Horst Arnold

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Herzlichen Dank, Frau Kollegin Schulze. Mit vielen Ihrer Apelle kann man tatsächlich d‘accord gehen. Viele sind aber nicht neu, sondern sind tatsächlich Wiederholungen aus der Verfassung. Es ist gut, wenn Sie darauf hinweisen, die Verfassungsrealität herzustellen. Unter diesem Aspekt habe ich allerdings schon eine Anmerkung zu machen. Sie sagen, es braucht etwas Neues, es braucht neue Gedanken. Sie kommen allzu oft mit neuen Gedanken,
die nicht ausformuliert bzw. nicht zu Ende gedacht sind. Sie setzen zum Beispiel ein Volksbegehren "Flächenfraß" in die Welt und aktivieren die Leute zu diesem wichtigen Thema und suggerieren, dass dies mit Ihrem Gesetzentwurf umsetzbar wäre. Dann muss man sich vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof ins Stammbuch schreiben lassen: Angesichts der komplexen Materie und der Regelungsdefizite des Gesetzesvorschlags ist es zudem zweifelhaft, ob die Stimmberechtigten bei einem Volksentscheid über den Gesetzentwurf überhaupt dessen Auswirkungen überblicken.
Das ist doch gewissermaßen der Hinweis – aus meiner Sicht –, dass die Themen zwar angesprochen werden müssen, dies aber gründlich. Ich fordere auch von Ihnen ein, wenn wir uns demnächst alle wieder im Landtag treffen, gründlich und zusammen zu arbeiten und nicht nur Schlagzeilen zu produzieren und Emotionen zu generieren, so wichtig das in der Politik auch ist, sondern sachliche, fachlich solide Arbeit zu leisten, damit das nächste Volksbegehren, das Sie initiieren, möglicherweise durchgeht, wenn Sie nicht an der Regierung sind.
Herr Staatsekretär Zellmeier, Sie haben davon gesprochen, die Stärken des Freistaats auszuspielen. Ich gehe davon aus, eine Stärke des Freistaats ist der Rechtsstaat. Sie sagen in diesem Zusammenhang, es sei das Richtige zu entscheiden. Wir haben ein Urteil, das vom VGH im Februar 2017 bestätigt worden ist und das die
Staatsregierung verpflichtet, den Luftreinhalteplan zu ergänzen. Diesbezüglich sind bekanntlich schon ein Zwangsgeld und ein weiteres Zwangsgeld erhoben worden. Wie gedenkt denn die Staatsregierung mit derartigen Entscheidungen umzugehen, sich an die Gerichtsentscheidung zu halten und das umzusetzen? Oder will man weiterhin Gerichtsentscheidungen des Freistaates Bayern ignorieren und Zwangsgelder, immerhin Steuergelder, dafür zahlen, dass man sich nicht rechtsstaatlich verhält? Das würde mich erstens einmal interessieren. Dann wäre ganz entscheidend, ob es tatsächlich dazu kommt, dass Sie zu einem anderen Ergebnis kommen.
Sehr geehrter Herr Ländner, ich nehme das zur Kenntnis. Wir haben im Bayerischen Landtag ja schon 2011 anlässlich solcher Ereignisse eine Anhörung durchgeführt. Das war im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit im Juni 2011. Da sind verschiedene Sachverständige zu Wort gekommen. Der damalige Staatsanwalt als Gruppenleiter Steinkraus-Koch hat sich zu dieser Situation aus strafprozessualer Sicht geäußert. Die Staatsanwaltschaft hat ja, wie Sie wissen, die Aufgabe neutral, also nicht nur belastend, sondern auch entlastend aufzuklären.
Er hat sich zu genau dieser Frage wie folgt geäußert: Es wäre auch für die Staatsanwaltschaft zur Aufklärung und auch zum Schutz vor möglicherweise falschen Anschuldigungen wichtig, eine individuelle Kennzeichnung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Einsatz vorzusehen, weil dann viele Probleme bei der Aufklärung erst gar nicht auftauchen. – Das ist ein Statement der Staatsanwaltschaft. Das können Sie in diesem Zusammenhang aus meiner Sicht nicht einfach übergehen. Seit dieser Zeit hat sich offensichtlich nichts geändert.
Die andere Anmerkung, dass Ihnen weitere Dinge nicht bekannt sind, die seit 2006 oder 2007 passiert sind, konnten Sie wahrscheinlich nur deshalb machen, weil die Fälle statistisch nicht erfasst worden sind. Ich selber war einmal Zeuge eines Einsatzes der Polizei bei einem Spiel der Spielvereinigung Greuther Fürth gegen Bayern München. Damals gab es unaufklärbare Situationen. Ich will die Polizei in diesem Zusammenhang nicht schelten, aber es gibt Situationen, die aufgeklärt werden müssen.
Aber wenn die Staatsanwaltschaft selber keine geeigneten Beweismittel vorweisen kann und sich darauf beruft, dass eine individuelle Kennzeichnung mögli
cherweise helfen würde, um Anschuldigungen, die unter Umständen falsch sind, aus dem Weg zu räumen, dann frage ich mich, wie Sie sich diesem Ansinnen der Strafverfolgungsbehörden entziehen können und warum Sie diese Anträge ablehnen wollen.
Sehr geehrter Herr Staatsminister, ich möchte bei diesem Thema argumentativ etwas abrüsten. Ich war von 1996 bis 1999 FußballstadionStaatsanwalt, sowohl in Nürnberg als auch in Fürth. Ich habe dort etliche Verfahren wegen Landfriedensbruch geführt, darunter auch einige beschleunigte Verfahren. Hier geht es um die Präsenz von Beweismitteln. Bei diesen Verfahren ging es nicht um Straftäter, die bei der Polizei sind.
In solchen Fällen ist die Lage sehr kompliziert. Die Einsatzhundertschaften haben damit zu tun, Recht und Ordnung zu schaffen. Im Gerichtsverfahren ist es dann später erforderlich, zu wissen, welcher Beamte und welche Beamtin was wann wo wie getan hat. Jeder Angeklagte hat das Recht, sich zu verteidigen. Das kann sehr subtil geschehen. Es gibt den strafprozessual bekannten Begriff "Konfliktverteidigung". Hier kann es zu einer gewissen Sicherheit beitragen, wenn die Staatsanwaltschaft in der Lage ist, Polizeibeamte als Zeugen zu präsentieren, die vom BeDo, also vom Beweis- und Dokumentationstrupp, benannt worden sind.
Aus dieser Situation heraus habe ich die Erfahrung gemacht, dass häufig die Beweisführung gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte und gegen die Straftäter in der Masse schwierig ist. Der Zugriff auf die einzelnen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten aus diesen Hundertschaften heraus ist sehr schwierig. Eine Ermittlung, wer wann wo was gesagt hat, ist aufgrund der Stresssituation der Polizeibeamten vor Ort sehr schwierig. Die Staatsanwaltschaft muss, wenn ein Beweis nicht möglich ist, nach § 170 Absatz 2 StPO das Verfahren gegen die Beschuldigten einstellen, weil nicht mit hinreichender Sicherheit festzustellen ist, ob dieser oder jener Landfriedensbruch begangen worden ist.
Ich rege an, noch einmal darüber zu sprechen, ob zur Sicherung eines effizienten Strafverfahrens die Kennzeichnung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in diesen geschlossenen Verbänden in solchen Situationen notwendig ist, wie das Herr Steinkraus-Koch bei der Anhörung gesagt hat. Hier geht es nicht um die Diskriminierung der Polizei, sondern um die Sicherstellung eines geordneten rechtsstaatlichen Verfahrens.
Herr Staatssekretär, ich bin Ihnen dankbar für die letzte Bemerkung, dass Sie keine Abschiebung und keinen Gewahrsam ohne richterliche Anordnung vornehmen. Da haben Sie offensichtlich etwas dazugelernt. Am 31. Mai 2017 haben Sie in Nürnberg den Schüler einer Berufsschule ohne richterliche Anordnung abschieben wollen. Ich habe das bemängelt, und der jetzige Leiter des BAMF, Herr Dr. Sommer, hat es als rechtsirrige Ansicht bezeichnet, dass man da eine richterliche Anordnung braucht. Geben Sie es ihm weiter! Er ist jetzt woanders in Amt und Würden. Ich hoffe, dass sich diese Erkenntnis durchsetzt.
Ein Nächstes. Wenn Sie sagen "keine richterliche Anordnung", dann ist doch die Frage, wie sich eigentlich die Antragsbefugnis bei Abschiebeanträgen bei Gericht konzentriert. Ist das jetzt zentral in Ingolstadt? Ist Ingolstadt zuständig für das Amtsgericht Fürth? Ist Ingolstadt je nachdem, wo der Fall aufkommt, zuständig für das Amtsgericht Miesbach? Wie wollen Sie das regeln? Oder sagen Sie – das ist die nächste Erklärung –, es ändert sich nichts an den Zuständigkeiten der Zentralen Ausländerbehörden, weil die ja bisher die Anträge gestellt haben? Dann ist auch dies letztendlich keine zentrale Aufgabe dieses neuen BayernBAMF, sondern es ist nur eine Konnotation, eine Er
schwerung von Aktenumläufen bzw. eine Erschwerung von insoweit aufgebauten Bürokratiehemmnissen. Wenn man alles auf die Zentralen Ausländerbehörden, deren Stellen bislang nach ihrer eigenen Auskunft nur zu 70 % besetzt sind – 30 % fehlen noch –, zurückführen würde, wäre doch die Sache viel besser, effizient, effektiv, regional und insoweit auch zentral vor Ort zu lösen, als so einen Humbug zu veranstalten, Dinge zu konzentrieren, die nicht zu konzentrieren sind.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Gemeinsame Agrarpolitik beschäftigt uns schon lange. Wir können die Dinge nicht unabhängig voneinander sehen. Der Antrag erinnert mich ein bisschen an Rumpelstilzchen. Darin wird appelliert, die Mittelreduzierung auf keinen Fall zuzulassen. Wir spielen aber in einem Gesamtkonzert. Zwar ist Bayern darin wichtig und in mancherlei Hinsicht vorbildlich, aber wir müssen akzeptieren, dass die Vorgaben der EU eine Mittelreduzierung vorsehen, nach dem Motto: öffentliches Geld für öffentliche Leistungen. Das ist ein alter Lehrsatz, den auch die SPD in diesem Zusammenhang immer gepredigt hat. Unter diesen Umständen ist das aus unserer Sicht so zu sehen. Wir begrüßen somit den Vorstoß von Phil Hogan zur Begrenzung der Direktzahlungen, weil das einem parteiübergreifenden Beschluss des Landtags vom 17.11. letzten Jahres entspricht.
Wir begrüßen den Beschluss, weil er der bayerischen Situation der Kleinteiligkeit entgegenkommt. Künftig sollen Direktzahlungen ab 60.000 Euro gekürzt und auf jährlich 100.000 Euro je Betrieb gedeckelt werden. Das ist sehr sinnvoll. Weil dies in unserer Begründung stand, haben Sie unserem Antrag ursprünglich zugestimmt. Dann haben Sie die Lunte gerochen und sind wieder zurückgerudert. Sie haben gesagt, dass 60.000 Euro zu wenig seien. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, wir haben rund 100.000 landwirtschaftliche Betriebe. Von einer Kürzung ab 60.000 Euro wären 642 Betriebe betroffen. Ihr Idealziel wäre eine Kürzung ab 150.000 Euro. Das steht im "Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt". Das wäre eine Fläche von 500 Hektar. Das ist aus meiner Sicht kein Mittelstand mehr. Das ist ein ziemlich großer Betrieb; in Bayern gibt es davon ganze 34. Dafür
setzen Sie sich offensichtlich ein. Wenn Sie sich mit 100.000 Euro zufriedengeben, sind das 330 Hektar Fläche. Das betrifft gerade einmal 125 Betriebe. Sie machen einen Terz, weil eine Degression nicht möglich und hinnehmbar sei. Nennen Sie doch wirklich das Kind beim Namen und sagen Sie: Wir wollen, dass alles so bleibt, wie es ist. Das machen Sie unter dem Deckmantel der Förderung und der Unterstützung der kleinteiligen Landwirtschaft. Nach dem alten Agrarbericht sind das immer noch Betriebe mit einer Durchschnittsgröße von 34 Hektar. Sie fangen an, für eine Fläche, die zehnmal so groß ist, Schutzmaßnahmen zu erdenken.
Was ist das für eine Klientelpolitik? Besonders bei der Deckelung muss allerdings darauf geachtet werden, dass keine fiktiven oder künstlich geschaffenen Arbeitskosten diese Regelung aushebeln. Wir führen immer eine Diskussion über die Frage: Wird die Arbeit belohnt? – Wir schlagen vor, uns an die Vorschriften der landwirtschaftlichen Genossenschaft bzw. der Unfallversicherung zu halten. Die Werte zur fiktiven Arbeitsbelastung der Betriebe sind dort schon eingerechnet. In diesem Zusammenhang können wir bewerten, welchen Anspruch der jeweilige Betrieb hat und welchen nicht. Damit wird es auch gerecht.
Die EU sieht jetzt offensichtlich eine Verschiebung der Fördermöglichkeiten und der Aufgabenteilung von der zweiten in die erste Säule vor. Herr Schöffel, das habe ich bei Ihnen nicht verstanden. Der Ökolandbau und benachteiligte Gebiete sind über die erste Säule zu fördern. In Bayern können wir sagen: Das interessiert uns nicht. Aber leider müssen die Mittel aus der zweiten Säule – das haben Sie richtig gesagt – kofinanziert werden. Nichts ist tragischer, als Gelder zurückzugeben, weil EU-Mittel von Ländern, denen es schlecht geht, nicht kofinanziert werden können. Deshalb begrüßen wir, wenn solche Kriterien in die erste Säule aufgenommen werden. Das gilt für den Ökolandbau und die Förderung benachteiligter Gebiete. Ich weise darauf hin, dass nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen rund 60 % der KULAP-Leistungen Ökolandbau-Leistungen sind. Von daher werden erhebliche Mittel frei, um weitere notwendige Maßnahmen umzusetzen.
Ich bin bei Ihnen, wenn Sie sagen, dass die zweite Säule wichtig ist. Das ist die Förderung des ländlichen Raums und die Unterstützung freiwilliger Umwelt- und Klimamaßnahmen sowie Tierwohlleistungen. Das sind freiwillige Leistungen, die kofinanziert werden. Sie haben schon richtig gesagt, dass nur 30 % davon flächenmäßig abgedeckt werden. Außerdem werden nur KULAP-Maßnahmen für Blühstreifen mit gewissen
Saatenmischungen genehmigt. Diese blühen zwar in Oberbayern, jedoch nicht in Mittelfranken, weil dort der Boden zu trocken ist. Viele Bäuerinnen und Bauern sagen mir deshalb: In die Maßnahme komme ich gar nicht rein, weil die Saatenmischung nicht zugelassen ist. Was ist das für eine freiwillige Leistung, die nicht wahrgenommen werden kann, weil die bürokratischen Voraussetzungen, die Sie ansonsten bekämpfen, ein Hindernis sind? – Ich gebe zu bedenken, dass wir das gemeinsam überarbeiten sollten.
Sie bezeichnen den Vorschlag, die zweite Säule zu kürzen, als katastrophal für den ländlichen Raum. Wir müssen diese zweite Säule nach wie vor hervorheben. Insofern ist es verwunderlich, dass Sie in Ihrem Antrag fordern, eine Anreizkomponente zu schaffen, und gleichzeitig sagen: Aus der ersten Säule können die Mittel nicht kommen. Wenn Sie die Anreizkomponente um 20 % anheben, muss das irgendwie finanziert werden. Wenn nicht mehr Geld da ist, muss es aus dem Haushalt heraus von der ersten in die zweite Säule wandern. Deshalb können wir schon aus diesem Grund Ihrem Antrag nicht zustimmen. Er ist aus unserer Sicht in sich unlogisch.
Wichtig ist auch, die zukünftige Situation des Ökolandbaus und der ökologischen Maßnahmen richtig zu sehen. Was nützt es uns, wenn wir weiterhin so viel produzieren, aber weder den Absatz noch die Beratungsleistungen in die Bezahlungen, die in der zweiten Säule kofinanziert werden können, aufnehmen? – Das ist ein wichtiges Element, gerade bei 60 % Nebenerwerbslandwirten im Freistaat. Beratungsleistungen hinsichtlich der Klimaziele, des Umweltschutzes oder der Ferkelkastration – Frau Staatsministerin, darüber haben wir gerade gesprochen – sind dringend erforderlich.
Wenn kein Geld dafür da ist, dann nehmen wir nur eine Forderung aufs Parkett und können diese nicht erfüllen, da der Tanz nicht gelingt. Daher ist es wichtig, dass auch dies zukunftsweisend in die GAP 2020 aufgenommen wird. Alles in allem haben die GRÜNEN von der Zielrichtung her das bezeichnet, was sinnvoll ist. Ich muss den GRÜNEN attestieren, dass sie aus meiner Sicht dazugelernt haben. Sie haben den Weg gezeigt, aber niemals ausdrücklich gesagt, dass die erste oder zweite Säule wegzunehmen ist. Deswegen stimmen wir Ihrem Antrag zu. Sie sehen das Problem, aber Sie drücken sich im Prinzip hier und heute darum zu sagen, wie es gehen soll. Wir sagen, wie es geht.
Da die Zeit abläuft, habe ich keine Möglichkeit mehr, dies konkreter darzustellen. Unsere Vorstellungen gehen aus dem Antrag hervor. Die Staatsregierung soll das nutzen und sich dafür einsetzen, dass der
ökologische Landbau und benachteiligte Gebiete in die erste Säule eingebaut werden, dann fällt die Kofinanzierung weg. Andere Mittel sind somit frei.
Den Antrag der FREIEN WÄHLER lehnen wir ab. Die FREIEN WÄHLER wollen Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht. Schauen Sie sich einmal die Trinkwassersituation an. Da ist nichts. Deswegen lehnen wir den Antrag ab.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Volksbegehren ist ein wunderbarer Akt der bayerischen Gesetzgebung, mit dem das Wahlvolk ermächtigt wird, eigene Gesetzentwürfe zur Regelung der Lebensverhältnisse in Bayern einzubringen. Mittlerweile hat es 20 Volksbegehren ge
geben. Einige waren erfolgreich und vom Inhalt her klar. Hierzu zählt das Volksbegehren zur Abschaffung der Studiengebühren. Auch der Senat ist abgeschafft worden. Allen Volksbegehren war bislang zu eigen, dass derjenige, der das Volksbegehren unterzeichnet und eingebracht hat, wusste, woran er ist.
Natürlich ist der Flächenverbrauch ein brennendes Thema, und das schon lange. Natürlich kennen wir die ruinösen Zahlen in diesem Bereich. Wir kennen aber auch die dringend notwendigen Entwicklungen. Dies macht ein detailliertes Arbeiten erforderlich, um Lösungen zu erzielen. Die Initiatoren des Volksbegehrens haben das richtige Thema angesprochen. Wir, die SPD, werden uns des Themas im Detail annehmen. Das Volksbegehren muss als Gesetz geeignet sein, Lösungen zu erzielen, die befriedend sind und der Situation gerecht werden. Das Volksbegehren tut das jedoch nicht. Sie stellen einen Werkzeugkasten hin und überlassen anderen die Bestückung des Werkzeugkastens mit Werkzeugen und die Anweisung, wer wo, wann und wie etwas repariert. Das ist Populismus und nichts anderes.
Bei aller Wertschätzung, wir wissen, dass wir gleichwertige Lebensräume brauchen. Sie wollen nicht mehr als fünf Hektar pro Tag zubauen. Das ist in Ordnung. Dahinter stehen wir auch. Erklären Sie aber einmal Ihrem Gemeinderat im Allgäu, dass zum Beispiel eine Gemeinde in Oberfranken für Entwicklungen mehr braucht. Wie wollen wir das durchrechnen? Sie suggerieren den Bürgerinnen und Bürgern, dass mit diesem Volksbegehren das Problem des Flächenfraßes gelöst ist. Im Gegenteil, es gibt die demografische Entwicklung. Wie soll das gelöst werden? Sollen diejenigen, die weniger werden, weniger haben? – Sie haben in Ihrem eigenen Gesetzentwurf im Parlament sogar den kapitalistischen Handel mit Flächenzertifikaten vorgeschlagen und den Vorschlag dann wieder zurückgenommen. Das zeigt doch, dass Sie teilweise mit Mitteln operieren, die man Ihnen früher gar nicht zugetraut hat, jetzt aber immer mehr zutraut, weil es Ihnen auch nur darum geht, die schnelle Mark am Infostand zu machen und mit Maßnahmen plakativer Art Zustimmung zu finden.
Noch einmal: Wir haben das Problem der demografischen Entwicklung. Wir haben das Problem der nicht gleichwertigen Lebensverhältnisse. Wir haben das Problem, dass auch der Zeitraum, in dem dieser Flächenverbrauch bestimmt werden soll, noch gar nicht klar ist. Wie soll sich eine Gemeinde in fünf Jahren entwickeln, die zum Beispiel Flächen anspart? Sind diese Flächen dann aufgebraucht, und wie soll darüber in der Gemeinde diskutiert werden?
Wir haben weitere Probleme mit dem Verkehr. Wir müssen Umgehungsstraßen planen und den öffentlichen Nahverkehr ausbauen.
Alle diese Maßnahmen nehmen auch Flächen in Anspruch.
Ein ganz wichtiges Element haben wir in diesem Zusammenhang noch nicht besprochen. Die statistischen Zahlen des Bayerischen Landesamtes für Statistik stimmen. Klar ist, dass bereits 2015 bayernweit allein für den Wohnungsbau die Zahl von mehr als fünf Hektar pro Tag erreicht worden ist. Wir haben in Bayern – die Regierung hat es in ihr Programm aufgenommen, aber das ist auch eine Art von Populismus, die wir andernorts noch entlarven werden – riesige Wohnungsbauprobleme. Dieses Volksbegehren nimmt keinerlei Rücksicht auf soziale Komponenten. Kann ich jetzt Sozialwohnungen bevorzugt bauen, oder habe ich plötzlich die Schranke dieser fünf Hektar? Geht das noch? Sagen Sie dann, das geht nicht, wir bauen nicht, weil damit Flächen verbraucht werden?
Das Nächste: Einzelfallgerechtigkeit und Verhältnismäßigkeit sind nicht berücksichtigt. Das überlassen Sie – das ist ein demokratisch dreister Akt – der Exekutive. Wir wollen doch Demokratie haben. Das alles soll aber durch die Exekutive, durch den Verordnungsgeber geregelt werden. Der Verordnungsgeber ist die Regierung. Sicher stimmt das Parlament dem Landesentwicklungsprogramm zu. Dadurch wird es aber kein förmliches Gesetz. Wenn ich ein Volksbegehren auf den Weg bringen möchte, muss ich Lösungen vorschlagen und dabei Ross und Reiter nennen. Dann muss sich das Parlament inhaltlich damit auseinandersetzen, wie das Volksbegehren umzusetzen ist. Es muss die entsprechenden Komponenten darlegen, und dann wird auch klar, dass es so einfach nicht geht. Sie können sich heute nicht hier hinstellen und sagen, dass derjenige, der in dieser Verfassungsstreitigkeit Ihrem Antrag nicht zustimmt, gegen das Anliegen sei, den Flächenverbrauch einzudämmen. Sie bringen es damit auf die primitivste Art und Weise auf einen Punkt, der der demokratischen Auseinandersetzung mit diesem wichtigen Thema null Komma null gerecht wird.
Lassen Sie uns an die Anhörung anknüpfen. Ich weiß selber, dass Sie im Rechtsausschuss geneigt waren, Ihren eigenen Gesetzentwurf zurückzustellen, bis die Anhörung durchgeführt wurde. Damit sind Sie doch
schon der Vernunft auf der Spur. Kommen Sie wieder zurück! Wir werden dem Votum des Verfassungsausschusses zustimmen.
Kollege Hartmann, ich bin Ihnen für diese Intervention dankbar, weil sie zeigt, dass wir thematisch auf dem gleichen Dampfer sind. Da muss etwas geschehen.
Wir nehmen aber unsere parlamentarische Verantwortung wahr und steigen nicht auf jeden Zug auf, auf dem nur ein richtiges Wort steht. Wir wollen wissen, wo der Zug ankommt und wer ihn steuert. Wir wollen nicht, dass die Regierung mit einer Verordnung das ausbaut, was das Volk mit einem Gesetz anstößt. Sie täuschen dadurch im Prinzip die Wählerinnen und Wähler, weil diese glauben, mit diesem Gesetzentwurf würde alles in trockene Tücher gebracht. Tatsächlich aber steckt der Teufel im Detail. Wohin führt dieses Volksbegehren? – Es führt dazu, dass der Bürger sagt: Jetzt haben wir ein Volksbegehren und einen Volksentscheid gemacht, aber jetzt geschieht wieder nichts. Das führt zum einen zur Politikverdrossenheit und zum anderen zu Zweifeln, ob unsere Rechtsordnung überhaupt tauglich ist. Sagen Sie doch, wie es ist.
Die Zahlen, die Sie genannt haben, sind richtig. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass in München mit einem vom damaligen Alt-Oberbürgermeister initiierten Bürgerentscheid, sehr zum Leidwesen des damaligen Oberbürgermeisters, die Höhe des Bauens eingeschränkt wurde.
Klar ist doch, dass wir bei diesem Thema übereinstimmender Meinung sind und auch gemeinsam Handlungsbedarf sehen. Die Behandlung dieses Themas mit diesem Volksbegehren ist aber nicht zielführend und geeignet, um der Probleme in diesem Land Herr zu werden.
Darüber bin ich fast erschrocken.
Herzlichen Dank für diese Intervention, in der Sie Ihre Meinung dargestellt haben. Ich nehme das Lob betroffen, aber menschlich positiv auf.
In dem Zusammenhang noch einmal: Zahlen nützen bei diesem Thema viel. Ich bestreite Ihre Zahlen nicht. Die Lösung, einfach zu sagen, so ist es und dann wird es, ist zu kurz gegriffen. Wir, das Parlament, stehen in der politischen Verantwortung, über feine und ordentliche Lösungen zu diskutieren und diese anzubieten. Mit dem Volksbegehren ist diese Möglichkeit aber vergeben, weil dann das Dilemma erst richtig groß wird. Wer macht wann was, wo und wie? Ob das jetzt im LEP steht oder ob es sich an die Planungsverbände richtet, alles das ist nicht geklärt. Es ist so, wie wenn Sie krank sind, zum Arzt gehen und der Arzt dann sagt, da musst du das und das machen; aber wie du es machen sollst, mit welcher Medizin und mit welchen Therapien, das erwähnt er nicht. Die Krankheit ist zwar angesprochen, der Patient ist damit aber nicht geheilt.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist so, dass diese Gesetzentwürfe in dieser Legislaturperiode schon einmal auf dem Tisch des Hauses lagen. Man kann fragen: Warum? – Das hat einen sachlichen Grund: Wasser – Oberflächenwasser, aber auch Grundwasser – ist
eines der wichtigsten Güter, über die wir verfügen. Wasser ist nicht irgendein Lebensmittel; der Zugang zu Wasser ist auch ein Grundrecht aller Menschen. Wir im Freistaat Bayern sind sehr stark dafür verantwortlich, dieses Grundrecht und die Qualität des Wassers zu sichern.
Auf der einen Seite werden Hochglanzbroschüren herausgegeben. Auf der anderen Seite haben wir den Befund, den Kollege Dr. Magerl vorgetragen hat, dass nicht einmal 5 % der Gewässer in einwandfreiem Zustand sind. Wir brauchen übrigens nicht darüber zu reden, wie es aus Taktik teilweise geschieht, ob die eine oder andere Messstelle falsch gesetzt worden bzw. ob dort unter Umständen ein Messfehler entstanden ist. Die hohe Quote – über 80 % der Gewässer sind nicht in gutem Zustand – spricht Bände. So viel Manipulation ist nicht möglich, so viel schlechtreden kann man nicht.
Auch wir wollen Bayern nicht schlechtreden. Wir wollen die Kraft, die dieses Land auch mit seinen Gewässern hat – es geht um 60.000 km Gewässerrandstreifen, 40.000 km grenzen an Ackerflächen, 20.000 km an Grünland –, gemeinsam bestmöglich nutzen. Das Parlament hat auch Sicherheit in dem Sinne herzustellen, dass diejenigen, die sich um das Problem kümmern und es anpacken wollen, eine griffige Masse an gesetzlichen Normen für die Umsetzung haben.
Bislang haben die Staatsregierung und die Mehrheitsfraktion auf die Devise "Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht" gesetzt. Das hatte 2014 sicherlich etwas für sich. Aber wenn wir heute, im Jahr 2018, zu keinem besseren Ergebnis gekommen sind, müssen wir uns doch die Frage stellen: Ist das wirklich zielführend?
Wir haben auch das Bewusstsein, dass wir in Bayern mit dem KULAP sehr gut bedient sind, was die Gewässerrandstreifen angeht. Es ist ein sinnvolles Programm, mit dem schon einige positive Ergebnisse erzielt worden sind. Dabei geht es aber um Freiwilligkeit, auch wenn entsprechende Maßnahmen vom Gesetzgeber besonders unterstützt werden.
Auf der anderen Seite stehen wir vor der Frage: Warum ist Bayern das einzige Bundesland, das von der bundesrechtlichen Regelung, Gewässerrandstreifen von mindestens 5 Metern Breite verpflichtend vorzusehen, Abstand genommen hat? Warum ist das in Bayern so?
Das Argument, hier in Bayern funktioniere es besser, weil die Devise "Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht" laute, wird durch die Zahlen widerlegt. Auch die Be
hauptung, wir zeigten uns bei der Wahrnehmung unserer internationalen Verantwortung bei der Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie vorbildlich, wird widerlegt.
Wir haben jetzt ein weiteres Argument für andere Denkweisen: Die EU hat ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, in dem die Wasserqualität eine große Rolle spielt. Würden wir die Vorgaben nicht einhalten, das Verfahren also zu einem für uns ungünstigen Ende kommen, drohen dem Freistaat Bayern 900.000 Euro Strafzahlungen – jeden Tag! Haushalt hin, Haushalt her, ob er Finanzminister, Heimatminister oder Ministerpräsident ist: Das würde Herrn Söder nicht gefallen.
Angesichts all dessen dürfen wir nicht sagen: Das überlassen wir der Freiwilligkeit, das Ordnungsrecht lassen wir hintanstehen. – Dann würden schon wieder die Steuerzahlerin und der Steuerzahler aufs Tableau gerufen, um für die Lässlichkeiten, die der Gesetzgeber, aber auch die Regierung begangen hat, zu zahlen. Das ist eine Politik, die wir keinesfalls unterstützen.
Deswegen haben wir diesen Gesetzentwurf erneut vorgelegt. Er bietet eine Kombination aus bewährter Praxis und Rechtssicherheit. Wir definieren endlich, was ein Gewässerrandstreifen ist. Er ist grundsätzlich 30 Meter breit.
Zudem betonen wir die Eigentumspflichtigkeit des Eigentümers bzw. der Eigentümer. Diese ist in der Bayerischen Verfassung genauso verankert wie im Grundgesetz. Das bedeutet: Wenn ich Eigentum habe und die Allgemeinheit Anspruch darauf hat, dass es sinnvoll genutzt wird, dann habe ich auch Eingriffe in mein Eigentum zu dulden. Das gehört zur Sozialpflichtigkeit des Eigentums.
Sichere Gewässerrandstreifen sind auch eine Forderung aller – so möchte ich es sagen – am Geschäftsleben beteiligten Verbände, ob es Wasserzweckverbände sind, ob es Bürgerallianzen sind, die das im Fischereiwesen zwingend einfordern. Sie alle wollen, dass endlich Rechtssicherheit geschaffen wird.
Wir haben in unserem Gesetz diese Kombination hergestellt, und sagen, fünf Meter müssen grundsätzlich freibleiben, aber man kann als Landwirt oder Landwirtin diese 30 Meter weiterhin fördern. In unserem Gesetzentwurf ist das KULAP erstmalig erwähnt. Damit ist anerkannt, dass das sinnvolle Maßnahmen sind. Aber diese fünf Meter hin oder her müssen insoweit bleiben.
Weiterhin ist uns wichtig, elementare und fundamentale Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der direkte Eintrag von Dünger und Gülle – im Pflanzenschutz ist das größte Problem die Nitratbelastung – zurückgefahren wird. Meine Kolleginnen und Kollegen von der CSU, hier geht es doch nicht darum, dass man Landwirtschafts-Bashing betreibt. Das ist mittlerweile ein Fakt. In der Kompensationsverordnung, die Sie auch ganz gut kennen, steht als Kompensationsmaßnahme die Schaffung von Gewässerrandstreifen in ausreichender Breite drin, eben um eine Eutrophierung oder eine Verschlammung von Wasser zu verhindern. Es geht darum, gemeinsam alle Möglichkeiten zu nutzen und eine Lösung zu erzielen, die vor den kritischen Augen der EU Bestand hat. Insofern ist uns wichtig, dass dieses Gesetz das Verbot enthält, auf diesen fünf Metern mit wassergefährdenden Stoffen zu operieren. Wir haben sogar den Begriff der Weidewirtschaft aufgenommen, weil es widersinnig wäre, wenn man eine Beweidung in diesem Bereich ausschließen und das Vieh mit einem Zaun in fünf Metern Abstand vom Gewässer halten würde. Das ist die Ausnahme. Wichtig ist auch, dass am Gewässerrandstreifen kein Umbruch von Grünland stattfindet. Das ist nicht nur positiv für das Gewässer, sondern dient dem Schutz vor Verschlammung und Erosion. Der Erosionsschutz gewinnt in unserem Bewusstsein in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung, sodass das in diesem Zusammenhang eine geeignete Maßnahme ist.
Wenn Sie in Ihrer Argumentation vorweggenommen von einer "Verbotskeule" sprechen, dann muss ich Ihnen sagen: Niemand hat sich vorzustellen gewagt, dass in Bayern eher aus Glyphosat ausgestiegen wird als im Bund. Von daher haben Sie doch jetzt in diesem Bereich alle Möglichkeiten, die von Ihrem Ministerpräsidenten geschlagene Schneise zu gehen und neue Wege zur Optimierung unserer Gewässersituation einzuschlagen.
Wir haben in diesem Kontext aber die Situation – das ist der Kritikpunkt bei den GRÜNEN –, dass diese zehn Meter für die unterschiedliche Flächenstruktur in Bayern zu pauschal sind. Man muss unterscheiden, ob das Berchtesgaden ist oder ob das kleinere Flusstäler sind, die von der Talgröße her überhaupt wenig Gewässerstreifen haben. Wir sehen das als notwendig an, die Gewässerrandstreifen dort auf zehn Meter zu setzen, wo die Kreisverwaltungsbehörden vor Ort Kenntnis haben. Es gibt genügend rote Gebiete, die in dem Bereich überproportionale Nitratbelastung ausweisen. Ich schaue den Kollegen Hünnerkopf an. Wir
wissen, dass Unterfranken und Mittelfranken schon vom Boden her Probleme haben. Dort soll es für die Landratsämter als Kreisverwaltungsbehörde möglich sein, entsprechende Ausweitungen zu machen.
Im Übrigen wissen wir, dass jedes Gesetz möglicherweise eine Entwicklung nimmt, die zu überprüfen ist. Deswegen schlagen wir hier eine Berichtspflicht zur Wasserqualität nach zwei Jahren vor, dann in der Fortschreibung alle fünf Jahre, und ansonsten ist eine Evaluierung vorgesehen, die es ermöglicht, jederzeit flexibel zu reagieren.
Ich weiß, Sie favorisieren die Paragrafenbremse. Sie wollen in diesem Zusammenhang keine weiteren Vorschriften schaffen. Aber ich glaube, hier in diesem elementaren Bereich der Wasserabsicherung, aber auch bei der Sicherung des Haushaltes, unserer Lebensgrundlagen, und zur Befriedung der Verbände draußen wäre diese Maßnahme richtig, um im Bund gleichzuziehen, ohne dass man Dissonanzen hat. Wir würden uns da auch gar nichts vergeben und damit diejenigen, die weiterhin eine KULAP-Förderung mögen, nach dem Motto "Wo du verzichten musst, kannst du auch keine Förderung bekommen" nicht ausschließen. Ich weise auch darauf hin, dass das KULAP im letzten Jahr in angeblich 20.000 Fällen gezeichnet worden ist, aber dadurch begrenzt wurde und wird, dass entsprechende Haushaltsressourcen möglicherweise nicht mehr vorhanden sind. Es ist bitter genug, dass wir das letztes Jahr bei den Blühstreifen erlebt haben, die ökologisch notwendig und wichtig sind. Wir wollen nicht erleben, dass es in diesem Zusammenhang heißt, wir würden gerne, aber wir können nicht, wenn doch diese fünf Meter Randstreifen im ganzen Bundesgebiet anerkannt sind und nur Bayern eine Ausnahme mit zweifelhaften Ergebnissen und zweifelhafter Rechtssicherheit macht. Deswegen werbe ich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Soziale Sicherheit und Sicherheit sind ein Gebot des Sozialstaates, und in Bayern sind wir traditionell ein Sozialstaat. Deswegen ist es ein wichtiger Belang, diese Sicherheit in Bayern zu optimieren. – So viel zur Überschrift.
Man muss aber fragen: Ist diese Sicherheit gefährdet, wann, wodurch und durch wen? – Sie suggerieren mit dem Antrag auf der einen Seite, dass Bayerns Grenzen tatsächlich unsicher sind und dass in diesem Zusammenhang Handlungsbedarf besteht. Auf der anderen Seite sagen Sie: Na ja, wir sind sowieso schon das sicherste Bundesland. So geraten Sie in eine argumentative Schieflage.
Man kann sich auf eine Rallye begeben und immer mehr Gas geben, aber man muss die Kurven kriegen. Aus unserer Sicht kriegen Sie die Kurven nicht; denn die optimale Sicherheit für Bayerns Bürgerinnen und Bürger wird nicht nur an den Grenzen sichergestellt, sondern auch in den Polizeiinspektionen vor Ort und in ganz Bayern. Wir sind ein Flächenland.
Wir kommen da zu ganz anderen Ergebnissen als Sie. Hören wir die offizielle Anfrage unseres Fraktionsvorsitzenden Rinderspacher: 2015 waren in Bayern 2.472 Stellen nicht besetzt, 2016 waren 2.545 Stellen nicht besetzt, und jetzt, im "KanterJahr", im Superjahr, sind es gerade einmal 2.161 – Jahr um Jahr fehlen mehr Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in der Fläche! Jetzt kommen Sie daher und sagen, mit 1.000 Grenzpolizeibeamten würde das Sicherheitsgefühl der bayerischen Bevölkerung insoweit gestärkt. Das ist immer noch nur die Hälfte dessen, was derzeit in den Inspektionen nicht besetzt ist. Dort sind immer noch jene Kolleginnen und Kollegen, die auch von Frau Gottstein angesprochen worden sind, die überproportional viel arbeiten und Überstunden machen. Diese Kolleginnen und Kollegen hätten sich in diesem Zusammenhang ebenfalls unmittelbare
Unterstützung gewünscht. Das ist ein Punkt, den man hier schon einmal anmerken muss.
Es ist auch die Frage, ob eine Grenzpolizeiinspektion das geeignete Mittel ist. Vielleicht sollte man einmal die Berufsorganisationen dazu fragen. Man hört von der Gewerkschaft der Polizei und von der Deutschen Polizeigewerkschaft dazu nichts Gutes, weil nur ein neuer Wasserkopf, eine neue Behörde mit Laufbahnen installiert werden wird. Es muss Logistik sichergestellt werden, es müssen Büroräume bereitgestellt werden. All das ist bereits jetzt teilweise durch die Abordnung, den Vertrag zwischen Bundes- und Landespolizei, gewährleistet. Bayerische Polizisten machen als Fahnder hervorragende Arbeit und ergänzen in diesem Zusammenhang die Arbeit der Bundespolizei. Das Zusammenspiel vor Ort ist hervorragend. – So ist es mir gesagt worden.
So verwundert es nicht, dass der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei sagt: Eigentlich ist es ein Misstrauensvotum gegenüber unserer Arbeit, denn wir machen bereits heute professionelle und vernünftige Arbeit. Warum soll hier ohne Not eine neue Institution kommen, die in keiner Weise die Mängel beheben kann, die ich soeben beschrieben habe?
Wir haben genau dieselbe Situation bei der Strafjustiz und beim Justizvollzug. Sie wissen, wie das am Anfang war: Da sind bei den zahlreichen Haftbefehlen, die ausgestellt worden sind, auch die JVA Nürnberg und andere im Land einbezogen worden.
Das heißt mit anderen Worten: Peppen Sie ganz Bayern im Bereich des Justizvollzugs auf, und erwecken Sie hier nicht einen falschen Eindruck! Wir sind ein Flächenland und tragen dafür gemeinsam Verantwortung.
Ich komme zum vorgesehenen Bayerischen Landesamt für Asyl. Sie wissen doch selber, dass Sie sich auf die Fahne geschrieben haben, Bürokratie abzubauen. Sie haben sogar einen Beauftragten für Bürokratieabbau. Einen solchen gab es in Brüssel, und jetzt haben wir auch einen.
Was für eine Bürokratie bauen Sie denn auf? – Herr Innenminister, Sie haben 2015 die Zentralen Ausländerbehörden zelebriert, die mit neuem Personal ausgestattet worden sind. Der Kollege Straub ist stolz, dass im Jahr 2018 gerade 70 % der Stellen besetzt sind, und jetzt kommt in diesem – ich zitiere – positiven Trend noch eine neue Behörde hinzu, die all das
weiter verbessern soll, was hier überhaupt erst einmal gelernt werden muss.
Ich kann das nur so verstehen: Sie glauben, Sie müssten der Öffentlichkeit in irgendeiner Art und Weise einen Aktionismus präsentieren, mit dem alles anders und besser wird. Inhaltlich wird dadurch jedoch gar nichts besser; denn die Verwaltungswege werden nicht kürzer. Die Zuständigkeit für ein Asyl- bzw. Ausländerverfahren oder Abschiebehaft ist immer noch dort gegeben, wo der Ausländer seinen normalen Aufenthalt hat. Ob das in Hof ist oder in Fürth oder in Straubing, das ist egal. Sie müssen immer wieder zu den dortigen Gerichten gehen. Was nützt Ihnen da eine zentrale Behörde? Wie wollen Sie die unterschiedlichen Fragen nach der Zuständigkeit gerade in dieser wichtigen Phase so klären, dass das Ganze einigermaßen funktioniert?
Sie schaffen Verwirrung auf ganzer Linie, und die letzten Gutwilligen, die überhaupt noch dabei sind und versuchen, hier mitzuarbeiten, wissen nicht wirklich weiter. Die sogenannte Menschenrechtsklausel, die Sie, Herr Straub, eingeführt haben, um zu zeigen, dass wir ein Land der Gutwilligen sind, scheitert doch schon daran, dass niemand mehr weiß, wer überhaupt wofür zuständig ist. Mit einem ständigen "Ja, aber" können Sie das nicht bewerkstelligen. Die Stellen, die dazu notwendig sind, müssen nicht nur besetzt werden, sondern – und das ist das Entscheidende – sie müssen zudem kompetent besetzt werden.
Diese Kompetenz ist das Entscheidende. Es wachsen doch keine Verwaltungsjuristen und Verwaltungsbeamten mit dieser Qualifikation auf den Bäumen, wo man sie ernten könnte, sondern die Leute müssen bereits jetzt dafür gewonnen werden. Wenn schon bei den Zentralen Ausländerbehörden nur 70 % der Stellen besetzt sind, wo wollen Sie denn die Leute herbekommen? Diese Euphorie über die Vermehrung von Fach- und Sachkompetenz in unserem schönen Bayernland muss man Ihnen nehmen, weil sie einfach nicht gerechtfertigt ist.
Genau dasselbe gilt für den Bereich der Fahndung bei der Polizei. Sie wollen 500 neue Fahnder einstellen. Die Fahndung ist ein anspruchsvoller Job. Die Leute müssen einen Umgang damit erlernt haben. Das ist nichts, was man von der Polizeischule her einfach so kann, sondern dieses Gespür muss trainiert sein. Also müssen Sie diese Leute doch wieder aus der Fläche abziehen. Auf unsere nächste Anfrage lautet dann vielleicht die Antwort, dass bei den Inspektionen 20 % der Stellen nicht besetzt sind.
Aus unserer Sicht ist das, was Sie hier veranstalten, alles nur Theater, um gewissen Bedürfnissen seitens der Bevölkerung nach Schlagworten gerecht zu werden. Inhalte füllen Sie damit jedenfalls nicht – im Gegenteil, Sie stärken subkutan noch das Gefühl, dass die innere Sicherheit Bayerns durch die Grenzsituation möglicherweise gefährdet sei. Lassen Sie hier doch bitte die Kirche im Dorf! Das ist doch nicht der Fall.
Frau Gottstein, die Anker-Zentren sind im Koalitionsvertrag vereinbart, und zwar aus gutem Grund. Sie sind ein Kompromiss. In Ihrem Antrag fordern Sie, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, die Liste der sicheren Herkunftsstaaten zu erweitern und zu ergänzen. Das muss doch erst mal in der Sache analysiert werden, und zwar zuständigkeitshalber vom Bundesaußenministerium. Das können wir durch Ihren Antrag nicht einfach übers Knie brechen.
Zudem fallen sichere Herkunftsländer nicht wie Früchte vom Baum, sondern sie bedürfen einer gewissen Struktur. Es macht zum Teil schon sehr betroffen, dass beispielsweise in Tunesien die Leute kein rechtsstaatliches Verfahren erhalten. Wenn es dann aber ein sicheres Herkunftsland wird, scheint Ihnen deren Schicksal egal zu sein. Wichtig ist, dass das Etikett stimmt. Auch das ist ein Punkt, den wir, wenn wir unsere Aufgabe im Sozialstaat humanistisch und ethisch ernst nehmen, so nicht durchgehen lassen können. Deswegen müssen wir Ihren Antrag ablehnen.
Was die anderen Punkte betrifft, haben die FREIEN WÄHLER gesagt, dass sie den CSU-Antrag ablehnen; deswegen werden wir dem Antrag der FREIEN WÄHLER zustimmen.
Auf eine optimale Sicherheit für Bayerns Bürgerinnen und Bürger kann nur im Rahmen einer bayernweiten Lösung hingewirkt werden. Eine Grenzpolizei, die nichts anderes als Bürokratie schafft, wobei man zudem noch Verträge mit dem Bund aufkündigen muss – da haben Sie vielleicht Glück, dass Herr Seehofer der Bundesinnenminister ist –, bedeutet nichts anderes, als dass mindestens 185 Verwaltungsschritte nötig sind, um Sicherheit zu schaffen.
Würde man hingegen die derzeitigen Verhältnisse vor Ort stärken, was nur des guten Willens bedürfte und eine personelle Ausstattung erforderlich machen würde, die wir schon seit Jahr und Tag mit unseren Fachpolitikern im Innenausschuss und im Haushaltsausschuss beantragt haben, die Sie aber ständig abgelehnt haben nach dem Motto: Es läuft ja schon opti
mal, wäre das viel zielführender. Deswegen ist dieser Antrag ein Widerspruch in sich. Wir lehnen ihn ab.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht hier nicht um Mülleimer, Frau Kollegin Schmidt, sondern es geht um eine biogerechte Entsorgung von Abfällen, weil Mülleimer als solche immer womöglich Wildschweinen den Anreiz geben, das zu fressen, was sie nicht fressen sollen. Das ist aber eine andere Geschichte.
Warum die Afrikanische Schweinepest hier, heute und jetzt? – Sie haben das schon zweimal verschoben. Das ist ein Dringlichkeitsantrag, der in dem Zusammenhang allerdings so dringlich nicht ist. Wenn man die parlamentarische Arbeit historisch korrekt verfolgt, bemerkt man, dass meine Fraktion bereits am 05.02.2014 den Landwirtschaftsminister aufgefordert hat, einen Bericht zur Afrikanischen Schweinepest zu geben, was in der Folge geschehen ist.
Wir haben dann in weiteren Anträgen vom 27.09.2017 – der Antrag war zweigeteilt – zum einen im Hinblick auf die Bejagung von Schwarzwild einen Bericht über den verstärkten Einsatz von Nachtzielgeräten und insbesondere von effizienten Jagdgeräten und künstlich
em Licht sowie über die tierschutzrechtliche Vereinbarkeit mit dieser Jagdmethode, die unter Umständen notwendig ist, gefordert. Zum anderen haben wir damals schon die Erstattung der Trichinenuntersuchung und vor allen Dingen – das ist das, was Frau Schmidt gemeint hat – eine biosichere Entsorgung gefordert, das heißt, für biosichere Entsorgungsstellen für den Aufbruch zu sorgen. Des Weiteren haben wir eine vollständige kostenfreie Trichinenuntersuchung durch den Freistaat gefordert und in diesem Zusammenhang auch Maßnahmen für die Straßenverkehrssicherung von Drückjagden, die notwendig sind, um den Schwarzwildbestand zu regeln, bzw. deren Prüfung beantragt.
Das Ganze wurde am 18.10.2017 im Agrarausschuss diskutiert, und der Kollege Beißwenger hat laut Protokoll – und ich weiß es auch noch – gesagt, dass der Antrag eigentlich obsolet sei. Da es aber ein Berichtsantrag sei, werde ihm trotzdem zugestimmt. Seitdem ist einiges passiert. In Polen sind insgesamt 1.222 Fälle aufgetreten. Eine dramatische Geschichte hat sich in Russland – das liegt allerdings weit entfernt – ereignet: 24.000 Schweine wurden in einem Betrieb am 08.12. gekeult. In Tschechien, unserem Nachbarn, ging es sogar so weit, dass Anfang November für vier Wochen 16 polizeiliche Scharfschützen eingesetzt wurden, um entsprechende Wildschweine bzw. Schwarzwild zu schießen. In Mecklenburg-Vorpommern wurden die Drückjagden, die normalerweise etwas später beginnen, früher möglich gemacht.
Bei den Schweinehaltern und den Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetrieben geht es hier deutschlandweit um Umsätze von circa sieben Milliarden Euro jährlich. Wenn in diesem Zusammenhang die Betriebe stillgelegt sind, dann sind nicht nur Existenzen, sondern auch Strukturen gefährdet. Es liegt dann ein ganzer Zweig brach, und das können wir uns nicht leisten. Die größte Gefahr ist allerdings der Mensch, weil er das nämlich möglicherweise transportiert.
Was ist in Bayern geschehen? – Der Kollege Beißwenger hat es richtig angesprochen. Eine Abschussprämie ist am 19.12. für Frischlinge, Überläuferbachen und Bachen beschlossen worden – 20 Euro. Die Abwicklung allerdings überrascht mich nach wie vor. Sie wird oder soll über den Bayerischen Jagdverband stattfinden, das heißt, die Auszahlung erfolgt an den jeweiligen Revierpächter. Der muss das auf der BJVHomepage entsprechend herunterladen, mit einer Kopie der von der unteren Jagdbehörde bestätigten Streckenliste. Das wird dann vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit geprüft; erst dann gibt’s Geld vom Bayerischen Jagdverband. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der CSU,
wer Bürokratieabbau fordert, sollte nicht die Bürokratie erst aufbauen, die er dann später abbauen muss. Insoweit weise ich darauf hin, dass die Auszahlung über den Bayerischen Jagdverband für manche Jägerinnen und Jäger ein Problem darstellt. Sie haben datenschutzrechtliche Bedenken, ihre Streckenlisten dem Bayerischen Jagdverband zukommen zu lassen. Aber immerhin.
Andernorts geschieht es auch; andernorts geschieht Folgendes, wenn Sie schon von "Schmarrn" reden: In Brandenburg gibt es mittlerweile eine Abschussprämie von 50 Euro und seit 2014 ein Monitoring-Programm. Das Land hat die Jäger mit Sets zur Probenentnahme ausgestattet. Ab 2018 gibt es sogar 30 Euro für jede Probe, die von einem tot aufgefundenen Wildschwein aufgenommen wird. 30 Euro. –
Rheinland-Pfalz hat das Verbot künstlicher Lichtquellen bei der Schwarzwildjagd gekippt. Für die Beprobung von Fallwild übernimmt das Land bereits jetzt schon 50 Euro plus Porto; die Autobahn ist in diesem Zusammenhang mit Warnschildern ausgestattet. Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz sagt: Wir brauchen Nachtsichtzielgeräte; denn das ist dann nicht mehr Jagd, sondern Seuchenbekämpfung. Das Land selber hat in seiner eigenen Behörde ein Krisenlager im Landesuntersuchungszentrum eingerichtet. Bereits jetzt sind dort Schutzanzüge, Überschuhe, Desinfektionsmittel usw. usf. Im November 2017 ist in Rheinland-Pfalz eine Krisenübung durchgeführt worden, in der der gedachte Fall eines Ausbruchs der Schweinepest mit Schutzbereichen von 20 km durchexerziert worden ist. Man hat tatsächlich geprobt, ob das so ist. – Gut. Das ist andernorts geschehen.
Wir haben jetzt vernommen, dass im Umweltministerium ein Runder Tisch stattgefunden hat, dass man sich besprochen hat, was noch weiter geht. Ich stelle fest: Bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest ist in Bayern die SPD von der Antragstätigkeit her gesehen der Dringlichkeit am ehesten gerecht geworden. Andere Bundesländer sind in der ganzen Sache wesentlich weiter und effizienter, ohne dass man Rechtsgrundlagen ändern musste. – Wir stimmen den Anträgen trotzdem zu, weil sie zielführend sind.
Frau Präsidentin! Dieser Antrag hat möglicherweise auch den Übertitel: Trau, schau, wem! Die Verfassung ist natürlich das höchstrangige Gesetz. Nun soll neben dem Umweltschutz auch der Klimaschutz aufgenommen werden. Die Verfassung bildet natürlich nicht nur die Richtschnur, sondern auch den Leitfaden bei Normsetzungen und Verhaltensweisen für den Gesetzgeber, der sich nicht nur an ihr ausrichten, sondern sie auch als motivierende Triebfeder des Handelns festsetzen und berücksichtigen soll.
Klimaschutz ist von der Definition her der Sammelbegriff für Maßnahmen, die einer durch den Menschen verursachten globalen Erwärmung entgegenwirken und mögliche Folgen abmildern oder verhindern wollen. Von daher drängt es sich geradezu auf, dass diese neue Definition auch Programmsatz der Bayerischen Verfassung sein kann, weil sie eine neuere Entwicklung ist, die in der Tat zu berücksichtigen ist. Es ist allerdings gefährlich, die Verfassung mit Programmsätzen zu überfrachten, unübersichtlich werden zu lassen und ihr ein Stück weit die Griffigkeit zu entziehen, die sie normalerweise hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen und insbesondere diejenigen von den FREIEN WÄHLERN, hier zählt nicht nur das, was man in die Verfassung hineinschreiben will, sondern auch das eigene Verhalten im Vorfeld. Entscheidend sind praktische Maßnahmen.
Hier ist festzustellen, dass in der vergangenen Legislatur nahezu alle Anträge, die Sie gestellt haben, kontraproduktiv waren. Insofern gebe ich Frau Guttenberger recht: Es sind unterschiedliche Welten, die wir hier erlebt haben.
In einem Ihrer Anträge vom 18.03.2014 steht:
Umweltbundesamt bremsen – "gute fachliche Praxis" erhalten
In dem Zusammenhang wird unter anderem unter Nummer 7 ausgeworfen:
Minderungsziele beim Pflanzenschutz sind abzulehnen, da sowohl im Ackerbau als auch im Grünlandbereich verantwortungsvoll damit umgegangen wird.
Das bei dieser Diskussion, Glückwunsch!
Bei der praktischen Düngung wird bereits jetzt versucht, witterungsangepasst und umweltgerecht zu verfahren. Die regelmäßigen Bodenuntersuchungen zeigen absolut keine Überdüngungen.
Da sagt das bayerische Umweltamt etwas ganz anderes, und daran sieht man, auf welchem Planeten Sie leben.
Noch toller ist der Antrag vom 25.03.2014, in welchem Sie die Staatsregierung auffordern, sich auf Bundes- und Europaebene dafür einzusetzen, dass es in der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Neufassung einer Richtlinie des Europäischen Parlaments zu keiner weiteren Absenkung der Emissionshöchstmengen bei Ammoniak und Methan kommt. Das ist doch genau der Klimaschutz. Das sind doch genau die Maßnahmen, die entscheidend sind. Im Parlament, wo es darum geht, Gesetze zu verabschieden, wenden Sie sich dagegen. Aber den schimmernden Leitstern wollen Sie so hoch wie möglich hängen. Sie fordern: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass.
Auch wir, die SPD, haben einen Dringlichkeitsantrag eingereicht, nachdem die EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland Klage wegen der Verletzung der EU-Nitratrichtlinie eingereicht hat. Auf den 40 Seiten der Anklageschrift und weiteren 1.500 Seiten in Dokumenten geht es darum, dass das drohende Verfahren mit Steuergeldern bezahlt werden soll.
Steuergelder stehen auf dem Spiel. Im Jahr 2016 haben wir die Staatsregierung in unserem Dringlichkeitsantrag aufgefordert, sich dieser Dinge anzunehmen.
Wir haben die Staatsregierung unter anderem aufgefordert, ein Nitratminimierungskonzept für Bayern zu entwickeln, um die Stickstoffüberschüsse und die daraus resultierenden Nitratauswaschungen zu reduzieren. Diesen Antrag haben Sie damals wortreich abgelehnt. Sie setzen nach wie vor auf sogenannte freiwillige Maßnahmen. Sie wollen das jetzt auch noch ablenkend in die Verfassung schreiben. Kolleginnen und Kollegen, Sie sind für mich die Schildknappen der Verharmloser, der Ablenker und der Generalisierer. Sie verwaschen in der konkreten parlamentarischen Arbeit das, was Sie hier großzügig fordern.
Sie haben keine gesetzliche Maßnahme aufgezeigt, weder im Landwirtschaftsausschuss noch im Umweltausschuss, die dem Thema in irgendeiner Art und Weise nützen würde.
Andere Vorschläge und Initiativen werden von Ihnen mit der Erklärung, es entstehe zu viel Bürokratie, abgelehnt. Sie sagen, dass freiwillig bereits alles geregelt wird. Ausgerechnet im Wahljahr sehen Sie die Möglichkeit, den Klimaschutz in die Verfassung aufzunehmen.
Ihr Verhalten ist mit dem neulich gepredigten Begriff des Pharisäismus zu beschreiben. Darunter fallen Personen, die scheinheilig vorgeben, für das Gute zu stehen, aber gleichzeitig das Verhalten von wirklichen Kümmerern und von Personen, die Anträge stellen und sich einsetzen, abwerten oder als verwerflich darstellen.
Wir erkennen die Sinnhaftigkeit des Zieles an. Wir wissen aber, wer den Antrag stellt. Nur des Zieles wegen stimmen wir zu. Herr Dr. Fahn, Sie sind wohl der Einzige in Ihrer Fraktion, der sich zu diesem Thema in keinem Ausschuss geäußert hat. Deswegen haben Sie trotz Ihrer schwarzen Kleidung eine weiße Weste. Für Sie persönlich mag das gut sein, aber für die Glaubwürdigkeit der FREIEN WÄHLER ist es eine Katastrophe!
Aber gerne doch!
Danke, Frau Gottstein. Wenn Sie von A nach B fahren wollen, dann meinen Sie aber nicht Peterchens Mondfahrt? – Das Ziel, das Sie so hoch stellen, ist nämlich ganz weit weg. Es gibt natürlich unterschiedliche Raumfahrtprogramme, wie Sie das zukünftig umsetzen können. Sie könnten aber zur Verwirklichung des Ziels und zur Steigerung Ihrer Glaubwürdigkeit Anstrengungen unternehmen, um einen Handlungsbedarf klarzumachen. Ich habe es Ihnen bereits gesagt: Von 2014 bis 2016 gab es von unterschiedlichen Institutionen Signale. Sogar das bayerische Umweltamt hat Signale ausgesendet, dass es so nicht weitergeht. Sie müssen das aufgreifen und endlich einmal Maßnahmen ergreifen, die von oben eingesetzt werden.
Ich glaube Ihnen, dass wir die gleichen Ziele haben. Deswegen stimmen wir Ihrem Gesetzentwurf zu. Ich glaube aber nicht, dass Sie die richtige Methodik verinnerlicht haben. Sie arbeiten nur für die Galerie. Es war mir wichtig, dies heute herauszuarbeiten. Durch Ihre Zwischenbemerkung, Frau Gottstein, ist wieder deutlich geworden, dass ich recht habe.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer Visionen hat, wer sich weiter auf den richtigen Weg begeben will, wer vorrücken möchte, sollte sich selbst fit machen, die Hausaufgaben erledigen und seine Lage richtig beurteilen. Dies ist auch hinsichtlich der Stellen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit angesagt. Bereits Ende des dritten Quartals 2017 hat sich durch eine Anfrage unseres Fraktionsvorsitzenden abgezeichnet, dass die Verfahrenseingänge in der Verwaltungsgerichtsbarkeit bereits 20 % über den Gesamtverfahrenszahlen des Jahres 2016 lagen. Im Jahre 2016 waren es 39.044 Verfahren. Nach neun Monaten im Jahr 2017 waren es bereits 56.828 Verfahren. Aus der Gerichtsbarkeit selbst wurden veritable, gewichtige und nachhaltige Hilferufe laut. Der Tenor lautete: Hilfe, wir saufen ab! Selbst der Bayerische Rundfunk, B5 aktuell,
hat berichtet, dass die Verfahrensdauer aufgrund der immensen Verfahrensmengen erheblich länger als nur auf ein Jahr ausgedehnt wird. Folgerichtig hat meine Fraktion am 27. Oktober 2017 den Antrag gestellt und die Staatsregierung aufgefordert, zusätzliche Planstellen für Richterinnen und Richter und für die Geschäftsstellen der Verwaltungsgerichte auszuweisen. Zudem sollte der Stellenplan dem gestiegenen Bedarf angepasst werden.
Dieser Antrag wurde am 16.11.2017 im Ausschuss diskutiert. Dabei haben sich sowohl die CSU-Fraktion als auch die Staatsregierung gerühmt, dass bereits 26 Stellen besetzt seien. Darüber hinaus würden aus einem Stellenpool im Haushalt 50 Stellen zur Verfügung stehen. Diese Stellen seien reserviert und abrufbar. Des Weiteren seien bereits im September weitere 19 Richterstellen aus dem Richterpool reserviert und würden besetzt. Alles in allem wurde am 16.11.2017 die Meinung vertreten, dass man flexibel reagiert hätte und es keinen zusätzlichen Bedarf gebe. Im Übrigen ist man davon ausgegangen, dass der Scheitelpunkt der Verfahrenswelle überschritten sei. Dies sei nach Auskunft vom BAMF und von weiteren Behörden angenommen worden. Unser Antrag wurde am 16.11. abgelehnt.
Knapp zwei Monate später hat die CSU Folgendes klargemacht: Sie, die CSU, läuft nicht hinterher, sondern setzt eigene Themen. Sie will frisch und mit programmatischer Kraft ins neue Jahr gehen. Unter diesem Etikett wird keine zwei Monate später angekündigt, dass 50 neue Verwaltungsrichterstellen eingerichtet werden, um den rechtsstaatlichen Prozess zu beschleunigen.
Meine Damen, meine Herren, was hat sich in diesen zwei Monaten am Erkenntnisstand der CSU geändert? – Hier ist es zu einem massiven Wandel in der Einschätzung und in der Beurteilung gekommen.
Werden diese 50 Stellen wirklich neu eingesetzt, oder ist es vielmehr ein üblicher Trick, Stellen aus entsprechenden Pools oder Depots zu generieren und zu reservieren? – Wir wissen es nicht. Aber eines ist ganz klar: Wir haben in anderen Diskussionen bereits klargemacht, dass diese Stellenbesetzung notwendig ist. Sie haben das damals abgestritten. Mit diesen Tricks zu arbeiten, ist wirklich schlecht. Kolleginnen und Kollegen von der CSU, deswegen haben wir mit der Überschrift klargemacht, dass die CSU sehr wohl hinterherläuft. Es sind unsere Themen, die Sie als die Ihrigen ausgeben.
Ihre programmatische Kraft heißt nichts anderes, als dass Sie unsere Anträge kopieren und acht Wochen später als Ihre eigenen verkaufen.
Es wäre daher dringend notwendig, unserem Antrag heute im Plenum zuzustimmen. Dann würden Sie sich insgesamt als konsequent erweisen. Sie könnten somit dem Erkenntniszuwachs, den Sie in diesen acht Wochen irgendwie erlangt haben, Rechnung tragen. Somit könnten Sie der Sache und nicht Ihrer Partei und den vorgeschobenen Interessen einen Dienst erweisen.
Auch wäre es dringend notwendig, dass über die im Nachtragshaushalt 2016 20 neu ausgebrachten Planstellen für Richterinnen und Richter an den Verwaltungsgerichten, die 42 Stellen für das Verwaltungspersonal an den Verwaltungsgerichten und die Ausgabemittel, die im Stellenplan als "kw" bezeichnet sind, mit ihrem Freiwerden ab 01.08.2019 verfügt werden darf. Dies haben wir, die SPD, in einem Änderungsantrag zum Regierungsentwurf des Nachtragshaushalts 2018 beantragt. Dies wäre ein konsequentes Zeichen in den Haushaltsdebatten. Wir sind gespannt, ob Sie sich daran halten.
Zudem wäre es dringend notwendig, die Sachlage objektiv zu beurteilen und nicht zu denken, dass man solche Probleme einfach wegwischen könnte. Falls Sie behaupten, dass sich unsere Forderung vom 27.10.2017, welche am 16.11.2017 thematisiert worden ist, mit der Ankündigung schon längst erledigt hätte, dann erledigen Sie sich hinsichtlich einer nachhaltigen Glaubwürdigkeit selbst. Sie befürworten nun das, was Sie vor zehn Wochen abgelehnt haben. Sie überbieten das nun mit Zahlen.
Deshalb werbe ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Bleiben Sie bitte auch konsequent.
Herr Straub, das war aus meiner Sicht nicht emotional. Das würde sich sonst anders darstellen. Aber grundsätzlich einmal die Frage bezüglich der 50 angekündigten Stellen und bezüglich des 10-Punkte-Programms, von dem wir ja reden: Sind in diesen 50 Stellen auch Verwaltungsgerichtsangestellte enthalten? Denn in dem Bericht, der damals gegeben wurde, heißt es ja auch, die verwaltungsgerichtlichen Stellen der Geschäftsstellen, also die nichtrichterlichen Stellen, folgten immer auch der Erhöhung der Planstellen der Richter. Haben Sie sich Gedanken darüber gemacht, dass Sie, wenn Sie 50 Richterstellen mehr haben, auch entsprechend mehr Verwaltungsstellen brauchen, die wichtig sind, um die Arbeit zu erledigen? Oder ist das bei der Beschleunigung der Prozesse und der Rechtsstaatlichkeit, wie Sie es selber formuliert haben, außer Acht zu lassen? Sollen dann diejenigen, die im Pool bleiben, als normale Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei den Geschäftsstellen das mehr erledigen, was plötzlich 50 Richter mehr an Arbeit schaffen? Haben Sie darauf eine Antwort, oder ist das in Ihrem 10-Punkte-Plan, der visionär in die Zukunft blickt, noch nicht berücksichtigt worden?
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vollkommen überraschend befindet sich die Bundesrepublik seit vorgestern durch das Votum von Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt im Lager der europäischen Glyphosat-Befürworter. Nur durch dieses Votum wurde die knappe Mehrheit von 65,7 % erreicht. Somit kann auch in Zukunft ungehemmt und flächendeckend Glyphosat ausgebracht werden. Dadurch wird der Verbraucherschutz mit Füßen getreten.
Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt begründete sein Votum mit der fachlichen Orientierung. Glyphosat, was ist das? – Es ist ein Totalherbizid, das dafür sorgt, dass das Artensterben zunimmt. Seine krebserregende Wirkung ist umstritten. Aber insoweit ist klar, dass es für den menschlichen Organismus nicht gut ist. Übereinstimmend steht fest, dass Glyphosat genetisch effizient ist, das heißt, auch auf das Erbgut wirkt.
Eine breite Mehrheit der Bevölkerung lehnt den Einsatz von Glyphosat ab. Aber auch in der Landwirtschaft selbst mehren sich die Stimmen und die Erkenntnis, dass Glyphosat nicht zukunftsfähig ist.
Molkereien schreiben die Glyphosat-Freiheit in ihre Lieferbedingungen hinein. Sie werden sehen, dass der Lebensmitteleinzelhandel folgt. Die von Schmidt angeblich hinein verhandelten Verbesserungen sind Allgemeinplätze, unverbindlich und eigentlich das Papier nicht wert. Artenschutz und Tierwohl sind längst in Nationalrecht umsetzbar. Stattdessen hätte sich der Bundeslandwirtschaftsminister um die Umsetzung der nationalen Minimierungsstrategie kümmern sollen und müssen. Aber das blieb ebenso wie vieles andere im Argen.
Die fachliche Orientierung ist also wohl kein stichhaltiges Argument. Ist es dann die Orientierung an Recht und Gesetz vor dem Hintergrund des Amtseides eines Bundesministers? – Die Geschäftsordnung der Bundesregierung besagt hierzu, dass man sich bei ge
gensätzlichen Voten von Ministerien zu enthalten hat. Das Bundesministerium für Umwelt hat seine Ablehnung im Vorfeld klar und deutlich bekundet. Aber der Bundeslandwirtschaftsminister hat dennoch zugestimmt.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen der CSUFraktion, wer einerseits großspurig und mit missionarischem Eifer eine Leitkultur predigt, die auch in der Einforderung unbedingter Rechtstreue liege, und andererseits vorsätzlich, aus Eigennutz und nicht aufgrund der Gesamtverantwortung, kalkuliert und dieses Recht irreversibel bricht, der soll entweder still sein und zukünftig den Sündenfall bereuen oder sich als Kardinal des Rechtsbruchs und der Unglaubwürdigkeit in der christlich-abendländischen Kultur feiern lassen.
Das war nicht nur eine Individualentscheidung von Herrn Schmidt. Herr Schmidt ist stellvertretender Vorsitzender der CSU. Der Noch-Parteivorsitzende der CSU und der Noch-Ministerpräsident der CSU waren in dieses Votum involviert. Damit geht dieses verhängnisvolle Bubenstück auch auf Ihre Kappe. Somit können Sie sich der Verantwortung nicht entziehen.
Die Risiken für Herrn Schmidt persönlich waren gering. Ein Übergangsminister ist nur unter ganz schweren Bedingungen abrufbar. Jedoch ist die Zielrichtung klar: Weniger die Landwirtschaft braucht Sicherheit als vielmehr internationale Konzerne. Herr Schmidt machte sich mit diesem Votum zur Übergangsmarionette von Monsanto und von rein gewinnorientierten Kreisen.
Der Schaden ist groß. Frankreich, als unser Verbündeter in vielen Dingen von Ihnen zelebriert, und Italien sind vor den Kopf gestoßen. Für die Kommission, die eigentlich hätte entscheiden müssen und vermutlich anders entschieden hätte, musste er dann auch noch die Kohlen aus dem Feuer holen.
Tatsächlich konnten sich die Bürgerinnen und Bürger bisher nicht nur auf die Geschäftsordnung der Bundesregierung, sondern auch auf diese Norm verlassen. Diese wurde nun ausgehebelt und sogar niedergemetzelt, und das wird offenbar vom Herrn Ministerpräsidenten unterstützt. Dieser Tatbestand bekümmert uns alle. Politikverdrossenheit, ein Verlust der Glaubwürdigkeit, Defizite in der Verlässlichkeit und Zweifel an der Demokratie sind die Folgen. Das
alles ist nur geschehen, damit Herr Schmidt vorübergehend sein Positiönchen sichern konnte.
Deswegen ist es notwendig, national alles zu unternehmen, um den Einsatz von Glyphosat wie in Frankreich effizient zu verbieten. Daher unterstützen wir die Anträge der GRÜNEN und der FREIEN WÄHLER. Allerdings enthält der Antrag der FREIEN WÄHLER schon wieder zeitliche Einschränkungen, aber das sind wir ja gewohnt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag der CSUFraktion ist ein lauer Zephyrwind im Ozean der Unverbindlichkeit. Was Sie hier schreiben, ist nicht akzeptabel. Daraus ist überhaupt nichts ableitbar. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, halten Sie sich in diesem Bereich doch einfach an Ihre Umweltministerin Scharf. Diese hat am 06.11.2017 im "Münchner Merkur" auf die Frage, ob Glyphosat abgeschafft werden muss oder kann, Folgendes geantwortet: "Ich finde, man müsste darauf verzichten; denn es gibt Alternativen". Wenn jemand recht hat, schauen wir nicht auf die Couleur, sondern auf den Inhalt. Halten Sie sich also an Ihre Umweltministerin, dann leisten Sie möglicherweise meiner Aufforderung Folge und stimmen unserem Antrag und dem Antrag der Mitbewerber zu. – Ich bedanke mich.
Herr Minister, herzlichen Dank für das Vorlesen dieses Artikels aus der "Süddeutschen", was allzu selten geschieht, wenn man die Regierungsbank in dem Zusammenhang und das Verhalten verfolgt.
Grundsätzlich eine Frage auf Ministerialebene: Erstens. Nachdem Herr Schmidt auch Ihr Kollege ist und in dem Zusammenhang auch Mit-Agrarminister, würde es mich interessieren, ob dieses Abstimmungsverhalten Ihnen gegenüber bekannt gegeben worden ist, um sozusagen eine CSU-Linie in dem Bereich zu schaffen. Wussten Sie davon, dass dies erfolgen wird, mit den ganzen Folgen und Hintergründen?
Zweitens. Sie haben geäußert, dass Sie in dem Bereich Alternativen erforschen wollen. Das ist richtig und gut. Wie erklären Sie sich aber dann, dass beispielsweise Ihre Umweltminister-Kollegin, Frau Scharf, am 06.11.2017 in der Zeitung zitiert wird – ich gehe davon aus, der "Münchner Merkur" macht keine Fake-Zitate –: "Ich finde, man müsste drauf verzichten," – auf Glyphosat – "denn es gibt Alternativen"? Offenbar ist auch in Bayern das Umweltministerium wesentlich weiter mit den Erkenntnissen, was Alternativen anbetrifft, als das Agrarministerium. Gibt es da einen Widerspruch? Können Sie uns das erklären?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine beiden Vorredner sind eigentlich so etwas wie Jamaikaner oder Schwampler. In diesem Zusammenhang bleibt mir nur die Hoffnung, dass die beiden Züge, die da aufeinander zurasen, rechtzeitig gestoppt werden; denn sonst würden beide unter dieser Kollision leiden hinsichtlich ihrer Glaubwürdigkeit und ihrer Fähigkeit, die Diskussion zielführend voranzutreiben.
Kollege Schöffel, gesundbeten nützt nichts. Auch mit einem Auto, das nicht stromlinienförmig ist, wie beispielsweise ein VW Käfer, treffen Sie heute weniger Insekten. Ob es nun 80 % Rückgang der Masse der Fluginsekten sind oder 70 %, ist nicht entscheidend. Klar ist, dass ein Artenrückgang verzeichnet werden kann, und klar ist auch, dass das mit eine Folge der Art und Weise ist, wie Landwirtschaft praktiziert wird. Wir müssen auch feststellen, dass 92 % der Bäuerinnen und Bauern in Bayern Pflanzenschutzmittel einsetzen. 60 % dieser Landwirte tun dies im Nebenerwerb.
Sie, meine Damen und Herren, legen heute eine Strategie vor, mit der Sie fordern, bis zum Jahre 2030 eine 50-prozentige Reduzierung zu erzielen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, konventionell und bio sind für die Struktur im ländlichen Raum und auch für die Kulturlandschaft wichtige Elemente. Es sind sozusagen die Korsettstangen unseres Landes; diese gilt es zusammenzuführen und zusammenzudenken und nicht auseinanderzudividieren.
Frau Sengl, ich habe manchmal den Eindruck, Sie besitzen die Neigung, die beiden Richtungen auseinanderzudividieren. Damit könnten wir allerdings nicht gemeinsam zielführende, sinnvolle Lösungen erarbeiten.
Biokartoffeln nicht aus Ägypten – da sind wir uns einig. Aber dann müssen die Biokartoffeln in Bayern hochgezogen werden. Allerdings gibt es in Bayern
auch den Kartoffelkäfer. Und da rede ich zunächst einmal von den Ackergiften. Sie sprechen von Ackergiften immer dann, wenn es chemisch ist. Nun sind aber auch im Biolandbau Pflanzenschutzmittel zugelassen. Ich spreche zum Beispiel Spinosad an. Das ist im Grunde ein natürliches Mittel, aber sehen Sie sich doch einmal an, was das mit den Bodenbakterien sowie mit der Fermentation macht. Das Mittel wird als bienengefährlich bezeichnet; es ist gefährlich für Fliegen, Käfer und Schmetterlinge. Es ist im Grunde damit auch ein Gift, und ich glaube, letztendlich ist es den Insekten und vielleicht auch uns egal, warum diese Arten zurückgehen. Auch in diesem Bereich werden Dinge vorangetrieben, die notwendigerweise geschehen müssen, um Ernte, Lebenserwerb und Strukturen zu sichern. Wir können es uns nicht erlauben, einen hundertprozentigen Ernteausfall damit zu goutieren, dass man sagt, wenigstens schwirren dann entsprechend Bienen draußen herum. Natürlich ist das wichtig, aber wir müssen aus meiner Sicht etwas sachlicher bleiben.
Dann haben wir das Pflanzengift Neem. Es wird aus dem Niembaum gewonnen. Das ist auch ein pflanzliches Insektizid und bienengefährlich. Von daher wissen wir doch, dass in diesem Bereich notwendigerweise Maßnahmen ergriffen werden müssen. Die Polarisierung mit der Frage "Gift oder nicht Gift?" führt genau in die Sackgasse hinein. Das wollen wir nicht, sondern wir wollen darüber sprechen. Denken wir an den Raps. Da gibt es den Bioraps. Er wird in offiziellen Veröffentlichungen als die Königspflanze im Biolandbau bezeichnet, weil sein Anbau nur dort überhaupt Aussicht auf Erfolg hat, wo wenig Schädlingsbefall ist. Was ist mit dem Schädlingsbefall? Wie bekämpfe ich diesen? Hoffe ich darauf, dass der Schädling vorüberzieht? So kann man doch in einer modernen Landwirtschaft nicht arbeiten, insbesondere dann, wenn sie zum Broterwerb dient.
Meine Damen und Herren, die Dosis macht das Gift. Den Insekten ist es egal, woran sie zugrunde gehen. Wir haben einen Nationalen Aktionsplan 2013 ins Leben gerufen. Da waren auch die Agrarminister von den GRÜNEN dabei. Dieser Nationale Aktionsplan sagt in diesem Zusammenhang, dass bis 2030 die Risiken um 30 % zu reduzieren sind, was den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln für den Naturhaushalt anbetrifft, und insbesondere – damit haben wir uns schon das letzte Mal auseinandergesetzt – der Biolandbau um 20 % zu erhöhen ist. Das ist ein wichtiger Punkt.
Wir wollen ihn umsetzen. Daher ist keine neue Politik angesagt, sondern wir müssen erst einmal anfangen,
die alte umzusetzen. Dann stimmt es allerdings. Da war der Kollege Schmidt unser CSU-Agrarminister, der jetzt auch noch Verkehrsminister ist. Da kommen also die Fliegen automatisch auf das Auto drauf, wenn es noch welche gibt.
Und da hat der Kollege Schmidt in einigen Punkten relativ versagt, weil er sie nicht vorangebracht hat. Was heißt das jetzt bezüglich der Gifte? – Wir wollen ein Antragsverfahren transparent gestalten. Wir wollen wissen, welche Gifte da drin sind. Das heißt, in diesem Bereich müssen Wirkstoff und Schädlichkeit identifiziert werden. Wir müssen für die Zukunft die Forschung in diesem Bereich stärken, aber auch die Beratung vor Ort. Da ist die Ausstattung der Landwirtschaftsämter durch den Freistaat gefragt. Die Wirkungsintensität und die Wirkungsäquivalente müssen alle benannt sein. Die Menge alleine, so wie Sie es fordern, führt nicht zu einem befriedigenden Ergebnis, weil man nämlich der chemischen Industrie, wie Sie sagen, zutraut, dass sie ihre Wirkungsschärfe auch in kleinen Dosen zunehmend gestalten kann. Dann haben wir möglicherweise weniger Gift; aber die Wirkungsweise ist vielleicht noch viel heftiger. Deswegen ist auf die Forschung und die Transparenz maßgebliches Augenmerk zu richten. Daran wollen wir weiter arbeiten.
Sie haben das letzte Mal integrierte Maßnahmen als nicht zielführend bezeichnet. Ich glaube schon, dass diese zu verstärken sind, nämlich auf der einen Seite durch sinnvolle Fruchtfolgen und auf der anderen Seite auch durch resistente Sorten. Ein ganz wichtiger Punkt ist, dass wir weiterhin Geld in die Sortenforschung stecken. Es ist in diesem Zusammenhang doch kein Verbrechen, resistente Sorten zu züchten. Die Geschichte vom Raps zeigt – das ist fast meine Lieblingspflanze, obwohl ich keine Biene bin –
genau den Umstand, dass die Resistenz ständig zugenommen hat und gezüchtet worden ist.
Aber auch die ordnungspolitische Seite ist wichtig. Herr Schöffel, es ist wichtig, dass wir in diesem Zusammenhang schauen, dass die Maßnahmen, die dann ergriffen werden und die wir einführen, auch ordnungspolitisch überwacht werden. Es nützt nichts, wenn wir in der Düngeverordnung Ausbringzeiten festlegen, diese Ausbringzeiten aber nicht eingehalten werden. Hier muss die Ordnungspolitik massiv vorgehen. Wir haben in diesem Zusammenhang viel zu wenig Personal.
Aber eines muss auch klar sein: Herr Schöffel, wenn Sie sagen, die erste Säule ist das, was die Bäuerinnen und Bauern dazu befähigt, umweltrelevante Maßnahmen zu ergreifen, dann will ich Ihnen schon deutlich machen: 80 % der Mittel der ersten Säule sind durch die Verteilung nach dem Faktor Fläche für nur 20 % der Betriebe vorgesehen. Den ärmeren Bauern hilft das kaum. 80 % der Höfe mit den geringsten Einkommen bekommen laut dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim nur 25 % der Direktzahlungen, die 10 % mit den höchsten Einkommen dagegen 55 %.
Damit geht ein gutes Siebtel des gesamten EU-Haushalts an rund 750.000 ohnehin gut situierte Landwirtschaftsbetriebe. Das ist ein Umstand, den wir Sozialdemokraten für Bayern überhaupt nicht akzeptieren, sind wir doch diejenigen, die die Kleinteiligkeit, die familiengebundene bäuerliche Struktur, aufrechterhalten wollen. Sie gaukeln vor, wir bräuchten die Mittel aus der ersten Säule, um das zu erhalten. Ich habe Ihnen dargelegt, dass das so nicht funktioniert. Das bedeutet für die Zukunft auch: Um diese Mittel sinnvoll einzusetzen, brauchen wir auf der einen Seite eine Deckelung dieser Zahlungen nach oben hin. Wir müssen auf der anderen Seite dafür sorgen, dass die Mittel der zweiten Säule, nämlich sozialverträgliche und gemeinnützige Leistungen, weiterhin gefördert werden. Dann sind diese Dinge wie Blührandstreifen möglicherweise wieder im Programm, und man muss nicht Angst haben, dass das Geld fehlt.
Eines muss man auch deutlich sagen, und da haben Sie versagt. Wir haben es wiederholt gefordert. Wir hätten das Wassergesetz bereits vor Jahren ändern können, und zwar dahin gehend, dass der Gewässerrandstreifen frei bleibt – fünf Meter frei.
Jetzt stellen wir immer wieder fest, dass dies ein willkürlicher Akt ist, der möglicherweise über das KULAP gefördert wird. Wenn er nicht gefördert wird, dann wird bis zum Gewässer gebaut. So kann man nicht arbeiten. Deswegen ist es richtig: Es muss eine Änderung stattfinden, aber eine Änderung aufgrund von Fakten, von Daten, von Möglichkeiten und sachlichen Analysen, nicht aufgrund von Verunglimpfungen und Beschimpfungen. Das haben unsere Landwirtinnen und Landwirte in Bayern nicht verdient. Sie machen sich verdient um unser Land. Deswegen werden wir uns mit unserer Linie weiterhin dafür einsetzen, dass das Sozialverträgliche in der Landwirtschaft notwendigerweise auch umweltverträglich sein muss.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Dieses Thema wird von der SPD-Fraktion schon seit dem Jahr 2015 mit Anträgen bearbeitet. Ähnlich wie in der Geschichte mussten wir dabei niemals unsere Namen und auch niemals die politische Zielrichtung und Ausrichtung unserer Anträge ändern, was hier in diesem Hohen Haus offenbar woanders festzustellen ist.
Zum Antrag der CSU kann ich sagen: Wir werden ihm zustimmen, weil alle Wendungen im Schicksal schon in der Bibel festgelegt sind: vom Saulus zum Paulus. Das, was Sie in dem Zusammenhang formulieren, wäre auch schon Jahre vorher möglich gewesen, wenn man unseren Anträgen gefolgt wäre.
Zu dem Antrag der FREIEN WÄHLER: Sie sagen den Kolleginnen und Kollegen von der CSU – Sie sind darin unklar geblieben – nicht, was Sie wollen: weder das eine noch das andere. Sie lassen es offen. Nein, ich sehe das schon als sehr wichtig an. Darin besteht Ihr Problem. Sie stellen immer Forderungen und fragen dabei gleich nach der Entschädigung. Aber manche Dinge sind so brisant und manche Handlungsweisen sind notwendig – das hat auch schon die Agrarministerkonferenz im April 2016 erkannt –, dass manchmal, also in Ausnahmefällen, auch eine entschädigungslose Liefermengensteuerung notwendig ist. Wenn wir das Thema verantwortungsvoll behandeln wollen, müssen wir so weit denken, dass in diesem Zusammenhang auch diese Ausnahmefälle berücksichtigt werden.
Wir von der SPD-Fraktion haben stets auf die Krisen hingewiesen. Wir wussten stets, dass die bisherigen Instrumentarien nicht ausreichen und gelegentliche Erholungen des Milchpreises nicht zur Argumentation herhalten können. Es handelt sich lediglich um momentane Marktkrisen. Stets haben wir auf die strukturellen Probleme hingewiesen und diese angesprochen. Wir haben die Verantwortung nicht nur bei der EU gesehen, sondern auch explizit beim Bundeslandwirtschaftsministerium. Darauf haben wir hingewiesen.
Stets und bis zu einem gewissen Zeitpunkt wurde dies von Ihnen, Kolleginnen und Kollegen der CSU, als Krisengerede, Verunglimpfungs- und Verunsicherungspolitik gebrandmarkt, weil wir damit den Bäuerinnen und Bauern sowie den Kräften des Marktes angeblich in den Rücken fallen wollten. Staatssekretär Bleser offenbarte dem Ausschuss noch im Januar 2017 anlässlich der Grünen Woche, dass er von Mengensteuerungen nichts, aber auch gar nichts halte. Immerhin ist es der Staatssekretär des Bundeslandwirtschaftsministeriums.
Erst beim Milchgipfel in München wurden diese Irrtümer ausgebügelt. Das ist deutlich festzustellen. Der Bundeslandwirtschaftsminister hat sich danach kleinlaut diesen Steuerungselementen gefügt und diese auch angewandt, allerdings mit dem bezeichnenden und entlarvenden Kommentar: Überzeugt ist er davon nicht, aber er muss nun einmal handeln.
Der bayerische Agrarminister Brunner war diesbezüglich schon weiter. Er hat am 15. April 2016 bei der Agrarministerkonferenz in Göhren-Lebbin – es war einstimmig – Folgendes mit beschlossen, Nummer 3: Sofern mit freiwilligen Maßnahmen zur Mengensteuerung bis zur nächsten Agrarministerkonferenz keine spürbaren Fortschritte erreicht werden, bitten sie das Bundeslandwirtschaftsministerium, auf EU-Ebene die faktischen und rechtlichen Möglichkeiten einer zeitlich befristeten entschädigungslosen Mengenbegrenzung und die sich daraus ergebenden Sanktionsmöglichkeiten prüfen zu lassen und dann umzusetzen.
Das war im April 2016. Herzlichen Glückwunsch, liebe CSU-Fraktion, Sie sind nun heute, am 9. November 2017, mit Ihrem Antrag endlich Ihrem Minister gefolgt. Es freut uns sehr, diese Einheit so kurz vor den Wahlen festzustellen.
Wir haben diese Politik in der Vergangenheit stets unterstützt. Wir können auch gegenüber all diesen Kritikastern, die gesagt haben, dass es nicht funktionieren wird, feststellen, dass diese Mengenbegrenzung Gott sei Dank funktioniert hat. Wir wissen auch – darin sind
wir uns in diesem Haus alle einig –, dass wir daran weiterarbeiten müssen. Diesbezüglich hat Herr Kollege Dr. Herz recht: Nach der Krise ist vor der Krise.
Aber es muss funktionieren. Das geht nur dann, wenn Sie Lehren daraus ziehen und sich dafür einsetzen. Dabei ist natürlich die Frage: Wo setzen Sie sich dafür ein? Damit spreche ich jetzt die berühmten Gespräche zur Schwampel oder, wenn man das mit entsprechenden exotischen Bezeichnungen sagen will, bezüglich Jamaika, an.
Meine Damen und Herren! Für die Marktliberalen ist das typisch. Sie stehen dafür, solche Maßnahmen grundsätzlich abzulehnen. Die Marktliberalen stehen grundsätzlich dafür, auf dem freien Markt die freien Kräfte spielen zu lassen. Die Marktliberalen stehen grundsätzlich dafür, für die bayerische Landwirtschaft, aber auch für die Bundeslandwirtschaft nur dann Mittel einzusetzen, wenn es sich den Großen gegenüber lohnt, und sind locker drauf und dran, entsprechend Kleine sterben zu lassen. Die Marktliberalen haben hier eine Ausrichtung, die gegen die bäuerliche Landwirtschaft und gegen die kleinteilige Landwirtschaft ist. All das haben Sie zu überwinden. Kollege Herz hat es angesprochen. Staatsminister Marcel Huber hat bei einer Demonstration versprochen, dass diese Themen verbindlich auf den Tisch kommen müssen.
In Bayern hängt jeder siebte Arbeitsplatz von der Landwirtschaft ab. Jede vierte Milchkuh in Deutschland steht in Bayern. Wir sind stolz auf diese Struktur und auf die familiären Betriebe, auf die hochqualitative Versorgung und die nachhaltige Strukturierung des ländlichen Raums sowie das damit verbundene soziale und kulturelle Leben. Diese wichtige Prägung ist viel zu teuer, um sie auf dem Altar irgendwelcher Verhandlungen zu opfern. Das ist der Lackmustest. Wir haben Preis, Menge, Laufzeit und Andienungspflicht als Maßnahmen ebenfalls bereits thematisiert. Dies muss eingeführt werden. Nach der bisherigen Praxis schlossen die Produzenten Verträge ab, bei denen sie gar nicht wussten, was im Endeffekt herauskommt, außer dass sie wussten, dass sie verpflichtend sind. Alles das muss tatsächlich auf den Tisch. Ich warne Sie davor, diese Interessen zu opfern und Machtspielchen zuzulassen, die sich um den Preis, dass die CSU den einen oder anderen Posten bekommt, zulasten unserer bayerischen Bäuerinnen und Bauern auswirken. Das werden wir im Auge behalten.
Wir stimmen Ihrem Antrag zu. Wir stimmen dem Antrag der FREIEN WÄHLER zu, wobei diese zu kurz springen. Freiwilligkeit und Entschädigung sind das eine. Wenn Sie aber weiterdenken und sich in der Krise befinden, dann müssen Sie sagen, dass es auch ohne Entschädigung geht. So hat es bereits die
Agrarministerkonferenz unter Führung von Till Backhaus am 15. April 2016 beschlossen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Verwaltungsmaßnahmen sollen stets verhältnismäßig sein, geeignet, notwendig und erforderlich. Die Maßnahme in der Berufsschule in Nürnberg am 31.05.2017 wurde diesem Erfordernis nicht gerecht und hat weitgehenden Schaden durch Störungen in der Schule bei den Schülerinnen und Schülern angerichtet, massive Personenschäden bei der Polizei und bei Demonstranten und insgesamt die Lage polarisiert.
War das notwendig? Man hat sich von vorneherein für eine auch zulässige Direktabschiebung entschieden, weil man wusste, dass gerichtliche Entscheidungen die so angedachten behördlichen Planungen nicht stützen würden. Das war alles an einem Tag, und das unter Zeitdruck. Die eigentlichen Bescheide wurden erst zwei Stunden nach der Maßnahme selbst ausgehändigt. Gegenüber dem Parlament wurde das schriftlich so beschrieben, dass das Ermessen der Verfahrensgestaltung in Ansehung der besonderen Umstände des Einzelfalls sowie unter Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze auszuüben sei. Wörtlich: "hierzu gehört auch, dass effektiver Rechtsschutz möglich bleiben muss." Dann weiter. Dies sei ja möglich gewesen, "weil ein Antrag auf Anordnung der Untersagung der Abschiebung …vom Zeitpunkt der Ingewahrsamnahme … um 08.10 Uhr bis zum Zeitpunkt des geplanten Fluges um circa 21.50 Uhr möglich" gewesen sei.
Ernsthaft? Glaubt man wirklich, dass die Polizei in diesem Zusammenhang den Betroffenen bei der Ge
schäftsstelle des Verwaltungsgerichts vorbeigefahren hätte? Oder hätte sie ihn vielleicht gar seinem Anwalt überlassen, um diese Maßnahme zu klären? – Alle Theorie ist grau.
Tatsächlich war der Betroffene noch zum Zeitpunkt der Ingewahrsamnahme im Besitz einer rechtsgültigen Duldung, die die zentrale Ausländerbehörde, das heißt nicht die Stadt Nürnberg, sondern die Regierung von Mittelfranken am 27.04. bis zum 27.07. verlängert hatte. Ich will Ihnen unabhängig davon, dass die Erlöschensbescheide erst zwei Stunden nach der Ingewahrsamnahme übergeben wurden und der Abzuschiebende erst zu diesem Zeitpunkt wusste, woran er war, sagen, was die Beschwerdekammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth darüber geschrieben hat:
Die Kammer erlaubt sich, ohne dass es für diese Entscheidung darauf ankäme, den Hinweis an die beteiligte Behörde, dass sie erhebliche Zweifel hegt, ob es rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht, wenn die Bekanntgabe eines bereits verfügten Bescheides, der mit einem Rechtsmittel angegriffen werden kann, bis zum Zeitpunkt des Vollzugs der Abschiebung zurückgestellt und somit die Einlegung des Rechtsmittels vereitelt wird.
Das ist der Punkt, der dazu geführt hat, dass ein Beamter des Innenministeriums im Landtag behauptet hat, das Gericht sei übergriffig geworden und sei überhaupt nicht zuständig. Ich sage Ihnen: Es ist gut, vorbildlich und ermutigend, wenn sich ein bayerisches Gericht mit Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit befasst und Ihnen diese Zweifel ins Stammbuch schreibt.
Die Maßnahme war unverhältnismäßig, und die Polizei agierte in Amtshilfe. Nachdem der Betroffene nicht angetroffen wurde, hat die Zentrale Ausländerbehörde den Tipp gegeben, in der Berufsschule vorbeizufahren und die entsprechende Maßnahme durchzuführen. Leider Gottes ist die Angelegenheit trotz anfänglich vernünftiger Handhabung dann aus unterschiedlichsten Gründen eskaliert. Aber es war so, dass ein Exempel statuiert werden musste – und zwar auf dem Rücken des Betroffenen, der Polizei und natürlich auch der Demonstranten. Wut, Unverständnis, Verunsicherung und Polarisierung! Und das Allerwichtigste: Tatsächliche Abschiebehaftgründe waren zu keinem Zeitpunkt vorhanden, auch ohne das bedauerliche Ereignis des Anschlags in Kabul!
Die Schule ist kein rechtsfreier Raum, und selbstverständlich kann, ja muss die Polizei zur Unterbindung von Straftaten, wie zum Beispiel Landfriedensbruch oder Gewalt gegen Personen oder Sachen, einschreiten. Aber zur Durchführung einer wackeligen, finessenhaft von der Zentralen Ausländerbehörde inszenierten Abschiebung ist uns die Polizei zu schade.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt ein funktionierendes, abgestimmtes rechtliches Instrumentarium, das Abschiebungen ermöglicht, ohne dass dies in Schulen geschehen muss. Wir hoffen und sind uns sicher, dass alle Beteiligten aus diesem bedauerlichen Vorfall gelernt haben und sich Derartiges nicht wiederholt. Insgesamt ist aber klar, dass eine Regel auszureichen ist, die die Zentrale Ausländerbehörde bzw. die Ausländerbehörden insgesamt dazu bringt, von Anordnungen von Abschiebungen aus Schulen abzusehen. Die Gründe haben die Vorredner genannt, und ich möchte sie nicht wiederholen.
Es muss aber auch gesagt werden, dass es in der Tat für nahezu alles Ausnahmen gibt. Es kann in diesem Zusammenhang nicht durchdekliniert werden, dass etwas niemals stattfinden darf. Hier gibt es den alten Satz: Ausnahmen bestätigen die Regel. Aber die Regel muss sein: Schulfamilie, Schulfrieden und ein friedliches Miteinander und keine Vollzugsmaßnahmen in wackligen Angelegenheiten in der Öffentlichkeit!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Um Probleme zu lösen, werden Verträge geschlossen, zumindest aber wird versucht, sich einer Problemlösung anzunähern. Die Problemlage seit 2012 bezog sich auf die Zulassung privater Anbieter auf dem Sportwetten- bzw. Glücksspielmarkt. Um sie zuzulassen, wurde das staatliche Wettmonopol für eine Experimentierphase von sieben Jahren ausgesetzt. Die damaligen wie die heutigen Ziele waren: Spielerschutz, Jugendschutz – ein ganz wichtiger Aspekt –, die Verhinderung von Glücksspiel- und Wettsucht, die Bekämpfung von Wettmanipulation – Stichwort: Hoyzer –, die Bekämpfung von Geldwäsche und – was für uns als Gemeinwesen besonders wichtig ist, da diese Aufgaben Behörden und Zuschüsse erfordern – eine umfassende Steuerpflicht. Richtige, wichtige und absolut konsensfähige Ziele sind das, damals wie heute. Aber damals wie heute ist in diesem Vertrag das absolute Verbot von OnlineWetten geregelt. Dabei handelt es sich um einen grauen, wenn nicht gar schwarzen Markt mit exponentiellen Zuwächsen jenseits von Steuern, jenseits aller genannten Ziele, weil diese eben nicht geregelt worden sind. Die Tatsache, dass sich die oben genannten wichtigen Maßgaben nicht widerspiegeln und außerdem nach verschiedenen Erkenntnissen etwa 90 bis 95 % aller Sportwetten jenseits der vom Glücksspielstaatsvertrag geregelten Verhältnisse ablaufen, zeigt, dass es sich möglicherweise um eine Regelung handelt, die an den konkreten, den tatsächlichen Lebenssachverhalten vorbeigeht.
2014 wurden 33 Millionen Euro aus der Zerlegung der Sportwettsteuer vom Freistaat Bayern vereinnahmt. Man muss sich einmal überlegen, was in dieser Zeit auf dem grauen Markt verdient worden ist. Die rechtstreuen Vereine und Verbände hatten nämlich in dieser Zeit keine Zuwächse erzielt, sondern Verluste hinzunehmen. Sie haben sich an die Vorgaben des Vertrages gehalten und mussten zusehen, wie andere großes Geld machten.