Protokoll der Sitzung vom 10.05.2016

(Allgemeiner Beifall)

Das Recht, über Petitionen zu entscheiden, ist schließlich laut der Bayerischen Verfassung neben der Gesetzgebungskompetenz und der Haushaltsautonomie eine der zentralen verfassungsrechtlichen Kompetenzen des Landtags. Diese Kompetenzen bestimmen sein Wesen als Volksvertretung.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können mit unserer Arbeit einiges bewirken. Von den 4.712 in dieser Wahlperiode erledigten Petitionen sind immerhin 1.088 positiv verbeschieden

worden. Das entspricht einem Anteil von rund 23 %. Aber auch dort, wo Petitionen nicht erfolgreich waren, macht unsere Arbeit Sinn. Oft hilft das Petitionsverfahren den Bürgerinnen und Bürgern, indem es zumindest einen Weg aufzeigt, wie sie das gewünschte Ziel erreichen können. – An dieser Stelle sage ich ein herzliches Dankeschön an alle Kolleginnen und Kollegen des Petitionsausschusses und der Fachausschüsse, die sich in oft mühevoller Kleinarbeit mit all den Dingen des Lebens beschäftigen, die bei uns eingehen. Herzlichen Dank!

(Allgemeiner Beifall)

Ich denke, allein die Zahl von 100 Ortsbesichtigungen zeigt, welch großer Einsatz zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger geleistet wird. Petentinnen und Petenten zeigen sich nicht selten überrascht, dass sich die Berichterstatter selbst ihrer Eingaben annehmen. Das ist keine Selbstverständlichkeit, wie der Blick über die Grenzen Bayerns zeigt. In Bayern tagt der Petitionsausschuss im Regelfall öffentlich, und dem Petenten kann Rederecht eingeräumt werden. Jeder Abgeordnete erfüllt die Aufgabe eines Bürgerbeauftragten und wirkt als Kümmerer vor Ort.

Beim Blick auf das Zahlenwerk können wir eine interessante Entwicklung feststellen. Wenngleich die Zahl der einzelnen Eingaben leicht rückläufig ist, stehen doch immer mehr Bürgerinnen und Bürger hinter den eingereichten Petitionen. Waren in der ersten Hälfte der 16. Wahlperiode etwas über 6.000 Eingaben eingegangen, so waren es im Berichtszeitraum knapp 5.600. Dieser leichte Rückgang ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass zum Beispiel deutlich weniger Eingaben zum öffentlichen Dienstrecht eingereicht wurden. Die Wogen, die das neue Dienstrecht im Vorfeld zu seiner Einführung geschlagen hat, sind offenbar weitgehend geglättet.

Die Verteilung der Eingaben ist sehr unterschiedlich. Während ihre Zahl im Eingabenausschuss von 1.183 auf 1.383 deutlich angestiegen ist, ist die Zahl der Eingaben in den Fachausschüssen zum Teil zurückgegangen. Der Anteil der Petitionen bei uns im Eingabenausschuss ist von circa 20 % auf über 30 % angestiegen. Im Berichtszeitraum hat die Anzahl der Sammel- und Masseneingaben weiter zugenommen. Im Vergleichszeitraum der letzten Wahlperiode gab es 27 Eingaben mit mehr als 1.000 Unterstützern. Diese Zahl ist in der 17. Wahlperiode auf 44 gestiegen, eine Steigerung von circa 60 %. Ich werde noch auf einige Beispiele zu sprechen kommen, wenn wir einen Blick auf die einzelnen Fachausschüsse werfen.

Der zahlenmäßig größte Teil der Eingaben wird, wie gesagt, im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden

behandelt – und das mit wachsender Tendenz. Dieser Ausschuss hat hier eine besonders wichtige Funktion, weil er sich ausschließlich mit den Anliegen der Petenten befasst. Bei uns werden schwerpunktmäßig die Themen Ausländerrecht, Bauangelegenheiten, Strafvollzug, Betreuungsrecht und Straßenausbaubeitragssatzungen behandelt. Auf allen diesen Themenfeldern wirkt der Eingabenausschuss wie ein Seismograf, der sich aufkommender Unstimmigkeiten und Probleme frühzeitig annimmt. Ich nehme nur das Thema Straßenausbaubeitragssatzungen heraus. In der Vergangenheit waren es vor allem die Bauangelegenheiten, die den Ausschuss in zeitlicher Hinsicht sehr in Anspruch genommen haben.

Im Berichtszeitraum haben die Kolleginnen und Kollegen des Petitionsausschusses mehr als 47 Ortstermine wahrgenommen, um als Mediatoren vor Ort zum Teil beachtliche Erfolge zu erzielen. Ich meine das wirklich so. Gerade Ortstermine sind wichtig, weil vor Ort Lösungsansätze gefunden werden können, wenngleich sie vielleicht nicht mit dem gewünschten Weg übereinstimmen, sondern Alternativen darstellen. Das heißt, Hartnäckigkeit zahlt sich aus. Bei knapp 36 % aller Eingaben, zu denen ein Ortstermin durchgeführt wurde, konnte im Sinne der Petenten entschieden werden. Dafür sage ich herzlichen Dank.

(Allgemeiner Beifall)

Ich möchte dies an einem Beispiel veranschaulichen. Im Jahr 2013 hat sich ein Petent wegen einer angeordneten Baueinstellung an das zuständige Landratsamt gewandt. Der Petent beabsichtigte, auf seinem landwirtschaftlichen Grundstück für den Pächter, einen Vollerwerbslandwirt, einen landwirtschaftlichen Unterstand zu errichten. Die Behörde begründete ihre Baueinstellung damit, dass der Unterstand baurechtlich nicht zulässig sei, weil er der Landwirtschaft nicht diene. Da der Bescheid des Landratsamts fehlerhafte Angaben enthielt und die Behörde es versäumt hatte, bei der Landwirtschaftsverwaltung ein Gutachten zu der Frage einzuholen, fasste der Eingabenausschuss einen Berücksichtigungsbeschluss. Nachdem die Staatsregierung mitteilte, sie könne dem Berücksichtigungsbeschluss aus rechtlichen Gründen nicht abhelfen, befasste sich der Ausschuss Anfang 2015 erneut mit der Angelegenheit – sie hat uns wirklich sehr beschäftigt – und beschloss, einen Ortstermin durchzuführen.

Im Zuge dieses Termins wurde unter anderem bekannt, dass eine wesentliche Frage, nämlich ob der Pächter ein privilegierter Landwirt sei, durch die Behörde noch gar nicht geprüft worden war. Nach einer weiteren Befassung forderte der Ausschuss die Staatsregierung auf, zu den offenen Fragen Stellung

zu nehmen und vor Ort lösungsorientierte Gespräche mit den Beteiligten zu führen. Die Baueinstellung konnte dann im Jahr 2015 endlich aufgehoben werden. Das ist vielleicht ein Beispiel dafür, wie hartnäckig hier dicke Bretter gebohrt werden müssen. Letztlich trugen insgesamt fünf Ausschusssitzungen und ein Ortstermin dazu bei, dass dieses konstruktive Ergebnis erzielt werden konnte.

Während die Anzahl der baurechtlichen Eingaben etwas zurückgegangen ist, stehen wir vor einem erheblichen Anstieg der Petitionen aus dem Ausländerrecht. Gab es im Vergleichszeitraum zu diesem Thema noch 116 Eingaben, hat sich die Anzahl in der laufenden Periode mit 329 Fällen knapp verdreifacht. Die Flüchtlingskrise, die die Politik in den letzten Monaten so nachhaltig beschäftigt hat, schlägt massiv auf die Arbeit des Eingabenausschusses durch. Wir dürfen aber nicht vergessen: Die Handlungsmöglichkeiten bayerischer Behörden im Asylrecht sind begrenzt. Die Zuständigkeit in asylrechtlichen Verfahren liegt beim Bund. Dennoch beobachten wir die derzeitige Situation und damit alle an uns herangetragenen menschlichen und zum Teil sehr bewegenden Schicksale im Ausschuss sehr genau.

Bei besonderen Einzelschicksalen und in humanitären Ausnahmefällen kann der Ausschuss auch Eingaben an die Härtefallkommission weitergeben. Dieses Gremium leistet sehr gute Arbeit. Der Vorsitzende der Härtefallkommission, Herr Mück, war vorletzte Woche bei uns im Ausschuss. Ich muss sagen: Dort werden die Fälle genau geprüft. Deshalb von meiner Seite ein herzlicher Dank an Herrn Mück und sein Team, an die ganze Kommission, für die gute Arbeit!

(Beifall bei der CSU und der SPD)

Im Herbst 2014 befasste sich der Eingabenausschuss mit dem konkreten Fall einer Philippinerin, die damals mit ihrem neunjährigen Sohn aus Deutschland abgeschoben werden sollte. Viele Kolleginnen und Kollegen aus allen Fraktionen haben sich deshalb an den Petitionsausschuss gewandt. Hintergrund war, dass sich der deutsche Ehemann dieser Frau von ihr nach fast dreijähriger Ehe getrennt hat. Bemerkenswert dabei: Hätte die Ehe nur zwei Monate länger fortbestanden, wäre es für die Petentin ohne Weiteres möglich gewesen, eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. Gerade weil die Petentin gut integriert war, die genannte Ehebestandszeit nur um zwei Monate unterschritten war und die Abschiebung auch den Sohn betroffen hätte, beschlossen wir, diesen Fall an die Härtefallkommission weiterzugeben. – Hartnäckigkeit lohnt sich: Das Ansinnen wurde zunächst abgelehnt. Wir haben diesen Fall dann noch einmal an die Härtefallkommission herangetragen. Letztlich hat die

Härtefallkommission in diesem Fall einen Härtefall erkannt.

Die Schulwegkosten sind ein Thema, das uns im Ausschuss immer wieder beschäftigt. Bei den Schulwegkosten geht es um freie Schulwege, um die Schülerbeförderung, aber auch um Sitzplätze in Schulbussen. Wir wollen an diesem Thema weiterhin dranbleiben. Teilweise konnten wir an uns herangetragene Fälle gemeinsam mit den Kommunen lösen. Allerdings gibt es auch Petitionen, die wir nach § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag negativ verbescheiden mussten.

Bei den Petitionen zum Strafvollzug hatten wir in der Vergangenheit nicht den großen Erfolg zu verzeichnen. Ich möchte aber einen Einzelfall herausgreifen: Der Insasse einer Strafvollzugsanstalt hatte sich in seiner Eingabe unter anderem darüber beschwert, dass er wegen seiner HIV-Infektion aufgrund geltender Verwaltungsvorschriften von allen Arbeiten ausgeschlossen sei, bei denen er einer besonderen Verletzungsgefahr unterläge. Während die Staatsregierung in einer ersten Stellungnahme die Gründe erläuterte, die zum Erlass dieser Vorschrift geführt hatten, führte die Behandlung der Eingabe im Ausschuss zu der Erkenntnis, dass ein Ausschluss HIV-infizierter Personen von den genannten Arbeiten nach heutigen Erkenntnissen über die Wege einer HIV-Übertragung nicht mehr notwendig ist.

Das Staatsministerium der Justiz hat daher mitgeteilt, dass diese Verwaltungsvorschrift ab sofort keine Anwendung mehr finden würde. Auch wenn der Petent mittlerweile aus der Haft entlassen wurde, hat er durch seine Eingabe über seinen Einzelfall hinausgehend eine Änderung dieser Vorschrift in seinem Sinne bewirkt.

Ich möchte damit den Blick auf die Fachausschüsse richten: Der Ausschuss für Bildung und Kultus hat sich zu Beginn der Wahlperiode mit den Eingaben zahlreicher Referendare beschäftigt, die sich über die Einstellungssituation nach ihrem zweiten Staatsexamen an den bayerischen Gymnasien beklagten und selbst von der Nichteinstellung betroffen waren. Aus der Region Bayerischer Untermain erreichten die Bildungspolitiker über 3.000 Petitionen, die sich mit der Lehrersituation an den dortigen Grundschulen beschäftigten.

Viele engagierte Bürger und Verbände forderten in ihren Eingaben mehr Ressourcen für die Inklusion an den Schulen. An diesem Thema sind wir immer dran.

Selbstbewusst haben Schülerinnen einer Realschule aus Niederbayern vor dem Bildungsausschuss die Meinung vertreten, die gedruckte Ausgabe der bay

ernweit bekannten Zeitschrift "Schule & Wir" sollte aus Gründen des Umweltschutzes eingestellt werden. Der Petition konnte zwar nicht abgeholfen werden, hinsichtlich einer Änderung des Layouts und des Inhalts dieser Zeitschrift hat die Staatsregierung aber eine Zusammenarbeit mit den Schülerinnen angeboten.

Die Situation der Lehrkräfte an den verschiedenen Schularten war ebenfalls Gegenstand einer Eingabe mit 10.000 Unterstützern, die im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes behandelt wurde. Dem Wunsch der Petenten, möglichst alle Planstellen langfristig zu besetzen, konnte sich der Ausschuss dem Grunde nach anschließen. Bei der Beratung im Ausschuss wurde jedoch auch deutlich, dass die Vergabe von befristeten Verträgen im äußerst komplexen Einstellungsverfahren ein notwendiges Instrument ist, um einerseits eine optimale Unterrichtsversorgung und andererseits die Einhaltung des Leistungsprinzips bei der Einstellung zu gewährleisten.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, über 570 Eingaben wurden dem Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie überwiesen. Damit ist der Wirtschaftsausschuss derjenige Ausschuss, der nach dem Eingabenausschuss die meisten Petitionen zu behandeln hatte.

(Bernhard Roos (SPD): Jawohl!)

Die Eingabe zur geplanten B 15 – Beschwerde gegen neue Trassenführung – ist mit 319 eingegangenen Einzelschreiben eine Massenpetition. Die Tatsache, dass im Dezember 2014 auf einer Verkehrskonferenz zur B 15 neu in Hinterberg bei Dorfen eine bestandsnahe Variante für den Ausbau vorgestellt wurde, hatte bei den Petenten große Aufregung verursacht. Die Eingabe wurde mit Landtagsbeschluss für erledigt erklärt. Die Planung der Trasse, gegen die sich die Eingabe richtete, wird nicht weiterverfolgt.

Die Eingabe "Ablehnung der geplanten 3. Start- und Landebahn am Flughafen im Erdinger Moos" konnte die meisten Beteiligten auf sich vereinen.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Christian Magerl (GRÜNE))

Circa 82.000 Menschen unterstützten das vorgebrachte Anliegen. Der Petent begehrte, dass der Landtag die Bayerische Staatsregierung auffordere, als Gesellschafter der Flughafen München GmbH dafür zu sorgen, dass diese die Aktivitäten zur Realisierung der dritten Start- und Landebahn umgehend einstelle, und in der Gesellschafterversammlung gegen den Bau der dritten Start- und Landebahn zu stimmen. Die Eingabe wurde aufgrund der Stellung

nahme der Staatsregierung für erledigt erklärt. Das bedeutet, dem Anliegen konnte nicht Rechnung getragen werden. Neben dem Ausschuss befasste sich auch das Plenum mit dieser Eingabe. Das Plenum schloss sich dem Votum des Wirtschaftsausschusses an.

Ein weiterer Schwerpunkt der Eingaben im Wirtschaftsausschuss ist der barrierefreie Umbau von Bahnhöfen. Spitzenreiter war hier die Eingabe zum Fürther Hauptbahnhof mit etwa 20.000 Unterschriften, die der Staatsregierung als Material überwiesen wurde.

Das Thema Windkraft veranlasste ebenfalls viele Bürgerinnen und Bürger, sich an den Landtag zu wenden. Bis auf eine Petition, die der Staatsregierung nach § 80 Nummer 3 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag zur Würdigung überwiesen wurde, wurden alle anderen Eingaben aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung als erledigt betrachtet.

Wenden wir uns dem Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit zu: Bei den Petitionen dieses Ausschusses stand die Forderung nach Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im Mittelpunkt, weil diese Beitragserhebung bei den Betroffenen nicht selten auf Unverständnis stößt. Der Kommunalausschuss hat sich nicht zuletzt aufgrund der zahlreichen Eingaben im Sommer des Jahres 2015 bei einer Expertenanhörung Rat für die Reform der umstrittenen Straßenausbaubeitragssatzungen in den bayerischen Kommunen geholt. Mit der daraufhin erfolgten Einführung des seit mehr als 30 Jahren in Rheinland-Pfalz bewährten Modells der wiederkehrenden Beiträge, das fraktionsübergreifend Sympathie fand, konnten aber auch die Petenten zumindest einen Teilerfolg für sich verbuchen. Dieses Beispiel macht deutlich: Die Reichweite der Petitionen kann über konkrete Einzelfälle hinausgehen. Petitionen können zum Impulsgeber für unsere Arbeit an den großen Stellschrauben der Landespolitik werden.

Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz hat sich besonders mit dem Thema Lärmbelästigung in Biergärten befasst. In einem Biergarten ist während der Fußball-WM für etliche Spiele Public Viewing angeboten worden. Es fand ein großer Ortstermin mit allen Beteiligten statt, und es konnte eine gemeinsame Lösung erreicht werden, die alle unterschiedlichen Interessen berücksichtigt hat.

Das Hochwasser in Bayern, am Inn, an der Donau und an etlichen kleineren Flüssen: Hier ging es um den finanziellen Ausgleich der Hochwasserschäden und letztendlich um den Interessenkonflikt von Oberund Unterliegern im Hinblick auf die zu schützende

Bebauung sowie die Interessen der betroffenen Landwirte.

Das Thema Energiewende hat den Umweltausschuss beschäftigt. So wurde eine Massenpetition mit 47.000 Unterschriften behandelt, in der sich die Petenten gegen eine Ausweitung der Energieerzeugung im AKW Gundremmingen aussprachen. Die Eingabe konnte für "positiv erledigt" erklärt werden, da die Kernkraftwerk Gundremmingen GmbH ihren Antrag auf Leistungserhöhung zurückzog.

Die Massenpetition mit der mit Abstand größten Zahl an Unterschriften aller Eingaben des Landtags wurde zum Thema Verbraucherschutz vorgelegt. Rund 70.000 Petenten haben sich gegen die kommerzielle Nutzung von Agro-Gentechnik, gegen die Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen in Bayern und ganz Deutschland und gegen den Einsatz von gentechnisch veränderten Rohstoffen und Zutaten in Lebensmitteln ausgesprochen. Auch diese Petition konnte für "positiv erledigt" erklärt werden, da in Bayern seit dem Jahr 2009 keine gentechnisch veränderten Pflanzen mehr angebaut und auch nicht für Forschungszwecke freigesetzt werden.

Im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration hatten wir verstärkt Einzelfälle von Beschwerden von Eltern, Müttern, Vätern oder Großeltern über Jugendämter und über deren Entscheidungen in Bezug auf die Personensorge, das Umgangsrecht oder die Inobhutnahme von Kindern. Die Fragen nach der elterlichen Sorge gehören zu den am meisten erörterten Aspekten im Familienrecht. In den Eingaben werden die Maßnahmen und Entscheidungen der Jugendämter verständlicherweise oft sehr emotional aufgegriffen. Ich bin daher dem Ausschuss sehr dankbar dafür, dass er sich der Beschwerden in sensibler Weise annimmt und die schwierige Tätigkeit der Jugendämter angemessen begleitet.

Bei den Eingaben des Ausschusses für Gesundheit und Pflege wurde unter anderem das Thema der Zwangsmitgliedschaft in einer Pflegekammer behandelt. Nachdem sich die Bayerische Staatsregierung für einen Pflegering als Vertretungsorgan für die in der Pflege Tätigen ausgesprochen hat, wenden sich die Eingaben nun gegen die Einsetzung dieses Gremiums. Häufig wurde bei den Eingaben das Thema Fachkräftemangel oder Pflegenotstand thematisiert. Hier sei eine Unterstützerliste mit 5.800 Unterschriften gegen den Pflegenotstand im Kinderkrebszentrum München beispielhaft genannt. Bei der Krankenversicherung waren die Höhe der Beitragszahlung und die Übernahme von Kosten für medizinische Hilfsmittel und Versorgungsleistungen wichtig.

Erwähnen möchte ich noch die Behandlung mehrerer Eingaben im Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen. Der Ausschuss hat in zwei Fällen von der in Artikel 6 Absatz 3 des Petitionsgesetzes vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich Akten vorlegen zu lassen. In einem Fall beschwerte sich der Petent über die Einstellung eines Todesermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft, welches das unnatürliche Ableben seines Sohnes zum Gegenstand hatte. In diesem und in einem weiteren Fall forderte der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen gemäß Artikel 6 Absatz 3 des Petitionsgesetzes die vollständigen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten an und prüfte diese. Das heißt, auch dies wird entsprechend umgesetzt. Bei der Überprüfung kam der Ausschuss in beiden Fällen zu dem Ergebnis, dass die Sachbehandlung durch die Staatsanwaltschaft nicht zu beanstanden war, und beschloss jeweils, die Eingabe aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt zu erklären.

Gerade die Beispiele aus dem Verfassungsausschuss machen deutlich, dass uns bei der Aufklärung des Sachverhalts, der einer Eingabe zugrunde liegt, wichtige Instrumente zur Verfügung stehen, die wir einsetzen können, wenn sich das als notwendig erweist.

Die Behandlung von Eingaben macht Arbeit, aber diese Arbeitszeit im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger ist gut investierte Zeit. Ich habe nur einen Teil der Beispiele aufgreifen können, bei denen ganz oder teilweise im Sinne der Petenten positiv entschieden werden konnte oder zumindest eine Richtschnur aufgezeigt worden ist, welche Möglichkeiten der Abhilfe denkbar sind. Ich darf an dieser Stelle allen Kolleginnen und Kollegen dafür danken, dass sie sich diese Zeit nehmen. Ein besonderer Dank geht an meine Stellvertreterin, Frau Johanna Werner-Muggendorfer, für die jederzeit konstruktive Zusammenarbeit und das kollegiale Miteinander. Herzlichen Dank!

(Allgemeiner Beifall)

Ein Dankeschön geht ebenso an alle Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss und in den Fachausschüssen für die geleistete Arbeit, für das Engagement und den Einsatz für die Bürgerinnen und Bürger. Das ist nahe am Menschen, und ich denke, man kann dabei auch etwas bewirken.

(Allgemeiner Beifall)