Protokoll der Sitzung vom 15.10.2015

Eine erhebliche Reduzierung von Kies- oder Vorrangoder Sandabbauvorrangflächen könnte die Bauwirtschaft aber doch erheblich in ihren Interessen treffen, weil sozusagen weniger Baustoffe abgebaut werden können. Das mag dann zwar weniger Vorrangpflichten oder Beachtenspflichten ausgelöst haben – das ist wahr –, aber dennoch massiv Interessen berühren.

Unsere zweite Frage ist deshalb, die ich im federführenden Ausschuss zu diskutieren bitte, ob man ergänzt "oder bei sonstigen Änderungen ohne wesentliche Auswirkungen kann auf die erneute Durchführung

der Anhörung verzichtet werden". Das sind Detailfragen, die sich aber lohnen. Damit will ich es an dieser Stelle bewenden lassen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Ich danke auch. – Zum Abschluss für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitte Herr Kollege Stümpfig. Bitte, Sie haben das Wort.

(Vom Redner nicht auto- risiert) Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Einbringen des heutigen Gesetzentwurfs beginnt die CSU-Regierung den Prozess der Überarbeitung der bayerischen Landesentwicklung. Was uns hier bevorsteht, auch mit dem neuen Entwurf, der dann kommt, lässt uns Böses ahnen. Es geht um die Lockerung des Anbindegebots, mehr Flächenfraß, mehr Versiegelung, weniger Flächen für den Ackerbau und weniger natürliche Rückzugsgebiete. Im Prinzip geht es um den Ausverkauf unserer Heimat, und wir GRÜNEN werden uns aktiv dagegen wehren.

(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Heute geht es aber nicht um den LEP-Entwurf an sich, sondern es geht um ein Gesetz, das wiederum den Weg dorthin ebnet. Herr Dr. Rabenstein hat es in seiner Rede auch schon erläutert; es ist eine scheinbar unscheinbare Gesetzesnovelle, die es aber in sich hat. Ich glaube, in dem Punkt bin ich mit allen Vorrednern und Herrn Füracker einer Meinung: 80 % der vorgeschlagenen Änderungen sind richtig, sind positiv und längst überfällig, zum Beispiel indem man sagt, man nutzt das Internet, um im digitalen Zeitalter, in dem wir uns befinden, Verfahrensschritte zu vereinfachen, den Ausdruck zu ersparen und die Beteiligung zu verbessern. Das ist unstrittig alles sinnvoll; deswegen möchte ich auch nicht weiter darauf eingehen.

Wenn man sich diesen Gesetzentwurf jedoch genauer ansieht, stellt man fest: Es geht eigentlich weniger um eine Bürgerbeteiligung bzw. um eine Verbesserung der Bürgerbeteiligung, sondern der eigentliche Knackpunkt ist Artikel 16, wo es heißt – es wurde eben schon einmal zitiert -:

Werden durch die Änderungen keine neuen Beachtenspflichten eingeführt oder bestehende verstärkt, kann von der erneuten Durchführung der Verfahren nach den Abs. 1 bis 6 abgesehen werden.

Hier sollen verpflichtende Beteiligungsverfahren abgeschafft werden, wenn es um Fragen geht, was sich in

unserem Land in den nächsten Jahren ändern wird. Genau durch das Streichen dieser Ziele oder Beachtenspflichten können aber entscheidende Weichen gestellt werden. Wir haben es im Juli im Wirtschaftsausschuss schon einmal diskutiert, und wir haben auch hier schon unsere Bedenken geäußert, dass man hier ein Mittel hätte. Herr Minister Söder hätte ein Mittel, um das LEP weiter durchlöchern zu können. Es könnte in Vorgaben weiter verwässert werden. Wir hätten keine Leitplanken mehr zum Schutz unserer Heimat vor Zersiedelung und Flächenfraß. Es gilt: Das wäre ein Freifahrtschein für Minister Söder für ein weiteres Ausdünnen des LEP, und das werden wir nicht akzeptieren.

(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Anhand eines Beispiels möchte ich es noch einmal aufzeigen: In Kapitel 3.3 geht es darum, dass Siedlungsflächen an bestehende Gebiete angebunden sein sollen. Es handelt sich dabei um das sogenannte Anbindegebot. Im vorliegenden Gesetzentwurf soll es aber nach dem Willen der CSU-Regierung künftig möglich sein, dass Minister Söder dieses Anbindegebot abschwächt oder sogar ganz abschaffen kann, ohne sich vorher mit Expertinnen und Experten oder der Bevölkerung auseinandersetzen zu müssen. Er könnte also dieses tun, und er könnte sogar ohne ein ordentliches Beteiligungsverfahren einen der wichtigsten Grundsätze des Landesentwicklungsprogramms einfach streichen, nämlich den Grundsatz, dass eine Zersiedelung der Landschaft vermieden werden soll. Das lehnen wir strikt ab.

(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Hinter dieser geplanten Änderung – wie gesagt, nur scheinbar unscheinbar – steckt also mehr, als sich auf

den ersten Blick vermuten lässt. Wir sind uns auch mit dem Berufsverband der praktizierenden Landes- und Regionalplaner e. V. und dessen Vorsitzendem Peter Schmid einig, der auch klar sagt: Durch das Streichen des Zitats und durch das Streichen oder den Wegfall von Zielen können erhebliche raumstrukturelle Veränderungen hervorgerufen werden – sprich: kann lebenswerte Heimat zerstört werden.

Abschließend gesagt: Es ist sehr verwunderlich, wenn man – Herr Dr. Bernhard, Sie haben noch einmal gesagt, dass es doch dumm wäre, wenn man diese Mittel nicht nutzen würde – jetzt wirklich Mittel hat, um Beteiligungsverfahren zu verbessern, zu beschleunigen, dass man dies zum Anlass nimmt, das Ausmaß der Beteiligung zu kürzen. Wir sagen deshalb abschließend ganz klar: Wir sind für eine Verschlankung des Prozesses. Eine weitere Durchlöcherung des Landesplanungsgesetzes ist mit uns aber nicht zu haben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Auch Ihnen Dankeschön, Herr Kollege Stümpfig. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie als federführendem Ausschuss zu überweisen. Ich denke, ich kann von Ihrem Einverständnis ausgehen. - Dann ist das so beschlossen.

Ich darf dann für heute die Sitzung schließen, bedanke mich für die Zusammenarbeit und wünsche ein gutes Nachhausekommen.

(Schluss: 17.38 Uhr)