Otto Hünnerkopf

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die zwei Gesetzentwürfe von den GRÜNEN und der SPD haben das Ziel, ein eigenes Klimaschutzgesetz zu installieren. Die SPD hat die zusätzliche Forderung erhoben, das Landesplanungsgesetz zu ändern, um im Rahmen der Raumordnung klimarelevante Maßnahmen in den Regionalplänen festlegen zu können. Das ist Gegenstand dieser Diskussion.
Nach der Ersten Lesung haben wir diese Vorschläge im Umweltausschuss, im Wirtschaftsausschuss und im Verfassungsausschuss diskutiert. Meine Damen und Herren, wir haben sie intensiv und kontrovers diskutiert. Lieber Herr Kollege Stümpfig, wenn Sie nicht zufrieden waren, ist das Ihr Problem. Ich darf Ihnen sagen, dass aus unserer Sicht beide Gesetze im Grunde genommen gut gemeint sind, aber keine neuen Erkenntnisse liefern.
Ich nenne als Stichwort den Pro-Kopf-Ausstoß von CO2. Wir befinden uns mit rund 6 Tonnen in einem guten Bereich. Sie haben das Ziel, den Pro-Kopf-Ausstoß auf 3,5 Tonnen zu reduzieren. Unser Ziel sind 2 Tonnen Pro-Kopf-Ausstoß von CO2. Deswegen kommt von Ihnen explizit nichts Neues. Wir haben in unserem Klimaschutzprogramm, dem Energieprogramm und der Klimaanpassungsstrategie bereits schlüssige und probate Instrumentarien, um voranzukommen. Ihr Ansatz ist mehr der ordnungspolitische, ich will nicht sagen planwirtschaftliche. Irgendwann oder auch gar nicht kommt die Eigeninitiative. Wir gehen den anderen Weg: Wir setzen zunächst Anreize für die Freiwilligkeit und ergänzen diese mit ordnungspolitischen Maßnahmen.
Beim Stichwort Autoland Bayern geht es um den CO2-Ausstoß. Unser Ansatz, am Diesel festzuhalten, kann nicht so falsch sein. Im Hinblick auf den CO2Ausstoß ist der Diesel immer noch unbestritten günstiger als das Benzin-Auto. Lieber Kollege Florian von Brunn, ich bitte, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen, Sie haben es heute gehört: Bei der Nachrüstung setzen wir nicht auf Eigenbeteiligung, sondern wir wollen, dass die Kosten von den Autoherstellern übernommen werden.
Das wurde gestern Abend auch in der Diskussion mit Herrn Hartmann gesagt.
Ich glaube, es wurde deutlich gesagt, dass das unser Ziel ist. Und das ist so.
Meine Damen und Herren, diese Gesetze sind nicht notwendig. In Artikel 141 Absatz 1 der Bayerischen Verfassung steht als Staatsziel der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und ein sparsamer Umgang mit der Energie. In dem Klimaschutzprogramm Bayern 2050 wird eine Milderung des Klimawandels angestrebt, was nicht bestritten werden kann. Niemand von uns stellt auch nur ansatzweise in Frage, dass uns der Klimawandel an allen Stellen trifft. Viele, die sich damit befassen, und auch ich sehen den Klimawandel als die wesentliche Herausforderung in der Umweltpolitik. Unbestritten müssen wir in unserer Zuständigkeit das tun, was wir tun können. Ich komme auf die Ansätze noch zurück. Wir leben aber nicht auf einer Insel. Die Ereignisse greifen auch deshalb Platz, weil wir weltweit unterwegs sind.
Beim Klimaschutzprogramm geht es um Einsparungen und um die Steigerung der Energieeffizienz. Ich weiß nicht, was daran neu sein sollte.
Das wollen wir auch, und dabei sind wir mit dem Ausbau von erneuerbaren Energien auf einem recht guten Weg.
Lassen Sie mich zu diesem Thema auch Folgendes anmerken, weil es immer wieder angesprochen wird. Bei der Windkraft haben wir immer Bürgerenergiegenossenschaften propagiert. Was war denn vorher der Fall? Irgendjemand konnte sich einen probaten günstigen Standort für ein Windrad sichern und es bauen, und die Menschen mussten es dann hinnehmen. Jetzt könnten die Menschen selber die Spielräume nutzen.
Doch, die sind da. Wenn sich die Menschen vor Ort einigen, dass sie ein Windrad haben wollen, können
sie es realisieren. Da gibt es überhaupt kein Hindernis.
Ich weiß, wovon ich rede. Ich bin im Aufsichtsrat eines Energieversorgers, und wir haben in den letzten Jahren immer noch Windkraftanlagen zusammen mit den Bürgern gebaut.
Wir haben die Bürger beteiligt, und diese Anlagen wurden realisiert.
Ich finde es unangemessen, wenn es so hingestellt wird, dass Windkraftanlagen grundsätzlich nicht möglich sind. Damit ist es auch möglich, in der Versorgung mit regenerativen Energien voranzukommen.
Im Klimaschutzprogramm ist auch ein verstärkter Moorschutz enthalten, lieber Kollege von Brunn. Natürlich können wir apodiktisch fordern, dass die Moore geschützt werden. Das muss ich dann über die Köpfe der Menschen hinweg festlegen. Wir wollen dabei aber die Menschen mitnehmen. Das bedarf im einen oder anderen Fall noch längerer Diskussionen, um dabei voranzukommen. Sie werden aber doch nicht sagen wollen, dass auf mehreren tausend Hektar Fläche purer Moorschutz betrieben wird. Dazu bekommen Sie in der Öffentlichkeit keine Zustimmung. Bitte lassen Sie die Kirche im Dorf. Dass es nicht einfach ist, das wissen wir.
Vielleicht zum Schluss noch einige Worte zu dem Aspekt, dass das Landesplanungsgesetz geändert werden muss. Ich meine, dass gerade das Landesplanungsgesetz sehr wohl eine Grundlage für die weitere Konkretisierung und Berücksichtigung des Klimaschutzes enthält. Der Grundsatzkatalog in Artikel 6 enthält ein klares Bekenntnis zu den räumlichen Erfordernissen für den Ausbau erneuerbarer Energien, zum Erhalt der Wälder und zum Schutz des Grundwassers und der Auen. Daher ist eine Änderung nicht notwendig.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss, weil mein Kollege Ritt noch einiges ergänzen will. Ich hoffe sehr, dass es uns gelingt, miteinander im Ringen um gemeinsame Lösungen noch bessere Lösungen für den Klimaschutz voranzubringen. Ich wünsche,
dass in diesem Haus auch die weiteren Auseinandersetzungen konstruktiv verlaufen. Das wünsche ich uns; denn wer aufhört, besser werden zu wollen, der beginnt damit, nicht mehr gut zu sein. Das war immer unser Maßstab. Abschließend herzlichen Dank fürs Zuhören und alles Gute für Sie!
Wie ich die Entwicklung der Windkraft sehe und welche Erfahrung ich habe, habe ich Ihnen erläutert. Ich darf Ihnen berichten: Dort, wo wir zuständig sind, haben wir eine Energieversorgung aus erneuerbaren Energien zu über 100 %. Wir sind in unserem Versorgungsbereich bereits im Jahr 2060. Wir haben das Dreifache von dem, was wir zur Versorgung brauchen, in Form von Biogas, Windkraft und Wasserenergie installiert. Ich will damit nur sagen, dass es Beispiele dafür gibt, dass es vorangeht. Ich will nicht den Eindruck hinterlassen, dass alles rosig ist. Dann wäre ich ein Scharlatan. Das ist nicht meine Art. Ich weiß, dass wir gefordert sind, noch effizienter voranzukommen. Zu den Zielen möchte ich aber sagen, dass wir ähnliche Ziele verfolgen wie Sie auch. Den Weg dorthin lassen Sie uns gemeinsam gehen.
Ich fühle mich nicht bemüßigt, für die Bayerische Staatsregierung zu sprechen.
Ich denke, wir haben beim Ausbau von erneuerbaren Energien einen relativ hohen Stand. Woran wir arbeiten, ist das Speichern, das Puffern, das Schließen der Lücken. Ich persönlich bin auch der festen Überzeugung, dass es Sinn macht, dort, wo der Wind bläst, nämlich im Norden, wo er länger bläst als bei uns, nämlich doppelt so lang – wenn es bei uns 2.000 Stunden sind, sind es dort 4.000 –, Windkraftanlagen zu bauen. Und wenn diese Energie installiert ist, müssen wir in der Tat schauen, dass wir sie Bayern zuführen. Es ist mein Credo, dass wir eine Vernetzung brauchen, um Lücken zu schließen. Deswegen können wir da – ich hoffe, dass einmal der Groschen fällt und die Menschen gerade unter dem Aspekt der Bürgerenergiegenossenschaft die Dinge vielleicht anders sehen – peu à peu weiterhin zubauen. Da ist vieles möglich. Aber das ist, wie gesagt, meine persönliche Meinung. Für die Staatsregierung möchte ich da nicht gesprochen haben.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Das Thema der heutigen Aktuellen Stunde lautet: "Handeln statt warten – für wirksamen Artenschutz". Uns verbindet sicher, dass die Signale zum Insektensterben gerade aus dem letzten Sommer uns betroffen gemacht haben. Herr Hartmann hat sich vollmundig über die negative Situation in Bayern geäußert. Überall dort, wo die GRÜNEN mitregieren oder in den zurückliegenden Jahren mitregiert haben, dürfte man dieses Phänomen überhaupt nicht kennen. Dem ist aber nicht so.
Ich finde: Wenn wir dieses Thema beleuchten wollen, müssen wir so ehrlich sein zu sagen, dass es uns deutschland-, europa-, weltweit betrifft, nicht nur in Bayern.
Auf dieser Grundlage können wir miteinander reden, aber nicht unter dem Motto: Die CSU hat in Bayern die Biodiversität reduziert und das Artensterben herbeigeführt. Das ist unredlich.
Sie haben die Anhörung zur Biodiversität ins Spiel gebracht. Dort haben sich die Experten sehr moderat geäußert. Dazu komme ich noch.
Wenn wir hier eine Grundlage finden wollen – –
Ist das üblich, dass jeder ständig dazwischenreden kann?
Wir sollten uns darauf einigen, dass das ein ernsthaftes Thema ist, dem wir uns stellen wollen. Auf dieser Grundlage können wir uns dann weiter Gedanken machen.
Wir sollten nicht vergessen: Seit der Mensch sich in der Natur dominant einbringt, ging es immer darum, die Nahrungskonkurrenz auszuschalten. Wir haben lokal Tier- und Pflanzenarten immer eliminiert, um die Grundlage für unsere Ernährung zu sichern. Dies hat sich bis zu den heute deutlich erkennbaren Ergebnissen entwickelt. Das Insektensterben ist nicht nur in Bayern so markant aufgetreten, sondern, soweit ich weiß, auch in Nordrhein-Westfalen. Mich wundert es, warum die GRÜNEN nicht schon vorher darauf gekommen sind, darauf aufmerksam zu machen. Wenn wir wollen, dass sich insoweit etwas ändert, dann müssen wir dieses Problem in der Tat angehen.
Wir kennen einige Ursachen, die dazu geführt haben. Eine Ursache ist zweifellos die intensive Bewirtschaftung, nicht nur auf den Feldern und im Wald, sondern auch in den Gärten. Überall dort, wo der Mensch den Boden nutzt, versucht er, dies möglichst effektiv zu tun, um bei der Gewinnung von Nahrungsmitteln erfolgreich zu sein.
Die zweite Ursache ist unsere Infrastruktur, die durch ihre Zerstückelung eine Trennwirkung entfaltet. Auch dass die für die Natur zur Verfügung stehenden Flächen reduziert wurden und werden, ist nicht von der Hand zu weisen. Ich will aber deutlich darauf hinweisen, dass die Bayerische Staatsregierung schon massiv gegengesteuert und zahlreiche Gegenmaßnahmen ergriffen hat. Ich hatte während meines Berufslebens immer mit dieser Thematik zu tun.
Ich nenne beispielhaft das Bayerische Artenschutzprogramm, die Kartierung der Biotope mit dem Ziel, sie zu vernetzen, und die Landschaftspflegemaßnah
men, um die Landschaft wieder mit den Strukturen, die entfernt worden waren, zu versehen.
All diese Aktivitäten sind von der CSU und der Staatsregierung nicht erst gestern, sondern schon vor vielen Jahren gestartet worden. Ich bringe nur die Highlights: Wir werden das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm um 10 Millionen Euro auf 55 Millionen Euro aufstocken – das war die Aussage unseres Ministerpräsidenten in seiner Regierungserklärung –, um den Schutz von Arten und Biotopen weiter zu verbessern. Wir ergreifen im Rahmen des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms Maßnahmen, die insbesondere der Biodiversität dienen. Auf circa 360.000 Hektar werden Ziele der Biodiversitätsverbesserung unterstützt.
Das sind deutliche Belege dafür, dass wir bereits viel tun und aus der Erkenntnis, dass wir dem Artensterben etwas entgegenhalten müssen, die richtigen Schlüsse ziehen. Auch in der EU-Agrarpolitik – die neue Förderperiode beginnt 2021 – sollen Maßnahmen zum Artenschutz stärker einbezogen werden, die sowohl die landwirtschaftlichen Flächen als auch den Waldbereich umfassen.
Im Rahmen des Programms "NaturVielfaltBayern" und des Biodiversitätsprogramms "Bayern 2030" haben wir ab 2014 weitere Maßnahmen zum Schutz der Arten- und Sortenvielfalt, zum Erhalt der Vielfalt an Lebensräumen, zur Verbesserung des Biotopverbundes und, um mehr Erkenntnisse zu gewinnen, zum Erleben und Erforschen der biologischen Vielfalt ergriffen.
Meine Damen und Herren, unsere Ansätze sind sehr konstruktiv. Ich verweise auch auf die Entwicklung der Landschaftspflegeverbände in Bayern, die seit Anfang der Neunzigerjahre gegründet wurden. Sie unterstützen in unseren Landkreisen fast flächendeckend die kooperative Arbeit zwischen den engagierten Naturschützern, den Kommunalpolitikern und – natürlich – den Grundbesitzern. Das sind sehr erfolgreiche Ansätze, die weiter ausgedehnt werden können.
Ich will meine Argumentation zahlenmäßig unterstützen: Bayern hat eine Fläche von mehr als 7 Millionen Hektar. Davon sind circa 3,3 Millionen Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche, knapp 2,6 Millionen Hektar sind Waldfläche. Wir müssen die Flächenextensivierung nach dem Kulturlandschaftsprogramm, dem Vertragsnaturschutz, den Greening-Maßnahmen und der
Gemeinsamen Agrarpolitik gemeinsam betrachten. Dazu kommen die Flächen der Landwirte, die zum ökologischen Landbau wechseln; auch diese Flächen müssen wir in die Betrachtung einbeziehen. Zudem haben unsere Bayerischen Staatsforsten im Sinne der Biodiversität bereits über 10 %, das heißt zwischen 81.000 und 82.000 Hektar von den 800.000 Hektar, die sie bewirtschaften, aus der Nutzung genommen. Wenn wir also alle Flächen zusammenzählen, dann wird deutlich, dass eine Fläche von fast 1 Million Hektar im Sinne der Biodiversität genutzt wird.
Ich will nicht behaupten, das genüge. Bestimmt nicht! Wir sind weiterhin gefordert, die Art der Bewirtschaftung und deren Wirkungen zu hinterfragen. Das ist auch eine gesellschaftliche Herausforderung. Übrigens sind nicht nur die Landwirte gefordert; das hat Herr Dr. Schäffer vom LBV in der Anhörung deutlich gesagt. Die Landwirte sind oft mehr Opfer als Täter, weil sie in diese Situation auch ein Stück weit getrieben worden sind.
Ich will deutlich machen, dass jeder von uns etwas dazu beitragen kann. Diejenigen, die daheim einen Garten oder einen Vorgarten haben, sie sollten diesen nicht mit Steinen planieren, sondern Pflanzen verwenden, die den Boden bedecken. Auch diejenigen, die nur einen Balkon haben, können das Ganze unterstützen, indem sie zum Beispiel Insektenhotels einrichten.
Wir dürfen nicht mit dem Finger auf den anderen zeigen. Wir alle sind in gewisser Weise Mitverursacher und sind gefordert, mit guten Maßnahmen die Förderung der Artenvielfalt zu unterstützen. Mit Sicherheit haben wir von der CSU und auch die Staatsregierung nie eine abwartende Haltung eingenommen – das will ich in aller Deutlichkeit sagen –, sondern haben immer konstruktive Maßnahmen ergriffen.
Dass diese Anstrengungen weiter zu optimieren sind, wissen wir. In dem Sinne, dass wir uns damit auseinandersetzen, ist dieser Antrag interessant.
Sie können uns aber nicht vorwerfen, wir würden nur abwarten und nicht handeln. Wir sind beim Handeln auf dem besten Weg.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Wasser und Wasserversorgung in Bayern ist – dies ist auch an den Ausführungen des Kollegen Scheuenstuhl deutlich geworden – nicht erst ein Thema, seitdem wir vom Klimawandel sprechen, sondern es beschäftigt uns schon seit Jahrzehnten. Die Trinkwasserversorgung in Bayern ist bereits in den 1950er-Jahren und 1960er-Jahren konzipiert worden. Durch Verbundnetze kann vom wasserreichen Süden in den Norden, nach Franken Trinkwasser transportiert werden, und natürlich auch durch den RheinMain-Donau-Kanal, wodurch insgesamt ein größerer Wasserausgleich erfolgen konnte.
Nun möchte ich mich jedoch auf die beiden Dringlichkeitsanträge beschränken, die wir heute haben, zum einen: "Klimafolgenanpassung endlich umsetzen: Wasserversorgung nachhaltig sichern" – ich sagte gerade, wir haben schon in den 1950er- und 1960erJahren begonnen – und: "Auf den Klimawandel rea
gieren – effektiven Grundwasserschutz und nachhaltiges Wassermanagement installieren".
Meine Damen und Herren, die Bayerische Staatsregierung hat im Jahr 2008 die Klimaanpassungsstrategie BayKLAS beschlossen – das ist zehn Jahre her –, und ich werde gleich aufzeigen, was in der Zeit bis heute an Maßnahmen ergriffen worden ist.
Wenn wir vor zehn Jahren diese Anträge bekommen hätten, hätte ich gesagt: Okay, sie sind dringlich, und sie sind aktuell. Aber zu diesen beiden Anträgen ist nur anzumerken: Sie sind sicher ein Anliegen, das wir weiterhin im Fokus haben müssen; aber das wird auch seitens der Bayerischen Staatsregierung so gesehen. Wir kennen die beiden Bilder mit dem Männchen, das im Süden mit dem Schnorchel im Wasser steht, und in Nordbayern, in Franken, geht ihm das Wasser gerade bis zur Wade. Dies macht deutlich, wo die Probleme liegen. Gerade auch in Unterfranken bzw. Franken sind sehr viele Maßnahmen begonnen worden, die dem Anliegen des Wasserschutzes sowie des verantwortungsvollen Wassergebrauchs und -verbrauchs dienen. So bearbeitet die Regierung von Unterfranken seit längerer Zeit ein Niedrigwassermanagement zur Steuerung von Grundwasserentnahmen. Darin geht es darum, systematisch Erkenntnisse zu gewinnen, die dann auch auf andere Gebiete übertragbar sein sollen und bei denen es um die Entnahme von Wasser – Oberflächenwasser, Uferfiltrat usw. – geht.
Wir haben seit 2016 Pilotprojekte – so möchte ich sie bezeichnen – in dem Konzept zur nachhaltigen und umweltverträglichen Bewirtschaftung der Wasserressourcen. Einige laufen bereits. Die Förderanträge sind bewilligt, gerade in Unterfranken, wo es darum geht, Wasser in Verbindung mit Wein-, Garten- und Feldgemüsebau sinnvoll zu speichern – dann, wenn es zur Verfügung steht –, zu nutzen und effizient einzusetzen. Um diesen Belangen Rechnung zu tragen, werden derzeit Pilotprojekte konzipiert und – davon gehe ich aus – sukzessive umgesetzt.
Unser Umweltministerium hat einen Projektverbund BayKlimaFit – Strategien zur Anpassung von Kulturpflanzen an den Klimawandel – mit rund 2,4 Millionen Euro finanziert. Auch hier geht man also davon aus, dass man selbst bei den Kulturpflanzen darauf achten muss, dass sich der Verbrauch von Wasser in Grenzen hält. Das LfU-Projekt zur Datenerhebung und Dargebotsermittlung mit den Schwerpunkten Landwirtschaftliche Bewässerung und Erarbeitung von Regelungen für die Begutachtungspraxis von Bewässerungsanträgen macht weiter deutlich, dass wir voll im Plan sind. Natürlich geht es darum, immer die verfügbaren Wassermengen zu ermitteln. Was Kollege
Stümpfig gesagt hat, ist so; das ist nicht von der Hand zu weisen. Damit müssen wir umgehen. Darauf gibt es ja auch die Reaktionen der Staatsregierung. Es ist einfach so.
Wenn jemand beim Landratsamt als der Wasserrechtsbehörde beantragt, Wasser entnehmen zu dürfen, wird sehr sorgfältig darauf geachtet, wie die Entnahme und die Wassernutzung sein soll. Zunächst wird immer darauf geachtet, was mit Niederschlagswasser gemacht werden kann, ob es gespeichert werden kann und wie es eingesetzt werden kann. Erst als zweiten, weiteren Schritt geht es um die Entnahme von Oberflächenwasser oder Uferfiltrat, zum Beispiel am Main. Die Entnahme von Grundwasser soll immer die Ultima Ratio, der letzte Schritt sein. Auch wird sehr genau darauf geachtet, wie viel entnommen wird. Das wird anhand eines Planes genehmigt, das wird kontrolliert, das wird ständig bilanziert, und darauf wird reagiert.
Meine Damen und Herren, ich meine, wir sind durchaus im Soll und haben verantwortungsvolle Maßnahmen ergriffen.
Bei der Vermeidung von Bodenversiegelung und -verdichtung ist schon vieles gemacht worden. Ich erinnere noch einmal an die letzten Beschlüsse der Staatsregierung zu Entsiegelungsprämien für Kommunen, um auch dort anzuregen, dass die Versickerungsfähigkeit verbessert wird. Dabei geht es um unnötig versiegelte oder nicht mehr benötigte Flächen. Oft werden solche Flächen aus Bequemlichkeit oder aufgrund der Kostenaufwendigkeit liegen gelassen. Dort soll mehr gemacht werden. Auch ein Flächenrecycling von Brachflächen kann gefördert werden.
Auch bei der Initiative "Innen statt außen" geht es darum, Verdichtung oder Bodenversiegelung durch bauliche Nutzung, Siedlungsbau und Gewerbebau zu vermeiden. Das ist bekannt. Wir haben auch sehr viele Ansätze im Bereiche des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, um unerwünschten Bodenverdichtungen entgegenzuwirken. Dazu gibt es Forschungsprojekte und Beratung zur schonenden Bodenbearbeitung. Auch die Aspekte, die in den vielen Spiegelstrichen der Anträge erwähnt sind, werden berücksichtigt.
Wir lassen auch nicht zu, dass die Maßnahmen, die gerade in Verbindung mit dem Kulturlandschaftsprogramm, Schwerpunkt Boden- und Gewässerschutz, mit Fördermitteln ermöglicht werden, so gering geredet und verniedlicht werden, lieber Herr Stümpfig. Vielmehr schreitet die Entwicklung der Umwandlung von Ackerfläche in Grünland entlang von Gewässern und sonstigen sensiblen Gebieten sehr positiv voran,
gerade in Verbindung mit Greening und mit erhöhten Mitteln aus dem Kulturlandschaftsprogramm. Das ist – das möchte ich untersuchen lassen – bei uns in Bayern mindestens so gut wie in anderen Bundesländern, in denen es eine vermeintliche Verpflichtung zum Anlegen von Pufferstreifen gibt. Wir haben in Verbindung mit dem Kulap Gewässererosionsschutzstreifen. Wir haben die Winterbegrünung; wir haben die Wintersaat, die viele Schäden verhindert. Wir haben Mulch- bzw. Streifendirektsaatverfahren. Sie werben auch immer für ökologischen Landbau, der auch bei uns zunehmend greift. Auch dort sind die positiven Auswirkungen zu erkennen.
Die Initiative "Boden:ständig", die über die Ämter für Ländliche Entwicklung verfolgt wird, zeigt Wirkung. Auch die LfL, also die Landesanstalt für Landwirtschaft, hat umfangreiche Maßnahmen zu den Themen Erosionsschutz und Starkregen entwickelt und Handlungsempfehlungen für Erosionsschutz usw. erarbeitet.
Nicht zuletzt möchte ich auf eine positive Entwicklung hinweisen, die auch durch viele Anträge aus unseren Reihen gefördert wurde, nämlich statt Mais die Durchwachsene Silphie anzusäen, die über Jahre am gleichen Standort immer wieder geerntet werden kann, sodass der Boden bewachsen bleibt und nicht erodiert.
Die ist nicht überall; sonst wäre sie vielleicht auch im Garten von Florian von Brunn. Auf jeden Fall ist statistisch eine starke Zunahme festzustellen. Wie in anderen Bereichen gilt auch hier: Wenn erkannt ist, dass etwas funktioniert, dass es auch hinsichtlich der Bilanz, gerade was Biogasanlagen betrifft, funktioniert, bin ich mir sicher, dass dies auch noch weiter greift.
Ich fasse zusammen: Wir haben umfangreiche Maßnahmen am Laufen. Diese werden ständig ergänzt, sodass eine Dringlichkeit nicht gegeben ist, von der Staatsregierung zu verlangen, endlich Maßnahmen umzusetzen. Insofern können wir beiden Anträgen nicht zustimmen, sondern wir lehnen sie ab.
Lieber Kollege Scheuenstuhl, die Analyse habe ich mir aus Zeitgründen gespart. Über die Analyse wurde schon so viel diskutiert, dass zumindest nichts Neues hinzugefügt werden kann.
Das sind die Fakten, die natürlich mit dem Klimawandel, mit den unterschiedlichen Niederschlagsverteilungen usw. – allem, was gesagt worden ist – verbunden sind. Das ist ganz klar. Dass manche Maßnahmen bisher nicht im gewünschten Maße messbar greifen, liegt auch daran, dass uns die Entwicklung, die Klimaveränderung, eigentlich überrollt hat. Das müssen wir ganz offen eingestehen.
Lieber Kollege Christian Magerl, ich meine, auf diesem Auge sind wir nicht so blind, wie ihr uns manchmal unterstellen wollt. Das ist erkannt. Die Maßnahmen greifen. Sie werden ständig weiterentwickelt. Sie werden intensiviert, und sie greifen besser. Aus Ihren Anträgen geht außer Spiegelstrichen und Allgemeinplätzen auch keine Lösung hervor. Da kann ich nichts erkennen, außer:
Das überlassen wir dann wieder der Staatsregierung, damit wir wieder kritisieren können.
Wir wissen, dass wir auf dem besten Weg sind. Wir wissen, dass unsere Maßnahmen greifen. Wir wissen, dass sie sehr komplex sind. Wir wissen natürlich auch, dass wir uns weiterhin Gedanken machen müssen. Ich habe gesagt, dass wir Pilotprojekte haben, mit denen wir Erkenntnisse sammeln und die wir weiterentwickeln können. Ich denke jetzt an die Wasserrückhaltungen bei mir in Franken, an denen ich selber seit Jahren interessiert bin, weil sie notwendig sind; ansonsten wird die Kulturlandschaft, was Wein betrifft, was Obst betrifft, was Gemüse betrifft, verloren gehen. Also müssen wir darauf reagieren.
Aber wir haben unterschiedliche Voraussetzungen. Wir müssen auf der einen Seite Wasser auffangen, speichern und auf der anderen Seite dann effektiv einsetzen. Dafür wird es mehrere Wege geben, nicht nur einen Weg. Wir wollen und können aber nicht sagen, welcher der Königsweg ist, sondern wir müssen Erfahrungen sammeln und diese umsetzen. Insofern sind wir auf einem guten Weg und sehen keinen Anlass, den Anträgen zuzustimmen. Den Gefallen können wir euch nicht tun.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der Dringlichkeitsantrag der SPD ist ein Berichtsantrag. Diesem werden wir gerne zustimmen, damit uns dargestellt werden kann, was seitens der Staatsregierung herkömmlicherweise gemacht wird. Es gibt zwei Ansätze: Ein Ansatz ist, dass die Kommunen das unterstützen und begleiten, was in der Landschaft gemacht wird. Das andere ist die Elementarschadenversicherung.
Lassen Sie mich einige Anmerkungen zu den Kommunen machen. Ich selber lebe in einer Gemeinde, in der schon seit einigen Jahren interkommunal ein Konzept erarbeitet wird. Das Amt für ländliche Entwicklung arbeitet mit neun Kommunen, die in der Arbeitsgemeinschaft "Dorfschätze" vereinigt sind, zusammen. Unterstützt werden sie von der Wasserwirtschaft und natürlich auch von Fachbüros. Ein sol
cher Ansatz ist immer sinnvoller, als einen einzelnen Ort zu behandeln, weil die Vernetzung auch gesehen werden muss. Die möglichen Wassermengen, die in einer Region im Einzugsbereich von Bächen niederkommen können, müssen auch berücksichtigt werden. Für solche Konzepte gibt es derzeit eine Förderung von 75 %. Für die Ausführung gab es einmal 30 %. Jetzt sind es 50 %, und in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf bis zu 65 %.
Ich habe selber erlebt, welchen Spielraum es bei solchen Maßnahmen geben kann, wenn man sich intensiv und länger damit befasst. Ein Fachbüro ist zunächst einmal geneigt, technische und zum Teil auch kostenaufwendige Maßnahmen vorzuschlagen. Wenn man die Landschaft, zum Beispiel bestimmte Geländesituationen, betrachtet, wo man mit Dämmen vielleicht mehr erreicht als mit Betonstaumauern, die oft vorgeschlagen werden, kommt man mit einfacheren Lösungen auch zurecht. Deshalb ist es sinnvoll, die Maßnahmen nicht mit 90 % pauschal zu fördern. Das sage ich zu den FREIEN WÄHLERN. Wenn ich 90 % bekomme, mache ich mir nicht so viele Gedanken, wie wenn ich selbst gefordert bin. Deshalb ist der Ansatz, dass viele Kommunen im Verbund arbeiten, ein probates Mittel.
Unsere Wasserwirtschaftsämter beraten auch einzelne Kommunen gerne. Auch bei einem kleinen Bach muss der Gewässerlauf genau angeschaut werden. Wie sieht dieser aus? Wie kann die Schöpfkraft an einem solchen Gewässer verbessert werden? Wo sind Hindernisse, die einen Stau verursachen? Dafür sind jetzt zunehmend Beratungen auch mit verstärktem personellem Einsatz angesagt. Sie werden auch geleistet.
Zur Landschaft darf ich darauf hinweisen, dass gerade in den letzten Jahrzehnten von der Flurneuordnung verstärkt viele kleine Rückhaltemaßnahmen konzipiert worden sind. Das geht von kleinen Becken bis hin zu angehobenen Erdwegen, die den Talgrund kreuzen, hinter denen tausende von Kubikmetern Wasser zurückgehalten werden können. Da ist schon viel gemacht worden und wird derzeit in Zusammenarbeit mit den Ämtern für ländliche Entwicklung auch immer noch gemacht.
Die Elementarversicherung ist eine Herausforderung, für die man auch Erfahrung und Entwicklung braucht. Auch die Versicherungen werden ihre Wege gehen und Angebote machen. Ich darf die Kollegen aus dem Umweltschutz daran erinnern, dass wir Prof. Günthert von der Bundeswehruniversität bei uns im Ausschuss hatten. Er hat uns aufgezeigt, wie man mit einfachen Maßnahmen größeren Schaden abhalten kann. Wenn ich eine Stufe ins Gebäude einbaue oder die Licht
schächte vor den Kellern erhöhe, kann ich größeren Schaden abwenden. Vieles wird schon getan. Vieles kann aber noch weiter verbessert werden. Wir sind gern dafür, zu diesem Thema berichten zu lassen, und stimmen deshalb dem Antrag der SPD zu. Dem Antrag der FREIEN WÄHLER können wir nicht zustimmen.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer einen Antrag mit "Kein Wort
bruch der Staatsregierung!..." betitelt, der legt es nicht auf Konsens an, sondern der will zum x-ten Mal Klamauk machen
und das Thema immer wieder hochkochen, aber nicht konstruktiv zu einem Ergebnis kommen.
Ernsthaftigkeit: Wir sitzen um halb eins hier und besprechen ein Thema zum zehnten oder zwanzigsten Mal vollumfänglich mit den gleichen Argumenten. Das ist für mich auch Zeitraub.
Die Argumente sind ausgetauscht, zum letzten Mal im Umweltausschuss am 15. März. Damals haben wir den Antrag abgelehnt.
Seitdem hat sich nichts geändert. Wir sind der Auffassung, 10.000 Hektar Nationalpark haben ihren Wert; das will ich nicht abstreiten. Aber wir wollen den Nationalpark nicht, weil wir in der Fläche eine sinnvollere Naturschutzpolitik sehen als fokussiert auf 10.000 Hektar.
Der Ministerpräsident hat in seiner Regierungserklärung deutlich gemacht, dass die Naturparks – 19 haben wir jetzt, das ist über ein Drittel, fast 40 % der Fläche Bayerns – Einrichtungen sind, die auch von der Fläche her einen hohen ökologischen Wert haben. Hier anzusetzen und verstärkt etwas zu tun, halten wir für sinnvoller, als den Fokus – ich sage es nochmals – auf 10.000 Hektar zu legen. Insofern lehnen wir den Antrag ohne große weitere Begründung ab. Ich kann nichts Neues sagen. Ich habe auch vom Kollegen von Brunn nichts Neues gehört. Insofern können wir uns die Zeit sparen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Geschätzter Kollege Christian Magerl, Herr Arnold, ich bin froh, dass wir nicht darüber streiten müssen, wie wichtig und wie bedeutend unsere Gewässer sind. Da sind wir uns einig. Sie erfüllen in vielfältiger Weise Funktionen im Naturhaushalt. Sie sind Migrationsbänder. Sie sind die Leitlinien in der Landschaft, die entwässern, die das Wasser zusammenführen. Sie sind Lebensadern und auch – ich möchte sagen – Wanderkorridore für viele Lebewesen
und Pflanzen. Die Bedeutung ist also klar. Der Dissens besteht darin – und ich sage, er wird weiterbestehen –, wie wir die Sicherheit der Gewässerrandstreifen angehen, wie wir sie umsetzen.
Ich brauche nicht so sehr darauf einzugehen: Der Initiativantrag der GRÜNEN sieht vor, im Wasserhaushaltsgesetz auf zehn Meter zu gehen. Bei der SPD findet sich eine Bandbreite von 5 Metern bis zu 30 Metern. Jetzt zitiere ich Sie: An der bewährten Praxis ist anzuknüpfen und festzuhalten. – Die bewährte Praxis ist nun einmal unser seit Jahren gepflegtes KULAP. Ich komme noch darauf zurück. – Und dann natürlich Verbote: bei den GRÜNEN des Einsatzes von Dünger und Pflanzenschutzmitteln, des Umbruchs von Dauergrünland, der Ackernutzung, dann noch Kontrollen und Berichtspflicht. Ich würde sagen, der Strauß von Maßnahmen, mit dem die Staatsregierung, unser zuständiges Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, diese Schutzmaßnahmen seit Jahren begleitet und weiterentwickelt, ist für mich vielfältiger und erfolgversprechender.
Ich fange mit dem Kulturlandschaftsprogramm an. Darin haben wir Maßnahmen zum Erosionsschutz: Schutzstreifen, um das Grundwasser zu entlasten, extensive Grünlandnutzung direkt am Gewässer und die Umwandlung von Acker in Grünland.
Jetzt komme ich auf eine Pressemeldung von unserem Landwirtschaftsminister a. D. zurück, der, was das Jahr 2017 betrifft, resümiert, dass wir 3.800 neue Anträge in diesem Bereich abschließen konnten. Das ist gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung von 70 %. Von den 275 Millionen Euro, die für das Kulturlandschaftsprogramm in Bayern ausgegeben werden, werden wir alleine 120 Millionen Euro für Maßnahmen direkt am Gewässer und zum Gewässerschutz verwenden. Das ist der Erfolg einer Maßnahme. Inzwischen wurden in Bayern 37 Wasserberater installiert, die die Bauern beraten und die Einsicht fördern, entsprechende Maßnahmen aufzugreifen und umzusetzen. Dieses Programm wirkt also, und zwar nicht bloß auf einem Streifen von fünf oder zehn Metern, sondern dort, wo es sinnvoll ist, weiter in der Fläche.
Ein zweiter Ansatz: Wir haben seit 2014 die generelle Genehmigungspflicht für den Umbruch von Dauergrünland. Kollege Arnold, da gibt es keine Erlaubnis von Grünlandumbruch direkt am Gewässer mehr. Das ist passé. Ich weiß, es gab eine Zeit, in der wir mehr Probleme hatten. Aber auch dieser Aspekt ist seit dem Jahr 2014 geregelt, und überall dort, wo es erosionsempfindliche Situationen gibt, wird kein Grünlandumbruch mehr genehmigt.
Ein dritter Ansatz – das müsste auch von Ihnen einbezogen werden – betrifft die Dünge- und Pflanzenschutzmittel. Hierzu gibt es seit dem Jahr 2017 die novellierte Düngemittelverordnung, die die Abstände und die Ausbringtechnik bei geneigtem Gelände vorsieht und regelt, dass man dort so gut wie nichts mehr spritzen und düngen darf. Das greift alles schon.
Diese Maßnahmen greifen.
Einen vierten Ansatz dürfen wir in diesem Zusammenhang auch nicht außer Acht lassen: Das sind die Greening-Maßnahmen, die jeder Landwirt zu erbringen hat: Er muss 5 % der Fläche für natursinnvolle Maßnahmen vorsehen. Dabei ist ebenfalls der Gewässerschutz wichtig und interessant. Sie wissen, dass hier die anderthalbfache Fläche honoriert wird, um die Anlage von Gewässerstreifen stärker anzuregen. Ein Landwirt würde dort normalerweise auch seine Greening-Maßnahmen umsetzen. Macht er aber oft nicht. Ich weiß, dass diesbezüglich noch mehr passieren könnte.
Insofern schlage ich in Diskussionen immer wieder vor, dass ein Landwirt, der Ackerflächen am Gewässer hat, dort erst einen Schutzstreifen anlegen muss, bevor er irgendeine andere Greening-Maßnahme verwirklicht.
Wir haben den "Wasserpakt Bayern" – auch eine freiwillige Maßnahme –, der Erzeuger, Wasserversorger, Verbände, Institutionen dazu veranlasst, hier im Sinne des Gewässerschutzes tätig zu werden.
Derzeit gibt es nicht mehr so viele Flurneuordnungsverfahren. Aber in den Flurneuordnungsverfahren der letzten 20 Jahre wurden an Gewässern dritter Ordnung überall Gewässerrandstreifen von 5 Metern, von 7 Metern bzw. 10 Metern Breite angelegt. Natürlich sind somit nur an Gewässern von Flurneuordnungsmaßnahmen Gewässerstreifen realisiert.
Zum nächsten Punkt: Unsere Wasserwirtschaftsverwaltung versucht, an den Gewässern zweiter Ordnung ständig die Gewässerschutzstreifen zu ergänzen. Als verantwortungsvoller Kommunalpolitiker sage ich: Jede Gemeinde hat ihren Landschaftsplan, und wenn sie Gewässer in ihrem Zuständigkeitsbereich hat, wird sie sinnvollerweise Ausgleichsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – das haben Sie auch gesagt –
an den Gewässern vornehmen.
Wir haben als ein ganzes Bündel an Maßnahmen, die den Gewässerschutz unterstützen. Ein Kriterium, warum wir dem Antrag der GRÜNEN nicht zustimmen können, ist, dass sie an allen Gewässern Pufferstreifen von 10 Metern fordern. Lieber Christian Magerl, wir wissen, dass wir Gewässerstreifen an vielen Gewässerabschnitten gar nicht realisieren können. Wenn es nur an 50 % der Gewässerränder möglich ist, kann man in einem Antrag nicht formulieren: "an allen Gewässern".
Ich komme zum Schluss. Weil sich die Diskussion immer an der Tatsache entzündet, dass Bayern Gewässerrandstreifen freiwillig und 15 Bundesländer diese verpflichtend machen: Ich würde jedem empfehlen, wenn er im Urlaub unterwegs ist oder wenn er mit der Bahn nach Berlin fährt, einmal in den anderen Bundesländern, zum Beispiel in Hessen oder in Niedersachsen, nach Gewässern zu schauen und wie dort die Gewässerrandstreifen aussehen.
Ja, ich komme zum Schluss. – Dort findet man an vielen Gewässern eben keine Gewässerrandstreifen. Es wird hier im Haus suggeriert,
dass Bayern allein das nicht zustande bringt, weil wir es freiwillig machen. Die anderen Bundesländer sind aber nicht weiter als wir. Das will ich mit aller Deutlichkeit sagen. Darum setzen wir weiterhin auf Freiwilligkeit und Kooperation. Wir können den Gesetzentwürfen der GRÜNEN und der SPD nicht zustimmen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Es geht um den Gesetzesentwurf der Staatsregierung zur Änderung der wasserrechtlichen Vorschriften:
Mit dem … Gesetz soll das bisherige Bayerische Wassergesetz an das Hochwasserschutzgesetz II und die damit verbundenen Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz angepasst werden. Außerdem ist aufgrund des Inkrafttretens der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen... eine Zuständigkeitsbestimmung für die Anerkennung von Sachverständigenorganisationen sowie Güte- und Überwachungsgemeinschaften erforderlich.... Für die bisher geltende Landes-Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe... bleibt … kein Raum mehr...
Das ist die sogenannte Anlagenverordnung, über die immer wieder diskutiert worden war. Das heißt, sie wird jetzt aufgehoben, und es gibt eine einheitliche Bundesregelung.
Thema sind – dazu bekommen wir nachher noch Genaueres zu hören – die Änderungsanträge, die sich zum einen mit dem Grünlandumbruch, zum anderen mit dem Vorkaufsrecht und auch mit der Beteiligung der Gemeinden befassen. So ist das Ansinnen der SPD.
Ich komme zunächst zum Grünlandumbruch, zum Antrag der SPD auf Drucksache 17/19608. Da geht es um die Übernahme des strengeren Verbots des Bundesrechts und um das im Gesetz vorgesehene Umbruchverbot auf Grundlage der Einzelfallbeurteilung. Dieses Thema hat uns in den zurückliegenden Jahren immer wieder beschäftigt. Unsere Auffassung ist: Wir sollten uns Gestaltungsraum bewahren. Unseres Erachtens ist ein absolutes und generelles Grünlandumbruchverbot unverhältnismäßig. Wir wollen den Einzelfall beurteilen. Wir wollen die Regelung des Artikels 46 Absatz 4 des Bayerischen Wassergesetzes nur für festgesetzte Überschwemmungsgebiete.
Das Thema ist uns wichtig. Unter Federführung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurde eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe gebildet, die Handlungsempfehlungen zur Verminderung der Erosion und zur Abflussverzögerung in der landwirtschaftlichen Flur erarbeitet hat. Das heißt, es ist nicht so einfach mit dem Grünlandumbruch. Es gilt der Vorbehalt. Es muss geprüft und genehmigt werden, und Grünland in einem Überschwemmungsgebiet wird nur als Ultima Ratio umgebrochen werden. Wir wollen also den Gestaltungsspielraum erhalten. Darum sind wir auch gegen diesen Antrag der SPD und bleiben bei der bewährten Methode.
Im Änderungsantrag der SPD auf Drucksache 17/19609 geht es um das Vorkaufsrecht. Da soll den Gemeinden entsprechend der Systematik des Naturschutzgesetzes ein unmittelbares Vorkaufsrecht eingeräumt werden. Wir sind hier für eine Regelung, wie sie im Bayerischen Wassergesetz steht. Demnach ist das Vorkaufsrecht für Kommunen bei kommunalen Hochwasserschutzmaßnahmen bereits im Bundesgesetz ausreichend geregelt. Darum müssen wir das hier nicht noch einmal aufgreifen. Das wäre eine unnötige Doppelregelung. Sie widerspricht nach unserer Auffassung auch der Paragrafenbremse, der zufolge wir nichts doppelt erwähnen und doppelt aufgreifen wollen.
Alle Grundstücke, für die ein Vorkaufsrecht für Hochwasserschutzmaßnahmen nach § 99a des Wasserhaushaltsgesetzes besteht, werden in einem zentralen Vorkaufsrechtsregister beim Landesamt für Umwelt geführt. Der Notar prüft durch Abfrage dieses Registers bei Verkauf eines Grundstücks, ob dieses betroffen ist. Besteht ein Vorkaufsrecht, so wird das Wasserwirtschaftsamt eingeschaltet. Das Wasserwirtschaftsamt arbeitet mit den Kommunen immer intensiv zusammen. Aus Sicht der Kommunen besteht also überhaupt keine Notwendigkeit, ihnen ein eigenes Vorkaufsrecht einzuräumen. Wir sehen darin eine Vereinfachung des Verfahrens und sind insofern auch gegen diesen Antrag der SPD.
Im dritten Änderungsantrag geht es um die Verbändeanhörung. Die Verbände sind natürlich auch an uns mit der Befürchtung herangetreten, dass die Nichtaufnahme einer Regelung zur Verbandsanhörung in Artikel 17 des Bayerischen Wassergesetzes zu einem Rückgang ihrer Einflussnahme führen könnte. Ich darf versichern: Dem ist beileibe nicht so. In § 6 Absatz 5 der Geschäftsordnung der Bayerischen Staatsregierung ist die Verbandsanhörung zu Gesetzen und Verordnungen geregelt. Das heißt, eine Anhörung der betroffenen Verbände ist im jeweiligen Fall sichergestellt. Es darf auch darauf hingewiesen werden, dass die Verbände bei der Novellierung dieses Gesetzes intensiv angehört und beteiligt worden sind. Insgesamt 32 Verbände wurden angehört und konnten ihre Auffassung einbringen.
Es ist also auch hier sichergestellt, dass die Verbände nicht untergehen, sondern ihre Meinung äußern können. Egal wie die Staatsregierung zusammengesetzt ist: Niemand kann es sich leisten, die Meinung der Interessenverbände, die wertvolle Arbeit leisten, einfach unter den Tisch fallen zu lassen.
Schließlich komme ich zu unserem Antrag, dem Änderungsantrag der CSU. Wir wollen klarstellen, dass sich das Vorkaufsrecht allein auf Maßnahmen des
technischen Hochwasserschutzes beschränken soll. Das betrifft Flächen, die für den Bau von Deichen, Entwässerungsmulden oder Entwässerungsgräben erforderlich sind. Sie sind nötig, damit die Hochwasserrückhaltung funktioniert. Das Vorkaufsrecht steht nach dem Bundesrecht den Ländern für Grundstücke zu, die für Maßnahmen des Hochwasserschutzes benötigt werden und erforderlich sind. Wir wollen diese Konkretisierung, weil wir sie für erforderlich halten. Wir wollen nicht, dass die Flächen aufgekauft werden können, die dann im schlimmsten Fall überstaut werden. Solche Flächen sollen von den Landwirten, von den Grundeigentümern, weiter bewirtschaftet und im Eigentum behalten werden. Sie sollen nicht angekauft werden.
Uns ist sehr wichtig, dass diese Flächen nach dem Verkehrswert bewertet werden. Das heißt, dass der Wert zum Zeitpunkt des Ankaufs bestimmt wird. Ein durch Absprachen eventuell überhöhter Preis soll verhindert werden; denn manchmal steht für das Vorkaufsrecht ein fiktiver Preis im Raum. Das soll nicht geschehen. Der Grund und Boden soll aber auch nicht unter Wert verkauft werden, weil man sagt, wenn die Fläche künftig überstaut ist, dann ist sie wirtschaftlich und damit nach dem Verkehrswert nicht mehr so hoch zu bewerten. – Wir haben dazu Erfahrungen aus dem Naturschutzgesetz, wo das ganz gut funktioniert. Wir sehen deshalb eine gute Lösung darin, die Regelungen des Naturschutzrechtes in das Gesetz aufzunehmen.
Ich bitte abschließend um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung. Ich bitte natürlich auch um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Ich bitte außerdem darum, die anderen drei Anträge, die der SPD, abzulehnen. Wir sehen keine Notwendigkeit, die darin enthaltenen und formulierten Anliegen ins Gesetz aufzunehmen.
Herr Kollege Dr. Magerl, ich gehe davon aus, dass jedes Mitglied der Staatsregierung weiß, was im Moment am wichtigsten ist.
Unser Justizminister ist hier zugegen.
Ich denke, die Regelungen sind so klar und nachvollziehbar, dass wir hier nicht groß kontrovers diskutieren müssen. Das ist sicher auch ein Grund dafür, wenn der eine oder andere jetzt etwas Wichtigeres macht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, lieber Herr Kollege Adelt! Irgendwie haben wir die ganze Zeit anscheinend aneinander vorbeigeredet. So ist mir das zumindest jetzt beim Aspekt des Grünlandumbruchs vorgekommen. Sie haben gesagt, der Grünlandumbruch soll nicht absolut verboten werden, sondern der Landwirt soll bei einer Genehmigung eventuell Grünland umbrechen können. – Genau das besagt der Genehmigungsvorbehalt. Seit 2013 haben wir das Verbot des Grünlandumbruchs. Dieses Verbot gilt schon seit fünf Jahren. Dabei geht es darum, dass der Landwirt nicht einfach hinausgehen und Grünland umbrechen kann, sondern begründen muss, weshalb er eventuell an einer Stelle umbrechen will. Das wird dann geprüft, und wenn das irgendwie zu rechtfertigen ist, wird es genehmigt. An einer anderen Stelle, wo es vielleicht sinnvoller ist, muss dann wieder Grünland angelegt werden. So ist die Regelung. Wie ich gerade von Ihnen gehört habe, wollen Sie das Gleiche.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich war heute Morgen mit einigen – alle passen ja nicht in den Raum der Stille hinein – bei der vorweihnachtlichen Morgenfeier. Prälat Dr. Lorenz Wolf hat uns am Anfang mit der Überlegung konfrontiert, indem er meinte – sinngemäß –, wir können heute nicht mehr warten; wir sind ungeduldig; wir wollen alles sofort.
Er hat sicher nicht an den Antrag der GRÜNEN betreffend "Zügige Entscheidung über dritten Nationalpark" gedacht, aber mir ist dieser Antrag sofort in den Sinn gekommen, weil ich dazu reden sollte und jetzt spreche.
Im Grunde genommen arbeiten wir einen klaren Fahrplan ab. Nachdem der Ministerrat und dann natürlich auch der Landtag mit Mehrheit beschlossen haben, dass ein dritter Nationalpark zur Diskussion steht und wir schauen, wo er errichtet werden kann, haben wir beschlossen, dass wir bei aller Suche natürlich neben der Erfüllung der Kriterien, die für einen Nationalpark entscheidend sind, auch die Menschen mitnehmen wollen
seien Sie doch bitte einmal ruhig; hören Sie doch einmal zu; vielleicht lernen Sie auch noch etwas –
und dass auf keinen Fall ein dritter Nationalpark gegen den Willen der Menschen errichtet wird. Was hat sich mit Ungeduld und Drängen dann gezeigt? –
Wir haben an den Beispielen Spessart und Frankenwald sehr schnell erkennen müssen, dass man nichts übers Knie brechen kann. Wir werden gerade bei den beiden verbleibenden Regionen, in denen wir derzeit nach Möglichkeiten suchen, einen dritten Nationalpark zu installieren, auch nicht mit Druck vorgehen, sondern mit Sorgfalt, mit Transparenz und mit Information. Wir werden die Betroffenen natürlich bestmöglich einbinden. Das ist das Ziel unserer Politik. Unsere Ministerin Ulrike Scharf verfolgt ganz klar diesen Weg.
Es ist schon angesprochen worden: Wir haben noch zwei Regionen. Im Norden Bayerns ist das, übergreifend nach Hessen, die Rhön. Ich weiß von einem kürzlichen Treffen der Umweltsprecher, bei dem auch der Kollege aus Hessen dabei war, dass man dort dieses Thema sehr ergebnisoffen diskutiert.
Frau Ministerin Hinz ist unterstützend tätig. Wir sind zumindest im Gespräch. Ebenso ist dies im Bereich der Donau der Fall.
Wir beraten, wie schon erwähnt, drei Anträge, darunter den Antrag betreffend "Zügige Entscheidung über dritten Nationalpark". Meine Ausführungen haben klargemacht: Wir lassen uns da nicht drängen. Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Daher können wir diesem Antrag nicht zustimmen. Ähnlich ist es mit dem Insistieren, das aus dem Antrag der SPD betreffend "Dritter Nationalpark: Steht die Staatsregierung zu ihrem Versprechen oder ist es bald vom Tisch?" hervorgeht. Das steht überhaupt nicht zur Diskussion.
Daher werden wir auch diesen Antrag ablehnen.
Liebe Kollege Aiwanger, ich habe zunächst gedacht: Offensichtlich müssen wir wirklich noch die fachlichen Kriterien für einen Nationalpark darstellen. Sie haben selber so trefflich die entscheidenden Kriterien dargestellt, nämlich 10.000 Hektar und 75 % Kernfläche. Daran wird deutlich, wie groß die Herausforderungen sind. Diese Frage ist damit schon beantwortet. Ebenso ist klar, dass die Betroffenen vor Ort eingebunden werden sollen. Das ist gang und gäbe. Deshalb müssen wir diesem Antrag nicht unbedingt zustimmen, weil das wirklich schon erfolgt.
Lassen Sie mich eine abschließende Bemerkung machen. Zur Suche nach einem dritten Nationalpark stehen wir. Das haben wir bekundet. Die Suche ist er
gebnisoffen. Wir wissen aber auch – damit komme ich mit einigen Sätzen auf den Steigerwald zu sprechen –, was die Menschen in unserem Land mit einer maßvollen Nutzung des Waldes bewirken können. Der Steigerwald ist sehr wertvoll. Ich nenne immer wieder gerne die Beispiele dafür. Die Fachleute sagen uns, dass dort rund 480 Insektenarten und Käferarten vorkommen können. Bis heute haben wir davon 464 gefunden. 464 Arten sind gefunden worden, ohne dass es für den Steigerwald einen Schutzstatus gegeben hat.
Die Menschen haben mit Schützen und Nutzen erreicht, dass dieser Buchenwald dort so wertvoll ist. Deshalb können sie sich vorstellen, dass diese Haltung für uns entscheidend ist und dass wir bayernweit lieber in diese Richtung gehen. Mit Korridoren mit Trittsteinen und größeren und kleineren Naturwaldreservaten erreichen wir am Ende mehr, als wenn wir 10.000 Hektar in den Fokus nehmen und unter Schutz stellen. Daher bitte ich um Verständnis dafür, dass dies der Weg unserer Fraktion ist und bleiben wird.
Lieber Kollege Christian Magerl, ich habe von einem dritten Nationalpark, einem vierten Nationalpark und gelegentlich auch schon von einem fünften Nationalpark gehört. Ich bin mir sicher, dass dies der ausschlaggebende Grund sein wird, dass meine Kolleginnen und Kollegen von der CSU und ich bei der nächsten Wahl die absolute Mehrheit erhalten.
Davon können auch die Menschen ausgehen, die nicht wollen, dass man zu sehr in ihr Eigentum eingreift, sondern die wollen, dass wir gemeinsam, kooperativ die Probleme lösen, auf Freiwilligkeit setzen und damit auch erfolgreich sind.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Zum letzten Punkt. Ich bekomme immer wieder dokumentiert, dass das Ministerium und insbesondere unsere Umweltministerin vor Ort sehr sorgfältig und sehr differenziert mit allen Betroffenen sprechen.
Wir müssen jetzt nicht als Mannschaft unterwegs sein und für den Nationalpark werben und demonstrieren.
Das könnt ihr euch vielleicht einbilden, aber mit Sicherheit werden wir das nicht machen. Das bleibt jedem selbst überlassen. Wir haben eine klare Haltung, und zu der stehen wir. Wenn ein einzelnes Mitglied etwas relativiert, steht ihm das zu. Herr von Brunn, wie oft stimmen Sie mit Ihrer Fraktion nicht überein, wenn Sie zu anderen Themen etwas sagen? Das ist einfach so.
Jetzt zu den 480 Käferarten. Wir können die restlichen 16 nicht von irgendwoher importieren. 480 ist das Maximum an Arten, die nach Aussagen von Fachleuten dort vorkommen können. Wenn wir noch ein paar Steine herumdrehen oder den einen oder anderen Wurzelstock entfernen, finden wir vielleicht noch 3, 5 oder am Ende sogar 16 Arten. Ich will damit nur sagen, dass die Wertigkeit dieses Buchenwaldes jetzt schon so groß ist, obwohl man ihm noch nicht die Käseglocke Nationalpark übergestülpt hat. Darum geht es uns. Wenn die Menschen maßvoll und verantwortlich wirtschaften, schaffen sie es, der Natur Spielräume zu eröffnen, und können gleichzeitig den Wald
nutzen. Das war seit jeher unser Ziel, und das soll es auch bleiben.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Herr Kollege Fahn, "repetitio est mater studiorum". Ich habe es vorhin schon erwähnt: Von einem Gymnasiallehrer hätte ich auch erwartet, dass er aufpasst. Ich habe bereits gesagt, dass das unser Ziel ist. Natürlich brauchen wir ein paar Hotspots, die wir in den beiden Nationalparks schon haben, und, wenn es die Menschen denn wollen, auch in einem dritten. Bayernweit müssen wir es aber gerade in den Staatsforsten erreichen, dass nach dem Beispiel Ebrach gewirtschaftet wird und dabei Naturschutzaspekte berücksichtigt werden. Wir müssen auch im Privatwald und im Körperschaftswald über unser Vertragsnaturschutzprogramm Wald vorankommen. Dort müssen entsprechende Kriterien zum Tragen kommen. Totholz und Biotopbäume müssen belassen werden. Ganze Zellen sollen ungenutzt der Natur überlassen werden. Wenn wir Kommunen und Privatleute dazu bewegen können, dann ist das zwar kein Ersatz für ein Großschutzgebiet, aber damit werden wir mehr erreichen. In Ebrach wird nachgewiesen, dass nicht alleine die große Fläche entscheidend ist, sondern dass es im Wechsel von Nutzen und Schützen durchaus möglich ist, der Natur viel Spielraum zu öffnen. Darin stimmen wir überein, darin können Sie uns gerne unterstützen.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Frau Kollegien Celina, wenn Sie es so darstellen, kann ich Ihnen leicht widersprechen. Nehmen wir das erste Beispiel, den Spessart. Da waren sich am Ende alle darin einig, dass wir aufgrund der Holzrechtssituation mittelfristig zu keinem Ergebnis kommen und dass diese Situation ein Hindernis ist, im Spessart einen Nationalpark zu errichten. Das war das K.-o.-Kriterium.
Zum Frankenwald muss ich Folgendes sagen: So weit mir zu Ohren gekommen ist, waren selbst die Naturschutzverbände kritisch gegenüber der Frage, ob der Frankenwald für einen Nationalpark geeignet ist, eingestellt. Von uns hat niemand dazu beigetragen, dass diese beiden Gebiete rausgefallen sind. Bei den verbleibenden Gebieten, bei der Rhön und bei den Donauauen, sind wir offen. Wenn die Menschen noch einmal sagen, wir wollen das und wir freuen uns darauf, dann sind wir die letzten, die sagen, das soll jetzt nicht realisiert werden.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Benno Zierer, ich glaube, es ist immer noch nicht verstanden worden, worum es uns geht. Ich und wir sehen schon eine gewisse Bedeutung in diesen sogenannten Eh-da-Flächen, also Flächen, die eh da sind, weil es Randbereiche von Straßen sind, weil es Gräben sind, weil es Wegrandstreifen sind. Wir sehen ein gewisses Potenzial, das man nicht überbewerten darf, das aber für die Biodiversität schon einen entsprechenden Stellenwert bekommen kann.
Worum es uns geht: Jede Gemeinde hat ein Geoinformationssystem – GIS –, kennt die Flächen, die in ihrem Zuständigkeitsbereich sind, und kennt auch die Gräben und die Wege, die jährlich gepflegt werden. Entlang von Straßen muss aber einfach für die Sicherheit gesorgt werden. Insofern sage ich: Das dürfen wir nicht überbewerten, weil die nicht so viel bringen. Was jedoch dahinter liegt oder draußen in der Feldflur – da kann man schon sehr viel daraus machen. Das liegt jedoch wiederum daran, was jede Gemeinde damit macht.
Eine Gemeinde kann mit einer einzelnen Fläche anfangen. Sie kann auch systematisch mit den Gräben anfangen und sie nicht nur einfach jedes Jahr niedermulchen, sondern vielleicht in einem Turnus von drei Jahren in wechselnden Abschnitten. Die Strukturen bleiben dann über den Winter, sodass zum Beispiel Insekten in diesen Strukturen überwintern können und nicht niedergeknüppelt werden. Sie kann diese Biomasse auch entnehmen, um auszuhagern. – All das sind Tipps, die Ihnen jeder Landschaftsarchitekt geben kann, mit denen die Gemeinden zusammenarbeiten.
Darum meinen wir: Wir fangen nicht erst mit dem Vermessen an und erheben Geodaten und geben dafür 20.000 Euro für eine Gemeinde aus, sondern wir sollten gemeinsam versuchen, den Gemeinden bewusst zu machen, was sie nach Artikel 141 der Bayerischen Verfassung ohnehin machen sollten, nämlich sich um die Natur zu kümmern, die Natur zu unterstützen und für die Lebensgrundlagen zu sorgen. Jetzt aber von einem Angebot an die Gemeinden zu sprechen – ich denke, das ist eine völlig falsche Sichtweise.
Noch mal: Wir wissen um den Stellenwert der Eh-daFlächen. Diese Flächen werden von uns vorbereitend auch so behandelt, indem wir darauf achten, was wir daraus machen können, und indem wir – wie gesagt –
selber den Stellenwert erhöhen, aber nicht auf dem Weg, das Ganze zu vermessen. Lieber Kollege Benno Zierer, allein das ist der Grund. Wir wollen das Pferd nicht beim Schwanz aufzäumen, wie ihr das macht, und darum können wir dem Antrag nicht zustimmen. Bei dem, was uns die Eh-da-Flächen allerdings möglicherweise im Hinblick auf die Insekten helfen könnten, sind wir aber beisammen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Hohes Haus, Kolleginnen und Kollegen! Es geht um den Gesetzentwurf zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften. Ich will mich in meinem Beitrag auf die Aspekte beschränken, die uns wichtig sind. Gleichwohl, Herr Kollege, möchte ich noch etwas zu dem von Ihnen angesprochenen Punkt anmerken.
Es geht um einen Gesetzentwurf, der eine schlanke Novelle mit dem Ziel sein soll, das Bayerische Wassergesetz an die Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes durch das Hochwasserschutzgesetz II anzupassen. Es geht um einige Anpassungen. Es geht um einige neue Regelungen. Die Anpassung ist erforderlich, da Verweise des Bayerischen Wassergesetzes auf das Wasserhaushaltsgesetz unrichtig geworden sind. Außerdem schafft der Bund ein neues Bundesrecht, das entgegenstehendes Landesrecht nach Artikel 31 des Grundgesetzes verdrängt. Ohne Neuerlass der entsprechenden landesrechtlichen Regelungen würde also strengeres Bundesrecht gelten. Das wollen wir nicht in jedem Fall.
Insbesondere gilt das für den Grünlandumbruch in festgesetzten Überschwemmungsgebieten. Die Bayerische Staatsregierung handhabt diesen Grünlandumbruch bewusst weniger streng, als es das Bundesrecht vorsieht. Lieber Kollege, Grünlandumbruch ist für mich wirklich die Ultima Ratio. Wir wollen uns diese Möglichkeit durch das vom Bund vorgesehene Verbot aber nicht ganz verbauen. Stattdessen wollen wir immer noch im konkreten Fall entscheiden können, ob so etwas möglich ist. Es wird nämlich keineswegs automatisch Schlamm in die Wohnzimmer und in die Gewässer eingetragen, wenn im peripheren Be
reich irgendwo eine Fläche überstaut wird. Dies ist besonders so, wenn sich auf den offenen Boden überhaupt keine Schleppkraft auswirkt, weil bei Hochwässer höchstens 20 Zentimeter überstaut werden und der Boden liegen bleibt. Man muss hier sehr differenzieren. Das ist das eine: Ohne Neuerlass des Artikels 46 Absatz 4 des Bayerischen Wassergesetzes würde auch in Bayern das Verbot des Bundes gelten. Das wollen wir nicht. So viel zur Anpassung.
Zur neuen Regelung: Hier geht es natürlich um das Vorkaufsrecht. Mit dem Hochwasserschutzgesetz II wird ein Vorkaufsrecht der Bundesländer für Hochwasserschutzmaßnahmen eingeführt. Dieses Vorkaufsrecht soll in Bayern parallel zum Vorkaufsrecht des Bayerischen Naturschutzgesetzes geregelt werden. Das hat sich bewährt, und warum soll man es hier nicht ähnlich machen? Das Vorkaufsrecht führt nicht dazu, dass ein Grundstückseigentümer sein Grundstück verkaufen muss oder enteignet wird.
Das Hochwasserschutzgesetz II führt mit dem neuen § 99a des Wasserhaushaltsgesetzes ein Vorkaufsrecht der Bundesländer an Grundstücken ein, die für Maßnahmen des Hochwasserschutzes benötigt werden. Der Bund hat mit dieser Regelung also bereits über die Frage des Ob der Einführung eines Vorkaufsrechts für die Bundesländer bei Hochwasserschutzmaßnahmen entschieden. Es ist beabsichtigt, zur Erleichterung des Vollzugs für Behörden, Notare und Bürger ein bayernweites Verzeichnis mit allen Grundstücken zu erstellen und zu führen, für die ein Vorkaufsrecht nach § 99a des Wasserhaushaltsgesetzes besteht. Dieses Verzeichnis geht auf eine zentrale Forderung des Staatsministers der Justiz im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Hochwasserschutzgesetz zurück.
Zu den Maßnahmen des Hochwasserschutzes gibt es bisher unterschiedliche Auffassungen. Ich möchte aber betonen: Das Vorkaufsrecht beschränkt sich auf Maßnahmen, die im Hochwasserschutz-Aktionsprogramm 2020plus der Staatsregierung abgebildet sind. Es handelt sich hier um Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes und des natürlichen Rückhalts. Hier werden nur Grundstücke beansprucht, die für bauliche Maßnahmen zum geordneten Rückhalt bzw. zum Abfluss des Hochwassers benötigt werden. Das sind Dammtrassen, Flutmulden, Gräben und alles, was sonst noch erforderlich ist. Außerdem werden Grundstücke beansprucht, für die bereits vorgesehene Ausgleichsmaßnahmen bestehen. Nicht beansprucht werden jedoch die landwirtschaftlich genutzten Einstauflächen hinter dem Damm auf der ganzen
Fläche. Man kann diese Bedenken also gerne jetzt schon ausräumen.
Eine zweite Regelung betrifft die bayerische Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe, die sogenannte Anlagenverordnung. Diese wird aufgehoben. Die Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen trat am 01.08.2017 vollständig in Kraft. Sie stellt auf Bundesebene eine abschließende Regelung mit hoher Regelungsdichte dar. Hier gibt es grundsätzlich keine Regelungslücken mehr. Für eine daneben bestehende Landesverordnung verbleibt kein Raum. Das habe ich gerade schon gesagt.
Als Drittes gibt es noch einige redaktionelle Bereinigungen, die gerne in den Ausschüssen diskutiert werden können.
Die Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes treten zum 05.01.2018 in Kraft. Wir schaffen es bis dahin natürlich nicht mehr, unsere Novellierung durchzubringen. Unser Ziel ist der 01.03. Daher hoffe und wünsche ich, dass uns während dieser Zeit die Diskussion in den Ausschüssen gelingt und wir den Zeitrahmen einhalten können.
Ich bin der Auffassung, dass sich hier in praxi nichts verändern wird und die Sachverständigen weiter angehört werden, wenn zu erwarten ist, dass uns neue Erkenntnisse für die weitere Gesetzgebung dienlich sind. Ich bin also der Auffassung, dass sich im Grunde nichts dadurch ändern wird, ob das hier im Landtag oder von der Staatsregierung geregelt wird.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich will noch einige Bemerkungen machen, vielleicht auch, damit sich Kollege von Brunn besser orientieren kann, auch was meine Haltung betrifft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, als Erstes: Der Ministerrat hat in St. Quirin einen Beschluss gefasst. Lieber Kollege Dr. Herz, dort gibt es kein Bier. Insofern ist dieser Beschluss nicht aus einer Bierlaune heraus gefasst worden, sondern sehr bewusst. Dazu stehen wir. Wir halten auch aus, dass er abgearbeitet wird, auch wenn der eine oder andere von uns wie Herr Denzler abweichende Vorstellungen hat, so wie bei euch Herr Töpper, der Landrat. Damit müssen wir leben; das müssen wir aushalten. Am Ende muss ein demokratischer Prozess doch zu einem Ergebnis führen.
Warum also der Steigerwald nicht? – In dem Beschluss heißt es: mit Zustimmung der Bevölkerung. Wir haben im Steigerwald über Jahre erlebt – das ist ein Faktum –, dass dort die Bevölkerung nicht in dem Maße zustimmt, wie es notwendig wäre.
Im Spessart ist es ähnlich. Der Spessart ist aber eine andere Sache. Der Spessart wird noch weiter untersucht.
Noch eine Anmerkung dazu, wie Umfragen zustande kommen, Kollege von Brunn. Da werden sehr suggestive Fragen gestellt. Ich weiß von meinem Kollegen Oliver Jörg, dass er in Würzburg zum Spessart befragt worden ist. Die Fragen sind so subtil, so suggestiv, dass ein Normalbürger am Ende Ja sagen wird. Man kann auch so fragen, dass die Bürger dagegen sind. Ich sage es einmal so. Da machen wir uns nichts vor.
Ich will noch etwas zu einem dritten Nationalpark sagen. Wir haben viele Optionen. Wenn eine Region sagt, ja, wir stehen ohne Wenn und Aber dazu, das ist der Beschluss, bin ich mir sicher, dass auch wir als CSU uns einer solchen Haltung anschließen werden, wenn sie denn aus der Region kommt.
Was kommt noch dazu? – Ich betone immer wieder: Neben Nationalparks, die sich über 10.000 Hektar, davon 7.500 Hektar Kerngebiet, erstrecken, befürworten wir auch ökologische Maßnahmen in der Fläche. Das ist unser Credo. Das betrifft zum Beispiel die Staatsforsten bei Ebrach, in dem es größere und kleinere Gebiete, Naturwaldreservate, Naturschutzgebiete und Verbindungskorridore gibt.
Bitte einmal zuhören!
Dies fördert die Biodiversität in der Fläche. Die Staatsforsten haben 800.000 Hektar Waldfläche. Wenn wir es schaffen, dass in allen Staatsforsten die Biodiversität ähnlich berücksichtigt wird wie in Ebrach, können wir viel erreichen. Wir können auch im Körperschaftswald und im Privatwald sowie in den Kommunalwäldern so vorankommen, dass dort nicht nur gewirtschaftet wird, sondern der Blick immer auch auf die Natur gerichtet wird. Wenn wir das schaffen, haben wir am Ende mehr erreicht als mit dem Ausbau eines Nationalparks.
Das eine ist also okay; das soll weiter abgearbeitet werden. Das andere verfolgen wir gleichzeitig.
Ich komme zum Schluss. Das Wesentliche habe ich gesagt. Jeder von uns, wenn er denn Minister oder Ministerin wäre, würde dieses Verfahren auf seine Art und Weise durchziehen. Unsere Ministerin macht das auf ihre Weise und ohne Machbarkeitsstudien, sondern mit Fragen, die beantwortet werden. Das braucht seine Zeit.
Die Bevölkerung soll damit die Information erhalten. – Das war es. Vielen herzlichen Dank, auch für Ihre Geduld.
Herr Präsident, Herr Mi nisterpräsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal auf das zurückkommen, was Herr Kolle ge Erwin Huber schon erwähnt hat.
Auch als Umweltpolitiker. – Es ist einfach Faktum, dass die Zahl der Menschen in unserem Land seit der Wiedervereinigung um zwei Millionen gestiegen ist. Herr Kollege Hartmann, jetzt gestehen Sie zu, dass diese Menschen Wohnungen, Schulen und Arbeits plätze brauchen. Aber wie sieht es aus, wenn es um die Infrastruktur, um Straßen geht? – Das wollen Sie damit nicht unbedingt.
Wir sind der Auffassung, dass alles zusammenstim men muss. Das zeichnet die Realpolitik aus. Wir brau chen Wohnungen, wie brauchen Arbeitsplätze, wir brauchen aber auch Straßen, damit diese zwei Millio nen Menschen jeden Tag zur Arbeit kommen und un terwegs sein können.
Meine Damen und Herren, eines möchte ich Ihnen bewusst machen: Wir reden hier von Flächenver brauch. Ich möchte bewusst zwischen den Begriffen "Flächenverbrauch" und "Versiegelung" differenzieren. Seit dem Jahr 2012 haben wir Gott sei Dank eine neue Zuordnung bei den verschiedenen Flächenkate gorien, sodass der zahlenmäßig hohe Flächenver brauch in Bayern von bis dato 15 oder 20 Hektar pro Tag zumindest relativiert worden ist. Wir liegen jetzt bei 11 bis 13 Hektar,
weil wir unbebaute Bauplätze nicht mehr den versie gelten Flächen und dem Flächenverbrauch zurech nen, sondern, realistischerweise, den Biotopen. Ich habe jüngst die Erfahrung gemacht, dass ein lange brachliegender Bauplatz, der von Eidechsen besiedelt war, zunächst nicht mehr bebaut werden durfte, weil er ein wertvolles Biotop war.
Meine Damen und Herren, dieser Zustand hat eine Korrektur gefunden, die der Realität viel näher kommt.
Ich möchte in der mir verbleibenden Zeit auf zwei Fel der zu sprechen kommen, auf denen ich praktische Lebenserfahrung habe. Ich war zehn Jahre lang in der Straßenplanung und danach dreizehn Jahre auf dem Gebiet der ländlichen Entwicklung und der Dorferneu erung tätig. Deshalb möchte ich einiges klarstellen: Wenn es um den Straßenbau geht, werden bei der Planung immer verschiedene Varianten beurteilt. Dabei wird nicht immer die flächengreifendste Varian te gewählt, sondern auch die flächensparendste. Seit Jahrzehnten ist es in der Straßenplanung Tradition, dass mit der Fläche verantwortungsvoll umgegangen wird. Bei einer Umgehungsstraße ist das nicht immer leicht zu realisieren. Aber wollen wir deswegen den Menschen sagen, dass der Verkehr auch künftig durch den Ort geführt werden muss, weil ein Hektar benötigt würde, um diesen Ort zu umgehen?
Nun zum nächsten Punkt, den ich klarstellen möchte: Gerade beim Straßenbau werden Flächen, die vorher Verkehrsflächen waren, wieder entsiegelt. Hier ist es am leichtesten, die Flächen wieder einer ackerbauli chen oder gärtnerischen Nutzbarkeit zuzuführen. Wir müssen uns einmal bewusst machen, was vorhin schon von Herrn Kollegen Nussel angedeutet worden ist: Rein statistisch liegt der Versiegelungsgrad der sogenannten Siedlungs und Verkehrsflächen bei un gefähr 47 %. Das bedeutet, 53 % der Flächen sind Freiflächen, die der Natur dienlich sind.
Was heißt "noch"? Wenn eine Straße auf einer Bö schung verläuft, habe ich links und rechts Freiflächen. Auf diese Flächen kann ich nicht noch einmal Asphalt legen.
Mit den Flächen wird also sehr bewusst umgegangen. Ich möchte jede Fraktion fragen, auch die GRÜNEN, die punktuell in Bayern auf kommunaler Ebene Ver antwortung tragen, was deren Bürgermeister tun, wenn sie die Möglichkeit haben, ihre Kommune zu entwickeln. Lassen sie das sein?
Was bleibt denn in München an Flächen übrig? Dort sind alle Flächen genutzt. So ist das auch in anderen Kommunen. Wir wollen doch, dass die Menschen in diesen Kommunen bleiben, dort ihre Berufe ausüben können und nicht in die Städte weiterziehen.
Abschließend möchte ich noch auf die ländliche Ent wicklung und die Dorferneuerung eingehen. Seit den Achtzigerjahren gibt es die Innerortsentwicklung, die zunächst punktuelle und später dann flächengreifende Erfolge hatte. Ein gutes Beispiel dafür ist die Hofhei mer Allianz. Diese Beispiele zeigen, dass eine inter kommunale Zusammenarbeit dazu führt, dass Flä chen gezielt in Anspruch genommen werden und nicht jede Kommune ein eigenes Gewerbegebiet aus weist. Das ist ein Ergebnis vieler Entscheidungen. Ich könnte jetzt zehn grundlegende Entscheidungen und Aktivitäten der Staatsregierung nennen, die zu einem zunehmend verantwortungsvollen Umgang geführt haben.
Ich möchte mit dem Hinweis schließen, dass der Mi nisterrat im September 2015 eine interministerielle Ar beitsgruppe gegründet und sie damit beauftragt hat, auf ein Aktionsprogramm "Flächensparen Bayern" hinzuarbeiten. Dies zeigt, dass die Staatsregierung und die CSU ihre Verantwortung wahrnehmen. Wir lassen uns da auch von Ihren Krakeelereien nicht be irren.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute einen Antrag, den die GRÜNEN im Bayerischen Landtag in fast wortgleicher Form schon 2012 und 2014 gestellt haben. Allein durchs Wiederholen werden der Antrag und das Anliegen nicht richtiger. Damals wurden die Anträge jeweils gut begründet abgelehnt. Seither hat sich nichts geändert, und somit erscheint uns der Antrag auch heute entbehrlich. Die Behandlung von pechhaltigem Straßenaufbruch ist in Bayern nach wie vor geregelt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir reden immer wieder von Bürokratieabbau. Bürokratieabbau hat zum Ziel, überflüssige Regelungen abzubauen, ohne dass dadurch Standards – im konkreten Fall Standards des Umwelt- und Verbraucherschutzes – beeinträchtigt werden. Der vorliegende Antrag verfolgt aber genau das Gegenteil dieses Ziels. Beispielsweise soll mit zusätzlichen Nachweis- und Dokumentationspflichten zusätzliche Bürokratie geschaffen werden, ohne dass sich dadurch die Standards wirklich verbessern.
Zur Behandlung von pechhaltigem Straßenaufbruch gibt es in Bayern einschlägige Vorschriften und Regeln, wovon besonders das LfU-Merkblatt 3.4/1 zu beachten ist. Darauf möchte ich hinweisen. Dieses Merkblatt fasst auf der Grundlage und in Ergänzung
des Technischen Regelwerks der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall, der LAGA, die Hinweise zu den wasserwirtschaftlichen Anforderungen an Aufbereitungsanlagen sowie an die Lagerung und Verwertung von pechhaltigem Straßenaufbruch zusammen. Diese Regeln haben sich in Bayern im Vollzug bewährt. Ich kann auch gerne auf die im Antrag aufgeführten einzelnen Punkte eingehen.
Der Einbau von aufbereitetem pechhaltigen Straßenaufbruch soll laut Antrag nur im Rahmen größerer Baumaßnahmen mit mehr als 5.000 Tonnen pechhaltigem Straßenaufbruch erfolgen dürfen, wobei Grundeigentümer und Bauherr ausschließlich die öffentliche Hand sein soll. Die bayerischen Regelungen sehen bereits vor, pechhaltigen Straßenaufbruch bevorzugt bei größeren Baumaßnahmen einzubauen und bei Baumaßnahmen, bei denen pechhaltiger Straßenaufbruch ausgebaut wird beziehungsweise auf Verkehrsflächen, bei denen nicht mit häufigem Aufbruch bei Ausgrabungen zu rechnen ist, wieder einzubauen.
Zum privaten Einbau, liebe Kollegin Steinberger: Der Einbau auf Privatwegen außerhalb von Industrie- und Gewerbegebieten ist durch bestehende Regelungen bereits ausgeschlossen. Sie bringen immer wieder das Beispiel Hutthurm und die 16 weiteren Fälle in Passau. Sie treffen sicher zu. Aber bitte nennen Sie mir Beispiele, die inzwischen noch hinzugekommen sind.
Der Einbau in Privatwege ist ausgeschlossen; das habe ich schon gesagt. Eine Festlegung, dass pechhaltiger Straßenaufbruch nur noch ab einer Menge von mindestens 5.000 Tonnen eingebaut werden darf, hat zur Folge – das kann sich jeder ausmalen –, dass man ihn auf der einen Seite mit einer Absicherung nach unten und einer Abdeckung von oben sicher lagern muss. Die andere Folge ist, dass man den pechhaltigen Aufbruch durch die Gegend fahren, an einer bestimmten Stelle lagern und dann wieder einbringen muss. Das ist mit Sicherheit alles andere als umweltfreundlich, weil damit hohe CO2-Ausstöße verbunden sind.
Der Antrag fordert auch, dass vor dem Einbau nachzuweisen ist, dass der Straßenaufbruch an einem unbedenklichen Standort, also nicht in Wasserschutzgebieten, in von Überschwemmung gefährdeten Gebieten, in Karstgebieten und dergleichen, zu verwenden ist. Das ist geregelt, und ich darf noch einmal auf das LfU-Merkblatt verweisen, wo das eindeutig geregelt ist. Die Dokumentation ist im Informationssystem der Bayerischen Straßenbauverwaltung, dem sogenannten BAYSIS, hinreichend ausgewiesen. Da wird ein Katastersystem geführt, in dem die Stellen
dokumentiert sind, sodass auch später darüber verfügt werden kann.
Meine Damen und Herren, ich darf zusammenfassen und sagen: Es gibt über das hinaus, was bereits bekannt ist, keine wesentlichen neuen Erkenntnisse. Ich kann nur wiederholen: Es gibt in Bayern Regelungen, und über sie hinaus sind keine weiteren notwendig. Insofern muss ich feststellen, dass wir den Antrag zum dritten Mal ablehnen.
Kollegin Steinberger, vielleicht habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt. Ich wollte sagen, die Ursachen für Hutthurm und die 16 Beispiele, die Sie immer wieder bringen, liegen etliche Jahre zurück, sind also nicht aktuell. Gerade aufgrund der Ereignisse in Hutthurm bin ich mir sicher, dass teerhaltiges Material nicht mehr in dieser Form eingebaut wird, weil jeder – sowohl der Unternehmer als beispielsweise auch der Landwirt, der sich darauf einlässt, solches Material einzubauen – weiß, was auf ihn zukommt. Wenn man weiß, dass damit der Ruin der eigenen Existenz verbunden ist, wird man sich hüten, solches Material noch einmal in ähnlicher Form an der Legalität vorbei einzubauen.
Kollege Scheuenstuhl, Sie sagen pauschal, dass ich im Ausschuss gesagt hätte, dass Handlungsbedarf besteht. Daran sieht man wieder einmal, wie Dinge vermischt werden oder wie durch Weglassen bestimmter Dinge der Sachverhalt wesentlich verändert wird. Bezogen auf Aub – nur bezogen auf Aub – habe ich gesagt, dass für mich diesbezüglich die Erkenntnisse noch nicht erschöpfend sind und weiter untersucht werden muss, damit wir Klarheit bekommen. Das war nur bezogen auf Aub und nicht allgemein gesprochen. Sie stellen es so dar, als ob ich im Ausschuss grundsätzlich der Meinung von SPD und GRÜNEN gewesen wäre und hier etwas anderes gesagt habe. Ich wollte das nur klarstellen.
Herr Präsident, Kolle ginnen und Kollegen! Die aktuelle Wetterlage ist für die GRÜNEN und für die SPD günstig, um dieses in der Tat nicht einfach zu lösende Problem so drama tisch darzustellen.