Nikolaus Kraus
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Wertes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Ich sage einmal salopp: Gott sei Dank ist das Verhältnis zwischen den hier anwesenden Kolleginnen und Kollegen nicht gleich der Wichtigkeit dieses Themas, über das wir jetzt sprechen. Dass uns das Thema sehr wichtig ist, ist uns allen klar. Das haben auch meine Vorredner schon gesagt. Aber wenn man hier vorn steht, dann sieht man, dass die Zahl der Anwesenden sehr überschaubar ist.
Es ist nicht das erste Mal, dass wir über Gewässerrandstreifen sprechen. Im Herbst 2014 – es ist bereits erwähnt worden – gab es ähnliche Anträge und auch einen Gesetzentwurf der GRÜNEN.
Kollege Magerl hat erwähnt, dass sich der GRÜNENGesetzentwurf auf fünf Spiegelstriche bezieht. Darüber möchte ich kurz sprechen: Der Umbruch von Dauergrünland – es ist gerade erwähnt worden – ist schon nicht mehr der Fall. Dann der Punkt Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln: Auch das ist erwähnt worden. Wir haben eine Düngemittelverordnung. Der Landwirtschaft steht mittlerweile eine ganz andere Technik zur Verfügung. Sicherlich gab es in der Vergangenheit eine Reihe schwarzer Schafe, die nicht korrekt gearbeitet haben, oder es ist der eine oder andere Tropfen oder das eine oder andere Körnchen Dünger in ein Fließgewässer oder in einen See gelaufen bzw. gefallen. Aber das ist bei den gut ausgebildeten jungen Landwirten heute nicht mehr der Fall. Die neue Technik macht es besser möglich, wirklich grenzgenau zu streuen, mit Abstandshaltern zu arbeiten oder Pflanzenschutzmittel mit Luftunterstützung, mit anderen Düsen, also mit besserer Technik, gezielter auszubringen, somit nicht mehr so viel abdriftet.
Wenn ich in dem Gesetzentwurf lese, dass der Ölwechsel oder das Waschen von Fahrzeugen, also der Chemieeintrag in Fließgewässer, verboten werden soll, dann frage ich mich: Wo leben wir denn? Es gibt schon Sachen, die für jeden von uns selbstverständlich sein sollten. Die Zeiten, in denen man einen Ölwechsel an Gewässern machte – hoffentlich gab es diese nie, ich weiß es nicht mehr –, gehören der Vergangenheit an. So etwas in einem Gesetzentwurf zu schreiben, ist aus unserer Sicht übertrieben. Im Jahr 2014 war das ähnlich.
Zum Gesetzentwurf der SPD: Es geht um Gewässerrandstreifen von 5 bis 30 Metern Breite. Das ist natürlich sehr verlockend. Das ist eine Variable, weil sie bis 30 Meter förderfähig sind. Aber – Kollege Hünnerkopf hat es auch angesprochen – im Bayerischen KULAP steht unter dem Kürzel B34, dass ein Gewässerrandstreifen bis 30 Meter entlang der Grenze förderfähig ist. Auch hier ist keine mineralische Düngung zulässig, und auch hier ist kein flächiger chemischer Pflanzenschutz möglich.
Ein punktueller Pflanzenschutz ist uns allen lieber als ein flächiger. Also dort hat es wirklich Lösungsmöglichkeiten gegeben.
Bei den Gewässerrandstreifen geht es aber nicht nur um den Gewässerabstand, sondern auch um die Erosion. Es gibt Wind- und Wassererosionen. Diesbezüg
lich ist es interessant, wie das an Hanglagen angenommen wird. Die aktuellen Zahlen dieses Programms lauten: Im Jahr 2017 waren es in Bayern weit über 4.000 Hektar, und in 2018, also bis jetzt, sind es über 6.000 Hektar. Diesbezüglich haben wir einen guten Zuwachs.
Das ist natürlich im Interesse der Landwirte und Grundstückseigentümer, aber auch im Interesse der Natur. Wir sind auf dem richtigen Weg.
Die FREIEN WÄHLER bauen nach wie vor auf das System der Freiwilligkeit. Wir sind der Meinung, dass man nicht überreglementieren sollte. Von den 100.000 Kilometern Fließgewässer erster, zweiter und dritter Ordnung sind circa 70.000 Kilometer mit Gewässerrandstreifen versehen; davon gehören fast 6.000 Kilometer sowieso dem Freistaat, und dieser ist hier natürlich selbst verantwortlich.
Ich möchte noch erwähnen, was ich heute in der Zeitung gelesen habe: Die Landwirtschaft werde immer gern als Prellbock oder als Verursacher für viele Probleme hergenommen. Ich habe ferner gelesen, dass heute die Fischer, die Jäger und die Vogelschützer nach Brüssel gefahren sind, um dort eine Wende in der Agrarpolitik zu fordern. Hierzu muss ich schon sagen: Wir reden wieder über die Bauern, aber nicht mit den Bauern.
Das erinnert mich, salopp gesagt, fast an einen Bilderwitz, der in den letzten Tagen ebenfalls in der Zeitung war: Drei Wölfe stehen um ein Lamm herum und überlegen sich, wie sie diesem armen Lämmchen helfen können. – Dass Wölfe kein Gras fressen, ist uns allen klar.
Als praktizierender und ausgebildeter Landwirt, der den Beruf wirklich gelernt hat, weigere ich mich, dass die Landwirtschaft immer zum Hauptverursacher all dieser Probleme abgestempelt wird. Wir sind aber auf dem richtigen Weg. Wir werden in den Ausschüssen interessante Diskussionen haben. Ich freue mich auf die weitere Arbeit in den Ausschüssen.
Wertes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Neonicotinoide – ein schwieriges Wort, fast so schwierig wie die Namen der verschiedenen Wirkstoffe – sind eine Gruppe von Insektiziden, die wie Glyphosat mittlerweile fast die ganze Bevölkerung kennt, weil sie sehr oft in der Presse steht. Seit vielen Jahren diskutieren wir hier im Hohen Haus über die mögliche Gefahr, die davon für die Menschen, für die Insekten und für die Wild- und Honigbienen ausgeht. Man diskutiert, hat aber bis jetzt relativ wenig verlässliche Daten bekommen. Die FREIEN WÄHLER haben deshalb im Dezember des vergangenen Jahres einen Antrag gestellt, die Ergebnisse dieser Studie abzuwarten. Bei dieser Studie ist jetzt herausgekommen, dass einige dieser Wirkstoffe aus der Gruppe der Neonicotinoide wirklich schädlich sind, und wenn etwas schädlich ist, gehört das natürlich verboten. Hier geht es in erster Linie um die Gefahr für Wild- und Honigbienen, wie das gerade auch von den Vorrednerinnen angekündigt worden ist. Daran führt kein Weg vorbei.
Wir alle – Politiker, aber auch die Landwirte bzw. alle, die mit der Natur zu tun haben und Pflanzenschutzmittel einsetzen – sind uns unserer Verantwortung bewusst. Wir wissen, wie wichtig Insekten sind und wie gefährlich diese Stoffe für die Bienen sein können. Eine Zahl: 84 % der Pflanzenarten in Europa sind von der Bestäubung durch Honig- und Wildbienen abhängig; das sind riesige Mengen. Wir wollen es in Europa nicht so weit kommen lassen, dass, wie gerade gesagt wurde, wie in den USA oder in China eine künstliche Bestäubung durchgeführt werden muss. Wir
FREIEN WÄHLER verfolgen einen Ansatz, der sachlich ist. Wir fordern, dass die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln beschleunigt und intensiviert wird. Schon bei der Zulassung müssen wir noch stärker untersuchen, wie hoch die Gefahr für die Bienen eingestuft werden kann. Diese Untersuchungen dürfen sicherlich auch nicht von den Lobbyverbänden finanziert werden, egal, ob sie die herstellende Industrie oder die Anwender vertreten. Lobbyarbeit hat bei neutralen Untersuchungen nichts verloren. Nur, wenn diese forschungsergebnisunabhängig erfolgen bzw. vom Staat oder der EU finanziert werden, können wir Politiker darauf bauen.
Der Nachbesserungsbedarf bei der Anwendung ist uns klar. Wir haben aber wie beim Glyphosat nicht nur einen Nachbesserungsbedarf, sondern einen dringenden Handlungsbedarf. Es ist einfach, solche Mittel im Internet zu bekommen. Jeder, der diese Wirkstoffe und die diversen Anbieter eingibt, kann ohne einen Sachkundenachweis und ohne eine Qualifikation einkaufen und könnte diese Stoffe in ganz falschen Dosierungen verwenden. Wie bei Glyphosat wäre es sehr, sehr wichtig, dass dieser private, freie Handel wie auch die Anwendung in den Klein- und Hausgärten, wo sicherlich nicht richtig dosiert wird, endlich untersagt wird. Das sollte ganz schnell verboten werden.
Uns FREIEN WÄHLERN ist natürlich wichtig, dass man wieder auf die sachliche Ebene zurückkommt. Ich war wie auch einige Kolleginnen und Kollegen am Montagabend in der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Mich hat die Stimmung dort, eine wirklich bösartige Stimmung gegen die ganze Landwirtschaft, entsetzt.
Das Podium war sehr, sehr einseitig besetzt, nur von Verbotsbefürwortern oder Bauerngegnern. Einer dieser Professoren hat zum Einstieg gesagt: Was hilft es, dass hier herinnen 400 Leute sind, wenn die Verursacher nicht da sind? – Das war eine Vorverurteilung ohne sachlichen Hintergrund. Er hat probiert, seine Meinung mit niederbayerischen Beispielen aus den Sechzigerjahren zu untermauern. Ich habe wirklich selten eine so bösartige Stimmung wie dort erlebt.
Wer mit den Leuten redet, erfährt, wie mittlerweile das Bewusstsein der Bevölkerung ist: Bis vor einigen Jahren wurde gesagt: Ja, jetzt war wieder ein strenger Winter. Gott sei Dank sind die Mucken und die Staunzen wieder weg. – Mittlerweile ist es natürlich ein bisschen anders. Die Bevölkerung muss auch ihren Bei
trag leisten. Auch in der Stadt, überall werden Bienen gezüchtet.
Kommen wir zu den Anträgen. Die FREIEN WÄHLER sehen die Problematik und sind deshalb für ein Verbot der von der EFSA als bienengiftig bestätigten Wirkstoffe. Allerdings haben die Neonicotinoide sieben Wirkstoffe; erst drei sind bestätigt. Diese drei wollen wir verbieten. – Der SPD-Dringlichkeitsantrag schreibt davon, dass man sich auf der Grundlage der EFSAStudie bewege; dem können wir zustimmen, auch wenn es jetzt im Redebeitrag fast ein bisserl anders rübergekommen ist. – Auch dem CSU-Antrag, der schon im Ausschuss war, werden wir zustimmen. – Dem GRÜNEN-Dringlichkeitsantrag werden wir nicht zustimmen, weil die GRÜNEN einfach grundsätzlich für ein gänzliches Verbot sind.
Sehr, sehr wichtig wäre uns die Forschung. Auch konventionelle Landwirte haben mit Bodenbearbeitung, mit Fruchtfolge, mit verschiedenen Systemen Möglichkeiten, auf Pflanzenschutzmittel zu verzichten. Das machen die gut ausgebildeten Landwirte mittlerweile auch. Es ist sicherlich nicht unsere Linie, zu sagen, nur die ökologisch wirtschaftenden Landwirte machen es richtig.
Ebenso wäre uns wichtig, dass noch mehr Geld beispielsweise für Projekte mit Drohnen eingestellt wird. Hierbei können Nützlinge gezielt über den landwirtschaftlichen Flächen abgeworfen werden, sodass man wirklich Pflanzenschutzmittel einsparen kann. Das ginge auch mit technischen Hilfsmitteln bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, beispielsweise mit Droplegs – diese dürften den Fachleuten ein Begriff sein. Bei Anwendung von Droplegs kommen die Wirkstoffe nicht mehr mit der Pflanze in Kontakt. Sie sind ein Beitrag dazu, dass die Pflanzen nicht mehr so belastet sind. – Vielen Dank; ich bin gespannt auf die Rückfrage der Frau Kollegin.
Liebe Kollegin, Strukturkritik – das ist sicherlich richtig. Ich darf auf die Äußerung eines Professors verweisen, der gesagt hat: Eine Nachverdichtung ist überflüssig; denn eher muss man in der Stadt einen Garten erhalten als am Ortsrand ein überflüssiges Maisfeld. – Jetzt sind wir bei der Wohnungsnot und so weiter. Ich glaube, wir hier herinnen sind einig in der Auffassung, dass Nachverdichtung wirklich eines der entscheidenden Themen ist. Oder sind die GRÜNEN mittlerweile auf der Linie, draußen wieder neue Flächen zu versiegeln? – Vielleicht ist von diesem Abend ein Video gemacht worden, vielleicht ist ein Protokoll geführt worden. Die meisten Leute, die überhaupt ans Mikrofon durften, hatten eine feindselige Haltung. Ich weiß von einer Bäuerin, die sich vergeblich bemüht hat, aufgerufen zu werden. Möglicherweise hat sie sich vorher schon im Teilnehmerkreis geoutet. Allein eine Äußerung eines Diskussionsteilnehmers wie die, was der lächerliche Maisanbau zur Bioenergie, zum Biogas beitrage und er müsse doch abgeschafft werden, zeigt das. Ich wollte ihn dann fragen: Willst du Atomenergie – oder wie schaut es aus, wenn jemand wirklich Biogas ablehnt? – Biogas ist eine grundlastfähige Energie, und wenn wir die Energiewende wollen, brauchen wir auch hier bitte klare Aussagen. Mit Wind, Wasser und Sonne alleine wird es wirklich knapp.
Die Frau Professorin, deren Namen ich nicht auswendig weiß – wir waren beide dort und haben das alles mitbekommen –, hat aus dieser Sicht wissenschaftlich fundiert geredet. Aber das Podium hätte man schon ein bisschen neutraler besetzen können. Allein die Auswahl der Leute, die diskutiert haben, hat klargemacht, in welche Richtung die ganze Veranstaltung geht.
Wertes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Kollege Christian Magerl hat auf die Regierungsbank verwiesen. Ich muss sagen, das habe ich in den viereinhalb Jahren kein einziges Mal erlebt, dass gar keiner da war. Aber wenn ich jetzt vor mich schaue, sind die lieben Kolleginnen und Kollegen auch nur noch zu weit unter 50 % da. Aber jeder, der nicht im Saal anwesend ist und sich nicht um dieses Gesetz kümmert, wird dafür seine Gründe haben. Aber was soll‘s? Machen wir halt zu später Stunde das Beste daraus. – Wir befassen uns heute erneut mit einer Neufassung des Bayerischen Wassergesetzes.
Das ist wichtig, weil wir in Bayern umsetzen müssen, was uns die Neuregelung im Bund vorgegeben hat. Wir sind uns alle hoffentlich darin einig, dass Hochwasserschutz ein ganz zentrales Thema ist, dem wir uns nicht verschließen können. Es ist erwähnt worden: Wenn bald wieder Tautemperaturen kommen, werden wir hoffentlich keine größeren Probleme haben. Aber wir wissen noch alle, wie es in Niederbayern war oder wie das Pfingsthochwasser in den 1990er-Jahren war. Hochwasser ist unberechenbar. Deswegen ist ein großes Ziel der Politik, dagegen wirklich etwas zu machen.
Wir FREIE WÄHLER begrüßen im Großen und Ganzen den Gesetzentwurf der Staatsregierung, der uns jetzt vorliegt. Unbestritten bleibt, dass wir in Bayern
einen wirklichen Hochwasserschutz brauchen. Der Bundesgesetzgeber hat mit dem Hochwasserschutzgesetz II Fakten geschaffen, und wir werden es nun in Landesgesetzgebung überführen.
Das Erste: Grünlandumbruch. Wir FREIE WÄHLER begrüßen weiterhin wie auch schon in der Ersten Lesung und in den Ausschüssen, die erwähnt worden sind, dass kein striktes Verbot von Grünlandumbruch besteht. Wie bereits erwähnt, ist unserer Meinung nach der Genehmigungsvorbehalt durchaus ausreichend, weil dort einige Hürden drin sind. Wenn man draußen umherfährt – und ich bin wirklich viel unterwegs, und die meisten Kollegen auch –, kann man nicht bestätigen, dass reihenweise Grünland umgebrochen wird. Das war vielleicht einmal in den 1970er- und 1980er-Jahren; aber für die letzten Jahre, in denen ich unterwegs war, kann ich das wirklich nicht bestätigen. Aber das ist auch gut so.
Das nächste zentrale Thema: Vorkaufsrecht. Das sehen wir natürlich sehr, sehr kritisch, aber Hochwasserschutz ist, wie erwähnt, wichtig. Daher müssen wir uns mit dem Thema auseinandersetzen. Die vorgesehenen Grundstücke sollen hier vom Freistaat keineswegs zum marktüblichen Verkaufspreis, sondern lediglich zum deutlich geringeren Verkehrswert erworben werden. Das ist nach Meinung der FREIEN WÄHLER kein faires Verhandeln. Jetzt könnte man natürlich unterstellen, dass der Freistaat günstig an Grundstücke kommen will, aber das lassen wir lieber mal bleiben.
Ich komme zu den Änderungsanträgen. Beginnen wir mit dem Änderungsantrag auf Drucksache 17/19608. Das ist ein SPD-Änderungsantrag. Wie bereits erwähnt, ist aus unserer Sicht beim Grünlandumbruch kein striktes Verbot nötig. Wir haben uns immer für die Freiwilligkeit ausgesprochen und werden das auch weiterhin so machen, weil sich das in der Praxis bewährt hat. Bei Sachen, die sich in der Praxis bewährt haben, besteht für uns kein Handlungsbedarf. Daher lehnen wir diesen Änderungsantrag ab.
Ich komme zum nächsten Änderungsantrag auf Drucksache 17/19609: Vorkaufsrecht. Wir sehen das, wie erwähnt, sehr kritisch. Aber dem, was die SPD vorschlägt, stimmen wir zu, weil die Lösung auf jeden Fall ein Vorteil für die Kommunen wäre. Die Kommunen – Stichwort Gewässer dritter Ordnung – sind da sehr eingebunden. Deswegen werden wir dem zustimmen.
Ich komme zum Änderungsantrag auf Drucksache 17/19610: Verbändeanhörung. Um es kurz zu machen: Wir sind hier nicht der Meinung der SPD.
Seit Jahren sprechen sich die FREIEN WÄHLER für den Bürokratieabbau in Bayern aus. Wenn wir diesem Antrag zustimmen würden, würden ganz viele Probleme auf uns zukommen, weil das dann alles viel komplizierter würde. Daher lehnen wir diesen Antrag ab.
Der nächste Änderungsantrag, Drucksache 17/19824, kommt von der CSU: Grundstückswert. Da wir FREIE WÄHLER wie erwähnt die Herabsetzung des Kaufpreises der betroffenen Grundstücke auf den Verkehrswert von Anfang an stark kritisiert haben, begrüßen wir den Änderungsantrag der CSU. Die von der Staatsregierung geforderte Herabsetzung des Kaufpreises würde auch aus Sicht der FREIEN WÄHLER einen massiven Eingriff in das Eigentumsrecht bedeuten. Deswegen stimmen wir dem Änderungsantrag zu.
Im Großen und Ganzen sind wir mit dem Gesetz sehr zufrieden. Das ist ein wichtiger Meilenstein für den Hochwasserschutz. Es ist sehr wichtig, dass wir das in der Zukunft gegebenenfalls ganz schnell ändern; denn: Nach dem Hochwasser ist vor dem Hochwasser. Für uns ist ganz wichtig, die Kommunen früh handlungsfähig zu machen.
Ich habe mir eine Notiz beim Kollegen Hünnerkopf gemacht. Er hat den "überhöhten" Grundstückswert erwähnt. Jetzt ist die Frage, was ein überhöhter Grundstückswert ist. Ich habe es im Ausschuss erwähnt. Vor Kurzem war ein Bericht in der Zeitung, dass der Freistaat am Starnberger See ein Ufergrundstück kaufen möchte: 1.600 Quadratmeter für viele Millionen Euro. Jetzt kann man natürlich sagen: Es ist schön, wenn der Staat Zugang zum See hat. Aber einige Hundert Meter weiter besteht bereits ein Zugang. Wenn dann der Freistaat, wie in diesem Fall in der Presse gestanden ist, nur einen Bruchteil des Verkehrswerts zahlen möchte, dann, glaube ich, ist das nicht im Sinne der Eigentümer. Außerdem weiß ich von Beispielen, dass die öffentliche Hand – da brauche ich jetzt nicht zu unterscheiden, ob das eine Gemeinde, ein Landkreis, die Regierung oder der Freistaat ist – für landwirtschaftliche Grundstücke ein Vielfaches des marktüblichen Preises bezahlt hat, nur weil sie die Fläche beibehalten wollte. Da muss man jetzt sagen: Wenn sich der Staat wirklich mit einer solchen dubiosen Grundstückspolitik in den Grundstücksmarkt einmischt, dann haben die Betroffenen, die aufgrund von Wiederanlagen wirklich in Zugzwang sind, massive Probleme, weil landwirtschaftliche Grundstücke überwiegend im Betriebsvermögen sind und das, um Steuern zu sparen, wieder betrieblich investiert werden muss. Deswegen haben wir das sehr kritisch gesehen. Aber im Großen und Ganzen, wie erwähnt, Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf.
Guten Morgen beinand! Sehr geehrtes Präsidium, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin angenehm überrascht, dass doch scho so vui Leit do san. Gestern Nacht habe ich vermutet, dass wir heute vielleicht vor noch leereren Rängen sprechen müssten.
Nun zum Thema! Bereits zum zweiten Mal in nur wenigen Monaten unterhalten wir uns hier im Hohen Hause über den Naturschutz in Bayern.
Im vergangenen September haben wir uns über die Interpellation der SPD ausgetauscht und dabei natürlich sehr lebhaft diskutiert. Die zehn Anträge der GRÜNEN, über die wir jetzt sprechen, waren damals schon ein großer Teil dieses Themas. Viele dieser Anträge sind richtig und sinnvoll. In einigen Bereichen muss dringend etwas getan werden.
Nun zu den einzelnen Anträgen. Ich begrüße ebenfalls, dass die CSU dem ersten Antrag zur Aktualisierung der Roten Liste der Wildbienen Bayerns zugestimmt hat. Herr Kollege Magerl hat es schon erwähnt: Wir alle haben heute vor uns einen Landtagshonig stehen. Woher kommt dieser Honig? – Natürlich von den Bienen. Das ist uns allen bewusst. Das Bienensterben ist ein erschreckendes Thema. Deshalb stimmen die FREIEN WÄHLER diesem Antrag zu.
Die letzte Version der Roten Liste stammt aus dem Jahr 2003. Seitdem ist sehr viel passiert. Aktuelle Listen sind eine Arbeitsgrundlage, auf der wir aufbauen können. Nur auf der Grundlage richtiger und aktueller Zahlen können Handlungsempfehlungen abgegeben werden. Das gilt auch für die Aktualisierung der gefährdeten Bodenorganismen. Darum geht es im nächsten Antrag. Von unserer Seite kündige ich die Zustimmung zu diesem Antrag an.
Auch wenn nach Auskunft des Naturkundemuseums in Görlitz nur zwei von 47 Regenwurmarten gefährdet sind, erscheint es doch mehr als sinnvoll, dass darüber genauere Untersuchungen seitens der Staatsregierung durchgeführt werden. Mir ist wichtig: Ein Großteil der Fläche wird landwirtschaftlich genutzt. Diese Flächen müssen in den Hochwasserschutz einbezogen werden. Herr Kollege Dr. Magerl, Sie kennen Herrn Braun, der in der Nähe von Freising Versuche durchgeführt hat. Ein guter landwirtschaftlicher Boden
kann bis zu 800 Liter Wasser aufnehmen. Sollten wir es schaffen, die Böden in dieser Richtung noch besser zu nutzen, würde uns das für den Hochwasserschutz sehr viel bringen.
Die pauschale Ausweisung von Naturschutzgebieten, die im nächsten Antrag gefordert wird, lehnen die FREIEN WÄHLER jedoch ab. Laut den Unterlagen gibt es in Bayern mittlerweile 398 Naturschutzgebiete. Diese Zahl ist aus unserer Sicht ausreichend. Viel bedeutsamer und nachhaltiger wäre es, alles dafür zu tun, diese ausgewiesenen Gebiete entsprechend zu pflegen, um den hohen Wert dieser Flächen zu erhalten. Des Weiteren muss dafür Sorge getragen werden, dass zum Beispiel die bestehenden Ausgleichsflächen, die einen hohen Beitrag zur Biodiversität leisten, nicht aus der Nutzung genommen werden und dann verkümmern. Hier müssen wir wirklich ansetzen.
Der nächste Antrag beschäftigt sich mit den Themen Forschung und Klimakatastrophe. Auch zu diesem Antrag Zustimmung von den FREIEN WÄHLERN, wie bereits im Ausschuss angekündigt. Der Erhalt der biologischen Vielfalt über die Bayerische Biodiversitätsstrategie ist uns sehr wichtig. Diese Zielsetzung sollte in verschiedenen Arbeitsgruppen umgesetzt werden. Einer Intensivierung dieser Arbeit und einer weiteren Erforschung dürfte nichts entgegenstehen. Deshalb, ich habe es erwähnt, Zustimmung zu diesem Antrag.
Zur Aktualisierung der Biotopkartierung Bayern: Auch diesem Antrag stimmen wir zu. Nebenbei bemerkt, Sie dürfen sich freuen, dass wir so vielen Anträgen zustimmen. Wir FREIEN WÄHLER sind der Ansicht, dass aktuelle Daten Grundlage für die weiteren Entscheidungen sein müssen. Daher muss die bayernweite Biotopkartierung aktualisiert werden. Die Karten dürfen nicht veraltet sein. Die Landkreise – wir kennen die Liste –, die diese Kartierung noch nicht umgesetzt haben, sind aufgefordert, die Erfüllung dieser Aufgabe durch mehr Personal zu unterstützen.
Beim Antrag zum Schutz der mageren FlachlandMähwiesen befinden sich die FREIEN WÄHLER etwas in der Mitte. In den letzten Jahren ist die Zahl dieser Wiesen durch Umbruch, Aufdüngung und Nutzungsintensivierung extrem stark zurückgegangen, trotz verschiedener Förderungen im Rahmen des Vertragsnaturschutzprogramms. Der Erhalt dieser Flächen ist ein gesellschaftliches Anliegen und sollte nicht allein zulasten der Praktiker und der Eigentümer vor Ort gehen. Finanzielle Anreize und der Ausgleich möglicher Verluste sind daher notwendig, damit wir wieder mehr Landwirte für diese Programme gewinnen. Wir lehnen jedoch ein Gesetz für den Schutz des Biotoptyps "Magere Flachland-Mähwiesen" ab. Des
halb enthalten wir uns zu diesem Antrag der Stimme. Das muss auch einmal möglich sein.
Zum Antrag "Keine Pestizide in Naturschutzgebieten": Wir FREIEN WÄHLER setzen uns für einen maßvollen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln ein. Deswegen sind wir für ein zeitnahes Verbot des Pflanzenschutzmittels Glyphosat, das in der letzten Zeit sehr berühmt geworden ist. Wir halten jedoch ein Komplettverbot von Pestiziden in Naturschutzgebieten nicht für sinnvoll. Jeder von uns kennt Regionen, in denen die Insekten überhandnehmen, zum Beispiel der Prozessionsspinner. An Seen oder Flussufern sind die Insekten zum Teil derart stark vertreten, dass der Tourismus darunter leidet. Hier muss eine Rückfallebene bestehen und der gezielte Einsatz dieser Mittel möglich sein.
Den Antrag zur Vervollständigung des Netzes der Naturwaldreservate lehnen wir ab. Tagtäglich werden Anstrengungen zum Erhalt und zur Pflege von Naturwaldreservaten unternommen. Die Vernetzung ist in den vergangenen Jahren erweitert worden. Bei uns steht jedoch der Grundsatz "Schützen durch Nützen" über allem. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab.
In dem Antrag auf Einrichtung eines Insektenmonitorings sehen wir einen wichtigen Schritt. Das ist ein guter Antrag, deshalb Zustimmung.
Jetzt wird meine Zeit etwas knapp. – Den zusammenfassenden Antrag, "Bayerns Beitrag zur weltweiten Artenvielfalt", unterstützen wir. Die Veröffentlichung sämtlicher Listen führt zu einer erhöhten Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Eine Berücksichtigung dieser Arten bei öffentlichen Vorhaben ist für das Ziel, Strategien für überlebensfähige Populationen zu entwickeln, durchaus sinnvoll. Deshalb unterstützen wir diesen Antrag.
Ich möchte betonen, dass es viele Handlungsfelder gibt, bei denen die Politik der Staatsregierung verbesserungsfähig wäre. Wir haben viele Möglichkeiten, den Natur- und Artenschutz in Bayern zu verbessern, ohne dabei die Bevölkerung oder die Grundstückseigentümer zu beeinträchtigen, und das sind nicht nur Landwirte. Jeder von uns weiß, dass von den Teilungen und Realteilungen zu einem Großteil Grundstücke von Leuten betroffen sind, die nicht in der Landwirtschaft tätig sind. Das dürfen wir in der ganzen Diskussion nicht vergessen.
Ich möchte noch ein paar Anmerkungen zum Redebeitrag des Herrn Kollegen Florian von Brunn machen. Sie haben von einem unbegrenzten Einsatz von Düngern und Pestiziden gesprochen. Dazu muss ich sagen: Der Naturschutz ist wichtig. Darüber brauchen wir nicht zu reden. Lebensmittel sind aber auch wich
tig. Der beste Naturschutz nützt nichts, wenn wir keine Lebensmittel haben, um unsere Bevölkerung ernähren zu können. Wir wissen, wie viele Bürger ein Landwirt vor 100 Jahren, vor 50 Jahren oder vor 20 Jahren ernährt hat und wie viele er heute ernährt. Die Zahl der Landwirte sinkt, die Bevölkerung wächst. Die Lebensmittel sind gesund. Das beweisen Studien, die uns aufzeigen, wie alt wir inzwischen werden können, dank gesunder Lebensmittel und der Versorgungssicherheit. Bitte dreschen Sie nicht wieder pauschal auf die Landwirtschaft ein.
Ich bedanke mich und bin gespannt auf die Wortmeldung.
Herr Kollege von Brunn, vielen Dank. Alle Studien kenne ich nicht auswendig, aber im Großen und Ganzen schon. Ich habe diesen Beruf gelernt und immer schon lebhafte Diskussionen geführt. Ich nenne als Beispiel die Kraut- und Knollenfäule bei den Kartoffeln, die Phytophthora infestans. Bei dieser Krankheit gab es Versuche, bei denen der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduziert wurde. Das Ergebnis waren geringere Erträge, was durchaus vertretbar wäre.
Ich habe aber auch meine eigenen Erfahrungen gemacht. In einem Jahr, das witterungsbedingt sehr schlimm ist, bedeutet der Verzicht auf Pflanzenschutz
mittel, dass man nicht weniger Ertrag, sondern null Ertrag hat. Sobald die Infektionen in der Knolle sind, verfault die ganze Ernte in der Erde. Das kann auch nicht der Sinn und Zweck der Sache sein.
Wir alle sind uns einig, dass die jetzige Generation der Landwirte perfekt ausgebildet ist. Wir kennen die Ausbildungszahlen an den ökologischen Zentren. Gerade junge Landwirte gehen diesen Weg, und zwar nicht nur aus reinem Überlebensdrang oder weil sie meinen, mehr Geld verdienen zu können, sondern sie stehen mit Überzeugung dahinter. Ich bin zu 100 % der Überzeugung, dass die jetzige Generation der Landwirte mit Pflanzenschutzmitteln sehr verantwortungsvoll und sehr bewusst umgeht.
Ich bitte aber, nicht wieder die ganze Schuld der Landwirtschaft zu geben und mit polemischen Schlagworten wie Ackergiften zu arbeiten. Die Landwirtschaft hat sicher ihren Teil zum Insektensterben beigetragen, aber nicht zu 100 %. Jeder Bürger hat in seinem ganz normalen Haushalt alle möglichen chemischen Mittel zum Putzen seiner Wohnung. Diese gelangen dann in die Kläranlagen. Ich könnte jetzt wieder Kollegen Magerl zitieren, der mir gesagt hat, welche Düfte man mitbekommt, wenn man am Speichersee steht, was also über die erste Kläranlage in München hinausläuft. Jeder muss sich also an die eigene Nase fassen, statt nur pauschal die Landwirtschaft zu verurteilen.
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele Kollegen sind ja nicht mehr anwesend. Die Reihen haben sich mittlerweile etwas gelichtet. Der bekannteste und berühmteste Wirkstoff aller Pflanzenschutzmittel, Glyphosat, ist heute wieder einmal Thema im Bayerischen Landtag. Dieses Mal ist uns das Thema von der Bundes- und Europapolitik fast vorgegeben worden. Deshalb ist es gut, dass wir dieses Thema aufgreifen.
Ich möchte kurz auf die Geschichte des Wirkstoffs eingehen. Anfang der 1970er-Jahre ist der Wirkstoff entwickelt und im Jahre 1974 unter dem Namen Roundup – jeder kennt ihn – patentiert worden. Jeder, der in dieser Branche tätig ist, kann sich daran erinnern, dass das damals sehr teuer war. Damals ist der Wirkstoff sehr übersichtlich eingesetzt worden. Im Jahr 2000 ist das Patent ausgelaufen. Seitdem wird der Wirkstoff weltweit relativ günstig hergestellt und damit auch günstig angewendet und verbraucht. Im Jahr 2002 ist die Zulassung auf 15 Jahre bis zum 15. Dezember 2017 verlängert worden. Deshalb reden wir jetzt darüber.
Die Politik muss jetzt entscheiden, wie es mit diesem Mittel weitergeht. Eigentlich sollte die Politik im Sinne des Volkes entscheiden. Aufgrund der Erfahrungen der vier Jahre, die ich bereits im Landtag bin, möchte ich stark bezweifeln, dass das geschieht. Vielleicht ist dem einen oder anderen Sisyphos ein Begriff. Das ist der Mann aus der griechischen Mythologie, der immer wieder einen Stein den Berg hinaufrollt. So kommen
mir die Beratungen zu diesem Thema auch vor. Es handelt sich um ein Dauerthema, das uns immer wieder beschäftigt. Die Dringlichkeitsanträge der SPD, der GRÜNEN, der FREIEN WÄHLER und der CSU zeigen, wie wichtig es ist. Mittlerweile äußern sich bereits Generalsekretäre per Pressemitteilung, Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin dazu. Das zeigt, dass das Thema an Wichtigkeit gar nicht zu überbieten ist. Dies gilt vor allem für die Bundesministerien, die von Anfang an gefordert waren.
Die Entscheidung von Noch-Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt – das ist schon erwähnt worden – hat uns zu der Diskussion über dieses Thema bewegt. Deshalb reden wir jetzt darüber. Übrigens habe ich gelesen – das hat Herr Kollege Arnold bereits gesagt –, dass selbst unsere bayerische Umweltministerin – leider nicht da – mit einer Enthaltung gerechnet hat. Das wäre auch eine Möglichkeit gewesen. Das war jedoch nicht der Fall. Deshalb führen wir heute diese Diskussion.
Jetzt komme ich zu den Dringlichkeitsanträgen, zunächst zum Dringlichkeitsantrag der SPD. Der Antrag enthält drei Absätze. Dem ersten und zweiten Absatz stimmen wir zu – ganz klar. Darüber brauchen wir gar nicht zu reden. Die Formulierung im dritten Absatz "schnellstmöglichst" ist weder Fisch noch Fleisch und lässt viel offen. Aber damit können wir leben. Deshalb stimmen wir dem Antrag der SPD zu.
Jetzt komme ich zum Antrag der GRÜNEN. Der Antrag enthält nur einen Satz, dem man eigentlich nichts entgegensetzen kann. Der Satz in dem Antrag ist einfach gut. Deshalb stimmen wir dem Antrag zu.
Allerdings könnte man über einige Punkte in der Begründung diskutieren. Frau Kollegin Sengl hat schon einige Sätze dazu gesagt. In der Begründung heißt es, Glyphosat sei der alleinige Verursacher für den Rückgang aller Pflanzen und Tiere in der Ackerlandschaft. Pestizide würden Insekten und andere Nahrung für Vögel töten.
Jetzt stelle ich meine Frage: Hat es vor dem Einsatz von Pestiziden und Roundup vor 1970 schon einen Rückgang von Pflanzen und Tieren in der Ackerlandschaft gegeben? Wer war dann daran schuld? Haben wir noch andere Schuldige? – Sie erwecken den Eindruck, als wäre nur die Landwirtschaft daran schuld.
Sicherlich ist die Landwirtschaft zu einem Teil schuld. Ich möchte jedoch zurückweisen, dass die Landwirtschaft alleine daran schuld ist.
Wir haben den Antrag der CSU auf Drucksache 17/16744 – der Plenarbeschluss steht Drucksache 17/17889 – im Umweltausschuss behandelt. Der Antrag besteht aus drei Punkten. Zu diesen drei Punkten besteht absoluter Konsens. Mit dem Antrag wird ein Verbot der Abgabe von Glyphosat an Privatpersonen gefordert. Das ist in unser aller Interesse. Ein ausgebildeter Landwirt muss einen Sachkundenachweis erbringen und eine Prüfung machen, damit er das Pflanzenschutzmittel überhaupt kaufen kann. Das weiß jeder, der von dieser Thematik ein bisschen Ahnung hat. Im Online-Handel, beispielsweise bei eBay, kann sich jeder Glyphosat bestellen. Morgen wird es dann mit der Post geliefert. Das gehört ganz schnell unterbunden. Dieser Antrag ist im Juli gestellt worden. Seitdem ist ein halbes Jahr vergangen. Was ist seitdem passiert?
Auch bei der zweiten Forderung des CSU-Antrags auf Drucksache 17/17889 sind wir uns einig. Die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind – beispielsweise Schulgelände, Kinderspielplätze und Hausgemeinschaftsflächen –, muss stärker reglementiert werden. Das ist wirklich mehr als überfällig. Mit dem dritten Spiegelstrich wird ein Verbot der Vorerntebehandlung auf landwirtschaftlichen Flächen, der Sikkation, gefordert. Das braucht es nicht mehr. Da hat man wirklich andere Möglichkeiten.
Der nachgezogene Dringlichkeitsantrag der CSU hat die Drucksache 17/19255. Der Antrag enthält drei Punkte. Im ersten Spiegelstrich wird die Staatsregierung aufgefordert, das Verfahren zu optimieren und die Transparenz zu verbessern. Liebe Kollegen, darunter kann ich mir wenig vorstellen. Das muss mir von meinem CSU-Nachredner erklärt werden. Außerdem wird mit dem nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der CSU gefordert, Aspekte der Biodiversität in ausreichendem Maße zu berücksichtigen. – Ja freilich berücksichtigen wir das. Hat das allein etwas mit Glyphosat zu tun? Der dritte Spiegelstrich bezieht sich auf die Aufklärung der unterschiedlichen Einschätzungen der WHO-Gremien. Weltweit gibt es Tausende Studien zu Glyphosat – dafür und dagegen. Ich nenne die EFSA und diverse Bundesanstalten. Welcher Wissenschaftler hat jetzt recht? – Ich glaube nicht, dass der Bayerische Landtag diese Frage lösen wird.
Außerdem fordert die CSU die Erforschung alternativer Unkrautregulierungsmaßnahmen. Dieser Forderung stimmen wir zu. In der Summe müssen wir uns jedoch beim CSU-Antrag enthalten.
Für uns FREIE WÄHLER ist das Vorsorgeprinzip ganz wichtig. Ich habe bereits erwähnt, dass sich die ganzen Studien nicht einig werden. Als verantwortungsbewusste Politiker müssen wir uns dem Vorsorgeprinzip anschließen. Deshalb haben wir mit unserem Antrag den Ausstieg aus Glyphosat gefordert. Damit stehen wir für ein Glyphosatverbot. In unserem Umweltausschuss ist ein Bericht über die Nitrat- und Pestizidbelastung gegeben worden. Mittlerweile vergleiche ich die Auswirkungen des Wirkstoffs Glyphosat fast mit der Nitrat- und Pestizidbelastung. Meine Kollegen können sich – Stichwort Atrazin – auch daran erinnern. Seit vielen Jahren ist der Einsatz von Atrazin richtigerweise verboten. Nach vielen Jahrzehnten finden wir immer noch Rückstände. Solche Fehler dürfen wir nicht noch einmal machen.
Ich habe bereits erwähnt, dass Politiker den Willen der Bevölkerung widerspiegeln sollen. Das Thema ist in der Bevölkerung verankert. Die Bevölkerung hat sich mehrheitlich für den Ausstieg aus Glyphosat ausgesprochen. Es gibt eine Zeit des Redens. Das machen Politiker viel, oft und lang. Es gibt jedoch auch eine Zeit des Handelns. Ich glaube, die Zeit des Redens in der Politik ist vorbei. Beim Thema Glyphosat ist jetzt die Zeit des Handelns gekommen. Deshalb müssen wir den Glyphosat-Ausstieg schnell vorbereiten.
Frau Sengl, Bayerns Bauern sind nicht allein am Rückgang der Artenvielfalt schuld. Sie haben gesagt, wir bräuchten die Pestizide nicht. Bei dem Wort "Pestizide" handelt es sich um einen Oberbegriff. Sicherlich kann man auf viele Pflanzenschutzmittel verzichten. Eine Ernährung der Weltbevölkerung ohne Pflanzenschutzmittel ist aber nicht möglich. Sie müssen mir erklären, wie das möglich sein soll. Früher waren Insektizide noch giftiger. Nicht alle Insekten werden durch die Pflanzenschutzmittel vernichtet. Heute gibt es ganz viele nützlingsschonende Pflanzenschutzmittel, die in der Landwirtschaft vermehrt eingesetzt werden. Die konventionelle Landwirtschaft ist nicht so schlecht, wie es von Ihnen immer dargestellt wird.
Wir stimmen dem Antrag der FREIEN WÄHLER zu, der wie üblich sowohl im Antragstext als auch in der Begründung der einfachste und unkomplizierteste ist. Wenn eine Fraktion unseren Antrag ablehnt, muss sie schon eine sehr gute Begründung dafür haben, was an unseren paar Sätzen nicht passt. Dem Antrag soll
ten alle zustimmen können. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin seit 2013 im Bayerischen Landtag, wie viele hier. Ich komme aus der Kommunalpolitik. Eigentlich habe ich gedacht, dass wir hier eine sachliche, fachliche, anständige Politik machen. Aber bei vielen Themen – wie auch bei diesem Thema – ist das aus meiner Sicht nicht der Fall, sondern hier ist für mich allein schon die Überschrift zu dem Thema sehr billig: "Artenreichtum statt Armut durch Ackergifte. Für eine neue Landwirtschaftspolitik". Das sind zwei Bereiche. Artenreichtum steht auf der einen Seite. Damit kann ich durchaus leben. Die Beispiele von den Bienen und den Insekten an den Autoscheiben sind erwähnt worden. Beim Motorradfahren fällt das sogar noch stärker auf. Ein kleiner Witz am Rande: Wie hat man früher gesagt? Woran erkennt man freundliche Motorradfahrer? – Die Antwort war: an den Fliegen zwischen den Zähnen. – Das ist leider nicht mehr oft der Fall. Das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Da sind wir beieinander. Es muss etwas getan werden. Bienen, Blühflächen etc. sind ein großes Thema.
Aber der zweite Teil "Armut durch Ackergifte" ist negativer zu sehen. Man könnte natürlich unter "Ackergifte" nachschauen. Diesen Begriff gibt es nämlich eigentlich gar nicht. Nicht einmal Wikipedia kennt ihn. Er wird ein paarmal von Autoren erwähnt, aber diese Autoren haben alle einschlägige Lektüre geschrieben. Es ist schon erwähnt worden. Was ist Gift überhaupt? – Die Dosis macht das Gift, oder Gift ist eine Frage der Dosierung. Paracelsus, wenn ich das richtig im Kopf habe.
Es gibt wirklich giftige Sachen. Was ist zum Beispiel auf dem Acker wirklich giftig? – Kreuzkräuter. Momentan dürften diese jedem ein Begriff sein. JakobsKreuzkraut und Wasser-Kreuzkraut sind Gift für die Tiere. Da werden wir in Zukunft wirklich ein massives Problem haben. Wenn man nämlich eine solche Wiese anschaut und einige wenige gelbe Blüten sieht, dann sagt man, das sei kein Problem. Aber wer von den geschätzten Kolleginnen und Kollegen war schon mal draußen und hat sich das auf der Fläche angeschaut? Dann steht man vor einem Quadratmeter, und der Fachmann sagt, das sind 20 Kreuzkräuter. Das Problem ist: Dieses Gift wird nicht abgebaut,
weder im Silo noch im Heu. Wenn das Vieh das Futter aufnimmt, dann kann das tödlich sein oder ganz schlimme Krankheiten verursachen. Heute sind die GRÜNEN ein bisschen zurückgerudert: Jetzt wollen sie eine Halbierung. Eine Halbierung ist schon nicht mehr ganz so schlimm wie die Forderung, die Sie am Anfang gestellt haben, nämlich alles giftfrei zu machen. Damit sind wir wieder bei der Vorverurteilung: 92 % der Bauern vergiften unsere Leute. Das ist beileibe nicht der Fall.
Heute wurde auch das berühmte Bilderbuch angesprochen. Mir fehlt bei aller Liebe jedes Verständnis, wenn Bienen und Blüten mit der Parkplatzsuche vor der Kindertagesstätte in Zusammenhang gebracht werden. Was am Ende bei diesem Video herausgekommen ist, ist eine ganz traurige Geschichte.
Außerdem war von Zaubermitteln die Rede. Was ist ein Zaubermittel? Ich bin ein Harry-Potter-Fan, aber so leicht ist es wahrscheinlich im richtigen Leben nicht. Im Netz gibt es aber auch gute Filme. Vor Kurzem habe ich einen Film gesehen, der sich mit der Versorgung der Bevölkerung beschäftigt, die sich bis zum Jahr 2050 weltweit verdoppeln wird. Liebe Kollegen, wir können nicht die ganze Welt über Hofläden und kleine Biobauern ernähren. Das ist nicht möglich. Wir wissen, dass sich der Nahrungsmittelbedarf der weltweit steigenden Bevölkerung erhöhen wird. Das wird eine große Herausforderung sein. Wir sind uns einig, dass wir da keine giftigen Sachen brauchen.
Ich halte es nicht für gut, wenn immer wieder Gift mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gleichgesetzt wird. Ich möchte auf Ihre Rede eingehen: Sie haben gesagt, es gebe keine Hecken mehr. Ich komme seit über 40 Jahren in unsere Flur hinaus. Unsere Flur war noch nie so begrünt wie jetzt. Wenn Sie sich alte Luftbilder ansehen, stellen Sie fest, dass man früher vier bis fünf Kilometer weit sehen konnte.
Vereine, Verbände und Jagdgenossenschaften haben viele Anpflanzungen vorgenommen. Zwischen der heutigen und der damaligen Situation besteht ein riesiger Unterschied. Sie haben gesagt, alle Pflanzenschutzmittel würden alle Insekten umbringen. Das stimmt nicht. In der intensiven Landwirtschaft wird mit vielen Nützlinge schonenden Mitteln gearbeitet. Diese Mittel lassen zum Beispiel die Marienkäfer am Leben. Ich möchte die Pflanzenschutzmittel mit der Medizin vergleichen. Ich bin inzwischen ein überzeugter Fan von Globuli und der Homöopathie.
Bei uns gibt es eine Ärztin, die auch ausgebildete Homöopathin ist, die weiß, wann Schluss mit lustig ist. Diese Ärztin weiß genau, wann Antibiotika geboten sind. Irgendwann ist einmal ein Punkt erreicht, an dem man sagen muss: Es geht nicht mehr. So ähnlich ist es auch bei den Pflanzenschutzmitteln. Es ist wunderbar, wenn man darauf verzichten kann. Wenn diese Mittel aber notwendig sind, brauchen wir sie unbedingt.
Ich möchte noch Herrn Michael Horsch, der vielleicht dem einen oder anderen in der Landwirtschaft ein Begriff ist, zitieren. Er hat kürzlich gesagt: Wir haben in der Vergangenheit übertrieben. – Das ist punktuell richtig. Aber die jungen, gut ausgebildeten Landwirte übertreiben nicht mehr. Diese Landwirte sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Deshalb wäre es mein Anliegen, dass wir im Bayerischen Landtag wieder zu einer fachlichen und sachlichen Politik zurückkehren und nicht mit solchen billigen Filmen Polemik betreiben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es von einigen Rednern mittlerweile gehört: Derzeit bestehen Ziel und Aufgabe in der Anpassung an das Bundesgesetz.
Die Staatsregierung hat dazu nun einen Gesetzentwurf vorgelegt. Ich muss darüber sogar etwas lachen, weil wir die Staatsregierung am Anfang vermisst haben. Aber was soll‘s! Als FREIE WÄHLER plädieren wir seit Jahren für einen nachhaltigen Hochwasserschutz. Uns allen sind noch die Themen und die Probleme bekannt, die wir damit in der Vergangenheit hatten.
Meine Damen und Herren, wir sind uns selbstverständlich alle einig, dass so katastrophale Ereignisse wie die Jahrhunderthochwässer 2013 und 2016 nicht mehr passieren dürfen. Wir haben natürlich keinen Einfluss darauf, ob so etwas passiert. Wir haben aber unbestritten Einfluss darauf, wie man damit im Vorfeld umgeht und welche präventiven Maßnahmen man ergreift.
Wie gesagt, hat der Bundesgesetzgeber mit dem Hochwasserschutzgesetz II bereits Fakten geschaffen, die Bayern nun in Landesgesetzgebung überführen muss. Ich möchte mich nur auf zwei kurze Punkte beschränken. Der erste Punkt ist bereits angesprochen worden: die bayerische Sonderregelung zum Grünlandumbruch. Wir als FREIE WÄHLER begrüßen, dass die Staatsregierung beim Grünlandumbruch kein striktes Verbot, sondern wie bisher einen Genehmigungsvorbehalt vorsieht. Die Regelungen für diesen Genehmigungsvorbehalt sind ohnehin schon sehr streng und aus unserer Sicht ausreichend.
Das zweite Thema ist auch schon erwähnt worden: das Vorkaufsrecht. Diese Regelung zum Vorkaufsrecht für Maßnahmen des Hochwasserschutzes sehen wir kritisch. Meine Damen und Herren, in unseren Augen kommt die vorgesehene Regelung de facto fast einer Enteignung gleich.
Schließlich sollen die vorgesehenen Grundstücke keineswegs zum marktüblichen Verkaufspreis, sondern lediglich zum deutlich niedrigeren Verkehrswert erworben werden. Aus unserer Sicht muss der Freistaat hier ganz andere Wege gehen, um die benötigten Flächen schneller und im Einvernehmen mit den betroffenen Grundstücksbesitzern zu sichern.
Hier wird es sicherlich andere Möglichkeiten geben. Viele Kommunen werden bereits seit Jahren durch die Sicherung sogenannter Hochwasserflächen in ihrer Entwicklung sehr gebremst. Hier muss es miteinander gehen und nicht gegeneinander.
Aber wir werden das Gesetzgebungsverfahren zum Hochwasserschutz weiterhin kritisch-konstruktiv begleiten. Wir freuen uns auf interessante Diskussionen und sind wirklich gespannt, wie im Ausschuss argumentiert und diskutiert werden wird.
Sehr geehrtes Präsidium, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren nun als Erstes den Antrag der SPD, aber auch – wen wundert’s – einen Nachzieher der FREIEN WÄHLER und einen der GRÜNEN. Warum zwei Nachzieher? – Das Thema ist wirklich wichtig.
Es geht um die dritte Startbahn, wenn das heute auch nur indirekt der Fall ist, denn im ersten Dringlichkeitsantrag ist die Umwandlung der Flughafen GmbH in eine Aktiengesellschaft angesprochen; da geht um die geplante eventuelle Umwandlung der Flughafen München Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft. Das hängt allerdings zusammen. Eigentlich war ich der Meinung, das Thema sei erledigt. Warum? – Herr Weidenbusch, der mich gerade so anlacht, hat einmal meinen Kollegen empfohlen, die Plenarprotokolle zu lesen.
Herr Kollege Weidenbusch, die habe ich dann auch gelesen. Ich habe viele Protokolle gelesen.
Ich habe in diesen Protokollen gelesen, dass hier in diesem Hohen Haus genügend oft beteuert worden ist, dass es eine solche Umwandlung, einen solchen Trick nicht geben wird. Ich habe mir gedacht, wenn dies schon der Herr Ministerpräsident und auch der Herr Finanzminister sagen, muss man sich darauf verlassen können. Es wird nicht kommen. Umso überraschter bin ich nun, dass das Thema heute wieder kommt. Heute ist schon erwähnt worden, dass es eine politische Entscheidung sein wird und keine juristische. Das heißt, es geht um eine Entscheidung mit der Stadt München. Noch im Juni dieses Jahres hat Minister Söder betont – ich zitiere –: Unser Ziel ist eine demokratische Lösung mit der Landeshauptstadt München. – Ziele sind nun schwer zu erreichen; das wissen wir alle, und auf der rechten Seite dieses Hohen Hauses ist das momentan ganz, ganz schlimm.
Ich habe schon gesagt, dass ich überrascht war. Allerdings war ich nicht wirklich verwundert und sogar etwas enttäuscht. Ich bin verwundert, wie ohnmächtig die CSU-Fraktion ist. Wie verzweifelt muss man mittlerweile dort sein, wenn man für eine Lösung zu solchen Tricksereien greifen muss. Aber was kann man schon von einer Fraktion erwarten, die zu diesem Thema schon Unterschriften gesammelt hat und von der sich laut Pressemitteilungen der Großteil für den Bau der dritten Startbahn ausgesprochen hat oder – damaliger Sachstand – die gegen den eigenen Ministerpräsidenten unterschrieben hat. Also, dieser Fraktion traue ich mittlerweile fast alles zu.
Kolleginnen und Kollegen, es gibt Berufe wie Ärzte und Apotheker und viele weitere Berufe aus dem Gesundheitswesen bis hin zum Sanitäter. Ganz oben aber stehen in der Liste die Feuerwehrleute. Was alles haben diese Berufe gemeinsam? – Sie haben das höchste Ansehen in der Bevölkerung. Da gibt es Listen, aber jede Liste hat ein anderes Ende. Mich verwundert insofern nicht, wer am anderen Ende dieser Listen steht. Es geht da um die Berufe mit dem wenigsten Ansehen wie Versicherungsvertreter mit circa 19 % Rückhalt und Politiker mit nur noch 14 %.
Mich wundert, dass man hier, wo wir doch alle Politiker sind, so agiert und solche juristischen Tricks anwendet. Da ist man im Ansehen der Bevölkerung tatsächlich ganz weit unten, und da wird man als Letzte gehandelt.
Gerade solche Tricksereien tragen zum großen Teil dazu bei.
Liebe CSU-Kolleginnen und -Kollegen, nehmen Sie sich ein Beispiel an Florian Herrmann. Er hat in einem Interview ganz richtig gesagt, dass nach wie vor der Bedarf für eine dritte Startbahn nicht gegeben ist. Er hat laut Presse prophezeit, falls es doch so kommen würde, würde das ein jahrelanger Rechtsstreit werden.
Beim Stichwort "jahrelang" wird es nun interessant. Im Jahre 2015 sind wir mit Herrn Dr. Michael Kerkloh, seines Zeichens Vorsitzender der Geschäftsführung des Flughafens, zusammengesessen. Er hat damals wörtlich gesagt: Wenn mit dem Bau der dritten Startbahn nicht innerhalb der nächsten drei Jahre begonnen wird, braucht man sie nicht mehr, dann ist das Ganze für ihn Geschichte. Ich weiß nicht, ob es ein Protokoll von dieser Versammlung gibt, aber ich war dabei und habe das gehört.
Ich bitte Sie also um Zustimmung für alle drei Anträge, die von den FREIEN WÄHLERN, der SPD und den GRÜNEN eingereicht wurden.
Heute Mittag, genau um 12.48 Uhr – ich habe mir das aufgeschrieben –, hat Kollege Magerl erwähnt, dass Herr Minister Dr. Söder davon gesprochen hat, demokratische Entscheidungen in der Kommunalpolitik zu respektieren. Ich höre diese Botschaft, allein mir fehlt der Glaube. Deswegen geht meine Aufforderung an die CSU: Genug der Worte, lasst Taten folgen. Stimmt den drei Anträgen zu. Erkennt endlich, dass kein Bedarf für eine dritte Start- und Landebahn im Münchner Flughafen gegeben ist. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Wertes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein paar Minuten Redezeit haben wir noch, und die möchte ich gerne nutzen. Kollege Zierer hat schon einen Großteil der Probleme angesprochen, und ich kann mich seinen Ausführungen durchaus anschließen. Aber ich habe noch ein paar Gedanken zum Hochwasserschutz. Wir haben es bereits gehört: Die Klimaveränderung führt zu Hochwasser und zu Sturzfluten. Das wird morgen im Umweltausschuss ein Thema sein. Wenn zum Beispiel aus Megazellen ganz plötzlich 400 Liter Wasser auf einen Quadratmeter fallen, hilft kein Polder etwas. Dann muss man viel mehr in der Fläche arbeiten. Das ist eine gesamtpolitische Aufgabe.
Damit wären wir bei der Finanzierung. Auch wenn es relativ hohe Fördersätze gibt, sind für die betroffenen Gemeinden, die Hochwasserschutzmaßnahmen ergreifen müssen, selbst die relativ wenige Prozente, die sie selbst übernehmen müssen, zu viel. Der Staat muss die Förderquoten deshalb für alle erhöhen, weil es uns alle betrifft.
Zum Gewässerschutz haben wir erst kürzlich einen Bericht bekommen. Pflanzenschutzmittel- und Nitratbelastung in den Gewässern war das Thema. Gott sei Dank ist der Zustand in einem großen Teil der Gewässer sehr gut. Wo es punktuelle Probleme gibt, müssen diese selbstverständlich angegangen werden. Und nun besteht noch die Frage, wem die Flächen gehören, wessen Eigentum sie sind. Wir wissen, dass es im Miteinander leichter zu schaffen ist, als wenn man
anderen etwas überstülpt. Freiwilligkeit ist hier das Thema.
Und noch ein weiteres Wort zur Durchgängigkeit von Wasser. Wir haben aktuell in Bayern 4.250 Wasserkraftwerke; im Großen und Ganzen haben wir weit über 10.000 Querbauwerke. Der Großteil davon ist über 100 Jahre alt. Sie stammen aus einer Zeit, in der landesweit begradigt wurde. Bei dem einen oder anderen Querbauwerk wäre es durchaus noch möglich, ein Wasserkraftwerk zu installieren. Dazu könnte man eine Fischtreppe bauen, und dann hätten beide Seiten einen Gewinn davon. Nur zu sagen, man wolle regenerative Energie, und festzustellen, dass man hier auf einem guten Weg sei, reicht nicht. Ich frage mich, wo dieser gute Weg ist. Er ist anscheinend zum Teil so versteckt, dass ihn keiner findet. Wir tappen da im Dunkeln.
Bei der Windkraft hat es in der Vergangenheit auch nicht gut ausgesehen. Und bei den Wassermaßnahmen war es noch miserabler. Beim Wasser hat man sich auf einige wenige Großprojekte beschränkt, und die Dezentralisierung in diesem Bereich wurde sehr vernachlässigt.
Und nun zur Sonnenenergie. Die Zeit, in der Firmen, Landwirte und Eigentümer die Flächen mit Kollektoren zugepflastert haben, ist leider vorbei; das ist inzwischen so uninteressant geworden, dass es nicht mehr funktioniert.
Und nun noch ein Wort zur Umweltkriminalität. Die hat Kollege von Brunn kurz angesprochen. Ich muss ihm da leider recht geben, ob ich mag oder nicht. Er hat die Überstunden erwähnt. 549 Überstunden im Jahre 2015 für zwei Personen! Und dabei müssen sich diese Mitarbeiter noch um die Dopingkontrollen und ähnliches kümmern. Damit wären wir beim Thema "zusätzliches Personal". Zusätzliches Personal wäre hier mehr als angesagt.
Und nun noch ein Wort zur Landwirtschaft generell. Bei der Forderung, kleinbäuerliche Strukturen zu erhalten, habe ich die Schwierigkeit, zu sagen, wie man kleinbäuerliche Strukturen definiert. Nach dem Bericht geht ein Fünftel der Fördermaßnahmen an Großbetriebe zwischen 100 und 1.000 Hektar. Vielleicht sollten wir einmal so mutig sein, eine Deckelung einzuführen. Mit 300 Millionen Euro könnte man viele kleinbäuerliche Strukturen unterstützen.
Das hat sich bisher leider niemand getraut.
Vielen Dank den Kollegen, die jetzt noch zugehört haben.
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns allen ist die Vogelgrippe, besser gesagt: Uns allen sind die Vogelgrippen, Mehrzahl, noch in guter Erinnerung. Wir erinnern uns an den November 2016 und aktuell an den Mai 2017. Wir haben aber leider auch in den Jahren 2005, 2006, 2014 und 2015 die Viren H5N1 oder H5N8 gehabt. Diese Vogelgrippen betrafen na türlich nicht nur die Geflügelwirtschaft, sondern mei nes Wissens auch 40.000 Hobbyzüchter, Kleintier zuchtvereine oder Rassegeflügelzüchter.
Wir sprechen heute über den SPDAntrag "Vogelgrip pe und die Auswirkungen auf die Rassegeflügelzüch ter". Der erste Spiegelstrich dieses Antrags ist mehr als unkompliziert. Damit wird die Abkoppelung der Hobbygeflügelzucht von der kommerziellen Geflügel zucht und haltung gefordert. Diesem Punkt kann man ohne Weiteres zustimmen. Das ist sinnvoll.
Genauso sinnvoll ist auch der zweite Spiegelstrich dieses Antrags, mit dem die Anpassung der Geflügel pestVerordnung gefordert wird, damit die Hobbyzüch ter und die Kleintierzuchtvereine auch außerhalb von Risikogebieten und Sperrbezirken die Möglichkeit haben, ihrem Hobby nachzugehen.
Mit dem dritten Spiegelstrich dieses Antrags werden mehr und aktuelle Informationen gefordert.
Wie so oft, wenn solche Forderungen abgelehnt wer den, wird über die Betroffenen und nicht mit den Be troffenen geredet. Das ist in diesem Hause und in der Politik nichts Neues. In der Medizin würde ich das wie folgt bezeichnen: Wir bekämpfen die Symptome. Wir müssen aber die Ursachen bekämpfen; denn nach der Vogelgrippe ist vor der Vogelgrippe. Hoffentlich dauert es noch ganz lange, bis die nächste Grippe welle ausbricht. Irgendwann wird sie aber auftauchen.
Jetzt ist es an der Zeit, dieses Übel an der Wurzel zu packen. Mit dem vierten Spiegelstrich dieses Antrags wird deshalb gefordert, Gelder zur Finanzierung von Forschungsprojekten zur Verfügung zu stellen. Wir wissen nämlich noch immer nicht gesichert, wo die Ausbrüche herkommen. Deshalb unterstützen die FREIEN WÄHLER, wie schon im Umweltausschuss, den Antrag der SPD.
Zu guter Letzt noch ein Gedanke: Herr Flierl, Sie haben gesagt, die CSU habe keine Nachhilfe nötig. Da haben Sie recht. Die CSU hat in diesem Punkt wirklich keine Nachhilfe nötig; denn Nachhilfe ist an gesagt, wenn jemand nur Schwachstellen hat und wenn das Vorrücken gefährdet ist. Ich sage hier: Bei diesem Thema hat die CSU ihr Klassenziel nicht er reicht. In der Schule würde man sagen: Sie muss sit zen bleiben.
Hier brauchen wir es mit Nachhilfe überhaupt nicht mehr zu probieren. Das Geld können wir uns wirklich sparen. Nochmals: Zustimmung der FREIEN WÄH LER zu diesem überaus sinnvollen Antrag der SPD.
Verehrte Präsi dentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Jahren diskutieren wir im Hohen Haus über das Thema Gly phosat, und heute sicherlich nicht zum letzten Male, auch wenn die werte Kollegin SchorerDremel ge meint hat, dies werde das letzte Mal sein. Aber ich darf unter anderem an die Anhörung zu dem Pflan zenschutzmittel Atrazin letzte Woche im Umweltaus schuss erinnern. Wie lange ist das Verbot her? Wie lange ist das schon verboten? Wahrscheinlich werden die Generationen, die nach uns hier sitzen werden, leider auch noch mit diesen Themen befasst sein. Aber nach Jahren der Diskussion hat nun auch die CSU erkannt, dass es bei der Anwendung des Pflan zenschutzmittels Glyphosat massive Einschränkun gen geben muss.
Aber der Reihe nach: Ein Abgabeverbot an Privatper sonen und ein Verbot der Anwendung im Haus und Kleingartenbereich ist unabdingbar. Wir haben es ge hört. Vorher habe ich mir die Mühe gemacht, im Netz unter diesen berühmten vier Buchstaben unter Klein anzeigen nachzuschauen und bin erschrocken: Ein Liter Roundup für 19 Euro, 5 Liter für 63 Euro, 15 Liter für 164 Euro und, was der Wahnsinn ist, ein Schnäpp chenangebot: ein 640LiterKanister für lächerliche 4.990 Euro. Das ist umgerechnet ein Literpreis von 7,70 Euro. Was noch erschreckender ist: Diese Seite wird elfmal pro Stunde aufgerufen. Der Wahnsinn ist: 77 Stück von diesen Schnäppchengebinden mit
640 Litern Inhalt sind bereits verkauft worden. Das muss man sich mal vorstellen. Ich habe aber auf die sen Seiten, wo es wahrscheinlich tausende Treffer gibt, nur einen Treffer nach dem Zufallsprinzip ange klickt.
Aber wir sprechen heute von den Anträgen, die vor Kurzem im Umweltausschuss waren. Die FREIEN WÄHLER unterstützen beide Anträge. Die CSU hat gesagt, dass gerade für die öffentlichen Flächen noch strengere Regelungen erforderlich seien. Ich darf erin nern: Wer hat vor fünf Jahren den Sachkundenach weis Pflanzenschutz eingeführt? Waren das die FREI EN WÄHLER? Waren das die GRÜNEN? War das die SPD? – Nein, es war die CSU mit ihrer Mehrheit. Im Sachkundenachweis steht ganz klar drin, dass man für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln Perso nen benötigt, die beruflich damit zu tun haben, die be ruflich beraten, die andere anleiten oder beaufsichti gen, etwa im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses – das kann jeder selber nachlesen –, oder die Pflan zenschutzmittel gewerbsmäßig in Verkehr bringen. Das alles betrifft dieses Thema.
Es ist schon gesagt worden: Wir hätten uns das seit Jahren viel leichter machen können. Aber Gott sei Dank sind wir momentan auf dem richtigen Weg. Mich irritiert etwas noch ein bisschen: Ich bin gerade von meinen Landwirtschaftskollegen informiert worden, dass die CSUMitglieder im Landwirtschaftsaus schuss bei einem jetzt aktuellen Antrag den dritten Spiegelstrich zu den landwirtschaftlichen Flächen, also die Vorerntebehandlung, die Sikkation, nicht ab gelehnt haben. Vielleicht werdet ihr euch da mal intern einig, oder die Landwirte stimmen heute nicht mit oder sind schon heimgegangen. Aber das ist der Vorteil und der Luxus einer großen Partei, dass man sich da verschiedene Stellungnahmen leisten kann.
Zu guter Letzt: Wir FREIE WÄHLER fordern wie üb lich ganz klar das Verbot von Glyphosat auf öffentli chen Flächen, für die Privatanwendung und Sikkation. Hoffentlich wird es wirklich mal eine Entscheidung geben, dass es ganz verboten wird. Danach muss man sich nur noch mit den Folgelasten, die eventuell kommen, auseinandersetzen: Grundwasser, Trink wasser oder wo Glyphosat sonst noch zu finden ist. Aber nochmal: Zustimmung zu beiden Anträgen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Verbliebene, die jetzt zu so später Stunde noch hier im Saal sind. Die Kollegin Müller hat ihre Rede zum Thema begonnen mit Zitaten, die uns allen sehr wohl bekannt sind, zum Beispiel "So wertvoll wie ein kleines Steak" oder "Für die Extra-Portion Milch", und dem Hinweis auf die ganzen Vitaminbonbons. Das Thema ist uns allen natürlich bekannt. Die meisten von uns sind nämlich Eltern oder auch Großeltern. Wenn man mit den Kindern in den Supermärkten unterwegs ist und einkauft, bekommt man das Einkaufsverhalten der Kinder mit.
Die Kinder werden – das ist erwähnt worden – durch Comicfiguren, durch Zeichentrickfiguren und durch berühmte Kinohelden, die auf der Verpackung abgebildet sind, oder zum Teil auch durch Vereinsfarben von Fußballvereinen, die derzeit mehr oder weniger erfolgreich sind, direkt angelockt. Somit werden ganz viele Kaufentscheidungen aufgrund der Verpackung und leider nicht aufgrund des Inhaltes getroffen. Kein Kinderauge – Lillifee, die kleine Kinderprinzessin, ist genannt worden – geht an diesen Produkten vorbei, ohne dass es einen Blick darauf wirft. Natürlich landen diese Produkte dann ganz oft im Einkaufswagen.
Was sich in diesen Produkten befindet, verursacht die Probleme, die wir haben. Es handelt sich um Zutaten wie Fette und Salze, die für uns und für die Kinder angesichts der Mengen, in denen wir sie verzehren, so ungesund sind, dass wirklich etwas geändert werden muss. Aber gut, ein genaues Studium der Inhaltsstoffe bzw. der Zutaten nimmt natürlich keiner vor. Entweder hat man die Brille nicht dabei, oder sie sind so klein gedruckt auf den Verpackungen, dass es nicht interessiert.
Untersuchungen haben gezeigt, dass für sogenannte Kinderlebensmittel bislang eine lebensmittelrechtliche Definition gar nicht vorliegt, dass sie zu viel Salz, Zucker und zu viele Fette enthalten und zudem zu stark aromatisiert und mit vielen Nährstoffen angereichert sind.
Auch die Experten warnen vor den sogenannten Langzeitfolgen. Wir alle kennen die Zahlen aus Untersuchungen darüber, wie viele Kinder oder Jugendliche nicht das Idealgewicht haben. Übergewicht bedeutet
natürlich ein gesteigertes Risiko für Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Diabetes. Gerade bei den Kinderlebensmitteln sollte man schon vorbeugen. Durch entsprechende Werbeaussagen soll den Verbrauchern aber suggeriert werden, sie würden gesund einkaufen. Sie werden somit eindeutig in die Irre geführt.
Es überrascht also nicht wirklich, wenn ganz viele Verbände mittlerweile sehr laut werden und diese Werbung als schlecht empfinden, wie zum Beispiel Foodwatch, die Deutsche Diabetes Gesellschaft oder auch die Deutsche Adipositas-Gesellschaft. Die SPD wählt aus unserer Sicht, aus der Sicht der FREIEN WÄHLER, den richtigen Zungenschlag, dass daran etwas geändert werden muss, deswegen auch Zustimmung von den FREIEN WÄHLERN zum SPD-Antrag, wie schon im Ausschuss.
Auch die FREIEN WÄHLER haben im Ausschuss schon verschiedene Anträge eingereicht. Im Umweltausschuss sind schon viele Experten gehört worden. Sämtliche Stellungnahmen liegen uns allen vor. Die Kollegin vor mir hat zu Recht auf die Lebensmittelinformationsverordnung hingewiesen. Das Problem ist aber: Das ist geltende Rechtslage. Wie der Name schon sagt, ist geltende Rechtslage eben das momentan, derzeit geltende Recht. Das heißt aber nicht, dass wir, der Bayerische Landtag, das nicht auch ändern können. Eigentlich sollten wir es nicht nur ändern, wir müssen es ändern; denn die derzeitige Praxis hinsichtlich der Kinderlebensmittelwerbung zeigt, dass die geltenden Regelungen nicht ausreichend und nicht effektiv sind. Auch die Freiwilligkeit – mittlerweile gibt es Vereinbarungen mit dem Handel – führt zu nichts.
Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt – er dürfte den meisten CSUlern ein Begriff sein – hat gerade eine Aktion laufen. Wenn ich es richtig mitbekommen habe, soll noch im Juli im Bundeskabinett entschieden werden, dass Salze, Zucker und Fette in Tiefkühlpizzen, Müslis und anderen fetthaltigen Produkten stark reduziert werden sollen, und zwar mit Blick auf Erwachsene. Deswegen ist es unsere Pflicht, dass wir auch mit Blick auf die Kinder etwas unternehmen.
Noch ein Gedanke zu meiner Vorrednerin, zu Tanja Schorer-Dremel. Ich habe den Satz mitgeschrieben: Aufgabe der Eltern ist es zu entscheiden, was für die Kinder gut ist. Dazu muss ich sagen: Es kann nicht sein, dass man diese Entscheidung Eltern überlässt, die ihre Kinder nur mit Fastfood ernähren. Ich habe den Satz wortwörtlich mitgeschrieben; genauso haben Sie es gesagt. Wenn die Eltern versagen, muss der Gesetzgeber eingreifen.
Der Antrag ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Deswegen stimmen die FREIEN WÄHLER diesem Antrag der SPD zu und hoffen natürlich, dass die Mehrheitsfraktion aufgrund der Einstellung von Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt jetzt endlich etwas vernünftiger wird als im Umweltausschuss.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Endlich – endlich steht auf unserer Tagesordnung wieder ein Dringlichkeitsantrag, der tatsächlich dringlich ist.
Ein noch dringlicheres, noch aktuelleres Thema konnte uns wohl kaum auf dem Tablett serviert werden.
Worum geht es? – Wir beraten über die misslungene – oder: unglückliche – Plakataktion der Bundesministerin Barbara Hendricks. Diese Werbeagentur – ich weiß nicht, was sie für diese Kampagne bekommt – ist ihr Geld wert gewesen. Die mediale Aufmerksamkeit ist groß. Das Netz und alle Zeitungen sind voll mit entsprechenden Berichten. An allen Stammtischen wird darüber gesprochen. Viele Politiker haben sich dazu geäußert.
Leider ist der Anlass, aus dem wir darüber sprechen müssen, nicht so schön; sonst hätten wir das Thema nicht zum Gegenstand eines Dringlichkeitsantrags gemacht. Vielleicht hat sich die Agentur das Motto von Hollywood zu eigen gemacht: Hauptsache, man ist im Gespräch, ob negativ oder positiv, spielt keine Rolle; Schlagzeilen sind wichtig, ganz gleich, wie sie ausfallen.
Aber wir reden hier von Steuergeldern. Laut Medienberichten hat diese unglückliche Kampagne über 1,6 Millionen Euro gekostet. Auch vom Bund der Steuerzahler kam in einer Pressemitteilung schärfste Kritik.
Prof. Klaus Lutz, Vorstandsvorsitzender des BayWaKonzerns – "BayWa" steht ursprünglich für "Bayerische Warenvermittlung"; der Konzern ist in der Münchner Arabellastraße ansässig – sprach davon, dass es sich eventuell um eine Wahlkampfaktion handele. In der Pressemitteilung ist weiter zu lesen, dass die Kampagne für die bayerischen Bauern sicherlich nicht günstig sei; sie sei schiefgelaufen und habe das Ziel verfehlt.
Wogegen richtet sich die Aktion konkret? – Sie richtet sich gegen ehrliche, hart arbeitende Menschen, die, wenn es tierhaltende Betriebe sind, 365 Tage im Jahr tätig sind. Viele Landwirte machen das ihr Leben lang, sie bewirtschaften seit Generationen den Hof. Gegen diese anständigen, fleißigen Leute spricht sich die Aktion aus. Das können wir nicht hinnehmen.
Die Überschrift der Kampagne lautet: "Neue Bauernregeln". Die alten Bauernregeln gibt es seit Jahrhunderten. Wie heißt es so schön: "Bauernregeln sind meist in Reimform gefasste alte Volkssprüche über das Wetter und die Folgen für die Landwirtschaft."
Die Folgen, die die elf sogenannten "neuen Bauernregeln" haben würden, sollte die Aktion wie geplant am 13. Februar 2017 bundesweit starten, wären inakzeptabel.
Was wollte das Bundesumweltministerium mit dieser Aktion eigentlich erreichen? Laut einer Reaktion vom 3. Februar 2017, die das Pressereferat herausgegeben hat, ist das Ministerium für saubere Luft, sauberes Grundwasser, gute Böden und den Erhalt der Artenvielfalt zuständig. Weiter lesen wir dort: "Diese Güter können wir nur schützen, wenn sich die Landwirtschaft ändert."
Jetzt meine Frage: Wenn die Landwirtschaft angeblich so schlecht war, warum sind dann die Güter so gut, dass wir sie schützen müssen? Irgendetwas passt in dieser Argumentation des Bundesministeriums nicht zusammen.
Ich schütze nur gute Produkte. Den guten Produkten, die die Landwirtschaft in den vergangenen Jahrhunderten erwirtschaftet hat, haben wir vieles zu verdanken. Ohne diese guten Produkte hätten wir nicht die hohe Lebenserwartung, nicht die gesunden Nahrungsmittel und nicht die Angebotsvielfalt wie heute. Auch wären die landwirtschaftlichen Produkte nicht so günstig. Ist es angesichts dessen wirklich gerechtfertigt, die Landwirtschaft als so schlecht anzusehen?
Weiter heißt es in dieser Mitteilung, das Ministerium wolle "auf spielerische und humorvolle Art" auf Fehlentwicklungen aufmerksam machen, die unbestreitbar seien. Dieser Satz enthält etwas Wahres: Es gibt in der Tat eine Fehlentwicklung. Diese Bundesumweltministerin ist eine Fehlbesetzung. Diese Person an dieser Stelle – das ist eine Fehlbesetzung. Insofern ist dieser Satz mehr als angebracht.
Deswegen fordern viele Verbände und Organisationen mittlerweile den Rücktritt der Ministerin.
Ihr habt es doch selbst in der Presse gelesen; das brauche ich euch doch nicht vorzulesen.
Was hat die Kampagne erreicht? – Sie hat zum Beispiel erreicht, dass sich einige junge Leute fragen, ob sie den richtigen Beruf ergriffen haben. Ich gehe davon aus, dass mehrere Kollegen wissen, dass in den vergangenen Tagen Berufswettkämpfe, organisiert vom Bund der Deutschen Landjugend und vom Bayerischen Bauernverband, ausgetragen wurden, in denen sich junge Leute, Berufsschüler, ohne Prüfungsstress intern messen, um festzustellen, wo jeder im Vergleich zu den anderen steht. Es kann doch nicht wahr sein, dass landwirtschaftliche Berufe in der Öffentlichkeit so lächerlich gemacht, so diffamiert werden.
Das ist wirklich mehr als beleidigend.
Ich habe bereits erwähnt, dass viele Verbände und Organisationen den Rücktritt von Frau Hendricks gefordert haben. Ich fordere von ihr eine klare, eindeutige Entschuldigung bei allen deutschen Landwirtsfamilien.
Ich fordere auch eine eindeutige Stellungnahme unserer bayerischen Umweltministerin ein. Herr Brunner, der Landwirtschaftsminister, hat schon eine Erklärung herausgegeben.
An dieser Stelle muss ich auch sagen: Alle Achtung vor Ministerpräsident Seehofer, der, wie wir lesen konnten, ebenfalls eine Entschuldigung gefordert hat.
Die Staatsregierung fordere ich auf, sich dafür einzusetzen, dass sich die Frau Bundeskanzlerin mit ihrer Ministerin einmal auseinandersetzt. Ich habe es erwähnt: Es kann nicht sein, dass ein Bundesministerium eine solche Aktion billigt und dafür Steuergelder bereitstellt.
Ich gehe noch kurz auf die vorliegenden Anträge ein. Der Antrag der CSU-Fraktion ist gerade einmal zwei Drucksachennummern vor dem unsrigen eingegangen. Beide Anträge ähneln sich, beide zielen in die richtige Richtung. Deswegen werden wir dem Antrag der CSU-Fraktion zustimmen. Ich bitte natürlich auch um Zustimmung zu dem Antrag der FREIEN WÄHLER.
Noch eine Anmerkung zu der Reaktion der Kollegen von den GRÜNEN auf die Ereignisse: Auf der Pressekonferenz war zu hören, wer laut schreie, habe nicht immer recht; das habe ich zumindest so gelesen. Dazu muss ich sagen: Fassen Sie sich bitte an Ihre eigene Nase! Wer schreit denn hier sonst immer so laut?
Zuletzt darf ich Folgendes sagen: Jeder macht Fehler. Fehler sind menschlich. Wahre Größe – politische, nicht körperliche; ich weiß nicht, wie groß Frau Hendricks ist – besteht darin, dass man Fehler eingesteht, dass man sich gute Ratschläge zu Herzen nimmt und dass man noch einmal darüber redet. Wenn ich aber die vorhin erwähnte Pressemitteilung des Bundesministeriums lese, dann muss ich leider feststellen – zumindest habe ich den Verdacht –, dass Frau Hendricks und das gesamte Ministerium ihren Fehler nicht eingestehen werden. Sie haben einfach nicht bedacht, welche Folgen diese Aktion auslösen würde.
Wir müssen alles tun, was in unserer bayerischen Macht steht, damit diese Plakataktion gestoppt wird
und nicht wie geplant am 13. Februar startet. Damit handeln wir zum Wohle unserer Bauern, zum Wohle des Nachwuchses in allen grünen Berufen, zum Wohle unserer ehrlichen bayerischen und deutschen Landwirtschaft. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, wertes Präsidium, werte Anwesende vom Ministerium, Frau Ministerin für Umwelt und Verbraucherschutz! Das Ministerium trägt einen Doppelnamen. Ich möchte jetzt ein paar Fakten zum Verbraucherschutz liefern, weil es mir so vorkommt, dass von den 90 Minuten Redezeit geschätzte 70 Minuten für die Umwelt verwendet worden sind. An den Summen sieht man, wie hoch das Thema Verbraucherschutz im bayerischen Haushalt bewertet wird.
Heute wurde schon den Umweltschutzverbänden gedankt. Ich möchte mich jetzt bei den zwei großen Verbraucherschutzverbänden, nämlich bei der Verbraucherzentrale Bayern und beim VerbraucherService Bayern, bedanken.
Diese beiden Verbände sind wichtige Einrichtungen. Sie leisten in unserem Land eine wirklich gute Arbeit. Für unsere Einwohner sind sie bei größeren und kleineren Problemen wichtige Ansprechpartner.
Da diese Verbände eine gute Arbeit leisten, brauchen sie auch gutes Geld, damit sie diese gute Arbeit leisten können. Wir haben die Summen gehört: Der Haushalt für das Jahr 2017 umfasst gute 880 Millionen Euro, der Haushalt für das Jahr 2018 gute 900 Millionen Euro. Somit reden wir gerade über einen der kleineren Einzelpläne. Dabei ist doch das Thema Verbraucherschutz so wichtig, dass es jeden von uns betrifft und angeht. Wir sind gewählte Vertreter des bayerischen Volkes. Unsere Aufgabe ist es, unsere Bevölkerung zu schützen. Leider sind in Bayern viele Betrüger unterwegs, die unsere Leute nur abzocken und um ihr eigenes Geld bringen wollen.
Wir schützen die Bürger durch eine gezielte Verbraucherberatung, die auch finanziert wird, wie das richtigerweise gesagt worden ist. Aus der Sicht der FREIEN WÄHLER besteht hier aber durchaus noch Luft nach oben. Wir könnten wirklich noch mehr Geld in den Haushalt einstellen. Alle unsere Forderungen waren durchaus moderat. Das werden die Haushälter bestätigen können. Leider sind alle unsere moderaten Forderungen in den Ausschüssen, besonders im Haushaltsausschuss, mit diversen Begründungen abgelehnt worden.
Ein Beispiel ist die Finanzberatung. Wir wissen: In einer Zeit mit Nullzinsen oder teilweise sogar Negativzinsen ist es für sehr viele Leute ganz wichtig, dass sie eine unabhängige Beratung bekommen; denn bei den Banken und bei anderen Dienstleistern, die hauptberuflich beraten, ist die Beratung oft mit einer Provision verbunden. Es kann nicht in unserem Sinne sein, dass Leute betrogen werden, wenn sie irgendwelche Papiergeldanlagen machen. Das gilt auch bei Immobilien. In diese Anlageform flüchten sich viele, weil sie meinen, sie ist momentan ein bisschen stabiler. Wenn man mit den Verbraucherverbänden spricht, hört man, dass Wartezeiten von einigen Monaten durchaus keine Einzelfälle sind. Das kann nicht in unserem Sinne sein.
Es sind Zahlen genannt worden. Die Steigerungen im Haushalt des Ministeriums betragen 1,5 % und 2,4 %. Ich vergleiche diese Angaben mit der Rentensteigerung. Wenn ein langjähriger Abgeordneter 2 % Rentenerhöhung bekommt, kann er mit diesem zusätzlichen Geld durchaus etwas anfangen. Für einen Rentner, der eine Rente von vielleicht 300 oder 400 Euro bekommt, ist eine Erhöhung um 1,5 % oder 2,4 % aber eine weniger als marginale Erhöhung. Deswegen stellen wir nach wie vor unsere Anträge zur Stärkung der Verbraucherberatung. Das ist gut für uns und für die Verbraucher.
Wie ich im Protokoll nachgelesen habe, ist es genau zwei Jahre und vier Tage her, dass ich die Ministerin gelobt habe. Ich habe ihr einen breiten Buckel und ein dickes Fell gewünscht und ihr die Daumen gedrückt, dass sie bei der Haltung zur dritten Startbahn bleibt, die sie oft in der Presse kommuniziert, sprich: Die Frau Umweltministerin ist gegen die dritte Startbahn. Das ist natürlich ganz in unserem Sinne. Wenn man die dritte Startbahn verhindert, ist das Verbraucherschutz pur. Das ist ganz wichtig für unser zukünftiges Bayern.
Der Kollege Zierer hat gesagt, dass eine Pressemitteilung herausgegeben worden ist, derzufolge die Ministerin sich mittlerweile wieder ein bisschen um den Welpenhandel kümmert. Was ich darin gelesen habe, war ganz nett. Die Überschrift von dieser Kampagne lautet: "Vernunft statt Mitleid". Bei "Vernunft" schaue ich jetzt auf die von mir aus rechte Seite. Vernünftig wäre, dass wir die dritte Startbahn endlich beerdigen. Das wäre Vernunft pur.
Ich kann nur dazu aufrufen, hier vernünftig zu sein.
"Vernunft statt Mitleid": Zu "Mitleid" fällt mir nur ein, dass ihr mit der FMG, also mit der Flughafen München GmbH, Mitleid habt, oder vielleicht mit dem Herrn Kerkloh, der unbedingt diese dritte Startbahn braucht.
Vernunft ist auch bei CETA gefragt. CETA und TTIP sind heute schon angesprochen worden. TTIP ist momentan fast weg. Aber CETA kann durchaus noch ein Problem für uns werden. Vernünftig ist, wenn wir es verhindern und dann ein Siegel für den Verbraucherschutz in Bayern einführen. Das wäre gar keine so schlechte Zukunft. Natürlich wäre es schön, wenn mehr Gelder eingestellt werden. So viel jetzt zu später Stunde von mir zum Thema Verbraucherschutz.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren gerade über eine Gesetzesänderung, mit der inhaltlich eigentlich nichts geändert wird. Es ist bereits erwähnt worden: Artikel 8 Absatz 3 des Bayerischen Naturschutzgesetzes wird völlig unverändert neu erlassen. Damit wird sichergestellt, dass die Bayerische Kompensationsverordnung nicht irgendwann einmal durch eine Bundeskompensationsverordnung abgelöst wird.
Da es eigentlich nur um eine formale Änderung geht, hätte es wegen mir keiner Aussprache bedurft. Aber wenn wir schon einmal debattieren, kann ich mir eine Bemerkung zur Bayerischen Kompensationsverordnung nicht verkneifen: Ein bisschen mehr Bürgernähe wäre durchaus angebracht gewesen.
Wenn man sich einarbeitet und die Matrix liest, so findet man da Formeln wie: Quadratmeter durch den Eingriff beeinträchtigter Fläche mal Wertpunkte mal Beeinträchtigungsfaktor. Es ist klar, dass Juristen das verstehen, auch das Personal in den Ämtern und Behörden bzw. Leute, die hauptberuflich damit befasst sind. Aber bei uns gibt es auch den sogenannten Bestimmtheitsgrundsatz. Dieser besagt: Der Bürger muss klar erkennen können, welche Folgen ein Gesetz für ihn hat. Ich habe mich ein wenig umgehört und noch keinen getroffen, der von dieser neuen Kompensationsverordnung betroffen ist und sie komplett versteht.
Grundsätzlich ist es auch den FREIEN WÄHLERN ein wichtiges Anliegen, den Flächenverbrauch zu vermindern. Die Kompensationsverordnung würde, wenn sie anwenderfreundlicher wäre, sicherlich einen guten Beitrag hierzu leisten. Aber es gibt auch Fälle, in denen uns die Kompensation schon ein bisschen zu weit geht.
Wenn beispielsweise ein Wasserkraftwerksbetreiber eine ökologische Fischtreppe baut und hierdurch den Lebensraum aufwertet, Stichwort Durchgängigkeit, so muss er hierfür eine Ausgleichsfläche zur Verfügung stellen.
Weitere Beispiele dafür sind Windkraftanlagen oder Photovoltaik-Freiflächenanlagen, das heißt, dezentrale, saubere Energielösungen. Wir haben wirklich kein Verständnis dafür, dass man dafür Ausgleichsflächen vorhalten muss.
Im Gesetzentwurf der Staatsregierung steht unter Abschnitt "A) Problem": Bayern habe die Regelung von Kompensationsmaßnahmen im Naturschutzrecht in Landeskompetenz überführt. Wie leider so oft der Fall, setzt das Land Bayern auf Bundesregelungen oder europäische Regelungen noch ein paar drauf und verschärft alles. Ich darf dazu ein Beispiel nennen: Nicht weit von hier wurde am Autobahnring A 99 eine neue Ausfahrt gebaut; einige von Ihnen werden sie kennen. Die reine Baumaßnahme umfasst mit dem "Kleeblatt" und den Einschleifungen fast 50 Hektar Fläche. Dafür wurde der Landwirtschaft viel Fläche weggenommen. Zusätzlich zu den fast 50 Hektar Fläche werden noch knapp 6 Hektar Ausgleichsfläche benötigt. Das ist nicht in unserem Sinne. Da besteht natürlich Nachbesserungsbedarf.
Nochmals zum Kern des Themas: Da sich fast nichts ändert und der Wortlaut eigentlich gleich bleibt, werden die FREIEN WÄHLER ebenso wie im Umweltausschuss der Gesetzesänderung zustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, es ist jetzt wieder etwas ruhiger. Das war jetzt sehr emotional. Da freuen sich unsere Besucher auf der Tribüne natürlich; denn sie sehen, was bei uns hier unten wirklich los ist.
Ich darf gleich einmal auf den Titel des Antrags eingehen: "Leidtragende der Hochwasserkatastrophen nicht im Stich lassen …". Unserer Meinung nach ist
dieser Titel nicht wirklich glücklich gewählt; denn im Stich gelassen wurden sie natürlich nicht.
Wir wissen aber, dass im Mai bzw. im Juni dieses Jahres das Wetter mehr als verrückt gespielt hat. Man braucht kein Wahrsager zu sein, um vorherzusagen, dass uns das in Zukunft leider des Öfteren passieren wird. Die Bilder von Simbach sind uns allen noch im Gedächtnis, auch wenn man nicht vor Ort war. Wenn man aber im Fernsehen sieht, wie ganze Autos mitgerissen werden, ist das für Leute unvorstellbar, die so etwas noch nicht live erlebt haben. Ich darf mich an dieser Stelle auch noch einmal bei allen Helferinnen und Helfern bedanken, die unheimlich viel gearbeitet haben. Die Rettungsdienste sind erwähnt worden. Diese Helfer haben Schlimmeres verhindert. Noch einmal ein herzliches Dankeschön an die Retter, und darin sind wir uns Gott sei Dank auch einig.
Im Ausschuss ist uns berichtet worden, dass Simbach