Wir alle wissen, dass es hauptsächlich Frauen mit Kindern sind. Auch aus frauenpolitischer Sicht kann ich nur sagen: Wir schauen, dass die Frauen selbstständig werden. Die Frauen wollen arbeiten, und sie können es auch. Daher ist die Perspektive, die die FDP in ihrem Antrag in allen Details aufgezeigt hat, richtig. Deswegen werden wir dem FDP-Antrag auch zustimmen. Unser Nachzieher fordert im Grunde das Gleiche, nur nicht ganz so detailliert. Ich glaube, wir sind damit auf dem richtigen Weg.
Vielen Dank, Frau Kollegin Stachowitz. – Nächster Redner ist für die CSU-Fraktion Herr Kollege Dr. Stephan Oetzinger.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man den Dringlichkeitsantrag der FDP und den Nachzieher der SPD zum ersten Mal liest, stellt man sich schon die Frage, ob es tatsächlich der richtige Zeitpunkt ist, sich in einen gegenseitigen Überbietungswettbewerb zu begeben. In den vergangenen Wochen, seit Beginn der russischen Invasion in der Ukraine ist an mehreren Stellen deutlich geworden, dass Bayern hilft, dass Bayern Menschen aus der Ukraine aufnimmt, dass Schutzsuchende bei uns nicht nur übergangsweise, sondern auch, wenn es dafür Bedarf gibt, längerfristig eine Heimat finden können. Deshalb gilt an dieser Stelle mein ganz herzlicher Dank der Bayerischen Staatsregierung, den zahllosen Kommunen und Ehrenamtlichen, die sich engagieren und eine Aufnahme der Geflüchteten ermöglichen. Ein herzliches Dankeschön dafür!
Mit den vorliegenden Anträgen wird dieser Prozess allerdings nicht beschleunigt oder verbessert. Zahlreiche aufgeführte Forderungen braucht es nicht, weil es bereits klare Grundlagen, Regelungen und Vorgehensweisen in Bayern gibt.
Zunächst ist das Thema der Fristen zu nennen. Eine Frist von zwei Wochen zur Registrierung, Meldung der Wohnung sowie der Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Der bayerische Weg über eine Fiktionsbescheinigung und möglichst schnelle Termine ist die bessere Alternative.
Für die Weiterbildung und Nachqualifikation hat die Bayerische Staatsregierung über verschiedene Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit mit dem Pakt für berufliche Weiterbildung 4.0 bereits verschiedene Maßnahmen zur beruflichen Qualifikation zur Verfügung gestellt, die eben auch für Flüchtlinge und Schutzsuchende aus der Ukraine, insbesondere auch für Frauen, zur Verfügung stehen, die auch die Weiterbildungsinitiatoren als Beratungsstellen in den Regierungsbezirken ansprechen können. Im Kontext der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikatio
nen existiert bereits ein umfangreiches Angebot an Weiterqualifizierungsmaßnahmen. Diese werden insbesondere durch die Bundesagentur für Arbeit über das Sozialgesetzbuch III, aber auch aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert und unterstützt.
Die Bekämpfung der Schwarzarbeit ist genuine Aufgabe des Zolls, einer Bundesbehörde, die dem Bundesfinanzministerium untersteht und damit nicht in der Zuständigkeit der Bayerischen Staatsregierung liegt.
Zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und entsprechender Berufsausbildungen ist auf die Beratungsstellen der beruflichen Fortbildungszentren der bayerischen Wirtschaft zu verweisen, die in englischer, aber auch in ukrainischer und russischer Sprache Geflüchtete beraten können und ihre Leistungen anbieten. Ebenso ermöglicht das Berufsbildungsgesetz eine Ausbildung in Teilzeit, bei der das Angebot auf Geflüchtete mit Kindern, insbesondere auch auf Frauen, ausgedehnt wird. Hierzu hat der Haushaltsausschuss bereits Sondermittel für ein Projekt in Höhe von 250.000 Euro in Aussicht gestellt. Dieses Projekt werden wir mit dem Haushaltsgesetz in der kommenden Plenarwoche auf den Weg bringen.
Bei der geforderten Online-Registrierung von Flüchtlingen muss man differenzieren zwischen dem, was online tatsächlich möglich ist, und Verfahren, die rein technisch die physische Anwesenheit verlangen. Hierzu zählen insbesondere das Abnehmen von Fingerabdrücken, die Fotografie und Ähnliches, wenngleich der Bund angekündigt hat, eine Antragstellung im Online-Verfahren auf den Weg zu bringen.
Meine Damen und Herren, Bayern hilft ankommenden Flüchtlingen aus der Ukraine umfangreich. Immerhin erreichen ein Drittel aller Schutzsuchenden aus der Ukraine, die in die Bundesrepublik kommen, den Freistaat. Wichtiger als ein gegenseitiges Überbieten ist unseres Erachtens, darauf zu achten, dass eine gerechte Verteilung zwischen den Bundesländern und auch auf europäischer Ebene stattfindet. Daher lehnen wir beide Anträge ab.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Oetzinger. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Gülseren Demirel für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Sehr geehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mit ein bisschen Verwunderung meinem Vorredner zugehört: Bayern macht, es ist alles da. Erstaunlich ist aber, dass das bei den Betroffenen und bei den Verbänden, die mit diesem Thema tagein, tagaus zu tun haben, und auch bei den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern nicht bekannt ist. Dazu aber vielleicht noch später.
An erster Stelle ist es mir wichtig, mich auch im Namen meiner Fraktion bei den vielen Helferinnen und Helfern – zahlreiche von ihnen sind ehrenamtlich tätig – herzlich zu bedanken. Wir danken auch den Verbänden, die seit vier, fünf Wochen Unglaubliches leisten. Sie sind nahe an den Menschen und versuchen, im Krisenmodus Hilfe anzubieten, um den geflüchteten Menschen ein gutes Ankommen zu ermöglichen; sie sollen wenigstens etwas zur Ruhe kommen. Unser Dank geht an diese Menschen draußen.
Zur Integration in den Arbeitsmarkt: Wir, die GRÜNEN-Fraktion, haben auf einer Pressekonferenz vor zehn Tagen unseren Sieben-Punkte-Plan vorgestellt. Diese sieben Punkte betreffen unter anderem den psychosozialen Bereich und den Arbeitsmarktzugang, aber auch die Unterstützung für Schulen im Bereich Lehrer und Lehrerinnen. Dazu haben wir einen Haushaltsantrag über 100 Millionen Euro ge
stellt; ich hoffe, dass wir darüber in der nächsten Woche beraten können. Wir haben noch einmal verdeutlicht, wie wichtig es ist, diese Punkte auf der Grundlage eines vernetzten Konzepts umzusetzen.
Wir hören immer wieder, auch von den kommunalen Ausländerbehörden, die die Fiktionsbescheinigungen ausstellen, dass es an Personal mangele, das heißt, die Fiktionsbescheinigungen können nicht ausgestellt werden, weil den Ausländerbehörden das Personal fehlt. Es war schon vorher schwierig; durch die Vielzahl an Menschen, die sich jetzt an die Ausländerbehörden wenden, ist es noch schwieriger geworden. Die Fiktionsbescheinigung gäbe den Menschen wenigstens die Möglichkeit – da die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis viel zu lange dauern würde –, sich auf dem Arbeitsmarkt zu orientieren.
Aber es funktioniert nicht! Wir – ich und andere Kolleginnen und Kollegen – kennen zig Einzelfälle, dass Menschen darauf warten, diese Bescheinigung ausgestellt zu bekommen. Von der Staatsregierung ist aber bisher keine einzige Ansage zu hören, wie das gesteuert werden soll.
Der andere Punkt betrifft die Anerkennung der ausländischen Abschlüsse. Das ist ein Thema, das uns seit vielen, vielen Jahren beschäftigt. Wir haben uns sehr gefreut, als die Ankündigung kam, dass ukrainische Lehrkräfte die Anerkennungsmöglichkeit bekommen. Dass Erzieher und Erzieherinnen dieselbe Möglichkeit bekommen, ist ebenfalls eine erfreuliche Nachricht. Ich hoffe, dass es nicht bei den Ukrainerinnen und Ukrainern bleibt, sondern dass andere Geflüchtete, die eine entsprechende Qualifikation mitbringen, genauso behandelt werden.
Kommen wir jetzt zur Anerkennung: Was ist eigentlich passiert? Was hat die Staatsregierung an Neuem mitgeteilt? Wie soll die Anerkennung denn laufen? Schulen und Kindertagesstätten haben nicht sechs, sieben Monate Zeit, darauf zu warten. Dazu gibt es kein Konzept. Ich habe von der Staatsregierung auch nichts dazu gehört, ob es ein Übergangsmanagement bzw. eine Übergangslösung gibt. Nichts zu hören!
Im Gegenteil, das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse, gerade solcher im Erziehungsbereich, findet in seiner Absurdität weiterhin statt. Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Wenn ich Erzieherin bin und die Anerkennung will, dann bekomme ich diese – nach monatelanger Prüfung! – für eine Einrichtung. Nur in dieser Einrichtung darf ich mit dieser Anerkennung arbeiten. Wenn ich bei demselben Träger in einer anderen Einrichtung eingesetzt werden soll, muss ich noch einmal die Anerkennung durchlaufen. Wollen Sie diese Absurdität, die aktuell noch stattfindet, auch bei der Anerkennung der Abschlüsse von ukrainischen Erzieherinnen und Erziehern sowie Lehrerinnen und Lehrern fortsetzen?
Allein die Stadt München musste, um mit ihren Mitarbeitern flexibel umgehen zu können, 760 Akten noch einmal bei der Regierung von Oberbayern vorlegen. Damit steht München nicht allein da. Dazu habe ich von der Staatsregierung nichts gehört. Ich erwähne das, weil Sie, Kollege Oetzinger, gesagt haben, Sie hätten an alles gedacht und seien bereit.
Bayern ist das einzige Bundesland, das ausländische Abschlüsse von Lehrern und Lehrerinnen bisher nicht akzeptiert. Ich hoffe, dass jetzt – endlich – ein Übergangsmanagement kommt.
Der nächste Bereich ist die Wirtschaft. Ich habe noch nichts dazu gehört, welche Absprachen mit IHK und Handwerkskammer getroffen wurden, welche Qualifizierungsmaßnahmen angeboten werden und wohin sich die Leute wenden müssen. Hinter alledem steht noch ein großes Fragezeichen.
Noch einmal zur Fiktionsbescheinigung: Damit steht und fällt das Ganze. Ohne Fiktionsbescheinigung kein Zugang zum Arbeitsmarkt!
Auf all diese Fragen geben wir Ihnen Antworten. Wir kritisieren ja nicht nur; wir zeigen auch Wege auf, wie es besser funktionieren kann. Von Ihnen aber haben wir dazu bisher nichts gehört.
Wir haben auch nichts dazu gehört, ob jetzt ein Pool mit ukrainischen Lehrern und Lehrerinnen eingerichtet wird, auf den die Schulen zurückgreifen können. Private und gemeinnützige Verbände engagieren sich bereits. Ein Verein unterrichtet mittlerweile 265 ukrainische Kinder. Nicht alle Vereine und Verbände haben Lehrer und Lehrerinnen. Aber die Staatsregierung hat noch nichts dazu gesagt.
Sorgen Sie dafür, dass entsprechende Möglichkeiten geschaffen werden! Sorgen Sie dafür, dass Zugänge geschaffen und Prozesse beschleunigt bzw. vereinfacht werden! Und: Unterstützen Sie unseren Haushaltsantrag! Mit unserem SiebenPunkte-Plan schlagen wir jedenfalls sehr viele Lösungen vor.
Vielen Dank, Frau Kollegin Demirel. – Nächster Redner ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER Herr Vizepräsident Alexander Hold.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Den Menschen, die vor dem russischen Aggressor Putin, vor Zerstörung und Kriegsverbrechen aus der Ukraine geflüchtet sind, müssen wir zuallererst helfen. Wir müssen ihnen Sicherheit, Schutz und Versorgung bieten. Viele von ihnen wollen schnellstmöglich zurück in ihre Heimat; aber es ist nicht absehbar, wann bzw. ob das überhaupt möglich sein wird. Deshalb sind wir gefordert, neben der Berücksichtigung der genannten Grundbedürfnisse die Menschen aus der Ukraine ab dem ersten Tag ihres Aufenthalts hier zu integrieren. Neben der Betreuung der Kinder, der Bildung und dem Erwerb von Sprachkompetenz ist die bestmögliche Art der Integration die in den Arbeitsmarkt. Das ist ein Kernbereich der Bemühungen um Integration.
Das Ziel der beiden Anträge – die schnellstmögliche Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen und die Ankommenden wie auch unsere Arbeitgeber und die ehrenamtlich Tätigen sowohl sofort als auch mittel- und langfristig zu unterstützen – teilen wir ohne Wenn und Aber.
Bayern hat die Weichen für eine Integration in den Arbeitsmarkt allerdings bereits gestellt. Es gibt eine enge Zusammenarbeit und einen intensiven Austausch zwischen der Staatsregierung und der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, den Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern.
Es ist richtig, dass die Integration in Arbeit in erster Linie Aufgabe der Arbeitsagenturen ist. Trotzdem nimmt sich die Bayerische Staatsregierung dieser Aufgabe an. Die Tätigkeit der Arbeitsagenturen wird durch den Freistaat ergänzt. Dazu zählt die Bereitstellung von Strukturen und Angeboten, zum Beispiel von Jobbegleitern und Ausbildungsakquisiteuren. Zudem können Ukrainerinnen und Ukrainer vom Freistaat geförderte Projekte zum Spracherwerb nutzen, zum Beispiel das Projekt "Sprache schafft Chancen". In diesem Rahmen wird auch auf ehrenamtlicher Basis mit Sprachtandems und Sprachkursen unterstützt. Natürlich muss man heutzutage auch die Online-Möglichkeiten nutzen; insofern haben Sie völlig recht.
Ich verweise zudem auf die bewährten Beratungsstrukturen, insbesondere hinsichtlich der Anerkennung beruflicher Qualifikationen. Dazu gehören die fünf Bera
tungsstellen bei den Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft, Bfz, und Beratungsangebote der Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung.
An vielen Stellen Ihrer Anträge steht das Wort "unbürokratisch". Das klingt natürlich super. Ja, wir müssen unbürokratisch sein, so gut es geht.
Übrigens, Frau Kollegin Demirel, wenn Sie sagen, Sie hätten von der Staatsregierung nichts gehört, dann glaube ich Ihnen das sogar. Das heißt aber noch lange nicht, dass es nichts gibt. Wie man etwas unbürokratisch und schnell anpackt, zeigt gerade das Kultusministerium auf vorbildliche Weise. Ich nenne nur den Rahmenplan vom 16. März 2022 zur Aufnahme und Beschulung ukrainischer Kinder. Dieser wird wöchentlich aktualisiert, weil wir alle in dieser Situation dauernd dazulernen. Zu dem Rahmenplan gehören sogar detaillierte Handlungsanleitungen für die Schulen. Es wird also bereits viel mehr getan als das, was Sie bisher mitbekommen haben.
Aber noch einmal zur Bürokratie bzw. zu Ihrer Forderung nach "unbürokratischer" Anerkennung von Qualifikationen: Ein Mindestmaß an Verlässlichkeit ist die Voraussetzung für die Bereitschaft unserer Wirtschaft, Flüchtlinge schnell einzustellen, und ein Gebot der Gerechtigkeit gegenüber anderen Arbeitswilligen, die schon länger auf eine Anerkennung warten, weil sie ein reguläres Verfahren durchlaufen müssen.
Andere Dinge, die Sie in Ihren Anträgen bringen, wie zum Beispiel, dass alle Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen innerhalb von zwei Wochen zu erledigen sind, klingen super. Ich muss aber ganz ehrlich sagen, dass es auch technische Grenzen gibt. Wir haben ein Verfahren. Wir haben einfach nicht mehr an technischer Ausstattung. Daher dauert dies eine gewisse Zeit. Wir wollen ja auch nicht, dass sich die Erfahrungen von 2015 wiederholen, dass wir teilweise nicht wissen, wer im Land ist und wer registriert ist. One-Stop-Behördengänge, also alles in einem Behördengang, ist insofern relativ schlecht umzusetzen, weil verschiedene Dinge zu klären sind. Es geht auch um Gesundheitsuntersuchungen. Teilweise sind das sehr sensible Untersuchungen, die natürlich nicht im Ausländeramt vorgenommen werden können, und ähnliche Dinge.
Hinsichtlich der Zielrichtung Ihrer Forderungen sind wir ganz bei Ihnen. Bei dem, was Sie teilweise hier bringen, glaube ich aber, dass man dem Ganzen nicht guten Gewissens zustimmen kann. Deswegen lehnen wir die Anträge ab.
Vielen Dank, Herr Kollege Hold. – Es gibt eine Zwischenbemerkung von Frau Kollegin Diana Stachowitz, SPD-Fraktion.
Herr Kollege, vielen Dank für Ihre Ausführungen, in denen Sie feststellen, dass so, wie es die CSU und die FREIEN WÄHLER im Moment handhaben, es doch länger dauert. Bei der Berufsanerkennung im Pflege- und Erziehungsbereich haben wir gerade in Oberbayern Wartezeiten von über zwei Jahren – die Kollegin von den GRÜNEN hat das ja ausgeführt.
Sie sagen, dass wir alle so super aufgestellt seien und dass Bayern ergänze. Die Berufseinstiegsbegleitung haben Sie abgelehnt; wir haben sie nicht mehr finanziert. Dabei geht es um ein ganz, ganz schwieriges Feld; denn gerade hier könnten wir den jungen Menschen jetzt eine entsprechende Begleitung ermöglichen. Ich
glaube, der Tenor "wir müssen gucken, wer im Land ist" ist jetzt überhaupt nicht das Thema, sondern das Thema ist, dass diejenigen, die arbeiten können und wollen, mit ihrer Qualifikation in Arbeit kommen und nicht ausgebeutet werden, indem man sie als Saisonarbeitskräfte verwendet. Das kann nicht sein.
Werte Frau Kollegin, auch da sind Sie nicht richtig informiert. Ich danke Ihnen aber für die Gelegenheit, etwas klarzustellen. Die Berufseinstiegsbegleitung haben wir ganz sicher nicht abgelehnt. Wir sind der Meinung, dass es nach wie vor an der Zeit ist, in dieser Richtung weitere gute Maßnahmen zu ergreifen, und wir freuen uns sehr über Unterstützung, damit wir weiterhin die Berufseinstiegsbegleitung durchführen können.