Auch im Jahr 2015 müssen wir mit einem massiven Zustrom an Asylbewerbern rechnen. Wir erwarten mehr, als es im Jahr 2014 waren.
Die Situation stellt sich wie folgt dar: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – BAMF – spricht schon heute von 250.000 Erstanträgen und 50.000 Folgeanträgen. Das bedeutet, es sind insgesamt 300.000 Anträge. Dazu kommt der Konflikt in der Ukraine, aber auch – ganz aktuell – der enorme Zustrom aus dem Kosovo; Kollege Vogel hat es vorhin dargelegt.
Ich möchte hinzufügen: Die Lage spitzt sich mittlerweile zu. Insbesondere der Massenzustrom aus dem Kosovo nimmt mittlerweile dramatische Züge an. Vom 1. Februar bis heute sind insgesamt 12.000 Asylbewerber in die Bundesrepublik Deutschland gekommen, rund 6.000 davon allein aus dem Kosovo. Das bedeutet, dass bundesweit jeder zweite Asylbewerber Kosovare ist. Wir in Bayern, dem südlichsten Bundesland, sind von diesem Exodus besonders betroffen. In einigen Aufnahmeeinrichtungen stammen derzeit über 80 % aller Asylsuchenden aus dem Kosovo. Entsprechend lauten auch unsere konkreten Zugangszahlen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Ihnen die Zahlen vom gestrigen Tag darlegen.
1.043 Asylbewerber kamen gestern in Bayern an, davon 812 aus dem Kosovo. Dieselben Zahlen haben wir auch heute. Allein in Zirndorf wurden 241 Asylbewerber aufgenommen, davon 185 aus dem Kosovo. Das Bundesgesetz verlangt von uns natürlich, dass wir alle unterbringen und ihnen Asyl geben. Das tun wir auch. Ich möchte aber klar zum Ausdruck bringen, dass es wichtig ist, all diejenigen, die hier kein Bleiberecht haben, so schnell wie möglich wieder zurückzuführen.
Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN hat am 2. Oktober letzten Jahres eine Gesetzesinitiative über die Aufnahme ausländischer Flüchtlinge sowie deren Versorgung mit Wohnraum eingebracht. Ziel der Gesetzesinitiative ist es, die Unterbringung der Asylbewerber zu verändern. Die Staatsregierung lehnt diesen Gesetzentwurf ab; denn er enthält erhebliche rechtliche Mängel. Im Hinblick auf die praktische Umsetzung bestehen gravierende Bedenken.
Der Gesetzentwurf missachtet nationale und internationale Vorschriften wie zum Beispiel das Aufenthaltsgesetz, das Asylverfahrensgesetz oder die Genfer Flüchtlingskonvention. Er setzt damit auch falsche politische Signale. So definiert er falscherweise Personen als Flüchtlinge, die sich auf keinerlei Fluchtgrund berufen können und missachtet den Grundsatz, dass Integration nur bei denjenigen Ausländern ansetzen kann, die sich rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland aufhalten sollen.
Das ist ein bundesrechtlicher Grundsatz. Insofern fehlt es aufgrund abschließender bundesrechtlicher Regelung an einer Gesetzgebungskompetenz bei uns in Bayern.
Das bedeutet im Einzelnen: Erstens. Die im Gesetzentwurf enthaltene Abkehr vom Grundsatz der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften verstößt gegen Bundesrecht. Danach sollen Asylbewerber in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Das ist grundsätzlich richtig, und so ist es auch. In den Gemeinschaftsunterkünften sind die Asylbewerber für die Asylverfahren und auch für die Asylsozialberatung besser erreichbar.
Des Weiteren verkennt der Gesetzentwurf, dass die Auszugsmöglichkeiten für Asylbewerber bereits erleichtert wurden. Dies gilt insbesondere für Familien, Schwangere und Alleinerziehende. Schon seit 2012 gibt es diese erleichterten Auszugsmöglichkeiten. Aktuell leben bereits mehr als 12.000 Asylbewerber in Privatwohnungen.
Zudem darf man die Situation auf dem Wohnungsmarkt nicht außer Acht lassen. 12 % der in Gemeinschaftsunterkünften lebenden Menschen sind auszugsberechtigt. Viele von ihnen sind schlicht nicht in der Lage, eine Wohnung zu finden. Eine Auszugsberechtigung auf dem Papier kann hier keine Abhilfe schaffen. Den Betroffenen ist mit Hilfestellungen wie mit unserem Programm "Fit for Move" weit mehr geholfen.
Zweitens. Die Einführung einer Erstattung von Jugendhilfekosten für unbegleitete Minderjährige zugunsten der Kommunen durch den Freistaat ist ebenfalls abzulehnen. Das ist der falsche Weg. Wir würden damit nur einseitig den Freistaat belasten. Die Lösung des Problems liegt vielmehr in der bundesweiten Verteilung der unbegleiteten Minderjährigen. Alle Länder und der Bund sind hier gefragt, nicht nur Bayern. Unsere hierzu eingebrachte Bundesratsinitiative hat Erfolg, und die Bundesfamilienministerin wird in Kürze einen Vorschlag unterbreiten.
Drittens. Für die geforderte Schaffung von Mindestanforderungen an Gemeinschaftsunterkünfte ist keine Regelung notwendig. Mein Haus hat bereits 2010 Leitlinien zu Art, Größe und Ausstattung der Gemeinschaftsunterkünfte erlassen. Diese werden auch berücksichtigt. Der Gesetzentwurf hilft hier überhaupt nicht weiter.
Viertens. Die Forderung, dass eine Verteilung und Umverteilung im Regelfall nur auf Antrag des Leistungsberechtigten erfolgen soll, ist nicht praxisgerecht. Wir brauchen eine möglichst gleichberechtigte Verteilung. Nach dem Vorschlag des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN werden sich alle Asylbewerber auf wenige Regionen in Bayern konzentrieren. Das schafft nur Probleme. – Der Entwurf ist nicht geeignet, eine Verbesserung der Situation der Asylbewerber zu erreichen. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf entschieden ab.
Frau Ministerin, eine Frage zur Klarstellung: Frau Kollegin Schmidt hat vorhin behauptet, dass Sie während meiner Ausführungen den Kopf geschüttelt haben. Ich frage Sie: Ist das richtig, und wollten Sie damit zum Ausdruck bringen, dass Sie nicht hinter dem stehen, was ich gesagt habe?
Ich darf es noch einmal sagen: Ich stehe hinter den Zahlen, die wir haben. Ich stehe auch dahinter, wie wir, die CSU, unsere Asylpolitik in Bayern ausgerichtet haben.
Moment, wir haben noch eine weitere Zwischenbemerkung, nicht von Herrn Vogel, sondern von Frau Kollegin Kamm.
Sehr geehrte Frau Ministerin, ich glaube, es wäre wichtig, wenn wir über Asylsuchende sprechen und nicht Worte wie Zustrom, Flut usw. verwenden.
Wir suggerieren damit eine Situation, als wären Asylsuchende eine Naturkatastrophe. Sehen Sie das auch so?
Zu meiner Frage: Sie haben quasi suggeriert, Sie hätten Standards für die Gemeinschaftsunterkünfte gesetzt. Das trifft aber nur für die neu errichteten staatlichen Unterkünfte zu. Es trifft nicht für die vor 2011 errichteten staatlichen Unterkünfte zu. Es trifft auch
Zunächst einmal gibt es die Leitlinien seit 2010, Frau Kamm. Das zur Klarstellung, weil Sie vorhin von 2011 gesprochen haben. Zum anderen will ich nur sagen, dass wir die Asylbewerber angemessen und human unterbringen wollen. Das ist unser Ziel. Ich spreche vom Zugang von Asylbewerbern. Ich habe nicht von Zustrom gesprochen. Ich möchte trotzdem noch einmal darauf hinweisen, dass wir es mit einem Massenexodus aus dem Kosovo und damit mit einer Destabilisierung des Kosovo und somit auch des gesamten Balkans zu tun haben. Ich glaube, das, was wir hier momentan zu verzeichnen haben, ist ein Missbrauch des Asylrechts.
Danke schön, Frau Staatsministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 17/3180 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – CSU und SPD. Enthaltungen? – FREIE WÄHLER. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Besetzung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Neu- bzw. Wiederwahl von zwei berufsrichterlichen Mitgliedern und Wahl der zweiten Vertreterin des Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
- Ich bitte um ein bisschen Konzentration. - Nachdem der bisherige Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Herr Dr. Karl Huber, mit Ablauf des Monats Februar 2015 in den Ruhestand tritt, hat der Bayerische Landtag am 11. Dezember 2014 Herrn Peter Küspert mit Wirkung vom 1. März 2015
zum Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs gewählt. Herr Peter Küspert ist derzeit berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs und zweiter Vertreter des Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.
Der Ministerpräsident hat mitgeteilt, dass der Präsident des Verfassungsgerichtshofs als Nachfolger für Herrn Peter Küspert in seiner Eigenschaft als berufsrichterliches Mitglied Herrn Clemens Lückemann, Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg, zur Neuwahl vorgeschlagen hat.
Als Nachfolgerin für Herrn Küspert in seiner Eigenschaft als zweiter Vertreter des Präsidenten schlägt der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Frau Elisabeth Mette, Präsidentin des Landessozialgerichts, vor. Außerdem hat der Ministerpräsident mitgeteilt, dass am 9. März 2015 die Amtszeit des berufsrichterlichen Mitglieds des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Herrn Dr. Erwin Allesch, Vizepräsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, endet. Es wurde vorgeschlagen, Herrn Dr. Allesch als berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs wiederzuwählen.
Die Vorgeschlagenen sind bereit, im Falle der Wahl das Amt anzunehmen und haben entsprechende Erklärungen gemäß Artikel 6 des Verfassungsgerichtshofgesetzes abgegeben. Die Richter-Wahl-Kommission hat am 4. Februar 2015 den Vorschlägen des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs zugestimmt und beschlossen, der Vollversammlung zu empfehlen, diese Wahlvorschläge anzunehmen.
Wir kommen damit zu den Wahlen, die im Einvernehmen mit allen Fraktionen in einem Wahlgang durchgeführt werden. An Ihrem Platz finden Sie drei Stimmzettel mit verschiedenen Farben vor, auf denen die vorgeschlagenen Kandidaten aufgeführt sind. Für den Wahlgang ist außerdem die in Ihrer Stimmkartentasche enthaltene gelbe Namenskarte zu verwenden.
Die Urnen für die Namenskarten und für die Stimmzettel befinden sich auf beiden Seiten des Sitzungssaales im Bereich der Eingangstüren sowie auf dem Stenografentisch. Ich bitte Sie, sowohl die Namenskarte als auch die Stimmzettel nicht selbst in die Urnen einzuwerfen, sondern diese den hierfür bereitstehenden Schriftführern und Mitarbeitern des Landtagsamtes auszuhändigen. Nur so kann der ordnungsgemäße Ablauf des Wahlvorgangs sichergestellt werden. – Wir beginnen nun mit dem Wahlgang. Für die Wahlen stehen fünf Minuten zur Verfügung.