Protokoll der Sitzung vom 01.07.2014

dass sich die Kirchen für ein striktes Verbot der PID ausgesprochen haben.

Auf der anderen Seite hat unsere Gesellschaft mittlerweile das medizinische Know-how, Paaren, die aufgrund ihrer genetischen Disposition schon wissen, dass sie mit höchster Wahrscheinlichkeit eine Totoder Fehlgeburt erleiden werden oder ein Kind mit erheblichen Erbkrankheiten auf die Welt bringen würden, die Entscheidung für ein Kind zu erleichtern, die furchtbaren Erfahrungen einer Fehlgeburt zu vermeiden und den tief verwurzelten Wunsch des Menschen nach einem Kind zu erfüllen. Diesen menschlichen und emotionalen Aspekt, Kolleginnen und Kollegen, darf man nicht verkennen. Es gibt Paare, die sich geradezu verzweifelt ein Kind wünschen. Ihnen sollte man die Unterstützung nicht verwehren.

Berücksichtigen muss man auch die Einheitlichkeit der Rechtsordnung. In unserem Rechtssystem ist auch ein Schwangerschaftsabbruch, wenn sich das Leben also schon deutlich weiterentwickelt hat, unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Ein Blick in andere Länder ist da nicht wirklich hilfreich und spiegelt deutlich die Schwierigkeit einer Regelung wider. Es gibt die gesamte Palette an denkbaren Regelungen, von einem strikten Verbot der PID über beschränkte Zulassungen bis hin zu sehr liberalen Regelungen, zum Beispiel in den USA, Polen und Portugal. Nichtsdestoweniger ist eine gesetzliche Regelung, die getroffen wurde, im Interesse der Rechtssicherheit der Betroffenen, aber auch der durchführenden Mediziner dringend erforderlich.

Vor diesem Hintergrund erscheint das Verbot mit engen Ausnahmen bei einem hohen Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit oder einer schwerwiegenden Schädigung des Embryos, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen würde, wie es die Regelung des Embryonenschutzgesetzes in § 3 a vorsieht, durchaus begründet und ausgewogen.

Das vorliegende Ausführungsgesetz bestimmt nun zum einen das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege als Zulassungsbehörde für Zentren für Präimplantationsdiagnostik. Ich meine, an dieser Regelung ist nichts auszusetzen. Es gibt wohl auch keine andere sinnvolle Möglichkeit. Des Weiteren wird die Errichtung einer bayerischen Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik mit Sitz in München geregelt. Die Ethikkommission sowie deren Besetzung sind im Wesentlichen bereits durch die Verordnung zur Regelung der PID auf Bundesebene vorgegeben. Es wäre denkbar gewesen, die Aufgaben der neuen Ethikkommission der bereits bestehenden Bioethik-Kommis

sion der Staatsregierung aufzuerlegen, aber es erscheint auch aus meiner Sicht durchaus sinnvoll, auf diese Angliederung zu verzichten, um die Unabhängigkeit zu gewährleisten und der speziellen Thematik der PID Rechnung zu tragen.

Weniger einleuchtend, Kolleginnen und Kollegen, erscheint mir hingegen die Entscheidung und auch die Begründung, Frau Ministerin, überhaupt eine eigene Ethikkommission für die PID in Bayern zu gründen, während sich andere Bundesländer mittels eines Staatsvertrags zusammentun, um eine Ethikkommission zu gründen. Auch die norddeutschen Bundesländer haben sich für einen derartigen Zusammenschluss entschieden. Dies erscheint mir gerade vor dem Hintergrund, dass bundesweit mit maximal 200 Anträgen pro Jahr gerechnet wird, eigentlich sinnvoll. Warum hier ohne Not ein derartiger bayerischer Sonderweg beschritten werden muss, ist für mich, ist für die FREIEN WÄHLER nicht wirklich nachzuvollziehen. Wir brauchen aber die Rechtssicherheit, die das vorliegende Ausführungsgesetz den Betroffenen bietet, sodass wir FREIE WÄHLER, dem Gesetzentwurf zustimmen werden.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Celina. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Ministerin, sehr geehrte Abgeordnete! In der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses haben wir eine sehr gute Einführung zum Thema Präimplantationsdiagnostik bekommen. Herzlichen Dank für die gute Vorbereitung. Das Thema ist komplex, und ich bin froh, dass wir im Landtag nicht über die Zulässigkeit der PID sprechen müssen; denn darüber ist bereits durch den Bundestag im Jahre 2011 entschieden worden. Es geht nicht darum, Herr Seidenath, was der Mensch darf; es geht nicht um die Gefahren der PID, und es geht nicht um den Design-Menschen. Hier geht es nur darum, wie Sie, Frau Ministerin, vorhin richtig gesagt haben, zu überlegen, wie Bayern die bundesgesetzlichen Vorgaben zur Zusammensetzung einer Ethikkommission umsetzt, einer Ethikkommission, die entscheidet, ob ein hohes Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit besteht oder ob eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Tot- oder Fehlgeburt vorliegt, um nichts sonst.

Die Zahl der Fälle, bei denen eine Entscheidung über die Durchführung einer PID getroffen werden muss, ist zum Glück gering. Aber hinter jedem einzelnen Fall steht ein sehr schweres Schicksal, wie wir auch im Ausschuss eindringlich erfahren haben. Es geht um die Gefahr einer schwerwiegenden Erbkrankheit und

um das Risiko, womöglich eine weitere Tot- oder Fehlgeburt zu erleiden. Deswegen ist es auch so wichtig, dass die Ethikkommission kompetent berät und entscheidet.

Für die Betroffenen ist die PID in den angesprochenen Fällen immer die letzte Möglichkeit, ein lebensfähiges Kind ohne eine besonders schwere Behinderung zu bekommen. Wie gesagt: Es geht nicht darum, ein gesundes Kind zu bekommen, sondern nur darum, einen besonders tragischen Fall auszuschließen. Das ist ein Unterschied.

Gäbe es 16 Ethikkommissionen in 16 Bundesländern, würden die betroffenen Eltern mit Sicherheit versuchen herauszufinden, in welchem Bundesland die zuständige Ethikkommission ihren speziellen Fall am ehesten positiv verbescheiden würde. Wie gesagt: Die PID ist für die Familien die einzige verbliebene Möglichkeit, ein Kind ohne eine besonders schwere Erbkrankheit zu bekommen. Falls eine Entscheidung gegen die PID fällt, wird sich das betroffene Paar an die nächste Ethikkommission wenden. Es besteht die Gefahr des Kommissionshoppings, wie Sie, Frau Ministerin, auch gesagt haben. Dies wäre aber doch am einfachsten zu verhindern, indem man sich an die Ethikkommission der südlichen Länder anschließt, die bereits existiert.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Im Norden der Bundesrepublik haben sich sechs Länder zusammengeschlossen. Ebenso haben sich sechs Südländer zusammengeschlossen: BadenWürttemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland, Sachsen und Thüringen. Nur Bayern schert aus. Warum Sie diese gemeinsame Ethikkommission nicht für gut genug halten, um ebenfalls beizutreten, und was die anderen Bundesländer in Süddeutschland Ihrer Meinung nach falsch machen und was Bayern besser kann – all das habe ich aus dem Gesetzentwurf nicht herauslesen können. Gerade der Beitritt würde das Kommissionshopping unmöglich machen.

Herr Seidenath, ich bin während Ihrer Rede die ganze Zeit den Eindruck nicht los geworden, dass Sie im Ministerium über die PID entscheiden wollen. Genau das kann es nicht sein. Ich bekomme das Gefühl, dass Bayern wieder einmal einen Sonderweg gehen möchte. Dass der bayerische Sonderweg nicht immer zum Ziel führt, dürfte aber allen bekannt sein.

Wenn ich den Gesetzentwurf lese, meine ich, dass das meiste davon auch Menschen umsetzen könnten, die nicht in Bayern leben. In den meisten Punkten ist zumindest auf den ersten Blick kein wesentlicher Unterschied zu anderen Ethikkommissionen zu erkennen, die bereits etabliert worden sind. Auffällig ist nur

die geplante Rechtsaufsicht des Staatsministeriums in Artikel 2 Absatz 8. Was soll diese Rechtsaufsicht denn entscheiden können, wenn sie sich fachlich nicht einmischen darf? Es muss klar sein, dass der Rechtsweg für die Betroffenen natürlich über die Gerichte geht und die Ethikkommission unabhängig entscheiden kann. Das steht so klar eben nicht im Gesetzentwurf. Ich bitte daher um eine Konkretisierung der Fälle, in denen diese Rechtsaufsicht überhaupt entscheiden soll, denn sie darf keinesfalls dazu führen, dass sich das Staatsministerium anmaßt, zu entscheiden, ob die Ethikkommission richtig entschieden hat.

Ein weiterer Punkt, der zeigt, wie unsauber bei dem Gesetzentwurf gearbeitet wurde, ist, dass im Gegensatz zu den anderen Länderverordnungen jegliche Regelungen zu den Berichtspflichten der Zentren fehlen. Ich sehe schlicht und einfach nicht, wie ein Gesetz unter den bundesgesetzlichen Vorgaben in Kraft treten kann, das die vorgeschriebene Datenerhebung nicht regelt. Deshalb wäre es unserer Meinung nach am besten, diesen Gesetzentwurf zu verwerfen und sich der Ethikkommission der südlichen Länder anzuschließen. Diese haben dazu bereits Regelungen ausgehandelt, übrigens unter Beteiligung mehrerer unionsregierter Länder. Wenn Sie, Frau Staatsministerin, dies zügig voranbringen wollen, nutzen Sie doch all die Vorarbeiten, die schon in den anderen Bundesländern stattgefunden haben, und lassen sie uns dort beitreten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. – Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Gesundheit und Pflege als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Dies ist der Fall. Damit ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Antrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Berthold Rüth, Robert Brannekämper u. a. und Fraktion (CSU), Markus Rinderspacher, Dr. Christoph Rabenstein, Annette Karl u. a. und Fraktion (SPD), Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Alexander Muthmann u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER),

Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Markus Ganserer u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Einsetzung einer Enquete-Kommission im Bayerischen Landtag "Gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern" (Drs. 17/2372)

und

Festlegung der Mitgliederzahl, Besetzung und Vorsitz der Enquete-Kommission

Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurden hierzu fünf Minuten pro Fraktion vereinbart. Als Erster hat Herr Kollege Zellmeier das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Im September 2013 hat sich die bayerische Bevölkerung mit gut 90 % dafür ausgesprochen, die Förderung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsverhältnisse in der Verfassung festzuschreiben.

Diesem Auftrag wollen wir natürlich Rechnung tragen. Deshalb freue ich mich, dass der Bayerische Landtag heute die Enquete-Kommission gemeinsam – einstimmig, so hoffe ich – einsetzen wird; denn die Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist Aufgabe nicht nur einer Fraktion, sondern des gesamten Landtages. Daran wollen wir gemeinsam arbeiten, damit die Menschen in allen Regionen gleiche Teilhabe, bestmögliche Chancen und die Gelegenheit zur Entfaltung ihrer Talente haben. Dabei ist natürlich der demografische Wandel eine ganz besondere Herausforderung, die sich in einigen Teilen Bayerns in anderer Weise stellt, als dies zum Beispiel in Ballungszentren der Fall ist. Genau darin wird ein Schwerpunkt der Enquete-Kommission liegen.

Wir müssen damit rechnen, dass wir gerade in den Grenzregionen, in denen Tendenzen zu besonderem Bevölkerungsverlust vorhanden sind, besondere Aufgaben haben. Natürlich ist dies keine leichte Aufgabe. Es gibt keine Patentlösungen. Deshalb war es uns wichtig, dass wir vonseiten der CSU-Fraktion – aber ich denke, das ist bei allen Fraktionen gleich – alle Landesteile einbinden wollten, möglichst über alle sieben Regierungsbezirke gestreut, sodass der großstädtische Bereich wie die kleine Landkommune vertreten sind. Es heißt ja auch: "Gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land". Deshalb sage ich besonders allen Kolleginnen und Kollegen Danke, die sich zur Verfügung stellen und viel Arbeit und Zeit opfern werden. In besonderer Weise danke ich dem Kollegen Berthold Rüth aus unserer Fraktion, der den Vorsitz übernehmen wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche mir auch, dass die Behandlung der Themen in möglichst großer Übereinstimmung erfolgt, dass der Fragenkatalog möglichst gemeinsam abgearbeitet wird und wir danach einen Bericht erstellen, der in vielen Bereichen Gemeinsamkeiten aufweist. Ich war selbst Vorsitzender der Jugend-Enquete, und auch dort haben wir es geschafft, einen Bericht zu verfassen, der trotz einigen abweichenden Voten doch eine Linie für das gesamte Haus vorgegeben hat.

In diesem Sinne noch einmal Dank an alle, die bereit sind, mitzuwirken. Ich hoffe, dass es uns gelingt, das, was wir bereits in Bayern vorbildlich gemacht haben, nämlich im ländlichen Raum Schwerpunkte zu setzen - ich denke dabei an den Finanzausgleich, bei dem wir schon Verbesserungen für die kleineren Gemeinden geschaffen haben, oder an die Behördenverlagerungen sowie den geringen Abstand bei der Arbeitslosigkeit in Stadt und Land –, diesen guten Weg, den wir beschritten haben, durch neue Impulse weiter beleben und bereichern zu können.

Bayern ist Maßstab für andere Länder, wenn es um gleichwertige Lebensverhältnisse geht. Aber mir ist auch bewusst, dass es immer wieder um neue Ideen gehen muss und Handlungsbedarf besteht; denn aufgrund der Demografie ändert sich einiges, und wir können nicht früh genug beginnen, gegenzusteuern und für die Zukunft zu sorgen, damit wir diesen guten Weg, den wir eingeschlagen haben, auch künftig fortsetzen.

Ich bin gespannt, was uns die Enquete-Kommission an neuen Ideen bringt und welche Gedanken die Experten haben.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Ich erteile nun dem Kollegen Dr. Rabenstein das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich möchte mit dem Titel einer Publikation der Hanns-Seidel-Stiftung beginnen.

(Volkmar Halbleib (SPD): Hört, hört!)

Sie nennt sich "Gerechtigkeit für alle Regionen in Bayern" Der ehemalige Landtagspräsident Alois Glück ist Mitautor, und ich denke, dieser Spruch könnte auch als Überschrift für diese Enquete-Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse" stehen; denn das ist unser großes Ziel. Wie bereits der Kollege Zellmeier sagte, sitzen wir alle in einem Boot, und das ist auch gut so. Wir haben als SPD das Ganze initiiert.

Der Fragenkatalog wurde aber gemeinsam erarbeitet; denn es geht hier nicht um parteipolitische Scharmützel, sondern es geht um ganz Bayern, um die Bevölkerung, und dabei müssen wir zusammenhalten, auch hier im Parlament. Ich hoffe, dass sich dies so, wie wir es auf den Weg gebracht haben, in der Enquete-Kommission fortsetzt.

Es gibt in Bayern viele Punkte, bei denen wir gut dastehen. Das sind zum Beispiel die Arbeitslosenzahlen. Zu Oberfranken hatten wir 2003 noch 10 % Arbeitslosigkeit. Jetzt sind wir bei unter 5 %. Das begrüßen wir. Wir stehen damit auch in den sogenannten Problemregionen – Oberfranken, Mittel- und Unterfranken – besser da als viele andere Bundesländer. Dies wurde bereits angesprochen.

Bei anderen Parametern sieht es allerdings nicht so gut aus, zum Beispiel bei der Bevölkerungsentwicklung. Nach wie vor haben wir in den Ballungsräumen im Süden, vor allem in München, starken Zuwachs. In den anderen Regionen – Oberfranken, Mittelfranken, also insgesamt in den fränkischen Regionen sowie vor allem in den Grenzregionen – haben wir nicht nur den allgemeinen demografischen Wandel, dass also weniger Menschen geboren werden und mehr Leute sterben, sondern wir haben auch Abwanderung. Das ist höchst gefährlich; denn natürlich wandern vor allem jüngere Menschen ab, die uns dann als Fachkräfte in diesen Regionen fehlen. Deshalb müssen wir schauen, dass wir diese sogenannten demografischen Problemregionen gerade für Jugendliche interessant machen. Sie sollen sagen: Ich habe auch hier meine Chancen, ich kann hier, in der Region, bleiben und muss nicht, aus welchen Gründen auch immer, in die Metropolregionen, in die Ballungsregionen ziehen.

Probleme haben wir bei der Infrastruktur, und hier vor allem mit einem schnellen Internet. Normalerweise müsste dieses bereits in ganz Bayern vorhanden sein; denn in seiner Regierungserklärung kündigte unser Ministerpräsident Seehofer 2008 an: In der nächsten Periode haben wir das schnelle Internet. Herr Staatsminister Huber sagte damals, dies gehe mehr oder weniger von allein, dies würde der Markt machen. – Beides ist nicht eingetreten. Wir haben hier noch Regionen mit sehr langsamen Internetverbindungen, und das ist natürlich für Privatpersonen schon sehr lästig. Schüler und Abiturienten brauchen ebenfalls ein schnelles Netz. Schlechter und noch gravierender ist das Fehlen einer schnellen Verbindung dann natürlich für die Wirtschaft und die Betriebe, die einfach auf ein schnelles Internet angewiesen sind.

Lassen Sie mich noch einen letzten Punkt ansprechen, nämlich die kommunale Verschuldung. Während wir bei der Demografie in den Regionen ein Ab

wärts haben, geht es in denselben Regionen bei der Verschuldung nach oben. Viele Kommunen haben keinen genehmigungsfähigen Haushalt mehr. Zum Beispiel ist die Stadt Wunsiedel jetzt auch durch die Medien gegangen. Sie hatte vor zehn Jahren noch eine Pro-Kopf-Verschuldung von 1.500 Euro; jetzt ist sie bei 5.000 Euro angelangt und kann nicht einmal mehr ihre Pflichtaufgaben erledigen.

Ich erwarte von der Enquete-Kommission, dass wir nicht nur in die Analyse gehen und das, was schon bekannt ist, vertiefen. Das wäre zu wenig. Ich erwarte vielmehr, dass wir hier wirklich Empfehlungen und Handlungsanweisungen an die Staatsregierung, an den Landtag und natürlich auch an die Außenstelle des Ministeriums in Nürnberg, an Herrn Füracker, geben und dass wir, wenn Sie vernünftige Politik machen, auch von München den Druck aufbauen und Sie stärken. Ich freue mich, dass es jetzt auch im Parlament mit dem heutigen Antrag losgeht.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. – Jetzt hat der Kollege Muthmann das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

(Vom Red- ner nicht autorisiert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nur ein paar Anmerkungen zu dem, was gerade gesagt worden ist ergänzen. Gerne schließe ich mich dem Dank an all diejenigen an, die die notwendigen Vorarbeiten schon geleistet haben bei der Erarbeitung der Fragestellungen oder auch der Bereitschaft zur Koordination, um die Dinge zwischen den Fraktionen zusammenzuführen.