Protokoll der Sitzung vom 14.03.2017

SAPOR Modelltechnik GbR aufgetreten sein soll. Zum anderen soll sie im Umgang mit der Angelegenheit Modellbau dienstliche und private Interessen vermischt haben. Beide Vorwürfe aber sind falsch.

Christine Haderthauer hat nicht gegen das Ministergesetz verstoßen. Für einen Verstoß gegen das Ministergesetz kommt es nicht darauf an, ob jemand Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist, sondern darauf, ob er die ihm als Gesellschafter zustehende Geschäftsführungsbefugnis tatsächlich ausübt. Es ist zwar richtig, dass Christine Haderthauer früher Gesellschafterin der SAPOR gewesen ist und früher punktuell geschäftsführend auftrat; doch in der Zeit, zu der sie Staatsministerin war, das heißt zwischen dem 30. Oktober 2008 und dem 1. Dezember 2014, trat sie kein einziges Mal geschäftsführend auf, sodass ein Verstoß nicht gegeben ist. Sie ging vielmehr davon aus, bereits seit Langem, das heißt seit dem 31. Dezember 2003, aus der SAPOR ausgeschieden zu sein.

Vor allem – das ist sehr wichtig – hat sie sich auch genauso verhalten. Die Beweisaufnahme hat eindeutig ergeben: Bereits lange vor dem 31. Dezember 2003 war zentraler Geschäftsführer Dr. Hubert Haderthauer. Er war der alleinige Ansprechpartner für die Bezirkskrankenhäuser Ansbach und Straubing. Er vermarktete die Modellautos und lieferte diese aus. Er allein kümmerte sich um die Produktion und den Kontakt zu Steigerwald, und er allein traf die zentralen geschäftlichen Entscheidungen. Mit der Übertragung des Gesellschaftsanteils von Christine Haderthauer auf ihren Ehemann wurde dessen zentrale Rolle für die Gesellschaft auch auf der Ebene der Gesellschafter nachvollzogen. Zwar war diese Übertragung – dies wurde schon ausgeführt – zunächst schwebend unwirksam, da der weitere Gesellschafter Ponton zunächst nicht zugestimmt hatte; das lag jedoch daran, dass Ponton für Dr. Haderthauer seit den Neunzigerjahren nicht mehr erreichbar war.

Auch hier hat sich herausgestellt, dass die Behauptung Pontons falsch war, Dr. Haderthauer habe nie versucht, ihn zu kontaktieren. Uns liegen Schreiben aus den Neunzigerjahren vor, die beweisen, dass Dr. Hubert Haderthauer und seine Frau versucht hatten, ihn zu kontaktieren, Ponton sich aber nicht mehr gemeldet hat. Somit trifft die Aussage Haderthauers zu, dass es Ponton war, der den Kontakt abgebrochen und sich nicht mehr um die Gesellschaft gekümmert hatte. In seiner Zeugenvernehmung hat uns Ponton das auch bestätigt bzw. das Motiv dafür verraten: Da die Gesellschaft nur Verluste produzierte und er immer nur Geld nachschießen musste, war er froh, davon nichts mehr zu hören. Dadurch konnte er sich auch der Verlängerung seiner Bürgschaft für die Ge

sellschaft entziehen. Richtig ist daher also: Ponton stellte jeden Kontakt ein und kümmerte sich nicht mehr um die Firma, sodass die gesamte Arbeit, die Verantwortung und das gesamte wirtschaftliche Risiko an Dr. Hubert Haderthauer hängen geblieben waren.

Fest steht auch, dass Christine Haderthauer mit den Verhandlungen über den Vergleich mit Ponton nichts zu tun hatte. Sie war auch nicht darüber informiert, wann wie viele Autos entnommen bzw. verkauft worden waren. Fest steht außerdem, dass Ponton sein finanzielles Engagement bei der SAPOR absichtlich viel zu hoch angegeben hatte, um einen möglichst hohen Vergleichsbetrag auszuhandeln. Ponton hatte also versucht, Dr. Haderthauer zu betrügen, weshalb er den Vergleich auch nicht erfolgreich anfechten konnte. Ponton wollte Profit daraus ziehen, dass Christine Haderthauer als prominente Politikerin eine Person der Öffentlichkeit war. Denn er hat sich erst wieder gemeldet, nachdem Christine Haderthauer als Politikerin in der Öffentlichkeit bekannt geworden war. Auch das spricht für sich. Mit Abschluss des Vergleichs zwischen Haderthauer und Ponton im Jahr 2011 und der damit verbundenen Genehmigung der Anteilsübertragung schied Christine Haderthauer rückwirkend zum 31. Dezember 2003 aus der Gesellschaft aus.

Einen Punkt, Herr Kollege Arnold, haben Sie gerade nicht erwähnt, nämlich die Ex-tunc-Wirkung. Wenn wir Haare spalten, dann spalte ich mit. Es kommt schon auf die Ex-tunc-Wirkung an. Das heißt, die Landtagsanfragen sind auch in diesem Punkt richtig und nicht falsch beantwortet worden. Ebenso schied auch Dr. Hubert Haderthauer Ende Oktober 2008 rückwirkend aus, und, um es noch einmal zu betonen, bereits seit dem 1. Januar 2004 verhielt sich Christine Haderthauer so, als wäre sie wirksam ausgeschieden. In ihrer Zeit als Staatsministerin ab dem 30. Oktober 2008 trat Herr Sandner – nicht mehr Dr. Haderthauer und schon gar nicht Christine Haderthauer – als alleiniger Inhaber der Gesellschaft auf.

(Zuruf von der SPD: Wer war in Ingolstadt beim Gewerbeaufsichtsamt?)

Darauf kommen wir gleich noch. – Da auch SPD und GRÜNE an diesen juristischen Tatsachen nicht vorbeikommen, wollen sie nun eine geschäftsführende Tätigkeit Christine Haderthauers auch nach dem 30. Oktober 2008 aufgrund folgender Punkte konstruieren: Da die Domain der Firma – wir haben es gerade gehört – sowie das Firmenkonto weiterhin auf Christine Haderthauer liefen, sei sie weiterhin mit der Firma in Verbindung gestanden. Zudem habe sie 2009 die Abmeldung des Zeugen Ponton aus dem Gewerberegister veranlasst. Auch dieses durchsichti

ge Konstrukt hat der Überprüfung durch den Untersuchungsausschuss nicht standgehalten.

Zum Firmenkonto. Als die SAPOR Anfang der Neunzigerjahre gegründet wurde, war eine GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts – nicht rechtsfähig. Das heißt, die GbR selbst konnte nicht Kontoinhaberin sein, sondern nur die Gesellschafter der GbR. Um aber zu vermeiden – dies war damals ein völlig normaler, üblicher Vorgang –, dass jeder Gesellschafterwechsel auch den Bestand der Kontoinhaber verändert, wurde die Konstruktion gewählt, dass eine dritte Person oder einer der Gesellschafter als Treuhänder Kontoinhaber ist und als Treuhänder für die Übrigen fungiert hat. Nach heutigem Recht kann eine GbR natürlich selbst Kontoinhaberin sein; damals war es aber eben nicht so. Die Umschreibung ist unterblieben; das ist korrekt. Aber das ist kein Indiz dafür, dass Christine Haderthauer nach dem 30. Oktober 2008 eine führende geschäftsführende Rolle gehabt hätte.

Auch ein weiterer Punkt – Stichwort "Abmeldung Ponton" – ist falsch. Die hat auch nicht Christine Haderthauer 2009 vorgenommen. Die Abmeldungserklärung ist – das dürfte unzweifelhaft sein – von Dr. Hubert Haderthauer unterschrieben, und über zwei Vollmachten aus den Neunzigerjahren war er auch rechtlich in der Lage, diese Abmeldung im Namen Pontons vorzunehmen, ohne dass eine aktive Beteiligung von Christine Haderthauer notwendig gewesen wäre.

Wenn man nun als einzigen Anhaltspunkt die Äußerung einer Mitarbeiterin des Gewerbeamts Ingolstadt gegenüber dem Rechnungsprüfer des Bezirks Niederbayern, dass Christine Haderthauer die Abmeldung Pontons vorgenommen haben soll, heranzieht, muss man auch hier die Fakten zur Kenntnis nehmen. Diese Mitarbeiterin war mit dem Vorgang gar nicht befasst, und der tatsächlich befasste Mitarbeiter konnte sich nicht daran erinnern, Christine Haderthauer gesehen zu haben. So bleibt als einziger Fakt die Unterschrift von Dr. Haderthauer auf dem Abmeldeformular. SPD und GRÜNE müssen daher zu einem falschen Ergebnis kommen, wenn sie die beiden gerade erwähnten Vollmachten für Dr. Haderthauer außer Acht lassen.

Insgesamt wurde deutlich, dass Christine Haderthauer gerade nicht bis ins kleinste Detail über die Arbeitstherapie Modellbau und die Geschäfte der Firma SAPOR Bescheid wusste. Die Details kannte nur Dr. Haderthauer. Deswegen ist auch der Vorwurf absurd und in sich widersprüchlich, sie habe als Sozialministerin ihr Wissen über die Modellbautherapie verwenden müssen; denn sie hatte dieses unterstellte Detailwissen überhaupt nicht.

Auch die Vorwürfe bezüglich der Domain sind falsch. Die Domain war 2001 vorhanden; sie wurde also eingerichtet, als Christine Haderthauer noch Gesellschafterin war. Dass dann vergessen wurde, diese Domain umzumelden, ist bedauerlich, aber überhaupt nicht ungewöhnlich. Es ist vor allem kein Anhaltspunkt dafür, dass jemand eine geschäftsführende Rolle hat. Jeder kann sich selber überlegen, ob allein die Tatsache, dass man Inhaber einer Domain ist, ein Indiz dafür ist, dass man Geschäftsführer ist. Das halte ich jedenfalls für absurd; aber auf eine derart wackelige Konstruktion stützt sich der Bericht von SPD und GRÜNEN. Der Strohhalm, an den sich die Opposition hier klammern muss, um ihre Vorwürfe aufrechtzuerhalten, ist also sehr dünn. Überzeugen kann das nicht.

Auch der Vorwurf, es habe in der Staatskanzlei eine Vermischung dienstlicher und privater Belange gegeben, ist falsch. Die Antwort auf diese Frage liefert das bereits zitierte Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 22. Mai 2014. Der Verfassungsgerichtshof stellte fest, dass auch privates Verhalten Gegenstand parlamentarischer Anfragen sein kann, wenn es aufgrund der Diskussion in der Öffentlichkeit Auswirkungen auf die Amtsführung hat. Dazu gehören auch Angelegenheiten aus der Vergangenheit vor der Übernahme des Regierungsamtes. Dies führt dazu, dass viele private Dinge potenziell relevant für die Amtsführung sein können und somit auch Gegenstand parlamentarischer Anfragen. Soweit die Entscheidung des Verfassungsgerichts.

Umgekehrt bedeutet dies aber auch, dass sich staatliche Mitarbeiter mit privaten Sachverhalten auseinandersetzen dürfen und auch müssen, um beispielsweise prüfen zu können, ob eine eigentlich private Angelegenheit behandelt werden muss oder ob der Schutz der Privatsphäre überwiegt. Wem ein privater Sachverhalt dienstlich vorgeworfen wird, der muss sich auch dienstlich damit auseinandersetzen können. Somit hat also eine unzulässige Vermischung privater und staatlicher Belange nicht stattgefunden. Auch dieser Vorwurf bricht in sich zusammen.

Es ist richtig, dass ein Mitarbeiter der Pressestelle der Staatskanzlei beim Bayerischen Rundfunk anrief und im Hinblick auf die Behauptung, es lägen "horrende Gewinne" vor, darauf hinwies, in einer dpa-Meldung sei die Rede davon, dass die Firma SAPOR nicht sehr gewinnbringend gewesen sei. Nur auf diesen Sachverhalt hat der Mitarbeiter hingewiesen. Er wollte die Berichterstattung weder unterdrücken noch verhindern. Auf abweichende Darstellungen hinzuweisen, gehört aber nun einmal zu den Aufgaben eines Pressesprechers. Zu diesem Zeitpunkt war die Angelegenheit Modellbau bereits Gegenstand der parla

mentarischen und öffentlichen Diskussion und deshalb auch nicht mehr rein privat.

Es ist auch richtig, dass derselbe Mitarbeiter der Pressestelle der Staatskanzlei an verschiedene Journalisten E-Mails versandte, in deren Anhang sich unter anderem eine Kopie einer Klageschrift von Dr. Hubert Haderthauer gegen einen Verlag befand, und dieser Mitarbeiter, wie er selbst einräumte, unglücklich formuliert hatte: Eine Berichterstattung über Dr. Haderthauer sei nicht zulässig.

Allerdings ging es auch hier weder dem Mitarbeiter noch Christine Haderthauer selbst darum, auf die Klage des Dr. Hubert Haderthauer hinzuweisen, sondern es ging darum, im Hinblick auf einen Artikel im "SPIEGEL", welcher Christine Haderthauer Widersprüche in Antworten auf parlamentarische Anfragen vorwarf, eine zusammenhängende Sachverhaltsdarstellung aus der Sicht Christine Haderthauers zu übersenden.

Sicher wäre es besser gewesen, diesen Teil einfach herauszukopieren. Jedoch war es nicht die Intention der E-Mail, die Interessen von Dr. Haderthauer zu vertreten. Auch dieser Vorwurf ist konstruiert und entbehrt jeder Grundlage.

(Zuruf der Abgeordneten Ulrike Gote (GRÜNE))

Auch ein weiterer Vorwurf hat sich als falsch erwiesen. Es trifft nicht zu, dass sich Dr. Hubert Haderthauer und seine Frau durch den Modellbau bereichert hätten.

(Zuruf der Abgeordneten Ulrike Gote (GRÜNE))

Auf die genauen Zahlen, die dem Untersuchungsausschuss über die beigezogenen Straf- und Steuerakten bekannt sind, darf und will ich öffentlich nicht eingehen, da diese dem Steuergeheimnis unterliegen und besonders geschützt sind. Aber wir haben in den öffentlich zugänglichen Akten genügend Anhaltspunkte dafür, dass bei der Firma zunächst sehr hohe Anfangsverluste vorhanden waren, da zunächst alle Teile einer Serie von 25 Modellautos hergestellt wurden, wobei ein Modellauto aus bis zu circa 5.000 Einzelteilen besteht, die zunächst mit speziell angefertigten Werkzeugen produziert oder gekauft werden mussten. Diese Verluste konnten nur sehr langsam abgebaut werden.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Oh, oh!)

Dies war auch der Grund dafür, warum der Zeuge Ponton den Kopf in den Sand steckte und nichts mehr von der Firma hören wollte und sich erst dann wieder

meldete, als ihm Gerüchte zu Ohren kamen, es handele sich angeblich um ein Millionenunternehmen.

Man kann auch nicht mögliche Gewinnspannen dadurch berechnen, dass die auf dem Zweit- oder Drittmarkt erzielten deutlich höheren Preise in Bezug gesetzt werden zu den Festpreisen, die die Firma SAPOR an das BKH Straubing zahlte. Denn dazu kommen die Kosten für Material, Maschinen, Werkzeuge, Messestände und die Auslieferung. Diese Kosten blieben komplett an Dr. Haderthauer hängen. Zu den Fakten gehören eben nicht nur die Einnahmen, sondern auch die Ausgaben.

Seitens der Opposition wurden im Laufe der Beweisaufnahme auch Vorwürfe gegen das Sozialministerium erhoben und heute vom Vorsitzenden noch einmal wiederholt. Auch diese sind unbegründet. Das Sozialministerium verhielt sich gegenüber dem Untersuchungsausschuss jederzeit offen und transparent. Auch die Fachaufsicht funktionierte immer beanstandungsfrei.

Auch die Vorwürfe einer Zeugin betreffend das Arbeitsklima und die personelle und finanzielle Ausstattung des Maßregelvollzugs insgesamt sowie im Ministerium erwiesen sich bei genauerer Analyse als – freundlich gesprochen – aufgebauscht.

Auch der Vorwurf, es seien Akten manipuliert worden, ist falsch. Da bereits nicht mehr festgestellt werden konnte, ob es von einem von der Zeugin vorgelegten Entwurf eines Aktenvermerks überhaupt jemals ein Original gegeben hatte, welches zur Akte genommen worden war, stellt sich die Frage nicht, ob dieses Original aus der Akte entfernt wurde.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Wie praktisch!)

Im Übrigen kann ich auch keine strafbare Falschaussage eines Zeugen vor dem Untersuchungsausschuss erkennen, wie das behauptet wird. Sollte bei einem Zeugen ein Missverständnis vorgelegen haben, so wurde dieses jedenfalls durch die zweite Aussage ausgeräumt, weshalb kein strafbares Handeln vorliegt.

(Horst Arnold (SPD): Aber hallo!)

Herr Kollege Arnold, das wissen Sie auch. Wir haben miteinander darüber gesprochen, dass durch die Korrektur in der zweiten Aussage vor Ende der Beweisaufnahme die Strafbarkeit nicht gegeben ist. Deshalb ist es nicht fair gegenüber dem Beamten, ihm eine Straftat zu unterstellen.

Es ist unabhängig davon richtig, dass im Bezirkskrankenhaus Ansbach Ende der Neunzigerjahre vieles

nicht in Ordnung war und der Umgang mit den Sicherheitsbestimmungen oft sehr lax war. Dies aber mit dem Ehepaar Haderthauer oder gar mit einer politischen Einflussnahme in Verbindung zu bringen, ist völlig absurd.

(Zuruf der Abgeordneten Ulrike Gote (GRÜNE))

Die Verhältnisse in den Kliniken in den Neunzigerjahren mit dem Ehepaar Haderthauer in Verbindung zu bringen, ist völlig absurd.

(Beifall bei der CSU – Zurufe von den GRÜNEN)

Dieses misst beiden – wirklich beiden! – Jahre, bevor Christine Haderthauer überhaupt politisch tätig wurde, einen Einfluss zu, den diese nur in der Gedankenwelt wilder Verschwörungstheorien hätten haben können, tatsächlich aber nie gehabt haben.

Der wahre Grund für die Verhältnisse war schlicht und ergreifend ein Konflikt zwischen der ärztlichen und der pflegerischen Leitung, der auch negative Auswirkungen auf die Sicherheit hatte. Seitens des Bezirks und des Sozialministeriums wurde das Problem jedoch gezielt angegangen und zufriedenstellend gelöst, indem die Forensik in eine eigene Klinik überführt und eine neue Chefärztin eingestellt wurde.

Zu den Vorwürfen von Herrn Steigerwald: Die Vorwürfe von Herrn Steigerwald, es sei nicht ausreichend therapiert worden, entbehren jeglicher Grundlage. Das Gegenteil ergibt sich vor allem aus der Patientenakte, die uns auch zugänglich war. Kein Patient kann im Übrigen zu einer Therapie gezwungen werden. Auch Steigerwald lehnte viele therapeutische Angebote ab. Sie sind ihm also nicht verweigert worden, sondern er hat sie schlichtweg abgelehnt.

Auch seine Verlegung in das BKH in Straubing war eine therapeutisch indizierte, rein medizinische Entscheidung. Insgesamt hat die Staatsregierung – namentlich die Ministerinnen Stamm, Stewens und Müller – vieles unternommen, um den Maßregelvollzug fachlich, personell und baulich weiterzuentwickeln, und zwar immer in dem nicht sehr einfachen Spannungsfeld, einerseits die Sicherheit der Bevölkerung zu garantieren, andererseits aber auch die Therapie der Patienten voranzubringen. Man muss sich immer vor Augen halten, dass sich in den letzten Jahrzehnten Medizin und Wissenschaft im Bereich der forensischen Psychiatrie fachlich so stark weiterentwickelt haben, dass die Zustände Ende der Neunzigerjahre mit heutigen Standards einfach nicht verglichen werden können. – Mit den Eheleuten Haderthauer hat dies überhaupt nichts zu tun.

Zusammenfassend möchte ich daher festhalten, vor über zwei Jahren wurde von der Opposition folgende vermeintliche Skandalstory zusammengeschustert: Der ehemals behandelnde Arzt Dr. Haderthauer habe Ende der Achtzigerjahre einen Patienten Steigerwald als talentierten Modellbauer ausgesucht und ihn als billige Arbeitskraft eingesetzt, um mit ihm horrende Gewinne zu erzielen. Seine Frau Christine Haderthauer sei als Mitgesellschafterin geschäftsführend tätig gewesen, und zwar auch noch, als sie Ministerin war. Darüber habe sie das Parlament falsch informiert und zu ihrer Rechtfertigung dienstliche und private Dinge vermischt. – So die Story von vor zwei Jahren. Es ist das Verdienst des Untersuchungsausschusses, dass von dieser Skandalstory nichts, aber auch gar nichts, übrig geblieben ist.

(Lebhafter Beifall bei der CSU)

Ich habe gerade ausgeführt und dargestellt – im Bericht steht es natürlich noch viel detaillierter –, dass Christine Haderthauer eben nicht geschäftsführend tätig war, und das schon seit Ende 2003 nicht mehr, aber vor allem – darauf kommt es an – nicht während ihrer Zeit als Ministerin. Deshalb hat sie auch das Parlament nie falsch informiert, sondern die über 100 Fragen der Opposition bereits vor der Einsetzung des Untersuchungsausschusses wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet.

Der Untersuchungsausschuss hat auch herausarbeiten können, dass von der Arbeitstherapie Modellbau viele profitiert haben, nur nicht Dr. Hubert Haderthauer.

(Lachen bei den GRÜNEN)