Florian Herrmann

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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Überschrift, die Sie für die heutige Aktuelle Stunde gewählt haben, kommt hochtrabend daher. Man hätte eigentlich eine ganze Reihe von interessanten Konzepten erwartet, wie Sie das wichtige Thema Wohnungsbau in Bayern angehen wollen.
Aber, Frau Kohnen, man muss ganz klar sagen: Sie sind wirklich so leicht zu lesen wie ein Kinderbuch. Es war völlig klar, worum es in Ihrer Rede gehen wird: nämlich um alte Kamellen aus dem Jahr 2012.
Wohnungsbau ist ein zentrales und wichtiges Thema, auch für die CSU-Landtagsfraktion.
Sie von der SPD hingegen – Frau Kohnen, Sie haben es durch Ihren Redebeitrag heute wieder bewiesen – verbreiten bei dem Thema Verkauf der GBW-Wohnungen seit fünf Jahren die Unwahrheit. Das haben Sie heute fortgeführt.
Frau Kohnen, Sie hantieren gegenüber dem bayerischen Finanzminister sehr leichtfertig mit dem Begriff "Lüge". Diesen Vorwurf kann man an Sie nur zurückgeben.
Heute wird deutlich, wofür die Immunität für Reden hier im Bayerischen Landtag geeignet ist, nämlich genau für derartige Grenzüberschreitungen hin zu übler Nachrede und bewusster Verzerrung der Wahrheit.
Diese Aktuelle Stunde bietet daher einen guten Anlass, wieder einmal deutlich zu machen, worum es wirklich geht, und die tatsächlichen Fakten im Zusammenhang mit den GBW-Wohnungen darzustellen:
Erstens. Nicht der Freistaat Bayern, sondern die Bayerische Landesbank hat die GBW-Gruppe verkauft.
Die BayernLB musste sich im Zusammenhang mit dem Beihilfeverfahren der EU-Kommission verpflichten, ihre Bilanzsumme um rund 50 % zu reduzieren, und zwar durch eine Reihe von Maßnahmen, vor allem durch die Konzentration auf ihr Kerngeschäft. Zu diesem gehört bei Banken nicht das Halten von Wohnungsunternehmen. Deshalb erging die klare Entscheidung der EU-Kommission vom 5. Februar 2013 – nicht die Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung –, dass bestmöglicher und vollständiger Verkauf der GBW erforderlich und verpflichtend sei.
Das war übrigens keine bayerische Besonderheit, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Auch die Landesbank Baden-Württemberg musste im Jahr 2012 unter Ministerpräsident Kretschmann – und SPD-Finanzminister Nils Schmid! –
ihre Wohnungsbaugesellschaft ebenfalls aufgrund der Auflage der EU-Kommission verkaufen. Es war also kein Fehler des bayerischen Finanzministers, wie Sie es verzerrend darstellen, sondern aufgrund der Auflagen der EU-Kommission zwingend erforderlich.
Zweitens. Der Verkauf musste diskriminierungsfrei in einem Bieterverfahren erfolgen. Das bedeutet, dass der Verkauf an den Bieter erfolgen musste, der wirtschaftlich in jeder Hinsicht das beste Angebot abgab. Das war eben das Angebot der PATRIZIA.
Der Abstand zum nächsthöheren Gebot – es war das des kommunalen Konsortiums München – betrug 200 Millionen bis 300 Millionen Euro. Der Vorstoß – übrigens der CSU-Fraktion im Münchner Stadtrat! –, das Angebot nachzubessern, wurde von der SPD abgeschmettert.
Die Staatsregierung hat sowohl überlegt als auch sich darum bemüht, einen Exklusiverkauf an ein kommunales Konsortium zu erreichen, was auf europäischer Ebene leider nicht möglich war.
Ebenso gab es die Überlegung, dass der Freistaat die Wohnungen selbst übernimmt.
Dies hätte aber ebenfalls erhebliche Schwierigkeiten und – logischerweise – ein neues Beihilfeverfahren ausgelöst.
Zum Vergleich: Auch die Landesbank Baden-Württemberg musste ihren Wohnungsbestand verkaufen. 21.000 Wohnungen wurden – unter der grün-roten Landesregierung! – für 1,4 Milliarden Euro ebenfalls
an die PATRIZIA veräußert. Der Abstand zu dem Gebot des kommunalen Konsortiums dort lag bei 30 Millionen Euro, also nur bei einem Zehntel des Abstands hier in Bayern. Urteilen Sie nicht vorschnell!
Ich komme zum letzten Punkt, der aber auch sehr wichtig ist. Dieser betrifft die Fragen: Wie ist es um die Mietverträge bestellt? Wie ist es um die Mieter bestellt? – Dazu nur in aller Kürze: Die Wohnungen sind natürlich nach wie vor vorhanden. Die Mieter sind deutlich besser geschützt als jeder andere Mieter auf dem freien Mietmarkt, übrigens auch deutlich besser als die Mieter in den entsprechenden Wohnungen in Baden-Württemberg. Es gilt das soziale Mietrecht.
Und es gilt die Sozialcharta, die von der Bayerischen Staatsregierung ausgehandelt und zur Grundlage des gesamten Vertrages gemacht wurde. Das sind die echten Fakten.
Ich schlage vor, dass Sie sich künftig an die echten Fakten halten, bevor Sie insgesamt über Wohnungsbau in Bayern sprechen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 24. Januar hat Lisa Schnell in der "Süddeutschen Zeitung" einen lesenswerten Kommentar geschrieben. Die Überschrift lautet: "Hubert Aiwangers Obsessionen". Sie ruft darin eine Szene aus Charlie Chaplins Film "Modern Times" in Erinnerung, die gerade sehr an Hubert Aiwanger erinnert.
Chaplin steht am Fließband, seine Aufgabe ist es, zwei Schrauben mit zwei Schraubenschlüsseln festzuziehen. So oft und so lange, bis er ir
gendwann nur noch Schrauben sieht, nur noch diese kleine Handbewegung macht. Nichts ist vor ihm sicher. Er sieht eine Nase, er dreht daran, einen Knopf … Chaplin dreht und dreht … Was für Chaplin die Schrauben sind, ist für FW-Chef Aiwanger ein Wort: Straßenausbaubeitragssatzung.
Er scheint nicht anders zu können, wenn er den Mund aufmacht, kommt es heraus. Straßenausbaubeitragssatzung...
Sie schreibt weiter im Kommentar:
Aiwanger aber scheint von einer fremden Macht gezwungen zu werden. Absurde Szenen spielen sich vor dem inneren Auge ab: Was gibt‘s zum Frühstück, Hubert? Straßenausbaubeitragssatzung. Wann holst du die Kinder? Straßenausbaubeitragssatzung. Chaplin würde wohl sagen: Da hat sich eine Schraube gelockert und würde sofort verzückt seinen Schraubenschlüssel ziehen.
Dank Hubert Aiwanger und den FREIEN WÄHLERN sind wir mittlerweile im politischen Absurdistan angekommen.
Sie führen eine Scheindebatte und heizen sie mutwillig an.
Die CSU-Landtagsfraktion hat in Kloster Banz beschlossen: Erstens. Die Straßenausbaubeiträge werden abgeschafft. Zweitens. Wir lassen auch die Kommunen nicht im Regen stehen. Wir, die CSULandtagsfraktion, arbeiten derzeit an einer gesetzlichen Regelung, die beides im Blick hat. Einerseits sollen die Bürger künftig keine Beiträge mehr bezahlen müssen. Andererseits sollen die Kommunen dafür vom Freistaat kompensiert werden. Aus Sicht der Bürger ist die Abschaffung der Beiträge relativ einfach. Komplizierter ist es jedoch, eine passende und
gerechte Regelung für die Kompensation der Gemeinden zu finden. Der Kollege Adelt hat das bereits angesprochen.
Eine Regelung muss gefunden werden, die dann auch wirklich zur Befriedung führt und nicht neue Konflikte produziert. Hier gilt: Gut Ding will Weile haben. Es handelt sich einfach um eine komplizierte Thematik.
Die Mühe, eine Detaillösung zu finden, machen sich die FREIEN WÄHLER nicht. Diese Mühe geben sie sich auch nicht mit dem Gesetzentwurf, für den sie derzeit Unterschriften sammeln. Liebe Kolleginnen und Kollegen, seriöse politische Arbeit ist das nicht.
Wir arbeiten jedenfalls daran und werden vor Ostern ein tragfähiges Gesetz in den Landtag einbringen, das mit den kommunalen Spitzenverbänden aus der Sicht der Praxis abgestimmt ist. Das ist auch der Grund, warum wir den verständlichen Antrag der SPD ablehnen. Es ist nicht sinnvoll, jeden dritten Tag einen Zwischenwasserstand zu liefern. Stattdessen brauchen wir eine Gesamtregelung. Diese werden wir vor Ostern im Zusammenhang präsentieren. Um für die Bürger Klarheit zu schaffen, hat das Innenministerium das bekannte Rundschreiben verschickt. Darin wurden die Kommunen gebeten, keine Beitragsbescheide mehr zu erlassen, weil die Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit ist alles gesagt.
Die FREIEN WÄHLER wollen nun, dass das Innenministerium die Gemeinden durch ein weiteres Schreiben darauf hinweist, dass sie auch keine Straßenausbaubeitragssatzungen mehr erlassen sollen. Grund dafür ist – das wurde bereits genannt – die Stadt Neustadt bei Coburg, die am Montag erstmals eine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen hat. Die Stadt hatte nicht das Ziel, tatsächlich Beiträge abzurechnen. Sie wollte nur die Möglichkeit schaffen, mit Blick auf eine künftige Neuregelung Finanzierungsleistungen des Freistaats in Anspruch zu nehmen. Das Verhalten der Stadt Neustadt ist natürlich völlig absurd. Während Hunderte anderer Kommunen über viele Jahre hinweg über Satzungen verfügten und diese auch in der Praxis angewendet haben, hat sich die Stadt Neustadt den Luxus geleistet, das eben nicht zu tun. Daher wäre es völlig grotesk, wegen eines Formalismus noch schnell eine über das Knie gebrochene Satzung zu erlassen. Das kann mit einem rechtstreuen Verhalten anderer Kommunen über viele Jahrzehnte hinweg nicht gleichgestellt werden.
Um es ganz klar zu sagen: In Bayern gibt es 2.056 Gemeinden. Es gibt überhaupt keinen Grund dafür, dass das Innenministerium die anderen 2.055 Gemeinden darauf hinweist, dass sie doch bitte nicht dieselbe Schnapsidee haben sollen wie diese eine Kommune in ganz Bayern. Wir fordern das Innenministerium schließlich auch nicht auf, 2.056 Gemeinden darauf hinzuweisen, dass man nach der Gemeinderatssitzung im Sitzungssaal das Licht nicht brennen lassen, dass man nicht gegen Windmühlen kämpfen, dass man keine Potemkinschen Dörfer errichten oder keine Satzungen zur Vorbereitung der Invasion der Marsmännchen erlassen sollte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, anders gesagt: Für wie dumm halten die FREIEN WÄHLER eigentlich die 2.056 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und Tausende von Gemeinderatsmitgliedern in ganz Bayern? – Ich meine, die Kommunalpolitiker in Bayern wissen selbst ganz genau, dass es unsinnig ist, jetzt und heute eine neue Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen, da zu diesem Zeitpunkt völlig klar ist, dass es künftig keine Beitragsfinanzierung mehr geben wird. Das Innenministerium hat in dem Rundschreiben darum gebeten, keine Beitragsbescheide mehr zu erlassen. Damit ist alles gesagt. Dass die Stadt Neustadt dies im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung am Montag so entschieden hat, ist Sache der Stadt Neustadt. Wir brauchen uns als Landtag nicht einzumischen. Jedenfalls ist es völlig absurd, zu glauben, dass das Verhalten der Stadt Neustadt bei Coburg angeblich zu einer Unsicherheit in ganz Bayern führen würde. Die einzigen, die Unsicherheit verbreiten, sind Sie, Herr Aiwanger, und die FREIEN WÄHLER.
Dieses Verhalten verurteile ich auf das Schärfste. Ihnen geht es überhaupt nicht mehr um die Gemeinden. Den FREIEN WÄHLERN geht es schon lange nicht mehr um die Gemeinden.
Ihnen geht es auch nicht darum, zur Befriedung dieses komplizierten Themas beizutragen. Ihnen geht es ausschließlich darum, Ihr eigenes politisches Süppchen zu kochen, und zwar auf dem Rücken der Kommunen in Bayern.
Ein altes Indianersprichwort lautet: Wenn du merkst, dass das Pferd tot ist, steig einfach ab, lieber Herr Aiwanger.
Ich erinnere an die letzten Plenarwochen, in denen wir das Thema im Rahmen einer Aktuellen Stunde, eines Dringlichkeitsantrags oder im Rahmen von beidem beraten haben. Spätestens heute merkt der Letzte, dass es Ihnen schon lange nicht mehr um die Sache geht, sondern um Ihr eigenes parteipolitisches Süppchen. Deshalb werden wir den Antrag ablehnen. Er ist überflüssig und politisch unanständig.
Mir ist es vor allem darauf angekommen, die Absurdität Ihrer Anträge darzustellen. Das steht im Fokus, weil es nur um dieses politische Spielchen geht. Jede Gemeinde, die diese Debatte mitverfolgt, bekommt die klare Aussage von der CSU-Landtagsfraktion und allen anderen Fraktionen, dass es künftig keine Beitragsfinanzierung mehr geben wird. Jede Gemeinde wird sich dann gründlich überlegen, ob sie noch Beitragsbescheide verschickt und Satzungen erlässt. Es ist völlig unsinnig, Satzungen zu erlassen, wenn keine Beitragsbescheide auf dieser Basis verschickt werden können.
Diejenigen Kommunen, die in der Vergangenheit auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verzichten konnten, haben das Geld der Bürger offenbar nicht benötigt. Deshalb gibt es zunächst keinen Grund, dass sie staatliche Leistungen beziehen. Das ist ein Aspekt bei diesem ganzen Thema. Am Ende wird es darauf ankommen, eine Lösung zu finden, die insgesamt tragfähig ist. Ein Aspekt ist, ob eine Kommune früher Straßenausbaubeitragssatzungen hatte oder nicht. Es ist nicht sinnvoll, jeden Tag Wasserstandsmeldungen über irgendwelche Zwischenüberlegungen zu geben. Das macht die Leute nervös. Wenn eine Gemeinde meint, noch schnell eine Satzung erlassen zu müssen, soll sie das tun. Jedoch soll keine Gemeinde glauben, dass sie sich mit derartigen formalistischen Tricks besserstellen kann als Gemeinden, die über Jahrzehnte hinweg rechtskonform gearbeitet haben. So einfach ist die Antwort.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Kollege Schindler! Es wird Sie nicht wundern, aber ich bin im Gegensatz zu Ihnen der Auffassung, dass der Innenminister mit dem umfangreichen Gesetz zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, den man in der Tat als vorbildlich bezeichnen muss.
Das Polizeiaufgabengesetz ist das Herzstück des Polizeirechts. Es stellt die gesetzliche Grundlage für das Handeln von über 40.000 Polizistinnen und Polizisten in Bayern dar. Es ist gewissermaßen der rechtliche Werkzeugkasten und das rechtliche Handwerkszeug der Polizei, da es regelt, welche Befugnisse die Polizistinnen und Polizisten haben, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Der Gesetzentwurf, der in der Tat sehr umfangreich und kompliziert ist, ist im Detail natürlich Spezialmaterie für Polizisten und andere Experten des Polizeirechts, des Datenschutzrechts und des Verfassungsrechts. Wenn man die Sprache der Juristen in die Praxis übersetzt, dann bedeutet diese Neufassung des PAG, dass sich der Freistaat einer doppelten und gewissermaßen gegensätzlich anmutenden Herausforderung stellt.
Die eine Herausforderung lautet: Welche Befugnisse geben wir unserer Polizei an die Hand – und zwar heute, nicht vor 70 Jahren, nicht vor 20 Jahren, sondern heute und mit Blick auf die nahe Zukunft –, um Kriminalitätsphänomenen so zu begegnen, dass Straftaten, so gut es möglich ist, gar nicht erst begangen werden können, dass Rechtsgüter der Bürgerinnen und Bürger, vor allem Leib und Leben sowie Gesundheit, Eigentum und andere Grund- und
Freiheitsrechte, nicht verletzt, sondern durch den Staat wirksam geschützt werden?
Die andere Hausforderung lautet: Wie sind diese Befugnisse auszugestalten, damit sie unseren hohen Anforderungen an rechtsstaatliches Handeln gerecht werden? Wie wird dabei die Privatsphäre, zu der auch der möglichst weitreichende Schutz der persönlichen Daten der Menschen gehört, gewährleistet? Es geht also um nichts Geringeres als um das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit, das im Rechtsstaat immer wieder aufs Neue austariert werden muss. Sicherheit und Freiheit sind ein ungleiches Geschwisterpaar, aber trotzdem zwei Seiten derselben Medaille. Wir sagen: Freiheit braucht Sicherheit; denn die Sicherheit ist die Voraussetzung für die Freiheit.
Es ist also in der Tat eine Frage der politischen Schwerpunktsetzung und der politischen Grundeinstellung, ob es sich der Staat zum Ziel setzt, alles Menschenmögliche zu tun, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.
Der Gesetzentwurf muss dabei folgende Aspekte berücksichtigen und zu einem praxistauglichen Ausgleich bringen, wobei die richtige Lagebewertung gerade im Sicherheitsbereich ganz wichtig ist: Da sind einerseits die neuen Herausforderungen angesichts neuer Kriminalitätsphänomene. Die zunehmende Digitalisierung aller Lebensbereiche trägt dazu bei, dass viele Kriminelle nur noch digitale Spuren hinterlassen und dass es mit IT-Netzwerken neue Tatmittel, aber auch neue Ziele von Straftaten gibt. Als Stichwort nenne ich nur Kritische Infrastruktur. – Andererseits bedroht auch der internationale Terrorismus zunehmend unsere Sicherheit.
Schließlich gibt es neue Technologien, deren Einsatz für die Abwehr von Straftaten möglich und sinnvoll ist. Diesen Einsatz erwarten die Bürgerinnen und Bürger, weil wir neue technische Möglichkeiten eben nicht nur den Straftätern überlassen dürfen. Dies alles muss in einem zeitgemäßen und wirksamen Polizeiaufgabengesetz berücksichtigt werden; denn wir wollen wirksame Gesetze und keine Gesetzesattrappen.
Gleichzeitig müssen auch die Herausforderungen des Datenschutzes und die Anforderungen unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsordnung berücksichtigt werden. Big Data und das Internet der Dinge bestimmen schon heute unsere Lebenswirklichkeit. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von den staatlichen Stellen zu Recht ein Höchstmaß an Schutz und Rechtsstaatlichkeit.
Unser Anspruch lautet also: Wir wollen alles Menschenmögliche tun, um die Menschen vor Straftaten in der realen und in der digitalen Welt zu schützen,
und dabei gleichzeitig ein Höchstmaß an Rechtsstaatlichkeit gewährleisten. Ich meine, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist das sehr gut gelungen.
Der Gesetzentwurf berücksichtigt einerseits die EURichtlinie 2016/680, die den Schutz bei der behördlichen Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten stärken soll. Es geht dabei unter anderem um die Einführung umfassenderer Rechte betroffener Personen zur Datenlöschung und Datenberichtigung, zur Auskunft von gespeicherten Daten sowie um umfängliche Hinweis- und Belehrungspflichten.
Der Gesetzentwurf berücksichtigt außerdem – das wurde bereits angesprochen – die Maßgaben der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Stichwort BKAG-Urteil von 2016. Dies bedeutet konkret die Einführung weiterer Richtervorbehalte für längerfristige Observationen, explizite Regelungen und Vorgaben betreffend den Einsatz von Vertrauenspersonen im PAG sowie eine Stärkung des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Zusammenhang mit verdeckter Datenerhebung. Auch in diesem Zusammenhang sind uns Transparenz und Datenschutz sehr wichtig. Es muss aber auch hierbei das richtige Maß gefunden werden. Dies gelingt mit dem Gesetzesentwurf, da der Datenschutz zwar Bürgerschutz sein muss, aber eben nicht zum Täterschutz werden darf.
Mir sind bei diesem Gesetzesentwurf aber besonders die neuen polizeilichen Befugnisse sehr wichtig. Wir setzen mit ihnen die Erfolgsgeschichte der robusten bayerischen Sicherheitsarchitektur konsequent fort. Ich verweise dabei zum Beispiel auf den Begriff der drohenden Gefahr, den wir bereits im letzten Jahr gesetzlich normiert haben; denn der Rechtsstaat darf nicht warten, bis Rechtsgüter der Menschen verletzt wurden, bis schwerste Straftaten – Stichwort Terroranschläge – eingetreten sind, sondern er muss rechtlich dazu in der Lage sein, dies im Vorfeld zu verhindern. Ich verweise auf die zukünftige Möglichkeit eines präventiven DNA-Abgleichs. Ich verweise auf die Regelungen zur Sicherstellung unbarer Vermögenswerte, Stichwort Bitcoins. Ich verweise auf die explizite gesetzliche Regelung für den Einsatz von Bodycams. Schließlich verweise ich auf die konkrete Regelung zum Einsatz von Drohnen.
Darüber hinaus wird nunmehr eine Vielzahl von Befugnissen konkret geregelt. Das sorgt für Rechtssicherheit des polizeilichen Handels und verbessert nachhaltig die Schlagkraft unserer Polizei. Der Gesetzentwurf stellt also neue Befugnisse und rechtsstaatliche Kontrollen in ein praxisgerechtes Verhältnis zueinander. Aus meiner Sicht handelt es sich daher
um einen Meilenstein polizeirechtlicher Gesetzgebung.
Wir werden das umfangreiche Gesetz natürlich im Innenausschuss intensiv diskutieren. Gestern haben wir bereits eine Expertenanhörung gemeinsam mit dem Rechtsausschuss beschlossen, die wir durchführen werden. Am Ende werden wir über die Details diskutieren und möglicherweise die eine oder andere Ergänzung vornehmen. Wir werden jedenfalls eine dem Thema angemessene Diskussion führen.
Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen in Berlin wurde vereinbart, ein neues Muster-PAG auf den Weg zu bringen. Wenn dieses Muster-PAG dem künftigen bayerischen PAG entsprechen würde und die anderen Länder diese Regelungen auch noch übernehmen würden, dann wären wir sicherheitspolitisch in ganz Deutschland ein sehr gutes Stück vorangekommen. In Bayern gehen wir diesbezüglich voran, weil wir es können, und vor allem, weil wir es politisch wollen, zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger; denn Freiheit braucht Sicherheit!
Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Präsidentin, ich befürchte, Ihr Wunsch nach einer sachlichen und vernünftigen Auseinandersetzung im Hohen Haus in diesem Wahljahr ist schon beim ersten Redebeitrag völlig zunichtegemacht worden. Lieber Herr Aiwanger, das ist Ihnen gelungen.
Ich hatte erwartet und sogar gehofft, dass Sie heute in Ihrem Beitrag konkrete Vorschläge unterbreiten.
Das, was wir von Ihnen gehört haben, waren ausführlichste Problembeschreibungen und keine Lösungen.
Deshalb ist es heute auch keine Aktuelle Stunde, sondern eine Lehrstunde, und zwar eine Lehrstunde in Populismus, lieber Herr Aiwanger.
Man merkt bei Ihrem Redebeitrag nämlich sehr deutlich, dass Sie mit großen Stangen im Nebel herumstochern. Sie wirbeln in erster Linie Staub auf und verunsichern die Leute. Sie verursachen mehr Schwierigkeiten, als ohnehin schon vorhanden sind. Sie zündeln und hauen ab, wenn es brennt.
Nahezu in jeder Plenardebatte beschäftigen wir uns mit diesem Thema. Darum fällt mir als Erstes ein: Und täglich grüßt das Murmeltier.
In der Plenardebatte vor Weihnachten hatte ich Ihnen zugerufen, Sie sollten im Zusammenhang mit diesem Thema zu einem normalen Umgang in diesem Hohen Hause zurückkehren, zurück zu einer vernünftigen Diskussion, so wie vor zwei Jahren, als wir zu diesem Thema in großer Einmütigkeit hier diskutiert haben. Da waren Sie noch völlig anderer Ansicht; da haben Sie alles das, was wir einstimmig hier beschlossen
haben, noch mitgetragen und für völlig richtig und gut befunden.
Ich hatte die Hoffnung, dass der Appell, von dieser politischen Flegelhaftigkeit im Umgang miteinander wieder Abstand zu nehmen,
Wirkung gezeigt hätte, sodass wir wieder vernünftig darüber reden können. Sie aber setzen mit dieser Aktuellen Stunde heute Morgen und mit dem Dringlichkeitsantrag zu diesem Thema heute Nachmittag noch eins drauf. Ich finde, da kann man nur noch von einer völligen Infantilisierung der politischen Diskussion sprechen.
"Infantilisierung" im Übrigen deshalb, weil das ungefähr so ist, wie wenn man mit kleinen Kindern eine längere Autofahrt unternimmt und diese alle fünf Minuten fragen: Wann sind wir endlich da?
Ich halte fest:
Die CSU-Landtagsfraktion hat auf der Winterklausur im Kloster Banz in der letzten Woche erstens beschlossen, die Straßenausbaubeiträge so schnell wie möglich abzuschaffen. Wir haben zweitens beschlossen, dass wir die Einzelheiten der Übergangsregelungen sowie der finanziellen Unterstützung der Kommunen in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden erarbeiten werden.
Aus unserer Sicht ist deshalb völlig klar: Die Eigentümer werden künftig nicht mehr am Ausbau kommunaler Straßen beteiligt. Wir lassen aber auch die Kommunen nicht im Regen stehen.
Das bedeutet zugleich: Parolen wie "Die Strabs muss weg!" – also die Straßenausbaubeitragssatzung – sind das eine. Tragfähige Lösungen, also konkrete
und belastbare Antworten, wie künftig die kommunalen Straßen finanziert werden sollen, sind das andere.
Wem es also wie uns um eine echte, nachhaltige Befriedung bei diesem komplizierten Thema geht und nicht nur um die flotte Schlagzeile, der muss in die Einzelheiten der Lösungen einsteigen. Es ist doch so: Wenn man künftig keine Beitragsfinanzierung im Kommunalstraßenausbau mehr möchte, dann bedeutet das einen Systemwechsel. Das wäre ein Systemwechsel, der sich von der Praxis, die seit den Siebzigerjahren gilt, abkehrt und zu etwas anderem führt.
Es ist aber völlig normal, dass ein Systemwechsel mit einer Phase des Übergangs einhergeht. Diese Übergangsphase wirft eine Reihe von komplizierten Rechtsfragen auf. Die Antwort darauf ist nicht der Hinweis auf die Umverteilung im Bereich der Kfz-Steuer; denn das ist nur die Antwort auf die Frage, woher das Geld kommt, aber nicht auf die Frage, wohin es geht. Das ist der entscheidende Unterschied. Das hätten Sie auch bemerkt, liebe FREIE WÄHLER, wenn Sie das vorher einfach mal mit den Innenpolitikern aus Ihrer Fraktion oder mit Ihren Bürgermeistern draußen vor Ort besprochen hätten.
Diese Bürgermeister fragen übrigens jetzt uns, wie es weitergeht. Dann hätten Sie nämlich bemerkt, dass es nicht damit getan ist, nur zu rufen: "Die Strabs muss weg!", sondern dass man eine tragfähige Lösung für eine ganze Reihe von komplizierten Fragestellungen braucht.
Diese Fragestellungen heißen: Erstens. Ab wann dürfen die Gemeinden keine Bescheide mehr erlassen?
Zweitens. Was geschieht in den Fällen, in denen Maßnahmen geplant, aber noch nicht fertiggestellt sind?
Drittens. Was geschieht, wenn die Bescheide schon vorbereitet, aber noch nicht verschickt sind?
Viertens. Was ist, wenn sie zum Teil schon abgerechnet sind, zum Teil aber noch nicht?
Fünftens. Was passiert eigentlich mit dem Kernstück unserer damaligen Regelung, nämlich mit der Begrenzung der Ersterschließung? Die Frist läuft im Jahr 2021 ab. Das hat natürlich Auswirkungen, wenn die anschließende Beitragsfinanzierung wegfällt.
Das alles sind Fragen, auf die wir Antworten finden müssen. Wenn Sie seriöse Politik machen würden, hätten Sie entsprechende Antworten gebracht.
Das hätten Sie bei Ihren Vorschlägen berücksichtigt. Wenn man bei diesem Thema vernünftig vorgehen will, wenn wir so verfahren wären, wie wir es vereinbart hatten, nämlich mit einer Evaluierung, mit der Herausarbeitung der Problemstellung und nicht mit einem populistischen Schnellschuss mit Blick auf die Landtagswahlen,
dann hätte man all diese Fragen auch in Ruhe beantworten können.
Ihre Antwort im ersten Gesetzentwurf, den Sie vor Weihnachten eingebracht haben, fand ich sehr interessant. Das geht immer etwas unter, aber dort steht, dass die Gemeinden mit Einnahmeausfällen zu rechnen haben – logisch –, die sie aber – und das ist wirklich interessant – durch Gebührenerhöhungen kompensieren können. Hört, hört! Vor Weihnachten wollten die FREIEN WÄHLER die Bürger von Beiträgen entlasten, indem sie die Gebühren erhöhen.
Dieser völlig absurde Unsinn steht in dem Kapitel "Kosten" in dem Gesetzentwurf, den Sie eingebracht haben.
Ich gehe davon aus, dass es sich um einen Abschreibfehler handelt.
Sie haben den Gesetzentwurf nämlich woanders abgeschrieben; wir wissen auch, wo.
Sie haben ja auch bemerkt, dass das Unsinn ist. Lesen Sie es einfach nach.
Mittlerweile haben Sie einen anderen Vorschlag unterbreitet, nämlich beim Volksbegehren.
Da haben Sie eine Übergangsregelung skizziert, die lautet, dass das bisherige Recht für diejenigen gelten soll, bei denen die Maßnahmen abgeschlossen und die Bescheide verschickt sind. Aber auch das ist keine umfassende Antwort auf die Fragen, die beantwortet werden müssen, Stichwort: Ersterschließungsthematik. Was ist denn mit den Gemeinden, bei denen die Beitragspflicht schon entstanden ist, wo aber noch kein Bescheid erlassen wurde?
Es geht darum, zu akzeptieren, dass es sich um eine komplizierte Materie handelt. Es ist vielleicht attraktiv, draußen zu sagen: "Die Strabs muss weg!", und vielleicht ist es spießig, sich konkrete Lösungen zu überlegen. Das ist bei solch komplizierten Themen aber notwendig.
Sie schaffen maximale Verwirrung bei den Kommunen. Das hat man auch wieder bei Ihrem heutigen Redebeitrag bemerkt.
Ich würde mich darauf verlassen, dass die Bürgermeister im ganzen Land sehr genau wissen, wie sie mit Recht und Gesetz umgehen müssen, wann sie Bescheide wie herausschicken müssen und wie sie Zweifelsfragen lösen. Das werden wir heute Nachmittag sicherlich noch genauer vertiefen.
Das sind schwierige Fragen. Wenn man sagt: "Wir müssen dafür Lösungen finden", dann ist das nicht der Hinweis darauf, dass wir das bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben wollen; vielmehr gehört es einfach dazu, sorgfältig mit den über 2.000 Gemeinden, dem Innenministerium, dem Finanzministerium und den kommunalen Spitzenverbänden konkrete Lösungen zu erarbeiten. Es bringt nichts, jeden Tag mit einer neuen Halblösung an die Öffentlichkeit zu treten, die nicht zu Ende gedacht ist, Herr Aiwanger.
Deshalb kann ich nur sagen: Wir kümmern uns darum, genau diese Antworten zu finden, während Sie Dringlichkeitsanträge schreiben, Aktuelle Stunden
veranstalten und Unterschriften sammeln. Das alles wird nicht weiterführen; das ist nur mit der Arbeit an konkreten Lösungen möglich.
Daran arbeiten wir.
Jetzt werden Sie wieder sagen: Das ist noch nicht konkret genug. Warum dauert das alles so lange?
Sie sind derjenige, der das Thema in unverantwortlicher Weise wieder angestoßen hat.
Ich sage nur: Zündeln und in die Büsche schlagen, wenn es dann brennt.
Bei derart schwierigen Themen gilt das Gleiche wie bei langen Autofahrten: Wenn man unfallfrei ans Ziel kommen will, dann dauert es eben so lange, wie es dauert, auch wenn die kleinen Kinder noch so oft rufen: Wann sind wir endlich da?
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute Vormittag haben wir schon ausführlich über das Thema gesprochen. Man könnte fast sagen: Nicht täglich grüßt das Murmeltier, sondern stündlich grüßt das Murmeltier. Mit Ihrem Dringlichkeitsantrag fordern Sie die Staatsregierung auf, darauf hinzuwirken, dass Bescheide aufgrund von Straßenausbaubeitragssatzungen bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens nicht mehr erlassen werden. Das hat Herr Kollege Pohl gerade vorgetragen. Als Jurist habe ich mit einem solchen Antrag Schwierigkeiten, weil wir doch alle wissen, dass es so etwas wie die kommunale Selbstverwaltung gibt. Wir wissen, dass es im ganzen Land selbstbewusste Bürgermeister gibt, die die Rechtslage sehr genau kennen, die sehr genau wissen, was sie zu tun und zu lassen haben. Die brauchen eigentlich keine Hinweise des Bayerischen Landtags. Es entspricht auch nicht unserem Verständnis, dass das Innenministerium quasi par ordre du mufti in die Gemeinden hineinregiert. Das ist der juristische Aspekt, der mich gegenüber Ihrem Antrag etwas reserviert stimmt.
Auf der anderen Seite geht es nicht nur um juristische Spitzfindigkeiten – wir sind nicht in einem juristischen Seminar –, sondern um politische Botschaften. Die politische Botschaft ist eindeutig und klar, sie lautet: Die Straßenausbaubeiträge werden künftig nicht mehr erhoben. Das ist umso klarer, als die CSU-Fraktion dies in der letzten Woche beschlossen hat.
Darüber hinaus haben wir beschlossen, die Kommunen nicht im Regen stehen zu lassen. Bei Neuregelungen wird es kompliziert. Es ist nun einmal ein Sys
temwechsel von der Beitragsfinanzierung hin zu einem neuen System. Wir haben deshalb eine Übergangsphase, in der sich eine ganze Reihe von komplizierten Fragen stellt, die wir heute schon erörtert haben, die aber in Ihrem Gesetzentwurf vom Dezember letzten Jahres nicht beantwortet werden. Daran müssen wir uns jetzt machen. Das kann man aber auch wieder nicht in einem juristischen Seminar oder vom Schreibtisch aus machen, sondern wir müssen jetzt mit den Praktikern darüber sprechen, welche Fallkonstellationen es gibt, wo es Probleme geben könnte oder wo überhaupt die Gefahr droht, dass eventuell noch Bescheide verschickt werden.
Aus diesem Grund ist es folgerichtig und sinnvoll, diese Botschaft auch an die Kommunen zu senden und die Kommunen gleichzeitig zu unterstützen und ihnen eine Handlungsanweisung zu geben, wie sie mit dieser schwierigen Übergangsphase umgehen können. Deswegen schlagen wir die Umformulierung vor, dass das Innenministerium auf die vielen Fragen, die jetzt von vielen Bürgermeistern zu Recht gestellt werden, unterstützende Antworten gibt. Am Ende entscheiden natürlich die Bürgermeister selbst, ob sie Bescheide rausschicken oder ob sie es nicht mehr tun. Auf diese Weise können wir sie unterstützen, und das ist ein Teil dessen, was wir darunter verstehen, dass wir die Gemeinden nicht im Regen stehen lassen.
Deshalb soll der Antrag wie folgt lauten: "Die Staatsregierung wird gebeten, die Kommunen im Sinne eines einheitlichen Verwaltungsvollzugs darauf hinzuweisen, dass Bescheide aufgrund von Straßenausbaubeitragssatzungen bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens nicht erlassen werden sollen." Das ist die Botschaft, die wir mitgeben wollen.
Natürlich müssen wir jetzt zügig eine gesetzliche Lösung finden; denn wir sind schließlich der Gesetzgeber, und der Gesetzgeber muss genau diese Übergangsfragen in aller Ruhe und ohne unnötige Hektik lösen. Damit schaffen wir Rechtssicherheit und geben den Gemeinden Unterstützung, und deshalb ist es auch eine kommunalfreundliche Entscheidung, wenn wir diesem Antrag in dieser Fassung zustimmen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es kurz zu machen: Wir werden den Antrag der FREIEN WÄHLER ablehnen. Wir lehnen ihn ab,
weil erstens von Ihnen bereits vor zwei Wochen ein Gesetzgebungsverfahren in Gang gesetzt wurde. In diesem Gesetzgebungsverfahren können wir im zuständigen Innenausschuss in aller Ruhe das Für und Wider und die Details einer gesetzlichen Regelung diskutieren, so wie wir das immer machen. Das ist der erste Grund. Der zweite Grund, warum wir den Antrag ablehnen: Er ist ein echter Tiefpunkt in der parlamentarischen Arbeit in diesem Haus.
Man kann über alles diskutieren. Aber in der einen Woche einen Gesetzentwurf einzubringen, die parlamentarische Debatte nicht abzuwarten,
Gespräche mit den parlamentarischen Spitzenverbänden zu führen
und Überlegungen anzustellen, welche Auswirkungen auf eine Gegenfinanzierung, auf Rückwirkungsfragen und auf andere Folgefragen es gibt, und sofort zwei
Wochen später einen Dringlichkeitsantrag nachzuschieben, ist eine parlamentarische Flegelhaftigkeit sondergleichen.
Es mag sein, dass das der Stil ist, lieber Herr Aiwanger,
in dem Sie in Ihrer Fraktion vorgehen. Des Hohen Hauses hier ist er unwürdig.
Ich werde heute auch nicht in die inhaltliche Diskussion einsteigen.
Das hat mein Kollege Otto Lederer hier in der Plenarsitzung vor zwei Wochen getan,
als Ihr Gesetzentwurf in Erster Lesung behandelt und wie immer in die Ausschüsse verwiesen wurde. Der Kollege Lederer hat in dieser Debatte die Überlegung einer sogenannten Kann-Regelung eingebracht, und zwar ausdrücklich einer echten Kann-Regelung, die den Gemeinden ein echtes freies Ermessen einräumt. Schon daher geht Ihr heutiger Antrag völlig an der Sache vorbei. Denn natürlich sehen auch wir die Zusammenwirkung von Kommunalabgabengesetz auf der einen Seite und Gemeindeordnung auf der anderen Seite. Es ist deshalb immer eine Frage der gesetzlichen Regelung im Detail, ob eine Kann-Regelung in einem echten Sinne ein freies Ermessen der Gemeinde ermöglicht oder ob das nicht der Fall ist. Ob wir am Ende damit zu einer befriedenden Lösung kommen, werden wir sehen und werden wir ebenfalls im Detail diskutieren. Aber mein Eindruck ist, dass es Ihnen um die Details – in den Details aber steckt gerade bei dieser komplizierten Materie der Teufel – überhaupt nicht mehr geht.
Jedenfalls geht es Ihnen nicht mehr um die Details. Bis vor einem Jahr war Ihre Fraktion durchaus noch an einer vernünftigen Diskussion interessiert. Daher haben Sie damals auch die gesetzlichen Regelungen, die wir hier einvernehmlich beschlossen haben, mitgetragen und waren auch – ich erinnere an die Wort
beiträge des Kollegen Hanisch – davon überzeugt, dass das alles richtig ist.
Ich möchte daran erinnern, dass es das gemeinsame Ziel aller Fraktionen war, die unterschiedlichen Interessen bei diesem komplizierten Thema zu befrieden, nämlich das Finanzierungsinteresse der Kommunen auf der einen Seite und das Interesse der Eigentümer auf der anderen Seite, nur den finanziellen Beitrag leisten zu müssen, der dem Vorteil entspricht, der ihnen durch die Ausbaumaßnahme im Sinne einer Wertsteigerung des eigenen Grundstücks zugutekommt.
Wir haben es uns damals, vor eineinhalb oder zwei Jahren, wirklich nicht leicht gemacht. Wir haben mit allen Verbänden, mit allen Gegnern und mit allen Befürwortern diskutiert. Wir haben eine Anhörung durchgeführt und Argumente abgewogen. Ob wir das Ziel, das wir gemeinsam hatten, eine Befriedung herbeizuführen, erreicht haben, wollten wir im Wege einer Evaluierung, die wir ebenfalls gemeinsam beschlossen hatten, bis April 2018 herausfinden.
Für Sie ist aber offenbar schon jetzt klar, dass das Ziel der Befriedung nicht erreicht wird.
Sie führen das vor allem auf Gerichtsentscheidungen – Hohenbrunn – zurück, die uns natürlich auch bekannt sind. Darüber kann man übrigens auch in aller Ruhe sprechen. Ich habe aber aufgrund des wirklich sehr aufgeregten Dringlichkeitsantrags von heute nicht den Eindruck, dass es Ihnen darum geht, vernünftig über das Thema zu sprechen. Das sieht man auch daran, dass Sie nicht nur einen Gesetzentwurf eingebracht haben, sondern auch gleich die Drohung hinterhergeschoben haben: Wenn nicht alles so gemacht wird, wie die FREIEN WÄHLER wollen, machen wir doch gleich ein Volksbegehren. Diese Art des Drohens halte ich auch für unparlamentarisch.
Ich finde es sehr schade, dass es Ihnen offenbar genügt, dass Ihnen diejenigen zujubeln, die schon immer – zu Recht oder nicht – für die Totalabschaffung der Beitragsfinanzierung beim Straßenausbau
waren. Eine seriöse Diskussion dieser komplizierten Materie sieht aber wirklich anders aus.
Seitdem Sie den überfraktionellen Konsens durch Ihren Gesetzentwurf aufgekündigt haben, steht fest, dass die FREIEN WÄHLER nicht mehr die bisher selbst ernannte Partei der Kommunen sind.
Es scheint Sie überhaupt nicht mehr zu interessieren, was die Verantwortlichen in den Städten und Gemeinden in dieser Frage denken. Fragen Sie doch einmal Ihre eigenen parteifreien Bürgermeister im ganzen Land, wie sie das sehen.
Aber Sie stellen Ihre eigenen und alle anderen Bürgermeister leichtfertig in eine Reihe mit primitiven Abzockern. Das wird den Leistungen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im ganzen Land, die sich in der Vergangenheit in den meisten Fällen sehr erfolgreich um eine Beitragserhebung mit Augenmaß bemüht haben, wirklich nicht gerecht.
Ich sage daher nochmals und abschließend, wie schon der Kollege Lederer vor zwei Wochen: Wir sind dazu bereit, über die beste Lösung zu diskutieren, um am Ende doch noch zu einem echten und tragfähigen Frieden bei den Straßenausbaubeiträgen im ganzen Land zu kommen.
Natürlich können Sie auch so weitermachen und jede Woche eine Pressekonferenz abhalten, jeden Tag eine Pressemitteilung abgeben
und jede Woche einen Dringlichkeitsantrag dazu stellen. Ich denke aber, es ist vielmehr notwendig, zu normalen parlamentarischen Verhaltensweisen und einem vernünftigen Umgang miteinander zurückzukehren.
Vielleicht denken Sie über die Weihnachtsfeiertage einmal darüber nach. Ich fordere Sie jedenfalls im Namen der Fraktion mit allem Nachdruck dazu auf.
Ja, er ist mir gut bekannt. Wobei Ihre Frage jetzt natürlich in eine völlig falsche Richtung geht; denn um dieses Thema geht es nicht. Dass jeder seine Meinung dazu hat, wie man mit dem Straßenausbau weiterhin umgehen sollte, ist doch klar.
Mir geht es darum, wie hier im Parlament gearbeitet wird.
Da wird nämlich ein Gesetzentwurf eingebracht, über den man, wie üblich, in aller Ruhe diskutiert, vielleicht mit einer Anhörung und mit einer intensiven Befassung.
Aber Sie funken eine Woche lang dazwischen und sagen, es gebe nur eine Denkart,
nämlich Ihre. Wenn das Ihre Art ist, hier Politik zu machen, wünsche ich Ihnen viel Spaß.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 7. und 8. Juli sollte in Hamburg der G-20-Gipfel stattfinden. Er hat auch stattgefunden. In der Wahrnehmung der Weltöffentlichkeit wurden aber die Beratungen der Staats- und Regierungschefs von Gewaltexzessen linker Extremisten in bisher unbekanntem Ausmaß klar in den Schatten gestellt. Ich möchte nur festhalten: 476 Polizeibeamte wurden verletzt, 78 davon aus Bayern. Die Berichte lesen sich wie Drehbücher zu schlechten Hollywoodfilmen: Vermummte, die Steinplatten auf Dächer schleppen, die Kanaldeckel entfernen, die Brände entfachen, um Beamte in die Straßen zu locken und dann Steinplatten oder Molotow-Brandsätze von oben hinunterzuwerfen.
Das war aber kein Film, meine Damen und Herren. Der Steineregen und die mit Zwillen geschossenen Stahlkugeln waren die Realität in Hamburg 2017. Ich verurteile die durch nichts zu rechtfertigenden und nicht hinnehmbaren Gewaltexzesse linksextremer sogenannter autonomer Gewalttäter im Rahmen des G-20-Gipfels in Hamburg auf das Schärfste.
Ich gehe davon aus, dass darüber im Bayerischen Landtag Konsens besteht, weshalb ich schon an dieser Stelle um Zustimmung zu unserem Dringlichkeitsantrag bitte.
Dieser Ausbruch an unbekannter Brutalität wirft jedoch Fragen auf, über die wir nicht hinweggehen dürfen, auch nicht hier im Bayerischen Landtag, weil auch bayerische Polizistinnen und Polizisten betroffen waren.
Die erste Frage lautet: Wie kann es sein, dass 2015 in Elmau ein G-7-Gipfel stattgefunden hat, bei dem keine einzige Fensterscheibe zu Bruch gegangen ist, während in Hamburg reihenweise Barrikaden errichtet und in Brand gesetzt wurden?
Wer darauf antwortet, das sei eben das abgeschiedene Elmau, das man eben nicht mit Hamburg vergleichen kann, dem sage ich: 2015 hat auch eine Großdemonstration mit über 40.000 Teilnehmern in München stattgefunden, und zwar ohne Angriffe auf Polizeibeamte. Und ich sage außerdem: Jedes Jahr findet in München die Sicherheitskonferenz mit Dutzenden von Staats- und Regierungschefs statt, und zwar ohne dass anschließend die Theatinerstraße neu aufgebaut werden muss.
Bilder, wie wir sie in Hamburg 2017 und in früheren Jahren, in Berlin, bei der EZB-Eröffnung in Frankfurt oder bei anderen G-7-Gipfeln erlebten, kennen wir in Bayern nicht.
Das ist natürlich kein Zufall, sondern das ist das Ergebnis einer seit Jahrzehnten bewährten Politik der inneren Sicherheit in Bayern. In anderen Ländern ist das eben anders.
Wer über Jahre hinweg eine linke, gewaltbereite, anarchistische Subkultur im Hamburger Schanzenviertel duldet, ja staatlich fördert und als Beweis der Buntheit der Hansestadt in Reiseführern anpreist, braucht sich nicht zu wundern, wenn diese anarchokriminelle Saat irgendwann aufgeht.
Glaubt vielleicht irgendjemand hier im Saal, in München hätten unbeteiligte Bürger einfach zugesehen, wenn Autonome Steinplatten auf ein Dach schleppen? – Natürlich nicht. Ich sage: Die Exzesse in Hamburg sind das Ergebnis einer verfehlten Toleranz gegenüber linken Rechtsbrechern.
Die Antwort hierauf kann nur sein: null Toleranz und Sicherheit durch Stärke; denn es darf eben überhaupt keine rechtsfreien Räume geben. Das Schanzenviertel in Hamburg oder die Rigaer Straße in Berlin sind der Beweis dafür. Damit muss es ein Ende haben.
Die zweite Frage lautet: Wie kann es dazu kommen? – Ich sage: Der Grund dafür ist, dass sich die politische Linke in unserem Land mit einer bedingungslosen Abgrenzung gegenüber Linksextremisten schwertut.
Wir haben in Deutschland Gott sei Dank Konsens darüber, dass wir Rechtsextremismus mit allen Mitteln des Rechtsstaats bekämpfen, repressiv und präventiv. Wäre die Rote Flora nicht rot, sondern braun, dann wäre sie längst und zu Recht Geschichte. Die Lehre aus Hamburg muss daher lauten: Wir müssen mit genau derselben Energie auch gegen Linksextremismus vorgehen.
Um es ganz klar zu sagen: Niemand unterstellt der SPD oder den GRÜNEN, dass sie diese Gewaltexzesse billigen. Was wir aber einfordern, ist eine deutliche und klare Abgrenzung von linksextremistischen Tätern.
Wie schwer sich die SPD-Fraktion damit tut, muss man leider auch ihrem heutigen Antrag entnehmen. Sie relativiert direkt im ersten Absatz, dass Gewalttaten gegen Personen von "sogenannten Linksextremisten" begangen werden. Sie sprechen von Rechtsextremisten von Islamisten und von "sogenannten Linksextremisten".
Sie schaffen es einfach nicht, von Linksextremisten zu sprechen. Daher werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Ich höre es schon wieder aus Ihrem Zwischenruf: Die Verharmlosungen der politischen Linken sind so einfältig wie absurd. Da wird behauptet, dass Gewalt per se nichts mit Links zu tun habe, weil wirklich Linke nicht gewalttätig und die Linksextremisten von Hamburg im Kern eigentlich unpolitisch seien. Damit soll das Problem linksextremistischer Gewalt quasi wegdefiniert werden.
Das ist eine falsche und gefährliche Argumentation. Wenn sie Schule macht, werden bestimmte Kreise künftig auch von Rechtsextremen behaupten, dies seien nur unpolitische Gewalttäter, deren Ideologie nur Kostümierung sei.
Eine andere Verharmlosung lautet, man könne Rechts- und Linksextremismus nicht vergleichen und schon gar nicht in einem Atemzug nennen; denn der Linksextremist sei ein Aktivist oder Demonstrant, der höchstens Autos anzünde, der Rechtsextremist aber ein Mordbrenner, der Flüchtlingsheime anzünde. Offenbar werden in Teilen der Öffentlichkeit Polizeibeamte unter der Rubrik "Gegenstände" verrechnet. Das ist bei ungefähr 500 verletzten Beamten eine schwierige Rechnung.
Man muss bei dieser Diskussion aufrichtig bleiben. Wer Stahlkugeln auf Beamte schießt, will nicht Sachen beschädigen, sondern Menschen verletzen und vielleicht sogar töten.
Steine und Stahlkugeln verletzen gleich schwer, egal, ob sie von rechts oder von links geflogen kommen.
Antikapitalismus, Antiglobalisierung, Antifaschismus oder Umweltschutz können dafür niemals eine Rechtfertigung sein; denn der Zweck heiligt eben nicht die Mittel.
Tatsächlich existiert seit Jahren eine fahrlässige Billigung linker Gewalt, die weit ins linksbürgerliche Lager hineinreicht.
Die Organisatoren der "Welcome-to-Hell"-Veranstaltung haben nach dem Chaos in Hamburg ihr Verhalten ausdrücklich gerechtfertigt – Zitat: "Zielgerichtete Militanz ist für uns eine Option und ein Mittel, um über eine rein symbolische Protestform hinauszukommen …"
Welchen Beweis für die linksextreme Motivation der Gewalt in Hamburg brauchen wir denn noch? Es ist eine Schande, wenn sich auch Linksbürgerliche in eine Reihe mit Schwervermummten stellen, die schon durch ihre Kleidung zum Ausdruck bringen, wie wenig sie vom friedlichen Protest halten. Man gewährt Leuten keinen Unterschlupf in Kirchen und Theaterhäusern, die das Leben deutscher Polizisten zur Disposition stellen.
Entweder wir nehmen Extremismus und den Kampf dagegen insgesamt ernst, und zwar unabhängig von seiner politischen Couleur, oder wir lassen es.
Der Bund gibt im Jahr über 100 Millionen Euro für die Bekämpfung des Extremismus aus. Ich sage: Gruppen, die von diesem Steuergeld profitieren, müssen eine Demokratieerklärung abgeben, sie müssen sich ohne Wenn und Aber zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen.
Ministerin Schwesig, SPD, hat damals die Extremismusklausel gestrichen und dann das ganze Programm gegen Linksextremismus.
Fakt ist: Sie hat die Mittel erhöht. Aber Fakt ist auch, dass auf jeden Euro gegen Links 20 Euro gegen Rechts kommen.
Wer es mit Prävention gegen Extremismus aller Seiten ernst meint, muss dies dringend ändern.
Es ist eine verkehrte Welt, wenn sich in Hamburg Abgeordnete der Partei DIE LINKE Warnwesten mit dem Aufdruck "Parlamentarischer Beobachter" machen lassen und dann durch penetrante Präsenz Polizisten bei ihrer Arbeit behindern und verunsichern. In deren Gedankenwelt ist es natürlich konsequent, wenn Katja Kipping vor Beginn des Gipfels erklärt – Zitat:
Die Polizeiführung lässt ihre Hundertschaften mit schwerem Gerät durch die Straßen der Hansestadt marodieren und schikaniert Menschen, die es wagen, Bier zu trinken oder im Zelt zu schlafen. Die Eskalation geht eindeutig von den Behörden aus.
Hinter all dem steckt ein abgrundtiefes Misstrauen der politischen Linken gegen den Staat und seine Repräsentanten. Bei vielen der Linkspartei, aber auch bei einigen der GRÜNEN und der SPD ist der Kampf gegen die Polizei genetisch bedingt.
Bei den GRÜNEN war es der Kampf gegen die Atomkraft, etwa in Brokdorf, wo es hieß, man müsse sich gegen die Unterdrückung durch die Staatsgewalt wehren. Jetzt heißt es, man übe nur Gegengewalt aus.
Jetzt geht es gegen Mächte, die den Planeten zerstören. Ich sage: Gewalt ist nie legitim.
Herr Schulz von der SPD erklärt, Links und Gewaltanwendung schlössen sich gegenseitig aus. Insofern möchte ich an Ihr Engagement für die diversen revolutionären Bewegungen in Lateinamerika oder an den Schulterschluss zu Juso-Zeiten mit der FDJ, mit der DDR erinnern.
Ihre Empörung zeigt, dass wir offenbar einen wunden Punkt getroffen haben.
Ich sage: Gewalt hat keine Legitimation. Es darf kein Schönreden geben, kein Rechtfertigen. Es muss ein Grundkonsens der Demokraten sein, dass wir mit Gewalttätern nicht zusammenarbeiten und Gewalttaten nicht rechtfertigen. Ich sage Ihnen: Das muss der Grundkonsens in diesem Haus sein. Ich erwarte von der politischen Linken: Klären Sie Ihr Verhältnis zum Linksextremismus, damit das Abgrenzungsproblem nicht zum Gewaltproblem wird.
Ich sage Ihnen auch: Die deutlichste Abgrenzung wäre, wenn Sie erklären würden, dass Sie eine Koalition mit der Linkspartei auf Bundesebene ausschließen.
Sie sehen, wie weit sich das Koordinatensystem verschoben hat. Eine Koalition mit der AfD würde jeder hier im Haus von vornherein ausschließen. Koalitionen mit der Linkspartei sind in Deutschland aber Realität, und Sie streben dies sogar für den Bund an.
Das ist Ihr Problem, nicht unseres.
Ich sage: Die Zitate von Frau Kipping und anderen in der interventionistischen Linken zeigen, dass wir mit dieser Partei nicht koalieren dürfen.
Meine dritte Frage lautet abschließend: Was wäre eigentlich in Hamburg passiert, wenn die Polizei, gerade auch die bayerischen Polizeibeamten, nicht so umsichtig gehandelt hätte, wenn die Führung der Polizeieinheiten nicht so umsichtig agiert hätte?
Ich befürchte – das ist eine schlimme Vorstellung –, dass es tote Polizeibeamte gegeben hätte. Deshalb kann ich den Polizeibeamten, die diesen Einsatz motiviert und hoch professionell durchgeführt haben, nur Danke sagen. Auf diese Polizei können wir stolz sein. Diese Polizei hat es verdient, dass der Bayerische Landtag hinter ihr steht und dass wir alles daran setzen, dass sich derartige Vorkommnisse wie in Hamburg nicht wiederholen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ohne Sicherheit vermag der Mensch weder seine Kräfte auszubilden noch die Frucht derselben zu genießen; denn ohne Sicherheit ist keine Freiheit.
Dieser Satz aus dem Jahr 1792 stammt von Wilhelm von Humboldt. Ich finde, er bringt auch in der alten Sprache sehr gut zum Ausdruck, dass und warum Freiheit und Sicherheit keine Gegensätze sind, son dern warum Sicherheit geradezu die Voraussetzung für Freiheit ist. Ohne Sicherheit ist keine Freiheit, oder, wie wir sagen würden, Freiheit braucht Sicher heit. Das ist jedenfalls das Leitmotiv der bayerischen Sicherheitsarchitektur. Dieses Leitmotiv muss aber
immer wieder aufs Neue den Praxistest bestehen. Dies bedeutet, dass wir das rechtliche Handwerks zeug, das wir unseren Sicherheitsbehörden und in diesem Fall unserer Polizei an die Hand geben, immer aufs Neue daraufhin überprüfen, ob es den An forderungen und Herausforderungen der Zeit gerecht wird, ob also der Staat unserem Anspruch, für die Si cherheit der Bürgerinnen und Bürger zu sorgen, ge recht werden kann. Der Staat kann mit seinen Sicher heitsbehörden und Tausenden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern niemals hundertprozentige Sicherheit gewährleisten. Das ist eigentlich eine Binsenweisheit. Aber es ist eine Frage der politischen Schwerpunkt setzung und der politischen Zielsetzung, ob der Staat es sich selbst zum Ziel setzt, alles Menschenmögliche dafür zu tun, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bür ger zu gewährleisten.
Mit den heute zu verabschiedenden Änderungen im Polizeiaufgabengesetz sorgen wir dafür, dass unsere Polizei einige besonders wichtige präventivpolizeiliche Befugnisse erhält, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt. Ja, wir stellen es immer wieder fest, und Gott sei Dank ist es so: Wir leben in Bayern sicherer als anderswo. Doch die Bedrohungen unserer Freiheit und unserer Sicherheit sind nicht geringer geworden, ganz im Gegenteil. Neue Kriminalitätsphänomene wie Cybercrime oder islamistischer Terror stellen uns vor neue Herausforderungen. Die Grundvoraussetzung, um reagieren zu können, ist natürlich eine große Zahl gut ausgebildeter und hoch motivierter Polizeibeam ter. Deshalb haben wir mit über 42.000 Beamtinnen und Beamten so viele Polizeibeamte wie noch nie und werden in den nächsten vier Jahren jeweils 500 weite re einstellen. Aber damit ist es eben nicht getan. Auch eine noch so große Anzahl an Beamten hilft nicht wei ter, wenn diese Beamten nicht die notwendigen Be fugnisse haben.
Ich möchte auf die folgenden drei zentralen Punkte eingehen, die mir bei dieser Novelle besonders wich tig sind.
Erstens. Vorsicht ist besser als Nachsicht. Die effizi enteste Abwehr von Gefahr ist es nämlich, diese gar nicht erst entstehen zu lassen. Der Rechtsstaat darf eben nicht warten – und das erwarten die Bürgerin nen und Bürger –, bis Straftaten bereits versucht oder begangen worden sind. Die Menschen können zu Recht erwarten, dass die Polizei berechtigt ist, diese Gefahren bereits im Vorfeld, wenn wir einen konkreti sierten Verdacht haben, abzuwenden und zu verhin dern. Deshalb schaffen wir die neue Gefahrenkatego rie der drohenden Gefahr. Damit kann die Polizei in bestimmten Fällen bereits im Vorfeld wirksam reagie ren und schon Vorbereitungshandlungen effektiv ab wenden. Dabei gehen wir mit Augenmaß vor und ori
entieren uns streng an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Wir wollen keine Geset zesattrappen, sondern wirksame Gesetze; wir wollen aber auch keine Gesetze, die schon dem geringsten Sturm vor dem Bundesverfassungsgericht nicht standhalten. Beides muss beachtet werden, und ich glaube, das ist mit diesem Gesetz auch gelungen.
Zweitens. Wir wollen keine Schonräume für Kriminelle im Cyberspace. Das bedeutet in erster Linie: Wir wol len nicht, dass der Staat zusehen muss, wenn sich Terroristen, wenn sich andere Kriminelle moderner technischer Kommunikationsmittel bedienen. Viele Spuren, die heutzutage von Straftätern hinterlassen werden, sind nur digitale Spuren. Diese müssen wir genauso erfassen und als Ermittlungsansätze verwer ten können; wir wollen eben keine Schonräume für Kriminelle im Cyberspace. Deshalb darf man hier nicht ideologisch antworten, sondern muss sich dieser technischen Herausforderung stellen. Wir schaffen mit diesem Gesetz jetzt eine neue Rechtsgrundlage, um auch an verschlüsselte Telekommunikation im Internet heranzukommen, beispielsweise über Skype. In Si tuationen, in denen ein Richter eine übliche Überwa chung des Telefonverkehrs anordnen kann, muss es auch die Möglichkeit geben, dies zu tun, wenn die Kommunikation nicht über die normale Telefonleitung, sondern über Skype oder ähnliche Dienste getätigt wird. Deshalb passen wir die Regelungen in diesem Bereich an. Wir passen sie auch an die aktuelle Fas sung des Telekommunikationsgesetzes an, was die Verkehrsdatenerhebung betrifft.
Drittens. Für Gefährder muss gelten: Wegsperren vor Überwachen. Dafür gibt es schon seit Langem das In strument des Präventivgewahrsams. Damit die Behör den und Gerichte in diesem Bereich mehr Handlungs spielraum haben, möchten wir mit diesem Gesetz die bisherige Höchstdauer von zwei Wochen der präventi ven Ingewahrsamnahme, die ja schon lange gilt, auf heben. Wir wollen diese Höchstgrenze aufheben, damit die Ingewahrsamnahme auch über einen länge ren Zeitraum möglich ist. Die tatsächliche Dauer ord net natürlich wie immer ein Gericht an, und in Zukunft muss auch spätestens alle drei Monate überprüft wer den, ob die Maßnahme noch erforderlich ist. In ande ren Bundesländern wie SchleswigHolstein oder Bre men war das übrigens schon länger so geregelt, und es hat auch niemanden erregt. Dass diese Regelung polemisch mit Guantánamo verglichen wurde, kann ich mir nur dadurch erklären, dass man entweder von innerer Sicherheit nichts versteht oder dass einem Tä terschutz vor Opferschutz geht, was wir nicht wollen.
Wir wollen weder das eine Extrem, nämlich gar nichts tun, noch das andere Extrem, völlig übertrieben und überzogen im polizeilichen Präventivbereich agieren.