Protokoll der Sitzung vom 13.03.2019

Immerhin nimmt der Landtag Fahrt auf. Es handelt sich bei dem Beauftragtengesetz um das erste Gesetz, das wir in dieser Legislaturperiode von Anfang bis zum Ende diskutieren und mit der Beschlussfassung in Kraft setzen. Herr Kollege Schuberl, ich bin allerdings sehr enttäuscht von Ihren Einlassungen ganz am Anfang der Diskussion. Offen gestanden habe ich selten eine so blutleere, technokratische und rabulistische Rede zu einem so lebendigen Thema gehört.

(Alexander König (CSU): Sehr schön formuliert, Herr Staatsminister!)

Ich bin ja selbst Jurist und führe gerne engagierte, juristisch feinziselierte Debatten. Aber Sie merken selbst: Wenn das so verstiegen wird, dann ist man auf dem falschen Weg. Dann versucht man nur, irgendwie eine Ablehnung zu konstruieren, obwohl man weiß, dass die Sache eigentlich richtig und auf dem besten Weg ist. Das wundert mich umso mehr, weil ich schon in der Funktion als Vorsitzender des Innenausschusses immer wieder die Erfahrung gemacht habe, dass die GRÜNEN eigentlich sonst für alles und jedes eine Beratungsstelle wollen, Beauftragte oder gleich eine neue Behörde. Deshalb ist Ihre Einlassung zu diesem Thema wirklich widersprüchlich und scheinheilig, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Beauftragten sollen für die Staatsregierung und für die Bürger gleichermaßen zu einer wichtigen Stütze werden. Ihr gesetzlicher Auftrag ist künftig:

Erstens. Sie sollen Thinktank und Ideenschmiede sein, eine Kreativquelle zwischen Bürgern und Politik.

Zweitens. Sie sollen Kümmerer für die Bürger sein und sich der Probleme Einzelner annehmen, also einen erweiterten Service der Staatsregierung darstellen, durch zusätzliche und niedrigschwellige Ansprechpartner, wie das der Kollege Holetschek ausgeführt hat. Allein die Zahlen aus der letzten Legislaturperiode sprechen Bände und rechtfertigen das. Es gab über 6.000 Eingaben und fast 60 Bürgersprechstunden. Das Angebot der unterschiedlichen Beauftragten wird also sehr gut angenommen. Ich kann deshalb die sehr pauschale Kritik der Opposition wirklich nicht verstehen, die die Beauftragten in Bausch und Bogen verteufelt und generell schlechtredet. Die Beauftragten sind keine schlechte Idee, sondern wirklich eine sehr gute Idee.

(Beifall bei der CSU)

Es ist die Aufgabe jeder Regierung, sich um die Bürgerinnen und Bürger zu kümmern. Genau das tun die Beauftragten. Aber die Opposition sagt: Beauftragte, die sich um Menschen kümmern, sind verfassungswidrig. Frau Hiersemann, Sie haben gesagt, wir würden uns quasi die Gewaltenteilung gefügig machen. Ich stelle mir das jetzt einmal ganz praktisch vor.

(Alexander König (CSU): Bitte nicht, das will ich nicht wissen!)

Frau Hiersemann, Sie haben gesagt, die Beauftragten würden an der kurzen Leine der Regierung geführt. Ich stelle mir jetzt einmal den Walter Nussel vor, wie wir den an der kurzen Leine der Regierung führen.

(Heiterkeit)

Oder den Kollegen Holetschek oder die Frau Gottstein und andere. Ich glaube, allein die Vorstellung macht deutlich, dass es nicht darum geht. Das ist ein argumentum ad absurdum, das Sie hier ins Feld führen, das mit der Realität wirklich nichts zu tun hat. Außerdem weise ich darauf hin, dass ein kleiner Blick über die bayerischen Grenzen hinaus in andere Bundesländer und den Bund zeigt: Beauftragte sind überall üblich, auch in von der SPD oder den GRÜNEN geführten Ländern oder in Ländern mit Regierungsbeteiligung der FDP. Es ist auch völlig gängig, dass Abgeordnete Beauftragungen übernehmen. Deshalb verstehe ich nicht, warum in Bayern verfassungswidrig sein soll, was in anderen Ländern allen Bürgern nutzt und sehr sinnvoll praktiziert wird. Erklären kann mir das jedenfalls niemand, meine Damen und Herren.

Zur SPD muss man noch ergänzen, dass sie schon wieder droht, die Sache vor das Verfassungsgericht zu bringen. Sie haben im Ausschuss und heute wieder ausgeführt, die Staatsregierung kaufe Abgeordnete, indem sie sie zu Beauftragten ernenne. Dieser Vorwurf geht schon sehr weit. Ich frage mich, ob Sie damit Ihren eigenen Parteifreunden einen großen Gefallen tun. Ich nenne Edgar Franke, Mitglied des Deutschen Bundestages, der Opferbeauftragter der Bundesregierung und SPD-Mitglied ist. Ich nenne die Kollegin Bärbel Kofler, Mitglied des Deutschen Bundestages; sie ist Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung. Es gibt den Kollegen Dirk Wiese, Mitglied des Deutschen Bundestags und SPD-Mitglied; er ist Russlandbeauftragter der Bundesregierung.

(Alexander König (CSU): Wie viele Beauftragte gibt es eigentlich in Berlin? Ob die das selbst überhaupt wissen?)

Ich weiß wirklich nicht, ob man behaupten kann, sie seien alle gekauft und das, was insoweit auf Bundesebene laufe, sei verfassungswidrig. Ich halte diese Vorwürfe für völlig überzogen.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Die Kollegen der FDP weise ich schließlich darauf hin: Niemand Geringerer als die ehemalige Kollegin Leutheusser-Schnarrenberger ist Antisemitismus-Beauftragte in Nordrhein-Westfalen.

(Beifall bei der CSU – Unruhe bei der FDP)

Meine Damen und Herren, ich glaube, es handelt sich um sehr scheinheilige Argumente. Dies wird immer dann deutlich, wenn Sie mit dem Finger auf andere zeigen. Sie wissen es doch – auch Sie von der FDP –: Auf denjenigen, der mit einem Finger auf andere zeigt, zeigen vier Finger zurück.

(Beifall bei der CSU – Zuruf von der FDP: Zuhören!)

Noch einmal in Kurzfassung: Einfach einen Auffrischungskurs in Verfassungsrecht nehmen! Bei der Staatsregierung handelt es sich um ein Staatsorgan, das ebenso wie der Landtag selbstständig ist und das Recht zur Selbstorganisation hat. Deshalb sind wir immer schon der Überzeugung, dass die Berufung von Beauftragten auch ohne Gesetz möglich wäre; das ist Teil des Selbstorganisationsrechts. Um aber auch den Wünschen des Hohen Hauses gerecht zu werden, haben wir überhaupt kein Problem damit, dies auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Genau um dieses Gesetz geht es heute. Mit diesem Konsens soll Rechtsklarheit geschaffen werden. Wir wollen damit an der bewährten Institution von Beauftragten der Staatsregierung festhalten.

Ich danke allen, die diese Aufgabe übernommen haben. Es sind die Kollegen Klaus Holetschek, Peter Bauer, Walter Nussel, Eva Gottstein, Sylvia Stierstorfer,

Gudrun Brendel-Fischer sowie unser ehemaliger Kollege Ludwig Spaenle, die diese Tätigkeit aktuell noch kommissarisch durchführen. Sobald durch den Landtag die Rechtsgrundlage geschaffen worden ist, werden sie tatkräftig und engagiert als regulär bestellte Beauftragte wirken können.

Ich fasse zusammen: Beauftragte haben sich bewährt, schaffen erheblichen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger und sind in Bund und Ländern eine völlig normale Erscheinung unseres Verfassungslebens. Bayern schafft mit einer allgemeinen gesetzlichen Rechtsgrundlage für die Beauftragten eine in dieser Form bundesweit einmalige – ich würde sagen: besonders moderne, besonders gute – Legitimationsbasis. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Würden Sie bitte am Rednerpult bleiben; es gibt zwei Zwischenbemerkungen. Die erste Kollegin, die ich gesehen habe, ist Frau Hiersemann. Bitte schön.

Herr Staatsminister, Sie haben gerade voller Begeisterung die Aufgaben, die die Beauftragten im Lande erfüllen, dargestellt und gesagt, dies sei ein besonderer Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger. Soll das bedeuten, dass diesen Mehrwert die anderen – einfachen; ich nenne uns jetzt einmal so – Abgeordneten, die keine Beauftragten sind, nicht ausreichend erbringen bzw. dass sie ihre Aufgaben nicht gut genug erfüllen? Sie sagen ja, es sei ein Mehrwert. Wodurch kommt der Mehrwert zustande, Herr Staatsminister? Doch ganz offensichtlich durch die wie auch immer geartete Anbindung an die jeweiligen Ministerien. Wir haben gehört, dass sich auf dem Briefkopf das Logo der Staatsregierung befindet.

Zweite Frage: Was befähigt Sie eigentlich zu der Aussage, es sei heuchlerisch, wenn es um Beauftragungen in anderen Parlamenten oder im Bundestag geht? In diesem Zusammenhang: Was hält Sie eigentlich davon ab, diese Beauftragten an das Parlament zu koppeln, durch das Parlament wählen zu lassen und nicht einseitig – willkürlich – von der Staatsregierung bestimmen zu lassen?

(Beifall bei der SPD)

Danke. – Bitte schön.

Der erste Punkt: Ich glaube, Sie haben selbst während Ihrer Ausführungen bemerkt, wie widersprüchlich und konstruiert das ist. Es gibt uns Abgeordnete, alle zusammen. Dann gibt es einige, die Beauftragte sind. Inwiefern ist das ein Widerspruch oder eine Herabwürdigung? Im Gegenteil, jeder von uns ist für seinen Stimmkreis bzw. Wahlkreis Beauftragter. Ich sage immer: Der Abgeordnete ist Ombudsmann für alle Lebenslagen. Wir sind nicht nur Gesetzgeber, sondern kümmern uns um alle Themen, mit denen Bürgerinnen und Bürger auf uns zukommen.

Dann gibt es noch besondere Aufgaben, die von entsprechenden Beauftragten wahrgenommen werden. Ich nenne an dieser Stelle nur den Antisemitismusbeauftragten, den Pflegebeauftragten und die Aussiedlerbeauftragte. Diese haben sich besonderes Know-how bzw. eine besondere Qualifikation erarbeitet und sich mehr, als andere es tun, auf ein Thema spezialisiert. Diese Spezialisierung halte ich angesichts der konkreten zu bewältigenden Aufgaben für wichtig. Das ist die Begründung dafür. Alles andere sind einfach schiefe Argumente, die nicht wirklich durchgreifen, Frau Hiersemann.

(Beifall bei der CSU – Zuruf der Abgeordneten Alexandra Hiersemann (SPD))

Danke.

Zu der Frage nach der Anbindung an den Landtag oder die Staatsregierung: Das kann man in dieser oder in jener Weise machen. Ich halte die Anbindung an die Staatsregierung deshalb für sinnvoll, weil es eine weitere Unterstützung für die Staatsregierung ist, ihre Aufgaben zu erfüllen. Das halte ich für legitim. Sie könnten es anders konstruieren; aber ich halte diesen Weg für den sinnvolleren und zielführenderen.

(Beifall des Abgeordneten Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU))

Herr Minister, vielen Dank. Bitte bleiben Sie weiter am Rednerpult. Für eine weitere Intervention hat sich Herr Staatsminister a. D. und Abgeordneter Dr. Heubisch, Vizepräsident des Bayerischen Landtags, gemeldet. Bitte schön.

Sehr verehrter Herr Staatsminister, vielleicht waren Sie noch mit Ihrer Redevorbereitung beschäftigt. Herr Kollege Fischbach hat deutlich ausgeführt, dass die Bundesministerin a. D. Leutheusser-Schnarrenberger zwar Beauftragte in Nordrhein-Westfalen ist, aber weder dem Parlament Nordrhein-Westfalens angehört noch für ihre Leistungen finanziell entschädigt wird. Würden Sie das bitte zur Kenntnis nehmen, und würden Sie zugestehen, dass das ein eklatanter Unterschied ist zu dem politischen Modell, dessen Umsetzung in Bayern Sie vorhaben?

(Beifall bei der FDP)

Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

Na ja, man kann die Argumente immer so hindrehen, wie man es gerade braucht.

(Lachen und Klatschen bei der FDP)

Zuerst wird aus allen möglichen verfassungsrechtlichen Gründen die Institution der Beauftragten grundsätzlich kritisiert. Wenn man feststellt: "Oh, eine hochgeschätzte Kollegin aus den eigenen Reihen ist anderswo Beauftragte", dann folgt das nächste Argument: Das ist etwas anderes; denn sie bekommt dafür kein Geld.

(Unruhe bei der FDP)

Daher ist Ihre Argumentation absolut nicht zwingend. Es ist darauf hinzuweisen, dass eine gewisse Aufwandsentschädigung durchaus in Ordnung ist. Wenn es in anderen Ländern anders gemacht wird, ist es auch in Ordnung. Wir haben uns aber für diesen Weg entschieden, weil es aus meiner Sicht angemessen ist, den enormen Aufwand, den die Beauftragten mit ihrer Tätigkeit haben – ich sage nur: 60 Bürgersprechstunden, 6.000 Eingaben und Ähnliches –, in gewisser Weise zu honorieren. Das halte ich für angemessen. Deshalb machen wir das auch so.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Herr Staatsminister Herrmann. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.

Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 18/17 und die Beschlussempfehlung des federführenden und endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration auf der Drucksache 18/464 zugrunde. Der Ausschuss empfiehlt Zustimmung. Ergänzend schlägt er vor, in Art. 4 als Datum des Inkrafttretens den "1. April 2019" einzufügen. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen? – Das sind die weiteren Fraktionen dieses Hauses. Stimmenthaltungen? – Liegen nicht vor.

(Zurufe: Doch!)

Eine Stimmenthaltung aus den Reihen der AfD. Damit ist das Gesetz so beschlossen.