Gestern sagte mir jemand, dass es sinnvoll wäre, wenn Menschen aus unterschiedlichen Ländern, die hier sind, arbeiten dürften, um sich Wissen zu erwerben und Wissen weitergeben zu können, selbst für den Fall, dass sie ins Heimatland zurückkehren oder zurückkehren müssen. Das gilt insbesondere für Ausbildungen. Viele junge Leute bekommen Ausbildungsplätze, weil Bayern ausbildungswillige Jugendliche braucht. Bayern lebt von der Zuwanderung. Aufgrund der demografischen Situation brauchen wir Zuwanderung, um unsere Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze besetzen zu können. Wir hatten in den letzten Jahren sehr viele Zuwanderer aus den neuen Bundesländern und aus EU-Staaten. Aber auch dort gibt es, muss ich Ihnen sagen, einen demografischen Knick. Von dort werden künftig weniger Menschen kommen können, um leer stehende Arbeitsplätze besetzen zu können.
Wir möchten Sie mit unserem Antrag einfach noch einmal bitten: Seien Sie menschlich! Handeln Sie menschlich! Unterstützen Sie den Appell der 50 Helferkreise, die sich gegen die Richtlinie des Innenministeriums wenden! Folgen Sie dem, was die Ehrenamtlichen sagen! Sie können vielleicht am kommenden Montag mit Ehrenamtlichen sprechen. Da findet eine Demonstration der Helferkreise statt, die sich genau gegen die Arbeitsverbotsregelung wenden. Geben Sie sich einen Ruck! Kippen Sie die Regelung jetzt, dann haben Sie am kommenden Montag auch ein gutes Standing.
Vielen Dank. – Jetzt darf ich Herrn Kollegen Zellmeier das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema "Asyl" beschäftigt uns heute bereits zum zweiten Mal. Zunächst einmal möchte ich feststellen, Frau Kollegin Kamm, dass wir die Arbeit der Ehrenamtlichen, die sich um Asylbewerber kümmern, äußerst schätzen und unterstützen. Ich möchte ihnen an dieser Stelle einmal ausdrücklich für ihre wertvolle Arbeit danken.
Ich will aber auch darauf hinweisen, dass mittlerweile sehr viele Ehrenamtliche, die sich engagieren, sehr deutlich machen, dass der ungebremste Zustrom auf Dauer nicht bewältigt werden kann. Gerade die Ehrenamtlichen sagen: Ja, wir wollen helfen; wir werden helfen, aber bitte sorgt auch dafür, dass der Zugang in erträglichen Grenzen bleibt. Dafür setzen wir uns ein.
Dies hat auch mit dem zu tun, was Sie in Ihrem Antrag kritisieren. Sie verlangen darin zum Ersten eine volle Umsetzung des Asylkompromisses, welchen Kompromiss auch immer sie meinen; denn in der Vergangenheit gab es mehrere. Der zuletzt vereinbarte ist voll umfänglich in Bundesrecht umgesetzt und wird natürlich, da das Gesetz ja zwingend ist, auch in Bayern so umgesetzt. Es besteht kein Raum für irgendwelche Abweichungen.
Zu der Kritik an sogenannten Sonderregelungen, was die Erwerbstätigkeit betrifft, muss man sagen: Bei anerkannten Asylbewerbern gibt es keine Einschränkun
gen. Das wissen Sie. Bei den geduldeten Asylbewerbern gibt es im Prinzip zwar kein Recht auf Beschäftigung, aber sie werden natürlich in jedem Umfang unterstützt. Natürlich gibt es aber viele Asylbewerber, die keine oder kaum eine Chance auf Anerkennung haben. In diesem Fall ist eben die Aufenthaltsperspektive ganz entscheidend. Aus migrationspolitischen Gesamterwägungen darf nicht der Eindruck entstehen, als ob man ohne jeden Grund, ohne jeden Anhaltspunkt nur Asyl zu beantragen bräuchte und man dann zunächst einmal eine ganze Zeit lang arbeiten und sich betätigen dürfte. Man erreicht das, was man eigentlich will, nämlich wirtschaftlich tätig zu werden.
Das ist nicht verwerflich. Das ist kein verwerflicher Grund, aber es ist kein Grund für Asyl. Wenn sich herumspricht, dass es funktioniert, dass man je nach Verfahrensdauer eine gewisse Zeit in Deutschland arbeiten kann, dann hat dies mit Sicherheit im Hinblick auf eine Reduzierung der Zahlen keine lenkende Wirkung, sondern dann werden manche sagen: Bei uns im Land gibt es keine Verfolgung; es gibt keinen Krieg, aber mit dem Umweg über den Asylantrag können wir doch eine Beschäftigung in Deutschland erreichen.
Insofern ist es richtig, dass wir in diesen Fällen in der Regel keine Arbeitserlaubnis erteilen und die Arbeit nicht aufgenommen werden kann, weil klar ist, dass die Asylbewerber in kurzer Zeit zurückkehren müssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und GRÜNEN, wir sollten uns doch auch einig sein, dass es Ziel sein muss, Unberechtigte möglichst schnell heimzuführen, und zwar nicht nur deshalb, weil wir diese hohen Zahlen nicht bewältigen können, nicht nur deshalb, weil wir die Kapazitäten für die tatsächlich Verfolgten oder Notleidenden brauchen, sondern auch deshalb, weil wir denjenigen, die zu uns kommen und bei aussichtslosen Verfahren ihre Zeit absitzen, keinen Gefallen tun. Sie werden in ihrem eigenen Land gebraucht. Ich muss sagen, dass es auch schändlich ist, wenn Schlepper, wenn Schleuser diese Leute ausbeuten, Geld von ihnen verlangen und sie in eine ungewisse Zukunft schicken. Das sollten wir nicht durch falsche Signale unterstützen.
Natürlich gibt es bei allem auch Ausnahmen. Die Ermessenslenkung, die durch das Schreiben entsteht, kann natürlich auch Ausnahmen enthalten. Es gibt Gründe des Vertrauensschutzes. Das heißt: keine Regel ohne Ausnahme. Es ist richtig, dass wir in Einzelfällen auch anders entscheiden können.
Zu Ihrer Berichtsforderung kann ich nur eines sagen: Das wäre ein enormer bürokratischer Aufwand. Es handelt sich nämlich nicht um ein Beschäftigungsverbot, sondern um eine Erlaubnis, die Alltagsgeschäft ist. Der Aufwand, dies aufzuzeichnen, stünde in keinem Verhältnis zum Ertrag.
Deshalb ist Ihr Antrag in allen Punkten abzulehnen. Das werden wir auch tun, so wie es auch bereits in der Ausschussberatung der Fall war.
Herr Kollege, kommen Sie für eine Zwischenbemerkung von Frau Kollegin Kamm bitte noch einmal ans Rednerpult. – Bitte schön, Frau Kollegin.
Herr Kollege Zellmeier, ich halte in der Tat ein Arbeitsverbot für eine derart massive persönliche Einschränkung, dass ich meine, es ist durchaus vertretbar, so etwas zu erfassen. Wir erfassen vieles.
Was ich Sie aber fragen wollte, ist Folgendes. Wir haben in unserer Nähe einen Senegalesen, der auf sein Verfahren wartet. Er hat mit dem Geld, das er bekommt, auf eigene Kosten einen Altenpflegehelferkurs absolviert und hat eine Anstellung bei einem Krankenhaus. Diese darf er aber nicht antreten. Ist das vernünftig?
Frau Kollegin Kamm, es ist hocherfreulich, wenn sich der Senegalese derartig engagiert. Das muss man ihm zugestehen; da gibt es gar keine Frage. Der Senegal ist aber schon seit Langem ein sicherer Drittstaat. Dies liegt schon sehr weit zurück. Wenn ich mich recht erinnere, gab es in der Zwischenzeit eine rot-grüne Regierung, die das auch nicht geändert hat.
Wer aus dem Senegal kommt, weiß seit Langem, dass er keinerlei Aufenthaltsberechtigung hat, dass er keine Chance hat, anerkannt zu werden. Es ist ein Gebot der Ehrlichkeit, dem jungen Mann zu sagen, dass er vergeblich hier ist, statt ihm Hoffnungen zu machen, indem man ihm eine Beschäftigung erlaubt. Das wäre nämlich der falsche Weg. In der politischen Debatte, gerade wenn es um Asyl geht, sollten wir auch zu jenen Menschen ehrlich sein, die vieles auf sich nehmen, um zu uns zu kommen. Am besten ist es, wenn der junge Mann heimgeht und sagt, es habe keine Aussicht, in Deutschland Asyl zu beantragen,
wenn man aus dem Senegal komme, um damit alle anderen davon abzuhalten, sich in die Falle zu begeben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ziel der Reform der Neuregelung des Arbeitsmarktzugangs 2014 war natürlich, wie der Name schon sagt, eine Erleichterung des Zugangs, aber natürlich auch, Einzelfallregelungen zu ermöglichen, statt auf pauschalierten Einzelfallregelungen zu bestehen.
Allgemein ist bekannt – das dürfte auch Ihnen bekannt sein, Herr Kollege Zellmeier –, dass es durchaus Asylbewerber gibt, die abgelehnt wurden, die aber trotzdem über Jahre hinweg weiterhin hier in Bayern bleiben werden, und zwar deshalb, weil sie nicht abgeschoben werden können. Es gibt nämlich Situationen, in denen die Menschen schlicht und ergreifend hierbleiben und in denen keine rechtliche Möglichkeit gefunden wird, sie an ein anderes Land weiterzugeben. Warum sollten diese Personen, die über Jahre hinweg, heute schon für jeden erkenntlich, der nur auf die Realität blicken will, in Bayern bleiben, nicht eine Arbeit aufnehmen dürfen? Warum sollten sie nicht eine Ausbildung beginnen dürfen?
Diese Fälle gibt es. Das wissen Sie auch. Sie sollten nicht so tun, als ob das nur immer eine Frage der Zeit wäre und dass die Leute innerhalb kürzester Monatsfristen abgeschoben würden. Das ist in der Realität nicht so. Mit dieser pauschalisierten Regelung schaffen Sie eine Situation, in der Menschen dazu verdammt sind, über Jahre in Unterkünften zu sitzen und nichts zu tun zu haben. Das ist nicht nur seelisch eine hohe Belastung. Ich möchte Sie auch daran erinnern, dass die Regelungen zum Arbeitsmarktzugang auch deshalb verändert worden sind, um der deutschen Bevölkerung zu demonstrieren, dass man sehr wohl von Menschen, die hier leben, auch erwarten kann, dass sie eine Arbeit aufnehmen.
Das, was Sie mit Ihrer pauschalierten Regelung machen, ist genau das Gegenteil dessen, was durch die Änderung der Regeln zur Arbeitsaufnahme erreicht werden soll.
Es geht aber nicht nur um Humanität, Kolleginnen und Kollegen; es geht auch um den Bedarf der bayeri
schen Wirtschaft an Arbeitskräften. Auch die bayerische Wirtschaft hat sich schon sehr eindeutig zu der von Ihnen propagierten Praxis geäußert.
Die Umsetzung des Asylkompromisses, wie sie in dem Antrag der GRÜNEN gefordert wird, heißt ja im Gegensatz zu dem, was Sie gerade uns weiszumachen versucht haben, nicht, dass alle Leute, die abgelehnt worden sind, trotzdem eine Arbeitserlaubnis bekommen, sondern es heißt, dass es eine Einzelfallprüfung geben soll. Diese Einzelfallprüfung wollen wir nach wie vor ermöglichen. Deshalb werden wir diesem Antrag zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute Vormittag gehört: Bayern ist ein weltoffenes und gastfreundliches Land. Es bestünde jetzt die Möglichkeit, das ein Stück weit unter Beweis zu stellen.
Es geht darum, dass Asylbewerber bzw. Migranten, die möglicherweise kein Bleiberecht bekommen werden, nicht pauschal davon abgehalten werden, eine Arbeit aufzunehmen, sondern dass man den Einzelfall prüft. Es soll gerade bei denen, die möglicherweise auf Jahre hierbleiben, geprüft werden, ob diese eine Arbeit aufnehmen können.
Arbeit ist sehr wichtig und notwendig. Wenn diese Personen eine Arbeit aufnehmen, dann erhöht das deren Akzeptanz bei der Bevölkerung. Es ist besser, wenn sie arbeiten und selbst für ihren Unterhalt sorgen. Zum anderen – das sollte man sich auf der rechten Seite dieses Hauses merken – ist Arbeit eine Grundlage für die Menschenwürde.
Durch die Arbeit, durch die eigene Tätigkeit sorgt der Mensch für sich selber, er kann dadurch in Würde leben, er empfindet Selbstachtung, und Arbeit trägt zur Selbstverwirklichung bei. Eine Politik, die Arbeit verhindert, ist grundlegend falsch. Menschen aktiv und bewusst von der Arbeit fernzuhalten – es handelt sich hier nämlich um eine pauschale Regelung -, ist ein Vergehen gegen die Menschenwürde.
Deswegen plädieren wir dafür, den Einzelfall zu prüfen. Damit können wir dem einzelnen Menschen gerecht werden. Diejenigen, die ein schnelles Urteil bekommen, können auch schnell abgeschoben werden, aber für die Personen, bei denen es absehbar ist, dass das Verfahren lange dauert, muss man eine Lösung finden. Diese Lösung muss man suchen, und da muss man sich einen Ruck geben.
Wir wissen, dass eine erhebliche Zahl von Flüchtlingen oder Asylsuchenden, die zu uns kommen, eine gute Ausbildung hat. Viele haben gute Berufe, die wir brauchen können. Deshalb sollte man das Nützliche mit dem Notwendigen verbinden und eine Möglichkeit für diese Personen schaffen, eine Arbeit aufzunehmen. Von daher muss ich sagen, dass Ihre pauschale Haltung nicht verständlich ist; denn sie geht an der Lebenswirklichkeit der Menschen vorbei. Wenn wir hier ein Seismograf der Lebenswirklichkeit in Bayern sind, dann hören Sie bitte auf diesen Seismografen und schalten Sie ihn nicht immer auf stumm. Hören Sie uns zu, und handeln Sie richtig!
Vielen Dank. – Jetzt hat der Herr Staatssekretär das Wort. Bevor Sie, Herr Staatssekretär, beginnen, muss ich bekannt geben, dass die CSU-Fraktion namentliche Abstimmung beantragt hat. Herr Staatssekretär, bitte.