Vorweg ist über die Änderungsanträge abzustimmen, hier über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/13422. Mit dem Änderungsantrag soll der Absatz 1 aufgehoben werden. Der federführende Ausschuss empfiehlt die Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltung der FREIEN WÄHLER ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Als Nächstes folgt die Abstimmung über den Antrag der SPD-Fraktion. Nach der Nummer 19 a des Änderungsantrags sollen die bisherigen Absätze 1 bis 8 aufgehoben und durch einen neuen Absatz 1, betreffend das Bayerische Hochschulgesetz, ersetzt werden. Da die Aufhebung die weitestgehende Änderung ist, ist darüber zuerst abzustimmen. Der endberatende Ausschuss empfiehlt die Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen! – Bei Stimmenthaltung der FREIEN WÄHLER ist die Nummer 19a des Antrages abgelehnt.
Zum Absatz 1 empfiehlt der federführende Ausschuss Zustimmung. Wer dem Absatz 1 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die CSU-Fraktion. Gegenstimmen! – SPD-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen! – Fraktion der FREIEN WÄHLER. Damit ist dieser Absatz 1 so beschlossen.
Artikel 17a Änderung weiterer Rechtsvorschriften hier: Abs. 2, 3, 4 "Gemeindeordnung, Landkreisordnung, Bezirksordnung"
Änderungsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Christine Kamm u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hier: Art. 17a Abs. 2, 3 und 4 - Gemeinde-, Landkreis- und Bezirksordnung (Drs. 17/13423)
und den bei den Beratungen im federführenden Ausschuss mündlich gestellten Änderungsantrag von Abgeordneten der CSU-Fraktion.
Bevor ich die Aussprache eröffne, darf ich bekannt geben, dass die SPD-Fraktion zu den Absätzen 2 bis 4 des Artikels 17a namentliche Abstimmung beantragt hat. – Jetzt darf ich die Aussprache eröffnen und erteile Herrn Kollegen Mistol das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, aufgemerkt! Jetzt geht es um den sogenannten Schwimmbad-Paragrafen. Auch hier ließen die kommunalen Spitzenverbände in ihren Stellungnahmen bei der Anhörung den Gesetzentwurf vollkommen durchfallen. Nur nebenbei bemerkt: Ihnen sollte zu denken geben, dass es außer der CSU und vielleicht denjenigen, die vorhin auf der Tribüne gesessen sind, überhaupt niemanden – weder die Kirche noch die Wirtschaft – gibt, der den Gesetzentwurf gut findet.
Die Kritik richtet sich auch gegen diesen Artikel 17a. Für die geplanten Änderungen gibt es schlicht keinen Bedarf; das zeigen die Äußerungen der kommunalen Ebene deutlich auf. Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips sollte die Regelung einer solchen Frage weiterhin der kommunalen Ebene überlassen werden. Wir lehnen also die in Artikel 17a Absätze 2 bis 4 geplanten Änderungen der Gemeindeordnung, der Landkreisordnung und der Bezirksordnung ab. Es gibt keinen Bedarf. Erneut werden, wie es in der Begründung heißt, Einzelfälle von Vorkommnissen vor allem in kommunalen Schwimmbädern verallgemeinert und daraus diskriminierende rechtliche Vorschriften gemacht.
Nach dem berüchtigten Schwimmbad-Paragrafen kann der Zutritt nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer zu einer öffentlichen kommunalen Einrichtung von einer vorherigen Belehrung und dem Anerkenntnis der bestehenden Vorschriften abhängig gemacht werden. Auch damit wird ein diskriminierendes Sonderrecht für Asylbewerber geschaffen, welches alle Betroffenen unabhängig von ihrem konkreten Verhalten unter Generalverdacht stellt. Die Einhaltung bestehender Haus- und Nutzungsordnungen kann vom jeweiligen Betreiber aber schon jetzt über das Hausrecht durchgesetzt werden. Bei groben Verstößen können auch heute schon die Verursacher des Hauses oder des Platzes verwiesen werden. Eine Sonderbehandlung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern ist weder notwendig noch verfassungsrechtlich zulässig.
Einrichtungen der kommunalen Infrastruktur müssen allen Menschen in gleicher Weise offenstehen, und eine vorherige Belehrung nur aufgrund des Aufent
haltsstatus ist nicht gerechtfertigt und ist aus unserer Sicht ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes.
Wir halten eine solche Regelung für nicht erforderlich, systemfremd sowie nicht mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar. Jetzt schon können Benutzungssatzungen oder Benutzungsordnungen entsprechende Verhaltensregeln für alle Benutzerinnen und Benutzer im Rahmen des kommunalen Selbstverwaltungsrechts vorgeben, ohne dass es dazu einer zusätzlichen gesetzlichen Regelung bedarf.
Lassen Sie mich zum Schluss sagen: Wer ausgrenzt, spaltet; wer spaltet, schwächt unser Land. Zusammenhalt macht uns stark, gemeinsam gewinnen wir.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mich hat heute die Diskussion um die beschmierte Parteizentrale daran erinnert, wie mein Haus und mein Auto beschmiert worden sind. Die größte Angst hatte ich damals um meine Kinder und nicht um mich. Ich habe mir eines geschworen: Ich weiche nicht zurück, vor keinem Schmierer und vor keiner Horde, die laut brüllt. Das mache ich nicht.
Im Ausschuss waren wir es gewohnt, dass die CSU wenig oder nichts sagt. Also stört mich das heute auch nicht. Das ändert nichts.
Werte Kolleginnen und Kollegen, ein Gesetz soll dazu dienen, ein menschliches Zusammenleben weitestgehend ohne Konflikte zu ermöglichen. Auch im Verhältnis zum Staat dienen gesetzliche Vorschriften dem geordneten Zusammenleben der Menschen. Nicht umsonst regelt Artikel 21 Absatz 5 der Bayerischen Gemeindeordnung, dass öffentliche, dem Gemeingebrauch dienende Einrichtungen einer Gemeinde jedermann und nicht nur einer Gruppe zustehen. Das ist ein Jedermann-Paragraf unabhängig vom Ansehen der Person, und das fordern wir ein.
Die Gemeinden sind aufgrund ihres Selbstverwaltungsrechts berechtigt, ihre eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln. Hierzu zählt auch der Erlass von Benutzungsverordnungen für gemeindliche Einrichtungen mittels Satzung. Hier wird allgemein von einem Schwimmbad-Artikel gesprochen. Die Regelung bezieht sich natürlich aber auch auf die Volkshochschule, auf die Bücherei und auf Spielplätze; denn auch für sie gibt es solche Ordnungen.
Wie die Staatsregierung in der Antwort auf eine Anfrage zum Plenum im Jahr 2016 angab, steht den Gemeinden ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Jedoch dürfen Grundrechte nicht verletzt werden, und es darf auch nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und gegen höherrangiges Recht verstoßen werden.
Was bezweckt nun die Staatsregierung mit der Regelung, dass die Benutzung einer gemeindlichen Einrichtung durch nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer von der vorherigen Belehrung und der ausdrücklichen Anerkenntnis der bestehenden Vorschriften abhängig gemacht werden kann? – Das heißt, hier handelt es sich korrekterweise um NichtEU-Bürger. Das ist eindeutig eine Diskriminierung. Kann es solchen Mitbürgern denn verboten werden, dass sie das Bad betreten, und liegt nicht ein eindeutiger Verstoß gegen das Grundrecht der freien Religionsausübung vor, wenn es sich um Ausländer handelt? Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts werden durch dieses Recht auch religiöse Bekleidungsvorschriften, zum Beispiel die Forderung nach einer etwas längeren Hose oder nach der Bedeckung des Oberkörpers entsprechend den Vorschriften der Badeordnung und der Hygiene, betroffen. Handelt es sich hier nicht um ein Willkürverbot? Ist das mit der Würde des Menschen vereinbar?
Als ehemaliger Kommunalpolitiker frage ich mich: Welche Dokumente müssen dann vorgelegt werden, damit man in das Bad darf? – Was berechtigt einen dazu, ein Zutrittsschein oder dass man sauber ist? Was machen wir, wenn die Regelung kommt, mit Automaten? Schaffen wir sie ab? Gibt es dann in unseren Einrichtungen keine Automaten mehr? Oder haben wir dafür Gemeindebedienstete abzustellen? – Das alles sind Fragen, die wir nicht beantworten können, weil die Gleichheit "nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer" kassiert wurde. Murks, Murks und noch mal Murks; die CSU hat es wieder gerichtet. Das muss man einfach sagen.
Dann frage ich mich, Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen: Soll man einen "unbescholtenen" Gemeindebürger auffordern, seinen Ausweis und vielleicht noch einen Hygienepass vorzuzeigen? Wollen wir das wirklich? Ist das unser Ansinnen? Denn das ist dank der Einflussnahme der CSU-Fraktion ein Jedermann-Paragraf. Ich frage mich auch: Was soll ein Jedermann-Paragraf in einem Integrationsgesetz? Das zu regeln, ist Aufgabe der Kommunen und nicht einer anderen staatlichen Einrichtung. Die CSU fordert doch immer, dies unten zu regeln, wo man es auch versteht. Also Finger weg von so einem Unsinn sondergleichen!
Wir wollen, dass alle Menschen gleich sind und jeder Mensch gemäß dem Begriff "Jedermann" Zugang zu Einrichtungen erhält, die die Kommune – meistens, manchmal aber auch mit Unterstützung des Freistaates Bayern – bezahlt hat. Wir wollen keine Ausgrenzung und keine Diffamierung von irgendwelchen Bürgern, die in unserem Staat leben. Dafür kämpfen wir. Wer hier lebt, hat das Recht, hier zu sein. Einen Dank nochmals unserem Fraktionssprecher Markus Rinderspacher für sein heutiges hervorragendes Auftreten!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, damit ist die Aussprache geschlossen. Nachdem mir keine weiteren Wortmeldungen vorliegen und vonseiten der SPD-Fraktion eine namentliche Abstimmung beantragt worden ist, aber die Frist von 15 Minuten noch nicht um ist, rufe ich jetzt den nächsten Tagesordnungspunkt auf.
Artikel 17a Änderung weiterer Rechtsvorschriften hier: Abs. 5 "Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen"
Änderungsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Christine Kamm u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hier: Art. 17a Abs. 5 Nr. 3c - Schulpflicht für alle (Drs. 17/13424)
Änderungsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Josef Zellmeier, Markus Blume u. a. (CSU) hier: Nummer 8 a (Drs. 17/13604)
Die Gesamtredezeit beträgt auch hierzu 24 Minuten. Ich darf jetzt Frau Kollegin Sengl um das Wort bitten. Bitte schön, Frau Kollegin.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesem Artikel 17a Absatz 5 soll die Beschulung in den Ankunftsund Rückführungseinrichtungen geregelt werden. Man ist von der ursprünglich sehr strengen Auslegung abgewichen und hat eine softere Variante gefunden. Aber nichtsdestoweniger spricht in diesem Artikel eigentlich die gleiche Stimme wie in dem ganzen Gesetz. Das heißt, die Menschen werden in eine erste und eine zweite Klasse eingeteilt. Das machen Sie sogar mit Kindern. – Da könnte man ruhig klatschen, weil das, was da passiert, eine unglaubliche Geschichte ist.
Deshalb ist es sehr wichtig, hier nicht zu unterscheiden, wo die Kinder wohnen, welchen Aufenthaltsstatus Eltern und Kinder haben und wie lange die Kinder noch da sind, sondern Kinder haben ein Recht auf Bildung. Und wo erfolgt bei uns Bildung? – In Schulen. Jedes Kind und jeder Jugendliche unterliegt der allgemeinen Schulpflicht. Deshalb sind wir dafür, den im Gesetz stehenden Passus zu streichen. Man hätte sich sehr viel sparen können und keine Sonderregelungen erfinden müssen; denn Sonderregelungen führen immer zu Unterscheidungen. In diesem ganzen Gesetz wird zwischen Menschen erster und zweiter Klasse unterschieden.
Heute hatten wir auch eine Sitzung der Kinderkommission. Sehr interessant war folgende Aussage des Vertreters des Ministeriums auf mehrmaliges Nachfragen meinerseits, wie die Beschulung in Manching und Bamberg aussehe: Ja, die Kinder würden, wenn an normalen Schulen eine Regelbeschulung möglich sei, regelbeschult; ansonsten finde die Beschulung in der Einrichtung statt. Dann hätte man sich diesen Absatz eigentlich sparen können. Ich bin gespannt, wie das in der Praxis durchgeführt wird.
Ich verstehe nicht, warum wir im Bayerischen Landtag eine Enquete-Kommission Integration eingerichtet haben, die eine Menge Geld, Zeit und Energie kostet, wenn wir vorab ein Gesetz verabschieden sollen, das angeblich alles regelt, was mit Integration zu tun hat. Dann hätten wir uns diese Enquete-Kommission sparen können. Dadurch wird eine solche Kommission vorgeführt und alles infrage gestellt, was solche Kommissionen normalerweise zu tun haben. Deshalb noch mal unser Appell: Gemeinsam gewinnen wir. Das ist unsere Chance für die Zukunft.