Protokoll der Sitzung vom 25.01.2023

Das alte Schulwegkostenfreiheitsgesetz trägt noch viel vom Geist Edmund Stoibers in sich. Er hat damals die Schulwegkostenfreiheit nach der 10. Klasse abge

schafft – aus Spargründen, hieß es damals. Bildungsgerechtigkeit hört aber nicht nach der 10. Klasse auf. Gerade für Eltern, die das Geld mehrmals umdrehen müssen, ist der Besuch ihrer Kinder einer höheren Schule, einer Sekundarstufe II, eine Hürde. Es geht um Gymnasien, um FOS und BOS, aber auch um die beruflichen Schulen. Wir wissen: Das duale System heißt, dass alle Schülerinnen und Schüler, alle Azubis in die Berufsschulen gehen müssen. Sie alle sind Fahrschülerinnen und Fahrschüler. Für sie besteht eben keine Kostenfreiheit.

Aber nicht nur für diese Schülerinnen und Schüler macht das Gesetz eine Ausnahme. Neben der Jahrgangsstufe können auch Mindestentfernungen, Schulform sowie die Unterscheidung zwischen staatlichen und privaten Schulen Ausschlusskriterien für eine vollständige Kostenübernahme sein. Dadurch werden Familien belastet. Weder freie Schulen noch die Oberstufe an weiterführenden Schulen, Berufsschule in Teilzeit oder Schulen besonderer Art sind darin enthalten. Dazu kommen Schulen, die nicht die sogenannten nächstgelegenen sind, die aber vielleicht unterschiedlich und besser geeignet sind, aber eben nicht finanziert werden.

Ich sehe vor Ort, was passiert. Die jungen Leute kaufen sich ein Auto, viele so ein 45-km/h-Auto. Sie kaufen ein Moped, oder die Eltern fahren ihre Kinder in die Schule. Ich denke, alle Eltern auf dem Land haben diesen Nebenjob als Elterntaxifahrer oder Elterntaxifahrerin. Sie fahren ihre Kinder in die Schule auch bei einem Schulweg unter zwei Kilometern, nicht, weil die Kinder nicht laufen können, sondern weil der Schulweg vielleicht gefährlich ist. Sie fahren sie an eine Schule, deren Standort günstig ist, bei der es aber keine Übernahme der Kosten gibt.

Ich rede hier, weil mich das Thema "Schulbus und Bahnschüler" mein Leben lang verfolgt, auch als Fahrschüler über viele Jahre, und kann Ihnen sagen: Das prägt. Da kann man viele Geschichten erzählen als Elternteil. Ich kann Ihnen sagen, das ärgert einen als Gemeinderat und Kreisrat, und das ärgert auch einen Abgeordneten. Da bekommt man viele Petitionen und Beschwerden von Eltern, vor allem von Eltern vom Land, die sich zum Teil auch einfach über sehr bürokratische Regeln ärgern. Die Regierung aus CSU und FREIEN WÄHLERN nimmt viel zu wenig die Lebenswirklichkeit der Menschen auf dem Land in ihre Politik auf.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Auf dem Land sind fast alle Schülerinnen und Schüler Fahrschülerinnen und Fahrschüler. Die Frage der richtigen Schule und des richtigen Bildungswegs hängt immer auch an der Frage des Schulwegs. Das gegenwärtige Gesetz ist eine Benachteiligung vieler junger Menschen auf dem Land, die zum Umstieg auf das Auto gezwungen werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir reden alle vom Klimaschutz, und gerade wegen des Klimaschutzes müssen wir den Umstieg auf den ÖPNV fördern und auch den jungen Leuten auf dem Land eine Alternative zum Auto ermöglichen. Auch Elterntaxis haben einen CO2-Ausstoß, und das nicht zu knapp. Wir brauchen den Umstieg auf den ÖPNV auch auf dem Land. Statt von freier Fahrt für freie Bürger zu reden, reden wir von freiem ÖPNV für Schülerinnen und Schüler.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vor dem Hintergrund des Klimaschutzes ist das Schulwegkostengesetz nicht mehr zeitgemäß. In der Vergangenheit gab es ja immer wieder von uns GRÜNEN, aber auch von den anderen Oppositionsfraktionen Änderungsanträge und Versuche, das Gesetz zu ändern. Neu an unserem Gesetzentwurf ist nun – das unterscheidet ihn auch ein bisschen von dem der SPD –, dass er der erste Gesetzentwurf ist, der nicht nur an Details etwas ändern, sondern generell eine Schulwegkostenfreiheit einführen möchte, die wirklich konsequent ist. Wir behalten uns lediglich bei den

Sprengelschulen die Schulwahl vor, um den Kommunen Planungssicherheit zu geben. Aber für alle anderen Schulen gilt: Auch die, die nicht die nächstgelegenen sind, werden gefördert; denn zum Beispiel mit der Einführung des 365-Euro-Schülertickets und auch mit der anstehenden Einführung eines deutschlandweiten 49Euro-Tickets hat sich die Faktenlage verändert. Damit laufen die bisherigen Mehrkostenberechnungen ins Leere und bilden keine Grundlage für das Kriterium der nächstgelegenen Schule mehr.

Mit unserem Gesetzentwurf und dem entsprechenden Finanzierungsvorschlag fließen mehr Mittel in den ÖPNV. Schulwegkosten werden ja zusammen von den Kommunen und vom Land getragen. Gegenwärtig beträgt der Anteil des Landes, des Freistaats, etwa 60 % der Kosten. Wir schlagen vor, dass der Freistaat künftig 65 % der Kosten übernimmt, sodass mit diesem Gesetzentwurf für die Kommunen keine Mehrkosten anfallen, ihnen kein Mehraufwand entsteht und sie nicht weiter belastet werden. Wir plädieren mit diesem Gesetzentwurf für mehr Bildungsgerechtigkeit und mehr Klimaschutz in Bayern. Es ist jetzt an der Zeit, etwas zu tun. Ich freue mich auf die Debatten in den Ausschüssen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die SPD-Fraktion erteile ich der Kollegin Margit Wild das Wort.

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich als SPD-Bildungspolitikerin Schwerpunkte setzen könnte, was in all den Jahren, in denen ich dem Bildungsausschuss angehört habe, nicht unbedingt der Fall war, weil man dem Thema der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit und der rechtzeitigen, ausführlichen und umfassenden Planung bislang nicht Rechnung getragen hat, dann würden immer die Lernmittelfreiheit und die wirkliche Schulwegkostenfreiheit dazugehören; das haben wir auch wieder zu Beginn des Schuljahres 2022 deutlich gemacht.

Die Schulwegkostenfreiheit ist hier in diesen beiden Gesetzentwürfen zum Thema gemacht worden. Eigentlich ist es bedauerlich, dass dieses Gesetz – so wie der Kollege es vorhin gesagt hat – von Freiheit spricht, obwohl man zahlt. Das kann es doch wirklich nicht sein! Bei den Kosten vom Anfang, wenn das Kind in die Schule kommt, bis zum Ende summiert sich einiges auf.

Ich denke auch daran, dass man unter dem Ministerpräsidenten Stoiber den Cut gemacht hat. Obwohl wir zwölf Schuljahre haben, hat man einfach gesagt, dass bei zehn Schuljahren Stopp ist. Das ist in keiner Weise nachzuvollziehen. Die Bildungspolitik unter Stoiber war eigentlich eh eine Katastrophe. Ich erinnere an das unsägliche Büchergeld.

Aber auch wenn man die Sache mal in der Jetztzeit betrachtet, ist ja die Bildungspolitik offensichtlich die Sache des Ministerpräsidenten geworden. Da gibt es immer diese Versprechungen – ein 365-Euro-Ticket und jetzt ein 29-Euro-Ticket. Ich bin gespannt, ob das endlich mal kommt.

(Beifall bei der SPD)

Ja, da bin ich wirklich gespannt. Dann bräuchten wir nämlich hier auch gar nicht zu diskutieren.

Die SPD schlägt mit ihrem Gesetzentwurf vor, dass es die finanzielle Belastung von Eltern so nicht mehr geben soll. Wir wollen eigentlich, dass jeder Schüler und jede Schülerin in Bayern die Kosten ersetzt bekommt. Wenn man sich mal anschaut, zu welchen Diskriminierungen es da auch kommen kann! Man muss es im

Nachhinein beantragen, und dann erhält man die Erstattung. Auch dieser Weg ist in der Jetztzeit eigentlich eine Zumutung, finde ich. Er diskriminiert auf eine Art und Weise, die nicht mehr sein müsste.

Wenn man sich das wirklich anschaut – es gibt viele Sendungen dazu –, stellt man fest: Im Raum München mag es wirklich nicht das große Problem sein, weil es da von den Kilometerzahlen her Tarifgebiete gibt. Aber in den Landkreisen – ich schaue in den Landkreis Regensburg – wird es dann schon schwieriger. In Niederbayern wird es vielleicht noch einmal ein Stück weit anders. Da sind in weiten Teilen die Eltern einfach diejenigen, die es erstens sowieso zu zahlen haben; und zweitens müssen in der Regel Mütter die Schulfahrten – das ist vorhin auch so ein bisschen angesprochen worden – auf sich nehmen, um ihr Kind dann abzuholen und von einem Ort zum nächsten zu bringen. Das ist in der Summe und auch vom CO2-Ausstoß und von den Kosten her in keiner Weise zu tragen. Ich glaube, dass man da seriös mit Steuergeldern und den Kosten umgehen muss.

Man muss eine echte Schulwegkostenfreiheit garantieren und nicht nur eine bis zur zehnten Klasse. Darauf setzen wir die Priorität. Ich weiß, es gibt Unterschiede zwischen dem Gesetzentwurf der GRÜNEN und dem unseren. Wir haben ihn ein bisschen vorsichtiger formuliert, weil wir der Meinung sind, dass man, wenn man es vorsichtiger formuliert, vielleicht mit der CSU und den FREIEN WÄHLERN eher zu Potte kommt, mit kleinen Trippelschrittchen, auch wenn das nicht so die Art ist, in der ich die Politik und das Vorgehen in der Bildungspolitik schätze. Aber offensichtlich kommt man mit kleinen Trippelschrittchen und kleineren Angeboten auch weiter.

Ich würde mir wirklich wünschen, dass ich am Ende dieser Legislaturperiode sagen könnte: Bei uns gibt es keine Kosten mehr, um die Schule besuchen zu können, die man sich als Schüler wünscht und die die Eltern auch unterstützen. Also, ich glaube, schaffen wir das Ganze ab, machen wir es ein bisschen einfacher und verkomplizieren nicht alles, und gestehen wir eine echte Schulwegkostenfreiheit zu. Dies wäre im Sinne der Schülerinnen und Schüler und auch im Sinne der Eltern, der Kommunen und der Landkreise angesichts des lästigen und komplizierten Antragsverfahrens.

(Beifall bei der SPD)

Für die CSU-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Berthold Rüth das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorab: Es gibt keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges. Diese Vorgabe wurde auch vom Verfassungsgerichtshof mehrfach bestätigt. Mein sehr geschätzter Kollege Gehring spricht davon, dass wir nicht an der Lebenswirklichkeit seien. Thomas, darüber bin ich ein wenig enttäuscht, weil ich den Eindruck habe, dass meine Vorredner vielleicht nicht so sehr an der Lebenswirklichkeit waren.

Was ist denn Fakt? Wie sieht die momentane Regelung aus? Wir haben bis zur zehnten Klasse die Schulwegkostenfreiheit bis zur nächstgelegenen Schule. Wir haben die Schulwegkostenfreiheit für Kinder von der ersten bis zur vierten Klasse ab dem zweiten Kilometer vom Wohnhaus bis zur Schule. Wir haben diese für die Kinder ab der fünften Klasse ab drei Kilometern vom Wohnhaus bis zur Schule. Wir haben ab der elften Klasse einen Anspruch auf Ersatz der Schulwegkosten zur nächstgelegenen Schule, wenn die Familienbelastungsgrenze von derzeit 490 Euro pro Jahr überschritten wird. Wenn jemand mehr ausgeben muss, kann er einen Antrag stellen und erhält das Geld rückwirkend erstattet. Man muss im Monat gut 40 Euro und pro Schultag zwei Euro an Beförderungskosten selbst zah

len. Wir haben Regelungen für Familien mit Kindergeldanspruch für drei oder mehr Kinder und für Familien, die sozialen Härten unterliegen. Das heißt, sie bekommen die Beförderungskosten voll ersetzt.

Ich nenne drei Beispiele: Sie haben ein Kind in der ersten, zweiten und achten Klasse. Die Kosten werden voll ersetzt. Sie haben Kinder in der zweiten, achten und elften Klasse. Die Kosten werden voll ersetzt. Sie haben Kinder in der zehnten und zwölften Klasse und ein Kind, das studiert und noch Kindergeld erhält. Die Kosten werden voll ersetzt. Dies zeigt, wir haben ein funktionierendes und gutes System. Es ist sozial ausgewogen, und für Familien mit sozialen Härten gibt es Sonderregelungen. Hinzu kommt, meine Damen und Herren, dass es einen Ermessensspielraum des Sachaufwandsträgers gibt, wenn der Schulweg gefährlich oder beschwerlich ist. Das heißt, der Sachaufwandsträger kann entscheiden, ob er die Kosten auch übernimmt, wenn der Schulweg ins Gymnasium für jemanden nach der fünften Klasse beispielsweise kleiner drei Kilometer ist.

Ich habe solche Fälle im Landkreis Miltenberg selbst erlebt. Drei Fälle möchte ich schildern:

Einmal ging ein Kind – wir grenzen an Baden-Württemberg an – in den Klassen eins bis vier nach Baden-Württemberg in die Förderschule des Nachbarlandkreises. Nach der fünften Klasse sollte es nach Miltenberg gehen. Wir haben im Landratsamt aber entschieden: Nein, wir zahlen das, weil der Sachaufwandsträger dies entscheiden kann.

Wir hatten einen Fall in Erlenbach. Dort gibt es den Stadtteil Mechenhard. Dort ging das Kind ins Gymnasium. Die Entfernung betrug weniger als drei Kilometer. Der Sachaufwandsträger hat entschieden, dass er dies nicht bezahlt. Das fand ich nicht richtig, aber es ist passiert. Man muss auch wissen, dass vor Ort eingeschätzt wird, ob ein Weg gefährlich oder beschwerlich ist. Dies tun die Polizei und der kommunale Verkehrsbeauftragte. Hier haben die Kommunen die Möglichkeit, dies einzuschätzen.

Wir hatten auch einen Fall in Miltenberg. Dort wurde eine neue Brücke gebaut. Plötzlich war der Weg zur Schule dann viel kürzer als vorher. Natürlich sind dadurch viele unterhalb der Drei-Kilometer-Grenze gelandet.

Meine Damen und Herren, interessant sind auch die Stellungnahmen von Städtetag und Landkreistag. Der Städtetag verweist auf das Konnexitätsprinzip. Der Städtetag sagt: Wenn ihr das einführt, müsst ihr auch die Kosten vollständig übernehmen. Momentan ist es so geregelt, dass diese vornehmliche Aufgabe der kommunalen Sachaufwandsträger vom Freistaat mit rund 60 % bezuschusst wird. Der Landkreistag befürchtet Erschwernisse bei der Planung kostenintensiver Schulgebäude für weiterführende Schulen, weil die Schülerströme auch über den Verkehr zur nächstgelegenen Schule gesteuert werden können, um zu planen, welche Gebäude notwendig sind und was gebaut werden muss. Gerade im ländlichen Raum ist es sehr wichtig, dass wir ein gutes Angebot an weiterführenden Schulen haben, meine Damen und Herren.

Man muss auch eines sehen: Anhand der Geburtenzahlen werden immer Prognosen erstellt, um zu wissen, welche Gebäude gebraucht werden. Zugegebenermaßen ist dies bei den momentanen Schülerströmen, die auch durch Zuwanderung anders werden, eine enorme Herausforderung. Gerade im ländlichen Raum ist es wichtig, diese Ströme aufrechtzuerhalten, auch um den ÖPNV zu stabilisieren. Früher, zu meiner Zeit, gab es Schulbusverkehre. Heute sind Schulbus und öffentlicher Personennahverkehr gekoppelt. Für den ländlichen Raum ist es sehr, sehr wichtig, dieses System aufrechtzuerhalten, weil die Kinder dadurch mobil sind. Sie können ihre Fahrkarte auch außerhalb der Schulzeit nutzen, um beispielsweise am

Wochenende irgendwohin zu fahren, meine Damen und Herren. Würden wir dies nicht tun, könnte es im ländlichen Raum zu massiven Problemen kommen. Stellen Sie sich einmal vor, jeder könnte fahren, wohin er will, und hätte einen Anspruch auf eine bestimmte Schule, wo nur er hingehen möchte. Hier müsste man praktisch einen Bus einrichten, um diesen einen Schüler zu einem bestimmten Ort zu bringen. Das kann wohl nicht sein.

Meine Damen und Herren, Stichwort nächstgelegene Schule. Was ist die nächstgelegene Schule? – Für die Grund-, Mittel- und Förderschule ist diese die nächstgelegene Schule im Schulsprengel, für die Realschule, das Gymnasium und anerkannte Privatschulen ist es die Schule, die mit dem geringsten Kostenaufwand erreichbar ist, meine Damen und Herren. Das ist sehr, sehr wichtig.

Kommen wir nun zu dem Stichwort fiktive Beförderungskosten. Bei diesem Punkt sagt man zunächst: Na ja, gut, das könnten wir ja machen. Beispiel: Ein Schüler wohnt am Wohnort A. Die nächstgelegene Schule ist die Schule B. Er möchte aber gerne in die Schule C gehen. Die Beförderungskosten von Wohnort A zu Schule B betragen beispielsweise 40 Euro im Monat, aber zu Schule C beispielsweise 80 Euro im Monat. Dann sagt man als Landrat: Gut, er kann in Schule C gehen, aber wir zahlen nur 40 Euro. Diese fiktiven Kosten klingen gut, aber man muss wissen, dies wäre ein Anspruch und der Schüler müsste dorthin gefahren werden, und es müsste beispielweise auch eine neue Buslinie eingerichtet werden. Das kann nicht funktionieren. Damit geht auch die Planungssicherheit für die Kommunen verloren, weil der ÖPNV insgesamt durcheinandergeraten könnte.

Über den Punkt des Kollegen Gehring, meine Damen und Herren, dass die Kinder mit Autos zur Schule gefahren werden, könnten wir, glaube ich, stundenlang diskutieren. Warum werden die Kinder von den Eltern mit dem Auto in die Schule gefahren? – Ich glaube nicht, dass dies viel mit dem ÖPNV zu tun hat, weil wir auch auf dem flachen Land einen relativ guten ÖPNV haben. Ich denke, es muss es uns auch wert sein, mit viel Geld einen ÖPNV auf dem Land aufrechtzuerhalten. – Thomas, das Thema Schule, Kinder und Autofahren wäre einmal ein separates Thema. Dies mit dem Umweltschutzgedanken zu verbinden, finde ich gut, aber man kann nicht alles mit Umwelt begründen, weil es damit meines Erachtens wenig zu tun hat.

Meine Damen und Herren, würden wir diesen beiden Entwürfen zustimmen, kämen wir zu einer Kostenbelastung von mehreren Millionen Euro. Man spricht hier von einer dreistelligen Millionenhöhe. Ich glaube, dieses Geld ist besser so angelegt, wie wir es als Koalitionsfraktionen vorhaben, nämlich bis 2028 in 8.000 neue Stellen, in Lehrer, Schulpsychologen, Sozialpädagogen und Verwaltungskräfte zu investieren sowie die Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten auszustatten. Ich glaube, die meisten Eltern sehen dies auch so. Ich freue mich auf die Diskussionen zu diesem wichtigen Thema in den Ausschüssen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU)

Nun gibt es noch zwei Zwischenbemerkungen. Eine kommt von Frau Kollegin Stephanie Schuhknecht.

Geschätzter Kollege Rüth, Sie wissen, wir hatten im Petitionsausschuss auch immer wieder das Thema Schulwegkosten. Wir haben schon mehrfach beschlossen, Eingaben der Staatsregierung als Material zu übersenden, weil hier dringender Handlungsbedarf besteht. Ich könnte Ihnen zwei Fälle nennen, einen aus Augsburg, über den wir erst vor Kurzem gesprochen haben: Hier fährt man zur nächstgelegenen Schule in Kilometeranzahl eine halbe Stunde länger, weil die Verbindung dummerweise so ist, dass die Kinder nicht an

ders dorthin kommen. Hier wird tatsächlich nicht bezahlt. Ein weiterer Fall liegt bei Frau Kollegin Fuchs um die Ecke, wo die Menschen jetzt schon tausend Mal nachgemessen haben, weil es dort mehr oder weniger um einen halben Meter hin oder her geht, ob die Fahrt bezahlt wird oder nicht. Es besteht also dringender Handlungsbedarf. Wir sagen immer, das Petitionswesen ist sozusagen ein Hinweis auf Missstände. Ich glaube, man muss anerkennen, dass hier nicht alles gut läuft, sondern dass man hier dringend etwas tun muss. Daher auch unser Gesetzentwurf an dieser Stelle.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Liebe Kollegin Schuhknecht, ich kenne auch Fälle, in denen gemessen wurde und bei denen es wirklich um sehr, sehr wenige Meter ging. Hier haben wir landläufig zum Sachbearbeiter gesagt: Dann wärst du eben noch eine Schleife gefahren, dann wäre es gut gewesen, sage ich einmal ganz salopp. Vielleicht muss man hier vor Ort ein bisschen kreativ sein, ohne den letzten Millimeter ganz genau auszumessen. Aber ich sage klar und deutlich: Dies ist eine Sache des Sachaufwandsträgers und der örtlichen Schule. Diese müssen eine Regelung finden. Das bestehende Gesetz eröffnet Möglichkeiten, um Spielräume zu nutzen. Man muss sie einfach nutzen.

(Beifall bei der CSU)

Die zweite Zwischenbemerkung kommt von Frau Kollegin Margit Wild.

Herr Kollege Rüth, du hast am Beginn deiner Rede gesagt, das alles sei einfach und unkompliziert, man würde das Geld ersetzt bekommen. Im nächsten Absatz hast du dann aber davon gesprochen, welche Ausnahmeregelungen möglich sind und was man beantragen kann. Jetzt aber einmal im Ernst: Wenn die Behörde jeweils immer beraten muss, ob sie eine Genehmigung erteilt, ob die Schulwegkosten übernommen werden müssen, wäre es doch einfacher, das Ganze so zu handhaben, wie das die SPD und die GRÜNEN in ihren Gesetzentwürfen vorschlagen. Dann müsstest du nämlich keine Ausführungen zu tausend Ausnahmen machen. Ich spreche auch wie die Kollegin davon, dass es immer wieder zahlreiche Petitionen gab. Auch die sind ein Zeichen dafür, dass das System, so wie es ist, kompliziert ist und nicht funktioniert. Außerdem belastet es den Geldbeutel von manchen Eltern enorm stark. Das muss man auch zur Kenntnis nehmen.