Protokoll der Sitzung vom 11.07.2018

Kollege Felbinger (fraktionslos). Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – SPD-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Herr Kollege Muthmann (fraktionslos).

Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen".

Ich rufe Tagesordnungspunkt 25 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. Dr. Michael Piazolo u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Einführung einer Unterrichtsgarantie (Drs. 17/21256) - Zweite Lesung

Auch hier wurde auf die Aussprache verzichtet. Wir kommen damit gleich zur Abstimmung.

Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 17/21256 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD-Fraktion und Fraktion der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Herr Kollege Muthmann (frakti- onslos) und Herr Kollege Felbinger (fraktionslos). Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 26 und 27 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Martin Güll, Isabell Zacharias u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Allen Schülerinnen und Schülern den Besuch von Erinnerungsorten ermöglichen (Drs. 17/21764) - Zweite Lesung

und

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Isabell Zacharias, Martin Güll u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Gedenkstättenstiftungsgesetzes (Drs. 17/21765) - Zweite Lesung

Auch hier können wir gleich abstimmen, weil auch hier auf eine Aussprache verzichtet wurde.

Ich lasse zuerst über den Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 17/21764 abstimmen. Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Fraktion der FREIEN WÄHLER und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Kollege Muthmann (fraktionslos) und Herr Kollege Felbinger (frakti- onslos). Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Jetzt folgt die Abstimmung über den Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 17/21765.

Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus empfiehlt auch hier die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – CSUFraktion. Stimmenthaltungen? – Fraktion der FREIEN WÄHLER und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Kollege Felbinger (fraktionslos). Damit ist auch dieser Gesetzentwurf abgelehnt.

Die Tagesordnungspunkte 26 und 27 sind damit erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 32 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Markus Ganserer u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (Drs. 17/20951) - Zweite Lesung

Die Fraktionen haben sich auch hier darauf verständigt, auf die Aussprache zu verzichten. Wir kommen damit zur Abstimmung. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/20951 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die Fraktion der CSU und Herr Kollege Muthmann (frakti- onslos). Stimmenthaltungen? – Das sind die Fraktion der FREIEN WÄHLER und Herr Kollege Felbinger (fraktionslos). Damit ist auch dieser Gesetzentwurf abgelehnt.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 34 und 35 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Thomas Gehring u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes Schutz der Gewässerrandstreifen (Drs. 17/21325) - Zweite Lesung

und

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Florian von Brunn, Klaus Adelt u. a. und Fraktion (SPD) für ein Bayerisches Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gewässerrandstreifen und zur Änderung von Art. 21 Bayerisches Wassergesetz (Drs. 17/21530) - Zweite Lesung

Auch hier wurde vereinbart, auf eine Aussprache zu verzichten. Deshalb kommen wir gleich zur Abstimmung.

Ich lasse zuerst über den Initiativgesetzentwurf der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/21325 abstimmen. Der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und Frau Kollegin Claudia Stamm (fraktionslos). Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, Herr Kollege Muthmann (frakti- onslos) und Herr Kollege Felbinger (fraktionslos). Enthaltungen? – Das ist die SPD-Fraktion. Der Gesetzentwurf ist damit abgelehnt.

Jetzt folgt die Abstimmung über den Initiativgesetzentwurf der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/21530.

Der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt auch hier die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, Herr Kollege Muthmann (fraktionslos) , Herr Kollege Felbinger (fraktionslos) und Frau Kollegin Claudia Stamm (fraktionslos). Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Gesetzentwurf ebenfalls abgelehnt.

Die Tagesordnungspunkte 34 und 35 sind damit erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 31 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Stefan Schuster, Horst Arnold u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (Drs. 17/21480) - Zweite Lesung

Auch hier wurde im Einvernehmen auf eine Aussprache verzichtet. Die Abstimmung soll aber auf Wunsch der SPD-Fraktion in namentlicher Form erfolgen.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/21480 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Für die Stimmabgabe stehen die Urnen wieder bereit. Mit der Stimmabgabe kann nun begonnen werden. Dafür stehen drei Minuten zur Verfügung.

(Namentliche Abstimmung von 19.57 bis 20.00 Uhr)

Die Zeit ist um. Ich schließe die Abstimmung. Die Stimmkarten werden draußen ausgezählt.

Kolleginnen und Kollegen, ich darf jetzt das Ergebnis der namentlichen Schlussabstimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Errichtung des Bayerischen Landesamts für Asyl und Rückführungen auf Drucksache 17/21999 bekannt geben. Mit Ja haben 92, mit Nein 61 Kolleginnen und Kollegen gestimmt. Es gab keine Stimmenthaltungen. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Errichtung des Bayerischen Landesamts für Asyl und Rückführungen".

(Abstimmungsliste siehe Anlage 6)

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag der CSU-Fraktion auf Drucksache 17/23045 seine Erledigung gefunden. Das war eine Frage vonseiten der SPD-Fraktion. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis. Der Tagesordnungspunkt 15 ist damit erledigt. Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Schlussabstimmung zum Tagesordnungspunkt 14 bekannt: Zweite Lesung zu dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Errichtung der Bayerischen Grenzpolizei auf der Drucksache 17/21859. Mit Ja haben 90 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 62 Abgeordnete gestimmt. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Errichtung der Bayerischen Grenzpolizei".

(Abstimmungsliste siehe Anlage 5)

Kolleginnen und Kollegen, zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Tagesordnungspunkte 16 und 17 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Psychisch-Kranken-HilfeGesetz (Drs. 17/21573) - Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Kerstin Celina u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drs. 17/22398)

und

Änderungsanträge der Abgeordneten Joachim Unterländer, Bernhard Seidenath, Hermann Imhof u. a. (CSU) hier: Präambel (Drs. 17/22584), hier: Ziele der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (Drs. 17/22585), hier: Kriterium der beschränkten Einsichts- und Steuerungsfähigkeit (Drs. 17/22586), hier: Hinzuziehung von Krisendiensten bei sofortiger vorläufiger Unterbringung (Drs. 17/22587), hier: Beschränkung der Benachrichtigungspflichten auf Fälle der Unterbringung wegen Fremdgefährdung (Drs. 17/22588) hier: Aktenführung (Drs. 17/22589) hier: Entkoppelung von BayPsychKHG und Bayerischem Maßregelvollzugsgesetz (Drs. 17/22590), hier: Unterbringungsbeiräte, Besuchskommissionen (Drs. 17/22591), hier: Melderegister für Zwangsmaßnahmen (Drs. 17/22592), hier: Regelungen zur Gestaltung der Unterbringung (Drs. 17/22593), hier: Besondere Regelungen in Bezug auf Kinder und Jugendliche (Drs. 17/22594), hier: Umsetzung des Teilnahmegedankens (Drs. 17/22595)

und

Änderungsanträge der Abgeordneten Claudia Stamm (fraktionslos) hier: Art. 14 Verfahren bei sofortiger vorläufiger Unterbringung und Art. 27 Beendigung der Unterbringung (Drs. 17/23076), hier: Art. 32 Aktenführung (Drs. 17/23077),

hier: Art. 33 Anonymisiertes Melderegister, Personenregister (Drs. 17/23078)

und

Antrag der Abgeordneten Bernhard Seidenath, Joachim Unterländer, Hermann Imhof u. a. und Fraktion (CSU) BayPsychKHG - Für mehr Unterstützung für Menschen in psychischen Krisen (Drs. 17/22596)

Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt gemäß der Vereinbarung im Ältestenrat 36 Minuten. Das bedeutet: für die CSU 12 Minuten, für die SPD 9 Minuten, für die FREIEN WÄHLER und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN jeweils 7,5 Minuten, für die Staatsregierung 12 Minuten. Die fraktionslosen Abgeordneten können jeweils bis zu 2,5 Minuten sprechen. Ich eröffne die Aussprache. Als erstem Redner darf ich Herrn Kollegen Seidenath das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die alte Weisheit, dass kein Gesetz den Landtag so verlässt, wie es eingebracht wurde, gilt auch – und erst recht – für das Psychisch-KrankenHilfe-Gesetz. Nach den parlamentarischen Beratungen können wir heute in Zweiter Lesung ein Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz behandeln, das diesen Namen wirklich verdient, mehr noch, das einen Meilenstein bei der Behandlung psychisch kranker Menschen in Bayern und für deren Teilhabe an der Gesellschaft darstellt. Dieses Gesetz ist eines der wichtigsten legislatorischen Vorhaben in dieser Wahlperiode. Wir schaffen es nun, die Hilfen für psychisch Kranke in einem Gesetz zu kodifizieren. Sie werden auf der Grundlage eines eigenständigen Gesetzes Hilfen aus einem Guss erhalten.

Psychische Erkrankungen sind in den letzten Jahren zu Recht mehr und mehr in den Fokus gerückt. Sie sind aus der Tabu-Ecke herausgeholt worden. Diesen Weg der Entstigmatisierung setzt das PsychischKranken-Hilfe-Gesetz fort.