klare Spielregeln brauchen. Wie entscheiden wir uns denn sonst, wenn wir diese klaren Regeln nicht einhalten? – Ich bitte ganz einfach um Verständnis. Wir brauchen diese klaren Grundstrukturen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich will ein Weiteres ansprechen. Lieber Herr Kollege Rabenstein, ich meine, das sollten wir in diesem Hohen Haus schon ein Stück weit beherzigen: Der Petitionsausschuss prüft, ob der Weg und das Verfahren richtig waren, ob das alles richtig abgelaufen ist. Sie haben zum Ausdruck gebracht, der Petitionsausschuss könnte sich über Recht und Ordnung stellen.
Doch, das haben Sie wörtlich hier gesagt, vielleicht haben Sie es anders gemeint. Ich habe es aber so verstanden. Ich bitte sehr herzlich darum anzuerkennen, dass wir den Petitionsausschuss sehr wohl brauchen, über Recht und Gesetz kann sich der Petitionsausschuss aber nicht stellen.
Liebe Damen und Herren, ich will auch dieses noch zum Ausdruck bringen: Die in der Petition vorgebrachten Punkte wurden vom Bundesamt geprüft.
Ja, ich habe es dreimal gesagt. Ich will noch einen Punkt ansprechen, bei dem man besonders emotional werden will, nämlich wegen der Krankheit Diabetes. In Serbien – das ist geprüft worden – ist diese Krankheit behandelbar. Es gibt in Serbien sogar eine gesetzliche Pflichtversicherung, liebe Damen und Herren. Deshalb sind diese Punkte nicht immer wieder in den Mittelpunkt zu rücken.
Last but not least – ich sage das den Kollegen von der SPD –: Die Entscheidung zu den sicheren Herkunftsstaaten ist in Berlin von der Union und der SPD in der Großen Koalition getroffen worden. Auch wir in München müssen uns danach richten. In diesem Sinne bitte ich sehr herzlich um Verständnis dafür, dass wir an unserer Meinung festhalten.
Bleiben Sie bitte noch am Pult, Herr Eck. Zu einer Zwischenbemerkung hat sich Kollege Herold gemeldet. – Bitte schön.
namentlich erwähnt worden bin, möchte ich mich auch persönlich äußern. Richtig ist, dass es um eine Familie in meinem Stimmkreis – konkret: in Scheinfeld – geht. Richtig ist auch, dass mir die Situation bestens bekannt ist.
Auch heute im Plenum ist immer wieder die Aussage gemacht worden – unter anderem von Ihnen, Herr Kollege Dr. Rabenstein –, in Serbien gebe es vermutlich keine Möglichkeit der medizinischen Behandlung. Ich möchte nochmals festhalten, dass ich mich für die Gewährleistung entsprechender Hilfen einsetze.
Einige Kollegen haben darauf hingewiesen, dass mittlerweile Entscheidungen gefällt worden sind, die auf Gutachten basieren. Demnach sind in Serbien Möglichkeiten der medizinischen Behandlung unabhängig von der ethnischen Herkunft der Patienten gewährleistet. Ebenso verhält es sich mit dem Bezug benötigter Medikamente. Das ist für mich auch in Bezug auf mein anschließendes Abstimmungsverhalten der entscheidende Punkt.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass in Scheinfeld ein großer Unterstützerkreis vorhanden ist. Auch ich werde mich dafür einsetzen, dass die Versorgung gewährleistet ist.
Abschließend möchte ich auf einen Punkt eingehen, den schon Herr Staatssekretär Eck angesprochen hat. Die Petition ist letztlich von einer Kollegin der FREIEN WÄHLER initiiert worden. Angesichts dessen wundere ich mich über das Abstimmungsverhalten dieser Fraktion.
Herr Kollege Herold, vielen herzlichen Dank. Ich habe bewusst auf die Situation der gesundheitlichen Versorgung vor Ort hingewiesen. Sie haben mich in meiner Einschätzung bestätigt. Ich darf herzlich um Verständnis dafür bitten, dass wir unsere Meinung aufrechterhalten.
Es gibt eine weitere Zwischenbemerkung. Bitte bleiben Sie noch. Herr Kollege Stümpfig hat sich gemeldet. Bitte schön.
Ich möchte noch einmal etwas zur Situation der gesundheitlichen Versorgung in Serbien sagen. Nach allem, was wir wissen, ist im vorliegenden Fall keine Behandlungsmöglichkeit in Serbien gegeben. Man bekommt Insulin; der Wirkstoff ist vorhanden. Aber die Gerätschaften, die Aleksandra
braucht, fehlen dort. Sie hat mir am vergangenen Donnerstag bei einem Besuch vor Ort gezeigt, welche Vielzahl an Messgeräten erforderlich ist, um die richtigen Dosierungen vornehmen zu können. Da sie eine Jugendliche ist, ändern sich die Werte und die Dosierungserfordernisse ständig. Die Überprüfung muss mindestens wöchentlich vorgenommen werden; dafür ist ein Facharzt aufzusuchen. Mehrere Menschen aus Serbien, die vor Ort waren – die Übersetzerin und drei, vier weitere Leute, die aus der Ecke kommen –, haben mir im Gespräch deutlich gesagt, dass es Spezialisten, im vorliegenden Fall Kinderdiabetologen, in dieser Region nicht gibt. Selbst von Scheinfeld muss man bis nach Fürth fahren, um einen Spezialisten zu finden. Wenn Sie, Herr Eck, angesichts der Situation im Süden von Serbien an der Grenze zu Mazedonien, hier behaupten, die Voraussetzungen für eine gesundheitliche Betreuung seien vorhanden, dann kann ich darüber nur lachen. Herr Herold, an Ihrer Stelle hätte ich wirklich ein sehr, sehr schlechtes Gefühl, der Entscheidung zuzustimmen, Aleksandra zurückzuschicken. Das muss ich leider so sagen.
Es gibt dort vielleicht eine Pflichtversicherung, mehr aber nicht. Auf dem Schwarzmarkt müssen sich die Betroffenen mit viel Geld irgendwelche Sachen kaufen. Das Geld ist nicht vorhanden. Warum lassen wir sie denn nicht hier? - Das ist doch ein Einzelfall.
Herr Herold, Ihr Abstimmungsverhalten kann ich umso weniger verstehen, als Sie die Familie kennen. Und an Ihre Fraktion: Warum können Sie nicht über Ihren Schatten springen und dem Anliegen der Petition zustimmen?
Lieber Herr Kollege Stümpfig, ich will als Begründung nur noch einen Satz anfügen: In Anbetracht der momentanen Situation, in der wir Hunderttausende solcher Fälle beurteilen müssen, brauchen wir auch klare Linien.
Ich stelle mich nicht hier hin und bezweifle die Aussagen des Gerichts, wie Sie es in Ihrem ersten Wortbeitrag gemacht haben. Sie sagten, Sie könnten nicht verstehen, wie vom Gericht geprüft worden sei, und setzten fünf Fragezeichen hinter die Entscheidung.
Ich muss das übernehmen, was das Gericht nach seiner Prüfung entschieden hat. Demnach gibt es auch vor Ort Möglichkeiten der Behandlung dieser Krankheit. Herr Stümpfig, ich bitte Sie, das nicht zu verdrehen. Wenn Sie andere Erkenntnisse haben, dann müssen Sie diese entsprechend vorbringen. Zum vorliegenden Fall liegt uns die Erkenntnis vor, dass diese Krankheit in Serbien behandelt werden kann. Deshalb bleiben wir bei unserer Entscheidung.
Danke schön, Herr Staatssekretär. – Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist damit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Nach der Geschäftsordnung ist der Abstimmung die Entscheidung des die Eingabe behandelnden Ausschusses zugrunde zu legen. Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden hat beschlossen, die Eingabe gemäß § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt zu erklären mit der Maßgabe, dass die Petenten sich über Rückkehrprogramme bei der zuständigen Ausländerbehörde beraten lassen. Den Petenten sind die Stellungnahme der Staatsregierung und ein Protokollauszug zu übersenden.
Es wurde beantragt, die Abstimmung in namentlicher Form durchzuführen. Wer dem Votum des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden zustimmen will, den bitte ich, die blaue Ja-Karte zu benutzen. Für Gegenstimmen ist die rote Nein-Karte zu verwenden. Stimmenthaltungen sind mit der weißen Stimmkarte anzuzeigen. Die Urnen für die Stimmkarten befinden sich wie immer auf beiden Seiten des Sitzungssaals und auf dem Stenografentisch. Mit der Stimmabgabe kann begonnen werden. Sie haben fünf Minuten Zeit.
Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Antrag der Abgeordneten Ruth Waldmann, Margit Wild, Doris Rauscher und anderer und Fraktion (SPD) betreffend "Barrierefreiheit einfach machen V: Zielvereinbarungen zur Umsetzung von Barrierefreiheit", Drucksache 17/7768, bekannt. Mit Ja haben gestimmt 55, mit Nein haben gestimmt 76, Stimmenthaltungen: keine. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Jetzt warten wir noch auf das Ergebnis der letzten Abstimmung. – Ich gebe das Ergebnis der zuletzt durchgeführten namentlichen Abstimmung zur Eingabe betreffend "Aufenthaltsduldung", EB.1071.17, bekannt: Ja-Stimmen: 74, Nein-Stimmen: 44, Stimmenthaltungen: 11. Damit ist dem Votum des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden entsprochen worden.
Damit schließe ich die Sitzung. Vielen Dank allen, die bis jetzt ausgeharrt haben. Ich wünsche einen schönen Abend.