Protokoll der Sitzung vom 25.01.2023

Herr Kollege Rüth, du hast am Beginn deiner Rede gesagt, das alles sei einfach und unkompliziert, man würde das Geld ersetzt bekommen. Im nächsten Absatz hast du dann aber davon gesprochen, welche Ausnahmeregelungen möglich sind und was man beantragen kann. Jetzt aber einmal im Ernst: Wenn die Behörde jeweils immer beraten muss, ob sie eine Genehmigung erteilt, ob die Schulwegkosten übernommen werden müssen, wäre es doch einfacher, das Ganze so zu handhaben, wie das die SPD und die GRÜNEN in ihren Gesetzentwürfen vorschlagen. Dann müsstest du nämlich keine Ausführungen zu tausend Ausnahmen machen. Ich spreche auch wie die Kollegin davon, dass es immer wieder zahlreiche Petitionen gab. Auch die sind ein Zeichen dafür, dass das System, so wie es ist, kompliziert ist und nicht funktioniert. Außerdem belastet es den Geldbeutel von manchen Eltern enorm stark. Das muss man auch zur Kenntnis nehmen.

Ich sage es jetzt einmal ganz deutlich: Hier wird versucht, so zu tun, als ob die Bildung vom Geldbeutel der Eltern abhängt. Das weise ich zurück. Wenn wir ganz ehrlich sind, dann wissen wir alle, dass das zwar irgendwo schon eine Rolle spielt, aber in keinem Bundesland ist die Differenz in dieser Frage so gering wie in Bayern. Hier ist Bildungsgerechtigkeit wirklich vorhanden. Das sage ich klar und deutlich. Ihr versucht hier, etwas zu konstruieren, das nicht der Realität entspricht.

Eine Behörde kann ganz leicht entscheiden. Wenn beispielsweise die Kosten von 490 Euro überschritten sind, dann gibt es einen Beleg darüber, dass die Kosten überschritten sind, und dann werden die Kosten erstattet. Das ist ganz einfach, das ist ein Verwaltungsakt, das muss man nur machen. Was die Frage anbelangt, ob ein Schulweg beschwerlich oder gefährlich ist: Dafür gibt es vor Ort eine Kommission, die das entscheiden kann. Die schaut sich das an. Nach meiner Erfahrung sind es wirklich äußerst seltene Fälle, wo das stattfindet. Das ist meine praktische Erfahrung.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank. Das waren die zwei Zwischenfragen. – Als Nächster spricht Herr Kollege Oskar Atzinger für die AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)

Geehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Idem ius omnibus: Gleiches Recht für alle. – Ja, aber was heißt "gleich"? Zwei ähnliche Gesetzentwürfe von zwei Parteien, beide sind jeweils Oppositionsparteien in Bayern und Regierungsparteien im Bund, und doch sind sie so verschieden. So will uns die eine durch Besonnenheit vor Krieg bewahren, während uns die andere mit aller Macht zur Kriegspartei machen will.

Am Gesetzentwurf der SPD gibt es wenig auszusetzen. Es ist ungerecht, dass sich die Eltern bei Schülerinnen und Schülern ab der elften Klasse an den Beförderungskosten beteiligen müssen, da prinzipiell meist noch Schulpflicht besteht. Auch die Forderung, im Fall des Besuchs einer weiter entfernt gelegenen Schule gegen Nachweis zumindest den Betrag bis zur Höhe der Kosten der Beförderung für den Besuch der nächstgelegenen Schule zu erstatten, ist gerechtfertigt, obwohl auch dies zu Verwaltungsaufwand führen wird, der durch den Gesetzentwurf doch gerade reduziert werden soll.

Auch der Gesetzentwurf der GRÜNEN enthält die Abschaffung der Eigenbeteiligung für die Schulwegkosten ab der elften Jahrgangsstufe. Zusätzlich soll der maximal zumutbare Schulweg, der ohne ÖPNV zurückgelegt werden muss, wieder von drei auf zwei Kilometer reduziert werden, und bei besonders beschwerlichen und besonders gefährlichen Schulwegen soll auch bei kürzeren Strecken eine Fahrkarte bezahlt werden. Das alles ist sinnvoll, auch wenn viele Schüler unter Bewegungsmangel leiden, doch Schulwege sind nun einmal gefährlich. Früher war es meist nur der Straßenverkehr, inzwischen gibt es jedoch auch vermehrt Messerstecher und Vergewaltiger.

Zusätzlich fordern die GRÜNEN unsinnigerweise die freie Wahl der Schule, es muss nicht die nächstgelegene sein. Das ist nur konsequent für eine Partei, die auch die freie Wahl des Geschlechts fordert. Doch bezüglich der Abschaffung der Nächstgelegenheit läuft der Gesetzentwurf der GRÜNEN ins Leere, denn dies ist nicht im Schulwegkostenfreiheitsgesetz, sondern in der Schülerbeförderungsverordnung geregelt. Dies ist, wie der Name schon sagt, kein Gesetz, sondern eine Rechtsverordnung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Danke schön. – Nächster Redner ist der Abgeordnete Tobias Gotthardt für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Hört, hört, habe ich gedacht, als ich die beiden Gesetzentwürfe von SPD und GRÜNEN gelesen habe.

(Florian von Brunn (SPD): Warum sagen Sie "hört, hört", wenn Sie etwas lesen?)

Ja, ich habe es auch gehört. Da kommen zwei Parteien aus der Berliner Ampel und wollen uns erzählen, wie man ab Kilometer null die Schulwegkostenfreiheit garantiert, während Sie selbst in Berlin seit Monaten dabei versagen, ein 49-Euro-Ti

cket auf den Weg zu bringen. Selbst den weit entfernten Termin 1. Mai werden Sie nicht halten!

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Unruhe bei den GRÜNEN und der SPD)

Dann dachte ich mir auch noch einmal, again: Hört, hört,

(Zuruf der Abgeordneten Ruth Müller (SPD))

da kommen zwei Parteien aus der Berliner Ampel, SPD und GRÜNE, die in einigen Bundesländern mitregieren. Ich habe nachgeschaut: In keinem einzigen Bundesland, in dem Sie mitregieren, haben Sie derart umfassende Schulwegkostenbefreiungsmaßnahmen, wie wir sie in Bayern garantieren. Was wollen Sie uns eigentlich erzählen?

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

Weil es so schön ist, erzähle ich Ihnen noch einmal, was Bayern bei der Schulwegkostenfreiheit tut. Wir garantieren 1,6 Millionen Schulkindern in Bayern in der Grundschule ab Kilometer zwei die Schulwegkostenfreiheit. An allen weiterführenden Schulen, also ab Klasse fünf, garantieren wir ab Kilometer drei die Schulwegkostenfreiheit bis zur Klasse zehn. Ab Klasse elf, da sind die Schülerinnen und Schüler wohlgemerkt 16, 17 Jahre alt, haben die Familien den Anspruch, ab einer Kostenbelastung von 490 Euro eine rückwirkende Erstattung zu beantragen. Wenn sie drei Kinder haben oder sozial schwach sind, bekommen sie auch weiterhin die Schulwegkostenerstattung. Wir haben also eine umfassende Regelung, die in Bayern gilt und die alle Kinder in Bayern bis zu einem Alter von 16, 17 Jahren mit einer Schulwegkostenfreiheit ab Kilometer zwei oder drei versorgt.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

Damit Sie wissen, worüber wir hier eigentlich reden: Ein Kilometer, das ist ungefähr eine Strecke von hier bis zum Deutschen Museum. Zwei Kilometer, das ist ungefähr von hier bis zum Marienplatz, und drei Kilometer, das ist ungefähr von hier bis zum Englischen Garten. Das sind die Wegstrecken, von denen wir glauben, wenn es keine gefährlichen Wege sind – auch hier gibt es Ausnahmen –, dass sie Kinder zu Fuß, mit dem Fahrrad oder anderweitig zurücklegen können.

Ich muss Ihnen auch eine Lehre erteilen, was die Kosten betrifft. Wenn Sie das Ganze beispielsweise für das 365-Euro-Ticket hochrechnen, dann macht das bei 1,6 Millionen Schülerinnen und Schülern einen Gesamtbetrag von 548 Millionen Euro pro Jahr aus, die wir investieren müssten, um alle Schülerinnen und Schüler ab Kilometer null in die Schule zu bringen. Würden wir Ihr 49-Euro-Ticket hochrechnen, wenn es denn einmal käme, dann würden wir bei 940 Millionen Euro landen, also bei einer knappen Milliarde Euro, die wir insgesamt investieren müssten, um das zu garantieren.

(Unruhe bei den GRÜNEN und der SPD)

Deswegen sage ich Ihnen: Gehen Sie nach Berlin, gehen Sie in Ihre Länder, machen Sie Ihre Hausaufgaben, und kommen Sie dann wieder hierher und erzählen uns, wie Sie es anders und besser machen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

Herr Kollege, bitte bleiben Sie am Rednerpult. Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Dazu erteile ich Herrn Kollegen Benjamin Adjei von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Lieber Herr Kollege Gotthardt, man merkt, dass ihr echt gefrustet seid, dass ihr nichts in Berlin zu sagen habt. Gut, dass die Ampel regiert und einiges voranbringt.

(Lachen und Unruhe bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Nachdem gerade Herr Kollege Rüth von der CSU gesagt hat, man soll dann eben bescheißen, wenn es Probleme gibt, hier noch ein Beispiel für Sie, für aktuelle Probleme, die die Menschen vor Ort haben. In meinem Stimmkreis gibt es am Hasenbergl folgenden Fall: Das nächstgelegene Gymnasium ist in Feldmoching, aber das ist überbelegt. Deshalb werden alle Kinder abgewiesen und müssen nach Unterschleißheim. Das Problem ist nun, dass das bekannt ist und die Eltern schlau genug sind, ihr Kind gleich in Unterschleißheim anzumelden mit dem Ergebnis, dass die Fahrtkosten nicht erstattet werden, weil man freiwillig zum weiter entfernten Gymnasium gegangen ist. Das heißt, Sie finden es also gut und in Ordnung, dass die Eltern einen Mehraufwand haben. Sollen die Eltern ihr Kind denn erst an dem Gymnasium anmelden, von dem sie wissen, dass sie abgelehnt werden, damit sie danach in einem anderen Gymnasium einen zweiten Antrag stellen, oder wie wollen Sie hier die Menschen sinnvoll entlasten?

(Beifall bei den GRÜNEN – Toni Schuberl (GRÜNE): Das ist die Bürokratie der FREIEN WÄHLER!)

Herr Kollege, ich kann Sie beruhigen. Der Frust, nicht in Berlin mitzuregieren, ist ein Minimum im Vergleich zu dem Frust, den Sie haben, weil Sie in Berlin nichts erreichen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN – Unruhe bei den GRÜNEN und der SPD)

Was ich zum Einzelfall sagen kann: Sie haben mir hier ein Beispiel aus der Stadt München genannt. Sie wissen, wer in München regiert. Sie wissen, wer der Sachaufwandsträger ist. Dann wenden Sie sich an diese Partei – die sitzt neben Ihnen –, und klären Sie mit denen, warum die Schülerinnen und Schüler in diesem System nicht auf ihre Schule gehen können.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN – Anhaltende Unruhe bei den GRÜNEN und der SPD – Glocke des Präsidenten)

Wenn sich alle beruhigt haben, hat als Nächster der Kollege Matthias Fischbach für die FDP-Fraktion das Wort.

(Unruhe)

Etwas mehr Ruhe im Saal bitte. – Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich festhalten, dass die von Bundesverkehrsminister Wissing vorangetriebene Idee eines attraktiven Deutschlandtickets für den Nahverkehr auch in der Schülerbeförderung ganz neue Möglichkeiten eröffnet.

(Staatsminister Thorsten Glauber: Schauen wir mal! – Staatsminister Dr. Flori- an Herrmann: Gar nichts umgesetzt! Nichts ist umgesetzt!)

Das sollten wir uns bei allen diesen Debatten über die Schulwegkostenfreiheit vor Augen führen.

(Tobias Gotthardt (FREIE WÄHLER): Wann denn?)

Schauen wir mal! – Denn eines ist klar: Selbst bei weiten Wegen sind die Kosten, die der Freistaat, die Kommunen und die Familien dann noch unter sich aufteilen müssen, nach dem aktuellen Plan grundsätzlich auf 49 Euro im Monat gedeckelt. Da wird es Zeit, neu zu denken in Richtung mehr Chancen durch mehr Freiheit. Bisher mussten von den Kommunen teilweise auch Kosten übernommen werden, die bei einer ÖPNV-Monatskarte deutlich über diese 49 Euro hinausgingen. Die Entlastungen, die jetzt durch den Bund kommen, schaffen den finanziellen Raum für neue, größere Lösungen.

(Johann Häusler (FREIE WÄHLER): Die Kommunen, ja?)

Das Deutschlandticket zum Beispiel ist eine Möglichkeit, die wir allen Schülerinnen und Schülern vergünstigt anbieten könnten und damit eine neue Dynamik schaffen könnten durch mehr Wettbewerb, durch mehr Wahlfreiheit, und das unabhängig vom Wohnort und auch unabhängig vom Schulweg. Schluss also mit der hier angesprochenen Lenkung von Schülerströmen über den Kostenhebel und stattdessen freie Schulwahl und damit auch mehr Qualitätswettbewerb! Das ist uns Liberalen teuer und wichtig.

(Zuruf von den FREIEN WÄHLERN)

Darüber hinaus birgt das digitale Deutschlandticket nach dem Modell, das Volker Wissing vorschlägt, die Möglichkeit einer viel zielgenaueren Verkehrsplanung

(Zuruf von den FREIEN WÄHLERN)

und die Möglichkeit der Einbindung privater Anbieter, wenn diese effizientere Angebote machen. Da ist viel Potenzial, um Kosten zu sparen. Da muss Bayern bereit sein, sein Dagegenhalten im Bund aufzugeben, wenn es darum geht, die Digitalisierung durchzusetzen; denn "digital" bedeutet nicht zwangsläufig nur über das Smartphone, sondern zum Beispiel auch über eine digitale Nutzerkarte, die man mitnehmen kann. Öffnen wir uns endlich mal modernen Ansätzen, meine Damen und Herren! Dann können wir auch dafür sorgen, dass die begrenzte Zahl von Fahrern, die wir zum Beispiel im Busverkehr haben, in Zeiten von Arbeitskräftemangel dort zum Einsatz kommen kann, wo die Nachfrage am größten ist. Mit diesem liberalen Ansatz fahren wir deutlich besser.