Protokoll der Sitzung vom 07.02.2018

Ich lasse zunächst in einfacher Form über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen. Das ist der Antrag auf Drucksache 17/20601. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD, die FREIEN WÄHLER und das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das ist die CSU-Fraktion. Enthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Wir kommen nun zur namentlichen Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 17/20581. Die Urnen sind bereitgestellt. Ich eröffne die Abstimmung. Sie haben fünf Minuten.

(Namentliche Abstimmung von 18.06 bis 18.11 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie schon einmal, die Plätze einzunehmen, damit wir gleich zügig fortfahren können. Wir müssen uns etwas beeilen, wenn wir noch den nächsten Tagesordnungs

punkt schaffen wollen. Bitte nehmen Sie schon einmal die Plätze ein, dann können wir gleich einen Schnellstart machen.

Die Abstimmung ist geschlossen. Das Ergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und später bekannt gegeben. Besteht damit Einverständnis, dass ich jetzt gleich den Tagesordnungspunkt 5 aufrufe? Das ist das Wassergesetz. Den Tagesordnungspunkt 4 rufe ich auf, wenn am Ende noch Zeit ist. Ansonsten werden wir diesen und alle weiteren Tagesordnungspunkte auf die nächste Sitzung vertagen. – Ich sehe keinen Widerspruch.

Dann rufe ich den Tagesordnungspunkt 5 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften (Drs. 17/18835) - Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Florian von Brunn, Klaus Adelt, Harry Scheuenstuhl u. a. (SPD) hier: Grünlandumbruch (Drs. 17/19608)

und

Änderungsantrag der Abgeordneten Florian von Brunn, Klaus Adelt, Harry Scheuenstuhl u. a. (SPD) hier: Vorkaufsrecht (Drs. 17/19609)

und

Änderungsantrag der Abgeordneten Florian von Brunn, Klaus Adelt, Harry Scheuenstuhl u. a. (SPD) hier: Verbändeanhörung (Drs. 17/19610)

und

Änderungsantrag der Abgeordneten Gudrun Brendel-Fischer, Dr. Otto Hünnerkopf, Angelika Schorer u. a. (CSU) (Drs. 17/19824)

Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt gemäß der Vereinbarung im Ältestenrat 48 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Unser erster Redner ist der Kollege Dr. Hünnerkopf.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Es geht um den Gesetzesentwurf der Staatsregierung zur Änderung der wasserrechtlichen Vorschriften:

Mit dem … Gesetz soll das bisherige Bayerische Wassergesetz an das Hochwasserschutzgesetz II und die damit verbundenen Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz angepasst werden. Außerdem ist aufgrund des Inkrafttretens der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen... eine Zuständigkeitsbestimmung für die Anerkennung von Sachverständigenorganisationen sowie Güte- und Überwachungsgemeinschaften erforderlich.... Für die bisher geltende Landes-Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe... bleibt … kein Raum mehr...

Das ist die sogenannte Anlagenverordnung, über die immer wieder diskutiert worden war. Das heißt, sie wird jetzt aufgehoben, und es gibt eine einheitliche Bundesregelung.

Thema sind – dazu bekommen wir nachher noch Genaueres zu hören – die Änderungsanträge, die sich zum einen mit dem Grünlandumbruch, zum anderen mit dem Vorkaufsrecht und auch mit der Beteiligung der Gemeinden befassen. So ist das Ansinnen der SPD.

Ich komme zunächst zum Grünlandumbruch, zum Antrag der SPD auf Drucksache 17/19608. Da geht es um die Übernahme des strengeren Verbots des Bundesrechts und um das im Gesetz vorgesehene Umbruchverbot auf Grundlage der Einzelfallbeurteilung. Dieses Thema hat uns in den zurückliegenden Jahren immer wieder beschäftigt. Unsere Auffassung ist: Wir sollten uns Gestaltungsraum bewahren. Unseres Erachtens ist ein absolutes und generelles Grünlandumbruchverbot unverhältnismäßig. Wir wollen den Einzelfall beurteilen. Wir wollen die Regelung des Artikels 46 Absatz 4 des Bayerischen Wassergesetzes nur für festgesetzte Überschwemmungsgebiete.

Das Thema ist uns wichtig. Unter Federführung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurde eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe gebildet, die Handlungsempfehlungen zur Verminderung der Erosion und zur Abflussverzögerung in der landwirtschaftlichen Flur erarbeitet hat. Das heißt, es ist nicht so einfach mit dem Grünlandumbruch. Es gilt der Vorbehalt. Es muss geprüft und genehmigt werden, und Grünland in einem Überschwemmungsgebiet wird nur als Ultima Ratio umgebrochen werden. Wir wollen also den Gestaltungsspielraum erhalten. Darum sind wir auch gegen diesen Antrag der SPD und bleiben bei der bewährten Methode.

Im Änderungsantrag der SPD auf Drucksache 17/19609 geht es um das Vorkaufsrecht. Da soll den Gemeinden entsprechend der Systematik des Naturschutzgesetzes ein unmittelbares Vorkaufsrecht eingeräumt werden. Wir sind hier für eine Regelung, wie sie im Bayerischen Wassergesetz steht. Demnach ist das Vorkaufsrecht für Kommunen bei kommunalen Hochwasserschutzmaßnahmen bereits im Bundesgesetz ausreichend geregelt. Darum müssen wir das hier nicht noch einmal aufgreifen. Das wäre eine unnötige Doppelregelung. Sie widerspricht nach unserer Auffassung auch der Paragrafenbremse, der zufolge wir nichts doppelt erwähnen und doppelt aufgreifen wollen.

Alle Grundstücke, für die ein Vorkaufsrecht für Hochwasserschutzmaßnahmen nach § 99a des Wasserhaushaltsgesetzes besteht, werden in einem zentralen Vorkaufsrechtsregister beim Landesamt für Umwelt geführt. Der Notar prüft durch Abfrage dieses Registers bei Verkauf eines Grundstücks, ob dieses betroffen ist. Besteht ein Vorkaufsrecht, so wird das Wasserwirtschaftsamt eingeschaltet. Das Wasserwirtschaftsamt arbeitet mit den Kommunen immer intensiv zusammen. Aus Sicht der Kommunen besteht also überhaupt keine Notwendigkeit, ihnen ein eigenes Vorkaufsrecht einzuräumen. Wir sehen darin eine Vereinfachung des Verfahrens und sind insofern auch gegen diesen Antrag der SPD.

Im dritten Änderungsantrag geht es um die Verbändeanhörung. Die Verbände sind natürlich auch an uns mit der Befürchtung herangetreten, dass die Nichtaufnahme einer Regelung zur Verbandsanhörung in Artikel 17 des Bayerischen Wassergesetzes zu einem Rückgang ihrer Einflussnahme führen könnte. Ich darf versichern: Dem ist beileibe nicht so. In § 6 Absatz 5 der Geschäftsordnung der Bayerischen Staatsregierung ist die Verbandsanhörung zu Gesetzen und Verordnungen geregelt. Das heißt, eine Anhörung der betroffenen Verbände ist im jeweiligen Fall sichergestellt. Es darf auch darauf hingewiesen werden, dass die Verbände bei der Novellierung dieses Gesetzes intensiv angehört und beteiligt worden sind. Insgesamt 32 Verbände wurden angehört und konnten ihre Auffassung einbringen.

Es ist also auch hier sichergestellt, dass die Verbände nicht untergehen, sondern ihre Meinung äußern können. Egal wie die Staatsregierung zusammengesetzt ist: Niemand kann es sich leisten, die Meinung der Interessenverbände, die wertvolle Arbeit leisten, einfach unter den Tisch fallen zu lassen.

Schließlich komme ich zu unserem Antrag, dem Änderungsantrag der CSU. Wir wollen klarstellen, dass sich das Vorkaufsrecht allein auf Maßnahmen des

technischen Hochwasserschutzes beschränken soll. Das betrifft Flächen, die für den Bau von Deichen, Entwässerungsmulden oder Entwässerungsgräben erforderlich sind. Sie sind nötig, damit die Hochwasserrückhaltung funktioniert. Das Vorkaufsrecht steht nach dem Bundesrecht den Ländern für Grundstücke zu, die für Maßnahmen des Hochwasserschutzes benötigt werden und erforderlich sind. Wir wollen diese Konkretisierung, weil wir sie für erforderlich halten. Wir wollen nicht, dass die Flächen aufgekauft werden können, die dann im schlimmsten Fall überstaut werden. Solche Flächen sollen von den Landwirten, von den Grundeigentümern, weiter bewirtschaftet und im Eigentum behalten werden. Sie sollen nicht angekauft werden.

Uns ist sehr wichtig, dass diese Flächen nach dem Verkehrswert bewertet werden. Das heißt, dass der Wert zum Zeitpunkt des Ankaufs bestimmt wird. Ein durch Absprachen eventuell überhöhter Preis soll verhindert werden; denn manchmal steht für das Vorkaufsrecht ein fiktiver Preis im Raum. Das soll nicht geschehen. Der Grund und Boden soll aber auch nicht unter Wert verkauft werden, weil man sagt, wenn die Fläche künftig überstaut ist, dann ist sie wirtschaftlich und damit nach dem Verkehrswert nicht mehr so hoch zu bewerten. – Wir haben dazu Erfahrungen aus dem Naturschutzgesetz, wo das ganz gut funktioniert. Wir sehen deshalb eine gute Lösung darin, die Regelungen des Naturschutzrechtes in das Gesetz aufzunehmen.

Ich bitte abschließend um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung. Ich bitte natürlich auch um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Ich bitte außerdem darum, die anderen drei Anträge, die der SPD, abzulehnen. Wir sehen keine Notwendigkeit, die darin enthaltenen und formulierten Anliegen ins Gesetz aufzunehmen.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Dr. Hünnerkopf. Bitte bleiben Sie noch. – Herr Kollege Dr. Magerl hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Bitte schön, Herr Dr. Magerl.

Herr Kollege Dr. Hünnerkopf, wie finden Sie es, dass die Staatsregierung bei der ersten Hälfte Ihrer Rede zu einem Gesetzentwurf, den sie selbst eingebracht hat, zu 100 % durch Abwesenheit glänzt? Und auch jetzt, bei der zweiten Hälfte der Rede, ist die Ressortministerin – –

(Unruhe bei der CSU – Petra Guttenberger (CSU): Der Justizminister ist da!)

Herr Bausback, Sie sind erst später gekommen. – Während der gesamten Rede glänzt die Ressortministerin hier durch Abwesenheit. Bei Gesetzentwürfen, die die Staatsregierung einbringt, erwarte ich schon etwas Achtung vor dem Parlament und nicht eine so große Missachtung durch Abwesenheit.

(Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und den FREIEN WÄHLERN)

Herr Dr. Hünnerkopf, bitte schön.

Herr Kollege Dr. Magerl, ich gehe davon aus, dass jedes Mitglied der Staatsregierung weiß, was im Moment am wichtigsten ist.

(Unruhe bei der SPD, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN – Inge Aures (SPD): Ojojojoj.)

Unser Justizminister ist hier zugegen.

(Unruhe – Inge Aures (SPD): Der ist erst später gekommen!)

Ich denke, die Regelungen sind so klar und nachvollziehbar, dass wir hier nicht groß kontrovers diskutieren müssen. Das ist sicher auch ein Grund dafür, wenn der eine oder andere jetzt etwas Wichtigeres macht.

(Zuruf von der SPD: Der eine oder andere? – Inge Aures (SPD): Es gibt nichts Wichtigeres als das Parlament! – Unruhe bei der CSU)

Danke schön, Herr Dr. Hünnerkopf. – Nächster Redner ist Herr Kollege Adelt. Bitte schön, Herr Adelt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Anbetracht der sinkenden Temperaturen hier im Raum – Frau Präsidentin, mit Verlaub, es wird kalt – möchte ich mich kurzfassen. Der Gesetzentwurf wurde in drei Sitzungen ausführlich vorberaten. Herr Kollege Hünnerkopf, das geschah leider ohne den entsprechenden Erfolg. Sie sind genauso hartnäckig geblieben

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

wie bei der Ersten Lesung. Wir begrüßen den Gesetzentwurf der Staatsregierung grundsätzlich: Erstens, weil er schlicht notwendig ist und zweitens, weil er der Verbesserung des Hochwasserschutzes in Bayern dient oder zumindest dienen soll. Die Möglichkeit zu einer wassersensiblen Flächennutzung in Überschwemmungsgebieten halten wir für notwendig und richtig. Allerdings ist mit Ihrem Gesetzentwurf die Chance zu einem aktiven Hochwasserschutz vertan

worden. Ich sehe es schon voraus: Wenn es jetzt im Frühjahr taut und wenn dann die Hochwässer kommen, dann wird es wieder Zahlungen an die Geschädigten geben müssen, obgleich man hier eine, wenn auch kleine Möglichkeit gehabt hätte, dem vorzubeugen.

Wir haben drei Änderungsanträge eingereicht. Der erste hat den Grünlandumbruch zum Inhalt. Wir hätten gerne die strenge bundesrechtliche Regelung übernommen, die vorsieht, dass der Grünlandumbruch nicht zulässig ist. Er müsste dann erst genehmigt werden. Damit wir uns richtig verstehen: Wir sind gegen ein generelles Verbot, aber wir sind für die Beweislastumkehr, damit der umbrechende, der umackernde Landwirt den Nachweis führt, warum er umpflügen muss, und nicht das Landratsamt oder das Wasserwirtschaftsamt etwas nachweisen muss. In Ihrem Fall muss der Staat konkret darlegen, warum der Landwirt nicht umbrechen darf. Bei dem wohlwollenden Handeln der Ämter für die Landwirte ist das aber meist selten der Fall. Wer sehenden Auges durch die Natur fährt, sieht, dass trotz des Grünlandumbruchverbots viele Wiesenflächen, die eigentlich Nassflächen sind, umgeackert werden. Der Grünlandumbruch ist nicht nur kontraproduktiv für den Hochwasserschutz, sondern auch für alle Klimaschutzziele, wenn wir davon ausgehen, dass das Grünland für die Umwelt sehr gut ist.

Der zweite Änderungsantrag betrifft das in Artikel 57a geregelte Vorkaufsrecht. Wir wollen, dass nicht nur der Staat ein Vorkaufsrecht hat, sondern dass auch die betroffenen Kommunen ein Vorkaufsrecht haben. Wenn ich sage "wir", dann meine ich neben der SPD die Spitzenverbände, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in ganz Bayern. Sie sind die Hauptbetroffenen. Dieses Vorkaufsrecht könnte man ihnen explizit einräumen.