Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt.
Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt alle drei Anträge zur Ablehnung. Ich lasse zunächst über den Antrag der Frau Abgeordneten Claudia Stamm auf Drucksache 17/18990 abstimmen. Wer diesem Dringlichkeitsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Frau Abgeordnete Claudia Stamm (fraktionslos). Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und der FREIEN WÄHLER. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltung der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Herrn Kollegen Felbinger (fraktionslos) ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Ich lasse jetzt über den Dringlichkeitsantrag der SPDFraktion auf Drucksache 17/19244 abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Kollege Muthmann (fraktionslos). Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, Frau Kollegin Claudia Stamm (fraktionslos) und Herr Kollege Felbinger (fraktionslos). Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Ich lasse jetzt über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/19264 abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum diesem Dringlichkeitsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und Frau Kollegin Claudia Stamm (fraktionslos). Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER sowie Herr Kollege Muthmann (fraktionslos) und Herr Kollege Felbinger (fraktionslos). Stimmenthaltungen?
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme zurück zu den Dringlichkeitsanträgen, die gemeinsam beraten wurden. Dies sind der Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Kreuzer, Freller, Erwin Huber und anderer und Fraktion (CSU) betreffend "Mobilitätsfahrplan für Bayern", Drucksache 17/23228, der Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Schulze, Hartmann, Ganserer und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) betreffend "Gesamtverkehrsplan und Schienennahverkehrsplan für Bayern", Drucksache 17/23249, und der Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Aiwanger, Streibl, Glauber und anderer und Fraktion (FREIE WÄHLER) betreffend "Mobilitätsfahrplan für Stadt und Land – Wirtschaft bei Luftreinhaltung beteiligen", Drucksache 17/23250. Die CSUFraktion hat zu ihrem Dringlichkeitsantrag namentliche Abstimmung beantragt.
Ich lasse zunächst über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/23249 abstimmen.
Wer dem Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion, die Fraktion der FREIEN WÄHLER, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Claudia Stamm (fraktionslos) , Kollege Felbinger (fraktionslos) und Kollege Muthmann (fraktionslos). Wer stimmt dagegen? – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Jetzt komme ich zu dem Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 17/23250. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der FREIEN WÄHLER, die SPD-Fraktion und Herr Kollege Felbinger (fraktionslos). Die Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Claudia Stamm (fraktionslos) und Kollege Muthmann (fraktionslos). Damit ist auch dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Jetzt komme ich zur namentlichen Abstimmung über den Antrag der CSU-Fraktion. Ich eröffne die Abstimmung. Ich bitte, die Stimmkarten einzuwerfen. Fünf Minuten, bitte!
Die Zeit ist um, Kolleginnen und Kollegen. Ich schließe die Abstimmung und bitte darum, die Stimmkarten draußen auszuzählen. Das Ergebnis geben wir dann bekannt.
Antrag der Abgeordneten Claudia Stamm (fraktionslos) Vielfalt akzeptieren! Queer-Beauftragte*n für Bayern ernennen (Drs. 17/16942)
Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 24 Minuten. Ich darf als Erster der Frau Abgeordneten Claudia Stamm das Wort erteilen. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Diese Staatsregierung leistet sich Beauftragte für Bürgeranliegen, Integration, Bürokratieabbau, Patienten und Pflege, gegen Antisemitismus, für das Ehrenamt, für Menschen mit Behinderung, Frauen, staatliche Beteiligungen, Aussiedler und Vertriebene, IT.
Ich mag jetzt mit Ihnen gar nicht über die Sinnhaftigkeit des einen oder anderen Beauftragten diskutieren, auch nicht über die finanzielle und materielle Ausstattung des oder der jeweiligen Beauftragten. Ich will hier nur ein weiteres Mal aufzeigen, dass es sich die CSU in Bayern gleichzeitig leistet, nichts, aber auch gar nichts für eine Gruppe von Menschen zu tun, die tendenziell von Diskriminierung betroffen ist, nämlich für Schwule, Lesben, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle.
Es ist wirklich billig, sehr billig, hier jedes Mal auf die Arbeit der Kommunen und der Vereine vor Ort zu verweisen. Diese leisten wertvolle Arbeit; das ist richtig. Insbesondere die Stadt München mit ihrer Koordinierungsstelle übernimmt insoweit auch staatliche Aufgaben.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der CSU, übernehmen Sie endlich Verantwortung, und tun Sie Ihre Arbeit! Zum Beispiel muss es dringend einen Aktionsplan für Schulen geben. Genau das soll unter anderem eine bzw. ein Landesbeauftragte*r – mit Gender-Star – leisten.
An diesem Wochenende ist wieder die große Parade in München, der Christopher Street Day. Die CSU rühmt sich, dass sie mit einem Wagen vertreten ist. Ich frage mich wirklich, wie Sie diesen Spagat hinbekommen: auf der einen Seite hier wirklich jeden Antrag zur Gleichstellung abzulehnen, auf der anderen Seite auf einmal Teil der queeren Community sein zu wollen. Ich verstehe es nicht. Vielleicht kann es mir irgendjemand erklären. Es ist auf jeden Fall nicht glaubwürdig, und es ist respektlos, wirklich respektlos, diesen Menschen gegenüber.
Zusammengefasst: Queere Menschen machen circa 8 % unserer Bevölkerung aus. Handeln Sie, damit in Bayern alle Menschen diskriminierungsfrei leben können! Das ist – nur – eine Frage der Gerechtigkeit, nichts anderes.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Freistaat Bayern sind vielfältige Lebensmodelle möglich und Realität. Nach unserem gesellschaftspolitischen Verständnis soll jeder Mensch, gerade auch was seine sexuelle Orientierung anbelangt, hierzulande nach seiner Fasson leben und glücklich werden.
Wir allesamt – ich darf betonen: über die Parteigrenzen hinweg – setzen uns dafür ein, dass die Menschen in Bayern auch in Zukunft die Möglichkeit haben, ihr Leben entsprechend ihren individuellen Vorstellungen zu gestalten. Auch in Zukunft soll jeder einzelne frei, ohne Scham und Nachsehen, zu seinem Geschlecht und seiner sexuellen Orientierung stehen und darüber befinden können, mit wem und wie er zusammenleben will.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang klarstellen: Entschieden und energisch treten wir sowohl in der Politik als auch in der Verwaltung Homophobie und Transphobie entgegen. Wir kümmern uns sehr wohl um die in der Tat berechtigten Anliegen homosexueller, bisexueller, transidenter und auch intersexueller Menschen. Unser Credo lautet: null Toleranz gegenüber Diskriminierung und Stigmatisierung des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung wegen.
Der Einsatz für gesellschaftliche Teilhabe und gegen Ausgrenzung wird von den unterschiedlichen Behörden des Freistaats als eine wichtige Daueraufgabe verstanden, die allen etwas abverlangt und nicht nur von einer einzelnen, hierfür speziell geschaffenen Institution wahrgenommen wird.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, bevor ich den staatlichen Bereich näher beleuchte, will ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass es vor allem darum geht, das zivilgesellschaftliche Engagement gegen Ausgrenzung zu stärken. Diesen Anspruch untermauern wir zum Beispiel mit der jährlichen Auszeichnung verdienter Bürgerinnen und Bürger mit der Medaille für Zivilcourage.
Nun aber wie angekündigt zum staatlichen Bereich. Die vielfältigen Aufgaben, welche die Antragstellerin bei einem sogenannten Queer-Beauftragten bzw. bei einer Queer-Beauftragten der Staatsregierung gebündelt sehen will, werden schon jetzt situativ und gebündelt, dem Ressortprinzip folgend, von der Staatsregierung wahrgenommen, sodass es der Installation eines eigenen Beauftragten nach unserem Dafürhalten nicht bedarf.
Die Queeren stehen in Bayern nicht allein am Wegesrand; sie stehen nicht hilflos am Wegesrand. Wer anderes behauptet, der argumentiert im Ergebnis nicht lauter. Nicht nur die Staatsregierung kümmert sich dem Ressortprinzip folgend um die Belange queerer Menschen. Im Bund ist speziell eine Antidiskriminierungsstelle eingerichtet worden, von der Opfer sexueller Diskriminierung schnell und unbürokratisch Hilfe erwarten dürfen. Sie wissen das, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Antidiskriminierungsstelle übernimmt eine ganz wichtige Brückenkopfaufgabe, indem von dort aus Hilfe suchende Menschen auch über das Online-Angebot an die für sie passende Beratungsstelle weiter verwiesen werden. Für den Freistaat Bayern werden sieben Beratungsstellen genannt, die nicht nur Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind, sondern sich bayernweit auch für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt einsetzen.
Nun zu den einzelnen Aufgaben, die nach der Antragstellung einem Queer-Beauftragten überantwortet werden sollen. Sie werden, wie gesagt, nach dem Ressortprinzip von den jeweiligen Häusern wahrgenommen. In ihrer jeweiligen fachlichen Zuständigkeit fördern die einzelnen Ministerien den Dialog mit Vertretern des Sports, der Jugendverbände, der Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie auch der Migrantinnen- und Migrantenorganisationen. Durch das Staatsministerium des Innern und für Integration und durch das Staatsministerium der Justiz werden sowohl unsere Polizisten als auch unsere Justizangehörigen für einschlägige Deliktsfelder und für die Belange der Opfer sensibilisiert. Die bayerische Polizei und die bayerische Justiz treten wegen der sexuellen Orientierung begangenen Übergriffen entschieden entgegen. Auch setzen wir uns in diesem Zusammenhang für eine Stärkung des Anzeigeverhaltens ein.
Im Unterricht an den bayerischen Schulen fördern wir die Akzeptanz. Zum Beispiel werden bei der staatlichen Lehrerfortbildung – und das seit Jahren – im Rahmen der Werteerziehung auch Themen wie Antidiskriminierung, Akzeptanz geschlechtlicher Vielfalt und Diversity als Fortbildungsinhalte angeboten.
Was die Forderung anbelangt, Vernetzungsstrukturen zu schaffen, darf ich darauf hinweisen, dass es für die Vernetzung keiner zusätzlichen, Verwaltungsaufwand bedingenden Strukturen bedarf, weil die Selbsthilfeorganisationen schon aktuell gut zusammenarbeiten und einen hohen Vernetzungsgrad aufweisen. Kollegin Stamm hat es korrekt ausgeführt: Hier wird – das will ich ohne Wenn und Aber einräumen – in München Großartiges geleistet. Zum Beispiel arbeitet der Verein LeTRa sehr gut mit der Koordinierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen und mit dem Verein Sub e. V. zusammen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wie Sie sehen, kümmern wir uns im Freistaat Bayern sehr wohl sowohl auf Landesebene als auch auf kommunaler Ebene gemeinsam mit den nichtstaatlichen Organisationen, die Großartiges leisten, um die berechtigten Belange queerer Menschen. Nach unserer Überzeugung wird ein eigener Beauftragter die Lebenslage der Queeren nicht verändern. Wir wollen für diesen Politikbereich keine zusätzlichen Strukturen aufbauen, sondern am Ressortprinzip festhalten und im Rahmen der Ressortverantwortung die Lebensbedingungen queerer Menschen verbessern. Damit ist gewährleistet, dass den berechtigten Belangen auch künftig der jeweiligen Lebenslage entsprechend Rechnung getragen wird. Wir werden den Antrag wie im Ausschuss ablehnen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie gleich noch am Rednerpult bleiben. – Zwischenbemerkung: Abgeordnete Claudia Stamm. Bitte.
Sehr geehrter Herr Kollege Hölzl, ich habe am Anfang die Beauftragten genannt, die sich der Freistaat leistet. Wollen Sie damit sagen, dass das Finanzministerium seine Arbeit nicht macht oder dass das Pflegeministerium seine Arbeit nicht macht und man deswegen diese Beauftragten braucht?
Ihre Rede hat leider vor Widersprüchen gestrotzt, weswegen ich mich noch einmal zu Wort melden musste. Sie haben auch noch gesagt, dass es sieben Stellen oder Organisationen des Freistaats gibt, die sich kümmern. Sagen Sie mir bitte ganz konkret, wie viel Geld der Freistaat in diese Arbeit fließen lässt. Ich
Sie verweisen auf der einen Seite auf die untere Ebene, auf der anderen Seite auf die obere Ebene, den Bund, während sich der Freistaat heraushält. Ich möchte nur, dass Sie Ihre Arbeit tun, Verantwortung übernehmen und genau hier auch Antidiskriminierungsarbeit leisten. Das ist alles.
Liebe Kollegin, der Staatsregierung steht es frei, im Rahmen ihres Selbstorganisationsrechts für bestimmte Politikfelder Beauftragte zu installieren. Das geschieht durch entsprechende Bekanntmachungen der Staatsregierung. Beileibe ist es nicht so, dass man sagen könnte, weil ein Beauftragter für ein bestimmtes Politikfeld installiert wird, würde das Ministerium im Übrigen seine Aufgaben nicht erfüllen. Es ist das Recht dieser Staatsregierung, bestimmte Politikbereiche mit einem eigenen Beauftragten zusätzlich zu untermauern und diesen Politikbereichen zusätzlich Kontur zu geben.
Sie haben mir vielleicht nicht ganz genau zugehört. Ich habe nicht gesagt, dass es sieben Beratungsstellen des Freistaats gibt. Es gibt sieben Beratungsstellen im Freistaat Bayern, auf die die Antidiskriminierungsstelle verweist. Ansonsten, glaube ich, habe ich ziemlich eindeutig ausgeführt, dass sich der Freistaat nicht aus der Verantwortung stiehlt, auch wenn Sie das gebetsmühlenartig wiederholen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege. Danke schön. – Dann darf ich für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Zacharias bitten. Bitte schön, Frau Kollegin.
(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Hohes Haus! Der Wortbeitrag unseres Kollegen eben war grandios. Erstens hat er in epischer Breite dargelegt, warum es die Beauftragten der Staatsregierung nicht braucht. Er hat ausgeführt, warum er gegen den Antrag der Kollegin Stamm spricht, die zu Recht einen Queer-Beauftragten oder eine Landeskoordinierungsstelle möchte. Es geht Ihnen und mir oder uns beiden darum, dass wir endlich einen Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin auf Landesebene brauchen, die – dazu komme ich gleich – Aufgaben übernimmt, die deutlich im Feld liegen. Kollege Hölzl, Sie haben all das gerade ausge