie vor so wie vor zwei Jahren um die Sache, also um eine möglichst gerechte Lösung, und nicht um das Prinzip, einen eigenen Gesetzentwurf einzureichen, nur damit wir irgendetwas eingereicht haben. Prinzipienreiterei bringt uns nicht weiter und Selbstdarstellung auf dem Rücken der Grundstückseigentümer schon zweimal nicht. Wir haben deshalb den Änderungsantrag eingereicht und hoffen, dass dieser die Zustimmung findet. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu und hoffen, dass der kommunale Geist mit Pragmatismus hier in dieses Hohe Haus Einzug hält.
Wir sind uns einig: Eine Abrechnung muss innerhalb einer Einheit für jeden gerecht und gleich sein. Die Kommunen brauchen Rechtssicherheit und Finanzierungssicherheit. Die Diskussion um die Straßenausbaubeiträge und die Ersätze ist noch lange nicht erledigt. Die findet hier, im Petitionsausschuss, im Plenum und vermutlich auch vor Gericht statt.
Herr Minister, ich möchte Sie auf ein Phänomen hinweisen, das in eine weitere Frage münden wird und das in den letzten Jahren Oberfranken betroffen hat, ganz besonders in Form von Starkniederschlägen. Arzberg, fernab jedes Vorfluters, ist vor 14 Tagen abgesoffen. Wo wollen Sie dort einen Hochwasserdamm errichten? Dort ist noch nie etwas passiert; die Leute konnten sich auch nicht versichern. Die Straßen wurden sauber gemacht. In der letzten Woche ist dasselbe wieder passiert. In Gefrees gab es ein ähnliches Phänomen und gestern das gleiche Problem an derselben Stelle. Dort war früher noch nie etwas gewesen. In Helmbrechts gab es das Phänomen, dass in zwei Straßen Hagelkörner 20 cm hoch lagen, drei Straßen weiter jedoch nichts lag.
Der Berichtsantrag ist ein erster Weg. Die Wasserwirtschaftsämter, das LfU und die leider Gottes abgespeckten meteorologischen Messstationen müssen bei uns wesentlich mehr Grundlagenforschung betreiben,
um den Leuten weiterhelfen zu können. Die Leute wissen nämlich nicht, wo es regnet – in einem Jahr hier und im anderen Jahr dort. Sie sichern ihr Haus ab, in den nächsten 30 Jahren passiert nichts, aber im 31. Jahr passiert etwas.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei dieser Gesetzesänderung sind bisher wahre Begeisterungsstürme, aber auch wahre Entrüstungsstürme ausgeblieben. Das ist dem Gesetz aber nicht angemessen; denn es ist von einer ganz erheblichen Bedeutung. Bei der Änderung des Gesetzes geht es um das Herzstück der Demokratie, um die Änderung der Gemeinde-, Landkreis- und Bezirksordnung. Wir alle wollen, dass mehr Bürgerinnen und Bürger von ihrem Recht Gebrauch machen, sich in der Gemeinde, im Landkreis und im Bezirk zu engagieren. Wir haben zum Gesetzentwurf eine Vielzahl von Änderungsanträgen eingebracht, um die Kommunalpolitik vor Ort zu stärken.
Wir wollen erstens die Mitwirkungsrechte und die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger vor Ort stärken. Zweitens wollen wir gerne mehr Transparenz, um die Informationsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger wie auch der Mandatsträger zu erweitern. Drittens wollen wir das kommunale Ehrenamt stärken. Dabei ist ein wichtiger Punkt der Bürgerentscheid. Mit unserem Änderungsantrag fordern wir, die Bindungswirkung des Bürgerentscheids auf zwei Jahre zu verlängern, damit in dieser Zeit nichts passieren kann. Falls eine Verwaltung versucht, einen Bürgerentscheid auszusetzen, fordern wir eine Klagemöglichkeit bei Nichterfüllung. Dem Willen des Bürgers soll mehr Kraft gegeben werden. Das halte ich für sehr sinnvoll. Ich muss jedoch feststellen, dass vonseiten der CSU keine Einsicht besteht – abgelehnt.
Ich komme zur Informationsfreiheitssatzung. Manche fürchten diese wie der Teufel das Weihwasser – eigentlich ohne Grund. In 80 Kommunen Bayerns, insbesondere in den großen Städten, gibt es diese Satz
ungen. Wir würden sie gerne im Gesetz verankern. Gerade in Zeiten, in denen Fake News zunehmend Fakten ersetzen und politische Institutionen an Glaubwürdigkeit einbüßen, ist es wichtig, ganz transparent zu arbeiten.
Leider hat die CSU die Zeichen der Zeit nicht erkannt und diesen Änderungsantrag ebenso abgelehnt. Das Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht ist immer wieder ein Thema in Stadt- und Gemeinderäten. Wenn ein einzelner Stadt- oder Gemeinderat Einsicht in die Akten nehmen will, muss dies zunächst der Gemeinderat genehmigen. Normalerweise ist es möglich, dies im Rahmen eines Gesprächs mit dem Bürgermeister zu regeln. Oftmals sind Bürgermeister jedoch sehr stur und hartnäckig und gewähren dies nicht. Wir halten es für dringend notwendig, dass das Minderheitenrecht im Gesetz verankert wird – aber auch hier Ablehnung vonseiten der CSU. Ich darf das noch einmal in Erinnerung rufen.
Des Weiteren gibt es immer wieder Probleme beim Amt des Ersten Bürgermeisters im Zusammenhang mit der Einwohnerzahl. Wir glauben, dass bereits ab 3.000 Einwohnern ein hauptamtlicher Bürgermeister notwendig ist. Dass ein ehrenamtlicher Bürgermeister neben seinem Beruf 30 Stunden und noch mehr arbeitet, ist keine Seltenheit. Das kann nicht sein. Dabei geht es auch um die Versorgung des Bürgermeisters. Wir wollen die Grenze auf 3.000 Einwohner senken.
Ganz wichtig ist die gesetzliche Freistellung für das kommunale Ehrenamt und die Fortbildungsveranstaltungen. Zunehmend werden Sitzungen auf Vormittage und Nachmittage verlegt, weil dies verwaltungsfreundlicher ist. Für viele Kommunalpolitiker ist es jedoch nicht möglich, an diesen Sitzungen teilzunehmen. Sie sind vom Wohl und Wehe des Arbeitgebers abhängig. Sie müssten bitten und betteln, um an den Sitzungen teilnehmen zu dürfen. Für viele ist dies ein Ausschlusskriterium, sich in der Kommunalpolitik zu engagieren. Ihr Verzicht auf ein Engagement in der Kommunalpolitik liegt nicht daran, dass sie keine Zeit hätten, an den Sitzungen teilzunehmen.
Die Freistellung zur Fortbildung: Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Selbstverwaltungskolleg in Fürstenfeldbruck ist eine Schule für die Kommunalpolitik. Viele Stadträtinnen und Stadträte können allerdings nicht an ihren Veranstaltungen teilnehmen, weil sie nicht freigestellt werden – man versucht das dann, zum Beispiel auf die Ferien zu legen –, wobei aber nur ein gut gebildeter Stadt- oder Gemeinderat sein Amt "echt" ausüben kann. Wir fordern deshalb die gesetzliche Freistellung.
Die GRÜNEN gehen davon aus, dass auch Nicht-EUBürger, die längere Zeit in einer Gemeinde leben, an Einwohnerversammlungen, an Bürgerversammlungen teilnehmen können. Bisher versagt das Gesetz das. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, was machen wir nach dem Brexit, wenn die Briten dann nichts mehr sagen dürfen, obwohl sie schon Jahrzehnte in der Gemeinde gelebt haben? – Ich halte das nicht für sehr gut; das passt nicht zusammen.
Zum Antrag der FREIEN WÄHLER zum Thema Sitzzuteilungsverfahren in den Ausschüssen: Auch hier wollen wir das Recht bei den Kommunen belassen, welches Verfahren sie wählen. Außerdem ist die Frage: Ab wann gilt das? Müssen die Ausschüsse neu besetzt werden? – Ich denke, das ist tatsächlich eine Hauptaufgabe der Gemeinden, und das soll sie auch bleiben.
Von allen wurde die Vertretung des Bürgermeisters in den Ausschüssen angesprochen. Es ist nahezu absurd, einen Zweiten und Dritten Bürgermeister zu wählen, wenn der Erste Bürgermeister dann entscheidet, wer eine Sitzung leitet. Zur Gratulation bei Geburtstagen und zum Aussitzen und Repräsentieren bei Veranstaltungen sind die gewählten weiteren Bürgermeister gut; nicht hingegen zum Leiten von Ausschüssen oder – möglicherweise – von Stadtratssitzungen in Vertretung des Bürgermeisters. Was ist außerdem mit dem Landrat, der einen Unfall hatte? Wer soll in dessen Vertretung entscheiden, wer die Ausschüsse leitet?
Ich komme zum Schluss. Alle unsere Vorschläge wurden von der CSU-Fraktion abgelehnt. Das ist schade; denn früher oder später werden diese Änderungen unumgänglich sein. Hier siegt wieder einmal die parteipolitische Sturheit über den kommunalpolitischen Pragmatismus, und viele Ihrer Kolleginnen und Kollegen in der Kommunalpolitik denken anders; davon können Sie sich eine Scheibe abschneiden. Ich sage Ihnen klipp und klar: Mehr Basis und weniger Kloster Banz würde Ihnen sehr guttun!
Den interfraktionellen Antrag zu Sainte-Laguë/Schepers begrüßen wir, sonst hätten wir ihn nicht gestellt. Nachdem aber über den gesamten abgestimmt wird, muss ich Ihnen mitteilen, dass wir dem Gesetzentwurf der Staatsregierung nicht zustimmen werden. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit; jetzt ist es Zeit für Beifallsstürme.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich am Dienstagvormittag die Pressemitteilung aus Neustadt bei Coburg und die Mails, die unsereinen tagtäglich von Straßenausbaubeitragsgegnern erreichen, gelesen habe, wusste ich das Thema der Aktuellen Stunde der FREIEN WÄHLER sofort. Das ist erneut ein Antrag, der wirklich abstrus ist.
Ich kapiere den Antrag in der Form überhaupt nicht. Herr Kollege Aiwanger, ich kapiere auch nicht den Zusammenhang zwischen den Ausführungen, die am Rednerpult gemacht wurden, und dem, was im Antragstext steht. Die Staatsregierung wird aufgefordert, klarzustellen, dass es keinen Sinn macht, jetzt noch Straßenausbaubeitragssatzungen zu erlassen oder zu ändern, und dies den Kommunen zeitnah mitzuteilen.
Was soll das überhaupt? – Für mich ist das absurd. Sie haben sogar nachgeschoben, dass das noch nicht in die Kommunalpolitik durchgedrungen sei. Jeder der über 2.000 Bürgermeister weiß genau, was Sache ist, und die Gemeinderäte wissen das auch. Derzeit wird kein Auftrag für irgendwelche Straßenausbauten erteilt, weil keine Rechtssicherheit besteht. Das geben Bürgermeister zu, die eine Woche zuvor noch mit euren Unterschriftslisten unterwegs waren. Das ist für mich völlig absurd. Wenn ein Oberbürgermeister aus Gründen der Vorsicht eine Satzung erlässt und ehrlicherweise gleich dazuschreibt, dass er sie in diesem Jahr nicht mehr anwenden wird, dann zeigt dies die große Not.
Ich kann es nicht verstehen. Ich weiß nur, dass es ein Schnellschuss war. So ein Gesetz muss wohlüberlegt sein. Das sage ich sehr deutlich. Der Antrag geht ins Leere.
Wir, die SPD, haben volles Verständnis dafür, dass sich die Staatsregierung die Sachen sehr genau überlegt. Mittlerweile ist es jedoch an der Zeit, Speck zu den Stockfischen zu geben, damit wir auch wissen, was los ist. Die Fragen sind draußen. Wann ist mit der Vorlage des Gesetzentwurfs zu rechnen? An welche Erstattungsregelungen denkt man? Von welcher Höhe an Erstattungen können die Kommunen ausgehen? Es bestehen Unsicherheiten bei der Aufstellung der Haushalte. Die Frage ist: Werden auch Kommunen, die keine Satzung erlassen haben, mit Ausgleichszahlungen bedacht? – Eigentlich brauchen sie diese ja nicht, sonst hätten sie sie vorher schon erhoben. Wie ist es mit denen, die Beiträge hätten erheben können, aber nicht erhoben haben? Welche Regelungen sind für bereits gezahlte Beiträge, für noch nicht vollständig abgerechnete Beiträge, für gestundete Beiträge und für verrentete Beiträge angedacht?
Wir, die SPD, erwarten nicht die Lösung bis ins Detail. Wir sind uns darüber im Klaren, dass die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzungen mit all ihren Folgen in der nächsten Legislaturperiode noch viele Petitionen nach sich ziehen wird. Dass man Bürgermeister an den Pranger stellt, die nach wie vor nach Recht und Gesetz handeln, kann ich nicht verstehen.
Ihr behauptet, die absolute Kommunalpartei zu sein.
Es ist zu den Bürgermeistern durchgedrungen!
Deshalb haben wir den Antrag gestellt, dass im Kommunal- und Innenausschuss möglichst zeitnah über den Sachstand berichtet wird. Das ist ein vernünftiger Antrag. Man muss den Bürgern im Laufe Ihres Volksbegehrens sagen, was Sache ist, und zwar ganz deutlich.
Ich bin guten Mutes. Bei Ihrem Antrag werden wir uns enthalten, weil wir nicht wissen, was Sie wollen. Man weiß nicht, ob man nun dafür oder dagegen stimmt.
Trinken wir nachher einmal einen Kaffee, dann müssen wir die anderen Leute nicht belästigen.
Für unseren Berichtsantrag bitte ich um breite Zustimmung. Das können wir im Innenausschuss vernünftig verhandeln. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Wie erwartet.
Die Staatsregierung anzuflehen, ist nicht unsere Aufgabe. Das tun wir auch nicht.
Aber man muss auch vernünftig bleiben, das muss man klipp und klar sagen. Ich kann nicht eine Regelung, die seit Jahrzehnten gegolten hat, mit einem Schlag umstoßen und erwarten, dass die Lösung in den nächsten 14 Tagen auf dem Tisch liegt. Das funktioniert nicht. Das ist wie die Quadratur des Kreises.
Einen Zwischenbericht kann man geben, und den fordern wir auch ein.
Sie behaupten, nichts zu verstehen. Das kann ich nur zurückgeben. Ich verstehe Sie nämlich auch nicht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Anbetracht der sinkenden Temperaturen hier im Raum – Frau Präsidentin, mit Verlaub, es wird kalt – möchte ich mich kurzfassen. Der Gesetzentwurf wurde in drei Sitzungen ausführlich vorberaten. Herr Kollege Hünnerkopf, das geschah leider ohne den entsprechenden Erfolg. Sie sind genauso hartnäckig geblieben
wie bei der Ersten Lesung. Wir begrüßen den Gesetzentwurf der Staatsregierung grundsätzlich: Erstens, weil er schlicht notwendig ist und zweitens, weil er der Verbesserung des Hochwasserschutzes in Bayern dient oder zumindest dienen soll. Die Möglichkeit zu einer wassersensiblen Flächennutzung in Überschwemmungsgebieten halten wir für notwendig und richtig. Allerdings ist mit Ihrem Gesetzentwurf die Chance zu einem aktiven Hochwasserschutz vertan
worden. Ich sehe es schon voraus: Wenn es jetzt im Frühjahr taut und wenn dann die Hochwässer kommen, dann wird es wieder Zahlungen an die Geschädigten geben müssen, obgleich man hier eine, wenn auch kleine Möglichkeit gehabt hätte, dem vorzubeugen.
Wir haben drei Änderungsanträge eingereicht. Der erste hat den Grünlandumbruch zum Inhalt. Wir hätten gerne die strenge bundesrechtliche Regelung übernommen, die vorsieht, dass der Grünlandumbruch nicht zulässig ist. Er müsste dann erst genehmigt werden. Damit wir uns richtig verstehen: Wir sind gegen ein generelles Verbot, aber wir sind für die Beweislastumkehr, damit der umbrechende, der umackernde Landwirt den Nachweis führt, warum er umpflügen muss, und nicht das Landratsamt oder das Wasserwirtschaftsamt etwas nachweisen muss. In Ihrem Fall muss der Staat konkret darlegen, warum der Landwirt nicht umbrechen darf. Bei dem wohlwollenden Handeln der Ämter für die Landwirte ist das aber meist selten der Fall. Wer sehenden Auges durch die Natur fährt, sieht, dass trotz des Grünlandumbruchverbots viele Wiesenflächen, die eigentlich Nassflächen sind, umgeackert werden. Der Grünlandumbruch ist nicht nur kontraproduktiv für den Hochwasserschutz, sondern auch für alle Klimaschutzziele, wenn wir davon ausgehen, dass das Grünland für die Umwelt sehr gut ist.
Der zweite Änderungsantrag betrifft das in Artikel 57a geregelte Vorkaufsrecht. Wir wollen, dass nicht nur der Staat ein Vorkaufsrecht hat, sondern dass auch die betroffenen Kommunen ein Vorkaufsrecht haben. Wenn ich sage "wir", dann meine ich neben der SPD die Spitzenverbände, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in ganz Bayern. Sie sind die Hauptbetroffenen. Dieses Vorkaufsrecht könnte man ihnen explizit einräumen.
Der dritte Änderungsantrag betrifft die Verbändeanhörung. Da heißt es immer, der Paragraf wird gestrichen, weil die Anhörung der Verbände bereits nach der Geschäftsordnung der Staatsregierung vorgesehen ist. Damit wird aus dem "Muss" zur Verbändeanhörung ein "Kann". Wenn das in der Geschäftsordnung steht, dann ist das schön und gut, aber eine Verordnung kann jederzeit geändert werden. Wenn die Verbändeanhörung aber im Gesetz steht, dann geht das nicht so einfach mir nichts dir nichts.
So viel zu unseren drei Änderungsanträgen. Vor Kurzem kam dann noch der Änderungsvorschlag der CSU-Fraktion, anstatt des Marktwertes den rein im notariellen Vertrag geregelten Vorkaufswert zu rechnen. Dank eurer Einsicht habt ihr das aber gestrichen, denn das hätte nur ein Ausnehmen des Freistaates
Bayern bedeutet. Das hätte die Preise und den Preisspiegel hochgetrieben. Herzlichen Dank für die Einsicht, das zu streichen und nach wie vor beim Marktwert zu bleiben.
Unseren drei Änderungsanträgen stimmen wir zu. Wegen der ablehnenden Haltung der CSU werden wir den Gesetzentwurf aber leider ablehnen müssen.
Wir wollen nicht das Gleiche.
Was jetzt?
Wir reden nicht aneinander vorbei. Nach dem Bundesgesetz muss der Landwirt nachweisen, warum er umbrechen will. Sie sagen, das ist bereits jetzt der Fall. Die Praxis ist aber eine andere. Wer sehenden Auges durch die Landschaften fährt, sieht klipp und klar, dass Grünland umgebrochen wird, und zwar auch in gefährlichen Lagen. Aber das ist nicht das Thema dieses Gesetzes. Nach unse
rer Vorstellung muss der Landwirt nachweisen, warum er umbrechen will,
und nichts anderes.
Ist die Frage dazu und zum Aneinander-Vorbeireden hinreichend beantwortet? – Nicht? Na gut. Das Abstimmungsergebnis ist eh klar. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn Sie jetzt erwarten, dass ich auf den Kollegen Aiwanger eindresche, muss ich Sie leider enttäuschen.
Bei dem Kommunalchaos, das er mit seinen Anträgen hinterlässt, bleiben einem einfach die Worte weg. Es fehlen einem die Worte.
Ein solches Auftreten habe ich in meiner Zeit als Bürgermeister nie erlebt. Kollege Aiwanger hat gefragt, wie denn die Lösung ausschaut. Die Lösung ist im Moment ganz einfach: Einerseits wird kein Bürger
meister im derzeitigen Stadium einen Bescheid erlassen oder eintreiben. Andererseits wird kein Gemeinderat oder Stadtrat einen Straßenausbau für das Jahr 2018 in Auftrag geben, wenn er nicht weiß, ob das förderschädlich oder förderunschädlich ist. Die Folge davon ist Stillstand, absoluter Stillstand.
Was hier abgeht, ist eine Show sondergleichen. Man wartet nicht einmal die Beratung in den Landtagsausschüssen ab, sondern man kommt von Sitzung zu Sitzung mit neuen Vorschlägen. Sie haben doch Ihren eigenen Gesetzentwurf noch gar nicht voll ausdiskutiert. Ich habe den Eindruck, dass sich die anderen Fraktionen mehr mit diesem Problem beschäftigen als Sie von den FREIEN WÄHLERN.
Wir haben das Gespräch mit den Spitzenverbänden gesucht, mit unseren SPD-Bürgermeistern, aber auch mit Bürgermeistern der FREIEN WÄHLER.
Hier sage ich klipp und klar: Ihr habt recht. Dort gibt es aber nicht einhellig dieselbe Meinung, sondern da wird manchmal sehr deutlich gesagt: Wir sind kommunale FREIE WÄHLER und haben mit den FREIEN WÄHLERN im Landtag sehr wenig zu tun.
Ich betone das noch einmal: Die SPD ist für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge.
Das ist nicht neu. Vor zwei Jahren haben wir alle, die wir hier waren, einstimmig das neue Gesetz beschlossen. Einstimmig! – Nicht aufregen, Klaus Adelt!
Jetzt wird es abgeschafft. Die Mehrheit der Bevölkerung will das, egal ob sie betroffen ist oder nicht. Wir sind dem Wähler verpflichtet. Wir sind für die Abschaffung, wenn die Kommunen nicht im Regen stehen gelassen werden.
Durch die Abschaffung verschwinden die Probleme aber nicht wie von Zauberhand. Kollege Herrmann hat das schon gesagt. Das ist ein Systemwechsel sonder
gleichen und kann nicht mit einem Federstrich gemacht werden. Vielmehr gilt es, darüber ausführlich zu beraten – nicht nur in der CSU, sondern in den Ausschüssen mit allem Drum und Dran. Wir wollen keine neuen Härten schaffen, sondern alte beseitigen.
Wir haben noch einige offene Fragen: Um wie viel Geld geht es bei den Ausfallbeträgen? Es geistern Zahlen von 60 Millionen über 120 Millionen bis zu 190 Millionen herum. Keiner weiß es genau. Auch Sie von den FREIEN WÄHLERN wissen es nicht, sondern geben wie im Lotto irgendwelche Zahlen bekannt.
Wir müssen uns darum kümmern, dass die Kommunen nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Das muss moderat ablaufen, und auch das muss genau geprüft werden. Wir wollen nicht, dass die kommunalen Straßen durch Einsparungen bei den Kindertagesstätten, bei Frei- oder Schwimmbädern und anderen Einrichtungen ausgebaut werden. Wir wollen auch nicht, dass die Straßen weiterhin wegen Untätigkeit verrotten.
Eine weitere Frage: Soll der finanzielle Ausgleich über den Freistaat erfolgen? Wir fordern das auch. Wie lässt sich das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen bewahren? Entscheidet die Staatsregierung? Entscheidet das Landratsamt, welche Straße ausgebaut wird oder nicht? Wer entscheidet angesichts der aufkommenden Wünsche der Bürger nach hoher Qualität, ab welchem Zustand und in welcher Qualität ausgebaut wird? Wer entscheidet das? Wo wird der Cut bei den Beitragsbescheiden gesetzt? Wann ist der Stichtag? – All diese Fragen muss man klären. Was ist mit den Gemeinden, die gerade konsolidieren? Müssen die weiterhin Beiträge erheben?
Was ist mit rückwirkenden Beiträgen? Was ist mit Ausbaumaßnahmen, die derzeit laufen oder abgeschlossen sind oder noch im Vollzug stehen? – Das sind zig Fragen.
Hinzu kommt noch die Forderung nach Rückzahlung der Beiträge der letzten 20 Jahre. Sie geistert hier, von Ihnen gefördert, im Raum herum. Also, so etwas Blödes habe ich nicht einmal als Bürgermeister gehört.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Strabs ist tot. Das wissen wir. Aber das erfordert ausführliche Bera
tungen und nicht immer mal wieder einen Einwurf, man könnte es so oder so machen. Leute, ausführliche Beratung muss sein, das geht nicht von heute auf morgen!
Die Absicht ist da. Der Gordische Knoten muss im Jahr 2018 durchschlagen werden, damit die Kommunen wieder investieren. Jetzt müssen die Aufträge raus. Jetzt muss geplant werden, weil sonst wieder überhaupt nichts passiert.
Ruhe jetzt!
Wer den Menschen weismacht, mit der Abschaffung der Strabs und mit der Bekundung dieser Absicht allein seien alle Probleme beseitigt, streut ihnen Sand in die Augen. Ich sage Ihnen leider die Wahrheit. Es gilt noch ein paar Probleme ausführlich zu beraten und zu entscheiden, bevor man sagen kann: So und so läuft es weiter. Wir müssen bald zu einer vernünftigen Lösung kommen.
Da gebe ich Ihnen recht. Aber, wie schon gesagt, einfach aus dem Handgelenk wie bei der Abschaffung der Feuerschutzbeiträge geht es nicht. Damals hat das Europäische Parlament gesagt, die Feuerschutzabgabe darf nicht mehr erhoben werden. Das war einfach. Jetzt ist es weitaus komplizierter.
Ich will zum Ende kommen. Kollege Aiwanger, ich bin erst seit wenigen Jahren hier im Parlament. Wie schafft man es, ständig auf die Regierungsbank zu schielen und zu hoffen, dass man bei einem solchen Auftreten nach der nächsten Wahl auch dort sitzt? Das verstehe ich beim besten Willen nicht.
Was wir wollen, das entscheidet der Wähler und niemand anders.
Das erkläre mir mal einer, wie man auf diesen Platz schielen kann, indem man ständig mit unsachlichen Argumenten dagegen donnert.
Lasst uns in diesem Sinne die Sachen schnell und vernünftig beraten. Dann kommen wir zu einem guten Ergebnis.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich halte es schon für bemerkenswert, dass die FREIEN WÄHLER frühmorgens um neun Uhr ein kommunales Tohuwabohu veranstalten und sich um 14.45 Uhr als die Retter darstellen, als diejenigen, die den Ausweg aus diesem Tohuwabohu kennen. Herr Pohl, Sie haben es sehr
pathetisch vorgetragen, aber mit Verlaub, von der Kommunalpolitik – – Dazu will ich mich nicht äußern.
Wir haben bereits heute früh darüber gesprochen. Wir brauchen bei der Abschaffung der "Strabs" Regelungen, die für die Kommunen und für die Bürger vernünftig sind. Wir hatten es vor zwei Jahren mit wiederkehrenden Beiträgen versucht, aber das hat nicht geklappt.
Bei allen Ankündigungen in der Presse werden sich viele Kommunen und viele Bürger fragen, wann denn die Straßenausbaubeitragssatzungen abgeschafft werden, wie das ausschauen soll, welche Probleme dadurch entstehen. Vorhin wurde erwähnt, wie sich die Bürgermeister verhalten, die Bescheide erlassen müssen, weil sie dazu angehalten und nach dem Gesetz verpflichtet sind. Dazu einige Fragen: Was ist, wenn am 1. Juli die neue Regelung in Kraft tritt, wenn aber Gemeinden Ausbaubeiträge erhoben haben und einziehen müssten und sie es nicht mehr tun? Wirkt sich das negativ auf die neue Förderung aus? Sind gefasste Beschlüsse förderunschädlich? Müssen die Gemeinden die Beiträge erheben? Duldet es die Rechtsaufsichtsbehörde, wenn sie nicht mehr erhoben werden? Werden möglicherweise nicht erhobene Beiträge rückwirkend eingefordert? Was ist mit den Maßnahmen, die kurz vor der Verbescheidung stehen? Wer kommt dafür auf, die Grundstückseigentümer, die Kommune oder der Freistaat? Was ist mit der Verjährung? Ich kann nur jedem Bürgermeister raten, die Rechtsaufsicht zu Rate zu ziehen, damit er sich gesetzeskonform oder verordnungskonform verhält.
Es gibt riesige Unsicherheiten. Es gibt dazu ein Beispiel aus der Stadt Hof. Dort sollte im Dezember letzten Jahres über die Neufassung der Satzung über die Erhebung eines Straßenausbaubeitrags abgestimmt werden. Die Entscheidung wurde auf 2018 vertagt. Jetzt gilt noch die alte Fassung. Die Stadt Hof befindet sich bekanntlich in der Haushaltskonsolidierung. Muss sie jetzt die Beiträge anpassen oder muss sie es nicht? Wie wird mit ihr umgegangen werden? Wir müssen schnellstmöglich schauen, diese Fragen zu lösen.
Die Bürger dürfen nicht den Eindruck haben, dass sie möglicherweise die letzten sind, die bezahlen mussten, während alle anderen nicht mehr zahlen müssen. Um diese Rechtsunsicherheit auszugleichen, ist das geforderte Memorandum dringend nötig. Ich hielte es für sehr hilfreich, wenn wir in den Ausschüssen sachlich diskutieren, statt in jeder Sitzung eine neue "Strabs-Sau" durchs Parlament zu treiben. Es ist an
der Zeit, zu Entscheidungen zu kommen und etwas Vernünftiges zu machen.
Ich habe den Eindruck, dass nicht alle an einer zügigen Abhandlung dieses Themas interessiert sind. Manche möchten es möglicherweise noch gerne bis zum Wahltag am Kochen halten. Ich bin mir aber sicher, dass wir vorher eine Lösung finden. Wir werden – trau, schau, wem – dem Antrag zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Präsidentin, ich bin Ihnen für den Hinweis sehr dankbar; das hat mir etwas Ruhe verschafft. Es ist nicht einfach, über einen weiteren Antrag des "Kommunalkamikaze" Hubert Aiwanger zu sprechen.
Eigentlich stimme ich meinen Kollegen von den FREIEN WÄHLERN in manchen Punkten zu, was die Straßenausbaubeitragssatzung angeht, zumindest den ersten Spiegelstrich betreffend. Die Kann-Regelung ist in mehrerlei Hinsicht unpraktikabel.
Hört mit dem Klatschen auf, das geht von meiner Zeit ab.
In Unterfranken haben 97 % der Kommunen Straßenausbaubeiträge erhoben, weil sie das Geld gebraucht haben. In Niederbayern waren es nur 39 %. Durch die Kann-Regelung wird dieses Ungleichgewicht noch weiter zunehmen.
Gerade Kommunen in der Haushaltskonsolidierung werden auch weiterhin angehalten, die Bürger mittels Erschließungs- und Ausbaubeiträgen an den Kosten zu beteiligen. Ähnlich wird es sich bei den Stabilisierungshilfen und den damit verbundenen Anforderungen ergeben. Die von der CSU propagierte Stärkung
des kommunalen Selbstverwaltungsrechts halte ich für eine Ente; denn nur reiche Kommunen können sich ein "Kann" leisten. Die Kann-Regelung konterkariert jede Bemühung zur interkommunalen Zusammenarbeit.
Ob Straßenausbaubeiträge erhoben werden oder nicht, ist ein nicht zu unterschätzender Standortfaktor. Im Wettbewerb zwischen den Kommunen um Gewerbeansiedlungen kann die Kann-Regelung die Starken weiter stärken und die Schwachen weiter schwächen.
Rein formal liegt die Entscheidung bei den einzelnen Gemeinden. Durch Bürgerbegehren kann man aufgrund der Kann-Regelung die Straßenausbaubeiträge aber abschaffen. Welche Folgen hat das? Werden dann die Zuschüsse im Rahmen der Haushaltskonsolidierung gestrichen? Werden Stabilisierungshilfen gestrichen? – Ich weiß es nicht. Langer Rede kurzer Sinn: Die Kann-Regelung führt zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung ohne eine Gegenfinanzierung für die Kommunen.
Wenn Sie eine getrennte Abstimmung wünschen, wird sich die SPD auch zum ersten Spiegelstrich Ihres Antrags enthalten; denn wir haben einen längeren Beratungsbedarf. Zwei Jahre lang haben wir diskutiert, zwei Jahre, intensiv.
Jetzt sollen wir das noch kurz vor Weihnachten über den Haufen werfen. – Das liegt nicht an uns, sehr geehrter Herr Aiwanger, sondern daran, dass wir die Spitzenverbände beteiligen. Wir machen nicht hopphopp irgendetwas, sondern stimmen das gemeinsam ab.
Das habe ich vor 14 Tagen gesagt, und dazu stehe ich auch jetzt noch. Die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung führt weder zur Entlastung der Bürger – irgendjemand muss es zahlen; es wird nur wesentlich breiter verteilt – noch zur Steigerung der Rechtssicherheit. Wer die Straßenausbaubeitragssatzung abschafft, fördert nicht die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, sondern schwächt sie eher.
Es liegt in der Hand des Freistaats Bayern, wer Geld bekommt, wann, wofür und wieso. Sie sind es uns bisher schuldig geblieben zu erklären, wie Sie das finanzieren möchten, abgesehen von Ihrer Bemerkung zu 150 Millionen Euro aus der Kfz-Steuer. Die Kfz
Steuer kann man für alles nehmen, sie ist nicht zweckgebunden.
Auch wir enthalten uns bei der Abstimmung über den Antrag, einfach aus dem Grund, dass noch Beratungsbedarf besteht. Im kommenden Gesetzgebungsverfahren – wenn es denn kommt – werden wir auch weiterhin ergebnisoffen diskutieren. Wir stimmen nicht dafür oder dagegen, solange nicht darüber beraten ist. Ich sage es noch einmal: Wir werden uns enthalten.
Jetzt noch ein Hinweis an eure Facebookler und eure Twitterer: Schreibt bitte, dass wir ergebnisoffen sind. Es laufen nämlich jetzt schon wieder Facebook-Einträge, in denen steht, wer alles dagegen sei – ohne dass ich hier das letzte Wort gesprochen habe.
Das finde ich eine Schweinerei.
In diesem Sinne, mit vielen Anführungszeichen, wünsche ich frohe Weihnachten.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wow, das wird eine spannende Diskussion über diesen Gesetzentwurf. Herr Kollege Aiwanger, ich warne vor dem Sprachgebrauch: Bürgermeister sind keine Abzocker und keine Abkassierer.
Wir werden Sie auch nicht zur Ikone machen. Die Straßenausbaubeitragssatzung ist ein heikles Thema. Hier ist immer die Frage zu stellen: Wer bezahlt für was? – Darüber müssen wir in Ruhe und mit Sachlichkeit reden.
Wir haben dies vor zwei Jahren getan und darüber gemeinsam diskutiert. Ich möchte aus der Beschlussfassung bezüglich der Kappungsgrenze, der Verrentung, des Erlasses, wiederkehrender Beiträge und all dieser Geschichten einen Satz sagen. Wir hatten ein Anhörungsverfahren. Das war sehr fruchtbar und intensiv. Von den FREIEN WÄHLERN wurde gesagt – Zitat –: Ich glaube, nur Kommunalpolitiker schaffen es, sich mit so etwas sachlich zu beschäftigen. – Das waren Worte aus Ihren Reihen, und sie waren gut, sehr gut.
Aber Sie haben heute mit diesem Gesetzentwurf diese Diskussion verlassen. Noch am Anfang des Jahres haben Sie der Evaluation zugestimmt. Doch Sie warten die Evaluation nicht ab; denn Sie sagen,
das brauche es nicht. Sie preschen vor und brechen einen Gesetzentwurf übers Knie, verbunden mit der Drohung, im Falle einer Ablehnung ein Volksbegehren zu starten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Volksbegehren ist aber keine Drohung, sondern das höchste Instrument, das das bayerische Volk hat.
Sie warten nicht einmal das Ergebnis der Popularklage ab. Damit missachten Sie aus meiner Sicht die bayerische Verfassung.
Herr Kollege Aiwanger, Sie haben den Gesetzentwurf damit begründet, dass das System ungerecht und streitanfällig sei und für die Kommunen erheblichen Verwaltungsaufwand mit sich bringe.
Das stimmt. Verteilen wir nach wie vor das Geld mit der Gießkanne. Wie ungerecht das dann ist und wie der Kommunalkannibalismus dann ausschaut, darauf werden wir noch zu sprechen kommen.
Ich verhehle nicht, dass es bei den betroffenen Bürgern Unverständnis und Konflikte wegen Beiträgen in fünfstelliger Höhe und der Abhängigkeit von der Gewährung von Stabilitätshilfen gibt. Wir haben damals die Möglichkeit der wiederkehrenden Beiträge ins Spiel gebracht, die wir für gerechter halten. Allerdings wird es absolute Gerechtigkeit nie geben. Dieser Vorschlag wurde madig, absolut madig gemacht.
Wir sind aber durchaus der Meinung, dass wir dieses Thema erneut diskutieren müssen. Wir müssen darüber diskutieren, wie es einen gerechten Ausgleich gibt. Es hat seinen Reiz – dem stimme ich zu –, Beiträge abzuschaffen und den Ausbau durch den Freistaat finanzieren zu lassen. Frage ich jedoch unsere Bürgermeister, dann sagen sie mehrheitlich: Lasst die Finger davon. Wir fragen unsere Bürgermeister und sprechen mit unserer kommunalen Familie.
Nein, auch mit anderen. – Wir werden dies auch bei der kommenden Diskussion tun. Wir werden mit den Bürgermeistern reden; denn Ihr Gesetzentwurf birgt viele, viele Fallen. Ich glaube, bei Ihnen standen die
Sorgen der Hauseigentümer gar nicht im Vordergrund. Wenn ich die letzte Zeit verfolge und den Ton, der hier angeschlagen wird, höre, stelle ich fest, dass eher die Angst vor den magischen 5 % Sie dazu treibt.
Die SPD will Bürger entlasten, nicht sich selber profilieren. Wir wollen, dass es gerecht abläuft. Sie haben angesprochen, dass Sie den finanziellen Ausgleich über den Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund bzw. über das FAG regeln. Sie reden von 150 Millionen Euro, sagen aber nicht, woher diese kommen und wie sich der Betrag zusammensetzt. Sie sagen auch nicht, welche Einsparungen entstehen, wenn die Straßenausbaubeitragssatzung wegfällt. Ich frage mich, wenn die Zahlungspflicht wegfällt und eine Regelung im Rahmen des FAG greift: Sprechen Sie von einer Kann-Regelung oder von einer Muss-Regelung? Wer entscheidet dann, wie viel Geld es gibt? Macht das der Finanzminister Markus Söder oder sein Nachfolger? So viel Macht wird nicht mal die CSU ihrem Minister geben. Wer garantiert den Städten und Gemeinden, dass diese 150 Millionen Euro nicht an anderer Stelle, etwa bei den Schlüsselzuweisungen oder anderen Zuweisungen, eingespart werden?
Wie wollen Sie denn mit den bereits gezahlten Beiträgen umgehen? Muss ich mich jetzt als ehemaliger Bürgermeister bei meinen Kollegen entschuldigen?
Was machen wir mit dem Eigenanteil bei der Städtebauförderung, bei der Dorferneuerung und bei Verbesserungsbeiträgen? Da sind viele, viele Kosten unklar. Wir sind in der Sache offen. Egal, ob es zu einer Finanzierungsmöglichkeit über die Grundsteuer oder ob es über eine Kann-Regelung, wie sie die CSU beabsichtigt, kommt, wir sind im Gespräch ergebnisoffen. Aber vor einem warne ich: dass wir jetzt das Ganze den Kommunen übertragen. Damit würden wir dem Kommunalkannibalismus Tür und Tor öffnen und sagen: Kommt zu uns, wir schenken euch alles, während Kommunen mit klammem Haushalt in die Röhre schauen. Das wollen wir nicht.
Ich sage aber offen und deutlich: Wir erkennen die Probleme, die entstehen, wenn Beitragszahlungen fällig werden. Wir werden nicht ablehnend, sondern ergebnisoffen diskutieren, sind also zu einer offenen Diskussion bereit. Ich bin wirklich darauf gespannt,
wie das aussieht. – Herzlichen Dank. Ich freue mich auf eine schöne Diskussion.
Sind das Fragen oder – –
Entschuldigung. Ja.
Dem Volksentscheid sehe ich mit seemännischer Gelassenheit entgegen. Wenn das
Volk entscheidet, sind wir daran gebunden. Da gibt es kein Wenn und Aber.
Mit der Popularklage greifen Sie dem Eigenheimerverband Bayern vor. Das ist Ihre Sache. Aber ich sage es noch einmal: Wir stehen der Sache ergebnisoffen gegenüber. Ich warne allerdings nochmals vor Kommunalkannibalismus.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Was haben Eisbären und wir Bayern gemeinsam? – Beide leiden unter steigenden Temperaturen. Dem Eisbären schmilzt der Boden unter den Füßen weg, und wir Bayern haben zunehmende Regenfälle, starke, anhaltende Regenfälle und leiden somit unter zu viel Wasser.
Allerdings lassen sich Regen und Hochwasser nicht vermeiden. Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist es, Schäden durch Hochwasser zu vermindern oder zu vermeiden. Der Bund trägt den sich ändernden Gegebenheiten im Hochwasserschutzgesetz II Rechnung. Der Gesetzentwurf, der in der heutigen Ersten Lesung zu debattieren ist, dient in erster Linie der Anpassung des Bayerischen Wassergesetzes an das Hochwasserschutzgesetz II. Daraus resultieren die Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz und den einschlägigen Verordnungen.
Wir begrüßen den Gesetzentwurf der Staatsregierung grundsätzlich, weil er erstens dringend notwendig ist und zweitens der Verbesserung des Hochwasserschutzes dient. Die Möglichkeit zu einer wassersensiblen Flächennutzung in Überschwemmungsgebieten halten wir beispielsweise für notwendig und richtig. Eigentlich könnten wir diesen Gesetzentwurf durchwinken. Aber der Hochwasserschutz und die Vorsorge spielen jetzt und in Zukunft eine dominierende Rolle. So sehen wir im Entwurf drei strittige Punkte:
Der Grünlandumbruch ist der erste dieser Punkte. Hier will Bayern an seiner abweichenden Regelung – hier steht der Grünlandumbruch lediglich unter Genehmigungsvorbehalt – festhalten, anstatt die strengere bundeseinheitliche Regelung, die ein Verbot des Grünlandumbruchs in Überschwemmungsgebieten vorsieht, zu übernehmen. Was heißt das konkret? – Im Bundesrecht hat der Landwirt die Beweislast, dass
Belange des Wohls der Allgemeinheit einem Umbruch nicht entgegenstehen. In Bayern ist es andersherum. Damit widerspricht der Gesetzentwurf nicht nur der Meinung der Fachleute, sondern auch der der eigenen Ministerialverwaltung, die mehrfach darauf hingewiesen hat, dass der Grünlandumbruch – auf gut Deutsch: das Umackern von Wiesen – in Überschwemmungsgebieten im Falle von Starkregen zu Schlammeintrag in Wohnsiedlungen und Gewässer führen kann. Sie alle kennen die braune Brüh‘, die im Frühjahr die Bäch‘ runtermacht und überschwemmt. Die Farbe kommt nicht vom braunen Regen, sondern vom Humus, der da drin ist, egal ob er von landwirtschaftlichen Flächen oder vom Straßenbau und anderem ausgeht. Das Grünland trägt bekanntlich dazu bei, das Oberflächen- und Grundwasser sauber zu halten. Es wirkt als Filter und unterstützt den Hochwasserschutz.
Außerdem ist Grünland ein wertvoller Kohlenstoffspeicher, bei dessen Umbruch Kohlenstoff freigesetzt wird und der Anstieg der Treibhausgase in der Atmosphäre fortgesetzt wird. Deshalb ist ein Verbot des Grünlandumbruchs mehr als sinnvoll. Wir würden uns wünschen, dass der Freistaat Bayern sich der bundeseinheitlichen Regelung anschließt und den Sonderweg verlässt.
Zweitens. Für die Verbandsanhörung gilt Ähnliches. Sie ist in der Neufassung des Artikels 17 im Bayerischen Wassergesetz geregelt – oder besser gesagt: nicht mehr geregelt. Im alten Artikel 17 des Bayerischen Gesetzes war vor dem Erlass von Verordnungen noch eine auf Bayern beschränkte Sachverständigenanhörung vorgesehen, die durchzuführen war. Der betreffende Absatz wurde ersatzlos gestrichen; denn nach Auffassung der Staatsregierung muss dies nicht gesetzlich geregelt werden, weil bereits in der Geschäftsordnung der Staatsregierung eine entsprechende Regelung enthalten ist. Somit obliegt es der Regierung, ob eine Anhörung durchzuführen ist oder nicht. Auf gut Deutsch heißt das: Aus Muss wird Kann. Die Anhörung ist nicht mehr Pflicht; sie wird zu einem politischen Instrument. Und wer garantiert, wenn gegen eine Verordnung Widerspruch oder gar Widerspruch der betroffenen Fachverbände zu erwarten ist? – Ich weiß es nicht. Wir sollten es deshalb beim alten Artikel 17 belassen.
Drittens. Artikel 57a betrifft das Vorkaufsrecht. Es soll den Erwerb der für Maßnahmen des Hochwasserschutzes erforderlichen Grundstücke erleichtern. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass diese Aufgabe für den Freistaat Bayern durch die Wasserwirtschafts- und Landratsämter wahrgenommen wird. Die eigentlich
Betroffenen, die Gemeinden und Städte, bleiben außen vor. Unserer Meinung nach wäre es durchaus sinnvoll, wenn man ähnlich wie im Bayerischen Naturschutzgesetz den Kommunen das Vorkaufsrecht explizit durch eine entsprechende Änderung der Formulierung im Gesetzentwurf einräumen würde.
Meine Damen und Herren, ich sehe keinen grundlegenden Dissens zwischen den Parteien. Ich denke, dass man im Lauf der Debatte in den einzelnen Ausschüssen zu einer vernünftigen, einheitlichen Regelung kommen wird. Wie meine Vorredner sage ich: Ich freue mich auf die Diskussion in den Ausschüssen.
Kollege Jürgen Mistol, ich will vorausschicken: Ich komme aus dem Landkreis Hof. Ich habe am letzten Montag abends um sechs Uhr mit den Rettern gesprochen. Aber das ist nicht das Thema der Zwischenfrage. – Meine Frage lautet: Wie stellen sich die GRÜNEN die Sünderermittlung vor, also die Ermittlung derjenigen, die gegen die Bildung einer Rettungsgasse verstoßen? Sollen das die Polizisten machen, die direkt beim Unfall stehen? Sollen das andere Anwesende machen und aufzeichnen, fotografieren oder mit Handys fotografieren? Was nützen die höchsten Strafen, wenn ich niemandes habhaft werden kann? Deshalb haben wir die Forderung nach Halterhaftung aufgestellt. Es ist die Forderung da, die Rettungsgassensünder zu erfassen. Diese lachen sich ins Fäustchen. Ich fahre die Strecke jede Woche und erlebe an dieser Stelle jede Woche einen Stau. Kein Mensch oder ganz wenige kümmern sich darum, weil sie a) wissen, dass nichts passiert, und b), dass sie nicht einmal erfasst werden. Wie stellen Sie von den GRÜNEN sich die Erfassung der Sünder vor?
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Antrag der CSU-Fraktion möchte ich vorausschicken, dass er in weiten Teilen auch unserem Antrag entspricht, denn es ist zu Recht festgestellt worden, dass die Zusammenarbeit dort gut ist. Es hat sich in den letzten Jahren sehr viel getan.
Ich freue mich, dass die CSU-Fraktion einen positiven Eindruck aus der Informationsreise letzter Woche mitgenommen hat. Dennoch – ich komme später darauf zurück – geht uns der Antrag nicht weit genug. Die CSU-Fraktion will einen Bericht ausschließlich über Positives und Erfolge. Welche Komplikationen es geben könnte und noch derzeit gibt, wird nicht abgefragt.
Außerdem legt man einen sehr großen Schwerpunkt auf das Gemeinsame Zentrum in Schwandorf. Ich glaube aber, dass besonders im Landkreis Wunsiedel und in Hof durch die neue PIF, Polizeiinspektion Fahndung, neue Aspekte aufgetaucht sind. Die Auflösung der Polizeiinspektion Selb war im letzten Jahr sehr umstritten; das Personal ist Wunsiedel und Marktredwitz zugeschlagen worden. Auch hierüber hätten wir gern mehr Ausführungen gehabt.
Ansonsten kann man dem Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER, Kollege Ländner, schon zustimmen, weil er nicht schadet; es passt. Wenn alle gemeinsam an einem Strang ziehen, ist der Antrag in unserem Sinn.
Kurz und bündig: Wir werden dem Antrag der CSUFraktion zustimmen. Nach der kurzen Begründung hoffe ich, dass man es mit unserem Antrag nachher genauso macht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, warum kommt jetzt noch ein Wortbeitrag? – Ich bin von der Übereinstimmung darüber, dass ein Dringlichkeitsantrag so dringend und schnell abgehandelt wird,
derart überrascht, dass ich ihn fast vergessen hätte. Ich möchte noch ein paar Dinge zu unserem Antrag sagen: Über den deutsch-tschechischen Polizeivertrag hat der Staatssekretär bereits gesprochen. Uns würde jedoch interessieren, welche weiteren Schritte der Zusammenarbeit geplant sind. Wir können an diesem Punkt nicht stehen bleiben. Ich habe bereits erwähnt, dass Selb einbezogen werden soll. Ich möchte ausdrücklich festhalten, dass Schwandorf modellhaft sehr gute Arbeit geleistet hat.
Im Antrag der CSU ist von Crystal Meth die Rede. Hier muss ich auf den Polizeibericht hinweisen, der derzeit in den Landkreisen vorgestellt wird. Aus diesem Bericht geht hervor, dass Crystal Meth nicht mehr die große Rolle spielt. Allerdings sind die neuen, psychoaktiven Substanzen auf dem Vormarsch. Dazu gehören Badesalze und Tees. Diese Substanzen sollte man einbeziehen.
Anlässlich einer Demonstration im Frühjahr letzten Jahres, bei der auch der Minister Herrmann anwesend war, wurden wir mit der Zusammenarbeit zwischen Bundespolizei und Zoll konfrontiert. Zukünftig sollen auch in Bayern der Zoll und die Bundespolizei stärker einbezogen werden. Nur durch gemeinsame Aktivitäten können größere Fahndungserfolge erzielt werden. Dem Antrag der CSU werden wir zustimmen. Unserem Antrag stimmen wir natürlich auch zu. Beim Antrag der FREIEN WÄHLER werden wir sehen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Dringlichkeitsantrag der CSU könnte man mit dem Titel "Von Deutschland lernen" überschreiben; denn man hat aus dem VW-Abgasskandal nichts gelernt.
EDV-Systeme wurden entwickelt, mit denen die AdBlue-Einspritzung ausgeschaltet werden kann. Die manipulierten Werte bei VW und die jetzt bekannten Manipulationen haben eines gemeinsam: Sie schaden der Umwelt ungemein und müssen deshalb umgehend verhindert werden.
Herr Kollege Rotter hat die Sendung "Frontal 21" erwähnt. Damals, am 17. Januar, hat das Verkehrsministerium nichts von diesen Manipulationen gewusst. Der angesprochene Sachbearbeiter hatte davon keine Ahnung. Ich finde es gut, dass die CSU jetzt ihren eigenen Minister auffordert, endlich etwas zu tun. Die Unterstützung der SPD haben Sie.
Damals wurde deutlich, dass das Entdeckungsrisiko beinahe bei Null liegt; denn der Emulator kann einfach angesteckt oder wieder abgezogen werden. Das ist kein Problem. Ich gebe Ihnen recht: Das Personal des BAG ist derzeit zu solchen Kontrollen nicht in der Lage. In der Bundesrepublik Deutschland sind gerade einmal 1.700 Beamtinnen und Beamte unterwegs. Diese Beamten haben nicht die Möglichkeit, auf die EDV zuzugreifen, es sei denn, sie durchsuchen die Fahrerkabine. Außerdem fehlt ihnen dafür die Ausstattung, die sie dringend bräuchten.
Noch ein Hinweis zu Osteuropa: Ich finde, es ist nicht fair, auf Osteuropa einzuschlagen, einfach deswegen, weil meistens Tochterfirmen deutscher Speditionen mit polnischen Kennzeichen unterwegs sind.
Sehr viele! Außerdem kommen die Lkw ohnehin aus Westeuropa: Mercedes, Scania, MAN, DAF und auch Volvo. Ich bin überrascht ob des günstigen Preises, den Herr Rotter herausgefunden hat. Mir liegt ein Angebot für einen Volvo über 129 Euro vor. Es ist also absolut ein gutes Geschäft.
Die Verkehrskontrollen müssen allerdings mit in Betracht gezogen werden. Landespolizeipräsident Schmidbauer hat permanente Kontrollstellen für den Lkw-Verkehr gefordert. Das ständige Auf- und Abbauen der Kontrolleinrichtungen erfordert viel Zeit und Kraft. Stationäre Kontrollstationen dagegen hätten sehr viele Vorteile: Eine Waage, eine permanente Grube und die entsprechende EDV-Ausrüstung zum Aufdecken von Manipulationen in der Fahrzeugbordelektronik wären vorhanden. Außerdem wäre es für das Personal von Polizei und BAG wesentlich besser, wenn es in überdachten Räumen arbeiten und Toiletten, Umkleiden und andere soziale Einrichtungen nutzen könnte. Landespolizeipräsident Schmidbauer hat
Fahrenzhausen an der A 9 angesprochen; dadurch würde Manching erheblich entlastet. Viele kennen die Belastung dort, wenn der Verkehr kontrolliert und die Geschwindigkeit heruntergeregelt wird. Diskutiert wurde auch darüber, dass eine Rastanlage im Moos bei Bad Feilnbach verwendet werden könnte. Herr Schmidbauer hat darüber hinaus angeregt, an der A 9 bei Ahornberg in meiner Heimat eine Anlage zu bauen. – Ich glaube, die beiden Dinge, nämlich die Verhinderung von Manipulationen mit AdBlue und der Bau stationärer Kontrollstellen, gehören unbedingt zusammen.
Was den Dringlichkeitsantrag betrifft, kann ich die uneingeschränkte Zustimmung der SPD zusichern. Der Antrag ist in Ordnung. Lob! – Der passt. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine kurze Berichterstattung zu der Eingabe von Bürgermeister Thomas Zöller betreffend Erhalt kommunaler Frei- und Hallenbäder, beraten in der Sitzung des Kommunalausschusses am Mittwoch, dem 8. Februar. Der Sachverhalt stellt sich so dar, dass der Bürgermeister in der Eingabe, unterschrieben von rund 1.050 Bürgern, eine Unterstützung der kommunalen Frei- und Hallenbäder fordert. Der Freistaat soll in einem ersten Schritt über ein Sonderprogramm für den langfristigen Erhalt kommunaler Frei- und Hallenbäder beraten. Sofern dies nicht möglich sei, sollen für den Schulschwimmsport geeignete kommunale Freibäder genauso wie die Hallenbäder anerkannt werden. In der Petition wird als zweiter Schritt dargestellt, dass sich der Landtag damit befassen soll, wie das kommunale Betriebskostendefizit der Bäder durch den Freistaat Bayern zumindest teilweise ausgeglichen werden könne.
In der Sitzung wurde von meiner Seite dargestellt, wie die Situation im Markt Mönchberg ist, wo Herr Zöller
Bürgermeister ist, und ich gab von der Antwort der Staatsregierung Kenntnis. Die Staatsregierung stellt in ihrer Antwort zunächst die Anforderungen an das Schulschwimmen dar und stellt infrage, dass ein Freibad auf Dauer für Schulschwimmzwecke geeignet sei. Des Weiteren hat die Staatsregierung darauf verwiesen, dass es keine Förderung nach FAG mehr gebe und dass es in der Eigenverantwortung der Kommune liege, über den Unterhalt und die Unterstützung der Frei- und Hallenbäder zu diskutieren.