Wir als Alternative für Deutschland wollen einen starken Rechtsstaat mit einer starken Justiz. Diese Justiz muss unabhängig sein und darf genauso wenig wie Polizei und Bundeswehr als Waffenträger des Staates politisches Instrument der Kartellparteien werden.
Der Bayerische Landtag als Parlament kann nur die bestmögliche personelle und sachliche Ausstattung der Justiz durch Bereitstellung der Finanzmittel sicherstellen. Das erachtet die AfD-Fraktion als selbstverständlich. Die Justiz muss allerdings die Unabhängigkeit und das Selbstverständnis als echte dritte Gewalt aus eigener Kraft entwickeln und pflegen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sagen nicht, dass die Maßnahmen, die jetzt anstehen, unangemessen sind. Wir glauben aber, dass es in den Zeiten, die gerade jetzt und heute zu bewältigen sind, nicht nur eines maßvollen Anstiegs des Justizhaushalts bedarf, sondern dass angesichts der Herausforderungen, die sich uns stellen, tatsächlich ein Booster stattfinden muss. Gerade in Zeiten, in denen das Wort "Freiheit" sowie die Grundrechte und deren Wahrung inflationär bemüht werden, um die Gesellschaft zu spalten und Zentrifugalkräfte wirken zu lassen; in Zeiten, in denen Teilhabe und Zusammenhalt immer öfter auf dem Alter der sogenannten Verschwörungstheorien geopfert werden; gerade in diesen Zeiten ist die authentische Gewährung von Rechtsstaatlichkeit, Gesetz und Ordnung für unser freiheitlich-demokratisches System elementar.
Es geht dabei nicht immer nur um härtere Strafen. Es geht nicht um Rechtsweg- und Rechtsmittelverkürzungen. Es geht hier um Bürgernähe. Es geht um Effizienz und damit auch um schnellere Verfahren. Es geht um Transparenz und letztendlich auch um Kompetenz.
Die Herausforderungen, die sich uns jetzt stellen, sind immens und schon erwähnt worden: Digitalisierung, Cybercrime, Massenverfahren, Abgas, Wirecard. Die Justiz beschäftigen aber auch die Fragen und Folgen der Pandemie über die Maßen. Sie machen es notwendig, dieses Aushängeschild, diesen Pfeiler des Rechtsstaates tatsächlich zu boostern.
Damit wäre auch den Beschäftigten bei der Justiz in allen Facetten gedankt. Man kann ihnen nicht nur Dank sagen und sagen: Arbeitet, überlastet wie ihr seid, weiter! – Sondern man muss ihnen bessere Arbeitsbedingungen, mehr Kolleginnen und Kollegen zusätzlich zu all den Sachmitteln, derer sie bedürfen, geben.
Dazu gehören vernünftige Arbeitsbedingungen, angemessene Bezahlung, ordentliche Fortbildung, die auch während der Arbeitszeit stattfinden muss, Vollstreckung von zivilrechtlichen Entscheidungen sowie ein Strafvollzug, der tatsächlich auch die Perspektiven der Sozialisierung und der Resozialisierung implementiert; denn Zusammenhalt ist wichtig, auch für diejenigen, die gefehlt haben. Das muss sozial und nachhaltig konturiert sein.
Herr Minister, ich sage Ihnen deswegen: Sie gestalten mit Ihrem Haushalt die derzeitigen Verhältnisse. Wir wollen in diesem Zusammenhang, dass Sie nicht nur gestalten, sondern mutig für die Zukunft formen. Ihr Gestalten ist Verwalten. Wir wollen mehr in den Kampf um die Köpfe stecken, die dieses System benötigt.
Wenn man sich in dem Bereich umhört, stellt man als das eigentliche Problem fest, woher denn eigentlich die Leute kommen, die diese notwendigen Aufgaben zu versehen haben. Diese Leute schauen sich natürlich um und brauchen wettbewerbsfähige Bedingungen. Es ist zwar schön, bei der Justiz beschäftigt zu sein – ich war das auch und habe es genossen –, es ist für einige aber durchaus ziemlich anstrengend; es ist anstrengend für die Familie, anstrengend für den Lohn, teilweise auch anstrengend wegen der Arbeitszeiten.
Wir beantragen in unseren Haushaltsanträgen deswegen, dass für die Richterinnen und Richter – so wie es auch der Bayerische Richterverband als notwendig erachtet – 350 Stellen vorgesehen werden. Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfle
ger kommen viel zu kurz. Sie sprechen von Digitalisierung und wollen unser Grundbuchwesen in Bayern, das seit Hunderten von Jahren besteht, sozusagen ins Grundbuch überführen. Allein diese Arbeit ist mit diesem Bestand an Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern nicht zu machen. Wir fordern deswegen mindestens 115 weitere Stellen sowie auch entsprechende Anerkennung, was das Gehalt betrifft.
Wir wollen auch bei den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern Gehalt und Stellen anheben. Sie leisten die schwierige Arbeit, am Menschen harte Entscheidungen zu vollstrecken. Es bedarf dazu des menschlichen Umgangs, aber auch der Würde und Sicherheit. Wenn Sie jetzt glauben, die Stellenanhebungen sind nur möglich, wenn in diesem Zusammenhang ein Hochschulstudium absolviert worden ist, ist das zu kurz gegriffen; denn die, die ein Hochschulstudium abschließen, werden den schwierigen Dienst unter diesen Bedingungen nicht antreten. Noch einmal herzlichen Dank an die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, die in diesem Bereich auch in Pandemiezeiten Erhebliches leisten!
Was die Strafvollstreckung anbetrifft, ist schon darüber gesprochen worden, dass die Resozialisierung wichtig ist. Aber auch bei der Resozialisierungsvorbereitung bedarf es wesentlich mehr. Wir dürfen die Leute nicht nur verwahren, sondern müssen Sie auch vom ersten Tag an aktiv darauf vorbereiten, wieder in die Gesellschaft zurückzukehren. Teilhabe heißt in diesem Zusammenhang auch aktives Mitwirken. Deswegen müssen wir im Rahmen der Strafvollstreckung 250 zusätzliche Stellen schaffen.
Wer Teilhabe und Zusammenhalt will, muss – gerade aufgrund der jetzt gemachten Erfahrungen – mehr Manpower zu den sachlichen Mitteln investieren, damit der Mensch in unserem System nicht nur, wie er in den Statistiken gerne gesehen wird, ein Aktenzeichen ist, sondern auch bei der Justiz ein Mensch bleibt.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns alle einig, dass wir unsere Justiz stärken, Gerichtsprozesse beschleunigen und die Justizvollzugsbeamten bei ihrer immer schwieriger werdenden Arbeit unterstützen wollen. Deswegen unterstützen wir die Stellenmehrungen, die der Einzelplan Justiz vorsieht. Bei einem einzigen Punkt sehen wir Einsparpotenzial: Das sind die massiv steigenden Portokosten, bei denen wir eigentlich erwartet hätten, dass sich hier im Zuge der zunehmenden Digitalisierung eher Einsparpotenzial ergibt. Hier sollte man die Chancen der Digitalisierung künftig besser nutzen.
Stichwort Digitalisierung: Wir hatten bereits vor einiger Zeit angeregt, Bayerns Gerichtssäle endlich flächendeckend mit Videokonferenzsystemen auszustatten, damit wir auch digitale Zivilprozesse führen können und Zeugen nicht immer von weither anreisen müssen. Zum Zeitpunkt unserer Anfrage hatte nur knapp die Hälfte der bayerischen Gerichtssäle ein solches System. Uns wurde zugesagt, dass dieses flächendeckend ausgebaut wird. Wir freuen uns, Herr Minister, wenn Sie uns heute oder in naher Zukunft den Stand der Dinge dazu mitteilen, weil dies ein weiterer Punkt ist, wie unsere Justiz moderner werden kann.
Das Gleiche gilt für das Thema Videotelefonie in Justizvollzugsanstalten. Dieser Wunsch kommt ausdrücklich von den Praktikern aus den JVA, von Justizvollzugsbeamten, die in der Corona-Krise sehr positive Erfahrungen damit gemacht haben, dass Häftlinge die Möglichkeit haben, sich mit ihren Angehörigen per Videokonferenz auszutauschen. Diese Möglichkeit würden wir gerne ins Bayerische Strafvollzugsgesetz übernehmen. Wir haben dazu bereits im Oktober vergangenen Jahres einen Gesetzentwurf eingebracht, den wir aber nach der Ankündigung, dass das Justizministerium hier einen eigenen Gesetzentwurf einbringen wird, zurückgestellt haben. Wir freuen uns sehr, wenn uns dieser bald hier im Landtag vorliegt, und werden ihm auch gerne zustimmen, weil es ein gutes Instrument zur Resozialisierung ist, wenn Häftlinge die Möglichkeit haben, mit ihren Angehörigen und ihrem sozialen Umfeld – das vielleicht auch nicht so nahe an der Justizvollzugsanstalt wohnt, dass es regelmäßig zu Besuch kommen kann, – Kontakt zu halten.
Ein weiterer Punkt, wo wir uns mehr Digitalisierung im Justizbereich wünschen, ist die Verkündung von Gesetzen. Hierzu kann ich schon einmal ankündigen, dass wir kommende Woche eine Initiative bringen werden. Es geht darum, dass wir Gesetze in Bayern künftig online verkünden möchten, wie dies ab nächstem Jahr auch im Bund geschehen wird. Bundesjustizminister Marco Buschmann hat angekündigt, die Gesetze ab 2023 nicht mehr im Bundesgesetzblatt zu verkünden, sondern online, also ein elektronisches Gesetzblatt zu schaffen. Dafür bedarf es einer Grundgesetzänderung bzw. in Bayern einer Verfassungsänderung. Ich glaube, dies wäre eine sehr gute Sache, weil wir uns dadurch das Anhäufen von Papierbergen ersparen würden. Wenn wir ehrlich sind, suchen die Bürger heutzutage nach Gesetzestexten ohnehin eher online als im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt.
Dies sind ein paar Ideen, wie wir künftig moderner und digitaler arbeiten könnten. Grundsätzlich gilt: Die Justiz ist eine staatliche Kernaufgabe. Die Menschen müssen sich auf den Rechtsstaat verlassen können, und das können sie in Bayern. Wir wollen, dass dies so bleibt, und werden dem Einzelplan zustimmen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind stolz auf die bayerische Justiz. Das sagt sich so leicht, doch erst, wenn es fehlt, wird es wertvoll. Ich denke dabei an die russische Journalistin Marina Ovsyannikova, die im Fernsehen mit einem Transparent gegen den Krieg demonstriert hat. Die Sendung wurde abgebrochen. Von ihr fehlte erst einmal tagelang jede Spur. Man dachte sich: Wo sie jetzt wohl ist? – Im Moment wissen wir, dass sie eine Ordnungsstrafe erhalten hat. Ob sie wirklich raus ist, können wir noch nicht sagen.
Deshalb sage ich aus vollem Herzen: Ich bin unendlich dankbar für die bayerische Justiz, deren Qualität und deren Ausstattung; denn Sicherheit und gute Justiz sind nicht zum Nulltarif zu haben. Dafür spricht auch dieser Haushaltsentwurf, in dem Prävention und Gefangenenversorgung, aber auch Digitalisierung und Hochbau stecken. Frau Kollegin Guttenberger hat schon sehr viel zum Personalaufwuchs und den innovativen Projekten gesagt, die über die Fraktionsreserve in den Haushalt eingegangen sind. Deshalb nur das Wichtigste: Die Ausgaben für die Gefangenenversorgung steigen. Wir können jetzt überall, in jeder JVA in Bayern Telemedizin anbieten. Das ist sehr gut. Herr Schuberl, für das Arbeitswesen in den JVA in Bayern stehen insgesamt 47,3 Millionen Euro für die Gefangenen zur Verfügung, um Resozialisierung durch gute Ausbildung zu ermöglichen, für Präventionsprojekte, für die flächendeckende therapeutische Versorgung von Gewalt- und Sexual
straftätern oder für unser Erfolgsprojekt "Kein Täter werden"; denn die beste Straftat ist die, die gar nicht begangen wird.
Bayern ist führendes Legal-Tech-Land. Herr Kollege Hold ist schon darauf eingegangen: Zusätzliche 20 Millionen Euro werden für Digitalisierung bereitgestellt, die sich in datensicherem Homeoffice für die Mitarbeitenden, elektronischem Rechtsverkehr oder auch der medientechnischen Ausstattung der Sitzungssäle zeigt. Hier sei Herrn Hagen gesagt – ich will dem Minister nicht vorgreifen –: Alle Sitzungssäle der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind inzwischen mit Videotechnik ausgestattet. Die Menschen in Bayern dürfen sich zu Recht sicher fühlen; denn der bayerische Justizvollzug ist seit jeher ein Vorreiter auf dem Gebiet der technischen Sicherheit, auch im Ländervergleich. Für die Sicherheitsanlagen in den JVA werden im Haushalt über 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das Budget im Bereich Justizvollzug für die Erneuerung und Erweiterung der Videoüberwachung und Videosensoranlagen wurde um 2,5 % erhöht. Sogar 16,9 % gab es für den Bauunterhalt im Justizvollzug, usw.
Sorgen bereiten uns – auch wenn wir es nicht ändern können – die Ausgaben für die Auslagen in Rechtssachen und Betreuungsangelegenheiten. Diese binden tatsächlich rund zwei Drittel der Sachausgaben des gesamten Einzelplans. Dabei geht es um Prozesskostenhilfe und Vergütung für Sachverständige. Dies ist vielleicht auch ein Hinweis darauf, dass die Welt der Justiz immer komplexer wird. Wir haben immer komplexere Verfahren. Wir haben die Ansätze um 10 Millionen Euro auf künftig 483 Millionen Euro erhöht. Das ist schon ein Wort!
Für die Hochbaumaßnahmen konnten wir den hohen Etat aus dem letzten Jahr halten. Das sind 126 Millionen Euro. Es geht um Baumaßnahmen vom Strafjustizzentrum in München bis zur JVA in Marktredwitz im Landkreis Wunsiedel und um ganz viel dazwischen. Die Gesamtausgaben des Etats erhöhen sich im Jahr 2022 im Vergleich zum letzten Jahr um 85 Millionen Euro auf 2,83 Milliarden Euro. Das ist ein beachtlicher Aufwuchs, liebe Kolleginnen und Kollegen! Möglich ist dies nur, weil die Bürgerinnen und Bürger in Bayern treu und brav viele Steuern zahlen. Vielen Dank dafür!
Beste Sicherheit, beste Justiz – dazu stehen wir. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Dienstleistern im Zuständigkeitsbereich der bayerischen Justiz wünsche ich, dass sie mit dieser guten Ausstattung nachhaltig umgehen und immer das Richtige tun. Dazu wünsche ich Gottes Segen und Justizias Beistand!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich Ihnen allen herzlich danken für Ihr großes Interesse an der Justiz und an den Justizthemen und vor allem auch für die breite Unterstützung, die die Justiz hier im Parlament genießt. Das tut unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die wirklich viel leisten, sehr gut. Herzlichen Dank an Sie!
Auch das Jahr 2021 stand weltweit im Zeichen der Corona-Pandemie. Corona macht keine Ausnahmen, auch nicht vor der Justiz, nicht vor den Gerichten, den Staatsanwaltschaften, den JVAs. Das waren große Herausforderungen. Der Rechtsstaat muss auch in Zeiten der Pandemie funktionieren, und er hat funktioniert.
Wir haben in Bayern eine starke Justiz. Ich möchte mich deswegen an dieser Stelle ganz herzlich bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, die großartigen Einsatz zeigen. Der Rechtsstaat sichert die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Er sichert auch die Grundlagen der Demokratie und hat gerade in der heutigen Zeit eine große Aufgabe, eine große Verantwortung. Die bayerische Justiz wird dieser Verantwortung auch gerecht.
Der Entwurf des Einjahreshaushalts 2022 ist für die bayerische Justiz eine solide Grundlage. Ich könnte mich durchaus einigen Forderungen, die heute gekommen sind, noch anschließen. Aber ich möchte schon betonen, dass dieser Entwurf eine wirklich solide Basis ist, mit der die bayerische Justiz gut arbeiten kann. Damit können wir weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der inneren Sicherheit in Bayern leisten.
Wir haben es schon gehört: Der Etat steigt um 85 Millionen Euro auf 2,83 Milliarden Euro. Das sind 3,1 %. Das ist ein großer Erfolg. Es ist auch notwendig, das will ich klar sagen; denn die Anforderungen an die Justiz wachsen. Bei der Digitalisierung nutzen wir die Chancen, stehen aber auch vor großen Herausforderungen, zum Beispiel bei der Bewältigung des Phänomens der Massenverfahren, bei der Bekämpfung von Hatespeech – da waren wir in Bayern bundesweit mit die Ersten, die dieses Thema ganz oben auf der Agenda hatten –, genauso beim Thema Cybercrime. Es gibt noch viele andere Themen. Deswegen ist es wichtig, dass wir die Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften kontinuierlich verbessern. Das haben wir in den letzten Jahren auch gemacht.
Wir haben in den letzten Jahren deutliche Stellenzuwächse zu verzeichnen gehabt. 2013 bis 2021 gab es 430 zusätzliche Stellen für Richter und Richterinnen, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen, davon im Nachtragshaushalt 2020 allein 90 neue Stellen für richterliches und staatsanwaltschaftliches Personal. Im letzten Jahr kamen dann noch mal 40 Stellen mit Schwerpunkt im nichtrichterlichen Bereich dazu.
Auch im jetzigen Haushalt, 2022, sind wichtige Anliegen und zusätzliche Stellen für die Justiz berücksichtigt. Das ist wirklich sehr gut. Es sind insgesamt 120 Stellen. Da bedanke ich mich herzlich beim Bayerischen Ministerpräsidenten, der dieses Anliegen unterstützt hat, aber auch bei meiner Fraktion und den anderen Fraktionen. Die 120 Stellen sind gut und notwendig. Sie tun auch gut. Von diesen 120 Stellen sind 111 Stellen im Bereich der allgemeinen Justiz; davon entfallen 81 Stellen auf die Gerichte und Staatsanwaltschaften einschließlich des IT-Servicezentrums der bayerischen Justiz und 30 Stellen auf den IT-Betrieb im Rechenzentrum für den Bereich der Justiz. Das ist auch wichtig, weil wir die Digitalisierung massiv vorantreiben.