Protokoll der Sitzung vom 11.07.2018

Das werden wir dann beim Wahlergebnis im Oktober sehen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Ich habe mich auf jeden Fall in den letzten Wochen – Frau Präsidentin, seien Sie mir nicht böse – fast geschämt, Mitglied des Bayerischen Landtags zu sein. Aber das betrifft eigentlich nur die letzten paar Wochen.

(Tobias Reiß (CSU): Man kann das Mandat auch niederlegen!)

Das PsychKHG – das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz – und die Entwicklung, wie es dazu kam – die Frau Kollegin Sonnenholzner hat es ausgeführt –, passt genau in dieses Raster hinein. Der Gesetzentwurf ist an der Meinung sämtlicher Experten vorbei gemacht worden. Die Experten, die Psychiatrieerfahrungen haben und ihre Meinung am Runden Tisch in der Anhörung wohl kundgetan haben, sind einfach nicht beachtet worden. Ich wiederhole es ganz bewusst: Auch unsere Gesundheitsministerin, die Frau Huml, und die damalige Sozialministerin haben tatenlos zugeschaut, als die Sicherheitshysteriker der CSU das vorgelegt haben. Tatenlos zugeschaut. Das habe ich bis heute nicht verstanden. Es wundert mich nicht, dass sich die Menschen dann von der Politik abwenden. Ich habe es eingangs gesagt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die ganze Diskussion hat sicher nicht zur Entstigmatisierung unserer psychisch kranken Menschen beigetragen, sondern eher zum Gegenteil. Das ist schade. Jetzt retten wir heute, was noch zu retten ist. Deswegen stimmen wir dem Gesetz letztendlich zu. Die Vernunft einiger in der CSU hat sich Gott sei Dank noch durchgesetzt. Wir haben jetzt ein durchaus akzeptables Gesetz. Dergleichen besteht immer aus Kompromissen. Aber diesem Gesetz können wir als FREIE WÄHLER und kann ich als deren gesundheitspolitischer Sprecher durchaus zustimmen. Jetzt sind endlich wesentliche Kritikpunkte der Experten aufgegriffen worden. Die Heilung steht jetzt zumindest gleichwertig mit der Gefahrenabwehr im Gesetz. Mir persönlich wäre eine

noch stärkere Betonung der Heilung psychisch Kranker noch lieber gewesen. Die Verweise auf den Maßregelvollzug sind weitgehend gestrichen. Kolleginnen und Kollegen, wir haben in dem Gesetz klargestellt, dass psychisch kranke Menschen keine Straftäter sind. Das war mir ganz wichtig.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Die Unterbringungsdatei ist Gott sei Dank weggefallen. Um es zusammenzufassen: Durch diese Änderungen ist ein völlig verfehlter Entwurf der Staatsregierung doch noch in ein akzeptables PsychKHG umgewandelt worden. Ich sage es nochmal: Gott sei Dank haben sich letztendlich wenigstens ansatzweise einmal die Gesundheits- und Sozialpolitiker gegen die Sicherheitshysteriker durchgesetzt. Darüber sind wir FREIE WÄHLER ganz froh. Ich hoffe – die Hoffnung ist gering –, dass das vielleicht in der nächsten Legislatur so bleibt. Ich glaube es eigentlich nicht.

Wir FREIE WÄHLER werden auf jeden Fall die Umsetzung dieses PsychKHG, was die Kriseninterventionsdienste und die Krisendienste betrifft, konstruktiv, aber kritisch begleiten. Wir wollen, dass die Krisendienste wirklich flächendeckend funktionieren. Als Vertreter des ländlichen Raumes sage ich, dass die Krisendienste flächendeckend funktionieren müssen, nicht nur in München und in Oberbayern, sondern auch meinetwegen in der nördlichen Oberpfalz oder sonst wo. Das werden wir kritisch weiterbegleiten. Wir als FREIE WÄHLER stehen für gleichwertige Lebensbedingungen in Bayern. Am besten könnten wir das begleiten – die Zeichen stehen möglicherweise gar nicht so schlecht –, wenn wir nach der nächsten Wahl als Regulativ einer chaotischen Staatsregierung und einer chaotischen CSU Regierungsverantwortung – liebe Kolleginnen und Kollegen, dann ohne mich – übernehmen könnten. Das hoffe ich sehr. Ich glaube, mit unseren Argumenten können wir das auch schaffen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Kollegin Celina das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben jetzt von Herrn Seidenath viel Lob für den Gesetzentwurf gehört, von Frau Sonnenholzner Kritik am Prozess des Entstehens und von Herrn Vetter ein bisschen von beidem. Aber keiner von ihnen hat bisher die vielen Knackpunkte und die vielen Kröten thematisiert, die dieser Gesetzentwurf immer noch enthält. Das sind zu viele, um zustimmen zu können.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Liebe Kollegen und Kolleginnen, sehr geehrte Frau Ministerin, ich muss es nochmal ganz deutlich sagen: Der erste Gesetzentwurf, den die Staatsregierung vorgelegt hat, war Lichtjahre von dem entfernt, was wir als Abgeordnete vier Jahre vorher in Auftrag gegeben hatten. Statt eines modernen Gesetzentwurfs wurde ein am Strafvollzug orientiertes PsychKHG vorgelegt, ein schlechter Entwurf und ein stigmatisierendes Gesetz. Dieser Gesetzentwurf hat in kürzester Zeit die Fachwelt, die Betroffenen und uns GRÜNE auf die Palme gebracht. Innerhalb weniger Tage hat eine Petition mit dem Titel "Herr Söder, stoppen und überarbeiten Sie das Bayerische Psychiatriegesetz" über 90.000 Unterschriften bekommen. Inzwischen sind es fast 150.000. Dazu kommen die vernichtenden Stellungnahmen der Fachleute. Nicht mal Sie von der CSU haben einen Experten gefunden, der diesen Gesetzentwurf für gut befand. Damit haben Sie einen so immensen politischen Flurschaden und Vertrauensverlust verursacht, dass auch alle unterstützenswerten Nachbesserungen, die jetzt in den Gesetzentwurf hineinkamen, nicht mehr helfen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Ministerin und sehr geehrte Fachpolitiker der CSU, ich zolle Ihnen wirklich Respekt dafür, dass Sie einige Nachbesserungen in das Gesetz eingearbeitet haben. Auch Vorschläge von mir aus Gesprächen sind drin. Aber vieles ist eben noch nicht drin. Was fehlt, zeigen Aussagen von Betroffenen. Zum Beispiel hat mir jemand gesagt: Ich studiere Lehramt und habe eine Angststörung in wenigen speziellen Situationen, die im Lehrbetrieb keine Rolle spielen und im Kollegium schon gar nicht. Aber niemals würde ich vor meiner Verbeamtung in Behandlung gehen. Da hätte ich Angst. – Genau das werfe ich Ihnen vor. Mit diesem ersten, stigmatisierenden Gesetzentwurf, der in jedem psychisch kranken Menschen einen potenziellen Straftäter sieht, haben Sie das Vertrauen, das erst durch den Runden Tisch entstanden war, total kaputt gemacht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sie von der CSU-Staatsregierung haben fast gleichzeitig zum Polizeiaufgabengesetz den arroganten und diskriminierenden Entwurf eines Sicherheitsgesetzes geschrieben, anstatt das erforderliche Hilfegesetz und das erforderliche Antistigmatisierungsgesetz zu entwickeln. Sie, Frau Schreyer, nehme ich explizit vom Vorwurf gegen die Staatsregierung aus. Sie waren damals noch nicht Ministerin. Das ganze Gesetz hätte nur mit einem völlig neuen Anlauf glaubhaft verbessert werden können. In dem geänderten Entwurf steht

immer noch so viel Stigmatisierendes drin, dass ich dem nicht zustimmen kann.

Erstens. Warum muss jemandem in einem Krankenhaus das Recht zugestanden werden, mindestens einmal am Tag an die frische Luft gehen zu dürfen? Artikel 22a des PsychKHG entspricht fast wörtlich dem Artikel 64 des Strafvollzugsgesetzes. Aber es sind keine Straftäter, über die wir hier reden. Den sprachlichen Bezug zum Maßregelvollzug herauszunehmen, reicht noch nicht, wenn Regelungen aus dem Strafvollzug fast wörtlich übernommen werden. Ein Patient hat generell das Recht, im Freien zu sein, außer es spricht etwas Dringendes dagegen. Das hätte in dem Gesetz stehen müssen. Genau diese freiheitliche Grundorientierung fehlt auch noch in Ihrem nachgebesserten Gesetzentwurf.

Zweitens. Eine Unterbringung gegen den Willen des Betroffenen kann bei Selbstgefährdung, bei der Gefährdung von Rechtsgütern anderer und bei der Gefährdung des Allgemeinwohls erfolgen. Mit dem unbestimmten Rechtsbegriff "Allgemeinwohl" machen Sie unnötigerweise Tür und Tor für Kritik auf und schüren Angst. Jeder weiß, was Selbstgefährdung ist. Jeder kann sich vorstellen, was die Rechtsgüter anderer sind. Beide Begriffe decken alles ab, wonach eine Unterbringung gegen den Willen der Betroffenen verhältnismäßig ist. Jetzt bringen Sie noch das Allgemeinwohl dazu. Dabei ist es erst wenige Wochen her, dass Zigtausende Menschen auf der Straße waren, um gegen das Polizeiaufgabengesetz zu protestieren und um ihrer Angst vor unverhältnismäßigen Überwachungsmaßnahmen Ausdruck zu verleihen. Mit diesen unnötigen unscharfen Rechtsbegriffen in Ihren Gesetzestexten machen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, den Menschen Angst.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Drittens. Kreisverwaltungsbehörden dürfen in bestimmten Fällen Menschen einweisen, ohne einen Facharzt hinzuzuziehen. Die Behörde soll zwar einen Krisendienst hinzuziehen, muss es aber nicht. Soll jetzt ein Mitarbeiter vom Gesundheitsamt beurteilen, ob jemand ein Querulant oder ein Reichsbürger ist oder ob er psychisch erkrankt ist, und aufgrund dieser Beurteilung eine Einlieferung veranlassen, die aufgrund der Umstände oft traumatisierend ist? Diese Einweisung wollten wir Abgeordnete mit unserem Beschluss vermeiden.

Viertens. Auch bei einer Belastungserprobung und bei Beendigung der Unterbringung löst sich die Staatsregierung nicht von dem Gedanken, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen generell die Straftäter von morgen sind. Ministerpräsident Söder hat, wenn ich

es richtig im Kopf habe, bei seiner Presseerklärung angekündigt, dass die Speicherung und Weitergabe von Daten komplett wegfällt. So hat ihn zumindest die Presse verstanden. Aber genau das stimmt nicht. Wenn der Ministerpräsident es so gesagt hat, dann hat er gelogen; denn in den Artikeln 26 und 27 steht, dass bei Personen, von denen eine Fremdgefährdung ausgehen kann, die Kreisverwaltungsbehörden und die Polizei bei einer Belastungserprobung zu benachrichtigen sind. Bei Beendigung der Unterbringung sind die Behörden und die Polizei zu benachrichtigen, wenn die Unterbringung wegen Gefährdung der Rechtsgüter anderer und wegen Gefährdung des Allgemeinwohls erfolgte. In allen Fällen der Unterbringung außer in Fällen der Unterbringung wegen Selbstgefährdung werden die Kreisverwaltungsbehörden und die Polizei bei Beendigung der Unterbringung benachrichtigt. Das sollte aus dem Gesetz auch raus.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Was möchten Sie mit dieser Regelung denn bezwecken? Glauben Sie nicht, dass es Aufgabe des Facharztes ist zu beurteilen, ob jemand gefährlich ist? Dann darf er ihn nämlich gar nicht entlassen. Oder soll diese Regelung bedeuten, dass die Polizei dann häufiger Streife fährt, um jemanden zu überwachen, der gar kein Straftäter ist, sondern wegen einer Schwangerschaftspsychose eingeliefert worden war und jetzt mit Medikamenten gut eingestellt ist, sodass die Unterbringung beendet wurde? Was soll der Bürger denn aus dieser Regelung herauslesen? Nur eines, dass nämlich Menschen mit psychischen Erkrankungen gefährlich sind. Genau das darf nicht die Botschaft sein, die wir vom Landtag aussenden. Genau diese Botschaft vermitteln Sie nach wie vor trotz der vielen Nachbesserungen an diesem Gesetzentwurf. Deswegen stimmen wir dagegen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Jetzt für die CSU-Fraktion der Kollege Imhof. Bitte.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Frau Celina, Ihr Wortbeitrag hat wie schon bei den letzten beiden Ausschusssitzungen gezeigt, dass Sie immer noch vergangenheitsbezogen argumentieren. Die GRÜNEN haben keinerlei Verdienst daran, dass es jetzt ein gutes, modernes und für die Betroffenen adäquates Gesetz gibt. Sie haben sich dabei herausgenommen.

(Beifall bei der CSU)

Ihre Botschaften sind zum Teil relativ verquer. Das haben wir Ihnen in den Ausschüssen an mehr als nur an ein, zwei oder fünf Punkten argumentativ bewie

sen. Ich habe wenig Zeit, um mich zu entfalten. Das habe ich in den beiden Ausschüssen getan. Der Kollege Seidenath hat es schon getan. Er ist auf die wesentlichen Aspekte eingegangen. Auch die Kollegin Sonnenholzner ist darauf eingegangen.

Das Gesetz ist ein Gesetz des Bayerischen Landtags, stark unterstützt vom Bayerischen Ministerpräsidenten und auch stark von der früheren Sozialministerin unterstützt. Die frühere Staatsministerin Müller hat damals mit allen Betroffenen und Beteiligten ernsthaft den Dialog geführt. Ich bedanke mich auch bei den beiden Ministerinnen, bei Kerstin Schreyer und Melanie Huml. Ihr wart nicht tatenlos, sondern ihr habt ganz entscheidend daran mitgewirkt, dass dieses Gesetz so, wie es jetzt vorliegt und wie wir es mit der großen Mehrheit verabschieden, ein vernünftiges und zukunftsgewandtes Gesetz sein wird. Letztlich hat unsere Fraktion alle Änderungsanträge eingebracht. Diese Anträge machen deutlich, dass die Betroffenen nicht stigmatisiert werden sollen. Es gibt kein Stigma mehr. Die Frage der Heilung steht im Vordergrund. Das zeigt auch der Entschließungsantrag, das zeigen viele Paragraphen, die Sie angeführt haben. Die Besuchskommissionen sollen weiterentwickelt werden. Statt der Unterbringungsdatei gibt es ein Melderegister, in das wir nur Zwangsmaßnahmen aufnehmen. Das ist wichtig, um später feststellen zu können, wann und welche Zwangsmaßnahmen durchgeführt wurden.

Bedanken möchte ich mich bei den Experten. Sie haben uns ein Stück weit angeschoben und begleitet. Sie sind auf diesem Weg unersetzlich gewesen. Der Verband Psychiatrie-Erfahrener und die Betroffenen haben entscheidenden Anteil daran, dass dieses Gesetz in seiner Fülle – damit meine ich jetzt nicht die Fülle der Paragraphen, sondern seine tiefe Substanz – ein gutes Gesetz wird. Die Bezirke und die ganze Fachwelt haben uns mehrfach bestätigt, dass es ein Gesetz ist, das hochmodern und für die Zukunft gerüstet ist.

Einen Punkt wollte ich noch erwähnen, der vorhin ganz vergessen worden ist. Wir haben uns auch ganz intensiv mit der Situation von Kindern und Jugendlichen in psychischen Krisen auseinandergesetzt. Wir haben jetzt klargestellt, dass die zivilrechtliche Unterbringung Vorrang hat und dass die Eltern gefragt und in den Prozess eingebunden werden müssen. Das ist ein maßgeblicher Unterschied gegenüber den früheren Entwürfen. Ich glaube, dass das Gesetz die Freiheit, die Würde des Menschen und die körperliche Unversehrtheit atmet, was uns Grundgesetz und die Bayerische Verfassung vorgeben. Das ist das eindeutige Signal an die Öffentlichkeit und an die Betroffenen. Die Heilung hat Vorrang. Unterbringung muss

aber aus Sicherheitsgründen auch möglich sein. Das ist richtig; denn auch die Allgemeinheit muss geschützt werden. Das muss in einem Unterbringungsteil klar verankert werden.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Alle anderen Aspekte sind erwähnt worden und in der Auseinandersetzung in den Ausschüssen zur Genüge beleuchtet worden.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank. – Eine Zwischenbemerkung von Frau Kollegin Celina. Bitte.

Sehr geehrter Herr Imhof! Wir GRÜNE haben 2014 einen Gesetzentwurf vorgelegt. Erst als die Debatte über diesen Gesetzentwurf vorbei war, kam der Landtagsbeschluss zustande, dass es im Lauf dieser Legislaturperiode ein Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz geben soll. Jetzt zu sagen, wir hätten keinen Anteil daran, dass es dieses Gesetz gibt, ist einfach bodenlos. Ohne uns hätte es den Beschluss für dieses Gesetz gar nicht gegeben.

(Kathrin Sonnenholzner (SPD): Genau so ist es!)

Sie haben in Ihrer Rede keinen einzigen der vier Punkte, die ich genannt habe, entkräftet.

Doch, habe ich schon.

Genau zu diesen vier Punkten haben wir auch Änderungsanträge im Landtag gestellt. Auch deshalb haben wir daran Anteil, wie das Gesetz geworden ist bzw. wie es geworden wäre. Wir haben uns die ganze Zeit aktiv an der Debatte darüber, wie ein gutes Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz auszusehen hat, beteiligt. Alle unsere Änderungsanträge haben Sie unisono nicht angenommen. Das, was jetzt vorliegt, ist immer noch ein Gesetz, das eben nicht die Freiheit atmet, wie Sie es gesagt haben. Es ist ein Gesetz, das immer noch viele Regelungen aus dem Strafvollzugsgesetz für Leute übernimmt, die keine Straftäter sind. Da können wir nicht mitmachen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Kollege, bitte schön.

Frau Kollegin Celina, alle Punkte, die Sie ansprechen, finden in unseren Änderungsanträgen für dieses Gesetz Verwendung. Wir haben zusammen mit Ihnen, den Sozialdemokraten und den FREIEN WÄHLERN darüber diskutiert. So ist es ein gutes Gesetz geworden. Wir müssen nun die

Praxis betrachten und Probleme, die sich ergeben, in künftige Gesetzesänderungen einbeziehen. Sie GRÜNE haben sich jedoch völlig herausgenommen. Sie sind nicht mitverantwortlich dafür, dass es dieses Gesetz gibt. Sie haben das Gesetz abgelehnt. Wir haben dieses Gesetz zu verantworten. Wir stehen mit jedem Paragrafen und jedem Hinweis, den wir in die Diskussion eingebracht haben, dazu. Es wird ein gutes und vernünftiges Gesetz.

(Beifall bei der CSU)