Protokoll der Sitzung vom 05.04.2022

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen, wir kommen zur Abstimmung.

Der Abstimmung liegen der Entwurf des Haushaltsplans 2022, Einzelplan 02, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 18/20190 und 18/20191, 18/20224 und 18/20225, 18/20317 mit 18/20324 sowie 18/20478 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 18/21894 zugrunde.

Zunächst ist über die beiden eingangs erwähnten Änderungsanträge der AfD-Fraktion in einfacher Form abzustimmen.

Wir beginnen mit der Abstimmung über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion betreffend "Öffentlichkeitsarbeit der Staatsregierung" auf Drucksache 18/20319. Dieser Änderungsantrag wird vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung empfohlen.

Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der GRÜNEN, der FREIEN WÄHLER, der SPD und der FDP. Ich sehe keine fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Jetzt lasse ich über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion betreffend "Europaangelegenheiten und internationale Beziehungen" auf Drucksache 18/20324 abstimmen. Auch dieser Änderungsantrag wird vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung empfohlen.

Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der GRÜNEN, der FREIEN WÄHLER, der SPD und der FDP. Stimmenthaltungen gibt es keine. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Einzelplan 02 selbst. Der Einzelplan 02 wird vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen mit der in der Beschlussempfehlung mit Bericht auf Drucksache 18/21894 genannten Änderung zur Annahme empfohlen.

Wer dem Einzelplan 02 mit den vom federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderungen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der AfD, der SPD und der FDP. Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine. Damit ist der Einzelplan 02 mit den vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderungen angenommen.

Gemäß § 126 Absatz 6 der Geschäftsordnung gelten zugleich die vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge, über die nicht gesondert abgestimmt wurde, als erledigt. Eine Liste dieser Änderungsanträge kann über Plenum Online eingesehen werden.

(Siehe Anlage 2)

Außerdem schlägt der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen noch folgende Beschlussfassung vor:

Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wird ermächtigt, die aufgrund der in den parlamentarischen Beratungen vorgenommenen Änderungen erforderlichen Berichtigungen in den Erläuterungen, der Übersicht über die

Verpflichtungsermächtigungen und den sonstigen Anlagen beim endgültigen Ausdruck des Haushalts 2022 vorzunehmen.

Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der GRÜNEN, der FREIEN WÄHLER, der AfD, der SPD und der FDP. Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine. Dann ist das so beschlossen.

Unter Bezugnahme auf die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen, Drucksache 18/21894, weise ich darauf hin, dass der Änderungsantrag auf Drucksache 18/20478 seine Erledigung gefunden hat.

Die Beratung des Einzelplans 02 ist abgeschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Haushaltsplan 2022 Einzelplan 04 für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

hierzu:

Interfraktionelle Änderungsanträge der CSU-Fraktion und der Fraktion FREIE WÄHLER (Drsn. 18/20473 mit 18/20477) Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drsn. 18/20226 mit 18/20237) Änderungsanträge der AfD-Fraktion (Drsn. 18/20326 und 18/20327) Änderungsanträge von Abgeordneten der SPD-Fraktion (Drsn. 18/20145 mit 18/20152) Änderungsantrag der FDP-Fraktion (Drs. 18/20192)

Im Ältestenrat wurde für die Aussprache eine Gesamtredezeit der Fraktionen von 45 Minuten vereinbart. Davon entfallen auf die CSU-Fraktion 13 Minuten, auf die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN 8 Minuten, auf die Fraktion der FREIEN WÄHLER 7 Minuten, auf die Fraktionen der AfD und der SPD jeweils 6 Minuten sowie auf die FDP-Fraktion 5 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich an der Redezeit der stärksten Fraktion. Die fraktionslosen Abgeordneten können jeweils 2 Minuten sprechen.

Ich eröffne die Aussprache. Die erste Rednerin ist Frau Kollegin Petra Guttenberger von der CSU-Fraktion. Frau Guttenberger, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eine funktionierende Justiz ist die Grundlage unseres Rechtsstaats. Wer Recht bekommen will, braucht eine funktionierende Justiz. Deshalb freue ich mich sehr, dass wir jetzt über den Justizhaushalt reden.

Bevor ich auf diesen Justizhaushalt im Einzelnen eingehe, möchte ich einen herzlichen Dank aussprechen. Mein Dank gilt allen Beschäftigten in der Justiz, in unseren Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten, in den beiden Justizakademien in Pegnitz und Straubing, bei der Landesjustizkasse und in den IT-Service-Zentren. In den letzten zwei Jahren wurde ihnen allen mit den Einschränkungen und den Erschwernissen durch die Corona-Pandemie sehr viel zugemutet und sehr viel abverlangt. Deshalb vielen herzlichen Dank für die wichtige Arbeit, die Sie in unserem Land tagtäglich leisten!

Die Corona-Pandemie und die Ukraine-Krise stellen uns als Haushaltsgesetzgeber zweifelsohne vor große Herausforderungen. Die finanziellen Spielräume werden enger. Dennoch freue ich mich sehr, Ihnen heute den Justizhaushalt mit vorstellen zu dürfen. Ich bin der festen Überzeugung, dass sich dieser Haushalt auch wirklich sehen lassen kann. Die Gesamtausgaben erhöhen sich im Jahr 2022 gegenüber dem Haushalt 2021 noch einmal um rund 85,1 Millionen Euro auf insgesamt 2,83 Milliarden Euro. Das ist ein Zuwachs von 3,1 %.

Dank einer breiten Unterstützung aus der CSU-Fraktion ist es auch dieses Mal wieder gelungen, neue Stellen in der Justiz zu schaffen. Es wird hier insgesamt 120 neue Stellen geben; darunter 24 neue Richterstellen, 12 Stellen für die Staatsanwaltschaften, 45 neue Stellen für Servicekräfte und 30 neue IT-Stellen für das Rechenzentrum Nord. Ich weiß, wir werden dann wieder Forderungen nach mehr von der Opposition hören. Aber ich sage Ihnen: Wir sind verlässliche Partner. Mit uns geht es, wenn auch nicht ganz schnell, stetig und kontinuierlich voran. Das halten wir für die richtige Politik.

(Beifall bei der CSU)

Unsere Gerichte werden zunehmend mit sogenannten Massenverfahren wie beispielsweise den Diesel-Klagen belastet. Daher war es mir sehr wichtig, in diesem Bereich trotz der schwierigen Haushaltslage zu einem Stellenaufwuchs zu kommen. So können die stark betroffenen Landgerichte entlastet und die Verfahrensrückstände schneller abgebaut werden. Außerdem wird die Frist der verbliebenen kw-Vermerke bei Stellen im nichtrichterlichen Bereich erneut bis 01.08.2024 verlängert. Wir halten dies für einen weiteren wichtigen Schritt hin zur endgültigen Streichung dieser kw-Vermerke.

Im Bereich des Justizvollzugs sind 9 zusätzliche Stellen sowie die Verlängerung des kw-Vermerks von 40 Planstellen vorgesehen. Wer fragt, was 9 Stellen seien, dem sage ich: Diese 9 Stellen sind wichtig, weil diese 9 Planstellen der dritten QE für die neue Justizvollzugsanstalt in Marktredwitz gedacht sind. Die Ausbringung ist in diesem Haushalt erforderlich, damit die Stelleninhaber dann auch rechtzeitig mit der Ausbildung fertig sind, wenn die Justizvollzugsanstalt entsprechend zur Verfügung steht. Außerdem sollen die kw-Vermerke bei 40 Planstellen für den allgemeinen Vollzugsdienst bis zum 31.07.2024 verlängert werden; diese kw-Vermerke stammen noch aus dem Nachtragshaushalt 2016 zur Bewältigung der Folgen der Flüchtlingskrise.

Wir setzen als CSU-Fraktion auch im Justizbereich einige wichtige Akzente. Die bereits erwähnten Massenverfahren wollen wir leichter bearbeitbar machen, indem wir innovative und technische Lösungen für die Strukturierung von Zivilverfahren zum Einsatz bringen. In den kommenden Monaten soll daher ein Tool erprobt werden, das häufig wiederkehrende Sachverhalte in Schriftsätzen von Massenverfahren automatisiert erkennt und für die Bearbeitung durch Richterinnen und Richter automatisiert und vorstrukturiert. Dafür stellen wir zusätzlich 350.000 Euro bereit – immer vor dem Hintergrund einer schwierigen Haushaltslage.

In Zeiten der Digitalisierung informieren sich Bürgerinnen und Bürger vor allem im Internet. Besonders gefragt sind dabei Informationen im Videoformat. Durch professionelle Informationsfilme zu besonders wichtigen Themen wie zum Beispiel zum Nachbarschaftsrecht, Betreuungsrecht und Ähnlichem wollen wir in diesem Bereich tätig werden und entsprechende Videofilme produzieren lassen. Diese werden dann auf der Webseite des Staatsministeriums für Justiz und auf dem YouTube-Kanal der Staatsregierung eingestellt sowie natürlich über Social Media verbreitet. Dies wird 150.000 Euro kosten.

Nachdem letztes Jahr für die Justizvollzugsanstalt in Nürnberg ein Schießsimulator angeschafft wurde – Kollegin Osgyan und ich haben uns diesen schon einmal vor Ort angeschaut – und damit ganz hervorragende Erfahrungen gemacht wurden, stellen wir dieses Mal 200.000 Euro zur Verfügung, damit auch München eine entsprechende Einrichtung erhält.

Im erfolgreichen Präventionsprojekt "Kein Täter werden" waren wir im letzten Jahr mit einem Akzent vertreten und wollen diesmal den Ausbau der psychotherapeutischen Fachambulanzen weiter voranbringen. Die ambulante Versorgung für rückfallgefährdete Sexual- und Gewaltstraftäter soll im ländlichen Raum weiter verbessert werden. Hierzu sollen niedergelassene Psychotherapeuten vor Ort in die Arbeit einbezogen werden; die bessere Erreichbarkeit von Therapeuten ohne weite Anfahrtswege ist ein wichtiger Beitrag für Opferschutz und Rückfallprävention; Kostenpunkt: 311.000 Euro.

Die Zentralstelle Cybercrime in Bamberg wollen wir ebenfalls ausbauen, weil nicht nur die Corona-Krise gezeigt hat, dass sich immer mehr aufs Internet verlagert, sondern sich auch im kriminellen Bereich mehr auf das sogenannte Darknet verlagert. Hier wollen wir stark gegenhalten, sodass wir künftig kriminelle Zahlungsströme in Form von Bitcoins und anderen Kryptowährungen besser nachverfolgen können. Das dient übrigens auch der Bekämpfung der Kinderpornografie.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir halten den Justizhaushalt für ein hervorragendes Fundament für eine starke und unabhängige Justiz und bitten Sie herzlich um Zustimmung.

(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Nächster Redner ist der Kollege Toni Schuberl für die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Justizhaushalt ist um 80 Millionen Euro gewachsen: es werden 120 neue Stellen geschaffen. Wenn man bedenkt, wie hoch die Belastung der Justiz ist, ist das zwar zu wenig, und wir würden auch andere Schwerpunkte setzen, aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Auch die Reaktionen des Justizministeriums auf bestehende Herausforderungen im Bereich der Massenklageverfahren, Cybercrime, Hatespeech und Digitalisierung sind lobenswert. Auch Präventionsprogramme werden aufgestockt; auch das begrüßen wir.

Herr Eisenreich, mir gefällt, dass Sie Anliegen der Opposition nicht einfach nur abblocken, sondern auch manches umsetzen. Ich möchte ein Beispiel nennen: Seit Jahrzehnten gab es immer wieder Initiativen auf Umbenennung der juristischen Standardwerke Palandt und Schönfelder; der Beck Verlag hat das immer wieder abgeblockt.

Im Oktober 2020 versuchte ich eine andere Strategie. Ich habe mich nicht an den Beck Verlag, sondern an den Justizminister gewandt. Der Freistaat hat eine besondere Beziehung zum Beck Verlag; fast alle Hilfsmittel im ersten juristischen Staatsexamen sind vom Beck Verlag; das ist die Grundlage des Beck-Monopols. Ich habe den Staatsminister an der Verantwortung der Staatsregierung gepackt; er hat das aufgenommen, sich an den Verlag gewandt und mit Erfolg Druck ausgeübt. Der "Palandt" heißt jetzt "Grüneberg", der "Schönfelder" heißt jetzt "Habersack" und "Maunz/Dürig" ist in "Dürig/Herzog/Scholz" umbenannt worden. 77 Jahre nach Kriegsende sind endlich die Namen dieser Nazis von juristischen Standardwerken getilgt worden. Darauf bin ich persönlich ein wenig stolz, aber in erster Linie gebührt Ihnen, Herr Eisenreich, der Dank; denn Sie hätten meine Initiative auch einfach abblocken können.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zurück zum Justizhaushalt: Wir GRÜNEN sehen die besonders hohe Belastung des Justizpersonals in allen Bereichen. Wir haben einen alternativen Haushaltsentwurf vorgelegt, in dem deutlich mehr Personal vorgesehen ist. Es war uns wichtig und ist unser Anspruch, dass wir das, was wir mehr ausgeben, woanders wieder einsparen; denn das ist seriöse Haushaltspolitik. Das ist uns gelungen, und wir konnten für den Justizbereich einen Schwerpunkt setzen.

Wir fordern 20 weitere Stellen für Richter*innen, 30 Stellen für Staatsanwält*innen, 50 Stellen für Rechtspfleger*innen, 60 Stellen für Arbeitnehmer*innen an Gerichten und in Staatsanwaltschaften, 100 weitere Stellen für den Justizvollzug und 50 weitere Stellen für Bewährungshelfer*innen. Wir brauchen mehr Richter*innen und Staatsanwält*innen, um die Verfahren zu beschleunigen. Wir brauchen aber insbesondere mehr Personal in den anderen Bereichen: Mehr Rechtspfleger*innen bedeuten mehr Bürgernähe. Wir brauchen eine digitale Justiz, damit man nicht mehr durch ganz Bayern zur Verhandlung anreisen muss. Da passiert bereits einiges. – Entschuldigen Sie meine Ungeduld, aber wir befinden uns halt schon im Jahr 2022. Ich hoffe, dass die Ampelkoalition in Berlin hier endlich den erforderlichen und lange versäumten Schub bringen wird.

Eine öffentliche Justiz braucht ausreichend Platz oder Übertragungsmöglichkeiten. Es darf nie wieder geschehen, dass Journalist*innen stundenlang in der Schlange stehen müssen, um über ein Verfahren berichten zu können.

Ein erfolgreicher Justizvollzug braucht eine bessere Versorgung und Resozialisierung der Gefangenen. Resozialisierung rentiert sich auch finanziell. Unser Justizvollzug hat eine jämmerliche Erfolgsquote: Fast jeder zweite Entlassene wird wieder straffällig. Dabei sind nicht die Bediensteten schuld; sie tun, was sie können – hier auch noch mein Dank an alle Angestellten und Beamtinnen und Beamten im Justizbereich.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir brauchen eine grundlegende Reform, hin zu einem System, das einerseits die Opfer ernst nimmt und andererseits die Täter aus der Kriminalität holt. Stattdessen bringen wir in Gefängnissen Kleinkriminelle mit Verbrechern aus der organisierten Kriminalität zusammen. Irgendwie wirken die Resozialisierungsangebote wie ein lästiges Extra, das man anbieten muss. Das muss besser werden, und das kann besser werden.

Wenn man von den neun Stellen für den Neubau der JVA in Marktredwitz absieht, sieht der Haushaltsentwurf keine einzige zusätzliche Stelle für den Justizvollzug vor. Wie wollen wir Maßnahmen zur Resozialisierung ohne zusätzliche Stellen ausbauen?

Sie haben richtigerweise angekündigt, Herr Eisenreich, dass Gefangene ein Recht auf Telefonie haben sollen, haben aber klargestellt, dass das unter dem Vorbehalt ausreichenden Personals stehen wird. Wir brauchen Personal, um Gefangenentelefonie einzuführen. Wie soll das gehen? Steht das Recht auf Telefonie dann nur auf dem Papier? Welches Konzept haben Sie hier?

Wir brauchen eine bessere medizinische Versorgung von Langzeitgefangenen, und wir brauchen eine bessere Betreuung der auf Bewährung entlassenen Gefangenen durch mehr Bewährungshelfer*innen. Sie erhöhen die Gelder für die überlastete Bewährungshilfe aber nicht.