Protokoll der Sitzung vom 05.04.2022

Auch im jetzigen Haushalt, 2022, sind wichtige Anliegen und zusätzliche Stellen für die Justiz berücksichtigt. Das ist wirklich sehr gut. Es sind insgesamt 120 Stellen. Da bedanke ich mich herzlich beim Bayerischen Ministerpräsidenten, der dieses Anliegen unterstützt hat, aber auch bei meiner Fraktion und den anderen Fraktionen. Die 120 Stellen sind gut und notwendig. Sie tun auch gut. Von diesen 120 Stellen sind 111 Stellen im Bereich der allgemeinen Justiz; davon entfallen 81 Stellen auf die Gerichte und Staatsanwaltschaften einschließlich des IT-Servicezentrums der bayerischen Justiz und 30 Stellen auf den IT-Betrieb im Rechenzentrum für den Bereich der Justiz. Das ist auch wichtig, weil wir die Digitalisierung massiv vorantreiben.

Ich komme zu den einzelnen Punkten. Die Gerichte und Staatsanwaltschaften habe ich ja schon genannt. Für einen nachhaltigen und effektiven Schutz der Bevölkerung brauchen wir einen sicheren Justizvollzug, sichere Justizvollzugsanstalten. Ich kann Ihnen sagen, dass diese zwei Jahre Pandemie für die JVAs eine große Aufgabe, eine große Herausforderung waren, weil jeden Tag 6.000 Bedienstete von außen die Anstalten betreten haben. Das ist nun mal so. Die Anstalten gut durch die Pandemie zu bringen, das war wirklich eine große Aufgabe. Das ist ge

lungen, weil unser Personal im bayerischen Justizvollzug hochmotiviert gearbeitet hat und auch top ausgebildet ist.

Wir haben im Justizvollzug drei Ziele, die wir wirklich alle nachhaltig vorantreiben. Das ist zum Ersten die Sicherheit und der Schutz der Allgemeinheit. Das Zweite ist die Resozialisierung, weil das Ziel natürlich ist, dass Gefangene, wenn sie aus der Haft entlassen werden, ein Leben ohne Straftaten führen. Der dritte Bereich ist der Bereich der Prävention, weil eine Straftat, die nicht begangen wird, am besten ist.

Wir haben in den letzten Jahren zusätzliche Stellen bekommen: 2019/2020 waren es im Justizvollzug 85 Planstellen und noch einmal 15 Stellen aus den Geldmitteln, dann im Einjahreshaushalt 2021, letztes Jahr, 125 neue Planstellen. In diesem Jahr sind es noch einmal 9 zusätzliche Planstellen und die Verlängerung der kwVermerke. Ich will offen sagen, dass wir uns an der Stelle mehr gewünscht hätten und dass wir da im nächsten Haushalt auch weiteres Personal brauchen. Für dieses eine Jahr kann der Vollzug in Bayern damit leben, aber im nächsten Haushalt bräuchten wir dann noch weitere Unterstützung.

Zum Thema Gefangenentelefonie – ich weiß, dass das ein großes Anliegen hier im Parlament ist – möchte ich Ihnen den Stand mitteilen. Der Gesetzentwurf ist fertig. Er war auch schon im Kabinett. Das heißt, der erste Durchgang ist bereits abgeschlossen. Aktuell läuft die Verbändeanhörung. Wenn die Verbändeanhörung abgeschlossen ist, geht der Gesetzentwurf noch ein zweites Mal ins Kabinett, und dann wird er dem Parlament zugeleitet. Ich glaube, dass das Thema auf einem guten Weg ist.

Investitionen und Bau: Die bayerische Justiz baut weiterhin viel. Wir haben letztes Jahr, 2021, eine Steigerung um 60 % bei der Anlage S auf 126 Millionen Euro gehabt. Das war also schon ein großer Schritt. Wir haben diesen Rekordbetrag auch im Jahr 2022 fortschreiben können. Da sind wir sehr froh. Wir bauen an vielen Orten in Bayern: In Passau bauen wir eine Kombi-Anstalt mit 450 Haftplätzen. In Marktredwitz ist der Neubau einer Justizvollzugsanstalt geplant; der Generalplaner ist bereits beauftragt. Wir bauen hier in München das Strafjustizzentrum. Ich war erst gestern dort; ich bin etwa alle drei, vier Monate auf der Baustelle, um mir einen Eindruck zu verschaffen, wie der Baufortschritt ist. Alles läuft nach Plan, obwohl das wegen Corona und der Engpässe bei der Lieferung von Baustoffen gar nicht so einfach ist. Aber es ist im Plan. Wir haben den Neubau des Justizgebäudes in Schweinfurt und umfangreiche Erweiterungs- und Sanierungsarbeiten in Aschaffenburg. Darüber hinaus investieren wir auch an einer ganzen Reihe von kleineren Gerichtsstandorten. Wenn das Parlament den Haushaltsentwurf beschließt, können wir mit den Mitteln alle bereits begonnenen Maßnahmen fortsetzen. Das ist gut. Wir können aber auch die Planungen für weitere Projekte in der Fläche fortsetzen.

Thema Digitalisierung: Sie wissen, dass das auch ein großer Schwerpunkt von mir ist. Mein Ziel ist, dass wir eine bürgernahe, eine moderne, eine serviceorientierte Justiz haben. Unser Motto ist – unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leben das auch –: Die Justiz ist für die Menschen da. Ich glaube, das ist ganz wichtig: Die Justiz ist für die Menschen da. Wir wollen die Digitalisierung nutzen, aber trotz Technik menschlich bleiben. Wir sind da auf einem guten Weg und in vielen Bereichen schon wirklich gut aufgestellt. Wenn ich das mal sagen darf: Ich habe einen guten Überblick über Deutschland. Wir sind schon in vielen Bereichen führend, was das Thema Digitalisierung betrifft. Ich treibe eine Digitalisierungsoffensive in der Justiz voran. Das kann sich insgesamt sehen lassen. Wir haben das in Corona-Zeiten auch unter Beweis gestellt. Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin, der bzw. die einen zu Homeoffice tauglichen Laptop haben wollte, hat einen bekommen. Das sind fast alle – zwar sind es nicht alle, aber es sind fast alle.

Der elektronische Rechtsverkehr in Bayern ist eingeführt und funktioniert gut. Seit Anfang dieses Jahres sind auch die professionellen Prozessbeteiligten, die Anwälte, verpflichtet, Schriftsätze mit Anlagen elektronisch einzureichen. Ich habe in Bezug auf den elektronischen Rechtsverkehr erst vor einer Woche eine Neuheit vorgestellt. Es ist Bürgerinnen und Bürgern jetzt auch möglich, Klagen und Strafanzeigen bei Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft einzureichen. Wir sind deutschlandweit das erste Bundesland, das dies ermöglicht.

Die Einführung der E-Akte treiben wir voran. Bei 14 von 22 Landgerichten ist die EAkte in Zivilsachen in erster Instanz bereits eingeführt. Bei den beiden Oberlandesgerichten München und Nürnberg werden die Verfahren, die in erster Instanz bereits digital geführt worden sind, am OLG ebenfalls digital geführt. Für Videoverhandlungen ist, glaube ich, kein Bundesland in Deutschland so gut ausgestattet wie unseres.

Wir haben ein Zwei-Säulen-Konzept. Herr Hagen, ich kann Ihre Frage gleich jetzt beantworten, weil ich sie auch regelmäßig auf Pressekonferenzen beantworte: Wir haben 99 Gerichte. Alle 99 Gerichte haben Zugang zu Videokonferenzanlagen. Das war vor einem oder eineinhalb Jahren noch anders. Sie haben recht: Damals waren es nur die Hälfte. Inzwischen sind es alle. Das ist Säule eins.

Säule zwei: Wir haben mit Microsoft Teams ein Videokonferenztool. Dieses kann auch für Videoverhandlungen genutzt werden. Wir haben eine Umfrage durchgeführt und geschätzt, dass im letzten Jahr bereits 10.000 Verfahren bzw. Zeugeneinvernahmen digital geführt worden sind. Allein im letzten Jahr waren das rund 10.000. Wir sind dabei bundesweit führend. Wir werden das, insbesondere was das Thema Videokonferenzanlagen betrifft, noch weiter ausbauen. Wichtig ist aber, dass wir diese zwei Säulen haben. Wir nutzen die Digitalisierung auch im Justizvollzug, zum Beispiel beim Projekt Telemedizin, das wir flächendeckend eingeführt haben.

Wir sind also auf einem wirklich guten Weg und bundesweit in einer sehr guten Situation. Wir werden diese Digitalisierungsoffensive weiter vorantreiben. Ein Thema, das ich in diesem Jahr noch anpacken werde und das sich in der Vorbereitung befindet, ist das Thema Legal Tech. Damit beschäftige ich mich auch persönlich intensiv. Wir werden in diesem Jahr auch noch eine große Initiative starten.

Ich möchte den Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER für die Fraktionsinitiativen in Bezug auf die Stärkung der Zentralstelle Cybercrime danken. Bei ihr geht es um die Themen Darknet und Krypto-Währungen. Herzlichen Dank dafür sowie auch für die Erprobung eines Tools zur automatisierten Strukturierung der Inhalte elektronischer Dokumente in Massenverfahren. Auch dafür gilt beiden Fraktionen mein Dank. Wir werden diesen Weg weitergehen.

Wenn wir alle Mittel zusammenzählen, die wir in die Digitalisierung investieren, dann sind das im Jahr 2022 rund 120 Millionen Euro. Daran sieht man schon, dass das ein echter Investitionsschwerpunkt ist, den wir hier im Bereich der Justiz haben. Ich habe es Ihnen ja gesagt: Wir wollen eine moderne, serviceorientierte und bürgernahe Justiz, die die Chancen der Digitalisierung nutzt.

Einen kleinen Ausflug zur Bundesregierung hatte ich eigentlich nicht geplant, aber nachdem der Kollege mich angesprochen hat, Folgendes: Ich habe mich gegenüber der Bundesregierung in letzter Zeit sehr zurückgehalten, weil ich der Meinung bin, dass jeder erst einmal ankommen muss, sich einarbeiten muss und auch die Zeit haben muss, Schwerpunkte zu setzen und darzustellen, wo die Reise hingeht. Das habe ich während der letzten Monate gemacht. Ein Punkt ist mir in der letzten Woche aufgefallen. Deswegen habe ich das in dem Interview auch angesprochen.

Das Thema ist mir echt sauer aufgestoßen. Das ist das Thema Mieterschutz, und zwar vor allem das Thema "Ahndung von Mietwucher".

Das hat eine lange Vorgeschichte. Es gibt schon seit Jahren Initiativen zum Beispiel aus Berlin oder Hamburg, die eine bessere Ahndung von Mietwucher gewollt und angestrebt haben. Sie sind aber nicht vorwärtsgekommen. Ich habe das dann im Jahr 2019 aufgegriffen, weil ich das für wichtig gehalten habe. Der Bundesrat hat dem zugestimmt. Es hat eine Mehrheit gefunden, dass wir die schwarzen Schafe, die Mietwucherer, besser belangen können. Der Bundesrat hat das vor Kurzem erneut beschlossen. Das geht nur parteiübergreifend, sonst gibt es keine Mehrheit. Das Bundeskabinett hat letzte Woche zu einem Thema, das nicht neu ist und seit Jahren auf dem Tisch liegt, mitgeteilt, dass die Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen ist. Das liegt vor allem am FDP-geführten Bundesjustizministerium. Das finde ich mehr als ärgerlich.

Deshalb muss ich sagen: Ich werde den Konflikt nicht scheuen. Das Thema ist nicht neu. Es ist bekannt. Es ist technisch gar keine große Änderung, man muss nur den Willen haben. Dieser Wille ist, zumindest, was die Gesamtheit der Bundesregierung betrifft, nicht festzustellen. Darum werde ich streiten; denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte, dass Mietwucher besser geahndet werden kann.

(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Ich komme zum Schluss. Ein starker Rechtsstaat braucht eine starke Justiz. Wir haben einen starken Rechtsstaat. Wir haben einen wehrhaften Rechtsstaat. Wir haben eine starke Justiz. Die Justiz ist elementar wichtig – ich habe es vorhin schon gesagt – für die Grundrechte, für die Sicherheit und für die Freiheit der Menschen in Bayern.

Das Schöne ist: Die Menschen in Bayern können der Justiz und auf den Rechtsstaat vertrauen. Ich bedanke mich herzlich, dass Sie der bayerischen Justiz mit diesem Haushalt Möglichkeiten geben. Ich bedanke mich für die breite Unterstützung und freue mich natürlich, wenn das Hohe Haus dem Entwurf jetzt auch zustimmt.

(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Entwurf des Haushaltsplans 2022 für den Einzelplan 04, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 18/20145 mit 18/20152, 18/20192, 18/20226 mit 18/20237, 18/20326 und 18/20327 sowie 18/20473 mit 18/20477 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf der Drucksache 18/21896.

Der Einzelplan 04 wird vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen mit den in der Beschlussempfehlung mit Bericht auf Drucksache 18/21896 genannten Änderungen zur Annahme empfohlen.

Wer dem Einzelplan 04 mit den vom federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderungen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der FDP. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der AfD. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Einzelplan 04 mit den vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderungen angenommen.

Gemäß § 126 Absatz 6 der Geschäftsordnung gelten zugleich die vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge, über die nicht einzeln abgestimmt wurde, als erledigt. Eine Liste dieser Änderungsanträge kann über Plenum Online eingesehen werden.

(Siehe Anlage 3)

Außerdem schlägt der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen noch folgende Beschlussfassung vor:

Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wird ermächtigt, die aufgrund der in den parlamentarischen Beratungen vorgenommenen Änderungen erforderlichen Berichtigungen in den Erläuterungen, der Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und den sonstigen Anlagen beim endgültigen Ausdruck des Haushalts 2022 vorzunehmen.

Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der GRÜNEN, der AfD, der SPD und der FDP. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist das so beschlossen.

Unter Bezugnahme auf die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen – Drucksache 18/21896 – weise ich darauf hin, dass die Änderungsanträge auf den Drucksachen 18/20473 bis 18/20477 ihre Erledigung gefunden haben.

Die Beratung des Einzelplans 04 ist abgeschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Abstimmung über Verfassungsstreitigkeiten, Europaangelegenheiten und Anträge die gem. § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 4)

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Liste.

(Siehe Anlage 4)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Danke schön. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben den ersten Tag eines dreitägigen Sitzungsmarathons geschafft. Die Sitzung ist für heute beendet. Danke schön.

(Schluss: 17:51 Uhr)