Protokoll der Sitzung vom 14.03.2017

Danke schön, Herr Kollege Streibl. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Frau Kollegin Gote. Bitte schön.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir GRÜNE sind dankbar für diesen erneuten Vorstoß der SPD mit diesem Gesetzentwurf. Es ist richtig: Es gab schon einige Versuche in diese Richtung auch von unserer Seite. Wenn der Vorschlag heute wieder abgelehnt werden sollte, dann freuen wir uns bereits auf die nächsten Versuche; denn wir halten es für eine sehr sinnvolle Sache, dass die Wahl der berufsrichterlichen Mitglieder und des Präsidenten und seiner Vertreter mit einer Zweidrittelmehrheit erfolgt, nicht nur mit einfacher Mehrheit.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dies würde die Unabhängigkeit der Justiz stärken. Damit würde man ein wichtiges Zeichen nach außen für die Bürgerinnen und Bürger setzen. Das würde auch der Praxis im Bund und in vielen anderen Ländern entsprechen. Es stärkt die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichtshofs, weil er zumindest nicht

mehr mit der Unterstellung leben müsste, dass er einfach nur von der regierenden Mehrheit mit einer Stimme Mehrheit besetzt werden könne. Das wäre im Sinne der Gewaltenteilung und für die Unabhängigkeit der Justiz ein wichtiger Schritt. Wir würden das jedenfalls sehr begrüßen.

Wir haben zwar im Rahmen der Ersten Lesung und der Ausschussberatungen darüber diskutiert, allerdings habe ich keine Argumente gehört, die gegen diesen Vorschlag sprechen würden. Das ist symptomatisch für vieles, was wir im Moment politisch erleben in Bayern. Sie halten an der Praxis fest, auch wenn es nicht die beste ist. Sie argumentieren: Sie bleiben dabei, weil Sie es können. Sie machen das so, weil Sie es können. Die Geschäftsordnung des Landtags wird gegen den Willen der anderen Fraktionen geändert, weil Sie es können. Im Moment versuchen Sie, das Kommunalwahlrecht zu ändern, weil Sie es können. Das ist die reine Arroganz der Macht.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Sie haben einfach die Maßstäbe verloren, die zu einem guten Stil eines demokratischen Miteinanders gehören. Ich kann Sie nur dazu auffordern, wieder zurück zu diesem großen Miteinander zu finden. Üben Sie sich auch mit Ihrer Mehrheit ein wenig in Demut, in demokratischer Demut, und stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Danke schön, Frau Kollegin Gote. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen jedoch nicht zur Abstimmung, weil die CSU-Fraktion eine namentliche Abstimmung beantragt hat. Das bedeutet, wir verschieben die Abstimmung und fahren einstweilen mit dem nächsten Tagesordnungspunkt fort.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Franz Schindler, Horst Arnold u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Richtergesetzes 70 Jahre Bayerische Verfassung Unser Bayern. Unsere Verfassung. Unser Auftrag (Drs. 17/14538) Zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Gemäß der Vereinbarung des Ältestenrats beträgt die Gesamtredezeit der Fraktionen 24 Minuten. Die Redezeiten darf ich als bekannt voraussetzen. Erster Redner ist Herr Kollege Arnold. Bitte schön.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Mit unserem Gesetzentwurf fordern wir – damit zitieren wir auch den Ministerpräsidenten – hundert Prozent Transparenz bei der Bestimmung der Richterinnen und Richter in unserem schönen Bayernland. Bis auf die Eingangsstellen werden nämlich alle Stellen ausgeschrieben. Im Rahmen eines Bewerbungsvorgangs sind diese Stellen jedem zugänglich. Dieses Recht steht jedem verfassungsrechtlich zu. Nach unserer Bayerischen Verfassung hat jeder Anspruch auf Zugang zu öffentlichen Ämtern. Deshalb ist die Ausschreibung das richtige Instrument.

(Beifall bei der SPD)

Das gilt jedoch nicht für die obersten zwölf Stellen in der Justiz in diesem Land. Dabei handelt es sich um die Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Verwaltungsgerichtshofs, des Landessozialgerichts, der Landesarbeitsgerichte, der Finanzgerichte und um die Generalstaatsanwälte. Diese Stellen werden nicht im Wege von Ausschreibungen besetzt, sondern die Besetzung wird vom Ministerrat bestimmt. In der Regel ringen hochkompetente Juristinnen und Juristen entweder im Hauptstaatsanwaltschaftsrat oder im Hauptrichterrat zusammen mit dem Ministerium um personelle Lösungen und diskutieren über Vorschläge. Über die zwölf obersten Stellen wird jedoch nicht ausschließlich von Juristen bestimmt. Ich sage hier nichts gegen die politische Kompetenz des Ministerrates, die von der Opposition allerdings häufig zu Recht in Zweifel gezogen wird. Man fragt sich allerdings schon, warum ausgerechnet Leute, die nicht Juristen sind, über Stellen der obersten Richter entscheiden. Man fragt sich auch: Welche Interessen stehen dahinter? Juristische Fachkompetenz erschließt sich jemandem, der nicht in der Justiz und Rechtspflege tätig ist, wohl nur auf Zuruf. Es geht darum, entsprechende Posten vorzubereiten. Das ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel. Deshalb fordern wir eine Ausschreibung dieser Stellen.

Frau Kollegin Guttenberger fragt in diesem Zusammenhang immer nach dem Mehrgewinn. Frau Guttenberger, wir haben einen Mehrgewinn. Wir wissen nämlich, wer sich in der Richterschaft und bei den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in der Lage fühlt, ein solches Amt zu besetzen.

(Jürgen W. Heike (CSU): Darum geht es doch gar nicht!)

Damit werden Sachverstand und Kompetenz gewährleistet, die möglicherweise verloren gehen. Derzeit werden Richterinnen und Richter nur auserkoren, aber nicht gewählt bzw. bestimmt. Das ist nicht akzeptabel.

Ich weise aber auch darauf hin, dass die meisten Besetzungen geglückt sind. Vor drei Wochen hat allerdings die Einführung des Generalstaatsanwalts Schmitt in Nürnberg stattgefunden. Der dortige stellvertretende Leitende Oberstaatsanwalt, Herr Wenny, hat sich zu der hervorragenden Zusammenarbeit mit dem OLG-Präsidenten geäußert. Unter Beifall der Korona hat er jedoch darauf hingewiesen, dass der Vorgänger des hochgeschätzten OLG-Präsidenten, Herr Küspert, in diese Würdigung der Kompetenz nicht einbezogen werde. Das bedeutet, dass es den einen oder anderen Fehlgriff des Ministerrats gegeben hat, der in der breiten Kollegenschaft, der Kompetenz vor Ort, nicht akzeptiert worden ist. Der Leitende Oberstaatsanwalt hat im Rahmen der Würdigung des neuen Amtsträgers gesagt: Uns ist mitgeteilt worden, dass wir mit dieser Besetzung "Glück haben". Bei der Besetzung der höchsten Gerichte und Staatsanwaltschaften ist "Glück" jedoch fehl am Platz. Bei der Besetzung müssen Fachkompetenz, Sachkompetenz und Sozialkompetenz im Vordergrund stehen. Dies wäre im Rahmen einer transparenten Ausschreibung gewährleistet.

Das ist die Sicht der Kollegen. Das ist auch die Sicht der berufsständischen Verbände. Ich weiß nicht, wie oft der Bayerische Richterverein auf Veranstaltungen die Ausweitung von Ausschreibungen auch auf diese höchsten Stellen gefordert hat. Das wäre im Sinne einer hundertprozentigen Transparenz. Ich zitiere wörtlich den Ehrenvorsitzenden des Bayerischen Richtervereins, Direktor des Amtsgerichts Fürth, Herrn Groß: Eine sogenannte Vetterleswirtschaft sollte man schon vom Anschein her vermeiden. – Das könnten wir leicht beseitigen, wenn wir diesem Gesetzentwurf zustimmen.

Die Berufsvertretung beklagt – das habe ich bereits erwähnt –, dass dies nicht so ist. Wir beklagen das auch. Die Justiz arbeitet hervorragend, gestaltet Gerichtsentscheidungen vernünftig und hat ihre Unabhängigkeit bereits in mannigfaltiger Hinsicht bewiesen. Diese Berufsvertretung sollten wir nicht enttäuschen und nicht weiter klagen lassen. Der Klage kann mit der Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf abgeholfen werden. Damit können wir erfüllen, was uns der Herr Ministerpräsident vor Jahren ins Stammbuch geschrieben hat: hundertprozentige Transparenz.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Arnold. – Für die CSU-Fraktion darf ich Frau Guttenberger das Wort erteilen. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Spitzenstellen in der Justiz und in anderen gerichtlichen Ressorts werden nach Leistung, Eignung und Befähigung besetzt – nach Leistung, Eignung und Befähigung! Es geht also nicht darum, wer sich berufen glaubt oder "sich in der Lage sieht", wie es der Kollege Arnold bezeichnet hat. Es geht darum, wer nach Leistung, Eignung und Befähigung zu den Persönlichkeiten gehört, die bereits jetzt in der oberen Führungsebene Verantwortung tragen, und wer diese Verantwortung dann in der obersten Führungsebene weiterführt. Da geht es auch nicht um Glück. Ich habe das für feinsinnigen Humor des Herrn Oberstaatsanwalts Wenny gehalten, der damit loben wollte, wie schön es sei, Herrn Oberstaatsanwalt Schmitt, der auch fußballerisch der Stadt Nürnberg verbunden ist, auf diesem Posten zu wissen. Es geht weder um Glück, noch geht es darum, wer sich selbst berufen fühlt und in der Lage glaubt, das zu können, sondern es geht immer um Leistung, Eignung und Befähigung. Welchen Mehrgewinn an Information könnte die zusätzliche Ausschreibung dieser zwölf Positionen also ergeben?

Erstens. Über die Besetzung entscheidet die Staatsregierung. So steht es im Gesetz.

Zweitens. Es geht um Leistung, Eignung und Befähigung. Damit ist für jeden klar, dass nur Kandidaten und Kandidatinnen aus der oberen Führungsriege für die oberste Führungsriege in Betracht kommen. Diese Kandidaten sind allen bekannt, die am Auswahlverfahren beteiligt sind. Es handelt sich um genau jene Persönlichkeiten, die nach – ich betone es noch mal – Leistung, Eignung und Befähigung für diese Ämter in Betracht kommen. Natürlich wird auch das zuständige Gremium der Personalvertretung eingeschaltet, also der Richterrat und der Hauptstaatsanwaltsrat. Somit herrscht auch hier Transparenz. Somit ist für mich – auch wenn Sie es, Herr Kollege Arnold, zum 92. Mal wiederholen – kein Mehrgewinn durch eine Ausschreibung erkennbar. Übrigens könnte man auch nach der jetzigen Gesetzeslage ein Ausschreibungsverfahren durchführen, nämlich dann, wenn nicht klar wäre, wer nach Leistung, Eignung und Befähigung für diese Position in Betracht käme. Weil aber ohnehin nur eine Handvoll Personen jedes Ressorts für diese Positionen in der obersten Führungsebene in Betracht kommen, würde sich durch eine Ausschreibung – auch wenn Sie immer versuchen, mangelnde Transparenz und Geheimniskrämerei zu bemühen – überhaupt nichts ändern.

(Horst Arnold (SPD): Was sagt der Richter dann?)

Wir sind also der festen Überzeugung, dass sich das jetzige Verfahren, an dem der Hauptstaatsanwaltsrat und der Richterrat beteiligt sind und das zu guten, tragfähigen und erfolgreichen Besetzungen geführt hat, bewährt hat.

(Horst Arnold (SPD): Nicht immer!)

Deshalb sehen wir überhaupt keinen Bedarf, ein neues Gesetz zu schaffen bzw. eine Gesetzesänderung vorzunehmen, durch die – nur dann eben nach einer Ausschreibung; so viel zur Bürokratie – wieder nur genau diejenigen durch Leistung, Eignung und Befähigung in genau solche Positionen kämen, in die sie ohnehin gekommen wären.

(Franz Schindler (SPD): Es geht um Transparenz!)

Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Frau Kollegin Guttenberger. – Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER: Kollege Streibl. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Guttenberger, Sie fragen nach dem Mehrgewinn. – Das ist im Grunde ganz einfach: Der Mehrgewinn besteht darin, eine größere Auswahl zu haben, besteht darin, dass sich auch die Besten bewerben können, und besteht darin, dass manchmal auch Leute dabei sein können, die man vorher nicht im Blick hatte. Er besteht auch darin, dass man die Leute ermutigt, sich zu bewerben. Erst dann wird nach Eignung, Leistung und Befähigung ausgewählt. Wenn Sie zum Einkaufen gehen und einen Korb Äpfel nehmen, dann nehmen Sie auch nicht den Erstbesten, der oben liegt, sondern Sie schauen nach, welcher Ihnen passt und gefällt, und vielleicht steht ja weiter unten ein Korb, der genau der ist, den Sie haben wollen. Das zum einen.

Aber es geht hier nicht nur um die Frage des Mehrgewinns, sondern es geht letztlich auch um die Frage der demokratischen Legitimation der Justiz. Wenn die obersten zwölf Richterstellen – ausgenommen diejenigen des Verfassungsgerichtshofs – von der Exekutive bestimmt werden, wenn also die Verwaltung die Richter bestimmt, die möglicherweise auch über die Verwaltung oder Personen in der Verwaltung Recht sprechen, dann bedeutet das schon eine gewisse Schieflage. Ich denke, hier sollte sich die Justiz lieber selbst verwalten und selbst organisieren, um so die besten Leute dahin zu bringen, wo sie gebraucht werden. Das wäre ein großer Gewinn für die Demokratie

im Freistaat. Die Staatsregierung würde sich auch nicht mehr dem Vorwurf der Intransparenz stellen müssen und würde nicht mehr den Anschein erwecken, dass gewisse Personen in gewisse Stellen und Positionen gebracht werden. Allein das wäre es wert, ein anderes Verfahren zu wählen, das letztlich auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in diese Positionen und in die Justiz stärken würde. Im Grunde ist es aberwitzig, dass sich die Justiz bei allen Stellen und Positionen in der Richterschaft und Staatsanwaltschaft selbst organisiert, aber bei den obersten zwölf Entscheidern müssen dann Staatsregierung und Ministerrat eingreifen und hier eine Auswahl treffen. Das ist letztlich gegenüber der Justiz unverschämt.

Insofern unterstützen wir diesen Gesetzentwurf und werden ihn auch weiterhin unterstützen. Wir sagen hier auch zur CSU: Es wäre gut, wenn Sie sich einen Ruck geben würden; denn es würde letztlich die Justiz stärken. Damit würden Sie auch die Gesellschaft in unserem Freistaat stärken und letztlich unseren Freistaat selbst, auf den Sie doch immer so stolz sind. Insofern: Tun Sie etwas für unser Land und unterstützen Sie das Vorhaben.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Herr Kollege Streibl. – Frau Kollegin Gote für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich den Ausführungen der Kollegen Arnold und Streibl voll anschließen und mich entsprechend kurz fassen. Wir haben das Thema auch in der Ersten Lesung und im Ausschuss schon diskutiert.

Eine sich selbst verwaltende, personell und institutionell unabhängige Justiz ist der Garant des demokratischen Rechtsstaats, und es müsste eigentlich in unserer heutigen Zeit, im Jahr 2017, eine Selbstverständlichkeit sein, dass größtmögliche Transparenz gerade bei der Besetzung der höchsten Richterstellen ein Anliegen aller Demokraten und Demokratinnen ist. Es sollte auch eine Selbstverständlichkeit sein, alles zu vermeiden, was den Anschein erweckt, dass in Vetternwirtschaft, gleichsam in einem closed room, in einem geschlossenen Raum, Stellen ausgehandelt und verschoben werden und die Besetzung nicht einem offenen und transparenten Verfahren unterliegt.

(Zuruf des Abgeordneten Jürgen W. Heike (CSU))

Eine Neuregelung wäre ein großer Fortschritt für unsere Justiz in Bayern und würde mehr Transparenz

und einen weiteren Schritt hin zur Selbstverwaltung bedeuten. Wir unterstützen selbstverständlich auch diesen Gesetzentwurf. Wenn Sie ihn jetzt wieder ablehnen – auch hier wieder allein deshalb, weil Sie es können und weil Sie es eben allein mit sich ausmachen wollen –, dann werden wir uns auch schon auf die nächsten Anläufe freuen. Ich kann Ihnen versichern, wir werden gemeinsam sicher so lange nicht lockerlassen, bis man in Bayern auf ein Niveau gekommen ist, das einer heutigen modernen, bürgerfreundlichen und bürgernahen Demokratie entspricht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Gote. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, zunächst zu diesem Tagesordnungspunkt, anschließend zur namentlichen Abstimmung des vorherigen Tagesordnungspunkts. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/14538 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dem Gesetzentwurf dagegen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen, bitte! – CSU-Fraktion. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Meine Damen und Herren, ich gehe zurück zum Tagesordnungspunkt 8, und wir kommen zur namentlichen Abstimmung. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/14537 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wir kommen jetzt zur namentlichen Abstimmung hierüber. Sie haben fünf Minuten Zeit. Ich eröffne die Abstimmung.

(Namentliche Abstimmung von 17.30 bis 17.35 Uhr)

Meine Damen und Herren, die Abstimmungszeit ist abgelaufen. Ich schließe die Abstimmung. Das Ergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt.