Protokoll der Sitzung vom 15.12.2016

Jetzt müssen wir auf die Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen warten. Dafür unterbreche ich kurz die Sitzung.

(Unterbrechung von 13.46 bis 13.47 Uhr)

Ich nehme die Sitzung wieder auf und gebe die Ergebnisse der vorher durchgeführten namentlichen Abstimmungen bekannt.

Zunächst komme ich zum Änderungsantrag der SPD betreffend "Förderung von Maßnahmen zur Durchführung der Insolvenzordnung", Drucksache 17/13428: Mit Ja haben gestimmt 50, mit Nein haben gestimmt 84, Stimmenthaltungen: 15. Der Änderungsantrag ist abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 4)

Zum Änderungsantrag der SPD betreffend "Förderungen von Maßnahmen zum Abbau der Gewalt gegen Frauen und Kinder", Drucksache 17/13445: Mit Ja haben gestimmt 49, mit Nein haben gestimmt 84, Stimmenthaltungen: 16. Der Änderungsantrag ist ebenfalls abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 5)

Zum Änderungsantrag der FREIEN WÄHLER betreffend "Haushaltstitel für die LandesSeniorenVertretung Bayern e.V. schaffen", Drucksache 17/13576: Mit Ja haben gestimmt 50, mit Nein haben gestimmt 84,

Stimmenthaltungen: 16. Auch dieser Änderungsantrag ist abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 6)

Zum Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend "Förderung der Insolvenzberatung verbessern", Drucksache 17/13503: Mit Ja haben gestimmt 51, mit Nein haben gestimmt 84, Stimmenthaltungen: 15. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 7)

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Einzelplan 10. Der Abstimmung liegt der Einzelplan 10 mit den vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen in der Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/14640 genannten Änderungen zugrunde. Mit dem Änderungsantrag auf Drucksache 17/14654 soll der Haushaltsvermerk zu den Ausgaben des Kapitels 10 53 um einen neuen Titel 633 08 ergänzt werden. Des Weiteren soll dieser neue Leertitel 633 08 mit der Zweckbestimmung "Erstattungen an die Bezirke für Kosten der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer junger Volljähriger" und dem Haushaltsvermerk "Einseitig deckungsfähig zu Lasten 633 05. Die Erläuterungen sind verbindlich." ausgebracht werden. Der Titel erhält eine Erläuterung zu den Einzelheiten. Ich verweise auf die Drucksache 17/14654, die Ihnen mit den Plenarunterlagen übersandt wurde.

Wer dem Einzelplan 10 mit den vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderungen und den Änderungen des vorgenannten Änderungsantrags auf Drucksache 17/14654 seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich in der gleichen Weise anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Einzelplan 10 mit den vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderungen und den Änderungen des Änderungsantrags auf Drucksache 17/14654 angenommen.

Gemäß § 126 Absatz 6 der Geschäftsordnung gelten zugleich die vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge, soweit über sie nicht einzeln abgestimmt worden ist, als erledigt. Eine Liste dieser Änderungsanträge liegt Ihnen vor.

(Siehe Anlage 8)

Außerdem schlägt der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen noch folgende Beschlussfassung vor:

Das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat wird ermächtigt, die erforderlichen Berichtigungen insbesondere in den Erläuterungen, der Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und den sonstigen Anlagen beim endgültigen Ausdruck des Einzelplans vorzunehmen.

Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Auch keine. Dann ist dies so beschlossen.

Unter Bezugnahme auf die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 17/14640 und der vorgenannten Abstimmung weise ich darauf hin, dass die Änderungsanträge auf den Drucksachen 17/13591 und 17/14654 ihre Erledigung gefunden haben. Die Beratung des Einzelplans 10 ist damit abgeschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 16 auf:

Haushaltsplan 2017/2018 Einzelplan 14 für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege

hierzu:

Änderungsanträge von Abgeordneten der CSUFraktion (Drsn. 17/14049 mit 17/14052) Änderungsanträge von Abgeordneten der SPDFraktion (Drsn. 17/14063 mit 17/14076) Änderungsanträge der Fraktion FREIE WÄHLER (Drsn. 17/13999 mit 17/14007) Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drsn. 17/14211 mit 17/14218)

Im Ältestenrat wurde für die Aussprache eine Gesamtredezeit von einer Stunde und 30 Minuten vereinbart. Davon entfallen auf die Fraktion der CSU 22 Minuten, auf die SPD-Fraktion 17 Minuten sowie auf die Fraktionen der FREIEN WÄHLER und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN jeweils 14,5 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich an der Redezeit der stärksten Fraktion. Sie kann deshalb bis zu 22 Minuten sprechen, ohne dass sich dadurch die Redezeit der Fraktionen verlängert.

Ich eröffne die Aussprache. Unser erster Redner ist der Kollege Kühn. Bitte schön, Herr Kühn.

Frau Präsidentin, Frau Staatsministerin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gesundheit ist für jeden Menschen ein sehr wichtiges Gut und hat wegen des Versorgungsauftrags und der strukturpolitischen Relevanz gesamtgesellschaftlich eine herausragende Bedeutung. Wir haben bei uns eine vergleichsweise hochwertige, weltweit anerkannte medizinische Versorgung in der Stadt wie auf dem Land, mit einem effizienten System privater und öffentlicher, vor allem als wichtiger Teil der kommunalen Daseinsvorsorge bestehender Angebote. Auch in diesem Zusammenhang können wir froh sein, in Deutschland und Bayern zu leben.

Mit dem Einzelplan 14 für die Jahre 2017 und 2018 werden die Weichen dafür gestellt, dass den Menschen in Bayern im Rahmen der Landeskompetenzen auch weiterhin die bestmögliche gesundheitliche Versorgung zur Verfügung gestellt werden kann. Der Entwurf des Einzelplans umfasst ein Gesamtvolumen von rund 274 Millionen Euro.

Das Ministerium steht nach seiner Gründung im Oktober 2013 mit der Aufbauphase, nach Umzug Mitte 2014 an den Haidenauplatz und einer kurzen Phase der Konsolidierung sowie der Bewältigung der Aufgaben im Zusammenhang mit den Flüchtlingen und Asylbewerbern seit dem letzten Jahr vor einer neuen großen organisatorischen Herausforderung. Der Ministerrat hat beschlossen, das Ministerium nach Nürnberg zu verlagern, sodass ab dem 1. Januar 2017 je ein Dienstsitz in Nürnberg und in der Landeshauptstadt sein werden. Der Mehrbedarf des Sachhaushalts dafür beträgt für die Jahre 2017 und 2018 insgesamt 5,6 Millionen Euro. Veranschlagt ist außerdem eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 7,5 Millionen Euro für das Jahr 2017. Näheres dazu werden wir noch von Frau Staatsministerin Huml hören.

Im Personalbereich weist der Etat eine Mehrung von 17 Planstellen auf, davon 10 für psychiatrische Prävention, eine halbe Stelle für den Bereich IT-Sicherheit – jeweils im Ministerium – sowie sechseinhalb Stellen für die pharmazeutische Überwachung bei der Regierung von Oberbayern für ganz Bayern. Darüber hinaus werden beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit die Voraussetzungen für die unbefristete Beschäftigung von 115 Arbeitnehmern zur Umsetzung des Bayerischen Krebsregistergesetzes geschaffen.

Im Bereich der Gesundheitsversorgung sind unterschiedliche Maßnahmen vorgesehen, um das hohe

Niveau zu halten und weiter auszubauen. Die umfangreichen Möglichkeiten zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung im ländlichen Raum werden mit den Förderprogrammen für die bayerischen Kurorte und Heilbäder, zur Niederlassung von Ärzten im ländlichen Raum, für innovative medizinische Versorgungskonzepte und mit dem Stipendienprogramm für Medizinstudenten fortgeführt.

Kolleginnen und Kollegen, Bayern ist ein starker Gesundheitsstandort. Durch den medizinischen, technischen und wirtschaftlichen Fortschritt sowie das zunehmende Gesundheitsbewusstsein der Menschen steigen die Lebenserwartung und damit die Relevanz für die Gesundheitswirtschaft. Die jährliche Bruttowertschöpfung liegt bei über 50 Milliarden Euro. Über eine Million Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in der bayerischen Gesundheitswirtschaft tätig. Damit ist sie einer der stärksten Wachstums- und Beschäftigungsmotoren für das Land insgesamt. Die bayerische Medizintechnologie ist auf den Weltmärkten führend, die medizinische Forschung internationale Spitze. Bayern bündelt wie kaum eine andere Region in Europa unternehmerische Kompetenz in Medizintechnik und Pharma.

Die Staatsregierung unternimmt ressortübergreifend viel, um die Gesundheitswirtschaft zu unterstützen. Das im Jahr 2015 aufgelegte Förderprogramm "Gesundheitsregionen plus", das vor allem für den ländlichen Bereich eine hohe Bedeutung hat und über das Angebote der Gesundheitsförderung und der Prävention sowie die Versorgungsstrukturen gestärkt und weiterentwickelt werden sollen, wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten sehr gut angenommen. Deshalb sind Fördermittel für weitere 16 Regionen vorgesehen. Insgesamt haben wir dann 50 "Gesundheitsregionen plus" in Bayern. Die CSUFraktion in Bayern hat die Region Lindau über einen Änderungsantrag noch mit aufgenommen. Insgesamt sind für die gesundheitliche Versorgung im ländlichen Raum rund 20,8 Millionen Euro vorgesehen. Das sind 1,7 Millionen Euro mehr als im letzten Doppelhaushalt.

Kolleginnen und Kollegen, das Thema Hebammen ist unverändert wichtig. Hier hat es schon eine Reihe von Veränderungen und Aktivitäten auf Bundesebene gegeben. Das Ministerium – wir haben das im Ausschuss besprochen – hat hier vor, eine Studie in Auftrag zu geben, um die Situation ganz genau zu durchleuchten und dann zu fragen, ob es hier noch landesspezifischen Handlungsbedarf gibt.

Als Ergebnis der in den Jahren 2015 und 2016 durchgeführten Machbarkeitsstudie sind Mittel in Höhe von 900.000 Euro für ein regionales Projekt zum Aufbau

einer persönlichen Gesundheitsakte im Rahmen des Bayerischen Gesundheitsdatenzentrums veranschlagt. Auch hier hat ein CSU-Antrag zu einer Erhöhung um 150.000 Euro geführt.

Das Thema "Digitalisierung in Krankenhaus und Pflege" wird künftig eine immer größere Bedeutung haben. Mit den vorgesehenen 3 Millionen Euro können Modellvorhaben und Investitionen im Bereich der Digitalisierung der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen und auch erste Projekte in den "eDorf"-Regionen gefördert werden.

Das Thema Barrierefreiheit hat für das Ministerium eine ebenso große Bedeutung. Deshalb ist jetzt vorgesehen, zur Vergabe eines neuen Siegels für barrierefreie Arztpraxen im Rahmen eines Zertifizierungsverfahrens 400.000 Euro zur Verfügung zu stellen.

Auch das Thema Transplantationsmedizin, das unverändert wichtig ist, wird uns weiterhin begleiten. 2.400 Menschen in Bayern und 12.000 Menschen in Deutschland stehen auf der Warteliste. Die Spendenbereitschaft muss weiter erhalten und nach Möglichkeit erhöht werden. Dazu sind entsprechende Maßnahmen erforderlich. Dementsprechend ist es richtig und sinnvoll, die Mittel in Höhe von 445.000 Euro fortzuschreiben. Mir persönlich wäre die Widerspruchslösung lieber gewesen, auch heute noch. Aber leider ist das in Berlin anders entschieden worden.

Die wichtige Förderung von Telematik-Anwendungen wird mit 4 Millionen Euro auf dem hohen Niveau der Vorjahre fortgeführt.

Ein herausragendes Thema ist die Pflege. Sie verdient deshalb besondere Aufmerksamkeit. Die Familienpflege ist in diesem Zusammenhang ein wichtiger Baustein zur Unterstützung und Stabilisierung der Familie in Krisensituationen. Zur Sicherung von generationsübergreifenden Unterstützungs- und Entlastungsangeboten stehen im Doppelhaushalt 100.000 Euro mehr zur Verfügung. Insgesamt können die Familienpflegestationen und der Einsatz von Familienhelferinnen mit rund 2,6 Millionen Euro unterstützt werden.

Zur Förderung des Auf- und Ausbaus von niederschwelligen Betreuungsangeboten sowie von Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen, insbesondere für Pflegebedürftige mit Demenzerkrankungen, stehen 3,4 Millionen Euro zur Verfügung. Die Erhöhung dieser Mittel auf insgesamt 6,4 Millionen Euro ist besonders hervorzuheben, da jeder Euro des Staates mit Mitteln aus dem von den Pflegekassen bereitgestellten Ausgleichfonds verdoppelt wird.

Die Palliativversorgung hilft schwerstkranken sterbenden Menschen, bis zuletzt in Würde und möglichst ohne Schmerzen zu leben. Mit mehr als 1,7 Millionen Euro können palliativmedizinische und geriatrische Versorgungen im stationären und im ambulanten Bereich verbessert werden und der weitere Ausbau der ambulanten Hospizarbeit und die stationären Hospize unterstützt werden. Hier hat ein Antrag der CSU zu einer Erhöhung um weitere 150.000 Euro geführt.

Für die Förderung von Maßnahmen und Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen mit Behinderung sind insgesamt 10,1 Millionen Euro veranschlagt. Gefördert werden die Fachstellen für pflegende Angehörige, ambulant betreute Wohngemeinschaften, Einzelprojekte zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege, die Qualifizierung des Personals und die Anpassung der Tages-, Nachtund Kurzzeitpflege an die Anforderungen Demenzkranker. Bei der Umsetzung der Demenzstrategie hat ein Antrag der CSU zu einer Erhöhung um 600.000 Euro geführt.

Die grundlegenden Veränderungen der Rahmenbedingungen in der Pflege, die Weiterentwicklung des Berufsbildes sowie die fortschreitende medizinischpflegerische Entwicklung erfordern eine gezielte Förderung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Dazu stehen 3,1 Millionen Euro zur Verfügung. Die Staatsregierung hat in einem eigenen Gesetz die Errichtung einer Vereinigung der bayerischen Pflege in den Landtag eingebracht. Die Mittel für die Geschäftsstelle in Höhe von 700.000 Euro sind veranschlagt. Kolleginnen und Kollegen, leistungsfähige Krankenhäuser sind eine entscheidende Säule des Gesundheitswesens in Bayern, und die im Einzelplan 13 dazu vorgesehenen Mittel in Höhe von 3,5 Millionen Euro decken derzeit auch den Bedarf ab. Nach Mitteilung des Ministeriums bestehen keine Engpässe.

Bei den Themen Prävention und Gesundheitsschutz geht es bei uns nicht um Bevormundung, sondern darum, Menschen zu motivieren, persönliche Gewohnheiten sowie Verhaltensweisen zu hinterfragen und den eigenen Lebenswandel gegebenenfalls nachhaltig gesundheitsorientiert zu verändern, und nicht um Maßnahmen, an die andere vielleicht denken.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Dazu folgende Anmerkungen. Die Bekämpfung der Glücksspielsucht findet bei uns weiter ihre Verankerung ebenso wie die psychosozialen Aids-Beratungsstellen. Mit den 7 Millionen Euro können die zehn Stellen gut weiterfinanziert werden. Für das Thema Impfen stehen 5,1 Millionen Euro, für die Suchtbekämpfung 12,3 Millionen Euro – und damit 1,1 Millio

nen Euro mehr – und für die Förderung und Betreuung psychisch Kranker 1,1 Millionen Euro zur Verfügung.

Meine Damen und Herren, das Bayerische Krebsregistergesetz ist mit der Integrierung des Krebsregisters in das LGL eine besondere Aufgabe und auch ein Schwerpunkt der Arbeit in diesem Bereich.