Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Das Thema AnkerZentren erhitzt die Gemüter. Es gibt erhebliche Unsicherheiten – einerseits bei den Bewohnern, die nicht wissen, wie es mit ihnen weitergeht, andererseits bei den Anwohnern in der Umgebung, die sich fragen, wer ankommt, wer in Zukunft in der Nachbarschaft lebt.
Die AfD mandelt sich hier auf, sie sei in Sorge um die Menschen; aber sie verlangt letztlich nur das Stoppen, das Schließen von Einrichtungen. Sie sagt nicht, was mit den Menschen passieren soll. Es ist das blanke Chaos, das Sie hier anrichten wollen.
(Beifall bei der FDP sowie Abgeordneten der GRÜNEN – Zuruf von der AfD: Abschieben! – Katharina Schulze (GRÜNE): Rechtsstaat!)
Die Asylbestimmungen insgesamt sind allerdings auch relativ chaotisch. Das stellt man fest, wenn man sie sich anschaut. Es gibt einmal das Asylgesetz; demnach sollen Asylbewerber nicht länger als sechs Monate hierbleiben. In einem früheren Koalitionsvertrag auf Bundesebene stand: nicht länger als drei Monate. Der jetzige Koalitionsvertrag ist völlig unambitioniert: nicht länger als 18 Monate. Die Realität sieht noch schlechter aus. Der Flüchtlingsrat berichtet, dass nach wie vor Asylbewerber bis zu zwei Jahre auf Verfahren warten. Laut Koalitionsvertrag sollen Familien mit minderjährigen Kindern nicht länger als sechs Monate in einem Anker-Zentrum bleiben. Aber nach Medienberichten sind zum Beispiel in der Funkkaserne in München Familien mit kleinen Kindern, zum Teil mehrere Familien zusammen, schon seit 17 Monaten untergebracht.
Deshalb erwarten wir, dass endlich die Fakten auf den Tisch kommen. Wir wollen erfahren, was eigentlich los ist: Wie lang ist die durchschnittliche Verweildauer? Aber auch: Wie lang ist die maximale Verweildauer?
Die Mitglieder des Sozialausschusses hatten neulich Gelegenheit zu einem Gespräch mit Vertretern der öffentlichen und freien Wohlfahrtsverbände. Wir haben gehört, dass es immer wieder Kinder gibt, die länger als drei Monate hier sind und nicht ordentlich beschult werden, obwohl nach drei Monaten die Schulpflicht einsetzt. Bei Kindern, die noch im Kindergartenalter sind, besteht keine diesbezügliche Pflicht. Es kann aber nicht sein, dass für Familien, die seit zwei Jahren hier sind, keine ordentliche Sprachförderung oder Ähnliches stattfindet. Auch dazu erwarten wir eine Evaluation und einen Bericht.
Die Situation der Frauen und der Jugendlichen bedarf ebenfalls der Untersuchung. Wenn Jugendliche, die schon lange hier sind, nicht auf Freizeitangebote zurückgreifen können, dann ist das nicht okay. Zu den Mehrbelastungen, die den Kommunen entstehen, erwarten wir ebenfalls eine umfassende Evaluation. Wir verlangen nicht eine Bewertung aufgrund von Ideologie, sondern eine echte Evaluation.
Folglich lehnen wir auch den Antrag der GRÜNEN ab; wir wollen die Evaluation abwarten. Den Antrag der AfD lehnen wir sowieso ab. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte meine Rede wieder betont sachlich halten, obwohl mir so einiges einfiele, was man der AfD entgegnen könnte. Es handelt sich wieder nur um reine Angstmacherei. Das hilft weder der Bevölkerung noch den Asylbewerbern noch irgendjemandem sonst hier in Bayern.
Sowohl der Antrag der AfD als auch die Nachzieher der GRÜNEN und der FDP zeigen eine kritische Sichtweise in Bezug auf die Anker-Zentren. Lassen Sie mich daher zuerst speziell zu der Situation in Mering Stellung nehmen und dann allgemein über die Anker-Zentren sprechen.
Zuerst also speziell zu dem geplanten Anker-Zentrum in Mering: Was will die Regierung von Schwaben? – Sie will in Mering zwei Gebäude als Unterkunftsdependance des Ankers Schwaben in Betrieb nehmen. Diese Gebäude wurden schon 2015 für die Erstaufnahme angemietet. Das Landratsamt Aichach-Friedberg hat die entsprechende Nutzung bereits 2016 genehmigt. Warum ist diese Maßnahme erforderlich? – Die Schließung des Anker-Zentrums Donauwörth zum 31.12.2019 steht abschließend fest. Im Antrag der AfD wird unterstellt, dass alles infrage gestellt werde. Ich kann Ihnen aus meiner Erfahrung in Manching berichten, dass man dem Wort unseres Staatsministers Herrmann absolut vertrauen kann. Wenn Joachim Herrmann sagt, am 31.12.2019 wird die Einrichtung geschlossen, dann geschieht das auch. Deshalb wird es auch keine Befürchtungen in der Bevölkerung geben. Das ist eine absolut kontraproduktive Auffassung. Auf Joachim Herrmann kann man sich verlassen.
Mering ist erforderlich. Die bestehenden Unterbringungskapazitäten in Donauwörth und Augsburg sind zu knapp 80 % ausgelastet. Das ist quasi eine Vollauslastung, da nicht alle Plätze voll genutzt werden können. Eine Überforderung des Landkreises Aichach-Friedberg ist nicht zu befürchten. Der Landkreis erfüllt seine Unterbringungsquote momentan zu 79 %. Bei Bedarf werden Ärztezentren und Beschulungsmöglichkeiten eingerichtet. Die maximale Belegung ist auf 176 Personen beschränkt.
Die Sicherheit in der Einrichtung und auch im Umfeld ist ein ganz wichtiges Anliegen der Staatsregierung. Das kann ich für Manching durchaus bestätigen. Die Sicherheitsdienste sind rund um die Uhr vor Ort; das hilft, bereits präventiv Konflikte und Straftaten zu vermeiden. Ich darf an dieser Stelle ausdrücklich versichern, dass die Staatsregierung bezüglich der Sorgen und Ängste der Bürger in Mering alles tut, um dort eine Akzeptanz zu erzielen. Die AfD-Fraktion tut mit ihrem Antrag das Gegenteil.
Meine Damen und Herren, Sie können sich auf die Staatsregierung verlassen; wir werden Lösungen finden, die allen gerecht werden. Das gilt vor allem auch für die Forderung nach einer menschenwürdigen Unterbringung.
Sowohl im Antrag der AfD als auch in den Nachziehern von GRÜNEN und FDP geht es um Grundsätzliches. Man will keine Anker-Zentren bzw. man sieht sie zu
mindest kritisch. Auch dazu einige Worte: Für die Staatsregierung steht immer – das möchte ich ausdrücklich betonen – Humanität an erster Stelle.
Die Menschen, die bei uns Schutz suchen, werden menschenwürdig untergebracht. Was aber wollen die GRÜNEN? – Die GRÜNEN wollen eine Umwandlung der Anker-Zentren in Erstaufnahmeeinrichtungen. Dazu ist Folgendes zu sagen: Ein Anker-Zentrum ist im eigentlichen Sinne eine Erstaufnahmeeinrichtung. Damit haben wir diesen Überlegungen bereits Rechnung getragen. Ferner wollen die GRÜNEN eine Umwandlung von Massenunterkünften in dezentrale Unterkünfte. Ich finde übrigens das Wort "Massenunterkunft" auch nicht besonders schön. Ich denke, da sollten sich die Antragsteller eine andere Wortwahl überlegen. Die Einrichtung in Manching als Massenunterkunft zu bezeichnen, ist deplatziert.
Das Konzept der Anker-Zentren hat sich bewährt. Die Bündelung aller maßgeblichen Behörden hat die Verfahren beschleunigt. Momentan gibt es einen Schnitt von drei Monaten. Wenn das jemand vor zwei oder drei Jahren gesagt hätte, hätte man sicherlich von Utopie gesprochen. In Bayern ist es erreicht worden; die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt drei Monate.
Dezentrale Unterkünfte sind Unterkünfte der Anschlussunterbringung, also für Menschen mit Bleibeperspektive. Für die Erstaufnahme sind dezentrale Unterkünfte meines Erachtens absolut ungeeignet. Die GRÜNEN wollen die Aufenthaltsdauer in den Anker-Einrichtungen auf drei Monate begrenzen. Das ist bundesgesetzlich im Asylgesetz geregelt. Es sind maximal sechs Monate. Eine Absenkung in Bayern ist daher rechtlich nicht möglich.
Ich wiederhole: Humanität steht an erster Stelle. Zur Integration von Geflüchteten bestehen in den Kommunen bereits umfangreiche Maßnahmen. Hierzu einige Beispiele: Integrationskurse, berufsbezogene Deutschsprachförderung, Erstorientierungskurse für Asylbewerber – übrigens auch in Anker-Zentren – sowie Flüchtlings- und Integrationsberatung. Das steht allen Menschen auch in Anker-Zentren offen. Ich nenne weiterhin hauptamtliche Integrationslotsen in den Landratsämtern. Es gibt dazu 32 Ausbildungsakquisiteure für Flüchtlinge sowie 61 Jobbegleiter in den Jobcentern.
Ich komme nun zum Antrag der FDP. Der Antrag der FDP geht zu weit und ist im Grunde viel zu unkonkret. Eine Evaluierung wird in Zusammenarbeit mit dem Bund erfolgen. Ein beständiges Reporting wäre ein Bürokratiemonster, das wir keinesfalls unterstützen wollen; denn es ist nicht zielführend.
Ich komme zum Schluss: Die Staatsregierung ist in intensivem Kontakt mit den Betroffenen vor Ort und löst dort die Probleme. Meines Wissens hat erst heute ein Gespräch stattgefunden, bei dem die Probleme angegangen wurden. Unsere Staatsregierung löst Probleme. Die AfD will Angst machen und ist nicht an der Problemlösung interessiert.
Herr Abgeordneter, bleiben Sie bitte am Rednerpult. Es folgt eine Zwischenbemerkung der Abgeordneten Demirel.
Herr Kollege, wir sind ja im selben Ausschuss. Und ich schätze durchaus Ihre Beiträge. Aber bei Ihrer Rede hat sich für mich jetzt die Frage ergeben, ob Sie jemals in einem Anker-Zentrum waren. Haben Sie sich das vor Ort angesehen?
Da fragen Sie nun den Richtigen. In meinem Stimmkreis war ich mehrmals im Anker-Zentrum Manching. Ich persönlich wohne neben 64 Asylbewerbern und habe damit überhaupt kein Problem.
Sie haben mich ganz konkret gefragt, ob ich Anker-Zentren kenne. Ich war in Manching mehrmals vor Ort, und ich war übrigens auch schon bei der Bundeswehr in Manching und weiß, dass die Unterbringung damals genauso war wie jetzt, nämlich absolut menschenwürdig. In diesem Zusammenhang möchte ich auch einmal den Menschen, die in diesen Anker-Zentren arbeiten, nämlich den vielen Regierungsmitarbeitern, ein Lob aussprechen. Sie bringen einen ganz hohen Einsatz. Es ist nicht so, wie es von Ihnen immer wieder beschrieben wird.
Frau Abgeordnete, Sie haben eine Frage gestellt. Der Redner hat darauf geantwortet. Damit ist das erledigt.
Nein, weitere Fragen lasse ich jetzt nicht mehr zu. – Weitere Zwischenbemerkungen sehe ich nicht. – Ich rufe nun als nächsten Redner Dr. Hubert Faltermeier auf. Bitte sehr.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann mich den Ausführungen meines Vorredners weitgehend anschließen. Zum Antrag der AfD muss ich als ehemaliger Landrat sagen, dass ich sehr darauf achte, dass die Verteilung in den Landkreisen und Regierungsbezirken einigermaßen gleichmäßig und gerecht erfolgt. Das ist durchaus der Fall. Wenn im Landkreis Aichach-Friedberg 79 % Auslastung vorhanden ist, bedeutet das keine übermäßige Belastung, sondern es ist eine gerechte Verteilung. Ich glaube auch, dass bei einer baurechtlich festgelegten Zahl von 176 Asylbewerbern die Sicherheit von der Polizei durchaus gewährleistet werden kann und keine Gefahr für die Bevölkerung besteht.
Deswegen werden wir dem Antrag der AfD nicht zustimmen. Das Gleiche gilt für den Antrag der GRÜNEN. Bevor die Frage kommt, Frau Demirel, ob ich schon einmal Asylbewerberunterkünfte angesehen habe, sage ich nur: Ja, ich habe sie be