Nur die Panikmache hat euch überhaupt bewogen, euch mit dem Thema zu befassen. Wenn die CSU weiterhin Handlanger der Pharmaindustrie bleibt, dann gute Nacht! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Ich bin Ihnen noch eine Erklärung schuldig. Der Kollege Kraus hat vorhin gesagt, dass sich die GRÜNEN im Europaparlament enthalten haben. Das ist richtig. Das war bei der Schlussabstimmung. Wir haben natürlich alle Anträge abgelehnt, in denen es um die Verlängerung der Genehmigung gegangen ist. Unser Antrag, das Verbot durchzusetzen, hat keine Mehrheit gefunden. Dann hat unsere Fraktion, wie Frau Schorer-Dremel gesagt hat, all diese Einschränkungen durchgebracht, sei es Sikkation, seien es private Flächen, seien es öffentliche Flächen. Das waren sehr knappe Abstimmungen, teilweise nur mit ein paar Stimmen Unterschied. Um das nicht zu gefährden, um nicht am Schluss die ganze Abstimmung zu kippen, haben sich die GRÜNEN im Europaparlament bei der Schlussabstimmung enthalten. Das ist der Grund: Man wollte diese wenigen Verbesserungen, die man hier erreichen konnte, nicht gefährden.
Vielen Dank. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Hierzu werden die Anträge wieder getrennt.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat für ihren Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/11038 "Glyphosat – Klare Position und Schutz der öffentlichen Gesundheit" namentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte die Urnen bereitzustellen. – Danke schön. Ich eröffne die Abstimmung. Fünf Minuten. Bitte geben Sie Ihre Stimmkarten ab.
Kolleginnen und Kollegen, die Zeit ist um. Ich beende die Abstimmung und bitte, die Stimmkarten draußen auszuzählen. Das Ergebnis wird wie immer später bekannt gegeben. – Ich bitte, die Plätze einzunehmen, damit ich in der Abstimmung fortfahren kann.
Ich lasse jetzt über den Dringlichkeitsantrag der SPDFraktion auf Drucksache 17/11077 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Danke. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – CSU-Fraktion. Danke schön.
Die Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 17/11041 sowie 17/11043 bis 17/11045 und 17/11078 werden in die zuständigen federführenden Ausschüsse verwiesen. Damit sind wir am Ende der Beratung der Dringlichkeitsanträge für die heutige Plenarsitzung.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich gebe jetzt die Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen bekannt.
Bei der namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Aiwanger, Streibl, Felbinger und anderer und Fraktion (FREIE WÄHLER) betreffend "Verlässlichkeit in der Bildungspolitik: Neunjährigen Bildungsgang am Gymnasium ab dem Schuljahr 2017/18 umsetzen", Drucksache 17/11037 haben mit Ja 15 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 83, Stimmenthaltungen 51. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Beim Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Rinderspacher, Güll, Wild und anderer und Fraktion (SPD) betreffend "G9 jetzt!", Drucksache 17/11040 haben mit Ja 35 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 100, Stimmenthaltungen 14. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt.
Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Dr. Hans Jürgen Fahn u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Symbolische Entschädigung für ehemalige deutsche zivile Zwangsarbeiter schnell und angemessen umsetzen (Drs. 17/9366)
Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Unser erster Redner ist der Kollege Dr. Fahn. Bitte schön, Herr Fahn.
Danke schön, Frau Präsidentin. – Warum haben wir diesen Antrag jetzt gestellt? Ich darf Ihnen zunächst einmal die Antwort von Christian Knauer vorlesen. Er ist BdVVorsitzender von Bayern. Er schreibt zu unserem Antrag: Ihr Antrag ist aus unserer Sicht hilfreich. – Das heißt, der Bund der Vertriebenen unterstützt diesen
Antrag der FREIEN WÄHLER, und deswegen haben wir ihn auch hier nochmals gestellt, meine Damen und Herren.
Eine symbolische Entschädigung für ehemalige deutsche Zwangsarbeiter ist für uns wichtig. Sie ist ein Akt der Gerechtigkeit, der längst überfällig ist. Dazu haben wir auch schon in der Vergangenheit einige Anträge gestellt. Wir wissen natürlich, dass aufgrund unserer Initiativen endlich auch der Bundestag Ende 2015 beschlossen hat, 50 Millionen Euro für eine Entschädigung vorzusehen. Das ist ein Fortschritt, der für Zehntausende noch lebender Opfer sicherlich Hoffnungen weckt.
Wir müssen aber sehen, was dieser Beschluss konkret bedeutet. Die immateriellen Schäden durch diese dramatischen Ereignisse können natürlich nicht wiedergutgemacht werden. Umso wichtiger ist es, dass die Geschädigten wenigstens eine gewisse finanzielle Entschädigung bekommen. Das hat Ministerpräsident Seehofer bereits 2012 in Nürnberg auf dem Sudetendeutschen Tag gesagt. Er hat damals auf die Problematik hingewiesen. Die auf Bundesebene beschlossene Entschädigung ist ein erster Erfolg und ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wir meinen aber, dass noch dringend nachgesteuert werden muss.
Mit unserem heutigen Antrag wollen wir zwei wichtige Ziele erreichen. Erstens müssen die Gelder sehr schnell ausgezahlt werden. Die Gründe dafür sind klar. Sie kennen das recht hohe Alter der Betroffenen. Jede Fahrlässigkeit des Innenministeriums würde dem Ziel, den Betroffenen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, entgegenstehen.
Dann geht es um die 50 Millionen. Wir meinen, dass "50 Millionen" zwar gut klingen, aber nicht ausreichen werden, um den verbliebenen zivilen Zwangsarbeitern eine Entschädigung zukommen lassen, die mit Zahlungen an andere Opfergruppen vergleichbar wäre. Zum Beispiel gab es Entschädigungen an ehemalige KZ-Häftlinge. An diese wurden Beträge bis zu 7.669 Euro ausbezahlt. Dieser Betrag war für uns eine gewisse Messlatte für die symbolische Entschädigung für zivile Zwangsarbeiter. Wir halten unsere Forderung für richtig und wichtig. CDU, SPD und GRÜNE haben sie aber im sozialpolitischen Ausschuss abgelehnt.
Was kommt heraus, wenn die noch verbliebenen 40.000 Menschen diese 50 Millionen bekommen? Wenn die Verwaltungskosten, die es auch noch gibt, abgezogen werden, kommt nur mehr ein Wert von vielleicht 1.000 Euro pro Person heraus. Das ist viel zu wenig. Deswegen wollen wir, dass 5.000 Euro pro
Opfer ausbezahlt werden. Wir wollen nicht, dass es bei diesem Minibetrag von 1.000 Euro bleibt. Wir wollen, dass es mehr wird. Deshalb haben wir diesen Antrag gestellt. Die Größenordnung von 5.000 Euro pro Person wurde mehrmals auch von Ihren Leuten genannt. Ich sage es noch einmal: Der Bund der Vertriebenen steht ganz klar hinter dieser wichtigen Forderung. Deshalb bitte ich Sie, sich dieser wichtigen Forderung im Sinne der deutschen Opfer von ziviler Zwangsarbeit anzuschließen und unserem Antrag zuzustimmen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Deutsche Zwangsarbeiter dürfen sich nicht als Opfer zweiter Klasse fühlen. So hat es 2001 der vertriebenenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, unser Parteifreund Hartmut Koschyk, zusammengefasst. Lieber Herr Fahn, Sie sagten jetzt, Sie hätten diese Forderung vorangetrieben. Ich weiß nicht, ob die FREIEN WÄHLER 2001 schon in irgendeinem Parlament in Deutschland vertreten waren. Ich wüsste es nicht. Vielleicht sagen Sie es mir einfach.
2001 wollten CDU und CSU bereits darauf hinwirken, dass die Bundesregierung die osteuropäischen Staaten dazu anhält, eine Entschädigung an deutsche Zwangsarbeiter zu gewähren. Leider wurde diese Forderung von der damaligen rot-grünen Bundesregierung mit dem Hinweis auf vorangegangenes NS-Unrecht abgelehnt. Das war für viele Betroffene ein Schlag ins Gesicht. Das eine Unrecht lässt sich nicht mit dem anderen aufrechnen. Leid ist Leid, ganz egal, wer es verursacht.
Die Wahrheit ist, dass uns die einzelnen Schicksale der betroffenen Zwangsarbeiter alle betroffen machen und nachdenklich stimmen. Dabei spielt es keine Rolle, was die Hintergründe der Zwangsarbeit waren, wer sie angeordnet hat und wer gelitten hat. Der Bund der Vertriebenen bringt diese Vielschichtigkeit recht treffend auf einen Punkt. Herr Fahn, Sie haben es öfter angesprochen. Der Bund der Vertriebenen sagt: Die Umstände der Zwangsarbeit waren so verschieden wie die Lebensschicksale dieser Menschen. Manche wurden an ihren Wohnorten durch Maßnahmen fremder Staatsgewalt unmittelbar zwangsverpflichtet. Manche wurden von ihrem Wohnort in Lager zur Zwangsarbeit verschleppt. Manche wurden auf der
Flucht aufgegriffen und in die Weiten Russlands deportiert, und manche wurden aufgrund staatlicher Weisungen mit Massentransporten weit weg von ihren Heimatorten verbracht. Ich glaube, diese Aussage beschreibt es am besten. Es waren brutale Lagerbedingungen: Kälte, Hunger, Tod, Angst, Zwang und Entkräftung. Tiefe Narben sind dabei zurückgeblieben. Wenn Sie mit den Leuten reden, merken Sie, dass sie diese Erlebnisse immer noch aufarbeiten. Daneben stehen alle die zahllosen Opfer, die ihr Leben gelassen haben und uns nichts mehr berichten können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele Zwangsarbeiter versuchen heute noch, ihre Erlebnisse aufzuarbeiten. Sie versuchen heute noch, damit zurechtzukommen. Sie versuchen heute noch, diese Erlebnisse mit Briefen und Erzählungen aufzuarbeiten und sie der Nachwelt mitzugeben. Der Bund der Vertriebenen, unsere Fraktion im Deutschen Bundestag und der Freistaat Bayern setzen sich auf die Initiative von Hartmut Koschyk hin seit 15 Jahren dafür ein, dass wir dieses Problem lösen und dieses Unrecht irgendwie symbolisch beseitigen. Dabei war allen klar, dass das Leid der Betroffenen durch Geldzahlungen nicht geschmälert werden kann.
Eine Entschädigung finanzieller Art ist immer nur symbolisch. Das gilt für die ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen ebenso wie für NS-Zwangsarbeiter oder deutsche Zwangsarbeiter. Wichtig ist dabei Folgendes: Anerkannt werden muss, dass das, was damals geschehen ist, Unrecht war, wie es nie wieder vorkommen darf. Das gilt es anzuerkennen, und dafür ist diese Entschädigung wichtig.
Mit der Bereitstellung von 50 Millionen Euro im Bundeshaushalt wird die Große Koalition genau diesem Anspruch gerecht. Leidtragende und Opfer von Unrecht erhalten eine symbolische Entschädigung. Der Bund der Vertriebenen hat diese Entscheidung geradezu begrüßt. Der BdV-Präsident, unser Parteifreund Bernd Fabritius, hat die Entschädigung jüngst als Akt von hoher Symbolkraft bezeichnet. Deutschland nimmt sich symbolisch stellvertretend für andere selbst in die Haftung und sühnt damit, was eigentlich gar nicht zu sühnen ist. Genau vor einer Woche – Herr Fahn, ich hoffe, Sie haben es auch mitbekommen – hat der BdV-Präsident beim BdV-Jahresempfang der Bundeskanzlerin, dem Deutschen Bundestag und dem Bundesinnenminister dafür gedankt, dass es diese offizielle Anerkennung nun endlich gibt. Der Bund der Vertriebenen geht dabei von 10.000 bis 20.000 Antragstellern aus und rechnet deshalb mit ungefähr 2.500 Euro Entschädigungszahlung. Ihre
Ich möchte eines ganz deutlich sagen: Wir reden von einer symbolischen Entschädigung. Unrecht lässt sich nicht mit Geld aufwiegen, Herr Aiwanger, auch wenn Sie es nicht glauben wollen. Wenn wir den Ausgleich als symbolische Wiedergutmachung gefunden haben, ist das doch schon eine Anerkennung und ein wichtiger Schritt. Dafür haben wir gekämpft, und wir sollen auch darauf stolz sein, dass wir das erreicht haben. Es wurde eine einvernehmliche Lösung gefunden, über alle Grenzen hinweg. Mit ihren finanziellen Mehrforderungen stellen die FREIEN WÄHLER nunmehr die gemeinsam gefundene Lösung infrage. Das Thema ist viel zu ernst, als dass wir wie auf einem türkischen Basar um mehr Geld feilschen sollten. Ihre simple Forderung nach mehr Geld ist nicht durchdacht.
Das Wichtige ist, dass eine symbolische Entschädigung gewährt wird. Unrecht wird anerkannt. Das ist Kennzeichen des Beschlusses des Bundestages. Darauf können wir stolz sein. Diesem Grundgedanken müssen wir folgen.
Die Forderung unter Nummer 2 des Antrags der FREIEN WÄHLER, die Auszahlung "zügig und unbürokratisch" zu ermöglichen, widerspricht komplett der Forderung nach mehr Geld, die unter Nummer 1 erhoben wird. Wenn wir die Summe verdoppeln wollen, müssen wir den Haushaltsausschuss beteiligen. Wir brauchen einen Beschluss der Bundesregierung und die Zustimmung des Deutschen Bundestages. Wieder würde Zeit verstreichen, wieder ginge Zeit drauf.
Wichtig ist die Feststellung, dass viele betroffene Zwangsarbeiter ein hohes Lebensalter erreicht haben. Sie sehnen sich nach dieser symbolischen Entschädigung. Es ist an der Zeit, dass wir ihnen die Entschädigung jetzt zugutekommen lassen. Damit zeigen wir ihnen, wie wichtig uns das Thema ist. Die FREIEN WÄHLER widersprechen sich, wenn sie mehr Geld fordern und gleichzeitig anmahnen, dass es alles schnell gehen möge. Das passt nicht zusammen. Daran wird deutlich, dass der Antrag nicht durchdacht ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist gut, dass wir, der Freistaat Bayern, uns dafür eingesetzt haben, dass diese symbolische Entschädigung gewährt wird. Die Staatsregierung, insbesondere das Sozialministerium, und die CSU-Fraktion haben auch insoweit immer eine klare Linie vertreten. Gleiches gilt für die Unionskollegen im Deutschen Bundestag. Wir haben