Gerhard Eck

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Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Manchmal verwundert es einen wirklich, wenn man die eine oder andere Aussage hier im Parlament hört.
Zunächst, Frau Schulze: Amtssprache ist Deutsch. Aber Frau Schulze ist nicht hier; sie hat Wichtigeres zu tun.
Entschuldigung. Amtssprache ist Deutsch. Ich will das hier ganz besonders deutlich erwähnen.
Es gibt ja den flotten Ausspruch von der Made im Speck. So führen Sie sich hier auf; ich darf das so sagen.
Wenn man in einem ausgezeichnet entwickelten, wirtschaftlich starken und finanziell starken Land, dem sichersten Land in der Bundesrepublik Deutschland. leben darf und keinerlei politische Verantwortung zu tragen hat, kann man alles fordern, was einem gerade so in den Sinn kommt, liebe Damen und Herren.
Deshalb sage ich Ihnen und all denjenigen,
Liebe Frau Präsidentin, Sie mahnen zu Anstand
und Kultur, wenn Sie oben sitzen, und hier verlassen Sie alle Wege, liebe Damen und Herren.
Ich will an dieser Stelle auch deutlich sagen: Keine Angst, niemand braucht zu erschrecken, die Details sind von Manfred Ländner ausgezeichnet angesprochen worden. Ich will das gar nicht noch einmal wiederholen.
Ich will nur den Dingen, die einfach falsch dargestellt worden sind, bewusst falsch dargestellt worden sind, eine deutliche Absage erteilen: Dass wir nämlich letztlich überhaupt kein Personal hätten, um die Situation an der Grenze zu verbessern. Es sind 3.500 neue Stellen geschaffen worden. Jetzt sagen Sie mir, wenn Sie sich in diesem Parlament so aufführen, in welchem Land es vergleichbare Anstrengungen gibt. Liebe Freunde, das gibt es einfach nicht.
Darauf bin ich stolz, ohne Wenn und Aber. Wir haben insbesondere für den Grenzbereich einen Aufwuchs von 500 neuen Stellen.
Liebe Damen und Herren, ich bitte deshalb ganz herzlich darum, dass man das nicht immer runterredet, sondern dass man das mit Anstand und Sachlichkeit auch so bestätigt.
Wenn ich an dieser Stelle noch einmal einfügen darf, was mich geärgert hat. Ich brauche darum gar nicht ins Detail zu gehen, weil Sie es nicht hören wollen. Liebe Frau Kollegin Schulze, wenn ich hier an diesem Rednerpult von "schäbiger CSU-Politik" reden höre, von "schäbiger CSU-Politik", dann will ich Sie daran erinnern, dass Sie in dem gemachten Nest sitzen, das durch "schäbige CSU-Politik" entstanden ist.
Ich wiederhole mich an dieser Stelle: Das ist das sicherste Land in der Bundesrepublik und darüber hinaus.
Liebe Damen und Herren,
– Brauchen Sie noch ein paar Minuten? Dann gebe ich sie Ihnen.
Das ist kein Problem.
Nachher.
Es müssten hier noch mehr Leute Blutdrucktabletten nehmen. Liebe Damen und Herren, wenn, dann nicht ich alleine!
Zu Herrn Prof. Dr. Gantzer: Wir führen ja viele Diskussionen und sind oft gar nicht so weit auseinander. Die rechtliche Grundvoraussetzung für die Schaffung der Grenzpolizei ist uneingeschränkt gegeben. Wir brauchen da gar nicht weiter zu diskutieren. Wir wollen weitere Befugnisse und weitere Kompetenzen. Wir wollen grenzpolizeiliche Aufgaben, Passkontrollen, Zurückweisungen und Ähnliches zukünftig im Detail selbst wahrnehmen. Das passiert dann in der Zukunft letztendlich auf dem vollkommen richtig eingeschlagenen Weg. Da laufen nämlich in Bezug auf Abkommen und Absprachen mit dem Bund zurzeit auch die Verhandlungen mit dem Bundesinnenminister. Jetzt muss mir jemand an dieser Stelle sagen – –
Lieber Herr Kollege, die Reihenfolge und was wir hier getan haben, die Gründung dieser Grenzpolizei, ist rechtlich vollkommen einwandfrei. Und wenn das nicht so sein sollte – –
Nein, dann sprechen Sie hier nicht nur polemisch an, sondern sprechen Sie es hier an dieser Stelle mit Fakten unterlegt an.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will an dieser Stelle auch noch deutlich machen, dass es kein eigener Weg ist, den wir hier gehen wollen, sondern eine Verbesserung der Situation an der Grenze. Wir arbeiten mit der Bundespolizei ausgezeichnet und vorzüglich zusammen, und wir wollen an der Grenze die Sicherheit noch einmal ein Stück weit verstärken. Wir wollen deshalb, mit gleichen Kompetenzen ausgestattet, die Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei unterstützen. Das ist letztendlich der unabdingbar richtige Weg.
Wenn die Organisationsform angesprochen worden ist: Das hat Manfred Ländner im Detail ausgeführt. Ich kann an dieser Stelle sagen: Die momentane Struktur unserer Polizei – die Statistik macht es überall wieder deutlich – funktioniert mit unseren Präsidien bestens. Die Direktion der Bayerischen Grenzpolizei ist letztlich
deshalb aufgestellt, um die Situationen an den verschiedenen Grenzpunkten zu bündeln und mit einer Sprache zu sprechen.
Über die Präsidien wird es dann letztendlich gebündelt kommuniziert. In diesem Sinne sind wir auf einem ausgezeichneten Weg. Wir sind für die innere Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger verantwortlich.
Wir lassen uns, wie in der Vergangenheit, ganz einfach von diesem Weg nicht abbringen. Wir bleiben auf diesem Weg, weil wir einfach davon überzeugt sind, dass es der sichere Weg für die Bürgerinnen und Bürger ist. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung.
Wenn die Kollegin "schäbige CSU-Politik" bereinigt, dann bin ich auch gerne bereit, die andere Situation anzusprechen.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ganz kurz die zwei Antworten: Wir haben die Grenzpolizei rechtskonform gegründet. Artikel 4 Absatz 4 des geltenden Polizeiaufgabengesetzes ist die Grundlage dafür. Da ist die Verordnungsermächtigung, und wir haben die Durchführungsverordnung. Am 01.07. wurde das geändert und ordnungsgemäß veröffentlicht. Das ist alles nachprüfbar. Ich denke, ich brauche nicht weiter im Detail darauf einzugehen.
Wir haben die Organisation bereits vorgestellt. Der Kollege Ländner und ich haben das auch getan. Wir bleiben bei einer einheitlichen Konstruktion mit unseren Präsidien und richten die Direktion ein, um die polizeilichen Aufgaben im Detail zu organisieren und zu managen. Lieber Herr Gantzer, ich denke, dass damit bis auf die abschließende Frage des Abkommens alle Fragen beantwortet sind.
Das Abkommen ist angesprochen worden. Zu diesem Abkommen gibt es Detailgespräche, das ist noch nicht zu Ende verhandelt.
Ich gehe davon aus, dass das in den nächsten – – Das ändert nichts an der Rechtskräftigkeit der Gründung der Grenzpolizei, Punkt. Die Details werden in diesem Abkommen geregelt. Ich denke, das ist eine klare Aussage. Wir werden das in die Verordnung mit einbauen. Ich denke, dass damit alles beantwortet ist.
Wir machen das, um die Bundespolizei zu verstärken und mehr Sicherheit zu schaffen. Wir wollen in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei gleichberechtigt die gleichen Aufgaben wie die Bundespolizei wahrnehmen können. Das soll in einem Abkommen mit dem Bund im Detail geregelt werden.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will das Thema an dieser Stelle vollkommen neutral ansprechen. Es gäbe Dinge, wo man einhaken müsste. Ich lasse das alles weg. Ich will deutlich zum Ausdruck bringen: Bayern vollzieht geltendes Ausländerrecht und schiebt Ausländer ohne Bleiberecht, die eine freiwillige Ausreise ablehnen, konsequent ab. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist – das ist oftmals, auch hier, kritisiert worden – im Koalitionsvertrag verankert und geltendes Recht.
Damit Sie sich ein Bild machen können, will ich noch einmal die Zahlen für 2017 nennen: Wir hatten 3.282 Abschiebungen und 13.101 freiwillige Ausreisen. Die Zahl 13.000 macht, denke ich, schon deutlich, wie mit den Bürgerinnen und Bürgern umgegangen wird.
Westbalkan – das kann ich mitteilen – ist nicht mehr das größte Problem; aber sicher sind auch die Zahlen hierfür interessant. In den Jahren 2015 und 2016 wurde hier die größte Herausforderung bewältigt. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Herausforderungen sind sicher nicht kleiner geworden; das wissen Sie so gut wie ich. Denn Abschiebungen erfolgen zunehmend in Staaten, mit denen die Zusammenarbeit, zum Beispiel bei der Passbeschaffung, sehr, sehr schwierig geworden ist, um es ganz höflich auszudrücken. Die weit überwiegende Mehrheit aller Asylbewerber gibt vor – auch das wissen Sie, und wenn Sie es nicht wissen, sage ich es noch einmal –, über keine Identitätsnachweise zu verfügen. Rückführungen scheitern daran, dass die abzuschiebende Person aktiven oder passiven Widerstand leistet. Ich könnte hier ein ganzes Fass öffnen und könnte einige Themen ansprechen. Ich lasse auch das weg, weil Sie es wissen. Wir könnten – auch das will ich weglassen, um wirklich keine Emotionen hervorzurufen – über die Arbeit des BAMF reden. Das will ich auch nicht tun, liebe Damen und Herren.
Es ist von Rückkehrberatung gesprochen worden. Darauf will ich explizit eingehen. Die Rückkehrberatung wird durch die neu zu gründende Einrichtung wesentlich verbessert. Genau aus den genannten Gründen brauchen wir eine stärkere Bündelung von Kompetenzen und eine weitere Optimierung der behördlichen Zusammenarbeit durch das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen. Sie wissen doch selbst, wie es ist, wenn man von Pontius zu Pilatus läuft, bis letztendlich der endgültige Bescheid vor
liegt. Wir wollen das – auch zum Wohle der Asylsuchenden – schnell regeln. Im Landesamt werden die zentrale Passbeschaffung, die Koordinierung von Sammelabschiebungen, die Bearbeitung von Schubaufträgen der Ausländerbehörden und die operative Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge landesweit gebündelt und die Rückkehrprogramme koordiniert und verstärkt.
Liebe Damen und Herren, ein letztes Wort zu Ausreisegewahrsam, Haftplätzen und Ähnlichem. Hier wurde – verzeihen Sie, wenn ich es so deutlich anspreche – fälschlicherweise behauptet, dass das die Einrichtung vollkommen selbstständig regeln könnte. Kein Ausreisegewahrsam ohne richterliche Anordnung und kein Haftplatz ohne richterliche Anordnung. Ich denke, das sind Grundvoraussetzungen, die einfach bekannt sein müssen. Das ist ein rechtlich einwandfreier Weg, der auch vom Koalitionsvertrag abgedeckt ist. Abschiebungen sind Ländersache. Da sind wir gefordert, die Organisation so aufzubauen, dass das rund, einwandfrei, würdig und mit Niveau abläuft. Deshalb bitte ich um Zustimmung.
Lieber Herr Kollege, das war jetzt die Sicht durch Ihre Brille. Ich lasse das so stehen. Wir sind der Meinung, dass wir mit der Bündelung eine Optimierung erreichen, dass das Ziel schneller und gezielter erreicht wird. In diesem Sinne herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Detail wurde genügend diskutiert. Ich hätte mich eigentlich nicht mehr zu Wort melden wollen, aber es sind einige Aussagen getätigt worden, die ich nicht so im Raume stehen lassen kann.
Damit es nicht untergeht, lieber Kollege von den FREIEN WÄHLER, Herr Pohl: Sie sagen: Bescheid ist Bescheid und bringen das in Form einer Kritik.
Ihr Begehr zielt immer auch auf einen Bescheid für die Bürgerinnen und Bürger ab und setzt damit einen Stichtag. Deshalb bitte ich Sie dringlich, zunächst ein
mal eigene Überlegungen anzustellen, bevor Sie mit dem Finger auf andere zeigen.
Herr Pohl, Sie können sicherlich eine Zwischenbemerkung machen. Aber Sie brauchen nicht dazwischenzuquatschen, wie wir es von Ihren ganzen Beiträgen vorhin gewöhnt sind.
Wenn man die Diskussionsbeiträge mancher Kolleginnen und Kollegen betrachtet, fragt man sich, wovon hier eigentlich die Rede ist. Sind wir im Freistaat Bayern oder in der Bundesrepublik Deutschland? Wir haben seit dem Zweiten Weltkrieg eine großartige Erfolgsgeschichte; denn wir haben eine kommunale Selbstverwaltung aufgebaut, die im Vergleich zu allen anderen Bundesländern in Bayern bestens funktioniert. Wir diskutieren in diesem Zusammenhang letzten Endes ein Stück weit über die kommunale Selbstverwaltung und darüber, dass Bayern kommunale Straßen finanziert.
Und nun sollten wir für die Zukunft überlegen, ob wir es bei den Straßenausbaubeiträgen belassen. Oder kommen wir dann auch zur Kanalisation oder zu den Wasserleitungen? Wo endet diese Diskussion? – Das ist politischer Popanz; es ist Wahlkampf, der in meinen Augen schier unerträglich geworden ist.
Wir haben bei der Finanzierung des kommunalen Straßenbaus immer das Ziel vor Augen, eine gute und gerechte Lösung für alle Anlieger und auch für die Städte und Gemeinden zu finden.
Wenn Sie, lieber Kollege Aiwanger, nun mit dem Blick auf die Straßenausbaubeiträge auf geltendes Recht abzielen – das hat mich am meisten motiviert, hier noch ein paar Worte zu sagen – und von Unrecht reden, erschreckt das. Sie reden von Unrecht, von Skandal und von Überbürokratie und Unanständigkeit – ich habe mir das aufgeschrieben; ich könnte das noch weiter fortsetzen –, und das ist für mich unfassbar. Ich bitte Sie, als Parlamentarier zu überlegen, wie man mit der geltenden Rechtslage umzugehen hat.
Ich war über mehrere Jahrzehnte auf kommunaler Ebene politisch tätig. Ich hatte 20 Jahre die Federführung als Bürgermeister. Bayern hat insgesamt über 2.000 Kommunen, von denen über 1.500 Satzungen hatten. In den Kommunen, die ich besucht habe, wurde immer nach geltendem Recht umgelegt, und es
wurden immer wieder Wege gefunden, anständig, fair und gerecht mit den Bürgern umzugehen. Sich jetzt hierher zu stellen und zu sagen: Das muss weg; das ist ungerecht, das darf den Bürger nichts mehr kosten, ist einfach nicht in Ordnung, und es ist auch nicht fair.
Das hat der Kollege Adelt vorhin deutlich zum Ausdruck gebracht. Wenn heute eine Baufirma beauftragt wird, eine Straße zu bauen, muss hierfür bezahlt werden; egal von wem. Es muss der Steuerzahler zahlen. Wir sind uns einig, dass die Entscheidungshoheit dort hingehört, wo sie am besten zu überblicken und zu steuern ist. Das ist auf der kommunalen Ebene der Fall.
Ich sage Ihnen: Das ist eine Konjunkturmaschine für die Bauwirtschaft, weil der Bürger nicht mehr direkt spürt, dass er für den Aufwand, den er fordert – ob gerecht oder ungerecht – bezahlen muss. Den Bürgerinnen und Bürgern zu vermitteln, dass wir als Bürger dadurch keine Kosten mehr hätten, ist vollkommener Unsinn.
Lieber Kollege Pohl, ich will an dieser Stelle noch einmal Folgendes zum Ausdruck bringen: Es ist in aller Deutlichkeit angesprochen worden – ich will die Details gar nicht mehr darlegen; die hat Kollege Ländner bereits angesprochen –, dass 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden – 100 Millionen Euro, die früher nicht zur Verfügung gestellt worden sind.
Wir haben das Geld deshalb zur Verfügung gestellt, weil durch diese Diskussion vom Grundsatz her Ungerechtigkeit entstanden ist. Unser Anspruch ist, unsere Kommunen nicht im Regen stehen zu lassen. Es geht um 100 Millionen Euro für Beiträge, die sie aufgrund Ihrer unsachlichen Diskussion nicht mehr einheben können.
Wenn Sie nun meinen, es sei offen, dann stimmt das nicht. 65 Millionen Euro werden jährlich durch Spitzabrechnung zur Verfügung gestellt, und 35 Millionen kommen aus dem kommunalen Finanzausgleich. Das geschieht, um letzten Endes Klarheit zu haben und die pauschale Förderung aufzubauen.
Je mehr die Spitzabrechnung abnimmt – die wird komischerweise immer weniger –, umso mehr wächst die andere Seite; der Gesamtbeitrag bleibt bei
100 Millionen Euro. Ich denke, das ist eine logische und ausgezeichnete Situation.
Und noch eines: Wir machen das nicht, weil wir jetzt kurz vor der Wahl stehen.
Vielmehr regeln wir zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden die Details.
Das alles geht nicht mit einem Schnellschuss, wie Sie es uns letztendlich immer nahelegen.
Liebe Freunde, es gäbe noch vieles anzusprechen. Ich habe versprochen, die Details nicht zu erwähnen, aber ich bin der Meinung, dass wir im Rahmen der Diskussion einen guten Weg gefunden haben, und bedanke mich für die konstruktive Zusammenarbeit. In diesem Sinne bitte ich, dem Antrag der CSU zuzustimmen und die anderen Anträge abzulehnen.
Lieber Herr Kollege, ich kann das kurz beantworten. Die Formulierung "unsachliches Projekt" habe ich nicht in den Mund genommen. Die Staatsregierung hat die Diskussion verfolgt und natürlich den Gesetzentwurf der CSU mit den anderen Entwürfen verglichen, und wir sind einhellig der Meinung, dass der beste Entwurf auf dem Tisch liegt. Deshalb stimmen wir diesem Entwurf der CSU zu und empfehlen Ihnen auch die Zustimmung.
Sie haben die Kanal- und Wasserfrage aufgeworfen. Das waren meine Eingangsworte. Als Kommunalpolitiker bin ich erschüttert, wenn ich über die kommunale Selbstverwaltung nachdenke und sehe, was folgt. Beim Straßenbau ist die Selbstbestimmung weg, da wird nur noch gefordert. Bezahlt wird von irgendjemandem, und die Steuerungsmöglichkeit der Kommune entfällt. Soll das jetzt bei Kanalisationsprojekten und Wasserprojekten auch so geschehen?
Noch sind wir hier Gott sei Dank noch nicht so weit, und ob über Förderung oder ähnliche Zuwendungen zu reden sein wird, überlassen wir dem Parlament.
Bei Ihrer dritten Frage konnte ich nicht genau folgen, was Sie damit gemeint haben.
Herr Kollege Herz, das sind genau die Themen, die vorhin diskutiert worden sind. Es dreht sich um Stichtage. Wir können nicht unendlich weit zurück. Da gibt es Kommunen, die sagen, 1960 oder 1970 haben wir bereits einmal darüber geredet, dass dieses oder jenes Projekt wichtig wäre.
Wir brauchen hier klare Fakten und klare Regelungen. Deshalb ist es letztendlich so eingebracht worden.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! In Anbetracht der umfangreichen Tagesordnung will ich nur ganz kurz, im Telegrammstil, einige Punkte ansprechen.
Zunächst einmal will ich zum Ausdruck bringen, dass ich die Sorgen und die Diskussionen verstehe. Es ist sicherlich nicht ganz einfach. Ich will aber auch deutlich machen: Lieber Herr Kollege Ritter, wir sind uns nicht immer bzw. nicht über alle Themen einig. Bei diesem Thema sind wir uns ziemlich einig. Deshalb verstehe ich nicht ganz, dass Sie Ihren Antrag aufrechterhalten und dem unsrigen nicht zustimmen. Unser Antrag ist wesentlich weitergehend.
Das ist okay. Alles klar. Ich bedanke mich ganz herzlich dafür.
Ich will klarstellen, dass wir uns nicht mit fremden Federn schmücken. Wir sagen in aller Deutlichkeit, dass das Landesamt die verantwortliche Stelle ist. Unser Weg – Sie haben ihn den "bayerischen Weg" genannt – ist schlicht und ergreifend der, dass wir für die neuen Regelungen werben und dass wir, wie von Frau Kamm schon dargestellt, aufklären, um die Sorgen aus der Diskussion herauszunehmen.
Liebe Damen und Herren, wenn hier Erleichterungen bei der Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten bei kleinen Unternehmen und Vereinen gefordert werden, dann ist das Quatsch bzw. Unsinn. Tatsache ist, dass weder das Bundesdatenschutzgesetz – die Vorredner haben es schon ange
sprochen – noch die Datenschutz-Grundverordnung von kleinen Unternehmen und Vereinen die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verlangt.
Es ist allerdings nicht richtig, dass es Öffnungsklauseln gibt, um von dem Regelwerk quasi herunterzukommen. Ich weiß nicht, woher diese Informationen stammen. Es gibt aber Öffnungsklauseln, mit denen wir das Regelwerk noch einmal ein Stück weit verbessern können; das wollen wir tun.
Weiterhin werden langwierige Rechtsänderungen hinsichtlich möglicher Sanktionen gefordert. Dazu sagen wir, die Staatsregierung: Wir haben dafür gesorgt, dass Vereine und Kleinunternehmen die Sicherheit haben, nicht nach dem ersten Verstoß gegen die neuen Datenschutzvorschriften ein hohes Bußgeld abverlangt zu bekommen oder mit einem solchen bedroht zu werden. Darauf sind wir stolz. Gerade die Vereine und Kleinunternehmen sollen mit Rat und Aufklärung unterstützt werden.
Übersehen werden – das ist der letzte Punkt, den ich ansprechen will –, aber wirkliche Gefahren: Wer begrenzt den Missbrauch des Wettbewerbsrechts durch Abmahnanwälte – ich will es wirklich so formulieren –, die jetzt auf jede Ungenauigkeit schielen und Verstöße anprangern? – Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist wichtig, dass darauf reagiert wird. Wir haben bereits eine Initiative auf den Weg gebracht. Wir setzen uns auf Bundesebene dafür ein, dass solchen Praktiken von Anfang an ein Riegel vorgeschoben wird. Wir sind der Meinung, dass dieses Anliegen unterstützenswert ist.
Aus den genannten Gründen bitte ich Sie, den Antrag der CSU-Fraktion zu unterstützen und die beiden anderen Anträge abzulehnen.
Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich vorsichtshalber noch einmal zu Wort gemeldet, weil gerade die letzten Sätze der Frau Kollegin Schulze unbedingt richtiggestellt werden müssen. Wir haben in den letzten beiden Haushalten unsere Behörden gerade diesbezüglich aufgerüstet und haben da wesentlich mehr Mittel zur Verfügung gestellt. Das ist der erste Punkt, der an dieser Stelle ganz klar und ausdrücklich zurechtgerückt werden muss.
Als Zweites ist es mir ganz wichtig, ganz herzlich Danke schön zu sagen für die Unterstützung während des parlamentarischen Verfahrens. Sie haben gerade bei den einzelnen Wortbeiträgen alle selbst aufnehmen können, dass eigentlich weitestgehend Einigkeit besteht und wir in die gleiche Richtung marschieren.
Es waren ab und zu kleine politische Färbungen dabei, die nicht beleidigend waren und die jeder aus seiner Sicht betrachtet. Ich möchte nur noch einmal auf die Fakten zurückkommen. Im März 2012 hat der Bayerische Landtag die Staatsregierung aufgefordert, gegen die Vorschläge der Europäischen Kommission für eine Reform des Datenschutzrechts eine Subsidiaritätsrüge zu erheben, und zwar nicht einfach so, sondern weil die Vorschläge der Kommission ganz klar dazu geführt hätten, dass das Schutzniveau des bewährten deutschen und bayerischen Datenschutzrechtes aufgeweicht worden wäre. Ich will nicht tiefer einsteigen, wollte das aber noch einmal deutlich machen. Eine Verbesserung konnte letztlich maßgeblich auch aufgrund der Bemühungen der deutschen Delegation erreicht werden.
Besonders wichtig für die Praxis ist – da wurde auch viel außen herumgeredet –, dass zahlreiche Einzelregelungen wie etwa zur Datenübermittlung wortgleich
fortgeführt werden konnten und damit in diesem Bereich – das ist uns besonders wichtig – keine neuen Anforderungen, beispielsweise für Unternehmen, aber auch für Behörden, geschaffen wurden. Das ist ganz wesentlich.
Auch für die elektronischen Wasserzähler, meine Damen und Herren, haben wir eine gute Kompromisslösung gefunden. Ich spreche aus eigener Erfahrung als Bürgermeister. Zusätzlich zu dem ohnehin bestehenden europarechtlichen Widerspruchsrecht schaffen wir eine voraussetzungslose Widerspruchsmöglichkeit in der Gemeindeordnung. Das ist ganz, ganz wesentlich und wichtig. Sie gilt für Eigentümer genauso wie für Gebührenschuldner und Nutzungsberechtigte und kann ohne Angabe von Gründen vor dem erstmaligen Einbau der Zähler genutzt werden.
Meine Damen und Herren, dabei will ich es belassen. Ich will noch einmal ganz herzlich danken und bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf, zu den Ausschussempfehlungen und zum Änderungsantrag auf Drucksache 17/21815.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich wollte ich gar nicht mehr über dieses Thema reden. Mein Kollege Manfred Ländner hat das im Detail bereits ausgeführt. Dem ist nichts hinzuzufügen. Leider wurde im Nachhinein der Inhalt dieses Antrags absolut verfehlt dargestellt. Wir haben über private Probleme gesprochen. Wir haben über den Umgang mit Frauen geredet. Das hat mit dem Antrag überhaupt nichts zu tun. Der Respekt gegenüber Frauen, die Finanzierung von Frauenhäusern, die Ahnungslosigkeit der Staatsregierung, die grundsätzliche Frauenfeindlichkeit – liebe Freunde, bei dem Antrag geht es darum, wie Straftaten erfasst werden. Es geht nicht um die eben genannten Themenblöcke.
Deshalb will ich eingangs besonders betonen, dass die Staatsregierung jede Art – ich wiederhole: jede Art – von politisch motivierter Kriminalität verabscheut.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das gilt für jede Art der politisch motivierten Kriminalität. Deswegen lege ich großen Wert darauf, dass alle bayerischen Sicherheitsbehörden – ich wiederhole es noch einmal – alle rechtlichen Möglichkeiten und taktisch gebotenen Maßnahmen ergreifen, um diese Straftaten konsequent, präventiv und auch repressiv zu bekämpfen. Frauenfeindlich motivierte Kriminalität ist ein Teil der politisch motivierten Kriminalität. Das haben Sie infrage gestellt.
Die Zuordnung einer Straftat als politisch motiviert bezieht sich auf die Würdigung des Umstands und/oder die Einstellung des Täters. Wenn beispielsweise ein Täter aufgrund der sexuellen Orientierung und/oder der sexuellen Identität – auch dies haben wir bereits mehrfach angesprochen – eine Straftat begeht, wird sie als politisch motiviertes Delikt eingestuft. Diese Straftaten werden – jetzt muss ich es noch einmal wiederholen – bundesweit einheitlich im Wege des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes erfasst. Ich wiederhole noch einmal: Diese Straftaten werden bundesweit einheitlich im Wege des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes erfasst. Es gibt also bereits für die spezifische Erfassung von Straftaten, welche aus einer frauenfeindlichen Motivation heraus begangen werden, eine spezifische Abbildungsmöglichkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen. Derartige Delikte müssen erkennbar sein und dürfen nicht in der Allgemeinkriminalität unerkannt bleiben.
Ich könnte das jetzt noch einmal wiederholen. Es handelt sich mit Sicherheit nicht um eine Bagatelle, wenn ein Mensch aufgrund seiner sexuellen Identität Opfer einer Straftat wird. Wir nutzen bereits seit Jahren einen bundesweit einheitlichen Meldedienst, welcher gerade auf die hohen Anforderungen zur Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität zugeschnitten ist. Wie bereits eingangs erwähnt – ich kann das nur noch einmal anfügen –, bekämpft die Polizei jegliche Art der politisch motivierten Kriminalität mit aller Härte. Eine Fokussierung – darauf legen wir Wert – auf einen Teilbereich der politisch motivierten Kriminalität ist einfach nicht zielführend. Wir dürfen auch die anhaltend hohe Gefährdung durch islamistischen Terrorismus sowie die Gefahren des Rechts- und Linksextremismus nicht aus den Augen verlieren. Die Polizei verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz und nimmt keine Fokussierung auf die einzelnen Teilbereiche vor.
Wir haben – ich könnte mich auch hier im Detail verlieren; das will ich nicht tun – die Opferberatung. Wir haben Präventionsmaßnahmen, was auch kritisiert worden ist. Um es auf den Punkt zu bringen: Ich sehe keinen Handlungsbedarf.
Abschließend betone ich nochmals, dass die Staatsregierung keinerlei politisch motivierten kriminellen Bestrebungen in Bayern duldet und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln präventiv und repressiv dagegen vorgeht. – In diesem Sinne herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Liebe Frau Schulze, mit zwei Worten ist das nicht zu erklären.
Ich kann Ihnen an dieser Stelle einfach nur raten: Klären Sie das in den Ländern, wo Sie mitregieren, ab!
Wir haben ein bundeseinheitliches Meldesystem; danach richten wir uns. Wenn Sie in Ihren Ländern erreichen,
dass diese sich für eine Änderung aussprechen, wird auf den bundesweiten Konferenzen darüber diskutiert. Vielleicht finden wir dann eine andere Lösung. Wir warten auf die Diskussion. – Danke schön.
Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.
Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Adelt von der SPD hat vor wenigen Wochen am Rednerpult gesagt: Lieber Kollege Adelt, bleib ruhig. An dieser Stelle sage ich nun: Kollege Eck, bleib auch ruhig. Ich verstehe die ganze Diskussion schier nicht.
Die neue Strategie der GRÜNEN ist wie eine Wende um 180 Grad. Plötzlich sind Sie für die Polizei und für die Sicherheit. Das sagen Sie in einer Deutlichkeit, die kaum zu überbieten ist. Liebe Frau Kollegin Schulze, bevor Sie sagen, dass der Innenminister in Berlin bettelt, sollten Sie sich erkundigen. Im Herbst 2016 hat Innenminister de Maizière – das kann ich Ihnen schriftlich bestätigen – herzlich darum gebeten, von der bayerischen Polizei an der Grenze unterstützt zu werden. Wenn Sie behaupten, dass der bayerische
Innenminister darum bettelt, unterstützen zu dürfen, ist das schlichtweg falsch.
Nach außen geht es Ihnen vermeintlich um Sicherheit. Wenn ich Ihre Rede Revue passieren lasse, muss ich jedoch feststellen, dass Sie gegen Grenzkontrollen sind.
Sie sagen, es werde nicht kontrolliert. Ich sage Ihnen: Wir haben ein integratives Konzept mit der Bundespolizei entwickelt. Die Grenzkontrollen werden abwechselnd und in Absprache mit der Bundespolizei durchgeführt. Deshalb markieren wir nicht die harten Hunde, sondern stehen für die innere Sicherheit. Wir sind in diesem Land für die innere Sicherheit verantwortlich. Das sollten Sie mittragen. In Ihrer Rede konnte ich das nicht feststellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, außerdem – das muss man auch in aller Deutlichkeit ansprechen – reden wir hier und heute nicht über die Grenzpolizei sowie über Organisation, Strukturen und Abzeichen oder Ähnliches. Wenn ich richtig informiert worden bin, wird das Thema Grenzpolizei erst in den nächsten Wochen und Tagen im Ausschuss beraten. Dort können Sie das Thema diskutieren.
Ich hoffe, Sie haben den Antrag gelesen. Wir reden heute über EU-Binnengrenzkontrollen. Wir sind uneingeschränkt der Meinung, dass diese beibehalten werden müssen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Binnengrenzkontrollen müssen auch länger als bis zum kommenden Mai beibehalten werden. Wir reden – das wird immer wieder vermischt – über einen Zentimeter hinter der Grenze. Ich wiederhole: Wir reden über einen Zentimeter hinter der Grenze. Wir reden über ein integriertes Konzept in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei. Lieber Herr Kollege Rosenthal, es tut mir leid, aber ich muss das ansprechen. Die Rede, die Sie vorgetragen haben, kann jeder inhaltlich bewerten, wie er will. Sie hätte jedoch besser in das Europaparlament als in den Bayerischen Landtag gepasst.
Ich stelle fest: Der Schutz der EU-Außengrenzen ist derzeit immer noch nicht ausreichend gewährleistet. Im Hinblick auf die Wortbeiträge muss ich mich von den Bürgerinnen und Bürgern fragen lassen: Ist es euch egal, was passiert, bis die EU-Außengrenzen
gesichert, ausgebaut und stabil sind? – Liebe Freunde, uns ist es nicht egal.
Sicherheit ist nur möglich – jetzt bringe ich es auf den Punkt –, wenn Europa seine Außengrenzen sichert. Ich sage das im Hinblick auf reisende Islamisten, Schleuser und Waffenhändler. Das ist an der Tagesordnung. Das muss man einfach so sagen, anstatt es auszublenden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Binnengrenzkontrollen gibt es seit dem 13.09.2015. Das ist bei dem einen oder anderen vielleicht aus dem Gedächtnis verschwunden. Sie werden von der Bundespolizei durchgeführt. Seit dem 15.12.2016 unterstützt Bayern die Bundespolizei bei den Grenzkontrollen mit einer Hundertschaft. Ich muss jetzt ein paar Zahlen ansprechen, die auch untergegangen sind. Seit Schließung der Balkanroute sind täglich Migranten im mittleren zweistelligen Bereich an der deutsch-österreichischen Grenze aufgegriffen worden. Das haben wir nicht gewollt. Liebe Freunde, das sind aber Fakten. Das müssen Sie sich einfach anhören. Im Jahr 2017 sind rund 19.900 Aufgriffe durch die Bundespolizei und die bayerische Polizei erfolgt. Bis Mitte Februar 2018 gab es über 2.500 Aufgriffe. Ich sage das noch einmal: Das sind fast 20.000 Aufgriffe im Jahr 2017 und 2.500 Aufgriffe bis Mitte Februar 2018, liebe Freunde.
Wir führen ergänzend zu den Grenzkontrollen der Bundespolizei – darauf bin ich auch stolz – flankierend die Schleierfahndung als bayerisches Erfolgsmodell durch – einen Zentimeter hinter der Grenze. Liebe Freunde, das machen wir nicht gern, aber das sind die Fakten. Jährlich haben wir 20.000 Aufgriffe. Ich nenne Ihnen ein paar Beispiele. Im Dezember 2017 gab es in Deggendorf zwei Festnahmen wegen Besitzes mehrerer Kilos an Amphetaminen und Cannabis in einem Fernreisebus auf dem Weg nach Österreich durch Fahnder der VPI Deggendorf. Im Jahr 2017 sind fast 4.000 Delikte nach dem Ausländerrecht sowie 120 Kfz-Delikte aufgedeckt worden – trotz Grenzkontrollen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Und Sie sagen, Grenzkontrollen seien nicht nötig und nicht so wichtig, wir bräuchten uns nicht einzumischen. Das ist jedoch unabdingbar. Das beweisen uns die Zahlen. Bis zur Gewährleistung der Sicherheit an den EU-Außengrenzen sind Binnengrenzkontrollen unentbehrlich. Ansonsten gehen wir letztendlich auf ein Sicherheitsvakuum zu. Der Bund ist aufgefordert, solche Kontrollen auch an allen anderen deutschen Grenzen durchzuführen. Ich hoffe, der zukünftige Bundesinnenminister wirkt auf eine Verlängerung der
Binnengrenzkontrollen hin. Als letzten Satz sage ich noch einmal: Die Binnengrenzkontrollen sind unabdingbar. Wir reden über einen Zentimeter hinter der Grenze.
Lieber Herr Kollege, welche Gespräche Sie mit Herrn Oettinger führen, ist mir vollkommen egal, wenn ich bei solchen Gesprächen nicht dabei bin. Wenn ich den Hintergrund und das Fundament dieses Gesprächs nicht kenne, können Sie von mir in keiner Weise erwarten, dass ich auf solch unqualifizierte Fragen eine Antwort gebe.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es fällt mir jetzt nicht ganz leicht, die Emotionen ein Stück weit zu unterdrücken. Ich kann fast nicht mehr ertragen, wie hier Stimmung gemacht und völlig an der Sache vorbei populistischer Popanz aufgebaut wird.
Es gibt ein Magazin, ein Fachblatt für die Feuerwehren. Dieses Fachblatt erscheint bundesweit – ich sage noch einmal: bundesweit. Danach ist die bayerische Feuerwehrschule in Würzburg die beste Feuerwehrschule bundesweit, europaweit, liebe Freunde.
Darunter steht letztendlich: So geht Feuerwehr; so geht Feuerwehrausbildung. Wenn ich dann die Stimmen hier höre, bin ich kurz vor dem Verzweifeln, liebe Freunde. Ich bitte deshalb ganz herzlich: Wenn man hier spricht, sollte man auch wissen, über was und von was wir sprechen.
Liebe Frau Kollegin Gottstein, Sie sagen, viele Lehrgänge oder dieses oder jenes findet nicht statt. Ich sage Ihnen in aller Deutlichkeit, warum. – Weil wir Ausbildung bis ins kleinste Detail anbieten. Andere
Länder würden sich freuen, wenn sie das könnten. Wir gehen bei den gefährlichen Stoffen, wir gehen bei den Baustoffen, wir gehen bei der Größe, bei der Kubatur, die Herausforderungen mit sich bringen, ins Detail und bieten speziell darauf abgestellte Lehrgänge an.
Jetzt können Sie sich wohl vorstellen, dass dieses interessante Angebot, wenn es bei der Feuerwehr draußen ankommt, angenommen wird. Lehrgänge werden ständig nachgefragt. Dass natürlich eine gewisse Zeit vergeht, bis wir alles erfüllen können, ist eine Selbstverständlichkeit.
Ich sage Ihnen auch, warum ich das so deutlich mache. 70 % der geforderten Lehrgänge für Leiter einer Feuerwehr, für Gruppenführer und Zugführer decken wir bereits jetzt diskussionslos ab, liebe Freunde. Genau diese Zahl und dieses Vorgehen ist mit dem Feuerwehrverband abgestimmt, liebe Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Kollege Dünkel hat von 500 Millionen Euro gesprochen. Sicherlich muss man differenzieren. Diese 500 Millionen Euro waren inklusive der kommunalen Förderung, die jetzt vom Freistaat Bayern kommt. Ich sage Ihnen auf die Situation bezogen: Eine Viertelmilliarde Euro ist vom Freistaat Bayern in die Feuerwehrschulen, in die Ausbildung – darauf bezieht sich letztlich dieser Antrag – von 2008 bis 2017 investiert worden. Ich meine, man sollte sich schon die Frage stellen, ob solche Anträge letztlich berechtigt sind. Über 65 Millionen Euro werden allein aufgrund neuer Herausforderungen investiert, zum Beispiel – ich habe es eingangs genannt – in die große Übungshalle. Wir stellen uns auch dieser Herausforderung. Im Gegensatz zu heute war in früheren Jahren eine solche geballte Anzahl von Anträgen ganz einfach nicht vorhanden. Jetzt bauen wir ein solches Gebäude, um über das ganze Jahr hinweg planen zu können, damit keine Lehrgänge und Seminare aufgrund der Witterung, aufgrund der Jahreszeit ausfallen. Auch das sind Antworten auf die geänderte Situation, liebe Damen und Herren.
Ich will dies mit Zahlen verdeutlichen. Ich nenne das Projekt für die Zukunft der Feuerwehrschulen, das wir aufgelegt haben. Dafür gibt es einen Masterplan. Er wurde 2011 auf den Weg gebracht. Er sieht ein Gesamtziel von 86.000 Lehrgangsteilnehmertagen vor. Wir haben uns bereits auf 65.000 Lehrgangsteilnehmertage gesteigert, und das Gesamtziel von 86.000 Lehrgangsteilnehmertagen wollen wir im Jahr 2021 erreicht haben. Ich denke, das sind optimale Voraussetzungen. Das ist eine nicht zu steigernde Antwort auf die neuen Herausforderungen. Wenn Sie sehen, dass wir von 2011 bis 2017 bereits über
60 neue Stellen geschaffen haben, wird daran noch deutlicher, dass hier ganz einfach gehandelt worden ist.
Ich will wirklich so deutlich sagen: Diese Anträge sind völlig überzogen und gehen absolut an der Sache vorbei; noch dazu, liebe Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen die baulichen Dinge, die im Masterplan stehen, erst umgesetzt und vollendet werden, damit wir diese Lehrgänge dann an unseren Feuerwehrschulen im Detail anbieten können.
Gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband ist recherchiert worden, was machbar einzusetzen ist. Ein Bedarf von knapp 40 weiteren Lehrkräften ist ermittelt worden. Ich meine, dies ist ein vernünftiger Weg. Das wird letztendlich im Doppelhaushalt 2019/2020 umgesetzt.
Liebe Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich könnte weiter ins Detail gehen. Ich will aber die Diskussion an dieser Stelle nicht verlängern, sondern ein Stück weit zum Ausdruck bringen, dass wir stolz sind, die beste Feuerwehrausbildung aller Bundesländer zu haben, dass wir mit unseren Feuerwehren die motiviertesten Truppen vor Ort aufweisen können, wir die Herausforderungen annehmen und die besten Grundvoraussetzungen zur Verfügung stellen. In diesem Sinne bitte ich, die Anträge abzulehnen.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte jetzt viele Punkte ansprechen und über viele Punkte diskutieren. Wir sollten uns aber auf diesen Dringlichkeitsantrag konzentrieren, mit dem gefordert wird, die Staatsregierung möge sich gegenüber dem Bund und der EU dafür einsetzen, dass die Alpentransitbörse als Instrument zur Steuerung und Limitierung des Lkw-Verkehrs über die Alpen zügig eingeführt wird. Ich sage das, damit der Inhalt dieses Dringlichkeitsantrags allen präsent ist.
Das würde zu nichts anderem als zu einer Kontingentierung und einer Scheine-Beschaffung führen. Dies wäre zum Nachteil der deutschen und der bayerischen Wirtschaft. Das wäre absolut nicht umsetzbar.
Das ist der Grund, warum wir diesem Antrag nicht zustimmen können und ich vorschlage, ihn abzulehnen.
Nun gibt es viele Instrumente. Herr Kollege Roos, Sie haben Grenzkontrollen genannt. Ich lasse das so offen im Raum stehen. Wir haben in diesem Hause schon oft über die Herausforderungen durch die Asyl- und Ausländerpolitik diskutiert. Dort werden immer wieder Grenzkontrollen gefordert. Ein Vorgehen nach dem Motto "Wasch mich, aber mach mich nicht nass" geht eben nicht. Das ist auch nicht der Inhalt dieses Antrags.
Die Begründung des Antrags enthält einige Punkte, die aufgegriffen werden könnten. Wir sprechen aber heute über den Antrag, dass sich die Staatsregierung über den Bund dafür einsetzen soll, die Alpentransitbörse zur Steuerung und Limitierung des Lkw-Verkehrs zügig einzuführen. Mit diesem Antrag werden die Punkte, die wir in der Begründung unterschreiben könnten, untergraben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen nicht im Nebel stochern. Dieses Problem kann nicht allein vom Freistaat Bayern gelöst werden, sondern es handelt sich um ein Bundesthema. Die Staatsregierung kann nur beim Bund immer wieder darauf hinweisen, was wir auch tun.
Die Staatsregierung wird ihrerseits aktiv. Erstens. Wir werden Arbeitsgruppen mit Ministerialbeamten und Bahnvertretern einrichten, die Vorschläge erarbeiten sollen, wie beim Alpentransit mehr Verkehr auf die Schiene gebracht werden kann. In diesem Zusammenhang wurde bereits die Rollende Landstraße, kurz die RoLa, genannt. Der amtierende Bundesverkehrsminister hat dafür bereits zusätzliche Mittel angekündigt.
Zweitens. Der Freistaat wird den Bund dabei unterstützen, die RoLa kurzfristig zu reaktivieren. Hierfür soll das Terminal in Regensburg schnellstmöglich wieder in Betrieb genommen werden. Das sind klare Aussagen. Diese Maßnahmen tragen wesentlich zur Verbesserung bei.
Drittens. Die Schienenkapazität über den Brenner soll bestmöglich ausgenutzt werden. Hierfür müssen Untersuchungen angestellt werden. Das möchte ich jetzt nicht weiter vertiefen, da es bereits angesprochen worden ist. Hier gibt es noch Möglichkeiten, die wir ausnutzen müssen.
Viertens. Die Leistungsfähigkeit der Schiene muss weiter gesteigert werden. Dies geht auch durch einfache Maßnahmen, die nicht unbedingt kostenintensiv sein müssen.
Fünftens. Gegenüber dem Bund setzen wir uns dafür ein, dass der Brenner-Nordzulauf entsprechend dem
Bundesverkehrswegeplan 2030 ausgebaut wird. Jedoch muss die Eisenbahninfrastruktur die prognostizierten Mengenzuwächse im Schienenverkehr schon vorher aufnehmen können. Ich habe dieses Thema gerade angesprochen. Vor allem der Lärmschutz muss hier berücksichtigt werden. Dafür haben wir bayerische Haushaltsmittel bereitgestellt, obwohl wir dafür nicht zuständig sind. Wir übernehmen 18 % der Baukosten für die Umsetzung der Lärmschutzmaßnahmen. Das möchte ich deutlich ansprechen. Das soll im Jahr 2021 abgeschlossen sein.
Sechstens. Bayern wird ein gemeinsames Memorandum zum Brenner-Aktionsplan unterzeichnen. Der Brenner-Aktionsplan enthält 50 konkrete Maßnahmen zum Ausbau der Brennerachse und zur Verlagerung von Gütertransporten von der Straße auf die Schiene.
Siebtens. Wir werden weiterhin aktiv in der BrennerKorridor-Plattform und deren Arbeitsgruppen sowie in weiteren länderübergreifenden Arbeitsgruppen wie dem Züricher Prozess zur Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Verlagerung von Verkehr auf die Schiene mitarbeiten. Wir werden die Bundesregierung bei der Umsetzung des Masterplans Güterverkehr und Logistik bei der besseren Koordination der nationalen Bahngesellschaften im Zusammenhang mit ihren betrieblichen und technischen Abläufen unterstützen.
Ich habe diese Maßnahmen aufgezählt, weil hier der Eindruck erweckt wird, wir würden nichts tun und warteten darauf, wie sich die Situation anderswo entwickelt. Wir sind aktiv. Nur im Nebel zu stochern, bringt uns nicht weiter. Nur gezielte Maßnahmen können helfen, die Situation zu verbessern. Diese wurden gerade von mir angesprochen. Aus diesen Gründen bitte ich darum, den Antrag abzulehnen.
Lieber Herr Kollege Ganserer, ich kann diese Frage leicht beantworten. Ich habe das nicht behauptet. Ich habe gesagt, dass das zu nichts anderem als zu einer Kontingentierung führt. Das bedeutet aber nicht, dass das nicht umsetzbar wäre. Eine Kontingentierung bedeutet nichts anderes, als sich Freifahrtscheine zu kaufen. Damit liegt letztendlich eine Kontingentierung vor. Dies würde sich auch negativ auf die bayerische Wirtschaft auswirken. Das war meine Aussage. Auch die EU sieht dieses System sehr, sehr kritisch. Auch die EU würde einer solchen Entscheidung nicht zustimmen.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich nur zu Wort gemeldet, weil ich einige Zahlen richtigstellen möchte, die kritisiert oder teilweise falsch genannt worden sind. Auf Frau Kollegin Gote brauche ich gar nicht einzugehen. Ihr Beitrag hat so viel Polemik enthalten, dass er diesem Thema nicht gerecht wird. Ansprechen will ich aber die Aussage, lieber Herr Kollege Aiwanger, wir würden etwas mit Absicht verschleppen und dieses Land in Probleme hineinmanövrieren.
Herr Aiwanger, schauen Sie sich doch einmal um. Schauen Sie sich doch einmal die Bilanzen dieses Freistaates an. Schauen Sie sich einmal die Besoldungsgruppen an, und schauen Sie sich einmal die Gesamtsituation an, und vergleichen Sie das mit anderen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland. Das möchte ich von Ihnen einmal hören.
Die Bürgerinnen und Bürger wollen nicht ständiges Genörgel, sie wollen statt Genörgel auch einmal Vorschläge, und die haben wir bisher von Ihnen nicht gehört.
Jetzt will ich Ihnen in aller Deutlichkeit sagen, dass Ihre Zahlen nicht stimmen. Wir haben erst letzte Woche über einen Antrag diskutiert. Damals haben wir über die Verkehrsinfrastruktur gesprochen. Dabei haben Sie kritisiert, dass wir aufgrund der Situation, die nicht von Bayern, sondern vom Bund letztendlich verursacht ist, eine ständig fallende Anzahl von Mitarbeitern hätten. Das Ergebnis war: Die Berichterstattung hier im Haus war falsch. Wir haben eine steigende Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Deshalb ist es für mich wichtig, ein paar Zahlen zu nennen. Der Antrag geht von überholten Zahlen aus. Die Bayerische Staatsregierung hat im Doppelhaushalt 2015/2016 – vielleicht wollen Sie es mitschreiben – und im Nachtragshaushalt 2016 nicht 20, sondern insgesamt 26 Stellen für Verwaltungsrichter sowie einen Reservepool mit weiteren 40 Stellen geschaffen.
Hören Sie zu, sonst sagen Sie es das nächste Mal wieder falsch! Der Reservepool für Verwaltungsrichterstellen wurde vom Staatsministerium inzwischen vollständig – ich wiederhole: vollständig! – abgerufen. Damit wurden bis heute insgesamt – diese Zahl wiederhole ich noch einmal an dieser Stelle – 66 Richterstellen neu geschaffen und auch schon fast vollständig besetzt.
Wir kennen natürlich die Situation auch und begleiten sie ständig. Wir haben steigende Verfahrenszahlen. Deshalb hat Herr Kollege Straub vorhin vollkommen
richtig gesagt – man muss in der jetzigen Diskussion immer wieder die Situation ansprechen –, warum Anträge abgelehnt werden. Aufgrund der sich verändernden und steigenden Zahl ist beabsichtigt, weitere 50 Richterstellen plus erforderliche Stellen für nichtrichterliches Personal – danach ist gefragt worden – in einem Topf bereitzustellen, auf den man zu gegebener Zeit nach Bedarf zugreifen kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte schon auch sagen, dass kein anderes Land die Verwaltungsgerichtsbarkeit in diesem Umfang aufgestockt und gestärkt hat. In diesem Sinne meine ich sagen zu können, dass der Antrag ins Leere läuft. Deshalb bitte ich, ihn abzulehnen.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will mich der Bitte unserer Präsidentin anschließen, hier den Emotionen nicht unbegrenzten Lauf zu lassen, und mich herzlich bei den Rednern, egal von welcher politischen Gruppierung, bedanken, aber natürlich nicht beim Kollegen Aiwanger;
denn Ihr Auftreten ist unterste Schublade dessen, lieber Herr Kollege Aiwanger, was ich bis jetzt in meinem politischen Leben erlebt habe.
Der Kollege Adelt hat gesagt: "Klaus reg‘ dich nicht auf". Ich greife das auf und sage: "Gerhard, reg‘ dich nicht auf", und ich will das auch so handhaben. Lieber Herr Kollege Aiwanger, Sie treten mit einem Thema an die Bevölkerung heran
und versprechen den Bürgerinnen und Bürgern, dass Sie für sie Kosten sparen wollen. Das ist schlicht und ergreifend eine Lüge.
Nein. – Von jemandem müssen die Summen bezahlt werden. Es geht immer um Steuergelder, und es spielt an dieser Stelle auch keine Rolle, ob das die kommunale Ebene, das Land, der Bund oder europäische Ebene betrifft. Sie sind in die Werbung gegangen
und haben stimmenheischend gesagt: Wir machen jetzt für euch etwas Gutes, ihr müsst keine Straßenherstellungsbeiträge mehr bezahlen. – Das ist schlicht und ergreifend falsch.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will deshalb die nächste
Ungereimtheit aufklären: Wir hätten uns angeschlossen. Da wurde mit dem totgerittenen Pferd ein gutes Beispiel verwendet. Lieber Herr Kollege Mistol, ich will das an dieser Stelle aufgreifen und sagen: Wenn man ein Pferd hegt, pflegt, und füttert,
dann läuft es einwandfrei. Bei uns im Freistaat Bayern ist das über Jahre und Jahrzehnte hinweg bestens gelungen. Überall, wo man vor Ort kreativ war, hat man Lösungen gefunden, um – zugegebenermaßen – entstandene Probleme zu lösen. Wenn man das Pferd aber nicht mehr füttert und irgendjemand kommt, der auf das Pferd springt, davonreitet und es schindet, bis es totgeritten ist – das haben Sie gemacht, Herr Kollege Aiwanger –, dann nützt es nichts, wenn sich eine Fraktion oder die Staatsregierung hinstellt und das ewig verteidigt.
Das Pferd ist totgeritten,
und das haben Sie verursacht.
Lieber Herr Kollege Aiwanger,
ich würde an Ihrer Stelle zuhören,
damit es Ihnen
nicht noch einmal passiert.
Indem Sie, Herr Kollege Aiwanger, das alles kritisiert haben, haben Sie Unsicherheit in die ganze Situation gebracht. Wir haben das Problem – ich will nicht alles wiederholen; Kollege Dr. Herrmann hat es angesprochen, Kollege Adelt hat es angesprochen, und Kollege Mistol hat es angesprochen –, dass wir nicht aus dem Stegreif heraus eine Beschlusslage – – Lieber Herr Kollege Aiwanger, Sie haben im Jahr 2016 mitgestimmt. Ich wiederhole das an dieser Stelle: Sie waren für die Beibehaltung. Sie waren sogar noch für wiederkehrende Beiträge und all diese Dinge. Jetzt machen Sie eine Kehrtwende und erklären alles für falsch und für unklug. Liebe Damen und Herren, daraus ist die ganze Situation, die Sie kritisiert haben, entstanden. Sie kritisieren Ihren eigenen Vorstoß.
Was Sie hier tun, ist nicht redlich, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich will es Ihnen noch einmal sagen: Wir lassen uns von Ihnen durch ein solches Vorgehen und eine solche Verunsicherung in diesem Bereich nicht zu einem Schnellschuss zwingen. Es gibt Maßnahmen, die nicht vollständig fertiggestellt sind und abgerechnet werden müssen.
Wir haben Maßnahmen, die sich gerade im Beginn befinden, und viele Maßnahmen konnten noch nicht abgerechnet werden, weil die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen. Wir lassen uns jetzt nicht zu einem Schnellschuss zwingen.
Liebe Damen und Herren, die Bayerische Staatsregierung arbeitet engstens mit den Kommunen zusammen. Wir ermitteln erst einmal die Kosten. Das geht aber nicht von heute auf morgen, und zwar nicht deshalb, weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien faul wären oder die Kommunen es nicht könnten, sondern weil das rechtlich sehr schwierig ist und die Abklärung auch vor Ort letztlich oftmals über viele Wochen und Monate hinweg erfolgt. Wir sind aber bemüht, die Summen, die bekannt sein müssen, um hier Entscheidungen treffen zu können, schnellstmöglich zu liefern.
Die Kollegen Adelt und Dr. Herrmann haben völlig recht: Sobald uns diese Grundvoraussetzungen und Fakten vorliegen, werden wir darüber beraten. Wir werden das auch nicht alleine tun, lieber Herr Kollege Aiwanger, sondern wir werden die kommunalen Spitzenverbände mit an den Tisch bitten. Für uns ist das ein wichtiger Maßstab. Außerdem werden wir Vertreter der Kommunalpolitik hinzubitten. Das hätten Sie im Übrigen vielleicht auch tun sollen. Ich wurde von vielen Kommunalpolitikern der FREIEN WÄHLER angesprochen, die gesagt haben, sie würden sich letztendlich nicht mit den FREIEN WÄHLERN auf Landesebene vergleichen. Vielleicht wäre es für Sie ein guter Tipp, sich künftig mit den Kolleginnen und Kollegen aus der Kommunalpolitik in Verbindung zu setzen.
Nichtsdestoweniger will ich Ihnen auch sagen – und das ist für mich ein wichtiger und schwieriger Punkt –: Wir haben über Jahrzehnte hinweg eine ausgezeichnete kommunalpolitische Situation geschaffen. In keinem anderen Land werden die Kommunen wie im Freistaat Bayern unterstützt. Wir haben einen kommunalen Finanzausgleich, der über neun Milliarden Euro schwer ist. Sagen Sie mir ein Land, in dem solche Voraussetzungen gegeben sind.
Mit der angekündigten Veränderung nehmen wir letztendlich einen Systemwechsel vor, und deshalb gilt es, genau zu überlegen, wie wir künftig damit umgehen. Ich will jetzt die in diesem Zusammenhang angesprochenen Themen nicht noch einmal wiederholen, aber Sie sehen, dass es ein furchtbar schwieriges Thema ist.
Wenn wir jetzt schon einen Systemwechsel angehen müssen, weil das Pferd totgeritten ist, dann sollten wir uns die Zeit nehmen, damit wir hier wieder auf eine richtige Schiene geraten. Wir sollten uns durch einen
solch unsinnigen Antrag nicht aus dem Gleichgewicht bringen lassen. Ich bitte deshalb herzlich darum, dass wir dieses Thema mit Geduld, Ruhe und Sachlichkeit miteinander besprechen – selbstverständlich so schnell wie möglich, aber sachlich, klug und fundiert. In diesem Sinne herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die im April 2016 verabschiedete Datenschutzreform tritt am 26. Mai 2018 in Kraft. Mit ihr erhält der Datenschutz in Europa, in Deutschland und damit auch bei uns im Freistaat Bayern eine neue Grundlage. Erstmals setzt Europa mit einheitlichen Regeln für den Datenschutz und millionenschweren Bußgeldandrohungen spürbare Schranken für die bislang scheinbar unbegrenzte Macht der globalen Internetriesen wie Google und Facebook. Die EU-Datenschutzreform bringt aber auch für die Datenschutzpraxis Anpassungserfordernisse mit sich. Sie zwingt uns zu umfassenden Rechtsanpassungen auch im Landesrecht. Die Neufassung des Bayerischen Datenschutzgesetzes und die Anpassung weiterer – ich betone das ganz besonders – 23 Landesgesetze ist deshalb das bisher weitreichendste Reformwerk für das Datenschutzrecht im Freistaat Bayern. Bayern gehört damit sowohl europa- als auch bundesweit zu den ersten Ländern, die diese Herausforderung angegangen und ein umfassendes Gesetzgebungsverfahren zur Anpassung des Landesrechts angestrengt haben. Ich glaube, darauf können wir ein Stück weit stolz sein. Das ist aber – das möchte ich betonen – kein Kurswechsel. Bayern hat in Brüssel zusammen mit den anderen Ländern und dem Bund mit allem Nachdruck dafür geworben, uns, den nationalen Parlamenten, für den Datenschutz bei Behörden Regelungsspielräume innerhalb der Datenschutz-Grundverordnung zu erhalten. Das ist in vielen Fällen auch geglückt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Im vorliegenden Gesetzentwurf
nutzen wir diese Regelungsspielräume, um schlicht und ergreifend Bewährtes zu bewahren. Wir haben in Bayern schon heute ein hohes Datenschutzniveau mit passgenauen Regelungen, etwa zur Videoüberwachung, erreicht. Es lohnt sich daher, diese gut eingespielten Grundfunktionen und Strukturen des geltenden Datenschutzrechtes aufrechtzuerhalten und zu bewahren. Ein Beispiel dafür ist die Datenschutzkommission des Landtags, die den Landesbeauftragten für den Datenschutz auch künftig beratend unterstützen soll.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Schluss darf ich noch eine Regelung aufgreifen, die keineswegs im Mittelpunkt des Reformprojektes steht, aber in der öffentlichen Wahrnehmung viel Aufmerksamkeit erfahren hat: die Satzungsermächtigung der Kommunen für den Einsatz und Betrieb elektronischer Wasserzähler. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Neuregelung wahrt – so meinen wir – die Balance zwischen den privaten Interessen der Betroffenen und den wichtigen Belangen der Betriebssicherheit und Hygiene der gesamten Wasserversorgungseinrichtungen. Ich könnte jetzt ins Detail gehen, glaube aber, ich muss das nicht tun. Ein Widerspruchsrecht – ich denke, das ist ein wichtiger Satz – gegen ihren Einsatz ist bereits unmittelbar im europäischen Recht verankert. Dies ermöglicht vor Ort im Einzelfall unter Abwägung verschiedenster Umstände einen fairen Interessenausgleich. Hier gibt es aber noch widersprüchliche Meinungen und große Diskussionen. Deshalb meinen wir, diese Punkte müssen in den Ausschüssen ganz intensiv beraten werden. Die jetzt anstehenden Beratungen in den Ausschüssen – ich habe das angesprochen – geben uns die Gelegenheit, diesen und die übrigen Lösungsansätze noch genauer zu untersuchen und sie bis zum Ablauf der Anpassungsfristen am 25. Mai 2018 zeitgerecht für die Praxis auf den Weg zu bringen. – In diesem Sinne herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vieles ist angesprochen worden. Der Kollege Holetschek hat es besonders deutlich gemacht. Ich will hier an dieser Stelle vor allem die Möglichkeit nutzen, um mich bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ganz herzlich zu bedanken; denn sie machen in der Tat eine ganz tolle und ausgezeichnete Arbeit. Wer den Straßenbau oder den Bau insgesamt im Freistaat Bayern verfolgt, der kann, ob das Staatsprojekte oder Bundesprojekte sind, feststellen, dass wir in Bezug auf Geschwindigkeit, auf Umsetzung und natürlich auf Qualität ein ganzes Stück vor anderen Ländern stehen, und das oftmals unter riesigem Termindruck. Deshalb sage ich an dieser Stelle ein großes und herzliches Dankeschön.
Liebe Damen und Herren, liebe Gäste, Politik ist nicht immer ganz so einfach. Man kann nicht einfach Dinge herausnehmen, sich hier am Pult in die Brust werfen und sagen, das ist gut, das ist schlecht,
sondern es entstehen immer auch aus der Diskussion heraus Situationen. Die Länder in der Bundesrepublik Deutschland sind nicht selbstständig tätig. Da gibt es die Bund-Länder-Finanzierung. Da gilt es immer wieder Kompromisse anzustreben. Ich will an dieser Stelle noch einmal das Stichwort nennen: Milliardenverbesserung beim Finanzausgleich. Für den, der es nicht weiß: Milliarden sind immerhin 1.000 Millionen. Diese haben wir hier im Freistaat Bayern zukünftig zusätzlich zur Verfügung. Da kann ich nicht einfach sagen, das interessiert mich nicht, das haben wir schon immer so gemacht, und das machen wir die nächsten 50 Jahre weiter so. – So geht es halt einfach nicht. Wir sind aufgestellt. Wir nehmen dieses zusätzliche Geld und investieren es bei uns im Freistaat Bayern.
Liebe Damen und Herren, als zweiter Punkt ist mir ganz wichtig – weil ich eingangs unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelobt habe –, dass wir dafür sorgen und alles, was in unserer Macht steht, dafür tun, dass die Leute bei uns ihren Arbeitsplatz behalten,
dass sie ihren Status behalten, dass die finanzielle Situation gleich ist und all die Dinge passen, die schon angesprochen worden sind. Ergebnis dieser Bemühungen unsererseits ist, dass die Abgänge aus unserem Personalstand in den letzten Monaten, seit diese Infrastrukturgesellschaft diskutiert wird, nicht höher sind als in der Zeit davor. Eine gewisse Fluktuation hat man immer. Ich will Ihnen das Ergebnis nennen: Wir sind mit 51 Personen im Jahr 2017 im Plus. Lieber Kollege Glauber, Sie sagen, dass wir Personalminderungen hätten. Das ist schlichtweg nicht richtig. Ich weiß nicht, wer Ihnen diese Zahlen gegeben hat. Es ist falsch. Wir haben 51 Personen mehr in Nord und Süd zur Verfügung als vorher plus zukünftig circa 20 bis 30 Stellen, die wir zusätzlich zur Verfügung stellen. Ich meine, das ist eine ganz tolle und ausgezeichnete Situation. Dass das nicht so dahergeredet ist, liebe Freunde, wird auch daran deutlich, dass wir das einzige Bundesland sind, das 2017 mehr Geld einsetzt, als wir vom Bund zur Verfügung gestellt bekommen hätten. 200 Millionen Euro mehr sind von unserem Personal umgesetzt und bewältigt worden. Ich finde, das ist eine ganz tolle und ausgezeichnete Situation.
Ich komme zu der Frage, wie die zukünftige Struktur funktioniert. Natürlich könnte ich mich heute hier herstellen und sagen: Alles ist schlecht, alles ist fürchterlich, funktioniert nicht. – Ich bezweifle, dass das ehrlich und fair wäre.
Wir setzen nach wie vor – das ist unsere Forderung – auf zwei selbstständige Tochterbetriebe. Bisher hat es die Autobahndirektionen Nord und Süd gegeben. Jetzt soll die Einrichtung heißen wie sie will, sage ich mal flapsig. Wir wollen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Voraussetzungen schaffen, damit sie im Freistaat Bayern auch zukünftig vollkommen selbstständig organisiert die Belange unseres Staats managen und organisieren können. Dann haben wir einen anderen Namen und haben vielleicht eine etwas andere Struktur. Auf jeden Fall sind sie nach wie vor für uns tätig. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir in einer guten Richtung unterwegs sind. Wir hätten keine Veränderung gebraucht. Dazu stehen wir in aller Offenheit und in aller Ehrlichkeit. Aber wir sagen auch nicht gleich "Nein, das ist alles schlecht, was hier gemacht wird".
Ich will last but not least an dieser Stelle ansprechen: Wir sollten es nicht herabwürdigen, wir sollten es nicht schlechtreden. Verkehrsminister Dobrindt hat für einen ausgezeichneten Hochlauf gesorgt. Wir können
Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur vornehmen, an die man noch vor drei oder vier Jahren überhaupt nicht zu denken gewagt hätte. Deshalb brauchen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rückenwind. Diesen bekommen Sie von uns, von der Bayerischen Staatsregierung. Ich bin froh, dass wir heute noch einmal über den Antrag diskutieren; aber zustimmen können wir dem Antrag leider nicht.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es an dieser Stelle ganz kurz machen, weil der Kollege Rotter in seiner Zwischenfrage schon einiges angesprochen hat.
Herr Kollege Stümpfig, Sie haben von vielen Dingen eine Ahnung; aber von der Sache, von der Sie gerade gesprochen haben, haben Sie vielleicht nicht die meiste Ahnung. Sie können das ausdrücken und darstellen, wie Sie wollen: Durch eine solche Verordnung, durch eine solche Regelung in Brüssel werden ungefähr 30.000 Euro pro Wohnung – über den Daumen gepeilt – auf die Mieter zukommen. Dass die Sozialwohnungen inbegriffen sind, ist unser Problem. Das wollen wir nicht, und wir haben deshalb auch den Antrag gestellt, der heute hier diskutiert wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mehr Dämmung rechnet sich, mehr Dämmung spart Energie. Da sind wir nicht auseinander. Nur ist die große Frage: Erlebt man es in einem Menschenalter, dass sich die Investition rechnet? Wir haben Wohnungsknappheit, und deshalb müssen wir Schritt für Schritt vorgehen und schauen, dass wir die Situation verbessern und mehr bauen. Ich bezweifle, dass es der richtige Weg ist, den Nutzern von Wohnungen Sanierungsmaßnahmen
aufzuzwingen, bei denen sie nicht mehr erleben, dass sich die Investition rechnet. Wir sind der Meinung, dass das nicht der richtige Weg ist.
Ich will die Ausführungen des Kollegen Glauber unterstreichen. Er hat gesagt, wir müssten mehr Geld investieren. Dem stimme ich zu. Deshalb will ich an dieser Stelle noch einige Zahlen nennen: Wir haben 2015 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, 2016 550 Millionen Euro, 2017 620 Millionen Euro plus die erste Säule. In den Haushalt 2018 haben wir 680 Millionen eingestellt. An diesen Zahlen kann man ablesen, dass wir auf dem richtigen Weg sind.
Aufgrund der von mir geschilderten Situation und der Diskussion, die wir heute hier geführt haben, ist klar und deutlich geworden, dass man diesem Antrag zustimmen sollte.
Liebe Frau Kollegin, ich habe gerade die Mittel genannt: 300, 550, 620 und 680 Millionen Euro. Das
sind Bundes- und Landesmittel. Sie können daran sehen, dass diese Mittel kontinuierlich erhöht wurden, immer im Austausch von Bundes- und Landesmitteln. Ich denke, das ist der richtige Weg.
Wie sich die Kolleginnen und Kollegen hier ihre Meinung bilden, überlasse ich jedem Einzelnen. Wir sitzen selbstverständlich kontinuierlich mit den Wohnungsunternehmen und mit den Fachverbänden zusammen und sprechen über die Sorgen und Nöte. Ich denke auch deshalb: Wir sind auf einem guten Weg.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich sehr, sehr schade: Wir haben hier menschliche Schicksale im Mittelpunkt, und wenn ich nun ab und zu in diesen Beiträgen vollkommen sinnlose und überflüssige Polemik höre, ist das – ich sage es noch einmal – wirklich sehr, sehr schade.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir ist es wichtig, die Dinge absolut ins rechte Licht zu rücken. Unser Minister und auch ich haben hier zugesagt, dass all die Fälle, die vermeintlich irgendwo nicht korrekt und bis ins letzte Detail abgearbeitet wurden, geprüft werden. Wir haben dies getan. Und wenn wir nur irgendwo den Hauch einer Möglichkeit gesehen haben, Entgegenkommen zu zeigen, dann ist das letztlich auch geschehen. Mir sind ordnerweise Unterlagen gegeben worden.
Und jetzt sage ich Ihnen an dieser Stelle: Es gilt Gesetz, Recht und Ordnung. Wir haben Richtlinien, und wir haben Vollzugsverordnungen, ohne Wenn und Aber. Wenn diese Grundvoraussetzungen nicht gegeben sind, können wir nicht alle vier Wochen diese Dinge hier im Detail immer wieder neu diskutieren. Die Grundvoraussetzungen ändern sich dadurch nicht.
Übrigens werden solche Vorwürfe von der Kollegin Hiersemann einfach so in den Raum gestellt, und die Opposition klatscht dazu. Glauben Sie denn, ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin oder ein Beamter oder eine Beamtin hätte nur im Geringsten irgendwo Freude daran, die Anträge negativ zu bescheiden?
Nein! Ich bedanke mich bei den Kolleginnen und Kollegen, den Mitarbeitern und Beamten dafür, wie vorzüglich sie ihre Arbeit machen. Sie sind fleißig und tüchtig und sind letztendlich bis an die Schmerzgrenze belastet, wenn sie diese Dinge abzuarbeiten haben. Ich danke herzlich dafür an dieser Stelle.
Bei diesem Bayreuther Fall, liebe Frau Kollegin Hiersemann, handelt es sich eindeutig ohne Wenn und Aber um einen hartnäckigen Identitätsverweigerer. Das ist durch den Bayerischen VGH letztendlich festgestellt worden: hartnäckige – wörtlich ausgeschrieben! – Verweigerungshaltung. Die Person hat sich der Identitätsfeststellung mehrfach verweigert. Er hat eine beglaubigte Tazkira über ein Jahr vorsätzlich den Behörden vorenthalten.