Herr Kollege, es liegt eine Meldung zur Zwischenbemerkung vor. Hierzu erteile ich der Kollegin Gisela Sengl von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Kollege Fackler, es freut mich auf alle Fälle sehr, dass klar geworden ist, dass hier Handlungsbedarf besteht. Ich meine, es war ja klar, dass ihr unserem guten Gesetzentwurf nicht zustimmen werdet. Handlungsbedarf ist aber schon da.
Wir sind uns, glaube ich, schon einig: Das Beispiel Oberbayern zeigt, wie wirklich exorbitant die Preise steigen. Wir wollen doch auch landwirtschaftlichen Betrieben im teuren Oberbayern noch ein Leben ermöglichen. Ich glaube, da sind wir uns einig. Ich finde es wirklich ganz wichtig, dass man sich des Themas ernsthaft annimmt.
Bei der Grunderwerbsteuer haben Sie etwas verwechselt. Es geht um die doppelte Grunderwerbsteuer, die fällig ist, wenn die LandSiedlung Grundstücke weiterverkauft und dann noch mal – – Naja, das kann unter Umständen, je nachdem, wie viel es ist, auch nicht so wenig sein.
Ich muss auch sagen: Mich hat es schon erschüttert, dass in dem Gutachten ganz klar gesagt wird, dass der Bodenmarkt in Bayern wenig transparent ist und der Preismissbrauch quasi nie geprüft wird. Das ist eine große Aufgabe. Das Einfachste wäre halt – das ist, wie gesagt, auch eine Aufgabe vom Bund –, dass man das in ein eigenes Landesgesetz überführt.
Noch eine letzte Frage: Wie stellen Sie sich die Hofübergaben vor, die in den nächsten fünf bis zehn Jahren stattfinden?
Also, da sieht man mal wieder, wie umfassend und kompliziert dieses ganze Vorhaben ist. Allein Ihre Fragestellung war so umfassend, dass man gar nicht wirklich darauf eingehen kann.
Wie gesagt, Sie haben meiner Rede hoffentlich gelauscht. Ich habe gesagt, es brauche ein differenziertes Vorgehen. Wir werden das selbstverständlich auch machen. Es braucht ein rechtlich sauberes Vorgehen. – Darin sind wir uns einig. Das, was ich aus dem Gutachten rausgelesen habe, habe ich Ihnen auch vorgetragen. Auf diesen Bereichen werden wir von unserer Seite aufsetzen.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns heute wieder mit der Kopie des Gesetzes aus Baden-Württemberg. Das Ansinnen, den Flächenverbrauch zu reduzieren, ist ja gut. Ich glaube, da sind wir uns in weiten Teilen einig.
Aus unserer Sicht wurde hier aber ein völlig falscher Ansatz gewählt. Wir brauchen klare Regeln, die auch jedem klar verständlich sind. Wenn ich mir nur anschaue, wie viele Spiegelstriche und Unterpunkte jeder Artikel in Ihrem Gesetzentwurf braucht, dann stelle ich fest, Sie haben dieses Ziel hier klar verfehlt.
Gehen wir es der Reihe nach durch: genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte. Meine Damen und Herren, was Sie hier komplett unter den Tisch fallen lassen, ist die Freiheit des Eigentums und auch die Freiheit, das Eigentum entsprechend zu veräußern. Sie haben hier ein Machwerk für Übergriffigkeit der Bürokratie geschaffen, meine Damen und Herren, und nicht zuletzt in Artikel 6 Narrenfreiheit für Kommunen. Das passt alles nicht zusammen.
Was den Vogel absolut abschießt, ist dann das Negativzeugnis unter Artikel 7. Selbst wenn ich keine Genehmigung einzuholen brauche, dann brauche ich immer noch ein Negativzeugnis. Das ist Bürokratie pur. Da freut sich der Amtsschimmel, aber nicht der Bürger, meine Damen und Herren.
Gehen wir weiter zu Artikel 8. Genehmigung gilt immer – und zwar natürlich auch, wenn an Naturschutzverbände veräußert wird. Bei den GRÜNEN müssen die Naturschutzverbände natürlich entsprechend privilegiert werden. Es geht ja um die eigene Klientel, nicht um die Landwirtschaft; die will man weiter drangsalieren.
Meine Damen und Herren, es geht weiter mit Vermeidung von Enteignung. Das zeigt, worum es Ihnen wirklich geht. Entweder verkauft ein Landwirt zu einem Spottpreis, oder er wird halt enteignet. Das zeigt die Richtung, in die Ihr ganzer Gesetzentwurf geht. Deswegen werden wir ihn auch ablehnen.
Wir machen weiter mit den Auflagen, die von der Bürokratie gemacht werden können. Sie sprechen hier davon, dass unter Umständen die Auflage gemacht werden kann, dass das Grundstück an einen Landwirt weiterverpachtet wird, meine Damen und Herren. – Gut und recht. Wir können uns darauf sogar gern einigen. Aber bitte: Zu welchem Preis? Zu einem marktüblichen Preis! Sie sollten hier mindestens das Wort "marktüblich" einführen. – Sie haben das nicht gemacht.
So ist der Gesetzentwurf das, was Sie der CSU vorwerfen: ein Gesetzentwurf für Investoren, weil die dann den Pachtpreis verlangen, der ihnen gerade gefällt, meine Damen und Herren. Das kann nicht zum Schutz der bayerischen Landwirtschaft sein.
Dann machen wir weiter mit dem Siedlungswesen – das ist schon angesprochen worden –: Meine Damen und Herren, wenn Sie das Siedlungswesen in ein Gesetz, mit dem Sie Grund und Boden der Landwirtschaft schützen wollen, mit hineinnehmen, sage ich Ihnen klipp und klar: Sie müssen endlich verstehen, dass wir es hier mit einer endlichen Ressource zu tun haben, dass Boden und Grund eine endliche Ressource ist und wir aus diesem Grund kein Einwanderungsland sein können, meine Damen und Herren.
Von daher ist vollkommen klar: Dieses Gesetz hat das Ziel vollkommen verfehlt. Es ist eher ein Enteignungs- und Entrechtungsgesetz für die Landwirte. Es trifft nicht ansatzweise den freien Markt, sondern reguliert in einer Form, wie sie nur die GRÜNEN erfinden können mit ihrer Verbotspartei. Wir haben hier eine Privilegie
rung in ideologischer Art und Weise, wenn es um die Naturschutzverbände geht, meine Damen und Herren. Es ist der zweite Dolchstoß für die Landwirtschaft aus Ihrer Richtung nach dem Bienen-Volksbegehren.
Herzlichen Dank. – Nächster Redner ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER der Abgeordnete Dr. Leopold Herz. Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal: Wir werden weiterhin bei der Ablehnung bleiben. Ich will das vor allem mit zwei Punkten begründen: Es ist der Vorschlag eines Bodenfonds in dem Gesetzentwurf enthalten. Das ist sicher gut gemeint. Hier sitzen eine Reihe von Haushaltspolitikern. Ich glaube, in der jetzigen Zeit können wir schlecht so locker mal zwei Milliarden oder mehr freimachen. Das sollte man sicher beachten.
Der zweite Punkt ist für mich ein ganz gravierender: Es wird eine Genehmigungsfreiheit für den Zugang zu Ausgleichsmaßnahmen gefordert. Dieser Punkt ist völlig unrealistisch. Ich bin mir ganz sicher – ich glaube, die meisten hier sind auch in der Kommunalpolitik tätig –, wir werden an den Punkt kommen, dass Ausgleichsflächen nicht mehr in einem vernünftigen Maße zu finden sein werden. Ich glaube, jeder kann seine Gemeinde durchgehen und feststellen, dass es zunehmend ein Problem wird, noch nachvollziehbar begründbar Ausgleichsflächen zu finden. Das sollte die linke Seite hier im Hause schon mal zur Kenntnis nehmen, dass das hier zunehmend an den Realitäten einfach vorbeigeht.
Ich will noch auf den Vorwurf eingehen, wir hätten hier nichts getan. Bereits 2016 wurde die Genehmigungsgrenze der Flächen von zwei Hektar auf einen Hektar verändert. Ich glaube, das war schon mal ein wichtiger Schritt. Ich darf aus meiner Vergangenheit berichten – hier sind sicher noch mehr Kollegen, die das erlebt haben: Ich durfte 25 Jahre Ortsobmann sein; da wurden mir immer die Flächen zugetragen, die auf der Gemeindefläche zu veräußern waren. Ich habe immer versucht, sehr gewissenhaft vorzugehen. Jeder kennt die Flächen in der Gemeinde, in der er zu Hause ist, man ist damit meist gut vertraut. Ich habe versucht, die Flächen kaufwilligen Landwirten zuzuteilen. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger praxisorientierter Punkt, für den man keinen Gesetzentwurf braucht. Das wurde an Ort und Stelle in einem guten Maße geregelt.
Wir hatten im Ausschuss darüber gesprochen. Wir hatten auf Antrag der Kollegen von der SPD eine Anhörung. Wir haben heute die Zweite Lesung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Problematik ändert sich dadurch nicht.
Ich will in der Kürze der Zeit noch auf das Gutachten eingehen. Die Ergebnisse des Gutachtens zeigen, dass sich die Besitzverhältnisse in Bayern in den letzten Jahren nicht wesentlich verändert haben. Wir sind von 54 % Flächen im Eigentum jetzt immerhin noch bei 47 %, wie im Gutachten zu lesen steht. Wir haben bei den Eigentumsverhältnissen immerhin noch 95 % natürliche Personen als Eigentümer. Darunter können auch Landwirte sein. Die verbliebenen 5 % sind bei den Kommunen. Was die Bodenmobilität im letzten Jahr anbelangt, kann man natürlich streiten. Ich halte die Zahl von 0,4 % Flächenveränderung noch für tragbar.
Jetzt komme ich zu den Zielen. Das Gutachten besagt, dass im Verwaltungsvollzug noch gewisse Defizite bestehen. Ich bin mir sicher, dass wir mit dem Koalitionspartner über diese Dinge reden werden. Kollege Martin Schöffel, ich glaube, wir haben schon einige Male über diese Dinge geredet. Das ist natürlich wieder ein schwieriges Feld, wenn man über Personal, über zunehmende Bürokratie spricht; diese Seite muss man immer auch sehen.
Die Kollegin Sengl hat einen weiteren Punkt angesprochen: die Preise, die nach oben schießen. In Bayern haben wir eine Zweiklassengesellschaft. In Südbayern haben wir damit ein Problem, im Norden weniger. Das in einem Gesetz zu fassen, wird schwierig sein. Da müssen wir ganz exakt hinschauen, was wir da machen können. Gesetze allein können das nicht regeln.
Ich komme wirklich zum letzten Punkt. – Da besteht die Chance, mit einem besonderen Vorkaufsrecht die Möglichkeit des Eingriffs deutlich zu regeln.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In unserer wunderbaren Bayerischen Verfassung stehen in Artikel 161 drei einfache, klare Sätze, und zwar:
(1) Die Verteilung und Nutzung des Bodens wird von Staats wegen überwacht. Mißbräuche sind abzustellen. (2) Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, sind für die Allgemeinheit nutzbar zu machen.
Diesem Wunsch steht eine knallharte Preispolitik und Realität entgegen, die vor allem unsere bayerischen Bäuerinnen und Bauern betrifft. Lassen Sie mich dazu einen markanten Satz aus dem Gutachten des Thünen-Instituts zum bayerischen Bodenmarkt zitieren:
Auf einem Bodenmarkt, der unter so hohem Konkurrenzdruck steht wie der bayerische, richten sich die Bodenpreise kaum mehr nach landwirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten, sondern folgen den Gewinnerwartungen und Zahlungsbereitschaften nichtlandwirtschaftlicher Nutzungsinteressenten, bzw. der Notwendigkeit, wettbewerbsfähige Preise zu bieten, auch wenn diese aus der landwirtschaftlichen Nutzung nicht refinanziert werden können.
Genau darum geht es heute in dem Gesetzentwurf eines Bodeneigentumsgesetzes. Lagen die Kaufpreise für einen Hektar landwirtschaftlicher Fläche im Jahr 2014 noch bei 41.440 Euro, sind es laut Agrarbericht im Jahr 2020 durchschnittlich 63.986 Euro pro Hektar. 2014 wurden nur in der Region München Preise über hunderttausend Euro pro Hektar erzielt, und zwar 143.070 Euro. Im Jahr 2020
sind es schon 19 Landkreise, die über der Hunderttausend-Euro-Schwelle je Hektar liegen. In der Region München hat sich der Preis in nur sechs Jahren nahezu verdoppelt. Was ist die Folge? – Die Pachtpreise steigen, Junglandwirte können sich diese Preise nicht mehr leisten, und der Grund und Boden wird zum Spekulationsobjekt.