Also, wer weiterhin will, dass die Landwirtschaft in Bayern eine Zukunft hat – das wird ja immer betont –, wer will, dass auch in Oberbayern weiter Bäuerinnen und Bauern ihre Höfe bewirtschaften können, wer will, dass unsere Wiesen und Felder nicht von Finanzinvestoren aufgekauft werden, der muss unserem Gesetzentwurf zustimmen.
Frau Kollegin, es liegen zwei Meldungen zu je einer Zwischenbemerkung vor. – Für die erste erteile ich dem Abgeordneten Ralf Stadler von der AfD-Fraktion das Wort.
Liebe Frau Sengl, eine Regulierung des Grundstücksverkehrs ist problematisch und hat, wie es bekannt ist, rechtliche Grenzen. Eine Lenkungswirkung im Bodenrecht ist nicht zulässig. Welches konkrete Ziel wollen Sie mit dem Gesetz zur Agrarstruktur erreichen? Was soll die Agrarstruktur sein? Oder dient das wieder nur der Durchsetzung Ihrer klimapolitischen Ideologie?
Das, was Sie gesagt haben, stimmt alles nicht. Fakt ist, dass man das alles regeln kann. Ich habe es vorher schon einmal geäußert. Der Bund hat eigentlich den Bundesländern den Auftrag gegeben, eigene Gesetze für ihre jeweilige Agrarstruktur zu machen. Das hat bis jetzt nur Baden-Württemberg umgesetzt. Dort kam wirklich eine Verbesserung zustande. Sie haben ziemlichen Druck gehabt. Baden-Württemberg teilt mit der Schweiz eine Grenze. Damals sind viele Schweizer – wir wissen ja, dass sie Geld haben und finanzstark sind – eingestiegen und haben Grund in Baden-Württemberg gekauft. Nachdem Baden-Württemberg das Agrarstrukturverbesserungsgesetz eingeführt hat, konnten die Preisanstiege um die Hälfte herabgesetzt werden. So ein Gesetz hat also einen Sinn und hat auch einen Effekt.
Zu einer weiteren Zwischenbemerkung erteile ich dem fraktionslosen Abgeordneten Markus Plenk das Wort.
Frau Sengl, ich kann Ihrem Gesetzentwurf sehr viele positive Aspekte entnehmen. Ich sehe nur einen großen Schwachpunkt bei der Sache. Wenn nämlich Landratsämter rechtswidrig Käufe landwirtschaftlicher Flächen genehmigen, dann haben Landwirte aktuell keine Möglichkeit, juristisch dagegen vorzugehen. Haben Sie daran schon einmal gedacht? Würden Sie gegebenenfalls so eine Möglichkeit in Ihren Gesetzentwurf aufnehmen?
Wenn der Gesetzentwurf so, wie wir ihn geplant haben, umgesetzt wird, also wenn hier eine Zustimmung erfolgt, dann wäre dieser Fall natürlich beklagbar; denn dann wäre klar, dass man erstens solche Fälle melden muss und man zweitens die Preis-Missbrauchsklausel anwenden muss. Man muss dann auch Versagensgründe anwenden. Man kann dann nicht einfach sagen: Darum kümmere ich mich nicht. Vielmehr müssen die Verkäufe dann registriert und auch kontrolliert werden.
(Tobias Reiß (CSU): Wenn es etwas zu verbieten gibt, stehen die GRÜNEN an erster Stelle! – Alexander König (CSU): Regulierung! Die GRÜNEN sind die Regulierungspartei!)
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kollegin Sengl hat jetzt wieder ganz schön vom Leder gezogen. Ich sage aber an dieser Stelle auch: Der vorliegende Gesetzentwurf der GRÜNEN ist sicherlich nicht der Weisheit letzter Schluss. Die Unterstellungen, die Sie jetzt hier wieder vorbringen, weise ich ganz klar als bodenlos zurück, wenn wir schon beim Thema Boden sind.
Auch wir haben das Wohl der Bauern selbstverständlich im Blick, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ja, es gibt vielfältige Meinungen. So schaut es doch aus. Wir brauchen bei dem Thema ein differenziertes Vorgehen. Das sagt übrigens auch das Gutachten. Ich habe das sehr wohl genau gelesen. Ich komme noch dazu.
Wir brauchen ein rechtlich sauberes Vorgehen, aber von "rechtlich" und "juristisch" haben Sie wahrscheinlich auch noch nie etwas gehört.
So, wie man in den Wald hineinruft, so hallt es auch heraus. Seien Sie nicht immer so vorlaut und frech! Dann geht es hier auch anders zu. Ganz genau.
Es geht um die Wirksamkeit von Maßnahmen und auch um die Wirksamkeit von Instrumenten. Sie verfolgen wohl eher sozialistische oder kollektivistische Ansätze. So wird es wahrscheinlich auch Ihrem Naturell entsprechen.
Der Gesetzentwurf, für den womöglich aus Baden-Württemberg die Blaupause kommt, ist auch in weiten Teilen eine Mogelpackung und hilft weder den Landwirten noch der Verwaltung weiter. Auch das glaube ich einmal ganz klar feststellen zu müssen; denn auch beim Beispiel Baden-Württemberg muss man sagen: Dort ist auch nicht alles Gold, was glänzt. Sie sprechen zwar schon immer diesen Einzelfall mit dem Schweizer Markt an, wo es einmal diesen Fall gegeben hat, dass ein Eingriff erfolgen konnte. Das heißt aber noch lange nicht, dass dort alles besser ist. Das heißt auch sicherlich nicht, dass es in Baden-Württemberg mehr Möglichkeiten zur Begrenzung gibt.
Ich sehe im Übrigen auch keinen unmittelbaren Mehrwert, wenn man mehrere inhaltsgleiche Gesetze übernimmt und in ein eigenes Gesetz neu überführt. Das möchte ich an dieser Stelle auch sagen.
Zum Zweiten: Tun Sie nicht so, als ob es auf dem Grundstücksmarkt irgendetwas zu verschenken gäbe. Man muss, wenn man will, in Verträge eintreten. Aber das ist nicht kostenfrei, vor allem dann, wenn es um ein nicht vermehrbares Angebot geht. Das sagt im Endeffekt auch das Gutachten. Wir haben eine ausgewogene Eigentümerstruktur. Wir haben eine geringe Bodenmobilität. Das heißt, das Eigentum verschiebt sich relativ wenig in Bayern. Grund und Boden verkauft man in Bayern halt nicht, weil man so auch Familienbetriebe erhält. Das wollen wir ja auch: von Familien geführte Betriebe landwirtschaftlicher Art in Bayern.
Es geht auch um eine ausgewogene Eigentümerstruktur. 95 % sind in Händen von natürlichen Personen. Das Thema Share Deals und Kapitalismus, wie Sie es immer böse darstellen, muss man natürlich zwar in den Blick nehmen. Man muss aber auch einmal ehrlich sein: Diese übertriebene böse Darstellung der Kapitalisierung, wie von Ihnen hier vorgetragen, ist Bayern fremd. Bayern ist was anderes.
Selbstverständlich hat Boden eine Sozialpflicht. Darüber brauchen wir nicht reden. Denn Boden ist nicht vermehrbar. Die Möglichkeiten sind aber, wie gesagt, eingeschränkt.
Sie haben vorhin die Grunderwerbsteuer angesprochen. Alles schön und gut. Die Grunderwerbsteuer werden Sie aber sicherlich nicht mit irgendeinem bayerischen Gesetz aushebeln können. Für die Grunderwerbsteuer ist der Bund zuständig. Sie sind da mit der Ampel ja in guter Gesellschaft. Ich sage Ihnen aber: Der Finanzminister Lindner wird Ihnen die Ampel wahrscheinlich sehr schnell auf Rot stellen, wenn Sie ihm mit dem Thema kommen. So haben wir es im Bundesrat mit mehreren Anträgen leider auch schon erlebt, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Was sagen wir letztendlich? – Klar, das Gutachten liegt jetzt vor. In dem Gutachten geht es auch darum, wir brauchten mehr Transparenz. – Das ist ein erster Ansatz. Da muss und sollte man sicherlich rangehen. Das hört sich sicherlich auch sinnvoll an, um die Geschichten von irgendwelchen Fantasiepreisen an Stammtischen zu entkräften. Die Bauern müssen wissen, ob und dass was zu verkaufen bzw. auch zu kaufen ist. Die Information ist alles. Wir müssen sie auch sicherstellen.
Wir müssen natürlich aber auch aufpassen, dass es nicht zu neuen Bürokratien kommt. Unabhängig davon, ob das jetzt ein Allheilmittel ist oder nicht, müssen wir auch schauen, was hier rechtlich möglich ist. Denn dass der Käufer bzw. der Verkäufer bei Preisen komplett die Hosen runterlassen muss, das halte ich schon für rechtlich übertrieben. Aber ganz klar: Wenn wir hier was mit EDV erreichen können, dann werden wir das Thema auch sicherlich angehen.
Das Gutachten ist angesprochen worden. Selbstverständlich liegen dazu auch Aussagen vor. Erstens. Das Gutachten sagt, wir brauchen eine Verbesserung des Verwaltungsvollzugs. – Okay. Wir brauchen aber sicherlich keine Zuständigkeitsänderung, so wie es in Ihrem Gesetzentwurf vorgeschlagen ist, denn wir haben hier ganz klar bewährte Strukturen.
Zweitens. In dem Gutachten steht auch, dass wir Käufe von Kommunen genauer kontrollieren müssen. So steht es drin. Das ist aber genau das Gegenteil von dem, was in Ihrem Gesetzentwurf steht. Sie sagen etwas anderes, als im Gesetzentwurf steht. Schauen Sie mal in Artikel 6 Nummer 1 nach: Sie von den GRÜNEN wollen letztendlich, dass Käufe von den Kommunen immer irgendwie freigestellt sind. Sie wollen also einen Freibrief für Kommunen. – Wir hingegen wollen Sensibilität. Wir wollen letztendlich, dass, wenn Vorrats- oder Tauschflächen gekauft werden, das genauer angeschaut wird. Das muss man dem Gutachten letztendlich entnehmen.
Zum dritten Punkt aus dem Gutachten: Klar, man muss auch Käufe von Nichtlandwirten genauer anschauen. Die Preismissbrauchsklausel ist da sicherlich der Dreh- und Angelpunkt. Das geht aber nicht so, wie Sie meinen, mit starren Grenzen. Das funktioniert in juristischen Vertragsverhandlungen schlicht und ergreifend nicht, sondern das wird immer eine Abwägungsentscheidung sein. Die Abwägungsentscheidung sagt immer, dass man beide Seiten betrachten muss.
Selbstverständlich geht es auch beim Verkäufer oder beim Käufer um eine reine Geldanlage. Natürlich muss man da dann einschreiten können. Wenn der Verkäufer aber gleichzeitig sagt, ich brauche das, um meine Existenz sichern und letztendlich überleben zu können, dann muss ich immer auch die Situation des Käufers genauer anschauen. Also, das ist nicht immer so einfach und leicht getan, wie Sie da tun, sondern eine höchst komplexe Angelegenheit.
Abschließend: Klar, die Idee mit dem erweiterten Vorkaufsrecht für die LandSiedlung-Gesellschaft klingt interessant. Ich will Ihnen ja auch einmal etwas Positives sagen. Aber klar ist auch: Die LandSiedlung-Gesellschaft wird niemals irgendwo Grundstücke zum Nulltarif weitergeben können. Auch das ist selbstverständlich und logisch.
Wir werden sehen, welche Erfahrung Baden-Württemberg machen wird. Bisher – so meine Information – gibt es aber keine Steigerung der Vorkaufsrechtsfälle.
Deswegen unser Fazit: Ich persönlich meine, wir brauchen kein neues Gesetz. Instrumente sind vorhanden. Das Gutachten habe ich mir, wie gesagt, auch angeschaut. Die Instrumente müssen angewandt werden. Wir werden die Empfehlungen mit Augenmaß abarbeiten. Es braucht – ganz klar – passgenaue Lösungen,
damit Bauernland in Bauernhand bleibt. Wir haben die Landwirtschaft im Blick, und bei uns hat die Landwirtschaft auch Zukunft. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Kollege, es liegt eine Meldung zur Zwischenbemerkung vor. Hierzu erteile ich der Kollegin Gisela Sengl von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.