Liebe Kollegin Strohmayr, Sie haben den Artikel 6 dargestellt. Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass in Artikel 5 Absatz 4 mit dem Entzug der Betriebserlaubnis für solche Einrichtungen gedroht wird, die diesen Artikel 6 nicht vollumfänglich umsetzen? Wie beurteilen Sie dies aufgrund dieser diffusen, schwammigen und fragwürdigen Forderungen?
Sehr geehrte Frau Kollegin, das beurteile ich in diesem Fall als besonders schlimm für die Einrichtungen. Auf der einen Seite wird ihnen keine Hilfe angeboten. Es werden ihnen keine Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote, zum Beispiel zum Thema interkulturelle Kompetenz, gemacht. Es gibt keine Weiterbildung hinsichtlich der Kompetenz im Bereich der Förderung von Mehrsprachigkeit und Bilingualität. Auf der anderen Seite werden sie in ihrer Existenz bedroht, wenn sie die in diesem Gesetz verankerten Vorschriften nicht erfüllen. Ich meine: So geht es nicht. So kann Integration nicht gelingen.
Insgesamt kann ich nur immer wieder sagen: Artikel 6 ist überflüssig. Er ist zum großen Teil in den Ausführungsbestimmungen zum BayKiBiG geregelt. Wenn man darüber hinaus etwas regeln möchte, muss man regeln, wie man den Einrichtungen und den Erziehern Hilfestellungen geben kann. Ich habe dazu einige Ausführungen gemacht und bitte in diesem Zusammenhang, unseren Änderungsanträgen zuzustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kindertageseinrichtungen dienen der Bildung, der Erziehung und der Betreuung von Kindern. Das BayKiBiG ist ein Fördergesetz. Wir weiten das auf alle Kinder aus: einheimische Kinder, Migranten
kinder, Kinder, denen wir eine Förderung zugutekommen lassen wollen. Kinder in allen Kindertageseinrichtungen sollen zentrale Elemente der christlichabendländischen Kultur erfahren.
Damit ist doch nicht gemeint, dass in Kindertageseinrichtungen eine Missionierung erfolgen soll. Es geht hier nicht um Religion, sondern es geht um Kultur. In Gottes Namen werden wir doch den Kindern, die zu uns kommen, auch beibringen können, dass wir christliche Feiertage haben und dass sich unser Kalender danach ausrichtet.
In den Einrichtungen sollen lediglich unterstützend zum natürlich vorrangigen Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder die Fundamente für die Beachtung der Leitkultur gelegt werden. Die Religionsfreiheit der Eltern und ihrer Kinder wird dadurch nicht berührt. Es ist Teil der christlich-abendländischen Kultur, Toleranz zu üben und Respekt vor anderen Religionen zu haben. So steht es auch in Artikel 6.
Bei Kindern, deren beide Elternteile nicht deutschsprachiger Herkunft sind, ist der Gewichtungsfaktor – Kollege Vogel hat dies vorhin hervorragend angesprochen – bereits jetzt um 30 % höher; er beträgt 1,3. Zusätzlich hat die Staatsregierung 6 Millionen Euro für Projekte zur Förderung der Asylbewerber- und Flüchtlingskinder in den Einrichtungen bereitgestellt. Wir stellen auch Broschüren, Infomaterial und Lehrmaterial zur Verfügung. Es gibt zusätzliche Maßnahmen wie die "Vorkurse Deutsch 240", die darüber hinaus dazu beitragen, das frühe Zeitfenster für den Spracherwerb optimal zu nutzen.
Liebe Frau Strohmayr, ich möchte schon sagen: Weil wir wissen, dass die interkulturelle Kompetenz bei den Erzieherinnen so notwendig und wichtig ist, machen wir Fortbildungen für die Erzieherinnen, und wir fördern sie auch. Das ist unsere Zielsetzung. Das wollen wir auch. Deswegen wollen wir auch für Kinder, die einen Migrationshintergrund haben, auf Qualität setzen.
(Beifall bei der CSU – Unruhe – Glocke der Präsi- dentin – Dr. Simone Strohmayr (SPD): Warum schreiben Sie es dann nicht ins Gesetz?)
kulturellen Wurzeln, vor allem die des christlich-jüdischen Abendlandes vermittelt werden sollen, bitte ich doch zu beachten, dass die Identität aller Kinder zu berücksichtigen ist. Das heißt auch, dass in den Kindertagesstätten die kulturellen Wurzeln der Kinder mit Migrationshintergrund ausreichend Raum finden und gleichwertig neben den kulturellen Wurzeln der anderen vermittelt werden müssen.
Sie schaffen aber nicht ausreichend Fortbildungsangebote. Sie müssen ganz einfach dafür sorgen, dass in den Ausbildungen der Akademien vermittelt wird, dass es eine Selbstverständlichkeit ist, Verschiedenartigkeit in der Kultur und auch Verschiedenartigkeit in der Sprache zu haben. Ich stelle fest, dass diese Qualität nicht in allen Kindertagesstätten vorhanden ist.
– die Erzieherinnen und Erzieher, die Eltern mehr oder weniger dazu bringen müssen, sich an der Integration ihrer Kinder zu beteiligen. Ich möchte gerne wissen, wie Sie das umsetzen wollen und welche Zeitbudgets und welche finanziellen Mittel Sie den Kindertagesstätten zur Verfügung stellen.
Auch für die verpflichtende Sprachstandserhebung muss man die Erzieherinnen qualifizieren. Auch das ist nicht in ausreichendem Maße gegeben. Auch Vorkurse Deutsch sind nicht in ausreichendem Maße vorhanden.
Sie müssen also noch eine Menge umsetzen, wenn Sie dem Ziel der frühkindlichen Bildung, die Sie so sehr betonen, näherkommen wollen.
Liebe Frau Wild, wenn Sie mir vorhin richtig zugehört hätten, hätten Sie gehört, dass ich gesagt habe, dass die Religionsfreiheit der Eltern und ihrer Kinder nicht berührt wird.
Wenn es in der Erziehung, die wir vornehmen wollen, darum geht, dass wir zum Beispiel auch auf die Feiertage hinweisen, dass wir auf die christlich-abendländische Kultur hinweisen, berührt dies alles nicht die Religionsfreiheit. Ich habe vorhin auch gesagt, dass Toleranz und Respekt dringend erforderlich sind. Wir drängen zum Beispiel darauf, dass die interkulturelle Kompetenz bei den Erzieherinnen vorhanden ist und dass dies zum Beispiel bei der Fortbildung und Ausbildung berücksichtigt wird. Dass wir Fortbildungskurse fördern, ist eine Selbstverständlichkeit.
Ich möchte Ihnen noch einmal sagen: Niemand hat gesagt, dass die Integration einfach ist. Mit dem Integrationsgesetz schaffen wir aber die Voraussetzung dafür, dass wir eine klare Leitlinie haben.
Frau Ministerin, bleiben Sie noch am Rednerpult. Wir haben eine weitere Zwischenbemerkung der Kollegin Celina.
Sehr geehrte Frau Ministerin, ich habe noch eine Nachfrage. Was hat die Staatskanzlei in diesem Artikel des Leitkulturgesetzes denn konkret geregelt, was Ihr Ministerium nicht schon im BayKiBiG geregelt hat, und was gilt denn, wenn diese beiden Gesetze eventuell unterschiedliche Lösungen ergeben? Entweder regeln sie nämlich genau das Gleiche – dann braucht man diesen Artikel im Leitkulturgesetz nicht –, oder sie regeln unterschiedliche Dinge. Was gilt denn dann?
Zunächst darf ich Ihnen sagen: Das ist ein Gesetz der Bayerischen Staatsregierung. Alle Ressorts haben ihre Intelligenz und ihre Fachkompetenz eingebracht.
Sie werden doch nicht glauben, dass wir uns nicht eingebracht haben. Deswegen steht dies auch im Gesetz.
Ich möchte Ihnen auch sagen, dass wir das für alle Kinder vorsehen, nicht nur für die einheimischen Kinder, sondern auch für Kinder mit Migrationshintergrund.