2017 stehen im Staatshaushalt 270 Millionen Euro Steuermittel, zudem 150 Millionen Euro aus den Eigenmitteln der Labo, also in der Summe 420 Millionen Euro Wohnungsbaufördermittel zur Verfügung. Auch 2018 sind wieder 420 Millionen Euro im Staatshaushalt vorgesehen. Ich erwarte, dass wir es schaffen werden, im Nachtragshaushalt 2018 die Mittel weiter zu erhöhen.
Tatsache ist, dass die Frau Bundesbauministerin zu Recht kritisiert – da stimme ich mit ihr überein –, dass es eine Reihe anderer Bundesländer gibt, die die Mittel des Bundes, die für den Wohnungsbau zwar nicht zweckgebunden, aber diesem dennoch zugewiesen
werden, für andere Zwecke verwenden. Das halte ich in der Tat für einen Skandal. Aber die Frau Wohnungsbauministerin macht kein Hehl daraus, dass sich darunter auch SPD-regierte Länder befinden. Wir haben das in Bayern noch nie, ohne Zweifel noch nie, gemacht. In Bayern ist noch kein einziger Euro an Bundeswohnungsbaumitteln für etwas anderes als den Wohnungsbau verwendet worden. Das ist der Unterschied zwischen dem, was wir unter Wohnungsbau verstehen und dem, was in manchen anderen Bundesländern geschieht, egal, von wem sie gerade regiert werden.
Tatsache ist jedenfalls, dass in Bayern im vergangenen Jahr 2016 für 74.500 Wohnungen Baugenehmigungen oder Freistellungen erteilt worden sind. Das ist seit vielen Jahren die höchste Summe. Ich hoffe, dass in diesem Jahr daraus konkrete Baumaßnahmen werden. Da sind wir also auf einem guten Weg.
Es ist aber unbestreitbar: Die unmittelbare Wohnungsbauförderung ist das eine. Das andere ist: CDU/CSU und SPD haben darüber wiederholt verhandelt. Wir lassen nicht locker, immer wieder aufs Tapet zu bringen, dass es nicht nur unmittelbare soziale Wohnungsbaufördermittel, sondern auch steuerliche Anreize braucht. Das ist unabdingbar notwendig, und zwar sowohl für den Einzelnen, der sein Häuschen für sich selbst baut, als auch für den Mietwohnungsbau. Die degressive steuerliche Abschreibung für den Wohnungsbau war über Jahre hinweg eine wesentliche Finanzierungsgrundlage und ein Anreiz für Investitionen. Dieser Anreiz fehlt seit einigen Jahren. In der Wohnungsbaustatistik ist unübersehbar ablesbar, dass in Deutschland der Wohnungsbau nach Abschaffung der degressiven Abschreibungsmöglichkeit massiv zurückgegangen ist. Deshalb sprechen wir uns dafür aus, diese Regelung wieder einzuführen. Das ist der Kern des heute vorliegenden Dringlichkeitsantrags. Ich bitte Sie nachdrücklich, ihm zuzustimmen.
Natürlich braucht mehr Wohnungsbau mehr Bauland. Dazu muss man sich bekennen. In manchen Bereichen kann nachverdichtet werden. Aber wir sollten den Leuten nicht vormachen, dass wir in unserem Land ohne Inanspruchnahme neuer Flächen mehr Wohnungsbau realisieren können. Insofern wird auch auf kommunaler Ebene aus mancher politischen Richtung den Leuten etwas vorgemacht, als könnte man nur mit Nachverdichtung und ohne neue Flächen etwas erreichen. Das ist nicht der Fall. Dazu muss man sich bekennen, auch wenn die GRÜNEN gerne nur die Reduzierung einer entsprechenden Flächeninanspruchnahme in die Welt setzen. Man kann bei
einer ständig wachsenden Bevölkerung nicht mehr Wohnungsbau in Szene setzen, ohne dafür zusätzliche Flächen in Anspruch zu nehmen.
Das ist irreal. Da muss man Farbe bekennen und ehrlich sagen, was man will. Wenn Sie sagen, es dürfe kein Quadratmeter mehr in Anspruch genommen werden, können nicht so viele Wohnungen gebaut werden, wie wir eigentlich brauchen. Wir brauchen also eine Möglichkeit, die es Kommunen erleichtert, Bauland auszuweisen.
Der Tagesordnung zufolge wird der Bundestag wohl noch heute Abend in einer Spätsitzung über die Novellierung des Baugesetzbuchs entscheiden. Dank unserer massiven Einflussnahme in Berlin sind darin dann auch die Punkte enthalten, die den Kommunen die Möglichkeit geben, unmittelbar am Ortsrand mit vorhandener Bebauung zusätzliche Bauflächen erleichtert auszuweisen. Wir haben das Vorhaben der Bundesbauministerin unterstützt, mit dem neuen Baugebietstyp des urbanen Gebietes innerstädtisch das Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe flexibler zu regeln.
Nicht die Kollegen der CSU-Landesgruppe waren im Bundestag in den letzten Wochen ständig dagegen, diese Regelung in das Baugesetzbuch aufzunehmen. Ich hoffe sehr – das sage ich auch an die Adresse der GRÜNEN –, dass das Ganze heute im Deutschen Bundestag eine Mehrheit findet. Am 31. März soll die Neuregelung dann im Bundesrat behandelt werden. Dann haben wir also konkret den Kommunen die Ausweisung von Bauland erleichtert; keine Kommune kann jedoch dazu gezwungen werden.
Eine letzte Bemerkung mit Blick auf andere Bundesländer: Alle halten bei jeder Gelegenheit insofern Sonntagsreden, als wir mehr Wohnungsbau brauchen. Wenn wir dies ernst meinen, frage ich mich schon, wie es in den letzten Jahren bundesweit bei der Grunderwerbsteuer so weit kommen konnte. Vor ein paar Jahren wurde die Zuständigkeit für die Festlegung des Grunderwerbsteuersatzes den Ländern übertragen. Vom Bund wurde über viele Jahre ein Grunderwerbsteuersatz von 3,5 % festgesetzt, und siehe da, nach einigen Jahren der Zuständigkeit der Länder gibt es unter 16 Bundesländern nur noch zwei Länder, nämlich den Freistaat Sachsen und den Freistaat Bayern, die nach wie vor einen Steuersatz von 3,5 % haben.
allesamt den Grunderwerbsteuersatz auf 4 %, 4,5 %, 5 %, 5,5 %, manche inzwischen sogar auf 6,5 % erhöht. Manche Länder sind dabei, den ursprünglichen Grunderwerbsteuersatz sogar zu verdoppeln. Ich kann doch den Bürgern in unserem Land nicht ernsthaft sagen: Ich will zwar für den Wohnungsbau etwas tun, verteuere aber gleichzeitig allein mit steuerlichen Maßnahmen das Bauen und den Erwerb eines Eigenheims immer mehr. Das lehnen wir ab. Deshalb bitte ich Sie nachdrücklich, unserem Antrag zuzustimmen.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt.
Eins, zwei, drei. – Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/15808 – das ist der Antrag der CSUFraktion – seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion und die FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen! – SPDFraktion und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine. Damit ist der Antrag angenommen.
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/15836 – das ist der Antrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – FREIE WÄHLER, SPD. Gegenstimmen! – CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Wer schließlich dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/15837 – das ist der Antrag der SPD-Fraktion – seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die SPD-Fraktion. Gegenstimmen! – CSU. Enthaltungen? – FREIE WÄHLER und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist auch dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Die Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 17/15809 mit 17/15816 sowie auf den Drucksachen 17/15838 mit 17/15843 werden in die zuständigen federführenden Ausschüsse verwiesen.
zum Dringlichkeitsantrag von der letzten Sitzung. Das wird jetzt einige Zeit dauern. Wir haben die Abstimmungsdauer. Wir haben vorher noch eine Erklärung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Abstimmung. Das heißt, wir werden die anderen ausstehenden Tagesordnungspunkte, die Nummern 15 und 16, die gemeinsam aufgerufen werden sollten, heute nicht mehr schaffen. Das nehmen wir heute von der Tagesordnung herunter und verschieben es auf den 14.03., also auf nächste Woche.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Alexandra Hiersemann, Franz Schindler u. a. und Fraktion (SPD) Abschiebungen nach Afghanistan umgehend aussetzen! (Drs. 17/15609)
Die Aussprache zum vorgenannten Dringlichkeitsantrag hat bereits in der letzten Plenarsitzung am 22. Februar stattgefunden. Offen ist noch die namentliche Abstimmung, die aus Zeitgründen nicht mehr durchgeführt werden konnte. Bevor wir zur Abstimmung kommen, hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Frau Kollegin Kamm im Namen der Fraktion eine Erklärung zur Abstimmung gemäß § 133 Absatz 1 der Geschäftsordnung angemeldet. Bitte schön, Frau Kamm.
So viel Demokratie muss sein. – Ich möchte das Abstimmverhalten meiner Fraktion zum Antrag auf Drucksache 17/15609 erläutern. Wir sagen: Ja, es ist notwendig, Abschiebungen nach Afghanistan umgehend auszusetzen. Offenbar ist man derzeit schon wieder dabei, im Vorgriff auf eine weitere Sammelabschiebung Flüchtlinge hier in Bayern in Abschiebehaft zu nehmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, daher ist es notwendig, Abschiebungen bis zu einer Neubewertung der Sicherheitslage zu stoppen, wie Sie es fordern. Genauso notwendig ist es aber auch, diese Neubewertung durch das hierfür zuständige Bundesaußenministerium zu veranlassen, und zwar möglichst schnell.
Die derzeitige falsche Lagebewertung wirkt sich verhängnisvoll auf die Asylverfahrensentscheidungen des BAMF aus.
Im BAMF werden derzeit viele Asylanträge negativ beschieden, weil die Entscheidungsgrundlagen nicht stimmen.
Die falsche Lagebeurteilung wirkt sich ebenso verhängnisvoll auf die Entscheidungen verschiedener Innenminister aus, die aufgrund der Beurteilung des Bundesaußenministeriums meinen, dass eine Abschiebung in dieses Land möglich oder vielleicht sogar geboten sei.
Über 24.000 afghanische Asylsuchende hier in Bayern haben derzeit größte Sorge, dass ihre Asylgründe nicht anerkannt werden, dass sie nicht gesehen und verstanden werden. Sie haben größte Sorge vor einer Abschiebung, und zwar vor einer Abschiebung in ein Land, in dem möglicherweise schon lange kein Familienangehöriger mehr lebt, Herr Innenminister. Das ist wirklich ärgerlich.
(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der SPD – Zurufe von der CSU – Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Frau Kollegin Kamm, bevor hier die Emotionen wieder hochkochen, darf ich Sie darauf hinweisen, dass Sie das Abstimmungsverhalten Ihrer Fraktion erklären wollten.
Frau Kamm, einen kleinen Moment. – Kollege, einen gewissen Beurteilungsspielraum müssen Sie uns allen dazu lassen.
Wir brauchen unbedingt eine Neubewertung der Sicherheitslage durch das Außenministerium, und zwar aufgrund folgender Situationen, die das UNHCR und die Mission der UN in Afghanistan dargelegt haben. Diese dürfen nicht länger durch ein schnoddriges Schreiben wie jenes des Außenministeriums und des Innenministeriums vom