sind es schon 19 Landkreise, die über der Hunderttausend-Euro-Schwelle je Hektar liegen. In der Region München hat sich der Preis in nur sechs Jahren nahezu verdoppelt. Was ist die Folge? – Die Pachtpreise steigen, Junglandwirte können sich diese Preise nicht mehr leisten, und der Grund und Boden wird zum Spekulationsobjekt.
Wenn wir auch vor dem Hintergrund der Ernährungssouveränität erreichen wollen, dass landwirtschaftliche Betriebe ihre Existenzgrundlage nicht verlieren, und wir die Wertschöpfung im eigenen Land halten wollen, dann müssen wir jetzt handeln. Welche Handlungsmöglichkeiten es gibt, wurde uns in der Anhörung "Bauernland in Bauernhand" deutlich gemacht. Die Experten haben uns da viele Beispiele aufgezeigt, wenn Grund und Boden der Spekulation ausgesetzt sind. Wir wollen aber auch in Zukunft eine regional verankerte Landwirtschaft, und diese muss in den Händen derjenigen sein, die die Flächen gut bewirtschaften und im Sinne der nachfolgenden Generationen bewahren. Das sind unsere bäuerlichen Familienbetriebe, die unsere Ernährung sichern und unsere Kulturlandschaft pflegen. Die Spekulation mit landwirtschaftlichem Grund und Boden geht zulasten der Einkommen der bäuerlichen Familienbetriebe und zulasten der Gesellschaft; denn die Wertschöpfung liegt am Ende bei den außerlandwirtschaftlichen Investoren, die von hohen Pachtpreisen und obendrein noch von der Wertsteigerung profitieren.
Mit einem Agrarstrukturverbesserungsgesetz können wir dafür sorgen, dass unsere bayerischen Landwirtinnen und Landwirte auch weiterhin für die Erzeugung von guten und gesunden Lebensmitteln arbeiten und nicht für die Pachtgewinne von Bodenspekulanten. Mit einem solchen Gesetz bieten wir der jüngeren Generation, die unsere landwirtschaftlichen Betriebe übernehmen soll, eine Perspektive für die Zukunft der Urproduktion in Bayern und sichern Arbeitsplätze in der Landwirtschaft. Gleichzeitig sagen wir: Finger weg vom Boden als Spekulationsobjekt!
Eine nachhaltige und zukunftsgerichtete Landwirtschaft, die sozial und fair ist, muss die aktiven und ortsansässigen Landwirte fördern und alles dafür tun, dass die Lebensmittelpreise nicht durch die Bodenpreise in die Höhe getrieben werden. Aus Verantwortung für unsere Heimat dürfen wir dem Ausverkauf nicht weiter zuschauen, sondern müssen handeln. Wir haben auch aus Naturschutzgründen die Aufgabe, –
Wir werden dem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Agrarstruktur in Bayern zustimmen, weil jetzt der richtige Zeitpunkt ist.
Danke schön, Frau Kollegin. – Dann gebe ich bekannt, dass zu dem vorliegenden Tagesordnungspunkt, also dem Gesetzentwurf auf Drucksache 18/23310 von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN namentliche Abstimmung beantragt worden ist. Das heißt, wir werden nach Beratung der Tagesordnungspunkte 5 bis 9 über diesen Gesetzentwurf abstimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf ist aus Sicht der FDP-Fraktion weder geeignet, Agrarflächen in der Landwirtschaft zu halten, noch die Problematik der Flächenkonkurrenz in Bayern zu entschärfen. Er dient nicht dem Erhalt der landwirtschaftlichen Flächen in der Hand der aktiven Landwirtinnen und Landwirte. Stattdessen sind darin Regelungen vorgesehen, die über bereits bestehende Regeln weit hinausgehen und die Zugriffsmöglichkeiten deutlich ausweiten. Durch den Gesetzentwurf werden genehmigungsfreie Rechtsgeschäfte für staatliche Institutionen erheblich erweitert, sei es für städtebauliche Entwicklung, Ausgleichsmaßnahmen für den Naturschutz oder auch für die Eisenbahninfrastruktur.
Ja, Kollegin Sengl. – Die Gesetzgebungskompetenz beim Bodenrecht liegt bei den Ländern; das ist vollkommen richtig. Das heißt aber nicht, dass man unbedingt landesrechtlich tätig werden muss und ein neues Gesetz schaffen muss. Viel wichtiger muss doch sein, ob ein neues Gesetz das bewirkt, was unser Ziel ist, oder ob wir damit nur mehr Bürokratie schaffen. Was soll mit dem Gesetz erreicht werden? Sollen landwirtschaftliche Haupterwerbsbetriebe bzw. Betriebe, die allein von der Landwirtschaft leben müssen, gestärkt werden, oder soll jeder, der den Status Landwirt hat, gleichermaßen behandelt werden? Das ist doch gerade bei uns in Bayern, in der bayerischen Landwirtschaft mit ihrem hohen Anteil an Nebenerwerbsbetrieben von großer Bedeutung.
Fakt ist: Die Situation ist in den deutschen Bundesländern sehr unterschiedlich. Wir als FDP-Fraktion sind der Ansicht, dass wir in Bayern kein neues Gesetz schaffen müssen. Vielmehr müssen wir das Problem der Flächenkonkurrenz über die Landesplanung regeln und vorhandene Regelungen ausnutzen. Aus diesem Grund lehnen wir auch den vorliegenden Gesetzentwurf ab.
Aber es gibt noch weitere Gründe. Kollege Herz hat es schon angesprochen. Die bayerischen Landwirte verfügen statistisch gesehen immer noch, trotz der steigenden Pachtanteile, bundesweit über den höchsten Eigentumsanteil. Das liegt natürlich auch daran, dass wir in Bayern sehr viele Betriebe mit einer kleinen Flächenausstattung haben. Zudem gibt es aber einen sehr hohen Anteil an Nebenerwerbsbetrieben, also von Betrieben, die Landwirtschaft betreiben, die in der Statistik gezählt werden und im Sinne des Grundstückverkehrsgesetzes als landwirtschaftliche Betriebe gelten.
Die einzelnen neu gefassten Regelungen in dem Gesetzentwurf weisen Einschränkungen auf, bei denen nicht abschätzbar ist, ob sie sich tatsächlich zugunsten der Landwirtinnen und Landwirte auswirken werden und den Schutzzweck erfüllen können. Die Genehmigungsfreiheit in Artikel 6 – ich habe es schon angesprochen – bedeutet für uns Einfallstore für staatliche Zwecke zugunsten kommunaler Entwicklungsprojekte, naturschutzrechtlicher Maßnahmen oder anderer Infrastrukturprojekte. Das wird deutlich erweitert. Das sehen wir kritisch. Genau diese Maßnahmen und diese Projektträger sind nämlich die häufigste Ursache der stetigen Flächenverknappung zulasten der Landwirtschaft. Wenn wir hier im Gesetz auch noch von automatischer Genehmigungsfreiheit reden, dann muss ich sagen, geht das für uns, zumal wenn keine Prüfung vorgesehen ist, in die falsche Richtung. Aus liberaler Sicht stellt das Grundstückverkehrsgesetz jetzt schon in der derzeitigen Fassung einen nicht unerheblichen Eingriff in den Freiheitsbereich des Bürgers dar.
Damit bleibt mir als Fazit nur zu sagen, dass landwirtschaftliche Flächen als wichtigster Produktionsfaktor hauptsächlich durch den enormen Flächenverbrauch anderer, konkurrierender Flächen bedroht sind. Die Problematik der Flächenkonkurrenz muss über die Landesplanung geregelt werden.
Ich muss noch einmal aus dem Gutachten des Thünen-Instituts zitieren. Ich habe es im Ausschuss schon getan. Aber hier wurde ja von den ersten Rednerinnen so getan, als ob das Gutachten nur positiv für Ihren Gesetzentwurf sprechen würde. Laut dem Gutachten würden die rechtlichen Vorgaben im Freistaat nicht vollkommen ausgeschöpft. Demnach setze die bayerische Verwaltung das Instrument der Preismissbrauchskontrolle bislang praktisch nicht um.
– das, was uns zur Verfügung steht, die Regularien, erst einmal richtig anzuwenden. Dann müssen wir es auswerten, und dann können wir schauen, was wir verbessern können. Nur Bürokratieaufbau ist mit der FDPFraktion nicht zu machen. Wir lehnen ab.
Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen. Wie bereits angekündigt, findet die namentliche Abstimmung zu diesem Gesetzentwurf nach Behandlung der Tagesordnungspunkte 5 bis 9 statt.
Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Johannes Becher u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kindertagespflege in Bayern stärken I: Potenzial erkennen, Wertschätzung ausdrücken (Drs. 18/23129)
Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Johannes Becher u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kindertagespflege in Bayern stärken II: Qualifizierung gesetzlich festlegen und flächendeckend anheben (Drs. 18/23130)
Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Johannes Becher u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kindertagespflege in Bayern stärken III: Leistungsgerechte Vergütung verbindlich regeln (Drs. 18/23131)
Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Johannes Becher u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kindertagespflege in Bayern stärken IV: Qualitätsentwicklung fördern (Drs. 18/23132)
Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Johannes Becher u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kindertagespflege in Bayern stärken V: Vertretungsstrukturen gesetzlich festlegen (Drs. 18/23133)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 32 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung
orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erster Redner ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Kollege Johannes Becher. – Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Kindertagespflege wird in weiten Teilen der Gesellschaft völlig unterschätzt. Tagesmütter und Tagesväter sind oft kaum sichtbar in der Öffentlichkeit und erst recht nicht in politischen Debatten. Dabei leistet die Kindertagespflege einen wesentlichen Beitrag für die Kinderbetreuung und für die -bildung in Bayern. Deswegen haben wir unsere Anträge zur Verbesserung der Situation der Tagesmütter und Tagesväter hier ins Plenum hochgezogen. Sie sind es wert, dass wir auch an dieser prominenten Stelle einmal über die Probleme und mögliche Lösungen diskutieren, meine Damen und Herren.
Die Kindertagespflege hat sich in den letzten Jahren entwickelt. Dementsprechend müssen sich auch die Rahmenbedingungen entwickeln. Nur damit man einmal die Dimensionen versteht: In der öffentlich geförderten Kindertagespflege haben wir derzeit über 12.000 Kinder, und 3.147 Tagespflegepersonen sind dort tätig. Auffällig ist, dass die Zahlen leicht rückläufig sind, und das, obwohl der Betreuungsbedarf der Eltern in Bayern doch extrem groß ist. Ein Alarmzeichen!
Im letzten Jahr gab es dann einen schriftlichen Bericht von Sozialministerin Ulrike Scharf, der doch einigermaßen irritierend war. Angeblich hätten viele Eltern Sorgen bezüglich einer zu engen Bindung zwischen Tagespflegeperson und Tageskind. Angeblich gebe es kein wesentliches Entwicklungspotenzial für die Kindertagespflege. Auch in der Berichterstattung im Ausschuss durch das Sozialministerium lag dann der Fokus einseitig stark auf der Mini-Kita unter Betonung der Nachteile der Großtagespflege.
Meine Damen und Herren, die enge Bindung von Tagespflegepersonen, von Tagesmüttern und Tagesvätern, zu den Tageskindern ist doch keine Schwäche – im Gegenteil! Das ist doch eine große Stärke dieses familiennahen Settings. Darum geht es doch, meine Damen und Herren!
Natürlich hat die Tagespflege Potenzial. Natürlich! In Baden-Württemberg zum Beispiel gibt es knapp 6.000 Tagespflegepersonen, also ungefähr doppelt so viele wie bei uns in Bayern, und das, obwohl Baden-Württemberg bekanntermaßen wesentlich kleiner ist. Potenzial ist also vorhanden, wenn die Rahmenbedingungen attraktiv sind. Diese müssen besser werden. Was sind unsere Vorschläge?
Erstens. Wir wollen das Qualitätsniveau der Kindertagespflege vereinheitlichen und erhöhen. Im Moment kann jedes Jugendamt selbst entscheiden, wie viele Stunden Qualifikation es braucht, um eine Pflegeerlaubnis zu erteilen. Das heißt, das eine Jugendamt sagt, 85 Stunden Qualifizierung sind erforderlich, das andere Jugendamt nennt 300 Unterrichtseinheiten. Tagespflegepersonen leisten aber in ganz Bayern dieselbe Arbeit. Es kann doch nicht sein, dass sie dann unterschiedliche Qualifikationen benötigen. Unser Vorschlag ist eine einheitliche Lösung, und wir hätten gern die 300 Unterrichtseinheiten. Dies ist auch die Empfehlung des Deutschen Jugendinstituts für neue Tagespflegepersonen: 160 Unterrichtseinheiten vor der Tätigkeit und 140 Einheiten tätigkeitsbegleitend. Dies ergibt Sinn und sorgt für ein einheitliches Qualitätsniveau.
Zweiter Punkt: Vergütung ist ein Problem. Wir sprechen von Tagespflegepersonen, die offiziell selbstständig sind, aber ihr Gehalt nicht selbstständig festlegen können, weil dieses die Jugendhilfeausschüsse in freiem Ermessen festlegen. Wozu führt dies? – Eine Auswertung des Ministeriums hat ergeben, es gibt enorme regionale Unterschiede. Es gibt Landkreise, die 7,75 Euro pro Stunde und Kind bezahlen. Andere zahlen 3,10 Euro pro Stunde und Kind für eine selbstständige Tätigkeit. Maximal fünf Kinder kann man betreuen. Dazu muss dann die eigene Wohnung zur Verfügung gestellt werden, das Spielzeug muss gekauft werden, und es muss gekocht werden, am besten gesund. Alles inklusive! Man darf sich nicht wundern, dass wir angesichts des wenigen Geldes überall händeringend Tagespflegepersonen suchen. Das kann es doch nicht sein! Natürlich können wir im Freistaat keinen einheitlichen Wert festlegen, aber als Ministerium müssen wir sehen, dass wir die Spitzenverbände und die Tagespflegeverbände an einen Tisch bringen und eine Mindestuntergrenze verhandeln, die zeitgemäß ist. Wir können uns nicht nur wegducken, sondern müssen hier als Freistaat Verantwortung übernehmen.
Dritter wesentlicher Faktor ist die Qualität und die Qualitätsbegleitung durch die Jugendämter. Auch hier gibt es viele Unterschiede. Es gibt Jugendämter, die dies vorbildlich machen. Andere haben kaum Personal für diesen Bereich. Wir schlagen vor, wenigstens zu einer Vollzeitstelle für dreißig Tagespflegepersonen zu kommen, sodass man die Qualitätsbegleitung einigermaßen leisten kann und nicht nur kommt, wenn die Pflegeerlaubnis verlängert wird, sondern auch unter der Zeit immer wieder begleitend tätig sein kann. Dies sorgt für Qualität und ist nicht übertrieben ambitioniert. Dies wäre ein Anfang und Grundstock. Dorthin müssten wir gelangen.
Vierter Punkt: Was passiert, wenn die Tagesmutter oder der Tagesvater krank ist und es keine Vertretungsstruktur gibt; diese gibt es nicht überall? – Dann ist die Tagesmutter nicht krank, sondern trotzdem irgendwie gesund, weil sie ein hohes Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Kindern und den Familien hat. Dies ist auf Dauer keine Lösung. Wir brauchen eine Mindestanzahl an Vertretungsplätzen für die Kindertagespflege in Bayern. Diese muss man gesetzlich auch entsprechend festlegen.
Meine Damen und Herren, als GRÜNE glauben wir an das Potenzial der Kindertagespflege. Wir sehen darin auch keine Konkurrenz zur Kita. Ganz im Gegenteil, dies ist ein gutes Miteinander. Die Kindertagespflege ist ein Baustein, um auf den Betreuungsbedarf zu reagieren, und wahrlich kein schlechter. Daher ist es aus unserer Sicht an der Zeit, das Potenzial zu nutzen und die Kindertagespflege weiterzuentwickeln. Die Tagesmütter und Tagesväter in Bayern hätten es verdient!