An den Grundschulen könnte zum Beispiel die Lehrerkonferenz mit dem Elternbeirat entscheiden, wann das Handy benutzt werden kann. An den weiterführenden Schulen könnte das das Schulforum tun, an den Berufsschulen zum Beispiel der Berufsschulbeirat.
Zur Frage, wer bei der Diskussion das letzte Wort hat, wird sich sicherlich noch die eine oder andere Diskussion ergeben. Ich als Demokratin kann mir auch vorstellen, dass einfach die Mehrheit entscheidet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte zum Schluss noch einmal sagen: Es ist gut, dass wir den Modellversuch 2018 gestartet haben. Er führt sicherlich noch zu interessanten Ergebnissen. Es ist auch gut, dass dieser Gesetzentwurf der Staatsregierung jetzt endlich kommt. Für mich bleibt unerklärlich, warum es so lange gedauert hat.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Dr. Strohmayr. – Das erste Wort hatte der Herr Abgeordnete Matthias Fischbach; jetzt hat er auch noch das letzte. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident, so ist es manchmal; vielen Dank, dass Sie mir das Wort erteilt haben. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um noch auf das Gesagte einzugehen.
Herr Kollege Waschler, Sie bringen das jetzt nicht zum ersten Mal. Das ist ein alter Kalauer, dass man den Antrag auch zurückziehen kann.
Seit Kurzem ist zwar der Fasching in Veitshöchheim vorbei. Ich glaube aber, die hätten dort für Sie auch nicht ein müdes Lächeln übrig gehabt.
Mal zum Inhalt Ihrer Rede: Sie haben gesagt, es gebe bisher schon ein Handygebot an Schulen. – Ich weiß nicht, ob Sie das Gesetz mal gelesen haben. Da steht ziemlich explizit: Mobiltelefone sind auszuschalten. Punkt! Das ist relativ klar. Es gibt dann zwar eine Einzelfallentscheidung, wie man das als aufsichtführende Lehrkraft oder im Unterricht anders regeln kann.
Allerdings kommt dadurch die Grundhaltung zum Ausdruck, dass man erst einmal etwas verbieten möchte. Wir möchten das ändern. Wir haben da ganz bewusst eine andere, eine offenere Formulierung gewählt, weil wir eben den Schritt in die Zukunft gehen wollen.
Kollege Deisenhofer hat das gut auf den Punkt gebracht: Es ist ein Symbolthema. Es ist vielleicht nicht das größte Thema, es ist an den Schulen aber ein Symbolthema, weil sich auch die Lebensrealität verändert hat. 2006, als dieses Verbot beschlossen worden ist, gab es zum Beispiel noch kein I-Phone; das wurde erst 2007 eingeführt. Seitdem hat sich so viel verändert – auch hier bei uns, liebe Kollegin
nen und Kollegen –, wie wir miteinander kommunizieren, wie wir miteinander arbeiten, wie wir uns mal kurzfristig über etwas informieren. Das muss endlich auch in den rechtlichen Grundlagen der Schulen ankommen. Insofern sollten wir in den mobilen Endgeräten doch nicht nur eine Gefahr, sondern vor allem eine Chance sehen.
Herr Kollege Gotthardt, es ist ja gut – wo ist der Kollege Gotthardt eigentlich? –, dass jetzt noch eine Verbändeanhörung gestartet worden ist. Ich hoffe auch, dass sich an dem Entwurf noch einiges ändern wird. Wir haben zwischen den beiden vorliegenden Entwürfen ja auch ein paar kleinere Unterschiede dargestellt.
Ich glaube, wir müssen den Vergleich zwischen den Entwürfen keineswegs scheuen. Es gibt beim Regierungsentwurf sogar Punkte, die leider vergessen worden sind. Das ist auf der einen Seite die Unterstützung der Schulen bei der Umsetzung von entsprechenden neuen Nutzungsordnungen. Ich bin sehr dahinter, dass man das eine oder andere zumindest in der Umsetzung aufnehmen sollte.
Das ist auf der anderen Seite natürlich, dass die Mehrheit entscheiden soll. Kollegin Strohmayr hat es auf den Punkt gebracht. Natürlich, das ist ein grunddemokratisches Prinzip, das wir auch an den Schulen leben sollten, dass im Schulforum die Mehrheiten entscheiden können. Wir müssen auch da vorankommen.
Weil der Vergleich angesprochen worden ist; ich fand das übrigens auch eine bemerkenswerte Randnote: In diesem Gesetzentwurf des Kultusministeriums ist ja nicht nur das Handyverbot, sondern auch etwas zum Distanzunterricht geregelt. Ich habe mich da erinnert, wir haben da doch mal was gemacht. – Ja, genau! Da hatten wir doch den Gesetzentwurf "Qualitätssteigerung im Digitalunterricht" der FDP, in dem schon vor einem Jahr stand: Präsenzunterricht soll der Regelfall sein – das ist in Ihrem Gesetzentwurf jetzt ziemlich wortgleich auch drin –, aber den Schulen soll nach pädagogischem Ermessen auch Distanzunterricht ermöglich werden.
Ich finde das, auch wenn es ein Jahr gedauert hat, wirklich mal einen tollen Fortschritt, dass Sie diesen Gesetzentwurf aufgegriffen haben. Ich hoffe, dass das auch weiterhin im Gesetzentwurf bleiben wird und dass wir uns dann auch in die Zukunft des modernen Unterrichts mit digitalen Anteilen bewegen können. Wir müssen uns mit unserem Gesetzentwurf zum Thema Handyverbot an dieser Stelle auf jeden Fall nicht verstecken.
Es gibt noch vieles, was wir dann im Ausschuss diskutieren können. Ich bin gespannt, was da, auch gerade vom Kollegen Waschler, an neuen Argumenten kommt. Ich hoffe, dass der alte Witz, man könne das zurückziehen, nicht mehr kommt. Ich glaube, man kann da noch einiges diskutieren. Um zurückziehen, wäre jetzt wirklich der falsche Zeitpunkt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Fischbach. – Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Bildung und Kultus als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich hier Widerspruch? – Auch den sehe ich nicht. Dann ist das so beschlossen.
Abstimmung über Europaangelegenheiten und Anträge, die gem. § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 1)
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Fraktionslose Abgeordnete sind nicht im Raum. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Prof. Dr. Ingo Hahn, Christian Klingen, Gerd Mannes u. a. und Fraktion (AfD) Konsequenten Umweltschutz bei unseren Bündnispartnern einfordern - Fracking Gasimporte missbilligen! (Drs. 18/21291)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Florian Streibl, Dr. Fabian Mehring, Benno Zierer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit bei einer umweltgerechten Energieversorgung gewährleisten (Drs. 18/21316)
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Unsere kompetente EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte jüngst eine großartige Idee: Wir sollten künftig das für Deutschland benötigte Gas aus den USA mit Schiffen importieren. – Doch dabei handelt es sich um FrackingGas, also genau um das, was wir hier in Deutschland gerade nicht wollen. Aber aus dem fernen Ausland importiert, ist das aber natürlich absolut okay – genauso, wie es keine Einwände gibt, wenn wir Atomstrom aus unseren Nachbarländern einführen. Hauptsache, wir können propagieren, dass wir selbst im eigenen Land auf diese Arten von Technologie verzichten und weiterhin auf unserem Moralistenstatus herumreiten.
Meine Damen und Herren, zur Erinnerung: Beim Fracking werden unter hohem Druck Millionen von Liter mit Chemikalien versetzten Wassers in den Untergrund gepresst – Chemikalien, die teils giftig, teils krebserregend sein sollen. Durch den Vorgang entstehen Risse im Gestein, und Kohlenwasserstoffe wie Erdöl und Erdgas können herausgelöst werden. Direkte Nebenwirkung dieser Gasgewinnung: Bodenveränderungen, Erdbebengefahren, Grund- und Trinkwasserkontamination durch schädliche Chemikalien sowie Methan- und Kohlenwasserstoffemissionen in die Erdatmosphäre. Im holländischen Groningen beispielsweise hat Fracking seit
30 Jahren immer wieder zu Erdbeben und Rissen in Tausenden von Häusern geführt. Aber lassen wir den verheerenden Umweltaspekt mal kurz außer Acht, und wenden wir uns der Machbarkeit des Von-der-Leyen-Vorschlags zu.
Deutschland hat einen jährlichen Gasverbrauch von circa 85 Milliarden Kubikmeter. Davon kommen nahezu zwei Drittel aus Russland. Um allein das russische Gas zu ersetzen, sind pro Jahr circa 900 bis 1.000 Gastanker notwendig, die diese Fracht aus den USA über den Atlantik schippern. Diese Schiffe würden bei jeweils 2,5 Millionen Liter Schwerölverbrauch pro Atlantiküberquerung im Jahr bis zu 2,5 Milliarden Liter Schweröl verbrauchen. Ein Tanker braucht für die Überfahrt 10 bis 14 Tage – Kosten pro Tag: aktuell 260.000 Dollar, macht pro Fahrt 2,6 bis rund 3,6 Millionen Dollar. Gehen wir der Einfachheit halber von 1.000 Schiffen pro Jahr aus, kommen wir auf Transportkosten von 2,6 bis 3,6 Milliarden Dollar – nur für die Hinfahrt, versteht sich; die Kosten für die grundsätzlich leere Rückfahrt sind noch gar nicht dabei.
Ebenfalls nicht mitgerechnet sind die Kosten zur Verflüssigung des Gases für den Transport und die Rückführung in seinen Ursprungszustand nach der Anlandung in Europa. Dafür wird eine Energiemenge benötigt, die ungefähr 20 % des Energiegehaltes des Gases entspricht. Aber Geld ist offenbar genug vorhanden im besten Deutschland aller Zeiten; Steuerzahlergeld ist ja praktisch eine unbegrenzt nachwachsende Ressource.
Allerdings gibt es noch ein kleines Problem: Deutschland selbst verfügt bislang über keinerlei Terminals zur Anlandung von Flüssiggas. Der nächstgelegene Terminal für Flüssiggas befindet sich in Rotterdam. Von dort aus muss das Produkt erst mal weiter nach Deutschland transportiert werden; denn die Errichtung einer eigenen passenden Infrastruktur lässt sich nicht auf die Schnelle umsetzen. Wenn es aber um Ideologie geht, müssen nicht nur Vernunft und gesunder Menschenverstand zurückstehen, dann spielen beim outgesourcten Fracking weder Geld noch der sakrosankte Klimaschutz eine Rolle.
Die aktuelle Versorgungssituation zeigt klar: Der Ausstieg aus Kohle und Kernkraft muss sofort gestoppt werden.
Als moderne Industrienation brauchen wir eine langfristig verlässliche und preiswerte Energieversorgung, die sich auf mehrere Arten von Rohstoffen und Formen der Energiegewinnung gründet und die unsere Autonomie gewährleistet, wie das die Staatsregierung früher, in den Achtzigerjahren für Bayern gesehen hat.
Vielen Dank, Herr Klingen. – Ich darf als nächsten Redner Benno Zierer von den FREIEN WÄHLERN aufrufen. – Den Damen und Herren, die unsere erkrankten Offiziantinnen und Offizianten ersetzen, einen herzlichen Dank, dass Sie sich heute so um unsere Belange bemühen.