Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ganz kurz die zwei Antworten: Wir haben die Grenzpolizei rechtskonform gegründet. Artikel 4 Absatz 4 des geltenden Polizeiaufgabengesetzes ist die Grundlage dafür. Da ist die Verordnungsermächtigung, und wir haben die Durchführungsverordnung. Am 01.07. wurde das geändert und ordnungsgemäß veröffentlicht. Das ist alles nachprüfbar. Ich denke, ich brauche nicht weiter im Detail darauf einzugehen.
Wir haben die Organisation bereits vorgestellt. Der Kollege Ländner und ich haben das auch getan. Wir bleiben bei einer einheitlichen Konstruktion mit unseren Präsidien und richten die Direktion ein, um die polizeilichen Aufgaben im Detail zu organisieren und zu managen. Lieber Herr Gantzer, ich denke, dass damit bis auf die abschließende Frage des Abkommens alle Fragen beantwortet sind.
Das Abkommen ist angesprochen worden. Zu diesem Abkommen gibt es Detailgespräche, das ist noch nicht zu Ende verhandelt.
(Zurufe von der SPD: Oha! – Dr. Christian Magerl (GRÜNE): Tagung! – Florian von Brunn (SPD): Gibt es da auch einen Masterplan? – Weitere Zurufe)
Ich gehe davon aus, dass das in den nächsten – – Das ändert nichts an der Rechtskräftigkeit der Gründung der Grenzpolizei, Punkt. Die Details werden in diesem Abkommen geregelt. Ich denke, das ist eine klare Aussage. Wir werden das in die Verordnung mit einbauen. Ich denke, dass damit alles beantwortet ist.
Einen kleinen Moment, Herr Staatssekretär. Wir haben noch eine Zwischenbemerkung des Kollegen Muthmann. – Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, Sie haben gerade behauptet, dass es bereits eine rechtskonforme Gründung der Bayerischen Grenzpolizei auf der Grundlage des Artikel 4 Absatz 4 POG in Verbindung mit einer Verordnung gab. Deshalb bitte ich Sie, uns an dieser Stelle
zu erklären, warum die Staatsregierung dem Landtag dann überhaupt dieses Gesetz zur Gründung der Grenzpolizei vorgelegt hat.
Wir machen das, um die Bundespolizei zu verstärken und mehr Sicherheit zu schaffen. Wir wollen in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei gleichberechtigt die gleichen Aufgaben wie die Bundespolizei wahrnehmen können. Das soll in einem Abkommen mit dem Bund im Detail geregelt werden.
Meine Damen und Herren, nachdem ich erst vorhin die namentliche Abstimmung angekündigt habe, können wir sie jetzt noch nicht durchführen.
Aber zu diesem Gesetzentwurf war sie nicht angekündigt. Sie war zum Tagesordnungspunkt 15 angekündigt. Deswegen – das wollte ich gerade mitteilen – machen wir jetzt mit dem Tagesordnungspunkt 15 weiter. Zu diesem Gesetzentwurf wurde beantragt, die Schlussabstimmung in namentlicher Form durchzuführen. Dann werden wir sehen, ob wir zuerst die Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 14 machen, und dann die Abstimmungen über die Tagesordnungspunkte 24, 25, 26, 27, 32, 34 und 35. Dazu wurde mittlerweile auf die Aussprache verzichtet.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Errichtung des Bayerischen Landesamts für Asyl und Rückführungen (Drs. 17/21999) - Zweite Lesung
Änderungsantrag der Abgeordneten Petra Guttenberger, Tobias Reiß, Helmut Brunner u. a. und Fraktion (CSU) (Drs. 17/23045)
Ich weise nochmals darauf hin, dass hierzu namentliche Abstimmung beantragt wurde. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt gemäß der Vereinbarung im Ältestenrat 48 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich an der Redezeit der stärksten Fraktion. Das bedeutet in diesem Fall: Für die CSU
16 Minuten, für die SPD 12 Minuten, für die FREIEN WÄHLER und das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN jeweils 10 Minuten, für die Staatsregierung 16 Minuten. Die fraktionslosen Abgeordneten Claudia Stamm, Günther Felbinger und Alexander Muthmann können jeweils bis zu drei Minuten sprechen. Ich eröffne die Aussprache. – Erster Redner ist der Kollege Straub, bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! "Das Bessere ist der Feind des Guten." So lautet ein altes Sprichwort, dessen ich mich gerne bediene. Warum? Weil es für den Freistaat Bayern so gut passt. Übertragen auf Bayern könnte man sagen, dass vieles schon sehr gut läuft, dass wir uns aber dennoch nicht auf den Erfolgen ausruhen dürfen und dass es Bereiche gibt, in denen durchaus noch Luft nach oben ist.
Ich darf mich deswegen ausdrücklich bei Herrn Ministerpräsidenten Söder, bei der Bayerischen Staatsregierung und bei Innenminister Herrmann dafür bedanken, dass die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Errichtung eines Landesamtes für Asyl geschaffen werden. Das ist dringend erforderlich.
Nach den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes des Bundes sind die Ausländerbehörden gesetzlich verpflichtet, den Aufenthalt von vollziehbar ausreisepflichtigen ausländischen Staatsangehörigen zu beenden. Bayern vollzieht das geltende Ausländerrecht und schiebt Ausländer ohne Bleiberecht, die eine freiwillige Ausreise ablehnen, wie es üblich wäre, konsequent ab.
Wie sahen die bayerischen Zahlen zum 31.12.2017 aus? 39.828 ablehnende Asylbescheide hat das BAMF erlassen. 16.383 Aufenthaltsbeendigungen wurden insgesamt ausgesprochen. Davon sind 13.100 Betroffene freiwillig ausgereist. 3.283 mussten abgeschoben werden.
Wo sind die praktischen Probleme? – Die weit überwiegende Mehrheit aller Asylbewerber gibt vor, über keine Identitätsnachweise zu verfügen. Die Voraussetzung für die Abschiebung ist damit regelmäßig die Beschaffung von Passersatzpapieren, was allerdings zwingend die Identitätsklärung durch die Ausländerbehörden voraussetzt. Rückführungen scheitern auch sehr häufig daran, dass die abzuschiebende Person
Widerstand leistet. Insgesamt ist der Aufwand für Abschiebungen aufseiten der Polizei und der Ausländerbehörden riesig. Bayern hat jetzt schon mit seinen sieben zentralen Ausländerbehörden, deren Hauptaufgabe die Aufenthaltsbeendigung ist, Vorbildcharakter. Deswegen mein Sprichwort am Anfang, dass wir noch besser werden müssen.
Zur Zahl der Asylsuchenden: Bis Ende Juni 2018 wurden immerhin wieder 93.316 Asylanträge gestellt. Diese Anträge stellen den Bund, die Länder und die Kommunen weiter vor große Herausforderungen. Unter den Eingereisten sind zahlreiche Personen, die keinen Anspruch auf Schutz nach den in Deutschland geltenden Asylbedingungen haben. Mit der bestandskräftigen Ablehnung ihres Asylantrags und der Feststellung, dass keine Abschiebungsverbote vorliegen, ist rechtsstaatlich festgestellt, dass sie Deutschland wieder verlassen müssen. Sofern die Betroffenen innerhalb der ihnen gesetzten Frist ihrer Ausreisepflicht nicht freiwillig nachkommen, muss diese im Wege der Abschiebung durchgesetzt werden. Die gewachsenen Herausforderungen bei der Erfüllung dieser Aufgaben verlangen nach einer stärkeren Bündelung von Kompetenzen und einer weiteren Optimierung der behördlichen Zusammenarbeit, um insbesondere den Aufenthalt von ausländischen Staatsangehörigen, deren Asylantrag abgelehnt worden ist, schneller und konsequenter beenden zu können.
An dieser Stelle möchte ich Grundlegendes betonen. Die CSU ist der Auffassung, dass Menschen, denen kein Asylstatus zugesprochen wird, in ihr Heimatland zurückkehren müssen. Diese Auffassung teilt die CSU übrigens mit der überwiegenden Mehrzahl unserer Bevölkerung. Im Normalfall, über den schon niemand mehr nachdenken will, erfolgt eine Rückkehr übrigens freiwillig, und zwar innerhalb von 30 Tagen. Leider ist das Durchlaufen aller rechtlich möglichen Instanzen sowie die Abschiebung bei uns der Normalfall geworden. Damit es ganz klar ist: Wir sind ein Rechtsstaat. Das Durchlaufen aller Rechtswege ist legitim. Es muss allerdings schneller gehen. Dafür werden wir auch etwas tun.
Ich darf – das habe ich schon oft getan – den SPDLandesinnenminister Pistorius zitieren. Er hat gesagt: Zum Asyl gehört die Abschiebung. Es kommen nun einmal nicht nur Leute, die eine Bleibeberechtigung erhalten. Die Abschiebung ist die schwarze Seite beim Thema Asyl. Daher ist die Benennung des neuen Landesamtes, das von der Opposition immer wieder massiv beanstandet wird, korrekt. Auch die Abschiebung gehört zum Asyl. Deshalb ist die Bezeichnung "Landesamt für Asyl und Rückführungen" in diesem Zusammenhang. vollkommen korrekt
Wie ist die momentane Situation? – Bayern ist ein weltoffenes Land, das seiner humanitären Verpflichtung gegenüber den Menschen, die vor politischer Verfolgung oder Bürgerkrieg fliehen und bei uns Aufnahme gefunden haben, gerecht wird. Wir sind bereit, den Menschen zu helfen, die von Krieg und Gewalt bedroht sind. In einer großartigen Gemeinschaftsleistung ist es gelungen, über eine Million Flüchtlinge und Asylsuchende in unserem Land zu versorgen. Es ist eine riesengroße Herausforderung, diejenigen, die bleiben dürfen, bestmöglich zu integrieren.
Gleichzeitig muss gelten: Menschen, die nicht berechtigt sind, hierzubleiben, müssen auch konsequent in ihre Heimatländer zurückgeführt werden. Momentan schütteln die meisten unserer Bürger nur noch den Kopf.
Wir wollten zu einer sachlichen Debatte zurückkehren. Wir können das nachher anhand von Zwischenbemerkungen klären.
Deutschland ist ein Land, in das man zwar ohne Papiere einreisen, aus dem man aber leider Gottes ohne Ausweispapiere nicht mehr ausreisen kann. Diesen Zustand müssen wir beenden. Dadurch schwindet das Vertrauen der Bürger in den Staat und in das Asylrecht. Die Zahl der Rückführungen ausreisepflichtiger Ausländer gilt es daher dringend zu steigern. Dies ist ausdrücklich zu begrüßen, da dadurch schließlich die Funktionsfähigkeit und Akzeptanz des Asylrechts insgesamt erhöht wird. Wir müssen uns darum kümmern und Abhilfe schaffen.
Um besser, schneller und effizienter zu werden, gründen wir ein neues Amt für Asyl. Das künftige Landesamt für Asyl soll eine rechtlich selbstständige Landesbehörde mit circa 1.000 Mitarbeitern sein und seinen Dienstsitz in Manching sowie in weiteren Außenstellen haben. Wir bündeln Kompetenzen und Zuständigkeiten in einer Hand. Wir beschleunigen damit die notwendige Abschiebung rechtskräftig abgelehnter Asylbewerber. Das Landesamt soll die landesweit operativen Verwaltungsaufgaben im Bereich der Rückführung wahrnehmen. Das betrifft unter anderem die zentrale Passbeschaffung, die Koordinierung von Sammelabschiebungen und die Bearbeitung von Schubaufträgen der Ausländerbehörden. Außerdem soll das Landesamt Rückkehrprogramme koordinieren und verstärken. Es bedient sich zur Erfüllung dieser Aufgaben auch der zentralen Ausländerbehörden in den sieben Regierungsbezirken. Das Landesamt soll
bereits am 1. August 2018 seine Arbeit aufnehmen. Das beweist die Handlungsfähigkeit und die Schnelligkeit unserer Staatsregierung. – Dafür nochmal herzlichen Dank.
Die Zuständigkeiten aller Ausländerbehörden der kreisfreien Städte und Landratsämter bleiben vollkommen unangetastet. Das wurde in den vorherigen Debatten oft bemängelt. Dort ändert sich nichts. Es wird weder etwas weggenommen noch etwas hinzugefügt. Alle zentralen Ausländerbehörden in den sieben Regierungsbezirken werden weiterarbeiten wie bisher. Das Landesamt für Asyl und Rückführungen koordiniert deren Tätigkeit und versucht vor allen Dingen, die Effizienz der Abschiebeverfahren weiter zu steigern. Wenn zum Beispiel ein persönlicher Kontakt und eine Vorsprache notwendig ist, wird kein einziger Flüchtling deswegen persönlich nach Manching fahren müssen. Stattdessen wird alles über die zentralen Ausländerbehörden, die überwiegend in den Einrichtungen in Bamberg, Schweinfurt, Deggendorf und Regensburg präsent sind, unmittelbar erledigt werden.
Wir verfolgen ein klares Ziel. Die Zahl der Rückführungen muss weiter gesteigert werden. Unsere neue Behörde soll ein zentraler und starker Partner für den Bund werden. Mit der Errichtung des Landesamtes und seiner zentralen Vollzugsaufgaben für ganz Bayern werden wir Synergieeffekte im Bereich Asyl und Abschiebung erzielen. Wir wollen somit den Aufenthalt von ausländischen Staatsangehörigen, deren Asylanträge als unbegründet abgelehnt worden sind, zeitnah und konsequent beenden können.
Ich komme zum Änderungsantrag der CSU-Fraktion. Die Abschiebehaftkapazitäten in Bayern sind ohnehin schon größer als in anderen Bundesländern. Das hat zur Folge, dass die übrigen Bundesländer auf die bayerischen Abschiebehaftplätze zugreifen. Die Staatsregierung ist daher zu der Überzeugung gelangt, dass wir für weitere Abschiebehaftkapazitäten einen Ausbau benötigen. Damit soll das gemeinsame Ziel erreicht werden, vollziehbar ausreisepflichtige Personen schneller in ihr Heimatland rückführen zu können, wenn diese nicht freiwillig ausreisen.
Die Staatsregierung hat einschlägige Beschlüsse über den Ausbau von Justizvollzugseinrichtungen getroffen, in denen die Abschiebehaft grundsätzlich vollzogen wird. Es benötigt aber Zeit, eine Justizvollzugsanstalt nach allen dafür geltenden Regeln zu planen und zu bauen. Diese stehen somit kurzfristig nicht zur Verfügung. Außerdem ist der Justizvollzug an die Kapazitätsgrenzen gelangt. Deswegen will die Staatsregierung kurzfristig zusätzliche Kapazitäten schaffen. Diese werden speziell in Flughafennähe angesiedelt, weil sie vor allem dafür gedacht sind, kurzfristigen Ge
wahrsam in Zusammenhang mit konkreten Sammelabschiebemaßnahmen zu vollziehen. Diese Haftplätze sind nicht für eine längere Haft gedacht.
Ich darf noch einmal zusammenfassen: Die Durchführung von Abschiebungen liegt ganz klar in der Zuständigkeit der Bundesländer. Es spricht also nichts dagegen, diese Aufgaben in einem Landesamt zu bündeln. Mit diesem neuen Gesetz übernehmen wir Verantwortung für den Freistaat und unsere Bürger. Wir verbessern gezielt einen Bereich, der noch nicht reibungslos läuft. Die ganz konkreten politischen Maßnahmen sind dringend notwendig, damit das Vertrauen unserer Bürger in unser Asylrecht nicht schwindet. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.