Wir haben an den bayerischen Schulen aktuell 280.000 Arbeitsplatzrechner und zusätzlich über 480.000 mobile Endgeräte zur Verfügung.
Moment, hör mal zu! Darunter sind allein 100.000 Laptops und Tablets, die fest einem Unterrichtsraum zugeordnet sind. Damit sind sie natürlich auch flexibel und für mehrere Schülerinnen und Schüler nutzbar.
Sie können auch von den Lehrkräften und sonstigem pädagogischen Personal mitbenutzt werden. In Bayern haben über 90.000 Lehrkräfte einen Laptop oder ein Tablet als Lehrerdienstgerät.
Moment! Über 90.000 sind mit einem Dienstgerät ausgestattet. Dazu kommt das Sonderbudget "Lehrerdienstgeräte", das jetzt mit einem Finanzvolumen von fast 93 Millionen aufgelegt ist.
Jetzt kommt es; deine Zahlen sind etwas übertrieben. Jetzt fehlen zu den 90.000 Lehrkräften noch 45.000 Lehrkräfte; dann haben wir die 135.000 Lehrkräfte, die es ja effektiv sind. Wir haben hier im Haushalt 2022 ja bereits die Weichen dafür gestellt, das letztendlich entsprechend zu realisieren. Demzufolge können wir
diese Lücke auch schließen. Meine Kolleginnen und Kollegen, insofern ist dieser Vorwurf unberechtigt.
Stimmen wir dem Gesetzentwurf der Staatsregierung abschließend zu! Ich glaube, wir haben dann alle notwendigen Vorkehrungen getroffen und sind also verantwortungsbewusst mit unserer Jugend, unseren Schulen und auch unseren Lehrkräften und unseren Schülerinnen und Schülern umgegangen. In dem Sinne bitte ich um Zustimmung.
Die Aussprache ist geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Hierzu werden die Gesetzentwürfe wieder getrennt.
Zuerst lasse ich über den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion auf Drucksache 18/21157 abstimmen. Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus empfiehlt den Gesetzentwurf zur Ablehnung.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die FDP-Fraktion, die Fraktion der SPD und die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte anzeigen! – Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER, der CSU und die fraktionslosen Abgeordneten Swoboda, Plenk, Klingen und Bayerbach. Stimmenthaltungen, bitte! – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.
Als Nächstes stimmen wir ab über den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes auf Drucksache 18/22288. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 18/22288 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus auf der Drucksache 18/23184. Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus hat Zustimmung zum Gesetzentwurf empfohlen. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht,
Parlamentsfragen und Integration empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass folgende Änderungen durchgeführt werden:
1. In § 1 im Einleitungssatz werden die Wörter "das zuletzt durch Gesetz vom 23. Juli 2021 (GVBl. S. 432) geändert worden ist," durch die Wörter "das zuletzt durch Art. 32a Abs. 16 des Gesetzes vom 10. Mai 2022 (GVBl. S. 182) geändert worden ist," ersetzt.
2. In § 3 wird zwischen den Angaben "1." und "2022" als Monat des Inkrafttretens "August" eingesetzt.
Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER und der CSU. Gegenstimmen bitte anzeigen! – Das ist der Abgeordnete Swoboda (fraktionslos). Stimmenthaltungen bitte anzeigen! – Das sind die restlichen fraktionslosen Abgeordneten sowie die Fraktionen der AfD, der FDP, der SPD und von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Gesetzentwurf so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf mit den oben genannten Änderungen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER und der CSU. Danke schön. Gegenstimmen in der gleichen Weise anzeigen! – Das ist der Abgeordnete Swoboda (fraktionslos). Stimmenthaltungen bitte ebenfalls anzeigen! – Das ist das restliche Haus. Danke schön. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes".
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Florian Streibl, Dr. Fabian Mehring, Hans Friedl u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) , Thomas Kreuzer, Tobias Reiß, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. und Fraktion (CSU) Keine Abkehr vom Verursacherprinzip - gegen eine Aufteilung des CO2-Preises (Drs. 18/23204)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Ulrich Singer, Ferdinand Mang, Andreas Winhart u. a. und Fraktion (AfD) Abschaffung der CO2-Abgabe statt Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter (Drs. 18/23240)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache und erteile dem Kollegen Hans Friedl von der Fraktion der FREIEN WÄHLER das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor rund einem Monat sind die Bundesbauministerin Klara Geywitz, Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und Bundesjustizminister Buschmann in Berlin vor die Presse getreten und haben verkündet, dass sie das Ei des Kolumbus gefunden hätten: Das Ampel-Kabinett habe eine faire Aufteilung der seit einiger Zeit zu bezahlenden CO2-Kosten beschlossen.
Wir haben mit der Aufteilung der CO2-Kosten eine Lösung gefunden, die sozial gerecht ist und künftig die Mieter auch entlastet. Je schlechter ein Gebäude gedämmt ist, je älter zum Beispiel die Heizung oder die Fenster sind, umso höher sind die CO2-Kosten für Vermieter und umso größer die Entlastung für Mieter. Denn in diesen Fällen leidet der Mieter häufig unter hohen Energiekosten wegen schlechter Dämmung und Heizung, ohne aber selbst gut gegensteuern zu können. Umgekehrt kann ein Vermieter, der das Gebäude gut energetisch saniert hat, die Kosten auch umlegen. Denn dann sind beispielsweise Dach und Fenster gut gedämmt, so dass vor allem die Mieter durch ihr Verhalten noch dazu beitragen können, Energie einzusparen und so die Heizkosten zu reduzieren.
Minister Buschmann sagte schon in einer etwas anderen Tonlage, dass der CO2Preis einen wichtigen Beitrag leisten kann, um unseren Verbrauch von Erdöl, Kohle und Gas zu verringern. Wir alle haben den unterschiedlichen Ansatz bemerkt.
Grundsätzlich muss man schon und immer wieder Regelungen auf den Prüfstand stellen; da sind wir sofort dabei. Wir als FREIE WÄHLER hätten auch schon gerne früher reagiert. Erst im intensiven, mehrfachen und fairen Austausch der Standpunkte haben wir eine von der Bayernkoalition getragene Formulierung, gerade für Mieter gefunden, die ohnehin schon – spätestens Anfang nächsten Jahres – von den Nebenkostenabrechnungen erschlagen werden. Wir müssen jetzt vorbauen und gegen diesen Unsinn von der sogenannten Fortschrittskoalition intervenieren.
Zunächst hebelt § 2 Absatz 4 des Gesetzes die Heizkostenverordnung und die dort enthaltenen Regelungen zur Kostenaufteilung aus. Werden hier nun bewährte Berechnungsmethoden effekthascherisch geopfert und die Abrechnung noch schwieriger gestaltet? Oder sind wir am Ende alle Helmut Schmidt, der einmal gesagt hat, dass er seine Wasserrechnung nicht mehr verstehe?
Die im Gesetzentwurf formulierte Übergangsregelung bis 2030 greift zu kurz. Ich nenne folgendes Beispiel: Der Verwalter einer Eigentümergemeinschaft mit – sagen wir – 150 Wohneinheiten möchte seine Eigentümer davon überzeugen, dass eine energetische Sanierung auf alle Fälle lohnenswert ist. Bis zum Beschluss braucht es dann mindestens 15 bis 18 Monate. Dann sind wir fast schon im Jahr 2025. Wer glaubt daran, dass sich der Fachkräftemangel auf dem Bau bis dahin erledigt hat und sich die unterbrochenen Lieferketten bis dahin wieder eingeschwungen haben? Kommt dann das böse Erwachen für die Mieter, wenn die Sanierung abgeschlossen ist? – Nicht nur werden die Kosten für die Sanierung für den Standard Effizienzhaus 55 auf die Mieter umgelegt, sondern dann müssen sie auch den vollen Preis für CO2-Emmissionen tragen, und der ist kaum vorhersehbar; denn das Umweltbundesamt hat bis zehn Tage vor Beginn der jeweiligen Geltungsperiode Zeit, diesen im Internet zu veröffentlichen. Das regelt § 4 Absatz 2 des Gesetzentwurfs. Ich kann hier kaum eine soziale Steuerung erkennen.
Lassen Sie uns Familien mit Kindern betrachten: Glauben Sie, sie hätten in einem hart umkämpften Wohnungsmarkt eine Chance, an eine Wohnung zu kommen, wenn der Vermieter abseits vom Verursacherprinzip für die CO2-Preise aufkommen muss und sich dann im Zweifelsfall für die kinderlosen Doppelverdiener entscheidet? Wird das Vermieten in einem preisgünstigen Sektor nicht gänzlich unattraktiv für den Vermieter? Die angekündigte Förderung ist im Gesetzentwurf noch nicht einmal mit einer Silbe erwähnt. Wollen wir noch einmal einen solchen Reinfall wie durch die Entscheidung in der Nacht vom 24. Januar dieses Jahres erleben? – Nein.
Deshalb fordern wir die Staatsregierung auf, sich in Berlin für eine stärkere Förderung von energetischen Sanierungen bei Mietwohnungen zu engagieren. Wir brauchen sozialen Klimaschutz. Aus den aufgezeigten Gründen bitte ich Sie, unseren Antrag zu unterstützen, um ein starkes Signal nach Berlin zu senden. Ansonsten wird das Ganze ein Bumerang für die Mieter.
Sehr verehrter Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren Kollegen! In dieser Debatte geht es um einen Antrag der FREIEN WÄHLER und der CSU betreffend die Aufteilung des CO2-Preises zwischen Mieter und Vermieter sowie die stärkere Förderung energetischer Sanierungen. Die CSU und die FREIEN WÄHLER geben vor, hier die Mieter entlasten zu wollen, indem sie den
Mietern den Preis für die CO2-Abgaben aufbürden wollen. Der Mieter soll also von mehr umgelegten Kosten des Vermieters entlastet werden, indem er genau diese Kosten jetzt vollständig tragen soll. Eine solche Schlussfolgerung ergibt auch nur für eine Altpartei Sinn, in diesem Fall für CSU und FREIE WÄHLER.
Sie können deshalb auch solche Anträge mit heuchlerischer Begründung durch den Landtag schicken, weil die Medien das Altparteienkartell konsequent schützen und uns, die AfD, die einzige patriotische Kraft, unterdrücken und totschweigen. Kämen die GEZ-zwangsgebührenfinanzierten Medien ihrem Rundfunkstaatsvertrag tatsächlich nach und erführen die Bürger tatsächlich, was Sie hier teilweise treiben, dann sähe die Parteienlandschaft ganz anders aus. Ich nenne nur einmal Frankreich als jüngstes Beispiel.
Dabei haben Sie es aber bei diesem Antrag nicht bewenden lassen. Nachdem Sie ja den Vermieter von der CO2-Abgabe entlasten wollen, soll er noch dafür belohnt werden, indem energetische Sanierungen von Mietwohnraum noch mehr gefördert werden. Abgesehen davon, dass solche energetischen Sanierungen wieder der Mieter zusätzlich mit Umlagen tragen darf, befeuern Sie mit solchen Aktionen die bereits angeheizte grüne Inflation, wobei man schon betonen sollte, dass gerade energetische Sanierungen, die Sie ja zur Entlastung des Mieters fordern, zu den drastischsten Mieterhöhungen führen und den Mieter also am härtesten treffen können.
Sie wollen genau das weiter fördern, was für den schwachen Mieter und seine wirtschaftliche Existenz am gefährlichsten ist. Der Antrag ist Hohn und Spott für den Mieter, den Sie zu entlasten vorgeben, den Sie damit aber in Wirklichkeit noch weiter und sogar doppelt belasten; denn in Wahrheit ist dieser Antrag einmal wieder ein Geschenk für die Klimalobby, der Sie nicht genug Milliarden Steuergeld in den Rachen werfen können.
Der deutsche Mieter, der es wahrlich schwer genug hat, wird von Ihnen gnadenlos bis zum letzten Tropfen ausgepresst, werte Damen und Herren Kollegen. Wir lehnen daher diesen irren Antrag ab. Stimmen Sie für unseren Antrag! Wir fordern in schlichter Weise die Abschaffung der gesamten CO2-Abgaben. Davon profitieren Vermieter und Mieter gleichermaßen. Ihr verhätscheltes Sorgenkind, die Klimalobby, wird es verkraften. Versprochen! – Und im Übrigen bin ich der Meinung, dass sämtliche Corona-Beschränkungen aufgehoben werden müssen.
(Beifall bei der AfD – Dr. Simone Strohmayr (SPD): Vor dem nächsten Mal sollten Sie das Lesen üben!)