Protokoll der Sitzung vom 30.03.2022

Herr Kollege Dr. Mehring, bitte.

Herr Kollege Mistol, lieber Jürgen, ich hoffe, es ist klar geworden, dass ich mich nach reiflicher Erwägung entschieden habe, heute eine sehr konziliante Rede zu halten. Nach deinen Ausführungen habe ich kurz geschwankt, ob ich es anders machen sollte. Herr Kollege Reiß und ich haben im Ältestenrat zugesagt, dass wir in den nächsten Wochen in dieser Sache zusammenkommen werden. Deshalb rege ich mich nicht stärker darüber auf, dass diese Anträge, um die Polit-Show zu bedienen, in dieses Parlament gespielt wurden.

Geärgert hat mich allerdings die Aussage, mit der den beiden Regierungsfraktionen Rückwärtsgewandtheit vorgeworfen wurde. Lieber Jürgen, niemand weiß besser als du, dass ich seit eineinhalb Jahren versuche, zwischen zwei Extrempositionen zu moderieren, nämlich der Position des Herrn Kollegen Fischbach auf der einen Seite und auf der anderen Seite der Position, die Herr Kollege Reiß gerade dargestellt hat. Am Ende des Tages werden wir einen Konsens brauchen; und ich glaube, dass wir einen erzielen werden. Aber alle in einen Topf zu werfen und so zu argumentieren, wie du das in deiner Rede getan hast, fand ich in Kenntnis des bisherigen Diskussionsprozesses, über die du verfügst, unpassend. Ich werde bei meiner Rolle bleiben. Meine Fraktion kann sich bedeutend mehr Streaming vorstellen und macht konkrete Vorschläge, wie wir das auch umsetzen können.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist damit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu werden die beiden Tagesordnungspunkte wieder getrennt.

Ich lasse zuerst über den Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP zur Änderung der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag auf Drucksache 18/21625 abstimmen. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Vonseiten der Fraktion der FDP wurde hierfür namentliche Abstimmung beantragt. Ich eröffne die Abstimmung. Dafür haben wir drei Minuten Zeit.

(Namentliche Abstimmung von 13:56 bis 13:59 Uhr)

Hat die Abstimmung bei jemandem nicht funktioniert? – Ich schließe die Abstimmung. Die Stimmen werden ausgezählt. Das Ergebnis wird nachher bekannt gegeben.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Eingabe. Nach dem Bayerischen Petitionsgesetz und der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag ist der Abstimmung die Entscheidung des die Eingabe behandelnden Ausschusses zugrunde zu legen. Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat beschlossen, dass der Eingabe gemäß § 80 Nummer 5 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag nicht Rechnung getragen wird und dem Petenten ein Protokollauszug zu übersenden ist.

Wer dieser Entscheidung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD, der SPD und der FDP. Ich frage, ob fraktionslose Abgeordnete da sind; denn das sehe ich nicht so genau. – Ich sehe keine. Enthaltungen? – Keine Enthaltungen. Damit wurde der Entscheidung des Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration entsprochen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (Drs. 18/21807) - Erste Lesung

Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen daher gleich zur Überweisung an den federführenden Ausschuss. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. Gibt es Widerspruch? – Sehe ich nicht. Damit so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Abstimmung über Anträge, die gem. § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 2)

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Liste.

(Siehe Anlage 2)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FREIE WÄHLER, CSU, FDP, AfD. Fraktionslose Abgeordnete sind nicht im Raum. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland und des Spielbankgesetzes (Online-Casinospiele) (Drs. 18/19500) - Zweite Lesung

Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Vereinbarung im Ältestenrat 32 Minuten. Ich eröffne die Aussprache. Als Erster erteile ich unserem Geburtstagskind Petra Guttenberger – darf ich das noch einmal sagen? – für die CSUFraktion das Wort. Der Geburtstag war schon, aber in ihrer Anwesenheit sage ich es noch mal: Alles Gute zum runden Geburtstag!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Am 1. Juli letzten Jahres kam ein Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland zustande. Er regelt erstmalig, was wir sehr begrüßt haben, den gesamten Spielbereich im Internet. Darin sind nicht nur Regelungen für Onlinespiele getroffen, sondern man hat hier auch, was ich ausdrücklich begrüße, die Online-Casinospiele, also Roulette, Black Jack, Baccara, im Blick.

Dieser Glücksspielstaatsvertrag sieht in § 22c eine Wahlmöglichkeit für die Länder vor, wie sie diese Online-Casinospiele ausgestalten. Es geht hier nicht darum, ob jemand an die Oasis-Sperrdatei angeschlossen ist, die wir sehr begrüßen, sondern heute geht es nur darum, wie Online-Casinospiele in Bayern auf den Weg kommen. Dieser Vertrag eröffnet dafür zwei Möglichkeiten: Entweder vergibt man eine begrenzte Anzahl von Konzessionen an private Anbieter – das tun einige Bundesländer –, oder wir schaffen auch hier wie bei den Nicht-Online-Casinospielen ein staatliches Monopol.

Aus guten Gründen begrüßen wir eine staatliche Monopolregelung. Wir wollen zum einen, dass die Online-Casinospiele einen Gleichlauf mit den Spielbanken erreichen; zum anderen wollen wir den Jugend- und den Spielerschutz möglichst wirksam umsetzen. Wir wollen auch Manipulationsrisiken verringern. Das Thema Geldwäsche usw. spielt auch hier eine Rolle. Wir sind der festen Überzeugung, dass die Lotterie- und Spielbankverwaltung, also eine staatliche Institution, angesichts einer Manipulationsgefahr bei Online-Casinospielen am besten die Gewähr dafür bietet, dass alles mit rechten Dingen zugeht und Spielerschutz, Jugendschutz und der Schutz vor Betrug gewährleistet sind.

Mit dieser Entscheidung für eine Monopolregelung wollen wir den Aufgabenbereich der Staatlichen Lotterie- und Spielbankverwaltung auf Online-Casinospiele erweitern. Wir werden dieser Änderung also zustimmen. Wir halten sie für einen guten, eigentlich für den besten Weg, um Suchtpotenzial zu reduzieren und um Jugendschutz, Spielerschutz und Schutz vor Manipulation zu gewährleisten. Wir würden uns freuen, wenn auch Sie zustimmen würden. – Danke fürs Zuhören. Wir haben das so oft diskutiert; deshalb spare ich mir die weiteren Ausführungen und verweise darauf, was beim letzten Mal an diesem Ort dazu gesagt wurde.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank. – Damit es keine Missverständnisse gibt: Der Geburtstag war schon am Montag. Jetzt sage ich es noch mal richtig. Aber trotzdem nachträglich alles Gute zum runden Geburtstag!

Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, gebe ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung für den Bayerischen

Landtag, Drucksache 18/21625, bekannt: Mit Ja haben 37 gestimmt, mit Nein haben 58 gestimmt, Stimmenthaltungen: 10. Damit ist der Antrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 1)

Als Nächsten rufe ich den Abgeordneten Toni Schuberl für BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf. – Er steht schon da, wunderbar.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit 01.07.2021 haben wir einen neuen Glücksspielstaatsvertrag. Er setzt den Rechtsrahmen für das Online-Glücksspiel – die Kollegin hat es schon ausgeführt. Das ist eine lebensnahe und auch sinnvolle Modernisierung. Wir können einerseits Glücksspiel, so gefährlich es auch ist und so viel Leid es auch über viele Leute bringt, nicht komplett verbieten; es würde in den Schwarzmarkt abdriften. Wir können es andererseits aber auch nicht völlig unkontrolliert freigeben, sonst würden der Spieltrieb und der krankhafte Spieltrieb ausgenutzt. Deshalb brauchen wir eine Kanalisierung des Spieltriebs. Wir brauchen regulierte und kontrollierte Glücksspiele.

Bayern wird sich für den Weg des Staatsmonopols auch beim digitalen Glücksspiel entscheiden. Die staatlichen Spielbanken sind gut kontrolliert, und sie werden das auch online übernehmen. Wir begrüßen das.

Legale Angebote haben den Vorteil, dass Alterskontrollen durchgeführt werden können; es gibt monatliche Höchsteinsätze; es gibt spielartübergreifende Sperrdateien; besonders risikoreiche Spiele werden ausgeschlossen. Deswegen ist es gut, legale Angebote zu schaffen. Aber gleichzeitig müssen wir die Staatsregierung in die Pflicht nehmen, bei den illegalen Angeboten hart durchzugreifen. Hier gibt es durchaus noch Vollzugsmängel, und zwar sowohl digital als auch analog.

Ich kann zusammenfassen: Wir können es nicht verbieten, wir wollen es nicht dem freien Markt überlassen. Die hier gewählte Lösung ist gut, sie schützt die Jugend, sie schützt die Spieler*innen und sie trocknet den Schwarzmarkt aus.

Das ist übrigens eine bekannte Argumentationslinie; das Gleiche gilt auch beim Cannabiskonsum: Ihn völlig zu verbieten, nährt den Schwarzmarkt und schützt eben nicht Jugendliche und Konsument*innen, sondern bewirkt das Gegenteil. Aber hier wird es hoffentlich auch eine Änderung geben.

Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Als Nächster spricht Herr Kollege Alexander Hold für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Nach dem seit 1. Juli 2021 geltenden Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland können die Bundesländer Online-Casinospiele zulassen oder eben auch nicht und dabei im Grunde aus vier Möglichkeiten wählen: Sie erstens überhaupt nicht zuzulassen, zweitens die Vergabe einer begrenzten Anzahl von Konzessionen an private Anbieter, drittens ein privates Monopol zu vergeben oder viertens ein staatliches Monopol zu schaffen, wie wir es auch bei den Spielbanken haben. Natürlich gibt es unterschiedliche Argumente zum vernünftigsten Weg im Spannungsfeld zwischen freier Marktwirtschaft und staatlicher Schutzfunktion.

Zur ersten Möglichkeit, Online-Casinospiele gar nicht zuzulassen: Es wäre blauäugig anzunehmen, dass die Menschen durch eine Nicht-Zulassung am besten vor

den Suchtgefahren geschützt wären; die Folge wäre hier im Gegenteil, dass sich viele hier ganz ungeschützt den Weg zu völlig unregulierten und damit suchtgefährdenden, aber auch manipulationsgefährdeten Angeboten aus dem Ausland suchten.

Online-Casinospiele sind vor allem Roulette, Black Jack und Baccara. Das Besondere an diesen Spielen ist, dass es sogenannte Bankhalterspiele sind, das heißt, dass der Veranstalter als Bankhalter selbst am Spiel teilnimmt. Dadurch bestehen erhöhte Manipulationsgefahren. Das ist einer der Gründe, warum man sich im stationären Spiel, also in den Spielbanken, für ein Monopol des Staates entschieden hat. Die Manipulationsgefahr besteht erst recht im Bereich der Online-Casinospiele. Daher ist es nur folgerichtig, dass sich der Freistaat Bayern auch hier für den Weg des staatlichen Monopols entscheidet; denn das staatliche Monopol bietet die beste Gewähr für die Durchführung von Online-Casinospielen ohne Manipulationen.

Außerdem ist ganz klar: Dort, wo kein Wettbewerb zwischen gewinnorientierten Veranstaltern stattfindet, muss auch niemand mit besonders attraktiven und verlockenden Angeboten konkurrieren. Der Ausschluss von Wettbewerb und die Kanalisierung der Nachfrage auf den staatlichen Anbieter trägt daher zur Reduktion des Suchtpotenzials bei.

Der Aufgabenbereich der Staatlichen Lotterie- und Spielbankverwaltung wird um die Veranstaltung von Online-Casinospielen erweitert. Mit diesem Gesetz erreichen wir einen Gleichklang für den Bereich der Bankhalterspiele unabhängig davon, ob sie online oder terrestrisch in den Spielbanken angeboten werden. Praktisch wird es dann so aussehen, dass in der Spielbank Bad Wiessee direkt neben dem Spielsaal in einem angrenzenden Raum unter gleichen Sicherheitsstandards wie in der stationären Spielbank zum Beispiel Roulette videoüberwacht angeboten wird. Das garantiert eine Kontrolle über die Spieltechnik wie Kessel, Kugeln usw., also Spielerschutz, aber auch Jugendschutz, wie es bei den privaten Anbietern nur sehr schwer sicherzustellen wäre. Unter diesen Gesichtspunkten ist das Gesetz genau der richtige Weg. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Als Nächster spricht der Kollege Richard Graupner für die AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im vorliegenden Gesetzentwurf geht es um die Veranstaltung von OnlineGlücksspielen durch die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung. Sie berufen sich auf eine Öffnungsklausel im Staatsvertrag. Diese räumt dem Staat das Recht ein, für sogenannte Bankhalterspiele wie zum Beispiel Roulette oder Black Jack entweder ein staatliches Monopol einzurichten oder eine begrenzte Anzahl von Konzessionen an private Anbieter zu vergeben.

Richtig ist, dass diese Art von Glücksspiel durch die aktive Beteiligung des Veranstalters, der als Bankhalter auftritt, besonders manipulationsanfällig ist. Sie argumentieren: Dadurch, dass der Staat selbst als Bankhalter am Spiel teilnimmt, werde eine erhöhte Manipulationsgefahr ausgeschlossen. Dies wiederum diene dem Spielerschutz und der Suchtprävention.

Die AfD vertritt hier eine gegenteilige Position: Wir lehnen eine Veranstaltung von Online-Glücksspielen durch die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung strikt ab. Wir sind ebenso gegen diese Gesetzesänderung, wie wir auch schon den