Ich kann nur wiederholen, was ich vorhin gesagt habe. Wir sind sehr gut aufgestellt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Möglichkeit, Jugendliche, die volljährig werden, weiterhin zu betreuen, ist ein sehr gutes Instrument. Das ist alles schon vorhanden. Hinsichtlich der Kosten – das habe ich schon ausgeführt – geht es schon um eine sehr gerechte Lastenverteilung. Wir können nicht sagen, dass dies alles in der Verantwortung der Kommunen und der Bezirke liegt, dann aber der Freistaat alles übernehmen soll. Ich glaube, die Kommunalfreundlichkeit drückt sich in den Zahlen aus. Ich führe meinen Landrat aus Traunstein an, der heute Vormittag bei mir war. Er hat die Situation sehr gut beschrieben. Er steht in dieser Frage voll hinter uns. Es geht auch darum, wie die Jugendämter arbeiten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Thema Asyl ist im Moment in allen politischen Gremien ein Top-Thema. Die Kommunen leisten an vorderster Front sehr viel, insbesondere auch, wenn es sich um das ehrenamtliche Engagement handelt. Die Kommunen erhalten vom Freistaat aber lediglich eine Erstattung der Sachkosten, nicht aber der Personalkosten.
Für uns ist es auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass es sich um den Vollzug staatlicher Aufgaben handelt. Deshalb ist es auch notwendig, dass der Freistaat die Personalkosten voll übernimmt. Es gibt einen Brief der bayerischen kommunalen Spitzenverbände an Ministerpräsident Seehofer, die die vollständige Übernahme der Personalkosten zum Ziel haben. Auch einige Kreistage, wie der Kreistag von Miltenberg, fordern dies in Resolutionen und sogar mit den Stimmen der CSU, meine Damen und Herren.
Warum sage ich das? – Weil es heute auch wieder um eine gemeinschaftliche, um eine staatliche Aufgabe geht: um die finanzielle Unterstützung der Bezirke durch den Freistaat bei Leistungen für Volljährige und unbegleitete Minderjährige.
Frau Kaniber, wir betrachten schon das große Ganze. Für uns ist das große Ganze das Gesamtpaket, nämlich die minderjährigen Flüchtlinge und auch die jungen volljährigen Flüchtlinge. Das gehört zusammen, meine Damen und Herren, und dazu gehört auch, dass der Freistaat die Kosten übernimmt.
Wir unterstützen den Antrag der SPD, weil – Frau Weikert hat dies schon gesagt – im Sozialgesetzbuch VIII eben steht, dass jungen Volljährigen für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung konkrete Hilfe gewährt werden soll. Dieser § 41 ist natürlich etwas ungenau. Darin steht nur etwas von einer Soll-Lösung. Wir wollen, dass diese voll finanziert werden. Es geht hier pro Flüchtling um 27.000 Euro, und es wäre schlecht, wenn die einzelnen Bezirke dies finanzieren müssten. Es gibt nämlich finanzschwache und –starke Gemeinden. Es könnte dann sein, dass Klagen gegen einzelne Bezirke entstehen. Darauf hat die Abgeordnete Schmidt schon im Ausschuss immer wieder hingewiesen. Es könnte zu einer Klagewelle kommen. Das wollen wir nicht. Wir wissen, dass die Belastung der Bezirke sehr unterschiedlich ist. In Niederbayern sind es zum Beispiel lediglich 4,5 %, in Oberbayern
Das gelingt am besten, wenn der Freistaat konkret die gesamten Kosten – es handelt sich um 100 Millionen Euro – übernimmt. Deswegen wäre eine bayernweite Regelung sinnvoller, effektiver und gerechter. Wenn die Bezirke jetzt nicht vom Freistaat entlastet werden – es geht im Moment um einen Betrag in Höhe von 100 Millionen Euro –, werden die Bezirke das – das hat Herr Mederer, der übrigens von der CSU kommt, schon angekündigt – auf die Landkreise verlagern. Was bedeutet das? – Dann müssen die Landkreise das über die Kreisumlage an die Kommunen weitergeben. Das wollen wir nicht. Wir FREIEN WÄHLER wollen niedrige Kreisumlagen. Deshalb sind wir für eine kommunalfreundliche Lösung. Deshalb unterstützen wir diesen Antrag.
Ich komme zu meinem dritten Punkt. Derzeit werden die Kosten bei den jungen Volljährigen nicht ersetzt. Hier heißt es, durch diese Hilfe würden die Persönlichkeitsentwicklung und die eigenverantwortliche Lebensführung gestärkt. Bei anderen jungen Volljährigen werden diese Kosten jedoch erstattet. Das ist ein weiterer Unterschied – das haben wir im Ausschuss besprochen –, der nicht ganz nachvollziehbar ist. Der Bayerische Bezirketag hat gerade in den letzten Tagen – das haben Sie alle gelesen, das kam nicht von irgendwo – eine Offensive gestartet. Josef Mederer, der auch schon bei uns im Sozialausschuss war, hat es ganz klar nochmal gefordert. Das ist eine Forderung aller bayerischen Bezirke. Es geht um 15.500 jugendliche Flüchtlinge. Wie gesagt, 23 % von ihnen sind in Bayern. Wir wissen, dass diese Betreuung manchmal über das 21. Lebensjahr hinaus, bis zum 24. Lebensjahr, geht.
Josef Mederer drückt es treffend aus: Kommunen und Landkreise stemmen die Flüchtlingsbetreuung unter maximaler Anstrengung. Das muss man immer wieder sagen. Die Kommunen leisten bei der Flüchtlingspolitik sehr viel, insbesondere im ehrenamtlichen Bereich. Deshalb ist es wichtig, sie finanziell nicht weiter zu belasten. Deswegen unterstützen wir von den FREIEN WÄHLERN diesen Antrag, weil er im Sinn der Kommunen ist, meine Damen und Herren. Deshalb werden wir uns bei dem Antrag nicht enthalten, sondern insgesamt zustimmen.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächste hat Frau Kollegin Kamm von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Was wir brauchen, um die anstehenden Probleme zu lösen, sind pragmatische Lösungen und ein pragmatisches Vorgehen. Was machen wir? – Wir machen sehr viel. Es wurde sehr viel dazu gesagt, was alles geleistet wird. Es werden Integrationsklassen gebildet, es werden Hilfen für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge gegeben. Hier wird sehr viel aufgebaut. Das Ziel bei diesen ganzen Maßnahmen ist natürlich, auf eine Verselbstständigung der Jugendlichen hinzuwirken. Es kann aber sein, dass die Verselbstständigung in einigen Fällen mit 18 Jahren noch nicht so eingetreten ist. Es kann auch sein, dass der Jugendliche an seinem 18. Geburtstag noch drei Monate in der Schule ist und gerade in dieser wichtigen Phase des Übergangs von der Schule in den Beruf noch einige Monate begleitet werden müsste. Dann ist es natürlich über das 18. Lebensjahr hinaus notwendig, in einem begrenzten Umfang noch Unterstützungen und Hilfen zu geben.
Die Städte und Landkreise können das sehr wohl tun. Die Kosten werden von den Bezirken erstattet; aber vorher wird von den Bezirken geprüft, ob die Kosten erstattet werden oder nicht. Das führt ganz sicher bei einer ganzen Reihe von Landkreisen und kreisfreien Städten, die finanziell in einer schwierigen Situation sind, dazu, sehr restriktiv zu agieren – denn sie wissen nicht, ob die Bezirke die Maßnahmen anerkennen –, obwohl man mit dem restriktiven Agieren gerade das, was man vorher aufgebaut hat, wieder einreißt. Was hat man denn davon, wenn Jugendliche erstmal eineinhalb Jahre in einer betreuten Einrichtung sind und dann, beispielsweise wenige Monate vor ihrem Schulabschluss, die Einrichtung verlassen, in die Gemeinschaftsunterkunft gesteckt werden, die Betreuung eingestellt wird, und dann das nicht klappt, was unser gemeinsames Ziel ist? Wir haben jetzt ein typisches Beispiel dafür,
wie durch bürokratische Regeln pragmatisches, vernünftiges Vorgehen verhindert wird, verunmöglicht wird, erschwert wird. Wir sagen, wir brauchen eine pragmatische Asylpolitik, wir brauchen ein pragmatisches Vorgehen, nicht ein Hin- und Herschieben der Töpfe zulasten der Flüchtlinge.
Sie, Frau Kollegin Kaniber, haben gemeint, darüber Ausführungen machen zu müssen, dass man angeblich die Flüchtlinge im Vergleich zu anderen Maßnahmen wie zum Beispiel Betreuungsgeld oder was auch immer sehr stark bevorzugen würde.
Es ist so – das müssen gerade Sie in Ihrem Landkreis zur Kenntnis nehmen –, dass die jugendlichen Flüchtlinge und die Einrichtungen sehr unterschiedlich innerhalb Bayerns verteilt sind.
Es ist in der Tat so, dass in manchen Landkreisen sehr wenige sind und in manchen sehr viele, dass also von dieser Regelung, dass der Freistaat die Kosten für Über-Achtzehnjährige nicht mehr übernimmt, einige Landkreise sehr stark betroffen sind und andere sehr wenig. Das ist auch aus kommunalpolitischer Sicht einfach ärgerlich.
Da muss man keine großen Ausführungen machen, dass das Gefüge zwischen dem, was die Kommunen zahlen müssen, und dem, was der Freistaat zahlt, durch den Antrag der SPD in Schieflage geraten würde. Das ist plumper Unsinn.
Lesen Sie sich doch die Ausführungen beispielsweise des Städtetagspräsidenten Maly durch, welche Aufgaben die Kommunen da zu stemmen haben und dass die Kommunen mit Recht fordern können, dass der Freistaat ihnen in gewissem Umfang unter die Arme greift. – Und lächeln Sie nicht in Ihr Handy rein, wenn ich Sie anspreche, sondern hören Sie aufmerksam zu!
Danke schön, Frau Kollegin. – Die Frau Staatsministerin hat auf eine Wortmeldung verzichtet. Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung, und zwar noch rechtzeitig vor 18.00 Uhr. – Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. –
(Inge Aures (SPD): Das stimmt doch nicht! Übernahme der Voten! – Josef Zellmeier (CSU): Übernahme der Voten!)
Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Ich bedanke mich dafür, dass Sie so diszipliniert ausgeharrt haben, und schließe die Sitzung. Ich wünsche