Protokoll der Sitzung vom 15.10.2015

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Kollege Hanisch. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, alle Gesetzentwürfe dem Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Wir beraten jetzt nur noch einen Tagesordnungspunkt. Für mehr reicht die Zeit nicht. Die Beratung der beiden letzten Tagesordnungspunkte, 5 f und 5 g, müssen wir also auf die nächste Sitzung verschieben.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 e auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (Drs. 17/8107) - Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Dafür erteile ich Herrn Staatssekretär Füracker das Wort. Bitte sehr.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die vorgesehene Änderung des Landesplanungsgesetzes ist eine sehr technische Sache und weniger eine politische Angelegenheit, sodass ich mich kurzfassen kann.

Im Prinzip geht es darum, dass wir in Zukunft die Verfahren bei Aufstellung und Fortschreibung von LEP und Regionalplänen beschleunigen und vereinfachen wollen. Dies gilt auch für die Durchführung von Raumordnungsverfahren. Das ist eigentlich ein Entbürokratisierungsgesetz.

Konkret geht es erstens darum, dass wir vieles von dem, was jetzt in aufwendigen Papierverfahren durchgeführt wird, in Zukunft digitalisieren wollen. Bisher war es notwendig, alles per Post zu versenden, beim LEP alleine 2.500 Adressaten anzuschreiben, und beim Raumordnungsverfahren ebenso. Das bedeutet Kosten, Aufwand und Zeit. Deswegen wollen wir künftig alle Beteiligten nur noch auf einen Planentwurf und auf die Verfahrensunterlagen im Internet hinweisen. Das Ganze kann auch per E-Mail geschehen. Zudem können auch die Stellungnahmen zu den jeweiligen Änderungen per E-Mail abgegeben werden. Das gilt nunmehr sowohl bei den Öffentlichkeitsbeteiligungen im Rahmen der Fortschreibung von Raumordnungsplänen als auch bei Raumordnungsverfahren.

Zweitens wollen wir durch die Veränderung der Beteiligungsnotwendigkeit Endlosschleifen vermeiden. Das heißt: Nicht mehr jegliche Veränderung bedarf einer ausführlichen Beteiligung. Beteiligungen sind nur noch zwingend erforderlich, wenn es darum geht, neue Beachtenspflichten einzuführen, oder wenn bestehende Beachtenspflichten verstärkt werden sollen, wenn also zum Beispiel nachträglich neue Ziele der Raumordnung aufgenommen werden oder wenn zum Beispiel ein Vorranggebiet vergrößert wird.

Im Übrigen liegt in Zukunft die Frage, ob eine erneute Beteiligung durchgeführt wird, im pflichtgemäßen Ermessen des Planungsträgers. Man kann also jederzeit eine Anhörung, eine Beteiligung durchführen, muss es aber nur, wie dargestellt, in bestimmten Dimensionen machen. Zum Beispiel liegt es dann im pflichtgemäßen Ermessen eines Planungsträgers, wenn Ziele der Raumordnung wegfallen sollen. Wenn

zum Beispiel Vorranggebiete gestrichen werden sollten, dann kann es notwendig sein.

Im Großen und Ganzen vermeidet unsere Lösung überflüssigen Formalismus. Letztlich ist all das, was wir vorsehen, natürlich im rechtlich gebotenen Rahmen, aber mit vielen Spielräumen versehen. Das ist, denke ich, bei technischen Dingen sehr sinnvoll. Die Regelungen gelten auch bei Änderungen des LEPEntwurfs dann, wenn der Landtag dies will.

Also in aller Kürze: zwei Änderungen mit großer Bedeutung, Entbürokratisierung – das wollen wir ja immer – und weniger Aufwand. Bekanntlich haben wir in den nächsten Monaten hier im Hause auch die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms zu diskutieren. Wenn wir uns beeilen und diese Änderungen bald beschließen, werden wir schon im jetzigen LEP-Fortführungsverfahren mit den vereinfachten, entbürokratisierten Regelungen arbeiten können, was, so denke ich, dem Verfahren insgesamt zugutekommt.

In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung in den Ausschüssen und natürlich auch in Zweiter Lesung zu dieser Gesetzesvorlage.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. - Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 24 Minuten. Den Rest brauche ich Ihnen wohl nicht zu erklären. Erster Redner ist Herr Kollege Dr. Rabenstein von der SPD. Bitte sehr.

Herr Präsident, Hohes Haus! Nach der Diskussion über das Kommunalabgabengesetz folgt nun ein weiterer "Höhepunkt" der Plenardebatte. Es geht um die Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes.

Ziel der Landesplanung ist es, dass sich der Gesamtraum Bayern und seine Teilräume insgesamt gut entwickeln. Das ist in diesem Gesetz verankert. In Artikel 5 wird das Leitziel, die gleichwertigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Teilräumen zu schaffen und zu erhalten, vorgegeben.

Das kommt uns bekannt vor; denn das ist ja auf Initiative der SPD seit zwei Jahren auch Verfassungsauftrag, und seit einem Jahr kümmert sich die EnqueteKommission um die konkrete Umsetzung. Wir sind nämlich trotz aller Beteuerungen aus dem sogenannten Heimatministerium immer noch das Bundesland mit den größten Disparitäten. Oder anders ausgedrückt: Bayern entwickelt sich nach wie vor nicht im Gleichgewicht. Das heißt, trotz der positiven Entwick

lung auch in den ländlichen Räumen, auch in den Räumen mit besonderem Handlungsbedarf, geht die Schere nicht zusammen, sondern eher weiter auseinander. Das ist äußerst bedauerlich.

Allein deshalb kommt dem Landesplanungsgesetz und allen Änderungen eine besondere Bedeutung zu. Es geht, wie schon ausgeführt, zunächst um selbstverständliche Dinge wie die Ersetzung der Papierform durch elektronische Übermittlung. Dagegen kann man natürlich grundsätzlich nichts einwenden. Trotzdem sollte von Fall zu Fall geprüft werden, ob ein Druck von umfangreichen Dokumenten nicht günstiger ist als die Kopien in Tausenden von Rathäusern, die dann entsprechend angefertigt werden müssten. Meiner Meinung nach sollte es Wahlverfahren geben, um Arbeitszeit einzusparen und Kostenverlagerungen zu vermeiden.

Beim letzten Landesentwicklungsplan 2013 hätte man sich das allerdings insgesamt ersparen können – den Ausdruck sowie die digitale Form –, denn es stand so wenig drin, dass sich ein Ausdruck wahrhaft nicht rentiert hat. Auch das sei angemerkt.

Genau hinsehen sollten wir bei den Änderungen zu Artikel 16, in dem es um die Beteiligung und Stellungnahmen von Verbänden und Kommunen geht. Hier wird mit § 1 Nummer 2 f) dd) neu eingeführt – ich zitiere –:

Werden durch die Änderungen keine neuen Beachtenspflichten eingeführt oder bestehende verstärkt, kann von der erneuten Durchführung der Verfahren nach den Abs. 1 bis 6 abgesehen werden.

Das klingt zunächst recht harmlos. Für mich ist es trotzdem bedenklich; denn damit – das wurde schon gesagt – wurde ganz klar eine weitere Diskussion, eine weitere Schleife, verhindert. Es wird nicht geklärt, wer letztlich über diesen Sachverhalt entscheidet, wann es eben keine Beachtenspflichten gibt und wann eine Änderung substanziell ist oder nicht. Das eröffnet meiner Meinung nach der Willkür Tür und Tor. Das hätte man vermeiden können.

Ich möchte einen weiteren Punkt ansprechen. Im ursprünglichen Text heißt es zum Änderungsverfahren: "Der Entwurf des Raumordnungsplans ist mit einer angemessenen Frist zur Stellungnahme bekannt zu geben". Nun wurde daraus: "Bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen sind zu beteiligen:" Kein Wort mehr von "Stellungnahme", und auch die "angemessene Frist" ist weggefallen. Hat das mit Deregulierung zu tun, oder steckt hier etwas anderes dahinter? Haben diese Formulierungsänderungen das Ziel, die kommunalen Spitzenverbände außen vor zu lassen?

Ich glaube, eine solche Interpretation würde zu weit führen. Ich kann mir nicht so recht vorstellen, dass sich gerade die kommunalen Spitzenverbände so etwas gefallen lassen würden. Aber eine Tendenz ist da schon auszumachen.

Zusammengefasst lässt sich sagen: Das alles sind keine gravierenden Änderungen. Alles bleibt beim Alten, und das ist eigentlich bedauerlich. Die Landesentwicklung bleibt so, wie sie ist, und sie ist meiner Meinung nach unbefriedigend.

Die SPD kämpft seit Langem dafür, dass in der Landesplanung neue Akzente gesetzt werden, mit dem Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse, etwa durch Stärkung der Regionalverbände. Mit diesem vorgelegten Gesetzentwurf wird das sicher nicht erreicht.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Dr. Rabenstein. - Für die CSU-Fraktion spricht der Kollege Dr. Bernhard.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Herr Staatssekretär hat die Einzelheiten des Gesetzentwurfs schon ausführlich dargestellt; darum will ich das jetzt nicht alles wiederholen.

Wir führen heute keine Debatte über die Landesentwicklung als solche, sondern wir diskutieren über die Änderungen, die das Verfahren betreffen und die der vielen Kritik Rechnung tragen, die es in diesem Zusammenhang gegeben hat. Es hieß, das Ganze sei zu bürokratisch, zu teuer, zu langwierig usw. Insofern denke ich, dass der Gesetzentwurf der Staatsregierung dem in guter Weise Rechnung trägt. Das ist aus meiner Sicht ein großer Fortschritt.

Es gibt auch – Herr Rabenstein, Sie hatten entsprechende Befürchtungen geäußert –keine Einschränkung der Beteiligungsmöglichkeiten. Man kann nach wie vor die schriftlichen Unterlagen erhalten usw. Vielmehr geht es um die Nutzung der Digitalisierung und des Internets, die jetzt möglich ist. Es geht darum, die vorhandenen Möglichkeiten zu nutzen und zum Beispiel die Gelegenheit zu schaffen, in Zukunft Stellungnahmen per E-Mail abzugeben. Das bedeutet eine große Erleichterung; man kann sich an den PC setzen und dann das Ganze von dort aus absenden. Es ist nicht mehr nötig, extra einen Schriftverkehr zu eröffnen.

Ich halte das für eine Vereinfachung. Der Gesetzentwurf trägt dem Fortschritt technischer Art Rechnung. In der Anhörung wurde an dem einen oder anderen Punkt Kritik geäußert, zum Beispiel bei der Frage, ob

Anhörungen notwendig sind, oder beim Wegfall bzw. der Reduzierung von Beachtenspflichten. Da sind wir jedoch der Meinung, dies ginge wirklich zu weit und würde das Verfahren derart verwässern, dass es in seiner Wirkung zu stark reduziert würde.

Mit unbestimmten Rechtsbegriffen muss sich die Verwaltung immer auseinandersetzen. Was die Ausübung des Ermessens anbelangt, sind in der Gesetzesbegründung ausführliche Darlegungen erfolgt, und zwar anhand von Beispielen und Hilfestellungen, wie das Ermessen ausgeübt werden soll. Das ist ja keine Willkür, sondern das muss pflichtgemäß erfolgen. Es gilt also abzuwägen, ob es in einem bestimmten Fall sinnvoll ist, eine Anhörung durchzuführen, oder ob es eben nicht notwendig ist.

Lassen Sie mich abschließend sagen: Das Ganze ist ein wichtiger Schritt zur Verschlankung dieser Verfahren. Der Staatssekretär hat auch darauf hingewiesen, dass damit eine Menge Papier eingespart wird. Wenn man sich einmal die Größenordnung vor Augen hält, wie sich das bisher bei einem solchen Verfahren abgespielt hat, mit Tausenden von Beteiligungen usw., dann wird klar, dass es sich wirklich um einen großen Fortschritt handelt.

Das bedeutet einerseits eine Erleichterung für die Verwaltung; andererseits ist es eine Erleichterung für diejenigen, die sich an einem solchen Verfahren beteiligen wollen. Da herrscht völlige Transparenz; das Ganze wird ins Internet eingestellt usw. Insofern sollten wir den Gesetzentwurf jetzt gut beraten und ihm dann zustimmen. Sie sehen es im Prinzip genauso, dass die darin enthaltenen Regelungen, sinnvoll sind.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. – Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht jetzt Kollege Muthmann.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den vorliegenden Gesetzentwurf möchte ich unter zwei Gesichtspunkten betrachten.

Die Verfahrenserleichterungen durch die Digitalisierung begrüßen wir natürlich auch sehr. Angesichts der voluminösen Unterlagen in den verschiedenen Verfahren – wer daran einmal teilgenommen hat, weiß, wovon ich rede – kann man gar nicht umhin, die Digitalisierung für richtig zu halten, um der Papierflut Herr zu werden und das Handling erheblich zu vereinfachen. Schönen Dank dafür.

Zum Verfahren. Wir haben auch im Zusammenhang mit dem Landesentwicklungsprogramm die Gefahr

der Endlosschleifen erlebt – nur eine kleine Änderung, und schon geht es wieder in die Verfahren. Das hat nicht nur zu Ärger geführt, sondern auch, wie wir fanden, zu unnötigen nochmaligen Verfahrensschritten. Dies künftig zu reduzieren, ist auch ein Anliegen dieses Gesetzentwurfs. Dieses Anliegen halten wir für richtig.

Die jetzige Regelung – nur so viel noch dazu – würden wir gerne unter zwei Aspekten noch einmal etwas genauer betrachten wollen; hierfür ist sicherlich im Ausschuss mehr Zeit.

Die vorgeschlagene Formulierung "Werden durch die Änderungen keine neuen Beachtenspflichten eingeführt oder bestehende verstärkt, kann von der erneuten Durchführung der Verfahren… abgesehen werden" zu ergänzen durch "… keine neuen wesentlichen Beachtenspflichten …", wäre zwar mutig, aber immerhin wäre es doch zumindest diskussionswürdig.

Ich will das anhand eines Beispiels deutlich machen. Wenn in einem Regionalplan ein Vorranggebiet für Kiesabbau oder Sandabbau entwickelt wird und niemand etwas dagegen hat, es aber Anregungen gibt, eine der Vorrangflächen vielleicht um ein kleines Eckchen oder Stückchen zu erweitern, könnte man sich vorstellen, so etwas ohne weiteres Beteiligungsverfahren durchzuführen, weil eben keine neuen wesentlichen Beachtenspflichten eingeführt werden.

Auf der anderen Seite würde ich bitten, die Botschaft, dass bei einer Reduzierung von Beachtenspflichten auf Beteiligungen verzichtet werden könnte, im federführenden Ausschuss anhand des folgenden Problemfalls ebenfalls zu diskutieren: Es handelt sich auch wieder um ein Vorranggebiet für Kies und Sand oder Kies oder Sand, bei dem nach Durchführung des ersten Anhörungs- oder Beteiligungsverfahrens das ursprünglich vorgesehene Vorranggebiet erheblich reduziert wird. Das würde dann wohl nach den jetzt vorliegenden neuen Regeln ohne eine weitere Beteiligung ablaufen können, weil keine neuen Beachtenspflichten eingeführt oder bestehende verstärkt werden.

Eine erhebliche Reduzierung von Kies- oder Vorrangoder Sandabbauvorrangflächen könnte die Bauwirtschaft aber doch erheblich in ihren Interessen treffen, weil sozusagen weniger Baustoffe abgebaut werden können. Das mag dann zwar weniger Vorrangpflichten oder Beachtenspflichten ausgelöst haben – das ist wahr –, aber dennoch massiv Interessen berühren.