Herr Kollege Holetschek, Sie bezeichnen eine effiziente Kontrolle bei den Minijobs als überbordende Bürokratie. Was sagen Sie den 600.000 Menschen, die noch nicht einmal 8,50 Euro die Stunde bekommen, weil beschissen und getrickst wird? – Das ist unmöglich.
Frau Brendel-Fischer, ist Ihnen eigentlich bewusst, dass 40 % der Gewerbeflächen in Bayern leer stehen und dass es einfach eine naive Vorstellung – auch aufseiten des Finanzministeriums – ist, dass man nur Flächen zubetonieren muss und dann automatisch Firmen angesaust kommen? So ist es nicht; denn dazu muss viel mehr kommen. Da muss die Infrastruktur stimmen, da muss die Umgebung stimmen usw. Sonst gäbe es keine leeren Gewerbeflächen. Wir sagen: Wenn es Firmen gibt, die ein Gewerbegebiet an einem konkreten Ort suchen, kann man immer über Ausnahmegenehmigungen reden. Aber den Gemeinden zu suggerieren, sie müssten nur ihr Fußballfeld zubetonieren und dann kämen die Firmen gesaust, ist auf gut Deutsch Leute-Verarscherei. So kann man keine Politik machen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Karl. – Nun hat sich noch einmal die Frau Staatsministerin zu Wort gemeldet. Bitte schön.
möchte ich schon etwas sagen: Ja, wir haben Fachkräftemangel. Aber, meine Damen und Herren, welche Fachkräfte fehlen? Ich kann Ihnen nur ausdrücklich sagen, dass die Fachkräfte, die uns in der Zukunft fehlen werden, beruflich qualifiziert sind. Nun bitte ich Sie, einfach einmal genau nachzuschauen, wo es solche beruflich qualifizierten Fachkräfte auf der Welt überhaupt gibt. Leute mit der beruflichen Qualifikation zum Mechatroniker werden Sie zum Beispiel in anderen Ländern sehr schwer finden. Wir haben schon Schwierigkeiten auf dem europäischen Binnenmarkt, wo übrigens 500 Millionen Menschen wohnen und in dem es Länder mit einer Jugendarbeitslosigkeit von 50 % gibt. Selbst da kriegen wir es nicht hin.
Ich halte es für falsch, zu glauben, das Fachkräfteproblem sei über internationale Zuströme zu lösen. Das wird nicht funktionieren. Trotzdem haben wir gesagt – dabei bleibe ich –, dass für diejenigen, die eine Ausbildung begonnen haben, selbst dann, wenn sie abgelehnt werden, in Bayern die Regelung "3 plus 2" gilt. Aber sie müssen eben die Ausbildung schon begonnen haben. Das ist auch richtig so.
Ich möchte eines noch grundsätzlich sagen. Wenn man über 50 Jahre gesagt bekommt, dass sich die Qualität eines Bildungssystems ausschließlich daran bemisst, wie hoch die Abiturienten- und die Studentenquote ist, braucht man sich nicht zu wundern, dass der Stellenwert der beruflichen Bildung nicht so hoch ist, wie er eigentlich sein sollte. Das ist das Grundproblem.
Herr Mütze – jetzt ist er weg; deshalb sage ich es den Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN –, damit wir uns nicht falsch verstehen: Wir unterstützen das Anliegen. Übrigens war es Bayern, das die Prämie für Elektromobilität aufs Gleis geschoben und durchgesetzt hat. Aber ich sage Ihnen noch etwas: Wenn Sie vom Zeithorizont 2030 sprechen, das sind zwei Produktzyklen. Das heißt, die Entwicklung wird eingestellt. Noch schlimmer ist, dass Menschen nicht nur neue Autos kaufen, sondern sich auch Gedanken machen, ob sie sie in 10 oder 15 Jahren noch verkaufen können, und deshalb keine Autos mehr kaufen werden. Daher kann man einen solchen Bruch nicht herbeiführen; denn er würde nicht nur die großen Betriebe, sondern auch die ganze Zulieferindustrie treffen; denn sie wirddas nicht wegstecken. Deshalb, meine Damen und Herren, werden wir dagegen weiter vorgehen.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Damit ist die Rednerliste erschöpft, und die Aktuelle Stunde ist beendet.
Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Karl Freller, Oliver Jörg und anderer und Fraktion (CSU) betreffend "Politische Bildung als wirksame Prävention gegen Antisemitismus und Extremismus" auf Drucksache 17/15187 bekannt: Mit Ja haben 150 und mit Nein 0 gestimmt, und auch Stimmenthaltungen gab es nicht. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag angenommen.
Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Benno Zierer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Härtere Strafen bei illegalem Welpenhandel (Drs. 17/13273)
Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Erster Redner ist der Kollege Streibl. Bitte schön, Herr Streibl.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Herr Ministerpräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema des illegalen Welpenhandels beschäftigt den Landtag schon seit Langem, und ich fürchte, es wird uns auch weiter beschäftigen. Infolge der vermehrten Kontrollen an unseren Grenzen kommen immer mehr Welpenhandel und Welpenschlepper ans Tageslicht. Die Tiere müssen dann in unseren Tierheimen untergebracht werden, was mit hohen Kosten verbunden ist. Aber das allein ist es nicht; hier wird nach unserer Meinung letztlich auch ein Verbrechen an den Tieren begangen. Sie werden im Alter von zwei bis fünfzehn Wochen von ihrer Mutter getrennt und können eigentlich nicht richtig gepflegt und aufgezogen werden. Die Tiere kommen in erster Linie aus Ungarn, Rumänien und Bulgarien, wo sogenannte Züchter die Muttertiere unter jämmerlichsten Umständen als Gebärmaschinen benützen, um damit Geld zu machen. Die Tiere werden dann online verkauft und quer durch Europa nach Deutschland, Großbritannien, Belgien und Spanien gekarrt.
Hier läuft nach unserer Meinung nicht nur ein skrupelloses Geschäft, sondern auch eine Art organisierte Kriminalität ab. Dahinter steckt eigentlich ein echtes Geschäftsmodell, das auf dem Leid der Tiere aufbaut.
Wir sagen, hier muss etwas geschehen. Die Strafen, die bei uns vorgesehen sind, sind ungefähr vergleichbar mit den Strafen für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Zwar gibt es in § 17 des Tierschutzgesetzes einen Straftatbestand; aber er besagt, dass man nur dann etwas machen kann, wenn Welpen andauernd und wiederholt erhebliche Schmerzen und Leid zugefügt werden. Für den reinen Transport kommt dieser Tatbestand nicht zur Geltung. Daher müssen wir anders handeln. Ein Blick nach Österreich kann uns hier die Augen öffnen. Im Jahr 2014 wurde in Österreich ein Paar wegen Welpenhandels und gewerbsmäßigen Betrugs zu zwei Jahren Haft verurteilt. Solche Urteile haben Signalwirkung und sind abschreckend. Ein Bußgeld wirkt nicht abschreckend, sondern das Geschäftsmodell geht weiter. Für den Täter muss aber ein Risiko bestehen.
Laut Tierschutzbund werden momentan an unseren Grenzen zwei Transporte pro Monat gestoppt; aber die Dunkelziffer ist wahrscheinlich wesentlich höher. Deswegen fordern wir mit unserem Antrag, dass sich die Staatsregierung auf Bundesebene für einen Straftatbestand des illegalen Tierhandels einsetzt. Das Gesetz muss so geändert werden, dass der illegale Tierhandel in das Strafgesetzbuch aufgenommen wird. Unsere Staatsregierung springt hier zu kurz. Sie macht eine Internetseite, die sie Kampagne nennt und mit "Vernunft statt Mitleid" bezeichnet. Das Geld für die Internetseite hätte man besser den Tierheimen zur Verfügung stellen sollen, die die beschlagnahmten Tiere aufnehmen müssen. Wenn das alles ist, was die Staatsregierung macht, muss man sich schon fragen, wie es mit Artikel 20 a des Grundgesetzes steht.
Unverständlich ist auch, mit welchen Organisationen die Kampagne betrieben wird und mit welchen nicht, zum Beispiel mit dem Tierschutzbund. Der bayerische Landesverband des Deutschen Tierschutzbundes – ihm sind alle Tierheime angeschlossen – taucht auf der Internetseite nicht auf und ist auch nicht gefragt worden. Ich denke, die Leute, die tagtäglich mit Tieren zu tun haben und sich um diese kümmern, die hier ehrenamtlich und hauptamtlich tätig sind, hätte man in die sogenannte Kampagne einbeziehen sollen. Vielleicht hätte man auf sie auch auf der Internetseite hinweisen und dazu auffordern sollen, sich an das örtliche Tierheim zu wenden, wenn man ein Tier kaufen möchte.
Meine Damen und Herren, das Handeln der Staatsregierung ist oberflächlich und beschämend. Der Straftatbestand des illegalen Tierhandels muss aufgenommen werden. Zum Zweiten muss sich die Staatsregierung an den Kosten der Tierheime für die Unterbringung der Tiere beteiligen, die beschlagnahmt werden.
Abschließend bleibt mir nur noch, denjenigen ein herzliches Dankeschön und Vergelts Gott zu sagen, die sich in den Tierheimen für die Tiere und dafür einsetzen, dass dieses schändliche Treiben unterbunden wird.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Dem Antrag der FREIEN WÄHLER mag man durchaus zugestehen, dass er vom Tierschutzgedanken motiviert ist. Wir alle in diesem Hause sind uns sicherlich darin einig, dass Tiere vor Schmerzen, Leiden und Schäden geschützt werden müssen und dass alles getan werden muss, um Schmerzen, Leiden und Schäden zu vermeiden.
Der vorliegende Antrag erfasst diese Problemstellung definitiv nicht. Kollege Streibl, Ihr Antrag ist diesbezüglich oberflächlich. Sie vermengen wieder in unzulässiger Weise Ihren Antrag mit einer ganz anderen Frage, die wir schon sehr häufig im Umweltausschuss diskutiert haben, nämlich mit der Finanzierung der Tierheime. Wer trägt die Kosten, wenn illegale Tiertransporte aufgedeckt werden? Deshalb sollten Sie nicht ablenken.
Lesen Sie den Antrag durch, dann werden Sie sicherlich feststellen, dass Sie sich nur auf den illegalen Welpenhandel beziehen. Das ist ein einziges Schlagwort in einem komplexen Themenfeld. Das ist ein Phänomen unter vielen im Bereich des grenzüberschreitenden Handelns mit Tieren. Dort wird manchmal gegen Tierschutzrecht und Vorschriften aus anderen Rechtsbereichen verstoßen. Das ist der illegale Tierhandel, gegen den wir alle vorgehen wollen. Er betrifft nicht nur Hunde oder Welpen, sondern auch eine ganze Reihe von Tieren, etwa Katzen, Reptilien und Exoten. Deswegen ist der Antrag, den Sie heute zur Abstimmung bringen, nicht hilfreich.
Erwähnt wurde: Es gibt einen entsprechenden Straftatbestand im Tierschutzgesetz. Wenn konkret-individuell Leiden oder Schmerzen bei Tieren verursacht werden, kann das mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Es gibt eine Vielzahl von Ordnungswidrigkeitstatbeständen im Tierschutzgesetz, nach denen Bußgelder in Höhe von bis zu 25.000 Euro verhängt werden können. Darüber hinaus kommen häufig Verstöße gegen andere gesetzliche Vorschriften vor, zum Beispiel mit Blick auf das Tiergesundheitsrecht, das vormalige Tierseuchenrecht. Dabei wissen wir natürlich auch, dass Ermittlungen oft an der Grenze enden und dass die Fahrer, die
diese Transporte durchführen, nicht die Verantwortlichen sind und deswegen nicht zur Rechenschaft gezogen werden können. Sie müssen höchstens eine Sicherheitsleistung hinterlegen.
Uns ist auch bekannt, dass es schwierig ist, Bußgelder in anderen Staaten und auch in EU-Mitgliedsländern zu vollstrecken. Genauso wird es bei entsprechenden Straftatbeständen sein. Wenn sie geahndet werden sollen, muss man sich fragen: Wie komme ich an den Verantwortlichen heran?
Dies befriedigt nicht – das ist uns durchaus bewusst –, aber ein höheres Strafmaß führt sicherlich nicht zu einer Verbesserung des Tierschutzes. Hierbei setzt die Staatsregierung völlig zu Recht auf Aufklärung und auf Kampagnen. Ganz entscheidend ist, dass man den Menschen, die diesen Markt in Anspruch nehmen, bewusst macht, dass sie hierdurch unnötiges Tierleid verursachen. Diese Menschen muss man sensibilisieren, dass sie Tiere von vernünftigen und verantwortungsvollen Züchtern erwerben. Das ist aus meiner Sicht das Entscheidende.
Dieser Antrag hilft uns nicht weiter. Er ist vielleicht gut gemeint, aber schlecht gemacht. Er greift eindeutig zu kurz. Daher werden wir ihn ablehnen.
Danke schön, Herr Kollege Flierl. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Biedefeld. Bitte schön, Frau Biedefeld.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Landtagsfraktion stimmt dem Antrag "Härtere Strafen bei illegalem Welpenhandel" zu. Ich schließe mich in wenigen Punkten dem Kollegen Flierl an. Es stimmt, was er gesagt hat, dass sich der Antrag ausschließlich auf Hunde bezieht. Es gibt illegale Tiertransporte und illegalen Tierhandel auch hier in Bayern. Dabei sind nicht nur Hunde, sondern auch Katzen, Exoten etc. betroffen. Bitte erlauben Sie mir diesen Einwand.
Wir stimmen dem Antrag auch in dem Wissen zu, dass wir durchaus – der Kollege Flierl hat es angesprochen – Möglichkeiten haben, zu ahnden und zu bestrafen. Das Problem ist nur: Sie werden in den wenigsten Fällen angewandt. Wir fordern zum einen, die geltenden Gesetze auszuschöpfen. Da soll ein klares Signal nach außen gehen. Darüber hinaus fordern wir weitere Bestrafungen und höhere Strafen. Der illegale Welpenhandel mit all seinen Konsequenzen betrifft diejenigen, die im praktischen Geschäft dabei und mit diesem Thema konfrontiert sind, zunehmend stärker. Wir haben ein immer größer werdendes Problem bei denjenigen, die es betrifft – Polizei, Zoll und Veterinär
ämter –, aber in erster Linie bei den bayerischen Tierschutzvereinen und bei den Tierheimen. Die Anzahl der Zuschriften, die ich zu diesem Thema bekomme, ist enorm. Gestern habe ich ein Schreiben, einen Prolog, von Robert Derbeck vom Tierschutzverein Noris e. V. aus Nürnberg bekommen, das sich ausschließlich mit dem Thema des illegalen Welpenhandels beschäftigt. Viele Tierschützer und viele, die im Bereich Tierschutz tätig sind, weisen auf diese immer größere Problematik mit allen Konsequenzen hin, die sie nach sich zieht.
Härtere Strafen sind ein kleiner, aber wichtiger Mosaikstein, um gegen den illegalen Welpenhandel vorzugehen. Das sehen wir genauso. Deswegen werden wir dem Antrag auch zustimmen. Hierbei besteht aus unserer Sicht großer politischer Handlungsbedarf. Es geht uns in erster Linie um den Vollzug der Gesetze sowie um höhere Strafen.
Ich möchte an dieser Stelle auf die von der SPDLandtagsfraktion beantragte Expertenanhörung hinweisen, die am 21. April letzten Jahres stattgefunden hat. Dort war der illegale Welpenhandel auch ein zentrales Thema. Was ist seitdem passiert? Es gab Bitten, Anregungen und ganz konkrete Vorschläge, aber seitdem ist nichts vonseiten des zuständigen Umweltministeriums passiert. Alle Anträge, die wir aufgrund dieser Expertenanhörung als SPD-Fraktion eingebracht haben, wurden abgelehnt oder abgeblockt. Wir sind keinen Schritt weitergekommen, ganz im Gegenteil: In Bayern verzeichnen wir eine sehr starke Zunahme illegaler Welpentransporte. Allein in den letzten zehn Tagen – ich rede nicht von Wochen – gab es 12 Aufgriffe. 12 illegale Welpentransporte wurden in Bayern gestoppt, etwa in Passau oder in Bad Reichenhall. Alle Zahlen, bis zum letzten Tier, werden dem bayerischen Umweltministerium ganz aktuell gemeldet. Auch das wurde mir nochmals versichert. Von Dezember 2016 bis heute gab es 30 Vorfälle bzw. 30 Aufgriffe. Das ist nur die Spitze des Eisbergs. Ich möchte gar nicht wissen, wie hoch die Dunkelziffer ist.
Es liegt daran – der Kollege Streibl hat es gesagt –, dass sich der Welpenhandel immer mehr zu einem risikoarmen und sehr lukrativen Geschäft entwickelt. Es wird teuer für diejenigen, die die Arbeit erledigen. Die Täter gehen straffrei aus und machen weiter, weil sie nur mit einer Ordnungswidrigkeit oder einer Sicherheitsleistung belegt werden. Diejenigen, die lukrative Geschäfte machen, freuen sich darüber und machen weiter. Sie planen, selbst wenn sie erwischt werden, schon den nächsten Transport. Wir haben nachweislich viele Wiederholungstäter, auch hier in Bayern. Ihnen passiert nichts. Sie machen weiter.
An denjenigen, die die Arbeit haben und denen es darum geht, unsere Mitgeschöpfe, die Tiere, in Obhut zu nehmen, sie zu versorgen und sie zu pflegen, bleibt letztlich alles hängen. Der Deutsche Tierschutzbund Landesverband Bayern hatte in den letzten zwei Jahren insgesamt 800.000 Euro Kosten aufgrund solcher illegaler Welpentransporte. Sie sind aus Spendengeldern usw. bezahlt worden.
Was passiert mit den Tätern? Ich gebe Ihnen ein aktuelles Beispiel aus den letzten Tagen, wie wir in Bayern damit umgehen: Sie werden erwischt, das Fahrzeug wird nicht beschlagnahmt. Das Fahrzeug hätte beschlagnahmt werden können; denn eine bestimmte Hundesorte, American Stafford, wurde eingeführt. Bei ihr ist die Einfuhr definitiv verboten. Das ist ein Straftatbestand. Es gibt dazu klare Aussagen des Gesetzgebers. Wir haben nämlich das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland, nach dem das klar eine Straftat ist. Man hätte das Fahrzeug durchaus einziehen können. Das hat man nicht gemacht. Die Staatsanwaltschaft hat das nicht interessiert. 700 Euro Sicherheitsleistung sind ein Witz, wenn man sich das genauer betrachtet. Hier wäre das möglich gewesen; hier sind wir gefordert. Allein auf Prävention zu setzen und Kampagnen zu fahren, reicht nicht. Da frage ich Sie, Frau Umweltministerin: Mit welchem Erfolg? Zeigen Sie mir das doch einmal auf.
Abschließend noch einmal meine Bitte. Hören Sie den Ruf nach Hilfe und Unterstützung; hören Sie ihn nicht nur, sondern kümmern Sie sich auch um die Anliegen derjenigen, die in diesen Bereichen tätig sind! Das wäre sehr hilfreich.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es von der Kollegin Biedefeld gehört: Illegale Tiertransporte sind ein immer größer werdendes Problem. In den letzten Jahren sind etwa 600 Welpen bei illegalen Transporten in Bayern aufgegriffen worden. 600! Es werden immer mehr. Es muss offensichtlich sehr viel Geld damit verdient werden.