Anlass des Antrags ist wohl, wie vorhin schon mehrfach erwähnt, eine Äußerung des stellvertretenden Vorsitzenden der Unionsfraktion im Bundestag Arnold Vaatz aus Sachsen im Zusammenhang mit dem Streik der Spartengewerkschaft Cockpit. Herr Vaatz fordert in der "Rheinischen Post" – ich zitiere -: "Wir sollten diesen Fall zum Anlass nehmen, über eine Gesetzesänderung nachzudenken. Auch in Tarifkonflikten müssen die Verhältnismäßigkeit und die Chancengleichheit gewahrt werden."
Verhältnismäßigkeit und Chancengleichheit sind es auch, was Sie in Ihrem Antrag fordern, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD. Dann fordern Sie, dass endlich der Grundsatz der Tarifeinheit unter Einbeziehung der Spitzenorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber vorangetrieben werden muss.
Liebe Frau Karl, nichts anderes fordert Herr Vaatz. Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene haben wir gemeinsam, CDU, CSU und SPD, vereinbart – ich zitiere auch da -:
Um den Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu lenken, wollen wir den Grundsatz der Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip unter Einbindung der Spitzenorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gesetzlich festschreiben. Durch flankierende Verfahrensregelungen wird verfassungsrechtlich gebotenen Belangen Rechnung getragen.
Der Ball liegt aber nicht im Spielfeld der Bayerischen Staatsregierung – das wissen Sie -, sondern in dem der Bundesarbeitsministerin, Frau Nahles. Sie gehört Ihrer Partei an, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD. Dieser Hinweis muss auch in dieser Debatte erlaubt sein. Fakt ist: Die Bundesministerin hat den Auftrag, hier die notwendigen Prüfungen und Gespräche durchzuführen und einen Vorschlag zu unterbreiten. Dem Vernehmen nach verzögert sich dieser jedoch unter anderem wegen schwieriger verfassungsrechtlicher Fragestellungen.
Wie Sie wissen, ist auch die Haltung unter den Gewerkschaften nicht einheitlich. So hat der Vorsitzende von "ver.di", Herr Bsirske, erst am 31. März eine gesetzliche Regelung abgelehnt.
Die Haltung der Bayerischen Staatsregierung ist klar, meine Damen und Herren. Wir stehen für Gewerkschaftspluralität und Koalitionsfreiheit, die Verhältnismäßigkeit und Chancengerechtigkeit wahrt. Um ein verfassungskonformes Vorgehen zu gewährleisten, sind drei Punkte unverzichtbar:
Erstens. Wir brauchen eine enge Einbindung aller betroffener Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften. In diesem Rahmen sind auch die bisherigen Erfahrungen in der Praxis mit der Rechtsprechungsänderung zu berücksichtigen.
Drittens. Es darf zu keiner Verdrängung von Berufsgruppen- und Spartengewerkschaften kommen. Ihre Rechte aus Artikel 9 des Grundgesetzes müssen gewahrt bleiben.
In diesem Sinn wird sich die Bayerische Staatsregierung in den Gesetzgebungsprozess einbringen, so wie es auch der Dringlichkeitsantrag der CSU treffend formuliert.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bayerische Staatsregierung steht für eine ausgewogene und verfassungskonforme Regelung der Tarifeinheit. Lassen Sie uns deshalb weiter gemeinsam an einem Strang ziehen. Der Antrag kann damit als erledigt gelten.
(nicht autori- siert) Herzlichen Dank. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.
Wir kommen jetzt zur ersten namentlichen Abstimmung, und zwar rufe ich zunächst den Dringlichkeitsantrag Drucksache 17/1433 auf. Das ist der Antrag der SPD-Fraktion. Wir bleiben bei fünf Minuten. Ich eröffne die Abstimmung.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Zeit ist um. Wir schließen jetzt unsere Abstimmung. Es wird außerhalb des Saales ausgezählt.
Ich bitte einen Moment um Geduld. Wir haben jetzt noch eine namentliche Abstimmung und dann noch einen Antrag. Danach ist es für heute schon geschafft. Ich rufe jetzt für die namentliche Abstimmung die Drucksache 17/1468 – das ist der Antrag der CSU-Fraktion – auf. Die Abstimmungszeit beträgt drei Minuten.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Zeit ist um. Wir schließen die Abstimmung. Es wird wieder außerhalb ausgezählt.
Inzwischen darf ich bekannt geben, dass für den nächsten Tagesordnungspunkt von der Fraktion der GRÜNEN namentliche Abstimmung beantragt worden ist.
Bevor ich aber diesen Tagesordnungspunkt aufrufe, darf ich zunächst noch Abstimmungsergebnisse bekannt geben, zunächst einmal zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Thorsten Glauber und anderer und Fraktion
(FREIE WÄHLER) betreffend "Bürgerenergiewende retten – Kahlschlag beim EEG verhindern". Das ist die Drucksache 17/1434, zunächst zur Nummer 1. Mit Ja haben gestimmt 29, mit Nein haben gestimmt 86, und 33 haben sich der Stimme enthalten. Damit ist der Dringlichkeitsantrag hinsichtlich der Nummer 1 abgelehnt. (Abstimmungsliste siehe Anlage 6)
Nun zum Ergebnis der Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Thorsten Glauber und anderer und Fraktion (FREIE WÄHLER) betreffend "Bürgerenergiewende retten – Kahlschlag beim EEG verhindern", Drucksache 17/1434, Nummer 2. Mit Ja haben gestimmt 60, mit Nein haben gestimmt 84. Damit ist der Dringlichkeitsantrag hinsichtlich der Nummer 2 abgelehnt.
Die Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 17/1435 bis 1439, 1441 und 1469 bis 1471 werden in die zuständigen federführenden Ausschüsse verwiesen.
Antrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Claudia Stamm u. a. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ehe für alle: Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Drs. 17/261)
(nicht autorisiert) : Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, sehr geehrte Kolleginnen! Im Juli 2009 entscheidet das Bundesverfassungsgericht: In der Hinterbliebenenversorgung muss der Dienstherr die eingetragene Lebenspartnerschaft und die Ehe gleich behandeln. In dem Urteil heißt es: Die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, die bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zusatzversichert sind, ist mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar. Weiterhin heißt es: Geht die Privilegierung der Ehe mit einer Benachteiligung anderer Lebensformen einher – ich kürze ab -, rechtfertigt der bloße Verweis auf
Im August 2009 entscheidet das Bundesverfassungsgericht, dass das Amtsgericht Schweinfurt unrecht hatte, als es davon ausging, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft verfassungswidrig sei. Diese Vorschrift betrifft Adoptionsverfahren, bei denen eine Partnerin einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft das leibliche Kind der anderen Partnerin als Kind annehmen möchte. Das Gericht hatte dies für verfassungswidrig gehalten, weil Eltern immer ein Mann und eine Frau sein müssten. Auch das wurde vom Bundesverfassungsgericht gekippt.
Im Juli 2010 entscheidet das Bundesverfassungsgericht, dass Lebenspartnerschaft und Ehe bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer gleich zu behandeln sind. Im Juni 2012 ergehen zum beamtenrechtlichen Familienzuschlag das gleiche Urteil und die gleiche Beurteilung wie bei der Hinterbliebenenversorgung im Jahr 2009.
Ich könnte so weitermachen, also ein Bundesverfassungsgerichtsurteil nach dem anderen aufzählen. Das war nur ein Ausschnitt dessen, was die Politik wie die Richter in Karlsruhe nach und nach jedes Mal beschäftigt, wobei das Gericht die Politik eigentlich jedes Mal abwatscht; anders kann man das nicht nennen.
Eigentlich ist das eine Reihe von Peinlichkeiten. Dabei könnte es so einfach sein, die Ehe für Schwule und Lesben zu öffnen. Zur Anpassung der Lebenspartnerschaft an die Ehe muss der Gesetzgeber noch 150 Vorschriften in 60 Gesetzen und Verordnungen anpassen. Die Ehe für alle zu öffnen, wäre ein großer Schritt in Sachen Gerechtigkeit. Das Stückwerk muss ein Ende haben, statt immer wieder neue Gesetze anzupassen. Machen Sie es doch den Schwulen und Lesben, uns, den Richterinnen und Richtern leichter! Machen Sie es vor allem, liebe CSU, den Schwulen und Lesben in Ihren Reihen leichter.
Das Gewürge von SPD und Union um jeden einzelnen Paragrafen muss ein Ende haben. Es ist für uns Vertreterinnen und Vertreter der Gesellschaft unwürdig, so zu handeln. Die Politik und nicht Karlsruhe sollte hier das Heft des Handelns in der Hand haben. Stimmen Sie unserem Antrag zu, öffnen Sie die Ehe, und dann ist es gut.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Die GRÜNEN greifen mit ihrem Antrag ein Thema auf, das im vergangenen Jahr in Frankreich Millionen von Demonstranten auf die Straßen gebracht hat. Obwohl Frankreich ein sehr liberaler Staat mit einer langen laizistischen Tradition ist, hat die Öffnung der traditionellen Ehe die Herzen und Gemüter der Menschen bewegt; denn die Ehe ist eben nicht nur ein Rechtsinstitut, liebe Kollegin Stamm, mit dem das Zusammenleben von zwei Menschen geregelt wird, sondern im Sinne unserer christlich-abendländischen Tradition und Prägung sowie auch in der Herleitung aus dem Naturrecht eine dauerhafte Verbindung von Mann und Frau mit dem Ziel, Nachkommen zu zeugen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Sinne ist für uns eine Öffnung der Ehe für homosexuelle Partner nicht möglich.
Ich verweise auch auf Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes. Hier wird beim Schutz von Ehe und Familie die Verbindung von Mann und Frau vorausgesetzt. Das ist übrigens auch durch Urteile des Bundesverfassungsgerichts so bestätigt.
(Margarete Bause (GRÜNE): Aus welchem Jahrhundert kommen Sie eigentlich? – Kerstin Schreyer-Stäblein (CSU): Aus dem 21. Jahrhundert!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich doch einmal ausreden! – Zudem ist die Öffnung der Ehe schlichtweg nicht notwendig, um eine rechtliche Gleichstellung für homosexuelle Partner zu erreichen; denn die eingetragene Lebenspartnerschaft bietet dafür die nötigen Möglichkeiten. Deshalb hat auch der Bundesrat weitergehende Initiativen bisher immer abgelehnt. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD sieht vor, eine mögliche Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partner allein durch Änderun