Mit Artikel 13 des Gesetzentwurfs schlägt die SPDFraktion Integrationsmaßnahmen vor. Diese sind wichtig und richtig. Diese unterstützen wir.
Fazit: Integration ist eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben. Die Kommunen sind der Motor und haben die Schlüsselrolle bei der Umsetzung. Deshalb wollen wir eine Integration von unten nach oben. Schwerpunkte sollten die integrationspolitischen Gesamtkonzepte bilden, die von allen Gebietskörperschaften in Bayern erstellt werden. Zwar steht dieser Punkt im Gesetzentwurf der SPD, jedoch dominiert er nicht. Wir unterstützen einige Punkte im Gesetzentwurf wie den Landesbeauftragten und die staatliche Förderung von Integrationsmaßnahmen. Das Erlernen der deutschen Sprache ist ein wichtiger Punkt, der bisher noch zu kurz gekommen ist. - Danke schön.
Vielen Dank. – Bevor wir mit den Wortmeldungen fortfahren, darf ich einen Ehrengast begrüßen, der sich mittlerweile auf der Ehrentribüne eingefunden hat. Ich begrüße den Generalkonsul der Türkei in München. Herr Koç, seien Sie uns herzlich willkommen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, Bayern braucht ein Integrationsgesetz. Wir haben in Bayern in Unternehmen, Handwerksbetrieben, Vereinen, im Ehrenamt, in Bildungseinrichtungen, Kitas oder Kommunen zwar wunderbare Beispiele gelebter Integration. Bayern fehlt aber nach wie vor der institutionelle Rahmen auf Landesebene, der diese Aktivitäten bündelt, fördert, unterstützt, erleichtert und voranbringt.
Meine Kolleginnen und Kollegen, Vielfalt ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für Bayern. 20 % der Menschen mit Migrationshintergrund leisten ihren Beitrag für unser gutes Leben hier. Die Zuwanderer dämpfen das Schrumpfen unserer Bevölkerung und insbesondere die demografische Alterung. In unseren Unternehmen sind Diversity und multikulturelle Kompetenz mitverantwortlich für den Erfolg, gerade unserer Exportunternehmen.
Die vielen Beispiele gut gelebter Integration vor Ort können aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es noch erhebliche Defizite gibt. Die Potenziale der Menschen aus unterschiedlichen Kulturen könnten weitaus besser genutzt werden, wenn sich diese Menschen bei uns besser entfalten könnten. Dazu brauchen wir als erstes eine bessere Anerkennungskultur, also eine bessere Anerkennung der Fähigkeiten und Potenziale der Menschen, die zu uns kommen, und wir brauchen nach wie vor, obwohl das schon so lange gefordert wird, eine bessere Willkommenskultur.
Die vielen Beispiele gut gelebter Integration können nicht darüber hinwegtäuschen, dass es erhebliche Defizite bei der interkulturellen Öffnung unserer Verwaltung und unserer Behörden und Institutionen gibt.
Zur Chancengerechtigkeit in unserem Bildungssystem ist schon einiges gesagt worden, worauf ich mich beziehen möchte. Wir haben bei der interkulturellen Öffnung unserer Behörden, aber auch unserer Vereine und bei der Förderung des Engagements der Vereine und unserer Migrationsorganisationen noch eine Megaaufgabe zu bewältigen. Wir haben weiterhin Defizite bei der Beseitigung von Barrieren auf dem Arbeits
Meine Kolleginnen und Kollegen, nach unserem Verständnis sollen alle Menschen gleichberechtigten Zugang zu allen Institutionen haben. Bayern muss nach wie vor mehr Mut zur Vielfalt aufbringen.
Meine Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen ein Integrationsgesetz. Wir brauchen auf vielfältigen Gebieten Integrationskonzepte, um die vorhandenen Defizite zu beseitigen und Gleichbehandlung, Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit durchzusetzen. Dazu brauchen wir eine bessere Verschränkung der Migrantenorganisationen mit den Verwaltungen, eine interkulturelle Öffnung der Verwaltungen und eine bessere Verschränkung der Migrantenorganisationen mit den politischen Institutionen und dem Landtag.
Der bisherige Integrationsrat leistet einiges, erfüllt aber diese Voraussetzungen definitiv nicht. Die Förderung von Integration ist eine Querschnittsaufgabe, die niemals von einem Büro mit drei bis vier Mitarbeitern bewältigt werden kann. Das geht nicht. Das muss in der ganzen Breite unserer Verwaltung erreicht werden. Da kommen wir mit der derzeitigen Struktur überhaupt nicht hin.
Ich möchte noch kurz eine Anmerkung zum Integrationsgesetz der SPD machen. Ich denke, der Entwurf ist ein guter erster Versuch, eine gute Diskussionsgrundlage. Ich selber würde mir wünschen, dass noch mehr für die frühzeitige Integration von Flüchtlingen getan wird. Ich würde mir wünschen, dass wir mehr für erleichterte Einbürgerung tun.
Diese wichtige Integrations- und Querschnittsaufgabe kann mit den bisherigen Strukturen nicht bewältigt werden, so sehr sich der eine oder andere in diesen Institutionen auch einbringt. Wir brauchen eine breitere Aufstellung.
Vielen Dank. – Kolleginnen und Kollegen, die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Be
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Drs. 17/5206) - Erste Lesung
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Ich darf hierzu Herrn Staatssekretär Eisenreich das Wort erteilen. – Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf, den die Staatsregierung heute dem Hohen Haus vorlegt, dient im Wesentlichen dazu, das Genehmigungsverfahren bei privaten Ersatzschulen zu vereinfachen und zu vereinheitlichen, in einigen Punkten Rechtssicherheit zu schaffen und insbesondere eine gesetzliche Grundlage zur Aufbewahrung von Schülerunterlagen einzuführen.
Ich gehe kurz im Einzelnen auf die wichtigsten Punkte ein. Die erste Änderung betrifft die Mittelschulen, insbesondere die Ganztagsangebote. Bisher ist es so, dass eine Schule schulische Ganztagsangebote einrichten muss, um eine Genehmigung als Mittelschule erhalten zu können. Künftig können es auch nichtschulische Ganztagsangebote sein. Das hilft vor allem den kleinen privaten Schulen, leichter die Genehmigungsvoraussetzungen zu erfüllen.
Zum Zweiten geht es um das Thema Unterrichtsverpflichtung für die Schulleiterinnen und Schulleiter an Privatschulen. Die Schulleiter müssen, wie es bereits Verwaltungspraxis ist, auch künftig Unterricht halten, wobei es natürlich um wenig Unterricht geht. Wichtig ist, dass ein Pädagoge die Schulleitung übernimmt, wobei an Privatschulen weiterhin Schulleitungsteams möglich sind. Das stellt insofern keine Änderung des jetzigen Zustandes dar. Wir schaffen damit aber für die derzeitige Verwaltungspraxis die notwendige gesetzliche Grundlage, die der VGH von uns gefordert hat.
Der nächste Punkt betrifft die Einführung einer sehr moderaten gesetzlichen Mindestschülerzahl. Für den Aufbau einer Privatschule sind vier Schüler notwendig, im Vollausbau acht Schüler. Es wird eine Übergangsfrist geben. Wir haben im Vollzug ein ausreichendes Ermessen insofern, als die Schulen, die jetzt schon bestehen, weiter erhalten bleiben können.
Der nächste Punkt betrifft eine wichtige Klarstellung zur Antragstellung zur Verleihung der Eigenschaft
einer staatlich anerkannten Schule. Für die Antragstellung gibt es einen Stichtag. Sowohl für die Schulaufsicht als auch für die Privatschulen ist es eine gute Orientierung, dass der Antrag bis zum 01.04. gestellt werden muss. Selbstverständlich können die Prüfungsergebnisse, die erst später kommen, nachgereicht werden. Aber die Antragsunterlagen sollen zum 01.04. eingereicht werden.
Der nächste Punkt betrifft die Erfüllung der Schulpflicht an privaten Schulen. In dem Gesetzentwurf möchten wir regeln, dass man die Schulpflicht künftig an allen öffentlichen Schulen und ansonsten nur noch an privaten Ersatzschulen erfüllen kann. Die Schulen, die es jetzt schon gibt, haben natürlich einen entsprechenden Bestandsschutz.
Der letzte Punkt: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir eine Rechtsgrundlage für die Führung von Schülerunterlagen schaffen. Vom Landesbeauftragten für den Datenschutz sind wir immer wieder darauf hingewiesen worden, dass wir auch im Sinne der Schulen Rechtssicherheit insbesondere in der Frage schaffen sollen, wie lange Schülerunterlagen aufbewahrt werden können/sollen/müssen und wann sie vernichtet werden können. – Im Ausschuss werden wir darüber noch ausführlich beraten; ich freue mich auf die Diskussion. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Jetzt hat Frau Kollegin Wild das Wort. – Bitte schön, Frau Kollegin.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Sie haben bei der Vorlage des Gesetzentwurfs gesagt, er diene der Vereinfachung. Das mag vielleicht für Teile des Gesetzentwurfs gelten; das anzuerkennen sind wir bereit. Auf der anderen Seite enthält er kleine, feine Nadelstiche in homöopathischen Dosierungen, mit denen man versucht, die Hürden und Stöckchen, die die privaten Schulen für ihre Genehmigung und Anerkennung überspringen müssen, ein bisschen höher zu setzen. Das ist nicht das erste Mal. Im vergangenen Jahr haben wir bereits im Bereich der Schulfinanzierung etliche Änderungen vorgenommen: Beispielsweise haben wir Baukostenzuschüsse von 80 auf 70 % gesenkt, und wir haben unterbunden, dass verbeamtete Lehrkräfte an private Schulen kommen. Wir haben so praktisch peu à peu Erschwerungen geschaffen; das verfehlt auch in homöopathischen Dosierungen letztendlich seine Wirkung nicht.
Ich gebe Ihnen allerdings recht, Herr Staatssekretär: Der Gesetzentwurf enthält einige Vorschläge, die unseres Erachtens durchaus vernünftig sind. So ist der
Stichtag eine vernünftige Sache, denke ich; das gilt auch für die Regelung der Erfüllung der Schulpflicht an Privatschulen in Punkt vier. Das ist wohl in erster Linie den Erfahrungen geschuldet, die wir mit den Zwölf Stämmen gemacht haben; da geben Sie mir mit Sicherheit recht. Hier müssen wir ganz einfach einen Tilt einziehen.
Ich kann mich auch durchaus mit der Tatsache anfreunden, dass Schülerunterlagen zu führen sind und es da eine Vereinheitlichung geben muss; denn wir alle fragen immer wieder Daten ab. Es gehört einfach dazu, finde ich, dass man über gewisse Unterlagen verfügt.
Nicht einverstanden bin ich, wenn Sie sagen, dass die Schulleitungen auch in den Unterricht gehen müssen. Dass gegenüber Schulleitungen gewisse Ansprüche erhoben werden müssen, ist richtig: Eine pädagogisch-wissenschaftliche Ausbildung muss vorhanden sein. Es gibt ein Urteil, wonach es im Prinzip nur eine gute kaufmännische Ausbildung braucht – das stelle ich ein bisschen infrage. Da müsste dann das weitere Schulleitungsteam über pädagogisches Know-how verfügen. Aber hinter die Frage, ob es unbedingt notwendig ist, dass die Schulleitung in den Unterricht geht, möchte ich ein Fragezeichen stellen.
Gleiches gilt für diese Mindestschülerzahl. Da bin ich ein bisschen vorsichtig. Natürlich stelle ich an eine Schule gewisse Anforderungen, aber ich würde nicht unbedingt sagen, dass diese Mindestschülerzahl zu fordern ist, wenn es weniger Schüler sind und wenn man vielleicht, wie es die Montessori-Schulen machen, die Möglichkeit nutzt, jahrgangsübergreifenden Unterricht zu halten.
Summa summarum würde ich sagen: Der Teufel steckt ein bisschen im Detail. Lassen Sie uns im Fachausschuss den Gesetzentwurf näher und kritisch beleuchten. Aber man kann schon sagen, dass die Staatsregierung versucht, den privaten Schulen das Wasser abzugraben, wenn auch nur ein bisschen und in homöopathischen Dosen. Wir Sozialdemokraten sind da ein bisschen vorsichtig, weil für uns die Pluralität ein sehr hoher Wert ist. Wir möchten aber den Gesetzentwurf, den Sie uns vorlegen, nicht in seiner Gänze als negativ beurteilt wissen. – Das wollte ich hiermit sagen. – Ich glaube, ich liege gut in der Zeit. Bei meinem letzten Redebeitrag habe ich gnadenlos überzogen; jetzt schenke ich uns zwei Minuten. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Im vorgelegten Gesetzentwurf geht es, wie der Herr Staatssekretär dargelegt hat, insbesondere um die Schulen in privater Trägerschaft, um Regelungen zu Schülerdaten und zum Ganztagssprengel. – Die Schulen in privater Trägerschaft sind für uns als CSUFraktion sehr wichtig; sie bereichern und vervollständigen das in der Regel von staatlichen und kommunalen Schulen geprägte Schulwesen in Bayern. Sie fördern insbesondere durch ihre pädagogischen Konzepte und Bildungsangebote einen gesunden Wettbewerb zwischen den unterschiedlichen Bildungsträgern. Darum ist es uns als CSU-Fraktion wichtig, die privaten Schulen auch in Zukunft zu unterstützen. Nach den Angaben des Verbandes Bayerischer Privatschulen besuchen rund 14,3 % der Schüler in Bayern Privatschulen. Die CSU-Fraktion hat sich natürlich im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten und in enger Abstimmung mit den Privatschulen immer dafür eingesetzt, die Privatschulen zu unterstützen und die Förderung zu optimieren.
Frau Kollegin Wild, einiges ist Ihnen offenbar nicht mehr so gut in Erinnerung. Leider passen Sie jetzt gerade nicht auf, aber ich darf Ihnen das Folgende vielleicht in Erinnerung rufen: Bei der Umstellung der Finanzierung des Personal- und Sachaufwands privater Grund- und Mittelschulen von der Spitzabrechnung auf schülerbezogene Pauschalen sollte insbesondere der Verwaltungsaufwand auch für die Schulträger reduziert und Planungssicherheit für die Privatschulen geschaffen werden.
- Das war eine sehr starke Reduzierung des Verwaltungsaufwandes. – Wir haben im zweiten Nachtragshaushalt 2014 – das ist ganz wichtig – auf Initiative unserer Fraktion, der CSU-Fraktion, den Pauschalbetrag von damals 1.624 Euro bereits ab dem 01.08.2014, also früher als ursprünglich vorgesehen, dynamisiert. Gleichzeitig wurde der einmalige Schulaufwand herausgerechnet, was ebenfalls eine Verbesserung für die freien Schulträger bedeutet. Gleiches gilt für die Verkürzung und Vereinheitlichung der Wartezeiten bis zum Beginn der staatlichen Förderung; ich nenne als Beispiel die Reduzierung der Wartezeiten bei den privaten Gymnasien von sechs auf vier Jahre. Auch das ist ein ganz wichtiger Bereich, denke ich. Zudem wurde der Schulgeldersatz auf Initiative unserer Fraktion mehrfach, zum Teil deutlich angehoben, zuletzt im aktuellen Doppelhaus
halt 2015/2016. Gleiches gilt für die Reduzierung des Abfinanzierungsstaus bei den Baumaßnahmen; ich erinnere an die hundert Millionen aus dem Jahr 2008, an die 46 Millionen im Jahr 2012 und an die 120 Millionen im Bildungsfinanzierungsgesetz.