Protokoll der Sitzung vom 12.07.2018

Aktueller Auslöser für die Anträge ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 09.11.2017, also ein recht frisches Urteil. Anlass war ein Amateurderby, an dem 1860 München beteiligt war. Zwei Fans wurden beim Polizeieinsatz verletzt. Die dann eingeleiteten Verfahren wurden eingestellt, weil nicht mit Sicherheit festgestellt werden konnte, welcher Polizeibeamte tatsächlich Gewalt gegen die Fans ausgeübt hatte. Dies ist von den Fans – ich muss sagen, zu Recht – bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte getrieben worden, der am 09.11.2017 ein wichtiges Urteil gefällt hat. Der Gerichtshof hat gesagt, dass Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt wurde. Der Artikel 3 enthält das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung. Man könne aber, weil die Identität nicht feststellbar war, kein Urteil wegen der Gewaltanwendung sprechen; aber – das ist das Wichtige, was der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt hat – ein verfahrensrechtlicher Aspekt ist verletzt worden. Der Artikel 3 der EMRK besagt nämlich auch, dass solche Verstöße aufgeklärt werden müssen. Das heißt mit anderen Worten, der Artikel 3 gibt ein Recht auf effektive und unabhängige Ermittlungen bei Vorwürfen von Polizeigewalt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das in einem entscheidenden Satz niedergelegt:

Wenn nationale Behörden maskierte Polizeibeamte einsetzen, sollten diese Beamten verpflichtet sein, wahrnehmbar unterscheidbare Kennzeichnungen zu tragen, wie eine Nummer.

Das ist der Unterschied zum Schwarzen Block. Ich würde fast polemisch sagen, auch der Schwarze Block sollte Kennzeichen tragen. Das ist jedenfalls der Unterschied zu früher. Der Schwarze Block ist total maskiert.

Polizeibeamte im Einsatz sind keine Gewalttäter. Man kann sagen, 99,9 % der Polizeibeamten sind auch im massiven Einsatz so tätig, dass alle rechtsstaatlichen Vorschriften und Maßgaben eingehalten werden. Natürlich kann aber immer wieder etwas passieren. Es ist zum Teil sogar menschlich verständlich, dass ein Polizeibeamter ausrastet, wenn er zum vierten Mal getreten wird oder ein Stein geworfen wurde. In der Ausbildung legen wir großen Wert darauf, dass es in einem solchen Fall trotzdem kein Recht gibt, dass dann der Polizeibeamte Gewalt anwendet.

Das Ergebnis des Urteils war übrigens, dass die Bundesrepublik Deutschland und damit auch der Freistaat Bayern verurteilt worden ist, an die zwei Fans Geldstrafen zu zahlen. Das sollte man wissen. Wir haben ein wirklich gutes Urteil des EGMR. Unser An

trag fordert nur die Umsetzung dieses Urteils. Wir beschränken uns ganz eindeutig auf den Einsatz von Polizeibeamten in geschlossenen Einheiten.

Wir werden deshalb den beiden anderen Anträgen nicht zustimmen. Wir sind nicht der Meinung, dass jeder Polizeibeamte sofort eine Nummer oder ein Namensschild bekommen muss. Da gibt es nämlich keine Schwierigkeiten. Jeder, der sich in der täglichen Praxis damit beschäftigt, weiß das: Ich kenne den Polizeibeamten, ich kann ihn identifizieren. Es geht nur um die geschlossenen Einheiten.

Außerdem haben wir ausdrücklich gefordert, wenn eine Nummer kommt, dann muss diese Nummer ständig gewechselt werden. Bei jedem Einsatz bekommt der Beamte eine neue Nummer, weil sonst die Gefahr besteht, dass Polizeibeamte identifiziert und leider auch zu Hause belästigt werden. Das wollen wir nicht. Wir meinen aber, es muss eine eindeutige Identifizierung möglich sein. Andernfalls kommen wir in solchen Fällen faktisch zu einer Straflosigkeit, und das ist nicht im Interesse des Rechtsstaats.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Kollege Prof. Dr. Gantzer. – Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Schulze. Bitte schön, Frau Schulze.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es handelt sich um ein Thema, das uns hier im Bayerischen Landtag schon lange umtreibt. Wir diskutieren darüber sehr oft. Wir hatten das Thema auch schon oft im Innenausschuss. Nun liegen wieder drei Anträge vor. Die Kollegin und der Kollege haben schon erwähnt, warum die Anträge nach dem November 2017 gestellt worden sind: Es gab ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bezüglich des schon erwähnten Polizeieinsatzes der Polizei im Dezember 2007. Die Straßburger Richter haben eine Verletzung von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgestellt, weil die Ermittlungen der bayerischen Polizei nur unzureichend durchgeführt werden konnten; denn die verantwortlichen Polizistinnen und Polizisten konnten nicht identifiziert werden. Das Gericht hat klar in sein Urteil hineingeschrieben, es wäre sinnvoll und mehr als wünschenswert, wenn es eine erkennbare Kennzeichnung von Polizistinnen und Polizisten gäbe. Deshalb haben wir jetzt erneut die Debatte hier im Hohen Haus.

Ich werde erneut die Gründe darlegen, warum wir GRÜNE eine sogenannte Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten als sinnvoll erachten. Das

liegt zum einen daran, dass es diese Kennzeichnung in vielen anderen Mitgliedstaaten und auch in anderen Bundesländern gibt. Die Rückmeldungen von dort sind positiv. Die großen Sorgen, die mit diesem sensiblen Thema verbunden sind, dass es vielleicht zu großen Nachteilen für die Polizistinnen und Polizisten kommt, haben sich in den anderen Bundesländern nicht bestätigt. Wir GRÜNE meinen, es wäre gut und richtig, wenn die Polizistinnen und Polizisten entweder eine Nummer an der Uniform haben oder, wenn sie möchten, gerne auch Namen. Ich finde, es steht den Menschen schließlich frei, was sie darauf anbringen wollen. Außerdem sind wir der Meinung, dass es dafür klarer Regelungen bedarf. Man muss anonymisieren und auch wechseln können. Es muss beispielsweise möglich sein, alternierende Nummern zu nehmen, beispielsweise dann, wenn die Sorge besteht, dass Informationen über einen Polizeibeamten oder eine Polizeibeamtin gesammelt werden könnten. In diesem Fall müssen auch die Persönlichkeitsrechte der Beamtinnen und Beamten geschützt werden.

Wir GRÜNE haben in dieser Legislaturperiode sogar schon einen Pilotversuch gefordert, um das einfach einmal auszuprobieren. Wenn ich nämlich einerseits mit Polizistinnen und Polizisten spreche, dann höre ich sehr oft, dass es sich um ein sehr sensibles Thema handelt und dass Widerstände dagegen vorherrschen. Wenn ich aber andererseits mit Bürgerinnen und Bürgern spreche, dann sagen die, es wäre gut, wenn es so etwas geben würde. Ich finde es immer noch schade, dass der Pilotversuch damals abgelehnt worden ist.

Wir glauben, eine individuelle Kennzeichnung würde zu mehr Transparenz führen. Sie würde unsere bayerische Polizei noch bürgernäher machen, und sie würde das Vertrauen in den Rechtsstaat stärken. Auch uns ist klar, ein Namens- oder Nummernschild löst nicht die Konflikte, es trägt aber zu einer vertrauensvollen Begegnung zwischen Staat, Staatsgewalt und Bürgerinnen und Bürgern bei. Wir sind deshalb der Meinung, nachdem es in vielen anderen Bundesländern gut klappt, könnten wir das auch in Bayern so machen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir werden deshalb auch dem Antrag der SPD zustimmen. – Was den Antrag von Frau Kollegin Claudia Stamm anbelangt, so vertreten wir hier dieselbe Auffassung wie im Ausschuss. Wir lehnen die Sicherheitswacht ab. Wir stellen ständig Anträge, dass die Sicherheitswacht gestrichen wird, dass für sie kein Geld bereitgestellt wird. Wir wollen das Geld lieber für unsere Polizistinnen und Polizisten ausgeben. Deshalb werden wir uns bei diesem Antrag enthalten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Einen Moment, bleiben Sie bitte am Pult. Vielen Dank, Frau Kollegin Schulze. Frau Kollegin Claudia Stamm hat sich für eine Zwischenbemerkung gemeldet. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Kollegin Schulze, Sie haben gerade gesagt, Sie lehnen die Sicherheitswacht ab. Wie Sie wissen, tue ich das auch. Abgesehen davon haben die GRÜNEN aber in Ihrem Ortsverband der Sicherheitswacht schon zugestimmt und sie im Bezirksausschuss genehmigt. Auch in Weilheim ist es kürzlich vorgekommen, dass die GRÜNEN der Sicherheitswacht zugestimmt haben.

Das ist aber gar nicht mein Punkt. Mir geht es vielmehr darum: Es gibt sie. Wir sagen, das ist eine hoheitliche, eine staatliche Aufgabe, es soll sie deshalb nicht geben. Es gibt sie aber, und deshalb nutzt es nichts, wenn ich die Augen und die Ohren zumache und so tue, als ob es sie nicht gäbe. Ich möchte, dass hier Transparenz geschaffen wird, damit auch die Angehörigen der Sicherheitswacht sich kennzeichnen müssen. Es ist unlogisch und inkonsequent, wenn die GRÜNEN sich enthalten, zumal GRÜNE vor Ort immer wieder der Sicherheitswacht zustimmen.

Danke schön, Frau Stamm. – Bitte schön.

Wir haben eine ganz klare Beschlusslage auf der Parteiebene. Wir erachten die Sicherheitswacht als falsch. Wir haben für die Durchsetzung des Gewaltmonopols unsere Polizistinnen und Polizisten. Wir brauchen die Sicherheitswacht nicht. In unseren Augen ist sie ein reines Sicherheitsplacebo. Wir wollen das Geld lieber in unsere bayerische Polizei stecken. Wir haben selbst einen Antrag zur individuellen Kennzeichnung durch Nummern oder Namen für Polizistinnen und Polizisten gestellt. Deshalb enthalten wir uns bei Ihrem Antrag.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Kollegin Schulze. – Nächster Redner ist Herr Kollege Ländner.

(Manfred Ländner (CSU): Die nächste Rednerin ist Frau Gottstein!)

Ist da noch eine Zwischenbemerkung? – Die wurde mir nicht angezeigt, das habe ich nicht gesehen.

(Manfred Ländner (CSU): Nein, Frau Gottstein ist die nächste Rednerin. Sie steht an der Tafel!)

Entschuldigung, auf meiner Liste steht etwas anderes. Nächste Rednerin ist also Frau Kollegin Gottstein. Bitte schön.

(Zuruf des Abgeordneten Manfred Ländner (CSU))

Ja, es gibt zwei verschiedene Listen. Ich habe eine in Papier, darauf sind Sie der nächste Redner. Das macht aber nichts, ich glaube, wir können uns leicht behelfen. Frau Gottstein, bitte schön.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der Logik des Hauses und nachdem wir keine Antragsteller sind, wäre jetzt eigentlich die größere Fraktion dran. Herr Ländner möchte aber vielleicht das letzte Wort haben, und deshalb passt das jetzt schon. Es muss ja nicht immer eine Frau das letzte Wort haben.

(Allgemeine Heiterkeit)

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich haben wir das Thema am 06.12.2017, also im letzten Jahr, bereits im Innenausschuss besprochen und es jetzt also ein halbes Jahr geschoben. Gut Ding will Weile haben. Aus unserer Sicht hätte es das nicht gebraucht, dass man diese drei Anträge jetzt noch einmal zur Debatte stellt, aber gut.

Es wurde ausführlich dargelegt: Hier haben wir ein Urteil des EGMR, wonach gekennzeichnet werden muss. Das Urteil besagt ganz klar: Wenn Helme und Schutzkleidung bei der Polizei verwendet werden, dann muss eine wahrnehmbare, eine unterscheidbare Kennzeichnung an der Uniform getragen werden, um die Polizeibeamten bei im Dienst begangenen Vergehen zweifelsfrei identifizieren zu können. Da steht ganz klar: wie zum Beispiel Namen oder Nummern. Das Urteil legt also nicht fest, dass es Namen oder Nummern sein müssen. Das Urteil sagt nur, die Identifikation muss zweifelsfrei erfolgen können.

Wir FREIEN WÄHLER schließen uns der Rechtsauffassung an, dass das bei der bayerischen Polizei zweifelsfrei gewährleistet werden kann, und zwar durch Dienstpläne, die bei uns minutiös geführt werden, durch regelmäßige Videoaufzeichnungen bei Großeinsätzen. Nach dem momentanen Sachstand können Streifenbeamte frei entscheiden, ob sie ein Namensschild tragen wollen oder nicht. Größere Einsatzverbände, bei Demonstrationen oder Großveranstaltungen, sind mit der Kennung ihres Einsatzzuges markiert. Das heißt, eine Identifikation im Streifen

dienst kann sowieso erfolgen. Bei Großeinsätzen ist zumindest der Einsatzzug erkennbar. Wir glauben, dass das ausreicht. Wir glauben, dass der Vorschlag der SPD zu bürokratisch ist, weil ja auch die SPD ganz klar die Gefahr erkennt, den Polizisten, die Polizistin per Nummer oder per Namen erkennbar zu machen. Gerade bei Großeinsätzen gibt es auch Gegner der Polizei, die Polizisten dann ausspionieren, ausspähen, ihnen vielleicht persönlich nachstellen wollen. Wir meinen, das darf nicht gelingen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Wir glauben, dass der SPD-Antrag zu bürokratisch ist. Es führt zu nichts, jedes Mal die Nummern zu wechseln. Wir glauben, dass die Verwechslungsgefahr auch bei einer Nummerierung im Sinne der GRÜNEN oder der Kollegin Claudia Stamm bei Merkfehlern nicht hilft, nicht bei Ablesefehlern, nicht hilft, wenn Polizei länderübergreifend eingesetzt wird; dann müsste man nämlich eine bayerische und eine mecklenburgvorpommerische Nummer usw. einführen. Das ist für uns nicht praxistauglich.

Wir haben Einsatzdokumentationen. Wir haben privates Bildmaterial. Wir haben Aussagen. Wir haben eine Zentrale Ermittlungsstelle. Das Urteil von 2017 bezieht sich ohnehin auf weit zurückliegende Fälle. Bis auf diesen einen Fall ist noch jeder Fall der Identifikation gelöst worden. Wir glauben deswegen nicht, dass man eine Berufsgruppe wie die der Polizei, der über 80 % unserer Bevölkerung höchstes Vertrauen schenken, unter Generalverdacht stellen muss.

Wie gesagt, das europäische Urteil erlaubt, die Identifikation anders sicherzustellen. Wir glauben nicht, dass man hier einen Generalverdacht hegen muss. Wir glauben auch nicht, dass das in der Praxis eine Lösung wäre. Wir haben deshalb in den Ausschüssen alle drei Anträge abgelehnt und machen das auch jetzt.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Gottstein. – Nächster Redner ist Kollege Ländner. Bitte schön, Herr Ländner.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Es wurde bereits auf die erneute Diskussion von Anträgen, die die Kennzeichnungspflicht bei der Polizei einführen wollen, hingewiesen. Uns liegen in diesem aktuellen Fall drei Anträge mit drei unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen vor. Es gibt seit Monaten und nach wie vor eine klare Haltung der CSU-Fraktion: Wir lehnen die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte ab – und zwar in jeglicher Form.

Mir erschließt sich einfach nicht, was Kennzeichnung oder Nichtkennzeichnung von Polizeibeamten mit Rechtsstaatlichkeit zu tun haben soll. Was soll eine Nummer auf einer Uniform mit Bürgernähe zu tun haben? Was soll eine Nummer oder ein Name, irgendwo auf dem Kleidungsstück angebracht, mit Transparenz zu tun haben? Wir haben in den Ausschüssen ausgiebig über verschiedene vorstellbare Einzelfälle wie Nummern tauschen, Nummern wegreißen, Nummern verschwinden lassen und solche Dinge mehr diskutiert. Ich wiederhole das heute nicht.

(Prof. Dr. Peter Paul Gantzer (SPD): Wir haben doch jetzt schon Nummern! – Katharina Schulze (GRÜNE): Ja, das stimmt!)

Herr Prof. Gantzer, schauen wir die Schwabinger Krawalle von 1962 an. Ich war nicht dabei. Aber sie waren 1978 bei uns an der Bayerischen Beamtenfachhochschule, Fachbereich Polizei, in Fürstenfeldbruck ein wesentlicher Inhalt, weil die damaligen Lehrer seinerzeit dabei waren. Wir haben also ausgiebig über das Thema Kennzeichnung oder Nichtkennzeichnung gesprochen. Die Schwabinger Krawalle sind schon sehr lange her. Wir stehen nach wie vor zu den Ablehnungsgründen.

Wir stehen auch zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Frau Gottstein hat darauf hingewiesen, dass das Urteil leider oft nicht in Gänze in die Argumentation eingebracht wird. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ganz klar gesagt: Alleine die Tatsache, dass die handelnden Polizeibeamten mangels Kennzeichnung nicht zu identifizieren waren, ist nicht ausreichend für einen Verstoß gegen Artikel 3 EMRK.

Das Gericht gibt auch klare Handlungsempfehlungen, wenn keine Kennzeichnung erfolgt; dann müssen besondere Sorgfaltspflichten an die Aufklärung, die späteren Ermittlungen und an die Dokumentation angelegt werden. Wir legen in Bayern zunehmend besondere Sorgfaltspflichten an, machen mehr Aufklärung und Dokumentation polizeilicher Einsätze. Wir haben, wie Sie wissen, im März 2013 ein eigenes Dezernat für interne Ermittlungen eingerichtet.

1962 liegt sehr weit zurück. Der Vorfall aber, auf den wir uns beziehen – ich gehöre jetzt seit zehn Jahren dem Innenausschuss des Bayerischen Landtags an –, war 2007. Dieser Vorfall war bei einem Spiel von 1860 München gegen – das weiß ich gar nicht mehr – –

(Staatsminister Joachim Herrmann: Bayern! Ein Lokalderby!)